Ein Minijob wirkt wie die einfachste Lösung: ein paar Stunden pro Woche, brutto gleich netto, kein Papierkram mit dem Finanzamt. Für viele passt er genau in eine Lebensphase mit kleinem Kind, neben der Teilzeit oder in einer Auszeit.
Was er dir bringt, steht auf dem Lohnzettel. Was er dir nicht bringt, steht nirgends. Hier steht beides: wie viel du 2026 verdienen darfst, was der Rentenbeitrag dir sichert und was du verlierst, wenn du dich davon befreien lässt. Stand: 01.07.2026.
Betrifft dich, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt du allein erziehst du an die Rente denkst
Das Wichtigste in Kürze
- 2026 darfst du im Minijob bis zu 603 € im Monat verdienen, 7.236 € im Jahr. Ab 2027 sind es 633 €.
- Steuer und Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber pauschal. Dein Abzug ist nur der Rentenbeitrag: im gewerblichen Minijob 3,6 %, bei 603 € also 21,71 € im Monat.
- Lässt du dich von der Rentenpflicht befreien, sparst du diesen Betrag. Du verlierst aber volle Pflichtbeitragszeiten. Die braucht es für den Schutz bei Erwerbsminderung und für viele Reha-Leistungen.
- Seit 01.07.2026 kannst du eine Befreiung einmal rückgängig machen. Der Antrag läuft über deinen Arbeitgeber.
- Ein Minijob bringt dir keine eigene Krankenversicherung und kein Krankengeld.
So gehst du vor
- Schau auf deine Lohnabrechnung: Wird ein Rentenbeitrag abgezogen? Wenn nicht, bist du vermutlich befreit.
- Bist du befreit, überleg, ob du die Befreiung aufheben willst. Den Antrag gibst du bei deinem Arbeitgeber ab. Er gilt ab dem Folgemonat.
- Kläre deine Krankenversicherung. Bist du familienversichert, bleibt das mit einem Minijob möglich, solange dein gesamtes Einkommen im Monat unter der Minijob-Grenze bleibt.
- Zähl deine Stunden. Bei 13,90 € Mindestlohn sind 603 € rund 43 Stunden im Monat.
- Prüfe, wie du abgesichert bist, wenn du länger ausfällst. Dabei helfen wir dir in der Beratung.
Inhalt
- Was ist ein Minijob genau?
- Wie viel darfst du im Minijob verdienen?
- Was zahlst du und was zahlt der Arbeitgeber?
- Was bringt dir der Rentenbeitrag im Minijob?
- Was fehlt dir, wenn du dich von der Rentenpflicht befreien lässt?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- So läuft die Befreiung ab und so machst du sie rückgängig
- Bist du im Minijob krankenversichert?
- Welche Rechte hast du im Minijob?
- Was gilt bei einem Minijob neben dem Hauptjob?
- Was ändert sich 2027 beim Minijob?
- Was beim Minijob jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Minijob genau?
Die kurze Antwort: Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit kleinem Verdienst, 2026 bis 603 € im Monat. Fachlich heißt er geringfügig entlohnte Beschäftigung. Für ihn gelten eigene Regeln bei Steuer und Sozialabgaben, aber dieselben Arbeitsrechte wie für alle anderen.
Die Grenze hängt am Mindestlohn. Sie entspricht 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. Die Formel: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, auf volle Euro aufgerundet. 2026 sind das bei 13,90 € genau 603 €.
Welche Arten von Minijob gibt es?
Der gewerbliche Minijob ist der häufigste Fall: im Laden, im Büro, in der Praxis. Der Minijob im Privathaushalt ist die Arbeit in einem fremden Haushalt, etwa Putzen, Kinderbetreuung oder Gartenarbeit. Hier zahlt der Arbeitgeber weniger Abgaben, du zahlst dafür einen höheren Rentenbeitrag.
Daneben gibt es den kurzfristigen Minijob. Er ist von vornherein zeitlich begrenzt, etwa als Aushilfe in der Saison. Für ihn fallen keine Renten- und Krankenversicherungsbeiträge an. Um ihn geht es hier nicht.
