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Steuererklärung: was Frauen oft verschenken

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Wer nach dem Elterngeld, in Teilzeit oder mit Kita-Rechnung keine Steuererklärung macht, verschenkt oft Geld. Nicht, weil die Regeln für Frauen schlechter wären. Sondern weil genau an den Brüchen im Erwerbsleben die Lohnsteuer im Monat nicht mehr zum Jahr passt.

Hier steht, wann du eine Erklärung abgeben musst, wann sie sich freiwillig lohnt und welche Posten am häufigsten fehlen: Kinderbetreuung, Arbeitsweg und Homeoffice, Versicherungen und Kosten im Haushalt. Mit allen Beträgen, Stand 2026.

Betrifft dich, wenn du deine Finanzen im Blick behalten möchtest ein Kind kommt du allein erziehst du deine Arbeitszeit reduzierst

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht ist die Erklärung zum Beispiel nach mehr als 410 € Elterngeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld im Jahr und in Steuerklasse V. Die Frist für 2025 endete am 31.07.2026.
  • Ohne Pflicht kannst du freiwillig abgeben, bis zu vier Jahre rückwirkend. Die Erklärung für 2022 muss bis 31.12.2026 beim Finanzamt sein.
  • Kinderbetreuung für Kinder unter 14 zählt zu 80 %, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Bezahlt per Überweisung, mit Rechnung.
  • Homeoffice bringt 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Für den Arbeitsweg zählen seit 2026 0,38 € je Kilometer. Beides wirkt erst über dem Pauschbetrag von 1.230 €.
  • Für Haushaltshilfe, Handwerker und Nebenkosten ziehst du 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab.

So gehst du vor

  • Prüfe zuerst, ob du abgeben musst. Hattest du 2026 Elterngeld oder Krankengeld, ist die Erklärung für 2026 Pflicht.
  • Sammle über das Jahr die Belege, die oft fehlen: Kita-Rechnungen mit Kontoauszug, Nebenkostenabrechnung, Handwerkerrechnungen, Bescheinigungen deiner Versicherungen.
  • Schau auf die letzten vier Jahre. Hast du für 2022 keine Erklärung abgegeben, hast du dafür noch bis 31.12.2026 Zeit.
  • Gib die Erklärung online über ELSTER ab, das Portal der Finanzverwaltung.
  • Lass prüfen, ob deine Versicherungen zu deinem Leben passen. Wo du dabei Beiträge sparen kannst, zeigen wir dir in der Beratung.
Inhalt
  1. Was bringt dir eine Steuererklärung?
  2. Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?
  3. Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
  4. Was kannst du für Kinderbetreuung absetzen?
  5. Homeoffice, Arbeitszimmer, Arbeitsweg: was zählt?
  6. Welche Versicherungen kannst du absetzen?
  7. Was ziehst du direkt von der Steuer ab?
  8. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  9. Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?
  10. Was bei der Steuererklärung jetzt zählt
  11. Häufig gestellte Fragen

Was bringt dir eine Steuererklärung?

Die kurze Antwort: Die Steuererklärung rechnet deine Einkommensteuer für das ganze Jahr genau aus. Das Finanzamt vergleicht sie mit der Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber schon abgezogen hat. Ist zu viel gezahlt, gibt es Geld zurück.

Die Lohnsteuer wird jeden Monat so berechnet, als würdest du das ganze Jahr gleich viel verdienen. Bleibt dein Leben so gerade, passt das. Ändert es sich, passt es nicht mehr.

Das passiert an genau den Stellen, an denen Erwerbsleben nicht geradeaus läuft. Du gehst im Sommer in Elternzeit, du wechselst in Teilzeit, du bist monatelang krank. Dann war die Lohnsteuer in den Monaten davor oft zu hoch. Ohne Erklärung bleibt das Geld beim Finanzamt.

Dazu kommen Kosten, die die Lohnsteuer gar nicht kennt: deine Kita-Rechnung, die Handwerkerin in der Wohnung, der lange Arbeitsweg. Wie die Einkommensteuer im Ganzen funktioniert, erklären wir auf der Seite zur Einkommensteuer.

Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

Die kurze Antwort: Als Angestellte musst du nur abgeben, wenn ein Pflichtgrund nach § 46 EStG vorliegt. Die häufigsten Gründe nach einem Bruch im Erwerbsleben sind Lohnersatz über 410 € und die Steuerklasse V.

PflichtgrundTypische Lage
Mehr als 410 € Lohnersatz im JahrElterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld
Steuerklasse V oder VI bei Ehepaaren, oder IV mit FaktorEhepaar mit III und V
Arbeitslohn von zwei Arbeitgebern gleichzeitigTeilzeitjob plus zweiter Job mit Steuerklasse VI
Mehr als 410 € Einkünfte ohne LohnsteuerabzugMieteinnahmen, Honorar aus einem Nebenjob
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarteeingetragene Werbungskosten oder Kinderbetreuung

Stand: § 46 Abs. 2 EStG, Fassung 2026. Die Liste zeigt die häufigsten Gründe, nicht alle.

