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Ehe, Trennung und Unterhalt
Unterhalt 2026: Illustration zum Thema

Unterhalt 2026: Kind, Trennung und nach der Scheidung

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Nach einer Trennung wird aus einem Haushalt zwei. Das Einkommen bleibt gleich, die Kosten steigen. Unterhalt soll diesen Bruch abfedern: für das Kind, für die Ehepartnerin oder den Ehepartner und manchmal für beide.

Hier steht, wer wie viel zahlt, wie lange und was mit der Düsseldorfer Tabelle 2026 gilt. Mit allen Beträgen, Stand: 01.01.2026. Und mit dem Teil, den viele zu spät erfahren: Unterhalt gibt es nicht automatisch. Er beginnt erst, wenn du ihn forderst.

Betrifft dich, wenn ihr euch trennt du allein erziehst eine Familie neu zusammenwächst

Das Wichtigste in Kürze

  • Kindesunterhalt richtet sich nach dem Netto des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. 2026 liegt der Mindestbetrag nach Abzug des halben Kindergelds bei 356,50 € bis 523,50 € im Monat.
  • Wer Unterhalt für ein minderjähriges Kind zahlt, darf mit Job mindestens 1.450 € im Monat behalten. Gegenüber der Ex-Partnerin oder dem Ex-Partner sind es 1.600 €.
  • Trennungsunterhalt für Ehepartnerinnen und Ehepartner beträgt in NRW meist 45 % des Einkommensunterschieds, nachdem der Kindesunterhalt abgezogen ist.
  • Nach der Scheidung muss jede Seite grundsätzlich für sich selbst sorgen. Unterhalt wegen Kinderbetreuung gibt es sicher bis zum 3. Geburtstag des Kindes, danach nur mit guten Gründen.
  • Unterhalt gibt es erst ab dem Monat, in dem du ihn schriftlich forderst. Zahlt der andere Elternteil nicht, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein.

So gehst du vor

  • Fordere den anderen Elternteil oder deine Ex-Partnerin oder deinen Ex-Partner sofort schriftlich auf, sein Einkommen offenzulegen. Ab diesem Monat zählt dein Anspruch.
  • Lies in der Tabelle unten ab, welcher Betrag für dein Kind ungefähr gilt.
  • Kommt kein Geld, beantrage beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss.
  • Bei der Scheidung endet die Familienversicherung. Deine Krankenkasse versichert dich dann automatisch freiwillig weiter, mit eigenem Beitrag. Mehr dazu in Krankenversicherung nach der Trennung.
  • Prüfe, was dein Haushalt ohne Unterhalt tragen kann. Dabei helfen wir dir in der Beratung.
Inhalt
  1. Was ist Unterhalt genau?
  2. Was gilt, wenn kein Unterhalt kommt?
  3. Wie viel Kindesunterhalt ist 2026 fällig?
  4. Wie viel muss dem zahlenden Elternteil bleiben?
  5. Wie viel Unterhalt bekommt die Ehepartnerin oder der Ehepartner?
  6. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  7. Wie lange wird Unterhalt gezahlt?
  8. So läuft es ab, wenn du Unterhalt forderst
  9. Was tust du, wenn der andere Elternteil nicht zahlt?
  10. Wie wirken sich Steuer und Krankenversicherung auf den Unterhalt aus?
  11. Was gilt bei erweitertem Umgang, Patchwork und für unverheiratete Eltern?
  12. Warum ist Unterhalt keine Absicherung?
  13. Was ändert sich 2027 beim Unterhalt?
  14. Was beim Unterhalt jetzt zählt
  15. Häufig gestellte Fragen

Was ist Unterhalt genau?

Die kurze Antwort: Unterhalt ist Geld, das eine Person einer anderen schuldet, weil das Gesetz sie füreinander verantwortlich macht. Bei einer Trennung geht es fast immer um zwei Fragen: Was bekommt das Kind? Und was bekommt der Elternteil, der weniger verdient?

Unterhalt ist kein Geschenk und keine Gefälligkeit. Er ist ein Anspruch. Wer ihn hat, kann ihn notfalls vor dem Familiengericht durchsetzen. Wie hoch er ist, steht nicht direkt im Gesetz. Dafür gibt es Tabellen und Leitlinien der Oberlandesgerichte.

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Kindesunterhalt steht jedem Kind zu. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Teil durch Betreuung. Der andere zahlt Geld, den sogenannten Barunterhalt.

