Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Steuern und Abgaben
Werbungskosten 2026: Illustration zum Thema

Werbungskosten 2026: was Angestellte absetzen können

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Fast jede Angestellte hat Kosten für ihren Job: den Weg ins Büro, den Laptop, die Weiterbildung am Wochenende. Viele geben davon nichts in der Steuererklärung an. Das Finanzamt zieht dann automatisch 1.230 € ab, ganz ohne Beleg. Wer mehr ausgibt, verschenkt den Rest.

Hier steht, was als Werbungskosten zählt, wann sich das Sammeln von Belegen lohnt und wie viel Steuer du damit zurückholst. Mit allen Beträgen für 2026 und dem, was für 2027 geplant ist. Stand: 01.01.2026, geprüft im Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du den Job wechselst du deine Arbeitszeit reduzierst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbungskosten sind Ausgaben, die du hast, um dein Gehalt zu verdienen. Sie senken dein zu versteuerndes Einkommen.
  • Ohne Nachweis zieht das Finanzamt 2026 den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Einzeln aufzählen lohnt sich nur, wenn deine Kosten darüber liegen.
  • Die größten Posten sind meist der Arbeitsweg mit 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer und die Homeoffice-Pauschale mit 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
  • Gewerkschaftsbeiträge zählen seit 2026 zusätzlich zum Pauschbetrag.
  • Geplant, noch nicht beschlossen: Ab 2027 soll der Pauschbetrag auf 1.430 € steigen.

So gehst du vor

  • Rechne grob zusammen: Arbeitsweg, Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge. Liegst du über 1.230 €, lohnt sich die Aufstellung.
  • Lege für 2026 einen Ordner an, digital oder aus Papier, und sammle Rechnungen und Kontoauszüge.
  • Trage die Kosten in der Steuererklärung in der Anlage N ein.
  • Hast du dauerhaft hohe Kosten, lass dir beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen. Dann steigt dein Netto schon jeden Monat.
  • Wie dein Gehalt, deine Versicherungen und deine Rücklage zusammenpassen, liest du in Berufsstart: Gehaltsabrechnung, Versicherungen und erste Rücklage.
Inhalt
  1. Was sind Werbungskosten genau?
  2. Was gilt, wenn du keine Werbungskosten angibst?
  3. Wie viel Steuer bringen Werbungskosten zurück?
  4. Was können Angestellte als Werbungskosten absetzen?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. So trägst du Werbungskosten in der Steuererklärung ein
  7. Wie bekommst du mehr Netto schon jeden Monat?
  8. Was ändert sich 2027 bei den Werbungskosten?
  9. Was bei Werbungskosten jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was sind Werbungskosten genau?

Die kurze Antwort: Werbungskosten sind alle Ausgaben, die du hast, damit du dein Gehalt verdienen, sichern oder erhalten kannst. So steht es in § 9 des Einkommensteuergesetzes. Mit Werbung im Alltagssinn hat das nichts zu tun.

Der Begriff gilt für Einkünfte, bei denen kein Betrieb dahintersteht, also vor allem für Angestellte. Selbständige setzen ihre Kosten als Betriebsausgaben ab. Die Idee ist dieselbe, die Regeln sind andere.

Werbungskosten werden von deinem Bruttolohn abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Sie senken also dein zu versteuerndes Einkommen. Das ist der Betrag, auf den der Steuertarif angewendet wird.

Was sind Werbungskosten nicht?

Nicht jede Ausgabe, die mit dem Job zu tun hat, ist eine Werbungsausgabe. Kosten für die private Lebensführung zählen nicht. Dazu gehört normale Kleidung, auch wenn du sie nur im Büro trägst. Absetzbar ist nur typische Berufskleidung, etwa ein Kittel oder Schutzschuhe.

Andere Steuervorteile laufen getrennt. Die Kita, Versicherungsbeiträge oder Spenden sind Sonderausgaben. Hohe Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen. Die Putzhilfe oder der Handwerker in der Wohnung mindern die Steuer direkt über eigene Regeln.

Was gilt, wenn du keine Werbungskosten angibst?

Die kurze Antwort: Dann zieht das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. 2026 sind das 1.230 € im Jahr (§ 9a EStG). Du musst dafür nichts nachweisen und nichts beantragen.