Was ist ein Midijob?
Verdienst du mehr als 603 € und höchstens 2.000 € im Monat, bist du im Übergangsbereich, oft Midijob genannt (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Dann bist du voll sozialversichert, zahlst aber geringere Beiträge. Ab 2027 beginnt dieser Bereich bei 633,01 €.
Wie viel darfst du im Minijob verdienen?
Die kurze Antwort: 2026 bis 603 € im Monat. Maßgeblich ist der Verdienst im Jahr: 7.236 €. Schwankt dein Lohn, ist das erlaubt, solange du im Jahr unter dieser Grenze bleibst.
| Jahr | Mindestlohn je Stunde | Minijob-Grenze im Monat | Grenze im Jahr | Stunden im Monat bei Mindestlohn |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 13,90 € | 603 € | 7.236 € | rund 43 |
| 2027 | 14,60 € | 633 € | 7.596 € | rund 43 |
Stand: Bundesregierung, Mindestlohn 2026 und 2027, und Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027. Die Jahresgrenze ist 12 mal die Monatsgrenze.
Ausnahmen gibt es nur, wenn etwas Unvorhersehbares passiert. Fällt eine Kollegin oder ein Kollege krank aus und du springst ein, darfst du die Grenze überschreiten. Höchstens in 2 Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten und höchstens bis zum Doppelten der Monatsgrenze. 2026 sind das 1.206 €, 2027 dann 1.266 €.
Geplante Mehrarbeit zählt nicht als Ausnahme. Liegt dein Verdienst im Jahr regelmäßig über 7.236 €, ist es kein Minijob mehr.
Was zahlst du und was zahlt der Arbeitgeber?
Die kurze Antwort: Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Steuer, dazu kleine Umlagen. Du zahlst nur deinen Teil der Rente: 3,6 %.
| Abgabe 2026 | Gewerblicher Minijob | Minijob im Privathaushalt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (Arbeitgeber) | 13 % | 5 % |
| Rentenversicherung (Arbeitgeber) | 15 % | 5 % |
| Rentenversicherung (dein Anteil) | 3,6 % | 13,6 % |
| Pauschsteuer (Arbeitgeber) | 2 % | 2 % |
| Umlagen für Krankheit und Mutterschaft (Arbeitgeber) | 0,80 % und 0,22 % | 0,80 % und 0,22 % |
Stand: Minijob-Zentrale, Minijob-Beiträge 2026, aktualisiert am 24.04.2026, und Rentenversicherungspflicht im Minijob. Dazu kommen Beiträge zur Unfallversicherung und im gewerblichen Minijob die Insolvenzgeldumlage von 0,15 %.
Der Krankenversicherungsbeitrag fällt nur an, wenn du gesetzlich versichert bist. Er ist ein Solidarbeitrag. Er macht dich nicht selbst versichert und bringt dir kein Krankengeld.
Verdienst du sehr wenig, gilt beim Rentenbeitrag eine Untergrenze. Berechnet wird er mindestens aus 175 €. Das ergibt einen Mindestbeitrag von 32,55 € im Monat. Den Teil, den der Arbeitgeber nicht trägt, zahlst du. Das gilt nicht, wenn du daneben einen versicherungspflichtigen Hauptjob hast oder in Kindererziehungszeiten bist.
Was bringt dir der Rentenbeitrag im Minijob?
Die kurze Antwort: Mehr Schutz als Rente. Die Rente selbst wächst nur wenig. Wichtiger ist, dass jeder Monat als voller Pflichtbeitrag zählt. Daran hängen Reha, Erwerbsminderungsrente und Wartezeiten.
Erst die Rente in Zahlen. Ein Jahr Minijob mit 603 € im Monat bringt dir mit vollem Beitrag rund 0,14 Entgeltpunkte. Das sind Rentenpunkte. Nach dem Rentenwert ab Juli 2026 von 42,52 € sind das 5,92 € Monatsrente im Alter, für jedes Jahr Minijob.
Das ist wenig. Dafür kostet es auch wenig: 21,71 € im Monat, 260,50 € im Jahr. Wie die gesetzliche Rente rechnet, steht auf der Seite Gesetzliche Rente.