Trennungsunterhalt gibt es zwischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Er soll den Lebensstandard der Ehe eine Zeit lang halten.

Nachehelicher Unterhalt beginnt mit der Scheidung. Er ist die Ausnahme, nicht die Regel. Es gibt ihn nur aus bestimmten Gründen, etwa weil ein kleines Kind betreut wird.

Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Eltern regelt § 1615l BGB. Auch eine Mutter, die nie verheiratet war, kann Unterhalt bekommen, solange sie das gemeinsame Kind betreut. Ihr Bedarf liegt bei mindestens 1.200 € im Monat (Stand: 01.01.2026).

Was ist Unterhalt nicht?

Unterhalt teilt laufendes Einkommen. Der Versorgungsausgleich teilt dagegen die Rentenansprüche aus der Ehezeit. Der Zugewinnausgleich teilt das Vermögen, das in der Ehe dazugekommen ist. Alle drei laufen getrennt voneinander.

Es gibt auch Unterhalt in die andere Richtung: Erwachsene Kinder können für ihre Eltern zahlen müssen, etwa wenn die Pflege teuer wird. Das ist ein eigenes Thema mit eigenen Grenzen. Mehr dazu auf der Seite Elternunterhalt.

Was gilt, wenn kein Unterhalt kommt?

Die kurze Antwort: Zahlt der andere Elternteil für ein Kind nicht, zahlt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss. Für den Ehegattenunterhalt gibt es keinen solchen Ersatz vom Staat.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er springt ein, wenn der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder zu wenig zahlt. Das Jugendamt holt sich das Geld danach bei ihm zurück.

Alter des KindesUnterhaltsvorschuss im Monat
0 bis 5 Jahre227 €
6 bis 11 Jahre299 €
12 bis 17 Jahre394 €

Stand: Familienportal des Bundes, Beträge seit 01.01.2025, 2026 unverändert. Ab dem 12. Geburtstag gilt eine Zusatzbedingung: Das Kind ist nicht auf Bürgergeld angewiesen, oder der alleinerziehende Elternteil bekommt Bürgergeld und verdient selbst mindestens 600 € brutto im Monat.

Der Vorschuss ist kleiner als der echte Unterhalt. Er entspricht genau dem Mindestunterhalt minus dem vollen Kindergeld: 486 € minus 259 € ergibt 227 €. Beim regulären Unterhalt wird nur das halbe Kindergeld abgezogen. Für ein Kind unter sechs fehlen dir mit dem Vorschuss also jeden Monat mindestens 129,50 €.

Ein zweiter Hebel vom Staat ist die Steuer. Wer allein mit Kind lebt, ohne weitere erwachsene Person im Haushalt, bekommt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € im Jahr, plus 240 € für jedes weitere Kind. Er steckt in der Steuerklasse II.

Wie viel Kindesunterhalt ist 2026 fällig?

Die kurze Antwort: Das zeigt die Düsseldorfer Tabelle. Sie ordnet den zahlenden Elternteil nach seinem bereinigten Netto in eine von 15 Gruppen ein. In jeder Gruppe steht ein Betrag pro Altersstufe des Kindes.

Die Tabelle ist kein Gesetz. Sie ist eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Familiengerichte nutzen sie als Richtschnur, die einzelnen Oberlandesgerichte ergänzen sie mit eigenen Leitlinien. Sie wird meist zum 1. Januar neu herausgegeben.

Was heißt bereinigtes Netto?

Gemeint ist das Netto nach Steuern und Sozialabgaben, abzüglich bestimmter Posten, die das Gericht anerkennt. Dazu zählen zum Beispiel Kosten, die durch den Job entstehen, wenn sie konkret belegt sind. Was genau abgezogen wird, regeln die Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Die Beträge 2026

Gruppe 1 gilt bis 2.100 € netto. Sie ist der Mindestunterhalt, also das, was jedes Kind mindestens bekommen soll. Gruppe 15 reicht bis 11.200 €. Darüber entscheidet das Gericht im Einzelfall. Die Tabelle zeigt drei Gruppen als Beispiel:

Netto des zahlenden Elternteils0 bis 5 Jahre6 bis 11 Jahre12 bis 17 Jahreab 18 Jahre
Gruppe 1: bis 2.100 €356,50 €428,50 €523,50 €439 €
Gruppe 5: 3.301 bis 3.700 €454,50 €540,50 €654,50 €579 €
Gruppe 15: 9.701 bis 11.200 €842,50 €986,50 €1.176,50 €1.137 €

Stand: Düsseldorfer Tabelle, 01.01.2026. Die Werte sind Zahlbeträge, also das, was tatsächlich überwiesen wird. Sie gelten für ein Kind, das bei einem Elternteil lebt.