Der Pauschbetrag steckt schon in deiner monatlichen Lohnsteuer. Auch wer keine Steuererklärung macht, bekommt ihn. Er ist eine Untergrenze: Weniger als 1.230 € werden nie angesetzt, auch wenn deine echten Kosten bei 200 € liegen.

Daraus folgt die wichtigste Rechnung dieses Themas. Jeder Euro unter 1.230 € bringt dir nichts. Erst jeder Euro darüber senkt deine Steuer. Wer 1.500 € Werbungskosten hat, setzt also nur 270 € zusätzlich ab.

Gewerkschaftsbeiträge zählen jetzt extra

Seit 2026 gibt es eine Ausnahme. Beiträge an eine Gewerkschaft werden neben dem Pauschbetrag berücksichtigt (§ 9a Satz 3 EStG). Zahlst du 300 € Gewerkschaftsbeitrag im Jahr, kommen sie zu den 1.230 € dazu. Dafür musst du sie in der Steuererklärung angeben.

Wie viel Steuer bringen Werbungskosten zurück?

Die kurze Antwort: So viel, wie dein persönlicher Steuersatz auf den letzten Euro ausmacht. Bei einem mittleren Einkommen sind das grob 30 Cent je abgesetztem Euro, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Werbungskosten senken nicht die Steuer selbst, sondern das Einkommen, auf das Steuer fällt. Wie viel du sparst, hängt am Grenzsteuersatz. Das ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Er steigt mit dem Einkommen.

Darum bringt derselbe Laptop einer Teilzeitkraft mit kleinem Gehalt weniger Steuer zurück als einer Führungskraft. Wer gar keine Einkommensteuer zahlt, hat durch Werbungskosten keinen Vorteil im selben Jahr.

Was können Angestellte als Werbungskosten absetzen?

Die kurze Antwort: Vor allem den Arbeitsweg, das Arbeiten von zu Hause, Arbeitsmittel, Fortbildung, Dienstreisen, eine Zweitwohnung am Arbeitsort und Beiträge zu Gewerkschaft oder Berufsverband. Die Beträge gelten für 2026.

PostenWas gilt 2026Rechtsgrundlage
Arbeitsweg0,38 € je vollem Entfernungskilometer und Arbeitstag, ab dem ersten Kilometer§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Homeoffice-Tag6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG
Arbeitszimmertatsächliche Kosten oder 1.260 € im Jahr, nur als Mittelpunkt der Arbeit§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
Arbeitsmittelvoll im Kaufjahr bis 800 € ohne Umsatzsteuer, darüber verteilt§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und 7, § 6 Abs. 2 EStG
Dienstreise14 € ab mehr als 8 Stunden, 28 € für volle 24 Stunden§ 9 Abs. 4a EStG
ZweitwohnungUnterkunft bis 1.000 € im Monat im Inland, eine Heimfahrt je Woche§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG

Stand: Einkommensteuergesetz in der Fassung ab 01.01.2026.

Der Weg zur Arbeit

Für jeden Tag, an dem du zu deiner ersten Tätigkeitsstätte fährst, gibt es die Entfernungspauschale. Erste Tätigkeitsstätte heißt: der Ort, an dem du laut Arbeitsvertrag dauerhaft arbeitest, meist das Büro.

Seit 2026 sind es 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke, schon ab dem ersten Kilometer. Vorher gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €. Wie du fährst, ist egal: Auto, Rad, Bahn oder zu Fuß.

Die Pauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Diese Grenze gilt nicht, wenn du mit dem eigenen oder einem dir überlassenen Auto fährst. Gezählt wird die kürzeste Straßenverbindung. Der tägliche Umweg über Kita oder Schule erhöht die Pauschale nicht.

Fährst du mit Bus und Bahn, kannst du die Ticketkosten ansetzen, soweit sie über der Pauschale liegen (§ 9 Abs. 2 EStG). Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70, oder ab 50 mit erheblicher Gehbehinderung, setzen immer die tatsächlichen Kosten an.

Homeoffice und Arbeitszimmer

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und nicht ins Büro fährst, gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 €. Höchstens sind es 1.260 € im Jahr, also 210 Tage. Ein eigenes Zimmer brauchst du dafür nicht. Der Küchentisch reicht.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist etwas anderes: ein abgeschlossener Raum, fast nur für den Job. Absetzbar ist es nur, wenn dort der Mittelpunkt deiner gesamten Arbeit liegt. Dann gelten die echten Kosten oder pauschal 1.260 € im Jahr. Beides zusammen mit der Homeoffice-Pauschale geht nicht.

