Das Handy fällt auf die Fliesen. Beim Nachbarn tropft es von der Decke. Das Kind wirft bei der Freundin die Vase um. Im Alltag passiert ständig etwas, und fast immer kommt dieselbe Frage: Wer zahlt das?
Die Antwort hängt an zwei Dingen: wem die Sache gehört und was den Schaden ausgelöst hat. Hier steht, wann die Privathaftpflicht zahlt, wann die Hausrat, wann eine andere Versicherung und wann niemand. Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest ihr zusammenzieht ein Kind kommt du deine Finanzen im Blick behalten möchtest
Das Wichtigste in Kürze
- Beschädigst du Sachen von anderen, zahlt deine Privathaftpflicht, wenn du haftest.
- Gehen deine eigenen Sachen durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm kaputt, zahlt die Hausrat. Lässt du sie nur selbst fallen, zahlt niemand.
- Die Haftpflicht ersetzt den Zeitwert, die Hausrat den Neuwert. Beim Wasserschaden ist die Hausrat der Nachbarin darum oft der bessere Weg für sie.
- Ein Kind unter sieben haftet nicht. Haben die Eltern gut aufgepasst, zahlt niemand, außer der Tarif hat eine Kinderklausel.
So gehst du vor
- Frag zuerst: Gehört die Sache mir oder jemand anderem? Danach richtet sich, welche Versicherung zuständig ist.
- Leg die Übersicht neben deine Verträge und prüf, ob du Haftpflicht und Hausrat hast.
- Nach einem Schaden: Schaden begrenzen, fotografieren, noch am selben Tag melden. Mehr dazu unter direkt nach dem Schaden.
- Unsicher, welcher Vertrag passt? Lass beide gemeinsam prüfen.
Inhalt
- Welche Versicherung ist für welchen Schaden da?
- Wer zahlt, wenn deine eigenen Sachen kaputtgehen?
- Wer zahlt, wenn du etwas von anderen beschädigst?
- Wer zahlt beim Wasserschaden in der Mietwohnung?
- Wer zahlt bei Sturm, Hagel und Regen?
- Wer zahlt, wenn dein Kind etwas kaputt macht?
- Wer zahlt, wenn ein Schlüssel weg ist?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was tust du direkt nach dem Schaden?
- Was bei Alltagsschäden jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherung ist für welchen Schaden da?
Die kurze Antwort: Die Privathaftpflicht zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Die Hausrat zahlt Schäden an deinen eigenen Sachen, aber nur bei bestimmten Ursachen. Für das Haus selbst ist die Wohngebäudeversicherung da, fürs Auto die Kfz-Versicherung.
Das klingt einfach, wird aber im Alltag schnell verwechselt. Die Haftpflicht zahlt nie für deine eigenen Sachen. Die Hausrat zahlt nie für das, was du anderen kaputt machst. Und für vieles ist gar keine Versicherung zuständig.
| Was ist passiert? | Wer zahlt? |
|---|---|
| Du beschädigst Sachen von anderen, etwa durch einen Blumentopf vom Balkon | Deine Privathaftpflicht |
| Deine Möbel werden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm beschädigt | Deine Hausratversicherung |
| Deine eigenen Sachen gehen durch dein eigenes Missgeschick kaputt | Niemand |
| Dach, Wände oder fest eingebaute Teile des Hauses werden beschädigt | Die Wohngebäudeversicherung der Eigentümerin oder des Eigentümers |
| Sturm ab Windstärke 8, Hagel oder Überschwemmung beschädigen dein Auto | Die Teilkasko |
| Dein Kind unter sieben beschädigt etwas, du hast gut aufgepasst | Niemand, außer dein Tarif hat die Kinderklausel |
Quellen der Zuordnung: Stiftung Warentest, Stand: 30.06.2026 und 18.02.2026, sowie § 828 BGB.
Mehr zu den einzelnen Verträgen steht auf den Seiten Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.
Wer zahlt, wenn deine eigenen Sachen kaputtgehen?
Die kurze Antwort: Die Hausrat zahlt, wenn Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm die Ursache sind. Fällt dir dein Handy herunter oder kippst du Kaffee über deinen Laptop, zahlt niemand.
Die Hausratversicherung schützt bewegliche Dinge in deiner Wohnung: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, auch eine modulare Einbauküche. Sie zahlt aber nur bei den Ursachen, die im Vertrag stehen. Ein eigenes Missgeschick gehört nicht dazu.