Warum wird das Kindergeld abgezogen?

Das Kindergeld beträgt 2026 259 € im Monat. Es gehört beiden Eltern. Bei minderjährigen Kindern wird darum die Hälfte, also 129,50 €, vom Tabellenbetrag abgezogen. Ein Kind von 0 bis 5 Jahren hat in Gruppe 1 einen Bedarf von 486 €. Gezahlt werden 356,50 €.

Ab 18 wird das volle Kindergeld abgezogen. Dann haften auch beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen, und die Gruppe richtet sich nach dem Einkommen beider zusammen. Wie das bei Ausbildung und Studium genau läuft, erklären wir bald auf einer eigenen Seite zum Unterhalt für volljährige Kinder.

Wann wird hoch- oder herabgestuft?

Die Sätze sind für zwei Unterhaltsberechtigte gedacht, zum Beispiel ein Kind und die getrennt lebende Ehepartnerin. Gibt es weniger Berechtigte, kann das Gericht eine Gruppe höher ansetzen. Gibt es mehr, kann es eine niedrigere Gruppe nehmen.

Dazu kommt der Bedarfskontrollbetrag. Er gilt ab Gruppe 2 und liegt zwischen 1.750 € (Gruppe 2) und 5.050 € (Gruppe 15). Bleibt dem zahlenden Elternteil nach allen Unterhaltspflichten weniger als dieser Betrag, kann der Betrag einer niedrigeren Gruppe angesetzt werden. So soll das Einkommen fair zwischen allen verteilt bleiben.

Kita-Beiträge stecken übrigens nicht im Tabellenbetrag. Die Leitlinien NRW zählen sie zum Mehrbedarf des Kindes. Er wird zusätzlich zum Tabellenbetrag berechnet.

Wie viel muss dem zahlenden Elternteil bleiben?

Die kurze Antwort: Wer arbeitet und für ein minderjähriges Kind zahlt, behält mindestens 1.450 € im Monat. Das ist der notwendige Selbstbehalt. Darunter muss niemand zahlen.

Unterhalt fürSelbstbehalt mit JobSelbstbehalt ohne Job
minderjährige Kinder und Schulkinder bis 21 im Elternhaus1.450 €1.200 €
getrennt lebende oder geschiedene Ehepartnerin oder Ehepartner1.600 €1.475 €
andere volljährige Kinder, etwa im Studium1.750 €1.750 €

Stand: Düsseldorfer Tabelle, 01.01.2026. Im Selbstbehalt sind Wohnkosten enthalten: bis 520 € Warmmiete beim Kind, 580 € beim Ehegattenunterhalt und 650 € beim volljährigen Kind. Die Selbstbehalte wurden 2026 nicht erhöht.

Gegenüber minderjährigen Kindern gilt die gesteigerte Unterhaltspflicht. Eltern müssen alle verfügbaren Mittel einsetzen. Gleichgestellt sind unverheiratete Volljährige bis 21, die bei einem Elternteil leben und zur Schule gehen.

Was passiert, wenn das Geld nicht für alle reicht?

Dann spricht man vom Mangelfall, und es gilt eine feste Rangfolge (§ 1609 BGB). Zuerst kommen minderjährige Kinder und die gleichgestellten Schulkinder bis 21.

Danach Elternteile, die ein Kind betreuen, und Ehepartnerinnen und Ehepartner nach langer Ehe. Dann die übrigen Ehepartnerinnen und Ehepartner. Zuletzt die übrigen volljährigen Kinder.

Ein Beispiel: Ein Vater hat ein bereinigtes Netto von 1.700 €. Sein Kind ist drei. Der Mindestbetrag wären 356,50 €. Weil ihm 1.450 € bleiben müssen, kann er nur 250 € zahlen. Die Lücke von 106,50 € fehlt im Haushalt des Kindes. Ob das Jugendamt hier mit dem Unterhaltsvorschuss ergänzt, klärst du direkt dort.

