Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Wenn ein Kind kommt
Arbeitslos nach der Elternzeit: Illustration zum Thema

Arbeitslos nach der Elternzeit: so rechnet die Agentur

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Die Elternzeit ist vorbei, und der Job ist weg. Oder er passt nicht mehr zu deinem Leben mit Kind. Dann zählt eine Frage sofort: Wie viel Arbeitslosengeld nach der Elternzeit bekommst du eigentlich?

Die gute Nachricht: Die Elternzeit zieht dein Arbeitslosengeld nicht automatisch nach unten. Die schlechte: Nach einer langen Pause rechnet die Agentur für Arbeit oft gar nicht mehr mit deinem Gehalt. Hier liest du, welcher Rechenweg bei dir greift, welche Fristen zählen und was du vorher klären kannst.

Betrifft dich, wenn ein Kind kommt du deinen Job verlierst du deine Arbeitszeit reduzierst

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren ist in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, wenn du vorher versicherungspflichtig gearbeitet hast. Du verlierst deinen Anspruch also nicht durch die Elternzeit.
  • Zeiten mit Elterngeld oder Kindererziehung unter 3 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit, wenn dein Gehalt dadurch niedriger war. Die Agentur schaut dann weiter zurück, bis zu 2 Jahre.
  • Findet sie in 2 Jahren keine 150 Tage mit Gehalt, rechnet sie mit einem fiktiven Gehalt nach deiner Qualifikation. Das kann über oder deutlich unter deinem früheren Gehalt liegen.
  • Mit Kind bekommst du 67 Prozent deines pauschalierten Nettos. Die Steuerklasse vom Jahresbeginn fließt mit ein.
  • Melde dich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Jobs arbeitsuchend. Sonst droht eine Woche Sperrzeit.

So gehst du vor

  • Schreib auf, wann deine Elternzeit endet und wann du zuletzt Gehalt bekommen hast. Daraus ergibt sich, welcher Rechenweg bei dir greift.
  • Melde dich arbeitsuchend, sobald du vom Ende des Jobs weißt: spätestens 3 Monate vorher, bei kürzerer Frist binnen 3 Tagen.
  • Kündige nicht selbst, bevor du mit der Agentur über die Folgen gesprochen hast. Eine Eigenkündigung kann 12 Wochen Sperrzeit kosten.
  • Prüfe eure Steuerklassen, bevor ein neues Jahr beginnt. Wie die Steuerklasse auch beim Elterngeld wirkt, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
  • Was du in der ersten Zeit ohne Job mit Geld, Versicherungen und Alltag regelst, steht in Jobverlust: Was Geld, Kopf und Alltag jetzt brauchen. Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
  1. Was ändert die Elternzeit an deinem Arbeitslosengeld?
  2. Hast du nach der Elternzeit überhaupt Anspruch?
  3. Wie berechnet die Agentur dein Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?
  4. Was passiert, wenn du lange in Elternzeit warst?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Welche Rolle spielt deine Steuerklasse?
  7. Welche Fristen und Sperrzeiten musst du kennen?
  8. Wie lange bekommst du Geld, und was darfst du nebenher?
  9. Was gilt, wenn du dich nach der Elternzeit selbstständig machst?
  10. Was tust du jetzt?
  11. Häufig gestellte Fragen

Was ändert die Elternzeit an deinem Arbeitslosengeld?

Die kurze Antwort: Sie ändert, auf welches Gehalt die Agentur für Arbeit schaut. Monate mit Elterngeld oder Kindererziehung lässt sie bei der Berechnung weg. Liegt dein letztes volles Gehalt zu lange zurück, rechnet sie mit einem festen Wert nach deiner Qualifikation.

Du warst in Elternzeit. In dieser Zeit hast du wenig oder gar kein Gehalt bekommen. Würde die Agentur einfach die letzten 12 Monate nehmen, käme fast nichts heraus. Genau das verhindert das Gesetz.

Es schützt dich auf zwei Wegen. Erstens bleibt dein Anspruch bestehen, weil die Erziehungszeit versichert ist. Zweitens drückt die Elternzeit nicht die Höhe, weil diese Monate bei der Berechnung außen vor bleiben.

Was übrig bleibt, ist eine Frage der Zeit. Kommst du nach einem Jahr zurück und arbeitest wieder, zählt dein Gehalt. Warst du drei Jahre weg, greift oft ein anderer Rechenweg. Beide Fälle schauen wir uns hier an.

Hast du nach der Elternzeit überhaupt Anspruch?

