Das Ehegattensplitting gilt als der Steuervorteil der Ehe. Verheiratete zahlen zusammen oft weniger Einkommensteuer als zwei Unverheiratete mit denselben Gehältern. Wie viel, hängt an einer einzigen Frage: Wie ungleich verdient ihr?
Hier steht, wie das Splitting rechnet, wer wirklich profitiert und wo die Person mit dem kleineren Gehalt draufzahlt. Mit Beispielen nach dem Steuertarif 2026 und dem Teil, der in kaum einer Rechnung steht: was nach einer Trennung bleibt. Stand: 01.01.2026, geprüft im Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn ihr heiratet du deine Arbeitszeit reduzierst ihr euch trennt dein Ehepartner stirbt
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Splitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG).
- Der Vorteil ist umso größer, je ungleicher ihr verdient. Bei gleich hohen Einkommen ist er null. Hat eine Person allein 100.000 € zu versteuerndes Einkommen, sind es 2026 rund 9.768 € im Jahr.
- Den Vorteil bekommt das Paar. Die Person mit dem kleineren Gehalt hat oft weniger eigenes Netto, weniger Elterngeld und weniger Anreiz, mehr zu arbeiten.
- Nach einer Trennung gibt es das Splitting nur noch für das Trennungsjahr. Nach dem Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners noch für das Folgejahr.
Inhalt
- Was ist das Ehegattensplitting genau?
- Was gilt ohne Splitting?
- Wie viel bringt das Ehegattensplitting?
- Wer profitiert wirklich vom Ehegattensplitting?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- So läuft die Zusammenveranlagung in der Steuererklärung
- Was gilt bei Trennung und Tod?
- Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?
- Was beim Ehegattensplitting jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ehegattensplitting genau?
Die kurze Antwort: Das Ehegattensplitting ist die Art, wie das Finanzamt die Einkommensteuer von Ehepaaren berechnet, die zusammen veranlagt werden. Es tut so, als hätte jede Person genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient.
Die Rechnung hat drei Schritte. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert. Auf die Hälfte wird die Steuer nach dem normalen Tarif berechnet. Dann wird diese Steuer verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG).
Der Vorteil entsteht durch die Progression. Das heißt: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz auf jeden weiteren Euro. Wer viel verdient, rutscht durch das Halbieren in einen niedrigeren Bereich. Wer wenig verdient, nutzt dafür seinen Grundfreibetrag und die niedrigen Steuersätze nicht selbst aus.
Wer kann das Splitting nutzen?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner (§ 2 Abs. 8 EStG). Beide müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben (§ 26 EStG). Diese Voraussetzungen müssen an mindestens einem Tag im Jahr vorgelegen haben.
Unverheiratete Paare bekommen kein Splitting, auch nicht nach vielen Jahren und mit Kindern. Sie werden immer einzeln besteuert.
Was hat das mit den Steuerklassen zu tun?
Das Splitting wirkt erst am Jahresende in der Steuererklärung. Die Steuerklassen verteilen nur die monatliche Lohnsteuer. Mit III/V oder IV mit Faktor bekommt ihr einen Teil des Vorteils schon jeden Monat aufs Konto. Die Jahressteuer bleibt dieselbe.
Was gilt ohne Splitting?
Die kurze Antwort: Ohne Splitting wird jede Person einzeln besteuert, mit ihrem eigenen Einkommen. Ehepaare können das selbst wählen. Beantragt eine Person die Einzelveranlagung, werden beide einzeln veranlagt (§ 26 Abs. 2 EStG).
Die Einzelveranlagung ist für Ehepaare meist teurer. Sie kann sich lohnen, wenn eine Person hohe Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld hatte, oder bei bestimmten Verlusten. Ob das für euch gilt, zeigt nur eine Vergleichsrechnung.
Für Unverheiratete ist die Einzelveranlagung der Normalfall. Jede Person zahlt Steuer auf ihr eigenes Einkommen. Ein Vorteil aus ungleichen Gehältern entsteht nicht.
Wie viel bringt das Ehegattensplitting?
