Die Familienversicherung ist einer der wenigen Orte, an denen das Gesundheitssystem nichts kostet. Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei über ein Mitglied versichert. Solange alles gleich bleibt, merkt man sie kaum.
Hier steht, wann sie endet: durch Einkommen, Alter, Scheidung oder einen Job. Und durch etwas, das viele nicht auf dem Schirm haben. Auch Zinsen, Dividenden und Mieten zählen mit. Stand: Oktober 2026, mit den Grenzen für 2027.
Betrifft dich, wenn ihr heiratet ihr euch trennt du Vermögen aufbauen willst
Das Wichtigste in Kürze
- Familienversichert sind Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Kinder eines Mitglieds. Unverheiratete Paare sind es nicht.
- Die Grenze liegt 2026 bei 565 € Gesamteinkommen im Monat. Mit einem Minijob allein sind es 603 €. Für 2027 sind 590 € und 633 € vorgesehen.
- Zum Gesamteinkommen zählen auch Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag und der Überschuss aus Mieten. Ab etwa 7.780 € Zinsen im Jahr kann die Familienversicherung enden.
- Sie endet außerdem mit der rechtskräftigen Scheidung, mit einem eigenen versicherungspflichtigen Job und für Kinder an festen Altersgrenzen.
- Danach versichert dich die Kasse automatisch freiwillig weiter. Mit Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag kostet das 2026 mindestens rund 270 € im Monat.
So gehst du vor
- Rechne einmal im Jahr alle Einkünfte zusammen: Job, Zinsen, Dividenden, Mieten, Gewinn aus Selbstständigkeit.
- Kommt neues Einkommen dazu, etwa durch ein Erbe oder einen Nebenjob, melde es deiner Krankenkasse.
- Planst du eine Scheidung, rechne den eigenen Beitrag ab dem Tag danach in dein Budget ein. Mehr in Krankenversicherung nach der Trennung.
- Lass prüfen, wie du am besten abgesichert bist, wenn die Familienversicherung endet: Krankenversicherung prüfen lassen.
Inhalt
- Was ist die Familienversicherung genau?
- Wie hoch ist die Einkommensgrenze 2026 und 2027?
- Was zählt zum Gesamteinkommen?
- Wann endet die Familienversicherung?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was passiert, wenn die Familienversicherung endet?
- Was ändert sich ab 2028 für mitversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner?
- Was bei der Familienversicherung jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Familienversicherung genau?
Die kurze Antwort: Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gilt für Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Kinder eines Mitglieds. Geregelt ist sie in § 10 SGB V.
Mitglied ist die Person, die selbst versichert ist und Beiträge zahlt, zum Beispiel über ihren Job. Wer familienversichert ist, hat dieselben Leistungen, zahlt aber nichts. Die Pflegeversicherung ist mit eingeschlossen.
Damit das gilt, müssen mehrere Bedingungen zusammen erfüllt sein. Du wohnst in Deutschland. Du bist nicht selbst pflichtversichert oder freiwillig versichert. Du bist nicht hauptberuflich selbstständig. Und dein Gesamteinkommen bleibt unter der Grenze.
Wichtig ist, was nicht dazugehört. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, kann nicht über die Partnerin oder den Partner versichert werden. Und in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Dort zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze 2026 und 2027?
Die kurze Antwort: 2026 darf dein regelmäßiges Gesamteinkommen 565 € im Monat nicht übersteigen. Verdienst du nur mit einem Minijob, liegt die Grenze bei 603 €.
Die 565 € sind ein Siebtel der Bezugsgröße, eines Durchschnittswerts, den die Bundesregierung jedes Jahr festlegt. Steigt die Bezugsgröße, steigt auch die Grenze. Die Minijob-Grenze hängt dagegen am Mindestlohn.
| Jahr | Grenze im Monat | nur mit Minijob |
|---|---|---|
| 2026 | 565 € | 603 € |
| 2027 | 590 €, vorgesehen | 633 € |
Stand: 12.10.2026. Die 590 € ergeben sich aus der Bezugsgröße 2027 von 4.130 €. Das Bundeskabinett hat sie am 07.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Minijob-Grenze von 633 € folgt aus dem Mindestlohn von 14,60 € ab Januar 2027.