Wie viel Unterhalt bekommt die Ehepartnerin oder der Ehepartner?

Die kurze Antwort: In NRW meist 45 % des Unterschieds zwischen den beiden Erwerbseinkommen. Vorher wird der Kindesunterhalt als Zahlbetrag vom Einkommen des zahlenden Teils abgezogen.

Die 45 % ergeben sich aus dem Erwerbstätigenbonus: Wer arbeitet, darf ein Zehntel mehr behalten. Bei anderen Einkünften, etwa Mieten oder Renten, gilt die Hälfte. Das steht in den Leitlinien der Oberlandesgerichte in NRW. Andere Bezirke, etwa die Süddeutschen Leitlinien, können anders rechnen.

Nach unten gibt es eine Grenze. Der Bedarf einer unterhaltsberechtigten Ehepartnerin oder eines Ehepartners liegt in der Regel bei mindestens 1.200 € im Monat. Das ist das Existenzminimum laut Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2026).

Muss ich nach der Trennung arbeiten gehen?

Im ersten Trennungsjahr musst du in der Regel keinen Job aufnehmen, wenn du vorher nicht gearbeitet hast. Danach und erst recht nach der Scheidung wird erwartet, dass du selbst verdienst.

Wer zu wenig arbeitet, dem kann das Gericht ein fiktives Einkommen anrechnen. Dann zählt das Geld, das du verdienen könntest, nicht das, was du verdienst.

Betreust du ein Kind unter drei Jahren, musst du laut Leitlinien NRW nicht arbeiten. Danach prüft das Gericht im Einzelfall, wie viel Arbeit dir zumutbar ist.

Was ist mit Rente und Krankenversicherung?

Ab dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt ist, umfasst der Unterhalt auch die Altersvorsorge. Juristinnen und Juristen sprechen von Rechtshängigkeit. Davor gibt es keinen Altersvorsorgeunterhalt. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Teil des Unterhalts sein.

Trennungsunterhalt wird monatlich im Voraus gezahlt. Er endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach beginnt eine neue Rechnung mit strengeren Regeln.

Der häufigste Denkfehler: „Wir sind ja noch nicht geschieden, also ist meine Rente über die Ehe mit abgedeckt.“ Das stimmt nicht. Altersvorsorgeunterhalt gibt es erst ab Zustellung des Scheidungsantrags.

Zwei Jahre Trennung ohne Antrag sind zwei Jahre ohne Vorsorge aus dem Unterhalt. Wer lange getrennt lebt, sollte diese Lücke kennen und bewusst entscheiden.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 2.500 € netto. Stell dir vor, Lisa ist verheiratet und hat einen Sohn, Ben, vier Jahre alt. Jetzt trennt sie sich von ihrem Mann Jonas. Ben bleibt bei ihr.

Jonas hat ein bereinigtes Netto von 3.500 €. Der Einfachheit halber gilt auch Lisas Netto hier als bereinigt. Zwei Personen haben Anspruch: Ben und Lisa. Das passt genau zur Grundannahme der Tabelle.

SchrittRechnungErgebnis
Gruppe für Jonas3.500 € liegt in 3.301 bis 3.700 €Gruppe 5
Kindesunterhalt für Ben (4 Jahre)584 € Bedarf minus 129,50 € halbes Kindergeld454,50 €
Jonas nach Kindesunterhalt3.500 € minus 454,50 €3.045,50 €
Unterschied zu Lisa3.045,50 € minus 2.500 €545,50 €
Trennungsunterhalt für Lisa45 % von 545,50 €245,48 €
Jonas behält3.045,50 € minus 245,48 €2.800,02 €

Stand: Düsseldorfer Tabelle und Leitlinien NRW, 01.01.2026. Jonas bleibt weit über seinen Selbstbehalten und über dem Bedarfskontrollbetrag von 2.050 € in Gruppe 5. Die Rechnung hält also.

Für Lisas Haushalt kommen damit jeden Monat 454,50 € für Ben und 245,48 € für sie selbst dazu. Zusammen 699,98 €. Wichtig ist der Unterschied: Bens Unterhalt bleibt, bis er auf eigenen Beinen steht.

Lisas Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung. Betreuungsunterhalt gibt es danach nicht, weil Ben älter als drei ist und Lisa Vollzeit arbeitet. Unterhalt nach der Scheidung käme höchstens aus anderen Gründen, und dann oft befristet.