Die kurze Antwort: In der Regel ja. Du brauchst 12 Monate Versicherung in den letzten 30 Monaten. Die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren zählt dafür mit, wenn du vorher versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Die Voraussetzung heißt Anwartschaftszeit. Gemeint ist: Du musst in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung gewesen sein.

Nach einer langen Elternzeit klingt das knapp. Hier hilft eine Regel, die viele nicht kennen. Wer ein Kind unter 3 Jahren erzieht und direkt vorher versicherungspflichtig war, bleibt in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.

Diese Pflichtversicherung gilt nur für den Elternteil, dem die Erziehungszeit zugeordnet ist. Seid ihr beide in Elternzeit, lohnt ein Blick darauf, bei wem sie liegt.

Greift die Regel bei dir nicht, kannst du dich in der Elternzeit freiwillig weiterversichern. Das geht nicht, wenn für dasselbe Kind schon der andere Elternteil über die Kindererziehung versichert ist.

Für die freiwillige Weiterversicherung brauchst du 12 Monate Pflichtversicherung in den 30 Monaten vor der Elternzeit. Den Antrag stellst du spätestens 3 Monate nach ihrem Beginn bei der Agentur für Arbeit.

Wie berechnet die Agentur dein Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?

Die kurze Antwort: Die Agentur nimmt dein Bruttogehalt aus den letzten 12 Monaten. Monate mit Elterngeld oder Kindererziehung unter 3 Jahren lässt sie weg, wenn dein Gehalt dadurch niedriger war. Bleiben weniger als 150 Tage mit Gehalt, schaut sie 2 Jahre zurück.

Der Zeitraum, aus dem die Agentur dein Gehalt nimmt, heißt Bemessungsrahmen. Normal sind das die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Aus dem Bruttogehalt darin errechnet sie ein durchschnittliches Tagesgehalt.

Drei Arten von Zeiten bleiben dabei außen vor, wenn sie dein Gehalt gemindert haben: Monate mit Elterngeld, die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren und eine Pflegezeit.

Dasselbe kann für eine Teilzeit gelten. Gemeint ist eine Teilzeit, mit der du dauerhaft mindestens 5 Stunden pro Woche weniger und unter 80 Prozent einer Vollzeit arbeitest. Voraussetzung: In den dreieinhalb Jahren davor hast du mindestens 6 Monate am Stück mit mehr Stunden gearbeitet.

Daraus ergeben sich drei Wege. Welcher bei dir greift, hängt davon ab, wie viele Tage mit Gehalt übrig bleiben.

Deine LageWas die Agentur nimmt
Mindestens 150 Tage mit Gehalt in den letzten 12 Monaten, ohne die Elternzeitdein Gehalt aus diesen Tagen
Weniger als 150 Tage in 12 Monaten, aber mindestens 150 Tage in 2 Jahrendein Gehalt aus den 2 Jahren
Weniger als 150 Tage mit Gehalt in 2 Jahrenein fiktives Gehalt nach deiner Qualifikation

Vom Ergebnis zieht die Agentur pauschal Sozialabgaben und Lohnsteuer ab. Das Ergebnis heißt pauschaliertes Netto. Davon bekommst du 60 Prozent. Hast du mindestens ein Kind, sind es 67 Prozent. Das gilt auch, wenn das Kind nur deinem Ehe- oder Lebenspartner zugeordnet ist.

Eine grobe Näherung mit Kind und 2.500 Euro Netto: 67 Prozent davon sind 1.675 Euro im Monat. Das pauschalierte Netto weicht vom echten Netto etwas ab, die Größenordnung stimmt aber.

Rechner: Wie hoch wäre dein Arbeitslosengeld?

Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner siehst du, was bei deinem Bruttogehalt, deiner Steuerklasse und mit Kind herauskommt. Greift bei dir die fiktive Bemessung aus dem nächsten Abschnitt, rechne mit deren Tageswert mal 30 als Monatsbrutto. Das ist eine Näherung.

Arbeitslosengeld berechnen

Was passiert, wenn du lange in Elternzeit warst?

Die kurze Antwort: Dann rechnet die Agentur mit einem fiktiven Gehalt. Es hängt nicht an deinem letzten Lohn, sondern an deiner Qualifikation. Braucht der Job, auf den die Agentur dich vermittelt, ein Studium, ist es ein Dreihundertstel der Bezugsgröße pro Tag. Braucht er eine Ausbildung, ein Vierhundertfünfzigstel.