Die kurze Antwort: Zwischen null und mehreren Tausend Euro im Jahr. Bei gleich hohen Einkommen bringt das Splitting nichts. Je größer der Unterschied, desto größer der Vorteil.
| Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen | Alles bei einer Person | Verteilung 80 zu 20 | Verteilung 60 zu 40 | Verteilung 50 zu 50 |
|---|---|---|---|---|
| 40.000 € | 4.069 € | 1.647 € | 80 € | 0 € |
| 60.000 € | 5.799 € | 1.418 € | 124 € | 0 € |
| 80.000 € | 8.046 € | 2.019 € | 221 € | 0 € |
| 100.000 € | 9.768 € | 2.938 € | 346 € | 0 € |
Eigene Rechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Vorteil im Jahr gegenüber zwei Einzelveranlagungen, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Stand: 01.01.2026.
Die Tabelle zeigt das Muster klar. Den großen Vorteil gibt es nur, wenn eine Person sehr wenig oder nichts verdient. Bei einer Verteilung von 60 zu 40 sind es wenige Hundert Euro. Viele Paare überschätzen ihren Vorteil darum deutlich.
Bei sehr hohen Einkommen wächst der Vorteil kaum noch. Liegen das ganze Einkommen und seine Hälfte im Bereich desselben Spitzensteuersatzes, bringt das Halbieren keinen weiteren Abstand.
Wer profitiert wirklich vom Ehegattensplitting?
Die kurze Antwort: Das Paar als Ganzes, und zwar umso mehr, je ungleicher es verdient. Die Person mit dem kleineren Gehalt zahlt dafür an anderer Stelle: beim eigenen Netto, bei Lohnersatzleistungen und bei jedem Euro, den sie zusätzlich verdient.
Mehr Gehalt bringt weniger, als es sollte
Mit Splitting wird jeder zusätzliche Euro der Person mit dem kleineren Gehalt mit dem gemeinsamen Steuersatz des Paares belastet. Der liegt höher als ihr eigener. Wer die Teilzeit aufstockt, behält darum weniger vom Mehrverdienst, als es allein der Fall wäre.
Genau hier entsteht der Anreiz, im kleinen Job zu bleiben. Das ist kein Vorwurf an Paare, die so leben. Es ist eine Folge des Systems, die man kennen sollte, bevor man sich dafür entscheidet.
Das eigene Netto wird kleiner gerechnet
Viele Paare holen sich den Splittingvorteil über die Steuerklassen III und V schon im Monat. Dann sieht das Gehalt in Klasse V kleiner aus, als es übers Jahr ist. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld werden aber aus diesem Netto berechnet.
Fürs Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten vor der Geburt galt (§ 2c Abs. 3 BEEG). Fürs Arbeitslosengeld die vom Jahresbeginn (§ 153 SGB III). Wie die Paare die Klassen klug wählen, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
Der Vorteil endet mit der Ehe
Leben die beiden dauernd getrennt, gibt es das Splitting nur noch für das Trennungsjahr. Ab dem Jahr danach wird jede Person einzeln besteuert. Wer jahrelang wenig verdient hat, steht dann mit einem kleinen Gehalt und ohne Splitting da.
Der häufigste Denkfehler: „Das Splitting ist mein Vorteil, weil ich weniger verdiene.“ Rechtlich ist es ein Vorteil des Paares. Wohin das gesparte Geld fließt, steht nirgends.
Landet es auf dem Konto der Person mit dem höheren Gehalt, hat die andere nichts davon. Darum lohnt es sich, gemeinsam festzulegen, wofür der Vorteil verwendet wird.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto im Monat. Stell dir vor, Lisa heiratet. Ihr Mann verdient mehr als sie.
Annahme im Beispiel: Lisas zu versteuerndes Einkommen liegt bei 38.000 € im Jahr, das ihres Mannes bei 62.000 €. Gerechnet ist nur die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026.
| Lage | Lisa allein | Ihr Mann allein | Einzeln zusammen | Mit Splitting | Vorteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Beide Vollzeit | 6.583 € | 15.011 € | 21.594 € | 21.096 € | 498 € |
| Lisa in Teilzeit, 19.000 € | 1.325 € | 15.011 € | 16.336 € | 14.736 € | 1.600 € |
| Lisa ohne eigenes Einkommen | 0 € | 15.011 € | 15.011 € | 9.000 € | 6.011 € |
Solange beide Vollzeit arbeiten, bringt die Ehe den beiden 498 € im Jahr. Stell dir jetzt vor, Lisa geht nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit. Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt auf 19.000 €. Der Splittingvorteil steigt auf 1.600 €.