Jetzt der teure Teil. Stell dir vor, Lisa wartet vier Monate, bevor sie Jonas schriftlich auffordert. Für diese Zeit gibt es rückwirkend nichts. Ihr fehlen 4 mal 454,50 € für Ben und 4 mal 245,48 € für sie. Zusammen 2.799,92 €, die nicht mehr nachkommen.

Bleibt die Steuer. Lisa lebt allein mit Ben. Ab dem Jahr nach der Trennung kann sie Steuerklasse II beantragen. Darin steckt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € im Jahr. Will Jonas ihren Unterhalt von der Steuer absetzen, braucht er ihre Zustimmung. Dazu mehr im Abschnitt zur Steuer.

Wie lange wird Unterhalt gezahlt?

Die kurze Antwort: Für Kinder, bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben und selbst verdienen. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner deutlich kürzer: Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, danach nur in Ausnahmen und oft befristet.

Unterhalt für Kinder

Bis zum 18. Geburtstag zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Danach zahlen beide Eltern anteilig. Geht das Kind noch zur Schule, lebt bei einem Elternteil und ist unter 21, gilt es weiter als privilegiert. Es steht dann im ersten Rang, und der Selbstbehalt bleibt bei 1.450 €.

Studiert das Kind oder lebt es nicht mehr zu Hause, steigt der Selbstbehalt der Eltern auf 1.750 €. Der Bedarf eines volljährigen Kindes im Elternhaushalt liegt in Gruppe 1 bei 698 €, nach Abzug des vollen Kindergelds 439 € (Stand: 01.01.2026).

Unterhalt nach der Scheidung

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Jede Seite soll selbst für sich sorgen. Unterhalt gibt es nur aus bestimmten Gründen. Der wichtigste ist die Betreuung eines Kindes.

Betreuungsunterhalt gibt es mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes (§ 1570 BGB). Danach nur, wenn es der Billigkeit entspricht, etwa weil es keine passende Betreuung gibt. Das musst du selbst darlegen und belegen. Das Gericht geht nicht von sich aus davon aus.

Jeder nacheheliche Unterhalt kann gekürzt und befristet werden (§ 1578b BGB). Entscheidend ist, ob die Ehe dir Nachteile im Beruf gebracht hat.

Typisch sind lange Teilzeit, Elternzeit oder ein Job, den du für die Familie aufgegeben hast. Diese ehebedingten Nachteile musst du zeigen können: alte Arbeitsverträge, Gehaltsnachweise, Angebote, die du abgelehnt hast.

Wann der Unterhalt ganz wegfällt

Heiratest du wieder oder gehst eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft ein, endet der nacheheliche Unterhalt (§ 1586 BGB).

Er kann auch gekürzt oder gestrichen werden, wenn die Ehe nur kurz war oder du in einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft lebst (§ 1579 BGB). Ein neuer Partner allein reicht dafür nicht. Gemeint ist eine Beziehung, die wie eine Ehe gelebt wird.

Auf den Kindesunterhalt hat eine neue Beziehung keinen Einfluss. Er gehört dem Kind.

So läuft es ab, wenn du Unterhalt forderst

Die kurze Antwort: Erst schriftlich Auskunft verlangen, dann rechnen, dann einigen oder vor Gericht gehen. Der erste Schritt ist der wichtigste, weil er die Uhr startet.

1

Schriftlich zur Auskunft auffordern

Schreibe dem anderen Elternteil oder der Ex-Partnerin oder dem Ex-Partner, dass du Unterhalt verlangst. Fordere ihn auf, sein Einkommen offenzulegen. Ab dem Monat dieses Schreibens kannst du Unterhalt verlangen, auch rückwirkend (§ 1613 BGB).

2

Einkommen prüfen und rechnen

Mit den Gehaltsnachweisen lässt sich das bereinigte Netto bestimmen. Danach folgen Gruppe, Altersstufe, Kindergeld und Selbstbehalt. Bei Ehegattenunterhalt kommt die Quote dazu.

3

Einigen und festhalten

Viele Eltern einigen sich ohne Gericht. Halte die Einigung schriftlich fest. Eine Absprache über Unterhalt nach der Scheidung, die vor der Scheidung getroffen wird, muss notariell beurkundet werden (§ 1585c BGB). Sonst ist sie unwirksam.