Auch Regen, der durch ein offenes Fenster kommt und dein Sofa durchnässt, zahlt die Hausrat nicht. Ein Elementarschaden ist das ebenfalls nicht, denn es fehlt die Überflutung.
Wer zahlt, wenn du etwas von anderen beschädigst?
Die kurze Antwort: Deine Privathaftpflicht, wenn du für den Schaden haftest. Sie zahlt den berechtigten Teil und wehrt unberechtigte Forderungen für dich ab.
Wer einer anderen Person aus Versehen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Die Privathaftpflicht übernimmt das. Sie ersetzt dabei den Zeitwert, also das, was die Sache wegen ihres Alters noch wert war, nicht den Preis einer neuen.
Geliehene Sachen
Fällt dir das geliehene Handy der Freundin herunter, kommt es auf deinen Tarif an. Die Stiftung Warentest verlangt, dass Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen bis mindestens 20.000 € versichert sind. Mietautos sind ausgenommen, Stand: 20.05.2026.
Schäden mit dem Auto
Schäden mit dem Auto zahlt nicht die Privathaftpflicht, sondern die Kfz-Haftpflicht. Mehr dazu auf der Seite Kfz-Versicherung.
Wer zahlt beim Wasserschaden in der Mietwohnung?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was nass wird. Für deine Möbel zahlt deine Hausrat. Für das Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung. Für die Sachen der Nachbarin zahlt deine Privathaftpflicht, wenn du haftest.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Leitungswasser auch für angeschlossene Schläuche, etwa an der Waschmaschine, sowie für Heizungsrohre und Heizkörper. Deine eigenen Teppiche und Möbel ersetzt die Hausrat, auch wenn die Waschmaschine ausläuft.
Wenn es bei der Nachbarin tropft
Läuft deine Badewanne über, haftest du für die Schäden am Haus und bei der Nachbarin. Deine Privathaftpflicht zahlt aber nur den Zeitwert. Die Hausrat der Nachbarin ersetzt den Neuwert. Für sie ist es darum oft günstiger, den Schaden über ihren eigenen Vertrag zu melden.
Mieterin und Vermieter
Zahlst du die Kosten der Gebäudeversicherung über die Nebenkosten mit, zahlt bei Schäden am Haus die Versicherung des Vermieters. Sie darf sich das Geld nur bei grober Fahrlässigkeit von dir zurückholen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden (VIII ZR 28/04).
Grob fahrlässig kann es zum Beispiel sein, bei einer Waschmaschine ohne Aquastopp den Zulaufhahn nicht nach jedem Waschgang zu schließen. Oder bei Frost nicht zu heizen, sodass Leitungen einfrieren.
Wer zahlt bei Sturm, Hagel und Regen?
Die kurze Antwort: Sturmschäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, an deinen Möbeln die Hausrat, am Auto die Teilkasko. Sturm heißt in der Regel: mindestens Windstärke 8.
Fällt bei Sturm ein Blumentopf von deinem Balkon und verletzt jemanden, zahlt deine Privathaftpflicht.
Überschwemmung nach Starkregen und Rückstau gehören nicht zum Grundschutz von Gebäude und Hausrat. Dafür brauchst du den Zusatz Elementarschadenversicherung. Regen, der ohne Überflutung durchs Fenster dringt, ist kein Elementarschaden.
Wer zahlt, wenn dein Kind etwas kaputt macht?
Die kurze Antwort: Ein Kind unter sieben Jahren haftet nicht. Du als Mutter haftest nur, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Hast du gut aufgepasst, zahlt niemand, außer dein Tarif hat die Klausel für deliktunfähige Kinder.
So steht es in § 828 BGB: Unter sieben Jahren ist ein Kind für Schäden nicht verantwortlich. Bei Unfällen mit Auto oder Bahn gilt das bis zehn Jahre, außer bei Absicht. Eltern haften nach § 832 BGB nur, wenn sie die Aufsicht verletzt haben.
Für die Freundin, deren Vase kaputt ist, ist das bitter. Gute Haftpflichttarife zahlen darum freiwillig auch Schäden von Kindern, die rechtlich nicht haften. Die Stiftung Warentest verlangt dafür mindestens 20.000 €.
Wer zahlt, wenn ein Schlüssel weg ist?