Jetzt der zweite Blick. Stockt Lisa später wieder auf 38.000 € auf, steigt die gemeinsame Steuer von 14.736 € auf 21.096 €. Das sind 6.360 € mehr Steuer auf 19.000 € mehr Einkommen, also rund 33 Prozent.
Wäre Lisa nicht verheiratet, stiege ihre eigene Steuer nur von 1.325 € auf 6.583 €. Das sind 5.258 €, rund 28 Prozent. Mit Splitting kostet Lisa der Weg zurück in die Vollzeit also gut 1.100 € Steuer im Jahr mehr als ohne.
Das ist der Kern des Splittings: Es belohnt den Abstand zwischen zwei Gehältern. Wer ihn verkleinert, verliert einen Teil des Vorteils. Für Lisa heißt das nicht, dass Teilzeit falsch ist. Es heißt, dass sie die Rechnung kennen sollte, bevor sie entscheidet.
Und es gibt eine Rechnung über die Steuer hinaus. Jedes Jahr Teilzeit bedeutet weniger Rentenpunkte. Wie groß Lisas Lücke im Alter wird, zeigt die Seite Rentenlücke berechnen. Den Splittingvorteil könnte sie gezielt dafür einsetzen.
So läuft die Zusammenveranlagung in der Steuererklärung
Die kurze Antwort: Ihr gebt eine gemeinsame Steuererklärung ab und wählt die Zusammenveranlagung. Das Finanzamt wendet dann automatisch das Splitting an. Ihr bekommt einen gemeinsamen Steuerbescheid.
1
Veranlagungsart wählen
Im Hauptformular der Steuererklärung kreuzt ihr Zusammenveranlagung an. Ohne Angabe geht das Finanzamt davon aus, dass ihr zusammen veranlagt werden wollt.
2
Beide Einkommen angeben
Jede Person füllt ihre eigenen Anlagen aus, etwa die Anlage N für den Job. Werbungskosten bleiben der Person zugeordnet, die sie hatte.
3
Pflicht prüfen
Habt ihr III/V oder IV mit Faktor und verdient beide, müsst ihr jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).
4
Bescheid und Erstattung klären
Eine Erstattung geht auf das angegebene Konto. Wem welcher Teil zusteht, regelt der Bescheid nicht. Das klärt ihr selbst.
Tipp
Legt fest, auf welches Konto Erstattungen gehen, bevor der Bescheid kommt. Ein gemeinsames Konto für Ziele und Rücklagen ist dafür oft die einfachste Lösung. Wie das geht, steht in Geld in der Partnerschaft: vier Irrtümer und drei Konten.
Was gilt bei Trennung und Tod?
Die kurze Antwort: Im Jahr der Trennung könnt ihr noch zusammen veranlagt werden. Ab dem Folgejahr nicht mehr. Stirbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner, gibt es das Splitting noch im Jahr danach.
Bei einer Trennung zählt der Tag, an dem ihr dauernd getrennt lebt. Lagen die Voraussetzungen im Trennungsjahr an mindestens einem Tag vor, gilt das Splitting noch für dieses Jahr (§ 26 Abs. 1 EStG). Ab dem 1. Januar danach gilt für jede Person die Einzelveranlagung und Steuerklasse I, mit Kind im Haushalt auf Antrag Klasse II.
Wer Unterhalt an die frühere Ehepartnerin oder den früheren Ehepartner zahlt, kann ihn mit deren Zustimmung als Sonderausgabe absetzen. Dieses Realsplitting hat eigene Regeln. Was eine Trennung sonst für Geld und Alltag bedeutet, steht in Trennung ohne Kinder: Was Geld, Kopf und Alltag brauchen.
Nach dem Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners gilt das Splitting im Todesjahr und im Jahr danach (§ 32a Abs. 6 EStG). Man spricht auch vom Witwensplitting. Danach wird die hinterbliebene Person einzeln besteuert.
Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?
Die kurze Antwort: Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Der Kabinettsentwurf für die Einkommensteuerreform 2027 vom 02.09.2026 ändert den Tarif, aber nicht das Splitting.
