Ein Kind zerkratzt beim Spielen das Auto der Nachbarn. Der Partner lässt beim Umzug einer Freundin den Laptop fallen. In beiden Fällen fragen sich viele: Wer zahlt das jetzt? Die Antwort ist oft überraschend, vor allem bei Kindern unter sieben.
Hier steht, wen eine Familienhaftpflicht schützt, warum kleine Kinder rechtlich gar nicht haften und was bei Hilfe unter Freunden gilt. Dazu, was mit dem Schutz passiert, wenn ein Paar sich trennt. Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt ihr zusammenzieht ihr euch trennt
Hier geht es nur um Familie, Kinder und Gefälligkeit
Diese Seite erklärt, wer in einer Haftpflicht für Familien mitversichert ist und was bei Kindern und bei Hilfe unter Freunden gilt. Was eine Privathaftpflicht grundsätzlich leistet, steht auf der Seite Privathaftpflichtversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder unter sieben Jahren haften für Schäden nicht. Bei Unfällen mit Auto oder Bahn gilt das bis zum zehnten Geburtstag, außer bei Vorsatz (§ 828 BGB).
- Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Haben sie gut aufgepasst, haftet niemand.
- Gute Tarife zahlen trotzdem: über die Klausel für deliktunfähige Kinder. Stiftung Warentest verlangt dafür mindestens 20.000 €.
- In Familientarifen sind Partnerin oder Partner und Kinder meist ohne Aufschlag mitversichert, auch ohne Trauschein. Sachschäden untereinander zahlt der gemeinsame Vertrag aber nicht.
- Wer aus Gefälligkeit hilft und mit Haftpflicht versichert ist, haftet in der Regel für Fahrlässigkeit. Dann zahlt die Versicherung (BGH, VI ZR 467/15).
So gehst du vor
- Such in deinen Versicherungsbedingungen nach den Wörtern „deliktunfähig“, „Gefälligkeit“ und „geliehen“. Dort steht, wie weit dein Tarif in diesen Fällen zahlt.
- Prüfe, ob alle im Haushalt im Vertrag stehen: Partnerin oder Partner, Kinder, erwachsene Kinder in Ausbildung.
- Zieht ihr zusammen, reicht oft ein Vertrag für beide. Mehr dazu im Artikel Zusammenziehen: Miete, Versicherungen und Kosten fair regeln.
- Ob dein Tarif die Familie richtig schützt, klären wir in der Beratung mit dir.
Inhalt
- Was ist eine Familienhaftpflicht genau?
- Was gilt ohne Haftpflicht, und wer haftet bei Kindern?
- Wer zahlt, wenn ein Kind unter sieben etwas kaputt macht?
- Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?
- Zahlt die Haftpflicht, wenn du aus Gefälligkeit hilfst?
- Was kostet eine Familienhaftpflicht?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wenn dein Kind einen Schaden anrichtet: so läuft es ab
- Was passiert mit der Familienhaftpflicht bei einer Trennung?
- Was bei der Familienhaftpflicht jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Familienhaftpflicht genau?
Die kurze Antwort: Eine Familienhaftpflicht ist eine Privathaftpflicht, die nicht nur dich schützt, sondern alle, die mit dir in einem Haushalt leben: Partnerin oder Partner und Kinder.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn du einer anderen Person einen Schaden zufügst und dafür haften musst. Sie hat zwei Aufgaben. Berechtigte Ansprüche zahlt sie. Unbegründete Ansprüche wehrt sie für dich ab, auch vor Gericht (§ 100 VVG).
Der Unterschied zum Single-Tarif ist nur, wer versichert ist. Leistungen, Deckungssumme und Klauseln funktionieren gleich. Stiftung Warentest hat für ihren Vergleich ausschließlich Familientarife geprüft. Der Grundschutz dort beginnt bei 10 Millionen Euro Deckung pauschal für Personen- und Sachschäden.
Was gilt ohne Haftpflicht, und wer haftet bei Kindern?
Die kurze Antwort: Ohne Haftpflicht haftet jede und jeder Erwachsene mit dem eigenen Vermögen. Bei Kindern bestimmt das Alter, ob das Kind haftet, und die Aufsicht, ob die Eltern haften.
Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Juristinnen und Juristen nennen das deliktunfähig.
Für Kinder zwischen sieben und zehn gilt eine Sonderregel im Verkehr. Bei einem Unfall mit einem Auto, einer Bahn oder einer Schwebebahn haften sie nicht, außer sie haben vorsätzlich gehandelt (§ 828 Abs. 2 BGB). Danach, bis 18, haftet ein Kind, wenn es die nötige Einsicht hatte.