Diese fiktive Bemessung greift, wenn du in 2 Jahren weniger als 150 Tage mit Gehalt hattest. Das passiert schnell, wenn du zwei oder drei Jahre in Elternzeit warst und danach kaum oder gar nicht gearbeitet hast.

Grundlage ist die Bezugsgröße. Das ist ein Durchschnittswert, den der Staat jedes Jahr für die Sozialversicherung festlegt. 2026 liegt sie bei 3.955 Euro im Monat, also 47.460 Euro im Jahr.

Qualifikation, die der Job braucht (Stand 2026)Anteil der BezugsgrößeFiktives Gehalt pro Tag
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss1/300158,20 €
Fachschule, Meisterin oder Meister1/360131,83 €
Abgeschlossene Ausbildung1/450105,47 €
Keine Ausbildung1/60079,10 €

Wichtig ist, nach welcher Stufe die Agentur dich einordnet. Maßgeblich ist die Qualifikation, die für die Jobs nötig ist, auf die sie dich vorrangig vermitteln soll. Dein Abschluss allein entscheidet also nicht.

Ob das gut oder schlecht für dich ist, hängt an deinem alten Gehalt. Wer vorher wenig verdient hat, kann mit dem fiktiven Wert sogar besser fahren. Wer gut verdient hat oder einer niedrigeren Stufe zugeordnet wird, liegt deutlich darunter.

Ein Vergleich: Eine Frau mit Ausbildung hat vor der Elternzeit 4.000 Euro brutto verdient. Auf den Tag gerechnet sind das gut 131 Euro. Fiktiv rechnet die Agentur mit 105,47 Euro, also rund ein Fünftel weniger.

Der häufigste Denkfehler: „Mein Arbeitslosengeld richtet sich nach meinem Gehalt vor der Elternzeit.“ Das stimmt nur, solange dein letztes Gehalt nicht zu lange zurückliegt. Nach einer langen Pause entscheidet deine Qualifikation, nicht dein früherer Lohn.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet nach dem Wirtschaftsstudium als Projektmanagerin.
  • Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
  • Stell dir vor · 31Lisa bekommt ein Kind und nimmt 3 Jahre Elternzeit. Die ersten Monate bekommt sie Elterngeld.
  • Stell dir vor · 34Die Elternzeit endet, Lisa kehrt zurück. Kurz danach fällt ihre Stelle bei einer Umstrukturierung weg. Ihr Arbeitgeber kündigt fristgerecht.
  • Im Beispiel jetzt · 34Lisa ist arbeitslos. In den letzten 2 Jahren hatte sie wegen der Elternzeit weniger als 150 Tage mit Gehalt.

Zuerst der Anspruch. Lisa hat vor der Geburt versicherungspflichtig gearbeitet. Ihre 3 Jahre Kindererziehung waren deshalb pflichtversichert. Die 12 Monate in den letzten 30 Monaten hat sie damit sicher.

Dann die Höhe. Weil ihr in 2 Jahren keine 150 Tage mit Gehalt bleiben, rechnet die Agentur fiktiv. Vermittelt die Agentur sie in Projektjobs, die ein Studium verlangen, gilt die Stufe mit Hochschulabschluss. Das sind 158,20 Euro pro Tag.

Ihr echtes Gehalt lag auf den Tag gerechnet bei 126,58 Euro. Das sind 3.850 Euro mal 12, geteilt durch 365. Für Lisa ist der fiktive Wert also höher als ihr altes Gehalt. Würde sie der Stufe mit Ausbildung zugeordnet, wären es nur 105,47 Euro und damit weniger.

Von dem Tageswert zieht die Agentur pauschal Abgaben und Steuer ab. Mit Kind bekommt Lisa 67 Prozent davon. Wie viel das in Euro ist, hängt auch an ihrer Steuerklasse vom Jahresanfang.

Lisas Fixkosten von 1.600 Euro laufen in dieser Zeit weiter. Genau dafür ist eine Rücklage da. Wie du sie aufbaust, steht im Kontenmodell mit vier Konten.

Welche Rolle spielt deine Steuerklasse?

Die kurze Antwort: Die Agentur rechnet mit der Steuerklasse, die zu Jahresbeginn für dich eingetragen war. Mit Steuerklasse V fällt dein pauschaliertes Netto und damit dein Arbeitslosengeld niedriger aus.

Viele Paare wechseln rund um die Geburt die Steuerklasse. Oft hat die Person mit dem kleineren Einkommen danach die Klasse V. Für das Familiennetto im Alltag kann das sinnvoll sein. Für dein Arbeitslosengeld ist es ein Nachteil.