Der eigentliche Wert liegt woanders. Mit deinem Eigenanteil zählen die Minijob-Monate voll für die Wartezeit, also die Mindestzeit, die du für eine Rente brauchst. Du hast Zugang zur Riester-Förderung, auch für deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin. Und du kannst über den Arbeitgeber eine Betriebsrente aus deinem Lohn aufbauen.
Der häufigste Denkfehler: „Für 6 € mehr Rente lohnt sich der Beitrag nicht.“ Die Rechnung vergleicht das Falsche. Mit dem Beitrag kaufst du vor allem Schutz für die Jahre vor der Rente: Reha mit Übergangsgeld und eine Erwerbsminderungsrente, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Diesen Schutz bekommst du privat nicht für 21,71 € im Monat.
Was fehlt dir, wenn du dich von der Rentenpflicht befreien lässt?
Die kurze Antwort: Dir fehlen Pflichtbeitragszeiten. Die Rentenversicherung verlangt sie für zwei Leistungen, die im Ernstfall viel wert sind: die Reha und die Rente wegen Erwerbsminderung.
Reha und Übergangsgeld
Eine Reha der Rentenversicherung, etwa nach einer schweren Krankheit, bekommst du unter anderem dann, wenn du in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hast (§ 11 Abs. 2 SGB VI). Bist du befreit, zählen deine Minijob-Monate dafür nicht.
Während einer Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld als Ersatz für deinen Lohn. Die Minijob-Zentrale nennt es ausdrücklich als Vorteil der Rentenpflicht im Minijob.
Erwerbsminderungsrente
Kannst du wegen Krankheit nicht mehr oder nur noch wenige Stunden arbeiten, gibt es eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung sind 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI).
Arbeitest du lange nur im Minijob und bist befreit, kann diese Voraussetzung wegfallen. Der Zeitraum von 5 Jahren verlängert sich allerdings um bestimmte Zeiten. Dazu gehören Berücksichtigungszeiten, also Jahre, in denen du ein Kind unter zehn erziehst. Die Lücke kann dann später entstehen.
Wie du dein Einkommen darüber hinaus absicherst, steht auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit, mit 3.850 € brutto im Monat. Stell dir vor, Lisa bekommt mit 33 ein Kind. Die ersten drei Jahre danach werden ihr als Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Sie zählen wie Pflichtbeiträge.
Mit 36 will Lisa noch nicht zurück in die Projektarbeit. Sie nimmt einen gewerblichen Minijob mit 603 € im Monat an, für zwei Jahre. Am ersten Tag liegt ein Formular zur Befreiung von der Rentenpflicht auf dem Tisch. Was bringt ihr die Unterschrift, was kostet sie?
| Zwei Jahre Minijob, 603 € im Monat | Mit Rentenbeitrag | Befreit |
|---|---|---|
| Lisas eigener Beitrag | 21,71 € im Monat, 521 € in zwei Jahren | 0 € |
| Entgeltpunkte | rund 0,28 | weniger, nur aus dem Arbeitgeberanteil |
| Monatsrente daraus | rund 11,85 € | weniger |
| Pflichtbeitragszeit | 24 Monate | keine |
| Reha mit Übergangsgeld | Voraussetzung erfüllt | über den Minijob nicht |
| Schutz bei Erwerbsminderung | bleibt erhalten | hängt an anderen Zeiten |
Eigene Rechnung mit 603 € mal 12 geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € und dem Rentenwert von 42,52 €. Werte vereinfacht, ohne spätere Rentenerhöhungen.
Lisa behält den Beitrag. 521 € in zwei Jahren sind für sie spürbar, aber planbar. Den Schutz, den sie damit hält, könnte sie für dieses Geld nirgends sonst kaufen. Wichtig für sie: Wird sie in dieser Zeit krank, bekommt sie aus dem Minijob kein Krankengeld. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung kommt aus diesem Job nichts mehr.