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder. Sie haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Haben sie ausreichend aufgepasst, oder wäre der Schaden auch bei guter Aufsicht passiert, haftet niemand. Stand: 12.10.2026.
Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt vom Alter und vom Kind ab. Wer die Aufsicht vertraglich übernimmt, etwa als Tagesmutter oder Babysitter, haftet ebenso (§ 832 Abs. 2 BGB).
Wer zahlt, wenn ein Kind unter sieben etwas kaputt macht?
Die kurze Antwort: Rechtlich oft niemand. Gute Haftpflicht-Tarife zahlen den Schaden trotzdem, wenn sie eine Klausel für deliktunfähige Kinder haben.
Ohne diese Klausel ist die Lage unangenehm. Das Kind haftet nicht, die Eltern haben gut aufgepasst, also gibt es keinen Anspruch. Die Haftpflicht prüft den Fall und lehnt ab. Die Nachbarn bleiben auf ihrem Schaden sitzen.
Mit der Klausel zahlt die Versicherung, obwohl niemand haftet. Stiftung Warentest setzt dafür im Grundschutz mindestens 20.000 € für Personen- und Sachschäden an. Manche Tarife zahlen mehr. Die Grenze steht in deinen Bedingungen.
Bei Familie, Freundinnen und Nachbarn ist das oft mehr als eine Geldfrage. Ein zerkratztes Auto vor der Tür belastet eine Beziehung, wenn am Ende niemand zahlt. Die Klausel nimmt diesen Streit aus dem Spiel.
Der häufigste Denkfehler: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Das Schild am Bauzaun stimmt so nicht. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer gut aufgepasst hat, haftet nicht, und dann zahlt auch die Haftpflicht nur mit der passenden Klausel.
Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?
Die kurze Antwort: Partnerin oder Partner und die Kinder im Haushalt. In den Tarifen im Vergleich der Stiftung Warentest sind Partner ohne Trauschein und Kinder ohne Aufschlag mitversichert.
Ehe und Trauschein sind also nicht nötig. Wichtig ist, dass die Person im Vertrag steht und die Bedingungen deines Tarifs erfüllt. Zieht ihr zusammen und habt jede und jeder einen eigenen Vertrag, reicht künftig oft einer. Wann du den zweiten beenden kannst, steht in seinen Bedingungen.
Erwachsene Kinder
Kinder bleiben auch nach dem 18. Geburtstag mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch in Ausbildung. Gute Tarife schützen sie laut Stiftung Warentest bis mindestens ein Jahr nach dem Ende aller Ausbildungen. Danach brauchen sie einen eigenen Vertrag.
Schäden untereinander
Ein gemeinsamer Vertrag zahlt nicht für Sachschäden, die ihr euch gegenseitig zufügt. Wirft dein Partner deine Brille vom Tisch, zahlt die Haftpflicht nicht. Eine Haftpflicht ist für Schäden bei Dritten da.
Anders bei Verletzungen: Stiftung Warentest verlangt im Grundschutz, dass Personenschäden zwischen versicherten Personen bis mindestens 10 Millionen Euro gedeckt sind.
Zahlt die Haftpflicht, wenn du aus Gefälligkeit hilfst?
Die kurze Antwort: In der Regel ja. Wer unentgeltlich hilft und dabei fahrlässig etwas beschädigt, haftet. Ist die Helferin oder der Helfer haftpflichtversichert, zahlt die Versicherung.
Eine Gefälligkeit ist Hilfe ohne Bezahlung: beim Umzug tragen, Blumen gießen, auf ein Kind aufpassen. Lange wurde gestritten, ob Helfende dafür überhaupt haften. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden: Ein stillschweigender Verzicht auf die Haftung ist die Ausnahme (VI ZR 467/15).
Vor allem gilt er nicht, wenn die helfende Person eine Haftpflicht hat. Eine Abmachung, die nur die Versicherung entlastet, entspricht laut BGH in der Regel nicht dem Willen der Beteiligten. Im Fall ging es um einen Wasserschaden, nachdem ein Nachbar im Urlaub den Garten gegossen hatte.
Ob dein Tarif Schäden bei Gefälligkeiten eigens regelt, siehst du in den Bedingungen unter dem Wort „Gefälligkeit“. Dann weißt du vorher, wie weit dein Schutz reicht.
Geliehene Sachen
Lässt du ein geliehenes Handy fallen, zahlen viele alte Tarife nicht. In den Tarifen, die Stiftung Warentest empfiehlt, sind Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen bis mindestens 20.000 € gedeckt. Mietautos sind ausgenommen.
Was kostet eine Familienhaftpflicht?