Ein Wechsel im Lauf des Jahres zählt nur in zwei Fällen. Er passt zum Verhältnis eurer Gehälter, oder er senkt dein Arbeitslosengeld. Einen Wechsel nach oben, kurz bevor du arbeitslos wirst, erkennt die Agentur also meist nicht an.

Darum lohnt der Blick vorher. Zeichnet sich ab, dass dein Job nach der Elternzeit wackelt, sprecht über die Steuerklassen, bevor ein neues Jahr beginnt.

Welche Fristen und Sperrzeiten musst du kennen?

Die kurze Antwort: Während der Elternzeit darf dir dein Arbeitgeber nicht kündigen. Danach zählen drei Fristen: die Meldung als arbeitsuchend, die Sperrzeit bei Eigenkündigung und die Sperrzeit bei zu später Meldung.

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Ab der Anmeldung der Elternzeit und während der ganzen Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Er beginnt frühestens 8 Wochen vor dem Start, bei Elternzeit nach dem 3. Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher.

Ausnahmen darf nur die zuständige Landesbehörde erlauben. Der Schutz gilt auch, wenn du in Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest.

Arbeitsuchend melden

Weißt du, dass dein Job endet, meldest du dich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend. Erfährst du es kürzer vorher, hast du 3 Tage Zeit. Meldest du dich zu spät, gibt es eine Sperrzeit von 1 Woche.

Selbst kündigen

Kündigst du selbst ohne wichtigen Grund, ruht dein Arbeitslosengeld 12 Wochen. Das heißt Sperrzeit. In bestimmten Fällen verkürzt sie sich auf 3 oder 6 Wochen. Gerade nach der Elternzeit passt der alte Job oft nicht mehr zum Alltag mit Kind. Klär die Gründe mit der Agentur, bevor du unterschreibst.

Tipp

Trag dir das Ende deiner Elternzeit in den Kalender und setz eine Erinnerung 3 Monate vorher. An diesem Tag fragst du dich: Ist mein Platz im Job sicher? Wenn nicht, meldest du dich vorsorglich arbeitsuchend. Das kostet nichts und schützt vor der Sperrzeit.

Wie lange bekommst du Geld, und was darfst du nebenher?

Die kurze Antwort: Mit 12 Monaten Versicherung bekommst du 6 Monate Arbeitslosengeld, mit 24 Monaten 12 Monate. Nebenher darfst du unter 15 Stunden pro Woche arbeiten. 165 Euro im Monat bleiben dabei anrechnungsfrei.

Wie lange du Geld bekommst, hängt an den Monaten, in denen du versichert warst. Ab 50 Jahren verlängert sich die Dauer. Bist du unter 50, sind es höchstens 12 Monate.

Ein kleiner Nebenjob ist erlaubt. Er muss unter 15 Wochenstunden bleiben. Was du über 165 Euro im Monat verdienst, wird angerechnet. Hattest du den Nebenjob schon 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, ist er in der bisherigen Höhe geschützt.

Wirst du krank, läuft das Arbeitslosengeld bis zu 6 Wochen weiter. Ist dein Kind unter 12 krank, gilt das für bis zu 10 Tage je Kind und Jahr. Alleinerziehende haben 20 Tage. Insgesamt sind es höchstens 25 Tage, für Alleinerziehende 50.

Arbeitslosengeld ist steuerfrei. Es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Das heißt Progressionsvorbehalt. Hast du im selben Jahr auch Gehalt bekommen, kann deshalb eine Steuernachzahlung kommen. Plane dafür etwas Geld ein.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Nach der Elternzeit sehe ich oft zwei Fragen, die gleichzeitig kommen: Will ich zurück? Und was passiert mit dem Geld, wenn nicht? Viele entscheiden die erste und erfahren die Antwort auf die zweite erst bei der Agentur. Ich würde es umdrehen. Wer vorher weiß, mit welchem Betrag sie rechnen kann, verhandelt anders. Sie kündigt nicht aus Erschöpfung, sondern entscheidet mit einer Zahl im Kopf.“

Was gilt, wenn du dich nach der Elternzeit selbstständig machst?

Die kurze Antwort: Dann musst du dich selbst um deinen Schutz kümmern. Selbstständige ab 15 Wochenstunden können sich freiwillig weiterversichern, aber nur, wenn sie den Antrag binnen 3 Monaten stellen.

Manche nutzen das Ende der Elternzeit für einen Neustart in die Selbstständigkeit. Damit endet die Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Scheitert das Vorhaben, stehst du sonst ohne Arbeitslosengeld da.