So läuft die Befreiung ab und so machst du sie rückgängig
Die kurze Antwort: Befreien lassen kannst nur du dich, nicht dein Arbeitgeber. Die Befreiung gilt einheitlich für alle Minijobs, die du gleichzeitig hast. Seit 01.07.2026 kannst du sie einmal wieder aufheben.
1
Befreiung beantragen
Du stellst den Antrag schriftlich bei deinem Arbeitgeber. Er meldet die Befreiung an die Minijob-Zentrale. Dein Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag von 15 % weiter, du zahlst nichts mehr.
2
Befreiung aufheben
Wenn du zurück in die volle Rentenpflicht willst, stellst du den Antrag ebenfalls beim Arbeitgeber. Er meldet die Aufhebung an die Minijob-Zentrale. Sie wirkt ab Beginn des Folgemonats, wenn die Minijob-Zentrale nicht widerspricht.
3
An die Bindung denken
Die Aufhebung geht nur einmal. Sie gilt für alle parallelen Minijobs gleich und bleibt für die ganze Dauer der Beschäftigung bindend. Danach ist kein Wechsel mehr möglich.
Rechtsgrundlage der Aufhebung ist das SGB VI-Anpassungsgesetz, so die Deutsche Rentenversicherung. Wer vor 2013 einen Minijob mit höchstens 400 € begonnen hat, war nie automatisch rentenpflichtig. Für diese alten Fälle gelten eigene Regeln.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Die Befreiung wird selten bewusst entschieden. Sie liegt am ersten Arbeitstag zwischen Arbeitsvertrag und Personalbogen, und wer unterschreibt, denkt an 21 € mehr im Monat. Niemand denkt in diesem Moment an eine Reha in fünf Jahren. Ich finde, das ist die falsche Reihenfolge. Erst fragen, was du im Ernstfall brauchst. Dann entscheiden, ob du darauf verzichten willst.“
Bist du im Minijob krankenversichert?
Die kurze Antwort: Nein, nicht über den Minijob. Der Pauschalbeitrag deines Arbeitgebers macht dich nicht versichert. Du brauchst eine eigene Krankenversicherung auf anderem Weg.
Die häufigsten Wege sind: über einen Hauptjob, über die Familienversicherung beim Ehepartner oder der Ehepartnerin, freiwillig gesetzlich oder privat. In der Familienversicherung darfst du mit einem Minijob bleiben, solange dein gesamtes Einkommen im Monat die Minijob-Grenze nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 SGB V).
Wichtig ist der Unterschied zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld. Wirst du krank, zahlt dein Arbeitgeber den Lohn weiter, wie bei allen Beschäftigten. Krankengeld der Krankenkasse danach gibt es aus dem Minijob aber nicht. Was es mit dem Krankengeld auf sich hat, steht auf der Seite Krankengeld.
Welche Rechte hast du im Minijob?
Die kurze Antwort: Dieselben wie in jedem anderen Job. Minijobberinnen und Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als Beschäftigte in Vollzeit. Das gilt für Mindestlohn, Urlaub, Feiertage, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschutz und Kündigungsschutz.
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag braucht es nicht. Der Arbeitgeber muss dir aber spätestens einen Monat nach Beginn die wesentlichen Bedingungen schriftlich geben. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld stehen dir anteilig zu, wenn die Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit sie bekommen.
Ein Minijob ist arbeitsrechtlich ein Teilzeitjob. Wenn dein Arbeitgeber dir Urlaub oder Lohn bei Krankheit verweigert, ist das nicht in Ordnung. Fragen beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Was gilt bei einem Minijob neben dem Hauptjob?
Die kurze Antwort: Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob darfst du einen Minijob haben. Er bleibt ein Minijob. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung.
Das gilt auch, wenn beide Minijobs zusammen unter 603 € bleiben. Hast du keinen Hauptjob, darfst du mehrere Minijobs nebeneinander haben, solange alle zusammen die Grenze nicht überschreiten. Liegst du darüber, bist du im Übergangsbereich.
Arbeitest du in Teilzeit, kann ein Minijob daneben dein Netto aufbessern. Was Teilzeit selbst für deine Rente bedeutet, steht in Was Teilzeit deine Rente kostet und was sie dir zurückgibt.