Die kurze Antwort: Sehr gute Tarife gibt es laut Stiftung Warentest ab 48 € im Jahr. Der Durchschnitt der 401 geprüften Familientarife liegt bei 99 € im Jahr.
Die besten Angebote im Vergleich kosten zwischen 48 € und 246 € im Jahr. Der Preis hängt vom Tarif und von der Selbstbeteiligung ab. Bei der Leistung entscheidet nicht der Preis, sondern was in den Bedingungen steht. Stand: Stiftung Warentest, 20.05.2026.
Für Familien heißt das: Ein Vertrag schützt alle im Haushalt, meist ohne Aufschlag für Partnerin, Partner oder Kinder. Wer noch zwei Single-Tarife hat, zahlt oft doppelt.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 2.500 € netto. Stell dir vor, sie lebt mit ihrem Partner zusammen, die beiden sind nicht verheiratet. Ihr Sohn ist vier Jahre alt.
- Mit 24Lisa startet in den Beruf. Stell dir vor, sie schließt dabei eine eigene Haftpflicht ab, einen Single-Tarif.
- Mit 27Stell dir vor, ihr Sohn kommt zur Welt. Lisa stellt den Vertrag auf einen Familientarif um.
- Mit 29Lisa und ihr Partner ziehen zusammen. Er steht nun mit in ihrem Vertrag, seinen eigenen beendet er.
- Im Beispiel jetzt · 31Zwei Schäden in einem Monat, beide im Freundeskreis.
Der erste Schaden: Lisas Sohn fährt mit dem Laufrad gegen das Auto der Nachbarn. Der Lack ist zerkratzt, die Reparatur kostet 1.800 €. Lisa stand daneben und hat aufgepasst. Rechtlich haftet niemand.
Weil Lisas Tarif eine Klausel für deliktunfähige Kinder bis 20.000 € hat, zahlt die Versicherung die 1.800 € trotzdem. Die Nachbarschaft bleibt entspannt.
Der zweite Schaden: Lisas Partner hilft einer Freundin beim Umzug. Ihm rutscht ein Karton aus der Hand, darin ein Laptop. Schaden: 1.200 €. Das ist ein Schaden aus Gefälligkeit. Er haftet für seine Fahrlässigkeit, und weil er in Lisas Vertrag mitversichert ist, zahlt ihre Haftpflicht.
| Schaden | Haftet jemand? | Zahlt Lisas Haftpflicht? |
|---|---|---|
| Kind zerkratzt Auto der Nachbarn, 1.800 € | nein, Kind unter sieben, Aufsicht in Ordnung | ja, über die Klausel für deliktunfähige Kinder |
| Partner lässt Laptop beim Umzug fallen, 1.200 € | ja, Fahrlässigkeit bei Gefälligkeit | ja, er ist mitversichert |
| Partner stößt Lisas eigene Brille vom Tisch, 300 € | innerhalb des Haushalts | nein, Sachschaden unter Mitversicherten |
Alle Beträge sind Annahmen im Beispiel. Zusammen geht es um 3.300 €. Davon trägt die Versicherung 3.000 €. Die Brille für 300 € zahlt Lisa selbst, aus ihrer Rücklage.
Wenn dein Kind einen Schaden anrichtet: so läuft es ab
Die kurze Antwort: Schaden notieren, innerhalb einer Woche der Versicherung melden und nichts auf eigene Faust zahlen. Die Versicherung prüft, ob du haftest, und zahlt oder wehrt ab.
1
Schaden festhalten
Mach Fotos, schreib auf, was passiert ist und wer dabei war. Notiere auch, wo du warst und wie du aufgepasst hast. Das ist bei Kindern die entscheidende Frage.
2
Innerhalb einer Woche melden
Melde der Versicherung alles, was zu einem Anspruch gegen dich führen könnte, innerhalb einer Woche (§ 104 VVG). Für die Frist reicht es, wenn du die Meldung rechtzeitig abschickst.
3
Nicht vorschnell zahlen
Du darfst einen Anspruch anerkennen oder den Schaden selbst begleichen. Erkennst du aber mehr an, als du rechtlich schuldest, muss die Versicherung das nicht übernehmen. Lass sie darum erst prüfen.
4
Entscheidung abwarten
Die Versicherung prüft, ob du haftest. Haftest du, zahlt sie. Haftest du nicht, wehrt sie den Anspruch ab. Bei einem Kind unter sieben zahlt sie trotzdem, wenn dein Tarif die Klausel hat.
Tipp
Sag den Geschädigten vor Ort nicht „Das zahlt meine Versicherung“. Sag: „Ich melde es meiner Versicherung, sie meldet sich bei Ihnen.“ So versprichst du nichts, was du nicht halten kannst.
