Die Einladungen sind verschickt, der Termin steht. Aber was ändert sich eigentlich mit dem Ja-Wort für dein Geld?
Eine Heirat verändert Steuern, Versicherungen, Erbrecht und Haftung. Manches ist ein Vorteil, manches eine Falle.
Hier siehst du, was du vor und nach der Hochzeit klären solltest.
Betrifft dich, wenn du heiratest ihr zusammenzieht ihr Kinder plant
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Heirat kannst du die Steuerklasse wechseln. Die Kombination III und V bringt dir monatlich mehr Netto, aber nicht automatisch mehr im Jahr.
- Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen bleibt getrennt, wird bei einer Scheidung aber ausgeglichen.
- Wer nicht verheiratet ist, erbt nicht automatisch. Mit Trauschein erbt der Ehepartner gesetzlich mit.
- Die beitragsfreie Familienversicherung gilt bei der Krankenkasse nur bis 565 Euro Einkommen im Monat.
- Die Heirat ersetzt keine Vollmachten. Lege sie trotzdem fest.
Inhalt
Was ändert sich mit der Heirat?
Die kurze Antwort: Rechtlich ändert sich viel, finanziell hängt es von Einkommen, Kindern und Vertrag ab.
Verheiratete werden zusammen besteuert, erben gegenseitig, haften aber nicht automatisch für die Schulden des anderen. Ein häufiger Irrtum: Die Ehe macht Konten und Vermögen nicht gemeinsam.
Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst Steuerklasse und Versicherung, dann Vertrag und Erbe, dann die Vollmachten.
Was ändert sich bei den Steuern?
Ehepaare werden gemeinsam veranlagt und nutzen das Splittingverfahren. Das lohnt sich besonders, wenn beide sehr unterschiedlich verdienen.
| Steuerklasse | Was passiert | Für wen sinnvoll |
|---|---|---|
| IV und IV | Beide werden wie Alleinstehende besteuert | Beide verdienen ähnlich viel |
| IV mit Faktor | Abzug nach tatsächlichem Splittingvorteil | Beide verdienen unterschiedlich, du willst Fairness im Monat |
| III und V | Der höhere Verdiener bekommt mehr Netto, der andere deutlich weniger | Kann Elterngeld oder Krankengeld beeinflussen. Vorher durchrechnen |
Die Steuerklasse bestimmt nur die monatlichen Abzüge. Die endgültige Steuer klärt die Steuererklärung. Bei III und V ist sie Pflicht.
Auch das Elterngeld und das Krankengeld richten sich nach dem Netto der Steuerklasse. Mehr dazu im Beitrag Elterngeld und Steuerklasse.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa verdient 3.850 Euro brutto und 2.500 Euro netto. Ihr Partner verdient weniger. Beide planen Kinder.
| Frage | Lisas Überlegung |
|---|---|
| Steuerklasse | Mit Kinderwunsch rechnen sie vor der Hochzeit, welche Kombination Elterngeld und Netto am besten verbindet. |
| Güterstand | Sie bleiben bei der Zugewinngemeinschaft. Ein Ehevertrag klärt nur, wenn einer ein Unternehmen oder viel Vermögen hat. |
| Krankenversicherung | Beide sind gesetzlich versichert und zahlen jeweils ihren eigenen Beitrag. |
| Absicherung | Berufsunfähigkeit für beide. Risikolebensversicherung, sobald ein Kredit oder Kinder dazukommen. |
| Vollmachten | Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht für den anderen. |
Lisas BU läuft unverändert weiter. Sie meldet nach der Hochzeit nur ihre neuen Daten bei Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherern.
Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?
Alle Werte stehen mit Stand Oktober 2026. Werte für 2027 sind, wo es sie gibt, beschlossen. Sie können sich noch ändern.
| Was | 2026 | 2027, kann sich noch ändern |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag pro Person | 12.348 Euro | wird angepasst |
| Familienversicherung, Einkommensgrenze im Monat | 565 Euro | wird jährlich angepasst |
| Minijob in der Familienversicherung | 603 Euro im Monat | folgt dem Mindestlohn |
| Steuerklassen III und V | weiter möglich | Abschaffung geplant, Zeitpunkt noch nicht verbindlich |
| Erbrecht des Ehepartners | Pflichtteil und gesetzliches Erbrecht | unverändert |
| Versorgungsausgleich bei Scheidung | Rentenansprüche werden geteilt | unverändert |
Welche Absicherung passt in diese Phase?
- Berufsunfähigkeit: für beide. Sie schützt das gemeinsame Einkommen.
- Risikolebensversicherung: wichtig, sobald ein Kredit oder Kinder da sind.
- Familie absichern: der Überblick, was zuerst kommt.
- Hinterbliebenenrente: Prüfe, was nach einem Todesfall gezahlt wird. Mehr dazu auch unter Witwenrente.
- Privathaftpflicht: Ein gemeinsamer Vertrag ist meist günstiger als zwei.
Was tust du, je nachdem, was du findest?
- Das kannst du so lassen: Ihr verdient ähnlich, habt keine Kinder geplant und beide sind abgesichert. Dann bleibt IV und IV.
- Ihr verdient sehr unterschiedlich: Rechnet III und V gegen IV mit Faktor durch. Vor allem, wenn Kinder kommen können.
- Einer hat Vermögen, ein Unternehmen oder Schulden: Lasst einen Ehevertrag beim Notar prüfen. Der Zugewinn kann sonst überraschen.
- Ihr wisst nicht, wo anfangen: Beginnt mit Vollmachten und Absicherung. Nutzt die Beratung für den Rest.
Was bei der Heirat als Nächstes zählt
Klärt Steuerklasse und Versicherungen vor der Hochzeit. Danach regelt ihr Vollmachten und Erbe. Mehr zum gemeinsamen Geld findest du im Beitrag Geld in der Partnerschaft.
Wenn Kinder dazukommen, lies weiter unter Kinderwunsch und Schwangerschaft.
Lass uns eure Heirat einmal finanziell durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Bei ähnlichem Einkommen IV und IV. Bei sehr unterschiedlichem Einkommen IV mit Faktor oder III und V. Rechne vorher durch, wie sich das auf Elterngeld und Krankengeld auswirkt.
Nicht immer. Er lohnt sich, wenn einer ein Unternehmen, größeres Vermögen oder Schulden hat. Ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft.
Nein, nicht automatisch. Gemeinsame Kredite und Verträge, die ihr beide unterschreibt, betreffen euch beide. Für Alltagsgeschäfte kann ein Partner den anderen mitverpflichten.
Der Ehepartner erbt gesetzlich neben Kindern oder Eltern. Ohne Testament entscheidet das Gesetz. Wer mehr festlegen will, braucht ein Testament.
Der Partner ist beitragsfrei mitversichert, solange sein Einkommen unter 565 Euro im Monat bleibt. Bei Minijobs gilt eine eigene Grenze.
Quellen: dejure.org: § 26b EStG Zusammenveranlagung von Ehegatten, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1363 BGB Zugewinngemeinschaft, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 10 SGB V Familienversicherung, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1931 BGB Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesfinanzministerium: Steuern und Familie, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Heirat
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Die Heirat ist ein klassischer Anlass für Absicherung von beiden Partnern und für die Steuerklassenberatung.
- Wer Steuerklasse III und V vorschlägt, sollte Elterngeld und Krankengeld im Blick haben.
- Vollmachten und Testament gehören in das Gespräch, auch wenn sie keine Versicherung sind.
