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Wenn ein Kind kommt
Elternzeit: Illustration zum Thema

Elternzeit: Anspruch, Antrag, Dauer und Urlaub

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Ein Kind kommt, und du willst Zeit für die ersten Jahre. Die Elternzeit gibt sie dir: Dein Arbeitsvertrag ruht, dein Job bleibt dir sicher. Das Recht darauf kann dir niemand per Vertrag nehmen.

Wie gut es für dich läuft, entscheiden aber Fristen und Formfragen. Hier liest du, wer Anspruch hat, wie lange die Elternzeit dauert, bis wann du sie anmeldest und was mit Urlaub, Teilzeit und deinen Verträgen passiert.

Betrifft dich, wenn ein Kind kommt noch ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Bis zu 24 Monate davon kannst du bis zum 8. Geburtstag aufheben.
  • Du meldest die Elternzeit in Textform an, also auch per Mail: 7 Wochen vor Beginn, für die Zeit nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen vorher.
  • Mit der Anmeldung legst du verbindlich fest, wie du die nächsten 2 Jahre planst. Das dritte Jahr kannst du später anmelden.
  • Für jeden vollen Monat Elternzeit darf der Arbeitgeber deinen Urlaub um ein Zwölftel kürzen. Resturlaub von vorher verfällt nicht.
  • Ab der Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn, bist du vor Kündigung geschützt. Arbeiten darfst du in der Elternzeit bis 32 Wochenstunden.

So gehst du vor

  • Leg mit Geburtstermin und Mutterschutz fest, wann deine Elternzeit beginnen soll, und rechne die Frist von 7 Wochen zurück.
  • Schreib die Anmeldung schon vor der Geburt vor. So reicht nach der Geburt ein Satz mit dem Datum.
  • Plane das Geld dazu: Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
  • Prüfe, was die Elternzeit mit deinen Verträgen macht: Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
  • Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
  1. Was ist Elternzeit, und was ändert sie für dich?
  2. Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
  3. Wie lange dauert die Elternzeit, und wie teilst du sie auf?
  4. Wie und bis wann beantragst du Elternzeit?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Was passiert mit deinem Urlaub?
  7. Darfst du in der Elternzeit arbeiten?
  8. Wie bist du in der Elternzeit vor Kündigung geschützt?
  9. Was passiert mit Krankenversicherung und Betriebsrente?
  10. Was tust du jetzt?
  11. Häufig gestellte Fragen

Was ist Elternzeit, und was ändert sie für dich?

Die kurze Antwort: Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um dein Kind selbst zu betreuen. Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, Lohn gibt es in dieser Zeit nicht.

Du wirst Mutter oder Vater. Ab jetzt hat dein Kalender zwei Taktgeber: den Arbeitsvertrag und das Kind. Die Elternzeit ist das Werkzeug, mit dem du beides für eine Weile auseinanderhältst.

Wichtig ist die Trennung zweier Begriffe. Die Elternzeit regelt dein Verhältnis zum Arbeitgeber: ob und wie viel du arbeitest. Das Elterngeld ist das Geld vom Staat, das einen Teil deines Einkommens ersetzt. Beides beantragst du getrennt, bei verschiedenen Stellen.

Für Mütter kommt davor der Mutterschutz, eine gesetzliche Schutzfrist. Sie beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Die Elternzeit schließt sich oft direkt daran an.

Die Elternzeit kostet dich Gehalt, aber keinen Job. Was sie sonst kostet, Urlaubstage, Rentenpunkte, Schutz in Verträgen, hängt an Entscheidungen, die du vorher triffst.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Die kurze Antwort: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen. Mutter und Vater haben jeweils einen eigenen Anspruch.

Der Anspruch steht in § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, kurz BEEG. Er gilt für dein eigenes Kind und für ein Kind in Vollzeitpflege. Auch Großeltern können ihn in Sonderfällen haben, etwa wenn ein Elternteil noch minderjährig ist.

Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. Steht in deinem Arbeitsvertrag etwas anderes, gilt trotzdem das Gesetz.

Beide Elternteile können die Elternzeit allein, nacheinander oder gleichzeitig nehmen. Bei mehreren Kindern hat jedes Kind seinen eigenen Anspruch, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.

Wie lange dauert die Elternzeit, und wie teilst du sie auf?

Die kurze Antwort: Bis zum 3. Geburtstag des Kindes, je Elternteil. Bis zu 24 Monate davon kannst du zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen, in bis zu drei Abschnitten.

Bei der Mutter wird die Schutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. Wer direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, hat also schon rund 2 Monate der 3 Jahre verbraucht.

Du kannst die Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen. Mehr Abschnitte gehen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Einen dritten Abschnitt nach dem 3. Geburtstag kann er binnen 8 Wochen ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.