Die Minijob-Grenze gilt nur, wenn der Minijob dein einziges Einkommen ist. Kommen Mieten oder andere Einkünfte dazu, gilt wieder die allgemeine Grenze für dein gesamtes Einkommen.
Was zählt zum Gesamteinkommen?
Die kurze Antwort: Gesamteinkommen ist die Summe deiner Einkünfte nach dem Steuerrecht (§ 16 SGB IV). Dazu gehören nicht nur Lohn und Gewinn, sondern auch Kapitalerträge und Mieten.
Bei einem Job zählt dein Arbeitsentgelt. Bist du selbstständig, zählt der Gewinn laut deinem letzten Steuerbescheid. Bei einer Rente zählt der Zahlbetrag. Der Teil, der auf Kindererziehungszeiten beruht, bleibt dabei außen vor.
Zinsen und Dividenden
Kapitalerträge zählen mit, also Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren. Abziehen darfst du den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Für zusammen veranlagte Ehepaare liegt er bei 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).
Rechnet man die Grenze aufs Jahr hoch, sind das 565 € mal 12, also 6.780 €. Dazu kommen die 1.000 € Pauschbetrag. Ab gut 7.780 € Kapitalerträgen im Jahr kann die Familienversicherung also enden, auch ohne einen einzigen Euro Gehalt. Das ist eine Rechnung im Beispiel, keine feste Grenze der Kasse.
Bei 2 % Zinsen auf dem Tagesgeld wären das rund 389.000 € Guthaben. Bei einem Erbe oder dem Verkauf einer Immobilie ist so eine Summe schneller erreicht, als man denkt.
Der häufigste Denkfehler: „Auf meine Zinsen zahle ich schon Abgeltungsteuer, die zählen für die Kasse nicht.“ Doch. Für die Familienversicherung kommt es nicht darauf an, wie die Steuer erhoben wird. Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag gehören zum Gesamteinkommen.
Mieten
Bei Mieteinnahmen zählt nicht die Miete selbst, sondern der Überschuss. Das ist die Miete minus die Werbungskosten, also etwa Abschreibung, Kreditzinsen, Verwaltung und Reparaturen. Eine geerbte Wohnung kann so über Nacht über die Grenze führen.
Wann endet die Familienversicherung?
Die kurze Antwort: Sie endet, sobald eine Bedingung wegfällt. Am häufigsten sind zu viel Einkommen, eine Scheidung, ein eigener Job und für Kinder das Erreichen der Altersgrenze.
Für Ehepartnerinnen und Ehepartner
Die Familienversicherung endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Die Trennung allein ändert nichts, solange ihr verheiratet seid. Sie endet auch, wenn du einen versicherungspflichtigen Job annimmst, dich hauptberuflich selbstständig machst oder dein Einkommen über die Grenze steigt.
Und sie endet, wenn das Mitglied die gesetzliche Krankenversicherung verlässt. Wechselt deine Partnerin oder dein Partner in die private Krankenversicherung, gibt es niemanden mehr, über den du versichert sein kannst.
Für Kinder
Kinder sind bis zum 18. Geburtstag familienversichert. Sind sie nicht erwerbstätig, bis 23. Sind sie in Schule, Ausbildung oder Studium oder machen ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, bis 25. Ein Freiwilligendienst kann diese Zeit verlängern.
Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, sind ohne Altersgrenze versichert. Die Behinderung muss aber schon innerhalb der Altersgrenzen bestanden haben.
Eine Ausnahme betrifft verheiratete Eltern. Ist ein Elternteil privat versichert, verdient mehr als 6.450 € im Monat und mehr als das gesetzlich versicherte Elternteil, ist das Kind nicht familienversichert (Stand 2026). Mehr dazu auf der Seite Krankenversicherung für Kinder.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31 und hat als Projektmanagerin in Vollzeit 2.500 € netto verdient. Stell dir vor, Lisa ist mit Jonas verheiratet. Ihr Sohn Ben ist zwei. Nach der Elternzeit kündigt Lisa, betreut Ben und arbeitet in einem Minijob für 400 € im Monat. Sie ist über Jonas familienversichert.