Die freiwillige Weiterversicherung schließt diese Lücke. Voraussetzung sind 12 Monate Pflichtversicherung in den letzten 30 Monaten, die Erziehungszeit kann dazu gehören.

Die Frist von 3 Monaten nach dem Start ist streng. Wer sie verpasst, verliert den Schutz. Was du vor der Gründung noch klären solltest, steht in Selbstständig machen.

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie lange deine Elternzeit war und ob dein Job sicher ist. Für das Risiko Jobverlust hast du drei Wege: es mit Fristen und Klarheit absichern, mit einer Rücklage puffern oder es bewusst tragen.

1

Das kannst du so lassen

Du kommst nach höchstens einem Jahr zurück, dein Platz ist sicher, und du arbeitest wieder. Dann zählt im Ernstfall dein Gehalt. Prüfe nur einmal im Jahr eure Steuerklassen.

2

Wenn deine Elternzeit länger als ein Jahr dauert

Rechne damit, dass die fiktive Bemessung greift. Schau in die Tabelle oben, welche Stufe zu dir passt, und plane mit diesem Wert statt mit deinem alten Gehalt.

3

Wenn du Steuerklasse V hast und dein Job wackelt

Sprecht vor dem Jahreswechsel über die Steuerklassen. Ein Wechsel mitten im Jahr hilft beim Arbeitslosengeld meist nicht mehr.

4

Wenn du überlegst, selbst zu kündigen

Klär vorher mit der Agentur, ob eine Sperrzeit droht. Rechne 12 Wochen ohne Geld durch, bevor du unterschreibst.

5

Wenn du dich selbstständig machen willst

Stell den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in den ersten 3 Monaten. Setz dir dafür ein festes Datum, noch vor dem ersten Auftrag.

Was passiert mit deinen Verträgen, wenn das Gehalt fehlt?

Fällt das Gehalt weg, zählt jeder Beitrag. Wir prüfen mit dir, welche Verträge du brauchst, welche du anpassen oder ruhen lassen kannst und welche du auf keinen Fall kündigen solltest. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Verträge prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich war 3 Jahre in Elternzeit. Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld?

In der Regel ja. Die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren ist pflichtversichert, wenn du vorher versicherungspflichtig gearbeitet hast. Damit erfüllst du meist die 12 Monate in den letzten 30 Monaten.

Wird mein Arbeitslosengeld nach der Elternzeit nach dem Elterngeld berechnet?

Nein. Monate mit Elterngeld oder Kindererziehung unter 3 Jahren bleiben bei der Berechnung außen vor, wenn dein Gehalt dadurch niedriger war. Fehlen danach 150 Tage mit Gehalt in 2 Jahren, rechnet die Agentur mit einem fiktiven Gehalt nach deiner Qualifikation.

Ich will nach der Elternzeit nicht zurück und kündige selbst. Was passiert?

Ohne wichtigen Grund ruht dein Arbeitslosengeld 12 Wochen. In bestimmten Fällen sind es 3 oder 6 Wochen. Sprich vor der Kündigung mit der Agentur für Arbeit.

Wie viel Prozent bekomme ich mit Kind?

67 Prozent deines pauschalierten Nettos. Ohne Kind sind es 60 Prozent. Das gilt auch, wenn das Kind nur deinem Ehe- oder Lebenspartner zugeordnet ist.

Mein Kind ist krank, und ich bin arbeitslos. Bekomme ich weiter Geld?

Ja, bei einem Kind unter 12 für bis zu 10 Tage je Kind und Jahr. Alleinerziehende haben 20 Tage. Insgesamt sind es höchstens 25 Tage, für Alleinerziehende 50.

Quellen: § 150 SGB III, Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 152 SGB III, Fiktive Bemessung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 26 und 28a SGB III, Versicherung bei Kindererziehung und freiwillige Weiterversicherung, Gesetze im Internet, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 153 SGB III, Leistungsentgelt und Steuerklasse, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 18 BEEG, Kündigungsschutz, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Stand 02.01.2026, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Arbeitslos nach der Elternzeit

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Kurz vor dem Ende einer Elternzeit ist ein guter Moment für ein Gespräch über Steuerklassen und Rücklagen. Viele Kundinnen und Kunden denken dann nur an die Betreuung.
  • Wer nach der Elternzeit gründen will, freut sich über den Hinweis auf die 3-Monats-Frist der freiwilligen Weiterversicherung.
  • Bei Bedarfsrechnungen für Einkommensausfall hilft es, nach langer Elternzeit mit dem fiktiven Wert zu rechnen.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.