4

Wenn keine Einigung gelingt

Dann entscheidet das Familiengericht auf Antrag. Auch der Antrag bei Gericht sichert den Anspruch ab diesem Monat. Lass dich dafür von einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht beraten.

Tipp

Schicke die Aufforderung so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per Einschreiben. Notiere das Datum und bewahre eine Kopie auf. Genau dieser Monat entscheidet später, ab wann gezahlt werden muss.

Die Höhe des Unterhalts ist nicht für immer fest. Verdient der zahlende Elternteil mehr, wird das Kind älter oder ändert sich die Tabelle, kann ein neuer Betrag gelten. Auch dann gilt: Er zählt ab dem Monat, in dem du schriftlich forderst.

Was tust du, wenn der andere Elternteil nicht zahlt?

Die kurze Antwort: Beantrage für dein Kind sofort Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Fordere den anderen Elternteil parallel schriftlich auf. So sicherst du beides: das Geld jetzt und den vollen Anspruch.

Den Unterhaltsvorschuss beantragst du beim Jugendamt deines Wohnorts. Das Jugendamt holt sich das Geld danach beim anderen Elternteil zurück. Du musst den Vorschuss also nicht selbst eintreiben.

Für Ehegattenunterhalt gibt es keinen Vorschuss. Hier hilft nur der Weg über das Familiengericht. Darum ist eine eigene Rücklage in dieser Phase so wertvoll.

Wie wirken sich Steuer und Krankenversicherung auf den Unterhalt aus?

Die kurze Antwort: Nach der Trennung endet das Ehegattensplitting, und bei der Scheidung endet die Familienversicherung. Beides kostet Geld und gehört in jede Unterhaltsrechnung.

Das Ende des Splittings

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer berechnet und verdoppelt. Bei unterschiedlichen Gehältern spart das viel.

Zusammen veranlagen dürft ihr euch nur für Jahre, in denen ihr an mindestens einem Tag nicht dauernd getrennt gelebt habt. Im Jahr der Trennung geht es also noch. Ab dem Folgejahr gilt die Einzelveranlagung.

Bei den Steuerklassen ist es ähnlich. Im Trennungsjahr bleiben eure bisherigen Klassen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt Steuerklasse I. Lebst du allein mit Kind, kannst du ab dann Steuerklasse II beantragen. Die Trennung meldest du dem Finanzamt.

Realsplitting: Unterhalt von der Steuer absetzen

Wer Ehegattenunterhalt zahlt, kann ihn als Sonderausgabe abziehen, bis 13.805 € im Jahr plus übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das nennt sich Realsplitting. Es geht nur mit Zustimmung der Person, die den Unterhalt bekommt. Denn sie muss ihn dann selbst versteuern.

Für dich als Empfängerin heißt das: Stimme nur zu, wenn dir die Nachteile ausgeglichen werden. Dazu gehört die Steuer, die du zusätzlich zahlst, und mögliche Folgen bei Sozialabgaben. Das lässt sich schriftlich vereinbaren, bevor du unterschreibst.

Krankenversicherung nach der Scheidung

Warst du über deine Ehepartnerin oder deinen Ehepartner familienversichert, endet das mit der rechtskräftigen Scheidung. Ab dann bist du selbst Mitglied und zahlst einen eigenen Beitrag.

Beantragen musst du dafür nichts. Deine Krankenkasse führt dich ab dem Tag nach der Scheidung automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Das regelt § 188 Abs. 4 SGB V, die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung.

Austreten kannst du nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Kasse dich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Und nur, wenn du nachweist, dass du anders abgesichert bist, etwa über einen eigenen Job. Alle Schritte stehen in Krankenversicherung nach der Trennung: was wann endet.

Was gilt bei erweitertem Umgang, Patchwork und für unverheiratete Eltern?

Die kurze Antwort: Die Grundregeln bleiben, aber die Rechnung verschiebt sich. Wer viel betreut, zahlt nicht automatisch weniger. Wer neue Kinder hat, teilt das Geld auf mehr Köpfe.

Erweiterter Umgang

Der Bundesgerichtshof hat am 15.04.2026 entschieden (XII ZB 415/25): Betreut der Elternteil, der Unterhalt zahlt, das Kind deutlich mehr als üblich, muss der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, deshalb nicht mitzahlen. Er leistet seinen Teil weiter durch die Betreuung.