Beim Lohnersatz kommt oft eine Nachzahlung. Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Das heißt Progressionsvorbehalt. Lege im Jahr mit Elterngeld einen Teil zurück. Wie du die Steuerklasse vor der Geburt klug wählst, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.

Ein Minijob mit Pauschsteuer löst keine Pflicht aus. Die Steuer ist mit den 2 % des Arbeitgebers abgegolten.

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Die kurze Antwort: Oft ja. Ohne Pflichtgrund kannst du die Erklärung freiwillig abgeben, bis zu vier Jahre rückwirkend.

Die Frist ergibt sich aus der Festsetzungsfrist von vier Jahren (§ 169 AO). Sie beginnt mit dem Ende des Steuerjahres. Für 2022 läuft sie am 31.12.2026 ab. Danach ist das Geld für dieses Jahr verloren.

Eine freiwillige Erklärung lohnt besonders, wenn sich in einem Jahr viel geändert hat. Wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast. Wenn du Kinderbetreuung bezahlt hast. Wenn du einen langen Arbeitsweg hast oder umgezogen bist.

Der häufigste Denkfehler: „Ich verdiene so wenig, da lohnt sich die Steuererklärung nicht.“ Oft ist es umgekehrt. Wer wenig oder nur einen Teil des Jahres verdient hat, hat besonders oft zu viel Lohnsteuer gezahlt. Das Finanzamt zahlt sie nur zurück, wenn du sie zurückforderst.

Was kannst du für Kinderbetreuung absetzen?

Die kurze Antwort: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Das Kind muss in deinem Haushalt leben und jünger als 14 sein. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, gilt die Altersgrenze nicht (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Dazu zählen Kita, Krippe, Tagesmutter oder Tagesvater, Hort und Babysitter. Nicht dazu zählen Unterricht, Nachhilfe, Sport und andere Freizeit, etwa Musikschule oder Schwimmkurs.

Zwei Bedingungen werden oft übersehen. Du brauchst eine Rechnung, und du musst auf das Konto der Betreuung überweisen. Bar bezahlte Babysitterstunden zählen nicht.

Besucht dein Kind eine Privatschule, zählt das Schulgeld zu 30 %, höchstens 5.000 € je Kind. Kosten für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sind dabei ausgenommen.

Was gilt für Alleinerziehende und getrennte Eltern?

Lebst du allein mit Kind, kommt der Entlastungsbetrag dazu: 4.260 € im Jahr, plus 240 € für jedes weitere Kind (§ 24b EStG). Er läuft neben den Betreuungskosten, du bekommst beides. Er steckt in der Steuerklasse II.

Leben Eltern getrennt, kann jeder nur die Betreuungskosten absetzen, die er selbst getragen hat. Klärt, wer welche Rechnung bezahlt, bevor das Jahr vorbei ist. Was nach einer Trennung sonst zählt, steht in Trennung mit Kindern: Was Geld, Kopf und Alltag brauchen.

Homeoffice, Arbeitszimmer, Arbeitsweg: was zählt?

Die kurze Antwort: Alle Kosten für deinen Job sind Werbungskosten. Das Finanzamt zieht ohne Nachweis 1.230 € im Jahr ab, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Was du einzeln angibst, wirkt nur, soweit es zusammen darüber liegt.

Arbeitsweg

Für jeden Tag, an dem du zur Arbeit fährst, zählen 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke. Seit 2026 gilt das ab dem ersten Kilometer. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Der tägliche Umweg über die Kita zählt nicht.

Homeoffice

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und nicht ins Büro fährst, zählen 6 €. Höchstens 1.260 € im Jahr, das entspricht 210 Tagen. Ein eigenes Zimmer brauchst du dafür nicht, der Küchentisch reicht.

Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer zählt nur, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Arbeit ist. Dann kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen oder eine Pauschale von 1.260 € im Jahr. Beides gibt es nicht zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale.

Neu seit 2026: Beiträge an die Gewerkschaft zählen zusätzlich zum Pauschbetrag. Du verlierst sie also nicht, wenn deine anderen Kosten unter 1.230 € bleiben.

Tipp

Rechne vor der Erklärung kurz nach: Arbeitstage mal Kilometer mal 0,38 €, plus Homeoffice-Tage mal 6 €. Liegst du unter 1.230 €, musst du diese Posten nicht einzeln belegen. Liegst du darüber, lohnt sich jeder Beleg.

Welche Versicherungen kannst du absetzen?