- Mit 24Berufsstart. Lisa ist pflichtversichert über ihren Job.
- Mit 29Ben kommt. In der Elternzeit bleibt Lisa Pflichtmitglied, ohne Beitrag auf das Elterngeld.
- Mit 30Lisa kündigt und nimmt einen Minijob an. Ab jetzt ist sie familienversichert.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa erbt eine kleine Eigentumswohnung und vermietet sie.
Die Wohnung bringt 650 € Kaltmiete im Monat. Für Abschreibung, Verwaltung und Rücklagen fallen nach Lisas Rechnung 300 € an. Das sind Annahmen im Beispiel. Ihr Tagesgeld von 20.000 € bringt bei angenommenen 2 % Zinsen 400 € im Jahr. Das liegt unter dem Sparer-Pauschbetrag und zählt nicht.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Überschuss aus der Miete | 650 € minus 300 € | 350 € |
| Minijob | Verdienst im Monat | 400 € |
| Gesamteinkommen | 350 € plus 400 € | 750 € |
| Vergleich mit der Grenze | Grenze 565 €, weil der Minijob nicht das einzige Einkommen ist | überschritten |
| Neuer Beitrag Krankenversicherung | 14,0 % plus 2,9 % von 1.318,33 € Mindestgrundlage | 222,80 € |
| Neuer Beitrag Pflegeversicherung | 3,6 % von 1.318,33 €, mit Kind | 47,46 € |
| Beitrag im Monat | 222,80 € plus 47,46 € | 270,26 € |
Stand: Grenzen und Beitragssätze 2026, Annahme: Lisas Kasse nimmt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Weil Lisa als freiwilliges Mitglied keinen Anspruch auf Krankengeld hat, gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %.
Der Minijob bringt Lisa 400 € im Monat. Der neue Beitrag kostet sie 270,26 €. Ohne Minijob läge ihr Gesamteinkommen bei 350 € und damit unter der Grenze. Dann wäre sie weiter beitragsfrei versichert. Von ihren 400 € blieben ihr unter dem Strich also nur 129,74 €.
Das heißt nicht, dass Lisa den Minijob aufgeben muss. Sie kann auch mehr arbeiten und wieder selbst pflichtversichert werden. Dann zahlt ihr Arbeitgeber einen Teil, und sie hat wieder Anspruch auf Krankengeld. Wichtig ist nur, dass sie die Rechnung kennt, bevor sie entscheidet.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Die Familienversicherung wirkt wie ein Geschenk des Systems. Ehrlicher ist ein anderes Bild: Sie ist eine Brücke, die auf einem fremden Ufer steht. Sie hängt an der Ehe, am Job und an der Kasse eines anderen Menschen. Das ist kein Grund, sie nicht zu nutzen. Es ist ein Grund, jedes Jahr kurz zu prüfen, ob sie noch trägt, und zu wissen, was dein eigener Beitrag wäre.“
Was passiert, wenn die Familienversicherung endet?
Die kurze Antwort: Deine Kasse versichert dich ab dem nächsten Tag automatisch als freiwilliges Mitglied weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Du musst nichts beantragen, zahlst aber einen eigenen Beitrag.
Austreten kannst du nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem dich die Kasse auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Und nur, wenn du nachweist, dass du anders versichert bist, etwa über einen neuen Job.
Als freiwilliges Mitglied zahlst du auf alle Einnahmen, mindestens aber auf 1.318,33 € im Monat (Stand 2026). Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %, dazu der Zusatzbeitrag deiner Kasse und die Pflegeversicherung.
Bist du in Elternzeit und warst vorher selbst pflichtversichert, ändert sich nichts. Deine Pflichtmitgliedschaft bleibt bestehen (§ 192 SGB V). Auf das Elterngeld zahlst du keinen Beitrag (§ 224 SGB V).
Tipp
Bekommst du von deiner Kasse einen Fragebogen zur Familienversicherung, beantworte ihn vollständig und mit allen Einkünften. Mit diesen Angaben prüft die Kasse, ob du weiter beitragsfrei versichert bist. Kapitalerträge und Mieten gehören immer dazu.
Was ändert sich ab 2028 für mitversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner?