Hohe Kosten für den Umgang können den Unterhalt aber senken, etwa durch eine niedrigere Gruppe der Tabelle. Sie müssen konkret belegt sein. Ein eigenes Gesetz für dieses Betreuungsmodell gibt es nicht.

Patchwork

Bekommt der zahlende Elternteil mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner ein Kind, steht dieses Kind im gleichen Rang wie die Kinder aus der ersten Beziehung. Das Geld wird dann auf mehr Kinder verteilt.

Betreut die neue Partnerin oder der neue Partner das Baby, kann sie oder er im zweiten Rang dazukommen. Mehr zu Unterhalt, Erbe und Steuer in neuen Familien steht in Patchwork-Familie: Unterhalt, Erbe und Steuer sauber regeln.

Nicht verheiratete Eltern

Kindesunterhalt gilt genauso, ob ihr verheiratet wart oder nicht. Für den Elternteil, der das Kind betreut, gibt es Unterhalt nach § 1615l BGB mit einem Mindestbedarf von 1.200 €. Trennungsunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt und Versorgungsausgleich gibt es ohne Ehe nicht.

Warum ist Unterhalt keine Absicherung?

Die kurze Antwort: Weil Unterhalt am Einkommen eines anderen Menschen hängt. Wird er krank, verliert er seinen Job oder stirbt er, wackelt das Geld, mit dem du rechnest.

Eine Trennung ist ein lebensveränderndes Risiko. Sie trifft vier Ebenen zugleich: das Geld, die Organisation des Alltags, den Kopf und die Zeit. Nur die finanzielle Ebene lässt sich vorher planen. Darum lohnt es sich, Unterhalt nicht als feste Größe zu sehen, sondern als Forderung mit Risiko.

Hilfreich ist der Blick mit drei Fragen. Absichern: Gibt es eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung für den zahlenden Elternteil, die den Unterhalt im Ernstfall ersetzt? Puffern: Wie viele Monate trägt deine Rücklage, wenn der Unterhalt ausfällt? Bewusst tragen: Welches Risiko nimmst du in Kauf, und weißt du, was es kostet?

Wie die beiden Versicherungen funktionieren, steht auf den Seiten Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie hoch deine Rücklage sein sollte, zeigt die Seite Notgroschen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„In der Beratung höre ich oft: Der Unterhalt ist ja geregelt. Geregelt ist aber nur die Höhe, nicht die Sicherheit. Unterhalt ist ein Versprechen, das an der Gesundheit und am Job eines anderen Menschen hängt. Wer ihn fest einplant, sollte wissen, was passiert, wenn dieses Versprechen ausfällt. Das ist kein Misstrauen. Das ist Planung.“

Ein zweiter Punkt betrifft deine Rente. Unterhalt endet irgendwann, deine eigene Altersvorsorge muss weiterlaufen. Wie groß die Lücke ist, zeigt die Seite Rentenlücke. Ein eigenes Konto für Rücklagen und Ziele hilft, die neue Lage zu ordnen. Wie das geht, steht im Kontenmodell mit vier Konten.

Was ändert sich 2027 beim Unterhalt?

Die kurze Antwort: Die neue Düsseldorfer Tabelle kommt erst zum Jahresende, und ein höheres Kindergeld ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Prüfe die Beträge im Januar 2027 neu. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Werte feststehen.

Neue Düsseldorfer Tabelle: Die Beträge für 2027 stehen noch nicht fest. Sie hängen vom Mindestunterhalt ab, den eine Verordnung des Bundes festlegt. Die Selbstbehalte hängen vom Regelbedarf ab. Die neue Tabelle erscheint üblicherweise Anfang Dezember.

Kindergeld: Laut Kabinettsentwurf vom 02.09.2026 soll das Kindergeld 2027 auf 267 € steigen und 2028 auf 272 €. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Steigt das Kindergeld, ändert sich auch der Abzug vom Kindesunterhalt.

Was beim Unterhalt jetzt zählt

Unterhalt ist Rechnen mit festen Regeln. Die Tabelle ist öffentlich, die Selbstbehalte sind klar, die Quote ist bekannt. Das Schwierige ist nicht die Rechnung. Es ist der Zeitpunkt, in dem du sie brauchst: mitten in einer Trennung, wenn Kopf und Alltag schon voll sind.