Der aufgehobene Teil ist für viele die klügste Reserve. Typische Momente dafür sind die Einschulung oder ein Wechsel der Betreuung. Für diesen späteren Teil gilt eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen.

ZeitraumWas giltAnmeldefrist
Geburt bis 3. GeburtstagElternzeit je Elternteil, Mutterschutz nach der Geburt wird angerechnet7 Wochen vor Beginn
3. bis 8. Geburtstagbis zu 24 Monate aus dem Gesamtanspruch13 Wochen vor Beginn
Aufteilungbis zu 3 Abschnitte je Elternteil, mehr nur mit Zustimmung–

Wie und bis wann beantragst du Elternzeit?

Die kurze Antwort: Formlos in Textform beim Arbeitgeber, also auch per Mail. Spätestens 7 Wochen vor Beginn, für die Zeit nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen vorher.

Seit 1. Mai 2025 reicht die Textform. Eine Unterschrift auf Papier brauchst du nicht mehr. Sinnvoll ist eine Form, bei der du den Zugang belegen kannst, etwa eine Mail mit Antwort.

In die Anmeldung gehören der Beginn und, wenn du bis zum 3. Geburtstag anmeldest, die Zeiten für die nächsten 2 Jahre. Diese Festlegung ist verbindlich. Das dritte Jahr musst du noch nicht festlegen.

Schließt sich deine Elternzeit direkt an den Mutterschutz an, zählt die Schutzfrist nach der Geburt in diese 2 Jahre hinein. Liegt Urlaub dazwischen, zählt auch der Urlaub mit.

Soll die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen und kannst du die Frist aus einem Grund nicht einhalten, für den du nichts kannst, darfst du die Anmeldung binnen einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen.

Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine kürzere Frist möglich. Der Arbeitgeber muss dir die Elternzeit bescheinigen.

Tipp

Die Frist von 7 Wochen läuft bei Müttern meist schon im Wochenbett ab. Schreib die Anmeldung deshalb vor der Geburt fertig, mit Platz für das Geburtsdatum. Dann musst du nach der Geburt nur noch das Datum eintragen und sie abschicken.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto in einer Firma mit über 100 Beschäftigten. Ihr Vertrag sieht 30 Urlaubstage vor, an 5 Arbeitstagen pro Woche.
  • Stell dir vor · 31Lisa ist schwanger. Ihr Kind soll am 4. März 2027 kommen. Sie will 2 Jahre Elternzeit nehmen und das dritte Jahr für die Einschulung aufheben.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa plant ihre Anmeldung. Sie fragt sich: Bis wann muss sie sich melden, was legt sie fest, und wie viele Urlaubstage bleiben ihr?

Kommt das Kind am 4. März 2027, beginnt der Mutterschutz am 21. Januar. Er endet 8 Wochen nach der Geburt, am 29. April. Lisas Elternzeit soll am 30. April beginnen.

Die Anmeldung muss 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber sein, also bis zum 12. März. Das sind 8 Tage nach der Geburt. Darum schickt Lisa sie gleich nach der Geburt ab, vorbereitet ist sie schon.

Sie legt fest: Elternzeit vom 30. April 2027 bis zum 3. März 2029, dem Tag vor dem 2. Geburtstag. Mit dem Mutterschutz nach der Geburt hat sie damit 24 Monate ihres Anspruchs genutzt.

12 Monate bleiben übrig. Die nimmt sie später, etwa zur Einschulung, mit 13 Wochen Vorlauf. Weil das erst ihr zweiter Abschnitt ist, kann der Arbeitgeber ihn nicht aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Was passiert mit deinem Urlaub?

Die kurze Antwort: Der Arbeitgeber darf ihn für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Resturlaub von vorher bleibt erhalten und wird danach nachgeholt oder ausgezahlt.

Die Kürzung ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Der Arbeitgeber „kann“ kürzen, so steht es in § 17 BEEG. Sie entfällt ganz, wenn du in der Elternzeit bei ihm in Teilzeit arbeitest.

Die Zeit des Mutterschutzes kürzt deinen Urlaub dagegen nicht. Sie zählt für den Urlaub wie Arbeitszeit. Urlaub, den du vor dem Mutterschutz nicht genommen hast, kannst du danach im laufenden oder nächsten Jahr nehmen.

Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit muss der Arbeitgeber dir nach der Elternzeit gewähren, im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr. Endet das Arbeitsverhältnis, zahlt er ihn aus. Hattest du vorher mehr Urlaub, als dir zustand, darf er das danach abziehen.

So sieht das bei Lisa aus, wenn ihr Arbeitgeber kürzt. Die Zahlen gelten für ihre 30 Tage und 5 Arbeitstage pro Woche.