Was passiert mit der Familienhaftpflicht bei einer Trennung?
Die kurze Antwort: Der Vertrag gehört der Person, die ihn abgeschlossen hat. Bei Ehepaaren braucht die mitversicherte Seite spätestens nach der Scheidung einen eigenen Vertrag. Ohne Trauschein regeln das die Bedingungen.
Bei Ehepaaren reicht laut Stiftung Warentest ein Vertrag bis zur Scheidung, auch wenn das Paar schon getrennt wohnt. Danach führt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer den Vertrag allein weiter.
Ein eigener Vertrag kann auch schon früher sinnvoll sein. Denn ein gemeinsamer Vertrag zahlt nicht, wenn eine Seite der anderen nach der Trennung einen Schaden ersetzen müsste.
Bei Paaren ohne Trauschein regeln die Bedingungen, wie lange die Mitversicherung nach dem Auszug läuft. Lies dort nach, und schließ einen eigenen Vertrag ab, bevor der Schutz endet. Eine Lücke von einem Tag reicht für einen teuren Schaden.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei der Haftpflicht schauen die meisten auf den Preis. Der Unterschied steckt aber in drei Klauseln: Kinder, Gefälligkeit, geliehene Sachen. Genau diese drei Fälle passieren in Familien ständig. Ein Tarif, der dort zahlt, kostet oft kaum mehr. Er spart dir aber das unangenehme Gespräch mit den Nachbarn.“
Was bei der Familienhaftpflicht jetzt zählt
Kleine Kinder haften nicht, und Eltern nur, wenn sie die Aufsicht verletzt haben. Genau deshalb ist die Klausel für deliktunfähige Kinder der wichtigste Satz in einer Familienhaftpflicht. Ohne sie bleibt der Schaden bei den anderen hängen.
Steht dazu der Schutz bei Gefälligkeiten und für geliehene Sachen im Vertrag, ist deine Familie für den Alltag gut aufgestellt. Ändert sich etwas, ein Kind, ein Umzug, eine Trennung, schau einmal in den Vertrag. Wir prüfen ihn gern mit dir.
Ist deine Familie in der Haftpflicht richtig geschützt?
Wir prüfen deine Privathaftpflicht auf das, was Familien brauchen: mitversicherte Personen, Kinder unter sieben, Gefälligkeit und geliehene Sachen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ein Kind unter sieben haftet nicht. Hast du gut aufgepasst, haftest auch du nicht. Dann zahlt deine Haftpflicht nur, wenn dein Tarif eine Klausel für deliktunfähige Kinder hat. Melde den Schaden trotzdem, die Versicherung prüft den Fall.
In Familientarifen meist ja, auch ohne Trauschein und ohne Aufschlag. Er muss aber im Vertrag stehen. Prüfe in deinen Bedingungen, welche Personen genannt sind.
In der Regel ja. Wer aus Gefälligkeit hilft und haftpflichtversichert ist, haftet laut Bundesgerichtshof für Fahrlässigkeit. Dann zahlt die Haftpflicht. Melde den Schaden innerhalb einer Woche.
Ja, wenn sie unverheiratet ist und noch in Ausbildung. Gute Tarife schützen erwachsene Kinder bis mindestens ein Jahr nach dem Ende aller Ausbildungen. Danach braucht sie einen eigenen Vertrag.
Nein. Ein gemeinsamer Vertrag zahlt keine Sachschäden, die ihr euch gegenseitig zufügt. Die Haftpflicht ist für Schäden bei anderen Menschen da.
Quellen: § 828 und § 832 Bürgerliches Gesetzbuch, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 100, § 104 und § 105 Versicherungsvertragsgesetz, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 467/15, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Vergleich Privathaftpflichtversicherung, Stiftung Warentest, Stand 20.05.2026, geprüft am 12.10.2026 · Private Haftpflichtversicherung: Wie viel Schutz bietet sie im Alltag?, Stiftung Warentest, geändert 12.08.2022, geprüft am 12.10.2026 · Versicherungen und Scheidung: Trennen und teilen, Stiftung Warentest, geändert 09.08.2024, geprüft am 12.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Familienhaftpflicht
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wenn ein Kind kommt, ist ein kurzer Blick in die Haftpflicht ein guter Anlass für ein Gespräch: Steht die Klausel für deliktunfähige Kinder drin, und wie hoch?
- Beim Zusammenziehen freuen sich Paare über den Hinweis, dass ein Vertrag oft für beide reicht.
- Bei einer Trennung lohnt die Frage, wer Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist und ab wann die andere Seite einen eigenen Vertrag braucht.