Darum zählt zuerst ein Brief. Wer schriftlich fordert, verliert keinen Monat. Danach zählt der ehrliche Blick auf deinen Haushalt: was dein eigenes Einkommen trägt, was verlässlich dazukommt und was passiert, wenn der Unterhalt ausfällt. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.

Wenn du nach der Trennung deine Versicherungen, deine Krankenversicherung und deine Vorsorge neu ordnen willst, schauen wir gemeinsam darauf. Was Kopf und Alltag in dieser Zeit brauchen, steht in Trennung mit Kindern: Was Geld, Kopf und Alltag brauchen.

Trägt dein Haushalt die Trennung auch ohne Unterhalt?

Wir ordnen mit dir Versicherungen, Krankenversicherung und Vorsorge nach der Trennung neu und zeigen, wo der Unterhalt ein Risiko für dich ist. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Der Vater meines Sohnes zahlt seit drei Monaten nichts. Bekomme ich das Geld noch?

Für die Zeit, bevor du ihn schriftlich aufgefordert hast, in der Regel nicht. Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem du Auskunft verlangt hast, er in Verzug kam oder dein Antrag bei Gericht einging. Fordere ihn deshalb heute schriftlich auf und beantrage beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Für ein Kind unter sechs sind das 227 € im Monat (Stand 2026).

Mein Ex verdient nach einem Jobwechsel deutlich mehr. Bekommt unser Kind jetzt mehr Unterhalt?

Wahrscheinlich ja. Der Kindesunterhalt richtet sich nach seinem bereinigten Netto. Ein höheres Einkommen kann eine höhere Gruppe der Düsseldorfer Tabelle bedeuten. Fordere ihn schriftlich auf, sein neues Einkommen offenzulegen. Ab diesem Monat kann der höhere Betrag gelten.

Ich ziehe mit meinem neuen Partner zusammen. Verliere ich meinen Unterhalt?

Den Kindesunterhalt nicht, der gehört deinem Kind. Nachehelicher Unterhalt kann gekürzt werden oder ganz entfallen, wenn ihr in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, also wie ein Ehepaar. Heiratest du wieder, endet er.

Ich zahle Unterhalt für meine Tochter. Wie viel muss mir bleiben?

Wenn du arbeitest, mindestens 1.450 € im Monat, ohne Job 1.200 €. Darin sind bis 520 € Warmmiete enthalten. Gegenüber einer Ex-Partnerin oder einem Ex-Partner liegt die Grenze bei 1.600 €, gegenüber einem studierenden Kind bei 1.750 € (Stand: Düsseldorfer Tabelle 2026).

Meine Tochter ist 19 und macht Abitur. Wer zahlt jetzt?

Beide Eltern, jeweils anteilig nach ihrem Einkommen. Lebt sie bei einem Elternteil, ist unverheiratet und noch keine 21, steht sie unterhaltsrechtlich einem minderjährigen Kind gleich. Vom Bedarf wird das volle Kindergeld von 259 € abgezogen.

Quellen: Düsseldorfer Tabelle und Leitlinien der Oberlandesgerichte in NRW, Oberlandesgericht Düsseldorf (Tabelle, Leitlinien), Stand 01.01.2026, geprüft am 11.10.2026 · § 188 Abs. 4 SGB V, Anschlussversicherung nach Ende der Familienversicherung, lxgesetze.de, Stand 24.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Unterhaltsvorschuss, Familienportal des Bundes, Stand 01.01.2025, geprüft am 11.10.2026 · §§ 1361, 1570, 1578b, 1585c, 1603, 1609, 1613 BGB, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Dauerndes Getrenntleben führt zur Änderung der Steuerklasse, Föderales Informationsmanagement (FIM), geprüft am 11.10.2026 · Einkommensteuerreform 2027, Kabinettsentwurf, Bundesregierung, 02.09.2026, geprüft am 11.10.2026

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Unterhalt

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei einer Trennung lohnt die Frage: Hängt Unterhalt an einem Einkommen, das weder per Risikoleben noch per BU abgesichert ist?
  • Die Familienversicherung endet mit Rechtskraft der Scheidung, danach läuft die freiwillige Versicherung automatisch weiter. Der eigene Beitrag gehört früh mit in die Unterhaltsrechnung.
  • Altersvorsorgeunterhalt gibt es erst ab Rechtshängigkeit. Bei langer Trennung ist das ein guter Anlass, gemeinsam auf die Rentenlücke zu schauen.

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