Die kurze Antwort: Die Beiträge zu deiner Basis-Kranken- und Pflegeversicherung zählen voll, auch für deine Kinder. Andere Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall oder Risikoleben zählen nur bis zu einem Höchstbetrag. Den schöpfen die meisten Angestellten schon mit der Krankenversicherung aus.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zieht das Finanzamt 4 % ab, wenn du Anspruch auf Krankengeld hast. Diesen Teil sieht es als Zusatzleistung.

Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Dazu zählen Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Rentenbaustein.

Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 € im Jahr für Angestellte und bei 2.800 €, wenn du deine Krankenversicherung allein bezahlst (§ 10 Abs. 4 EStG).

Der Haken: Liegen deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schon über diesem Betrag, bleibt es bei ihnen. Die übrigen Versicherungen wirken dann nicht mehr.

Bei Lisa mit 46.200 € brutto zählen allein für die Krankenversicherung rund 3.880 € im Jahr, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 und nach dem Abzug von 4 %.

Anders ist es bei der Altersvorsorge. Beiträge zur gesetzlichen Rente und zu einer Rürup-Rente laufen über einen eigenen, viel höheren Höchstbetrag. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Teil eines Rürup-Vertrags zählt ebenfalls dazu.

Prüfe die Erklärung trotzdem: Hast du Beiträge für Kinder bezahlt, die du unterhältst, gehören sie in deine Erklärung. Bei Beiträgen zur privaten Krankenversicherung zählt nur der Teil für die Basisabsicherung.

Was ziehst du direkt von der Steuer ab?

Die kurze Antwort: Kosten für Haushaltshilfe, Dienstleistungen im Haushalt und Handwerker senken deine Steuer direkt, nicht nur dein Einkommen. Du ziehst 20 % der Arbeitskosten von der Steuer ab (§ 35a EStG).

WasAbzug von der SteuerHöchstens im Jahr
Minijob im Privathaushalt, etwa Putzhilfe20 % der Kosten510 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Pflege20 % der Arbeitskosten4.000 €
Handwerkerleistungen, etwa Malerin, Installateur, Schornsteinfeger20 % der Arbeitskosten1.200 €

Stand: § 35a EStG, Fassung ab 01.01.2025. Material zählt nicht, nur die Arbeit. Du brauchst eine Rechnung und musst überwiesen haben.

Als Mieterin findest du solche Kosten in der Nebenkostenabrechnung: Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger. Den Anteil für die Arbeit weist die Abrechnung oft aus, sonst stellt deine Vermieterin oder dein Vermieter eine Bescheinigung aus.

Kosten, die du schon als Kinderbetreuung angibst, zählen hier nicht noch einmal. Für Handwerkerleistungen plant die Regierung ab 2027 eine Kürzung auf 15 % und höchstens 900 €. Das ist ein Gesetzentwurf und noch nicht beschlossen.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit, mit 3.850 € brutto im Monat. Stell dir vor, Lisa hat eine Tochter, die in die Kita geht. Lisa arbeitet an zwei Tagen pro Woche im Homeoffice, an den anderen fährt sie 15 Kilometer ins Büro.

Lisa hat für das Jahr noch keine Erklärung gemacht. Ihre Lohnsteuer wurde nur nach ihrem Gehalt berechnet. Annahme im Beispiel: Sie hat 36.000 € zu versteuerndes Einkommen. Die Kita kostet 300 € im Monat. In der Nebenkostenabrechnung stehen 400 € Arbeitskosten für Hausmeister und Treppenreinigung.

PostenRechnungWeniger Steuer
Kinderbetreuung3.600 € Kita, davon 80 % = 2.880 €858 €
Arbeitsweg130 Tage mal 15 km mal 0,38 € = 741 €zusammen mit Homeoffice
Homeoffice90 Tage mal 6 € = 540 €1.281 € minus 1.230 € Pauschbetrag = 51 €, also 15 €
Nebenkosten20 % von 400 € Arbeitskosten80 €
Zusammen953 €

Eigene Rechnung nach § 32a EStG 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Kita bringt den größten Teil. Arbeitsweg und Homeoffice bringen kaum etwas, weil der Pauschbetrag fast alles schon abdeckt.

Was Lisa daraus mitnimmt: Den größten Betrag hätte sie ohne Erklärung verschenkt. Und sie sieht, dass ihr Homeoffice steuerlich weniger zählt, als sie dachte. Für sie lohnt sich der Blick auf andere Posten mehr.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„In der Beratung erlebe ich oft, dass in Paaren die Person die Steuererklärung macht, die mehr verdient. Das ist praktisch, aber es hat eine Nebenwirkung: Die andere Person weiß am Ende nicht, was ihr eigenes Einkommen wert ist. Ich empfehle, die Erklärung einmal gemeinsam durchzugehen. Nicht wegen der Steuer, sondern wegen des Überblicks. Wer seine Zahlen kennt, entscheidet über Teilzeit und Vorsorge anders.“

Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?