Für die meisten Angestellten mit einem Büro beim Arbeitgeber ist darum die Tagespauschale der Weg. An einem Tag gibt es entweder die Pauschale für den Arbeitsweg oder die für das Homeoffice.

Tipp

Trag dir jede Woche in den Kalender ein, an welchen Tagen du im Büro und an welchen du zu Hause warst. Am Jahresende zählst du nur noch. Ohne Notiz ist das im Frühjahr kaum zu rekonstruieren.

So eine Liste hilft auch, wenn das Finanzamt nachfragt. Sie zeigt, dass jeder Tag nur einmal zählt.

Arbeitsmittel wie Laptop, Fachbuch und Berufskleidung

Arbeitsmittel sind Dinge, die du für deine Arbeit nutzt: Werkzeug, Fachliteratur, Schreibtischstuhl, typische Berufskleidung. Kosten sie bis 800 € ohne Umsatzsteuer, setzt du sie im Jahr des Kaufs voll ab. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 952 € Kaufpreis.

Teurere Dinge werden über die Nutzungsdauer verteilt. Für Computer und Software gibt es eine Sonderregel. Das Bundesfinanzministerium setzt dafür eine Nutzungsdauer von einem Jahr an. Ein Laptop für deinen Job ist darum in der Regel im Kaufjahr voll absetzbar, auch über 952 €.

Nutzt du ein Gerät auch privat, zählt nur der berufliche Anteil. Erstattet dir dein Arbeitgeber die Kosten steuerfrei, kannst du sie nicht noch einmal absetzen (§ 3c EStG).

Fortbildung, Bewerbung und Beiträge

Kurse, Seminare, Fachkonferenzen und berufliche Weiterbildungen sind Werbungskosten, mit Gebühr, Fahrt und Material. Auch Kosten für Bewerbungen zählen, weil sie dazu dienen, ein Gehalt zu verdienen.

Beiträge zu einem Berufsverband sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG). Sie stecken im Pauschbetrag. Gewerkschaftsbeiträge zählen seit 2026 zusätzlich, wie oben beschrieben.

Dienstreisen und Zweitwohnung

Bist du beruflich unterwegs, gibt es für Verpflegung Pauschalen: 14 € bei mehr als acht Stunden ohne Übernachtung sowie für An- und Abreisetag, 28 € für jeden vollen Tag. Am selben Ort gilt das nur für die ersten drei Monate.

Stellt dir jemand Mahlzeiten, sinkt der Betrag. Abgezogen werden 20 Prozent des vollen Tagessatzes von 28 € für ein Frühstück, also 5,60 €, und je 40 Prozent, also 11,20 €, für Mittag- oder Abendessen.

Brauchst du für den Job eine zweite Wohnung am Arbeitsort, spricht man von doppelter Haushaltsführung. Dann sind die Kosten der Unterkunft bis 1.000 € im Monat absetzbar, im Ausland bis 2.000 €. Dazu kommt eine Heimfahrt je Woche mit 0,38 € je Kilometer.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto im Monat. Bisher hat sie in der Steuererklärung nur ihren Lohn eingetragen. Das Finanzamt hat also immer 1.230 € angesetzt.

Annahme im Beispiel: Lisa arbeitet 220 Tage im Jahr. An zwei von fünf Tagen ist sie im Homeoffice, das sind 88 Tage. An 132 Tagen fährt sie 18 Kilometer ins Büro. Im Frühjahr hat sie einen Laptop für 1.000 € gekauft, den sie nur für den Job nutzt.

PostenRechnungBetrag
Arbeitsweg132 Tage × 18 km × 0,38 €902,88 €
Homeoffice88 Tage × 6 €528,00 €
LaptopNutzungsdauer ein Jahr, voll im Kaufjahr1.000,00 €
FortbildungSeminar Projektmanagement450,00 €
BerufsverbandJahresbeitrag120,00 €
Summe3.000,88 €
davon über dem Pauschbetrag3.000,88 € − 1.230 €1.770,88 €

Annahme im Beispiel: Lisas zu versteuerndes Einkommen lag bisher bei 38.000 €. Darauf fallen nach dem Tarif 2026 6.583 € Einkommensteuer an. Mit den zusätzlichen 1.770,88 € Werbungskosten sind es 6.040 €.