Ob das Splitting noch zeitgemäß ist, wird seit Jahren diskutiert. Beschlossen ist keine Änderung. Für Paare, die heute planen, gilt: Das Splitting bleibt, und mit ihm die Folgen für die Person mit dem kleineren Gehalt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Das Splitting ist ein Vorteil, den der Staat dem Paar gibt. Gelebt wird es aber von zwei Menschen mit zwei Lebensläufen. Eine Person verdient, die andere hält den Rücken frei. Das kann gut sein.
Mich interessiert nur, ob beide wissen, was es kostet. Steuerlich spart das Paar. Bei Rente, Elterngeld und nach einer Trennung zahlt meist nur eine Person. Das sollte man einmal laut aussprechen, solange man sich gut versteht.“
Was beim Ehegattensplitting jetzt zählt
Das Splitting ist kein Geschenk an die Ehe, sondern eine Rechnung. Sie lohnt sich umso mehr, je ungleicher ihr verdient. Bei ähnlich hohen Gehältern bringt sie kaum etwas.
Wer vom Splitting profitiert, ist das Paar. Wer die Folgen trägt, ist oft die Person mit dem kleineren Gehalt: weniger eigenes Netto, weniger Lohnersatz, weniger Rente und nach einer Trennung kein Splitting mehr. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.
Ein guter nächster Schritt ist ein Gespräch zu zweit: Wofür nutzen wir den Vorteil? Fließt ein Teil in die Altersvorsorge der Person, die weniger verdient?
Die Steuererklärung macht ihr mit ELSTER, einem Programm, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung. Wie eure Absicherung zu euren Gehältern passt, schauen wir uns gern mit euch an.
Ist die Person mit dem kleineren Gehalt gut abgesichert?
Wir prüfen mit euch Rente, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz, damit beide auch ohne das Splitting auf eigenen Beinen stehen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Kaum. Bei gleich hohen Einkommen ist der Splittingvorteil null. Bei einer Verteilung von 60 zu 40 und 80.000 € zusammen sind es 2026 rund 221 € im Jahr. Den großen Vorteil gibt es nur bei sehr ungleichen Einkommen.
Nein. Das Splitting gibt es nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Unverheiratete Eltern werden immer einzeln besteuert, auch mit Kindern. Lebt eine Person allein mit Kind, ohne weitere erwachsene Person im Haushalt, kann sie Steuerklasse II mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen.
Mit Splitting wird jeder zusätzliche Euro mit dem gemeinsamen Steuersatz des Paares belastet. Der ist meist höher als dein eigener. Mit Steuerklasse V kommt dazu, dass monatlich viel Lohnsteuer abgezogen wird. Übers Jahr gleicht die Steuererklärung den Abzug aus, nicht aber den höheren Satz.
Ja. Für das Trennungsjahr ist die Zusammenveranlagung noch möglich, weil ihr an mindestens einem Tag nicht dauernd getrennt gelebt habt. Ab dem nächsten Jahr wird jede Person einzeln besteuert.
Du bekommst das Splitting noch für das Todesjahr und für das Jahr danach. Im Folgejahr gilt für dich auch Steuerklasse III. Danach wirst du einzeln besteuert.
Quellen: § 32a Abs. 1, 5 und 6 EStG, Einkommensteuertarif 2026 und Splitting, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · §§ 26 und 46 EStG, Veranlagung von Ehegatten und Pflichtveranlagung, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · § 2c BEEG, Steuerklasse beim Elterngeld, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 153 SGB III, Steuerklasse beim Arbeitslosengeld, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Einkommensteuerreform 2027, Kabinettsentwurf, Bundesregierung, 02.09.2026, geprüft am 12.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Ehegattensplitting
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Nach einer Heirat lohnt im Jahresgespräch die Frage, wofür das Paar den Splittingvorteil nutzt. Ein Teil für die Altersvorsorge der Person mit dem kleineren Gehalt ist ein guter Gedanke.
- Bei Teilzeit und Elternzeit passt der Blick auf die Hinterbliebenenabsicherung. Fällt das größere Einkommen weg, fehlt auch der Splittingvorteil nach dem Folgejahr.
- Bei einer Trennung kommt die Einzelveranlagung ab dem Folgejahr. Ein guter Moment, gemeinsam auf Netto, Absicherung und Rente zu schauen.