Die kurze Antwort: Bei Pflicht spätestens sieben Monate nach Ende des Jahres. Für 2025 war das der 31.07.2026, für 2026 ist es der 31.07.2027. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein bleibt mehr Zeit, für 2025 bis Ende Februar 2027 (§ 149 AO).

Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Kannst du die Frist nicht halten, beantrage vorher eine Verlängerung beim Finanzamt. Für die freiwillige Erklärung gilt keine dieser Fristen, nur die vier Jahre.

Ab 2027 sollen Nachzahlungs- und Erstattungszinsen steigen, von 0,15 % auf 0,3 % pro Monat. Das steht im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 und ist noch nicht beschlossen.

Was bei der Steuererklärung jetzt zählt

Bei der Steuererklärung geht es selten um Tricks. Es geht um Posten, die schon da sind und nur angegeben werden müssen: die Kita-Rechnung, die Nebenkostenabrechnung, die Tage im Homeoffice. Wer sie im Jahr sammelt, braucht für die Erklärung nicht lange.

Am meisten zählt der Blick auf die Jahre mit einem Bruch. Elternzeit, Teilzeit, Krankheit, Trennung. In diesen Jahren passt die Lohnsteuer am wenigsten. Und in diesen Jahren fehlt am meisten Zeit. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.

Viele deiner Versicherungsbeiträge wirken steuerlich kaum. Umso wichtiger ist, dass sie wirklich zu deinem Leben passen. Das schauen wir mit dir an.

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Wir prüfen mit dir, welche Versicherungen du wirklich brauchst, wo du doppelt zahlst und welche Beiträge sich auch steuerlich lohnen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

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Häufig gestellte Fragen

Ich war 2026 in Elternzeit und habe Elterngeld bekommen. Muss ich eine Steuererklärung machen?

Ja, wenn das Elterngeld im Jahr mehr als 410 € betragen hat. Dann ist die Erklärung Pflicht. Für 2026 ist die Frist der 31.07.2027. Rechne mit einer Nachzahlung, weil das Elterngeld den Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöht.

Kann ich die Steuererklärung für 2022 noch abgeben?

Ja, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet warst. Für eine freiwillige Erklärung hast du vier Jahre Zeit. Die Erklärung für 2022 muss bis 31.12.2026 beim Finanzamt sein. Danach geht es für dieses Jahr nicht mehr.

Ich habe unsere Babysitterin bar bezahlt. Kann ich das absetzen?

Nein. Kinderbetreuung zählt nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto der Betreuungsperson. Überweise künftig und lass dir eine einfache Rechnung geben. Dann zählen 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind.

Ich arbeite viel im Homeoffice. Kann ich mein Wohnzimmer absetzen?

Nicht als Arbeitszimmer, das geht nur bei einem eigenen Raum, der Mittelpunkt deiner Arbeit ist. Du bekommst aber 6 € für jeden Tag im Homeoffice, höchstens 1.260 € im Jahr. Sie wirken nur, soweit deine Werbungskosten zusammen über 1.230 € liegen.

Bringt es etwas, meine Haftpflicht und meine BU in der Steuererklärung anzugeben?

Meist nicht viel. Diese Versicherungen teilen sich einen Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr mit der Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Angestellten ist er mit der Krankenversicherung oft schon ausgeschöpft. Angeben schadet trotzdem nicht.

Quellen: § 10 EStG, Sonderausgaben (Kinderbetreuung, Vorsorgeaufwendungen), dejure.org, Fassung ab 01.01.2025, geprüft am 12.10.2026 · § 46 EStG, Veranlagung bei Arbeitnehmern, dejure.org, Fassung 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, dejure.org, Fassung ab 01.01.2025, geprüft am 12.10.2026 · §§ 4, 9, 9a EStG, Homeoffice, Arbeitszimmer, Entfernungspauschale, Pauschbetrag, dejure.org, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 149 und 169 AO, Abgabefristen und Festsetzungsfrist, dejure.org, Stand 01.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Einkommensteuerreform 2027 und Jahressteuergesetz 2026, erste Lesung, Deutscher Bundestag, 08.10.2026, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Steuererklärung

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  • Die Steuererklärung ist ein guter Anlass für ein Gespräch über Vorsorge. Wer sieht, dass Haftpflicht oder BU steuerlich kaum wirken, fragt eher, ob die Verträge zum Leben passen.
  • Nach Elterngeld oder Krankengeld kommt oft eine Nachzahlung. Kundinnen und Kunden schätzen es, wenn ihr das im Jahr davor ansprecht.
  • Bei Rürup-Interesse lohnt der Blick auf den letzten Steuerbescheid. Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel der Abzug wirklich bringt.

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