Lisa bekommt also rund 543 € mehr zurück, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für einen Ordner mit Belegen und eine Stunde Steuererklärung ist das viel Geld.

Interessant ist, wo es herkommt. Der Laptop allein ist ein Drittel der Summe. Er kommt nicht jedes Jahr. Weg und Homeoffice dagegen schon. Mit ihnen allein liegt Lisa bei 1.430,88 €, also 200,88 € über dem Pauschbetrag 2026.

Wird der Pauschbetrag 2027 wie geplant auf 1.430 € angehoben, bleiben davon nur 0,88 €. In einem Jahr ohne Laptop und Seminar reicht dann der Pauschbetrag. Belege sammeln lohnt sich trotzdem, weil man vorher nie weiß, was kommt.

Das Geld gehört bei Lisa auf ihr Ziele-Konto. So wird aus einer Erstattung kein Zufallsgeld, sondern ein Baustein. Wie das mit vier Konten geht, steht im Kontenmodell mit vier Konten.

So trägst du Werbungskosten in der Steuererklärung ein

Die kurze Antwort: In der Steuererklärung gibt es für Angestellte die Anlage N. Dort trägst du Arbeitsweg, Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel, Fortbildung und die anderen Posten ein. Belege schickst du nur, wenn das Finanzamt sie anfordert.

1

Belege übers Jahr sammeln

Rechnungen, Kontoauszüge, Fahrkarten und deine Homeoffice-Liste. Für Arbeitsmittel brauchst du eine Rechnung mit Datum und Preis.

2

Summe prüfen

Liegen deine Werbungskosten über 1.230 €? Gewerkschaftsbeiträge rechnest du nicht mit, sie kommen ohnehin dazu.

3

Anlage N ausfüllen

Über das Steuerportal ELSTER des Finanzamts oder mit einem Steuerprogramm. Viele Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung sind dort schon vorausgefüllt.

4

Bescheid prüfen

Vergleiche, was das Finanzamt angesetzt hat. Weicht etwas ab, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Musst du keine Steuererklärung abgeben, kannst du sie freiwillig machen. Dafür hast du vier Jahre Zeit (§ 169 AO). Die Erklärung für 2026 geht also bis Ende 2030.

Bei Fragen zu deinem Fall helfen Steuerberaterinnen und Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Lohnsteuerhilfevereine dürfen Angestellte beraten, wenn sie Mitglied werden.

Wie bekommst du mehr Netto schon jeden Monat?

Die kurze Antwort: Mit einem Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte. Das Finanzamt rechnet deine erwarteten Werbungskosten dann schon in die monatliche Lohnsteuer ein (§ 39a EStG). Das geht, wenn die Kosten zusammen mehr als 600 € betragen.

Gezählt werden dabei Werbungskosten, die über dem Pauschbetrag liegen. Dazu kommen andere Posten wie Kinderbetreuung, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen. Der Freibetrag gilt bis zu zwei Jahre.

Sinnvoll ist das bei Kosten, die sicher jedes Jahr kommen, etwa ein langer Arbeitsweg. Dann wartest du nicht bis zur Erstattung im Folgejahr. Wer einen Freibetrag hat, muss danach eine Steuererklärung abgeben, sofern der Arbeitslohn bestimmte Grenzen übersteigt.

Der häufigste Denkfehler: „Ich habe keine Belege, also kann ich nichts absetzen.“ Für die wichtigsten Posten brauchst du gar keine Rechnung.

Arbeitsweg und Homeoffice-Tage sind Pauschalen. Du brauchst die Kilometer und die Zahl der Tage. Ein Kalender reicht. Rechnungen brauchst du nur für Dinge, die du gekauft hast.

Was ändert sich 2027 bei den Werbungskosten?

Die kurze Antwort: Geplant ist, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2027 von 1.230 € auf 1.430 € anzuheben. Das steht im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Beschlossen ist es noch nicht.