Was ändert sich 2027 beim Minijob?
Die kurze Antwort: Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn: ab 01.01.2027 auf 633 € im Monat, 7.596 € im Jahr. Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €. Beides ist beschlossen.
Geplant, aber noch nicht beschlossen ist eine höhere Pauschsteuer. Laut Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 steigt sie von 2 % auf 5 %. Sie zahlt der Arbeitgeber. Der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung beraten.
Wenn du einen Arbeitsvertrag mit fester Stundenzahl hast, lohnt im Dezember ein Blick darauf. Mit dem höheren Mindestlohn steigt dein Lohn, die Grenze steigt mit. Verdienst du mehr als den Mindestlohn, rechne nach, ob Stunden mal Stundenlohn unter 633 € bleiben.
Was beim Minijob jetzt zählt
Der Minijob ist kein schlechter Job. Er ist ein kleiner Job mit klaren Regeln. Was er dir bringt, ist Geld ohne Abzüge für Steuer und Krankenversicherung. Was er dir nicht bringt, ist Absicherung, solange du dich von der Rente befreien lässt.
Darum zählt zuerst die eine Unterschrift. 21,71 € im Monat entscheiden, ob du bei Krankheit eine Reha bekommst und ob dein Schutz bei Erwerbsminderung weiterläuft. Seit Juli 2026 kannst du diese Entscheidung einmal korrigieren. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.
Wenn ein Minijob für längere Zeit dein einziges Einkommen ist, schauen wir mit dir, wie du bei Krankheit und im Alter dastehst.
Bist du abgesichert, wenn du ausfällst?
Im Minijob gibt es kein Krankengeld und nur wenig Rente. Wir schauen mit dir, welche Lücken in deiner Lage wirklich zählen und welche Absicherung zu deinem Budget passt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, seit dem 01.07.2026 einmal. Den Antrag stellst du bei deinem Arbeitgeber. Die Aufhebung gilt ab dem Folgemonat für alle Minijobs, die du gleichzeitig hast, und bleibt dann für die ganze Beschäftigung bestehen.
Nicht, wenn die Vertretung unvorhersehbar war. Du darfst die Grenze in höchstens 2 Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten überschreiten, bis zum Doppelten der Monatsgrenze. 2026 sind das bis zu 1.206 € im Monat.
Nein. Der Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbeitrag, wenn du gesetzlich versichert bist, aber er macht dich nicht selbst versichert. Du brauchst eine eigene Versicherung, zum Beispiel über die Familienversicherung, einen Hauptjob oder freiwillig. Krankengeld gibt es aus dem Minijob nicht.
Einen ja. Der erste Minijob neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob bleibt ein Minijob. Der zweite wird mit deinem Teilzeitjob zusammengerechnet. Dann zahlst du darauf Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist der Verdienst. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind 603 € rund 43 Stunden im Monat. Ab 2027 sind es mit 14,60 € und 633 € ebenfalls rund 43 Stunden.
Quellen: Rentenversicherungspflicht im Minijob, Minijob-Zentrale, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Minijob-Beiträge 2026, Minijob-Zentrale, aktualisiert 24.04.2026, geprüft am 12.10.2026 · Minijob-Grenze 2027, Minijob-Zentrale, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, Deutsche Rentenversicherung, ab 01.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 11 und 43 SGB VI, Reha und Erwerbsminderungsrente, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro, Bundesregierung, Stand 01.01.2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Minijob
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei Kundinnen und Kunden im Minijob lohnt die Frage nach der Befreiung. Seit Juli 2026 lässt sie sich einmal aufheben, das ist ein guter Anlass für ein Gespräch über Reha und Erwerbsminderung.
- Wer nach der Elternzeit im Minijob bleibt, verliert nach den Kindererziehungszeiten oft unbemerkt Pflichtbeitragszeiten. Ein Blick in den Versicherungsverlauf zeigt, wie lange der Schutz noch trägt.
- Im Minijob gibt es kein Krankengeld. Bei Kundinnen und Kunden, die davon allein leben, gehört diese Lücke ins Jahresgespräch.