Die kurze Antwort: Ab 2028 zahlt das Mitglied für eine mitversicherte Ehepartnerin oder einen mitversicherten Ehepartner einen Zuschlag von 2,5 % seiner beitragspflichtigen Einnahmen. Kinder bleiben beitragsfrei.
Das hat der Bundestag am 10.07.2026 mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Verdient das Mitglied 3.850 € brutto, wären das 96,25 € im Monat. Der Zuschlag fällt nicht an, solange ihr ein Kind unter 12 Jahren habt.
Ausgenommen sind auch Ehepartnerinnen und Ehepartner mit Pflegegrad 3 bis 5 oder mit voller Erwerbsminderungsrente. Das gilt auch, wenn sie Grundsicherung beziehen und nicht erwerbsfähig sind. Was die Reform sonst ändert, steht im Artikel GKV-Reform 2027.
Was bei der Familienversicherung jetzt zählt
Die Familienversicherung ist kostenlos, aber nicht bedingungslos. Sie hängt an Grenzen, die sich jedes Jahr ändern, und an Einkünften, die man nicht als Einkommen im Kopf hat. Zinsen, Dividenden und eine geerbte Wohnung gehören dazu.
Darum zählt eine jährliche Rechnung mit allen Einkünften. Und das Wissen, was dein eigener Beitrag wäre, wenn die Brücke wegfällt: durch Scheidung, durch einen Job oder durch Vermögen. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.
Wie bist du versichert, wenn die Familienversicherung endet?
Wir rechnen mit dir durch, was dich eigene Kranken- und Pflegeversicherung kostet und welcher Weg zu deinem Leben passt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das Erbe selbst ist kein Einkommen. Die Zinsen und Erträge daraus sind es aber. Liegen sie über dem Sparer-Pauschbetrag und bringen dein Gesamteinkommen über 565 € im Monat, endet die Familienversicherung. Gib Änderungen deiner Einkünfte deshalb an deine Kasse weiter.
Nein. Familienversichert sind nur Ehepartnerinnen und Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Ohne Trauschein brauchst du eine eigene Versicherung. Eure gemeinsamen Kinder können aber über einen von euch familienversichert sein.
Dann gilt die allgemeine Grenze von 565 € im Monat (2026). Sie bezieht sich auf dein gesamtes Einkommen, also Minijob plus Überschuss aus der Miete. Die höhere Grenze von 603 € gilt nur, wenn der Minijob dein einziges Einkommen ist.
Mit 25 endet ihre Familienversicherung, außer ein Freiwilligendienst verlängert sie. Danach ist sie in der Regel in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert und zahlt einen eigenen Beitrag. Mehr dazu auf der Seite Krankenversicherung für Studierende.
Ab dem Tag nach der rechtskräftigen Scheidung. Die Trennung allein beendet die Familienversicherung nicht. Ab der Scheidung führt dich die Kasse automatisch als freiwilliges Mitglied, 2026 mindestens auf Grundlage von 1.318,33 € im Monat.
Quellen: §§ 10, 188, 192, 224 SGB V, Familienversicherung, Anschlussversicherung, Elternzeit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 16 SGB IV und § 20 Abs. 9 EStG, Gesamteinkommen und Sparer-Pauschbetrag, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Infoblatt Krankenversicherung und Studium, Einkommensgrenzen 2026 und freiwillige Versicherung, Bund der Versicherten, Stand 23.12.2025, geprüft am 12.10.2026 · Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 07.10.2026, geprüft am 12.10.2026 · Minijob-Grenze 2027 und Krankenversicherung im Minijob, Minijob-Zentrale, Stand 07.10.2026, geprüft am 12.10.2026 · Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bundesministerium für Gesundheit, 10.07.2026, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Familienversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei Erbe, Immobilienverkauf oder neuem Depot lohnt die Frage, ob jemand im Haushalt familienversichert ist. Kapitalerträge können die Grenze sprengen.
- Minijob plus Mieteinnahmen ist eine Kombination, bei der eine kurze Rechnung mit der Kundin viel Geld sparen kann.
- Der Zuschlag ab 2028 ist ein guter Anlass, mit Paaren über eigene Absicherung und Krankengeld zu sprechen.