Der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung beraten (Drucksache 21/8235). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Für dich heißt das: Liegen deine Kosten knapp über 1.230 €, bringt die Einzelaufstellung ab 2027 vielleicht nichts mehr. Liegen sie deutlich darüber, bleibt alles wie bisher. Die Pauschalen für Arbeitsweg und Homeoffice sind von dem Entwurf nicht betroffen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Viele Frauen sagen mir: Die Steuererklärung mache ich nicht, da kommt eh nichts raus. Meist ist das eine Vermutung, keine Rechnung. Ein Arbeitsweg und ein paar Homeoffice-Tage reichen oft schon über den Pauschbetrag.

Ich rate dazu, einmal ehrlich zu zählen. Danach weißt du, ob es sich für dich lohnt. Diese Antwort ist mehr wert als jedes Bauchgefühl.“

Was bei Werbungskosten jetzt zählt

Werbungskosten sind kein Trick. Sie sind der Teil deines Gehalts, den du gar nicht frei hast, weil er für den Job draufgeht. Das Steuerrecht erkennt das an. Du musst es nur zeigen.

Die Grenze ist klar: 1.230 € im Jahr 2026. Liegst du darüber, holst du je Euro einen Teil deiner Steuer zurück. Liegst du darunter, ist der Pauschbetrag schon das Beste, was du bekommst. Der erste Schritt ist darum keine Rechnung, sondern eine Liste mit Bürotagen, Homeoffice-Tagen und Käufen.

Was du zurückbekommst, ist frei verfügbares Geld. Gut eingesetzt füllt es deine Rücklage oder deine Vorsorge.

Wenn du sehen willst, ob du bei deinen Versicherungen mehr zahlst als nötig, schauen wir mit dir darauf. Die Steuererklärung selbst machst du mit ELSTER, einem Programm, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung.

Wo steckt Geld in deinen Versicherungen?

Wir prüfen mit dir, welche Versicherungen du brauchst, was sie kosten und wo du doppelt zahlst. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Beiträge prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich arbeite drei Tage zu Hause und zwei im Büro. Was kann ich absetzen?

Für die drei Homeoffice-Tage je 6 €, für die zwei Bürotage die Entfernungspauschale mit 0,38 € je Kilometer. Beides am selben Tag geht nicht. Bei 46 Arbeitswochen sind das zum Beispiel 138 Homeoffice-Tage, also 828 €. Die Grenze liegt bei 1.260 € im Jahr.

Ich fahre jeden Morgen über die Kita ins Büro. Zählt der Umweg?

Nein. Die Entfernungspauschale richtet sich nach der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Büro. Die Kita-Kosten selbst kannst du aber getrennt als Kinderbetreuungskosten bei den Sonderausgaben angeben.

Ich habe mir für den Job einen Laptop für 1.400 € gekauft. Kann ich ihn sofort absetzen?

In der Regel ja. Für Computer setzt das Bundesfinanzministerium eine Nutzungsdauer von einem Jahr an. Nutzt du ihn auch privat, zählt nur der berufliche Anteil. Hat dein Arbeitgeber ihn steuerfrei bezahlt, entfällt der Abzug.

Ich zahle Gewerkschaftsbeitrag. Lohnt sich die Steuererklärung dann schon?

Seit 2026 wird der Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Pauschbetrag von 1.230 € berücksichtigt. Du musst ihn aber in der Steuererklärung angeben. Ob die Erklärung sich insgesamt lohnt, hängt an deinen übrigen Kosten.

Ich mache neben dem Job einen Master. Kann ich die Studiengebühren absetzen?

Ja, wenn du schon eine erste Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast. Dann sind Gebühren, Fahrten und Bücher Werbungskosten. Ist dein Einkommen in dem Jahr niedrig, kann ein Verlust entstehen, den du in spätere Jahre vorträgst.

Quellen: § 9 EStG, Werbungskosten, Fassung ab 01.01.2026, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Gewerkschaftsbeiträge, Fassung ab 01.01.2026, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG, Arbeitszimmer und Homeoffice, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · § 39a EStG, Freibetrag beim Lohnsteuerabzug, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Nutzungsdauer von Computerhardware und Software, BMF-Schreiben vom 22.02.2022, bereitgestellt von der IHK, geprüft am 12.10.2026 · Einkommensteuerreform 2027, erste Lesung, Deutscher Bundestag, 08.10.2026, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Alle Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.