JahrVolle Monate ElternzeitKürzungUrlaubsanspruch
20278 (Mai bis Dezember)20 Tage10 Tage, davon 3 im Januar genommen
20281230 Tage0 Tage
20292 (Januar und Februar)5 Tage25 Tage

Der April 2027 zählt nicht, weil die Elternzeit erst am 30. beginnt. Auch der März 2029 ist kein voller Monat. Lisas 7 Resturlaubstage aus 2027 kommen 2029 oder 2030 dazu. Im Jahr ihrer Rückkehr kann sie also bis zu 32 Tage Urlaub haben.

Der häufigste Denkfehler: „In der Elternzeit verfällt mein Resturlaub.“ Das stimmt nicht. Was du vor der Elternzeit nicht genommen hast, bleibt dir. Gekürzt werden darf nur der Urlaub für die vollen Monate, in denen du in Elternzeit bist. Prüf deine Abrechnung nach der Rückkehr, ob beides richtig steht.

Darfst du in der Elternzeit arbeiten?

Die kurze Antwort: Ja, bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Bei deinem Arbeitgeber hast du unter Bedingungen sogar einen Anspruch darauf, bei einem anderen brauchst du seine Zustimmung.

Einen Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit hast du, wenn dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat, du länger als 6 Monate dort bist und die Arbeitszeit für mindestens 2 Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden sinken soll.

Den Antrag stellst du in Textform, 7 Wochen vor Beginn, nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen vorher. Lehnt der Arbeitgeber nicht fristgerecht in Textform ab, nach 4 Wochen beziehungsweise 8 Wochen, gilt deine Teilzeit als genehmigt.

Diesen Anspruch kannst du in der ganzen Elternzeit zweimal geltend machen.

Willst du bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig arbeiten, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Das gilt auch für einen Minijob. Er darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, binnen 4 Wochen und in Textform.

Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber hat zwei Nebenwirkungen, die oft übersehen werden: Dein Urlaub wird nicht gekürzt, und der Kündigungsschutz der Elternzeit gilt weiter. Was du beim Weg zurück verhandeln kannst, steht in Teilzeit und Wiedereinstieg.

Wie bist du in der Elternzeit vor Kündigung geschützt?

Die kurze Antwort: Ab dem Tag, an dem du Elternzeit verlangst, frühestens 8 Wochen vor ihrem Beginn, und während der ganzen Elternzeit. Ausnahmen kann nur eine Landesbehörde zulassen.

Für Elternzeit nach dem 3. Geburtstag beginnt der Schutz frühestens 14 Wochen vorher. Eine Kündigung ist dann nur in besonderen Fällen möglich, und nur wenn die zuständige Landesbehörde sie vorher für zulässig erklärt hat.

Der Schutz gilt auch, wenn du in der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest. Und er gilt für Eltern, die ohne Elternzeit in Teilzeit arbeiten und in dieser Zeit Anspruch auf Elterngeld haben.

Willst du selbst zum Ende der Elternzeit kündigen, gilt dafür eine Frist von 3 Monaten.

Wenn ein zweites Kind unterwegs ist

Wirst du in der Elternzeit wieder schwanger, endet die Elternzeit nicht von selbst. Bleibst du in Elternzeit, bekommst du im neuen Mutterschutz nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, keinen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Du darfst die Elternzeit aber ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden, um den Mutterschutz zu nutzen. Sag ihm rechtzeitig Bescheid. Dann zahlt dir der Arbeitgeber im neuen Mutterschutz auch wieder seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Was passiert mit Krankenversicherung und Betriebsrente?

Die kurze Antwort: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibst du versichert, während des Elterngelds beitragsfrei. Krankengeld und Betriebsrente laufen in der unbezahlten Elternzeit aber nicht einfach weiter.

Als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt deine Mitgliedschaft in der Elternzeit bestehen. Solange du Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommst, zahlst du darauf keine Beiträge. Bist du freiwillig versichert und hast andere Einnahmen, können Beiträge anfallen.

Bist du privat versichert, ändert sich mehr. Der Zuschuss des Arbeitgebers hängt am Gehalt. In der unbezahlten Elternzeit fehlt das Gehalt, und den vollen Beitrag trägst du allein.

Das Krankengeld ruht in der Elternzeit. Ausnahmen: Du warst schon vorher krankgeschrieben, oder du arbeitest in der Elternzeit versicherungspflichtig in Teilzeit.

In der Arbeitslosenversicherung bleibst du versichert, solange du ein Kind unter 3 Jahren erziehst und vorher versicherungspflichtig warst.

In der Betriebsrente aus Gehaltsumwandlung fließt ohne Gehalt nichts, also auch kein Zuschuss des Arbeitgebers. Du darfst sie mit eigenen Beiträgen fortführen.

Wurde deine Direktversicherung deshalb beitragsfrei, kannst du binnen 3 Monaten nach der Elternzeit verlangen, dass sie zu den alten Bedingungen weiterläuft.

Bist du im öffentlichen Dienst über die VBL zusatzversichert, schreibt sie dir auch für die Elternzeit Versorgungspunkte gut, auf Basis von 500 Euro im Monat. Für die gesetzliche Rente gibt es Kindererziehungszeiten, mehr dazu unter Kindererziehungszeiten und Mütterrente.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Ich sehe oft, dass Paare die Elternzeit wie einen Urlaubsantrag behandeln. Dabei ist die Anmeldung die erste Finanzentscheidung als Familie. Wer wie lange aussetzt, entscheidet über Gehalt, Rentenpunkte und Urlaub, oft für Jahre. Mir ist wichtig, dass ihr das gemeinsam rechnet, bevor einer von euch die Mail abschickt.“

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wo du gerade stehst: vor der Geburt, schon in Elternzeit oder kurz vor der Rückkehr. Für jeden Punkt gibt es eine klare Frist.

1

Das kannst du so lassen

Deine Anmeldung ist rechtzeitig beim Arbeitgeber, die nächsten 2 Jahre sind festgelegt, und du hast eine Bestätigung. Dann musst du jetzt nichts weiter tun.

2

Wenn die Geburt noch bevorsteht

Rechne vom errechneten Termin aus: Ende des Mutterschutzes, Beginn der Elternzeit, 7 Wochen zurück. Schreib die Anmeldung vor und sprich mit dem anderen Elternteil ab, wer welche Monate nimmt.

3

Wenn du in der Elternzeit arbeiten willst

Prüfe die Bedingungen für den Teilzeit-Anspruch und stell den Antrag 7 Wochen vorher in Textform. Notiere dir den Tag, an dem die Ablehnungsfrist abläuft.

4

Wenn du privat versichert bist oder eine Betriebsrente hast

Kläre vor Beginn, was du in der Elternzeit selbst zahlst. Merk dir für die Betriebsrente die Frist von 3 Monaten nach dem Ende der Elternzeit.

5

Wenn du kurz vor der Rückkehr stehst

Rechne deinen Urlaub nach: Kürzung für volle Monate, plus Resturlaub von vorher. Und prüf, ob du den aufgehobenen Teil der Elternzeit später brauchst.

Was ändert die Elternzeit an deinen Verträgen?

Wir gehen mit dir Krankenversicherung, Betriebsrente und Absicherung durch, bevor die Elternzeit beginnt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Elternzeit gleich für drei Jahre festlegen?

Nein. Wer Elternzeit bis zum 3. Geburtstag anmeldet, legt verbindlich nur die nächsten 2 Jahre fest. Das dritte Jahr kannst du später anmelden, für die Zeit nach dem 3. Geburtstag mit 13 Wochen Vorlauf.

Kann ich die Elternzeit per Mail beantragen?

Ja. Seit 1. Mai 2025 reicht die Textform. Eine Mail genügt, wenn sie spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber ist. Bewahre eine Bestätigung auf.

Verfällt mein Urlaub, wenn ich in Elternzeit gehe?

Nicht genommener Urlaub von vor der Elternzeit bleibt erhalten und ist danach im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Für die Elternzeit selbst darf der Arbeitgeber je vollem Monat ein Zwölftel kürzen, außer du arbeitest bei ihm in Teilzeit.

Darf ich in der Elternzeit einen Minijob woanders annehmen?

Ja, bis 32 Wochenstunden, aber nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen und nur binnen 4 Wochen in Textform ablehnen.

Ich bin in Elternzeit wieder schwanger. Was muss ich tun?

Du kannst die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden, um den Mutterschutz zu nutzen. Dann bekommst du wieder den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Bleibst du in Elternzeit, gibt es nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.

Quellen: §§ 15 bis 19 BEEG, Elternzeit, Urlaub und Kündigungsschutz, dejure.org, Fassung seit 01.05.2025, geprüft am 11.10.2026 · Mutterschutz, Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 24 MuSchG, Urlaub bei Beschäftigungsverboten, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 192 und § 224 SGB V, Mitgliedschaft und Beitragsfreiheit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 49 SGB V, Ruhen des Krankengeldes, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 212 VVG, Fortsetzung nach Elternzeit, dejure.org, Fassung seit 01.07.2026, geprüft am 11.10.2026

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Elternzeit

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Wenn Kundinnen oder Kunden ein Kind erwarten, passt ein Gespräch vor der Anmeldung der Elternzeit. Dann lassen sich PKV-Beitrag und Betriebsrente noch planen.
  • Nach dem Ende der Elternzeit läuft für beitragsfrei gestellte Direktversicherungen eine Frist von 3 Monaten. Ein kurzer Hinweis zum Rückkehrtermin hilft.
  • Im Jahresgespräch lohnt die Frage, ob noch Elternzeit für später aufgehoben ist.

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