Die kurze Antwort: Deinen eigenen Hausschlüssel ersetzt oft die Hausrat, etwa nach einem Raub. Für fremde Schlüssel, zum Beispiel vom Büro oder von der Schließanlage im Mietshaus, kommt nur die Privathaftpflicht in Frage, wenn dein Tarif sie einschließt.
Teuer wird es bei Generalschlüsseln. Die Verbraucherzentrale nennt ein Gymnasium, an dem der Austausch aller Schlösser mit 80 neuen Schlüsseln 14.000 € kostete. Ein Wohnungsschutzbrief zahlt zwar den Schlüsseldienst, aber keine neuen Schlösser.
Der häufigste Denkfehler: „Dafür habe ich doch eine Haftpflicht.“ Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen. Das eigene Handy, der eigene Laptop, das eigene Sofa sind dort nie versichert. Für sie ist die Hausrat zuständig, und auch die nur bei bestimmten Ursachen.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 2.500 € netto. Sie wohnt zur Miete im zweiten Stock. Annahme im Beispiel: Sie hat eine Privathaftpflicht und eine Hausrat.
- Mit 31, am MontagStell dir vor: Lisa telefoniert in der Küche, das Handy rutscht ihr aus der Hand und das Display bricht. Reparatur: 400 € (Annahme im Beispiel).
- Mit 31, am MittwochDer Zulaufschlauch ihrer Waschmaschine platzt. Ihr Teppich und ein Regal sind nass, Schaden 1.200 € (Annahme im Beispiel). Durch die Decke tropft es auf das Sofa der Nachbarin unten.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa sortiert die Schäden: Was gehört ihr, was der Nachbarin, was dem Vermieter?
Das Handy ist Lisas eigene Sache, kaputt durch ihr eigenes Missgeschick. Dafür zahlt niemand. Die 400 € trägt Lisa selbst, das sind 16 Prozent ihres Monatsnettos.
Teppich und Regal sind Lisas Hausrat, beschädigt durch Leitungswasser. Hier zahlt ihre Hausratversicherung. Die nasse Decke gehört zum Gebäude, dafür ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig.
Das Sofa der Nachbarin ist der knifflige Teil. Ob Lisa haftet, hängt davon ab, ob sie etwas falsch gemacht hat. Die Nachbarin meldet den Schaden darum am besten ihrer eigenen Hausrat, die ersetzt den Neuwert. Lisa meldet den Fall trotzdem ihrer Haftpflicht, damit diese prüft und notfalls Forderungen abwehrt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Die meisten Fragen nach einem Schaden beginnen mit: Das zahlt doch die Haftpflicht, oder? Dabei hilft eine einzige Gegenfrage: Wem gehört die Sache? Wer das einmal verstanden hat, ordnet fast jeden Alltagsschaden selbst richtig ein. Haftpflicht und Hausrat sind kein Entweder-oder. Sie decken zwei verschiedene Seiten desselben Alltags ab.“
Was tust du direkt nach dem Schaden?
Die kurze Antwort: Schaden begrenzen, fotografieren und noch am selben Tag melden. Wer zu spät meldet oder übertreibt, riskiert seinen Schutz.
- Beim Wasserschaden den Absperrhahn schließen, bei viel Wasser den Strom im Bereich abschalten.
- Wasser beseitigen und Möbel ins Trockene bringen.
- Alles fotografieren, auch Details. Namen und Adressen von Beteiligten notieren.
- Versicherer möglichst am selben Tag informieren. Als Mieterin auch den Vermieter.
- Nur den echten Schaden angeben. Falsche Angaben können den gesamten Schutz kosten.
Quelle: Stiftung Warentest, Wasserschaden, Stand: 18.02.2026.
Was bei Alltagsschäden jetzt zählt
Bei jedem Alltagsschaden hilft zuerst die Frage, wem die Sache gehört. Schäden bei anderen zahlt die Privathaftpflicht, Schäden an deinen Sachen die Hausrat, aber nur bei Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm.
Für dein eigenes Missgeschick zahlt niemand. Für Kinder unter sieben ohne Aufsichtsfehler auch nicht, außer dein Tarif hat die Kinderklausel. Diese Lücken kennst du jetzt.
Prüf, ob du beide Verträge hast und ob sie zu deinem Leben passen. Welche Versicherungen sonst noch zählen, steht in Welche Versicherungen brauche ich?.
Wer zahlt bei deinem nächsten Schaden?
Wir legen deine Haftpflicht und deine Hausrat nebeneinander und zeigen dir, welcher Schaden wo versichert ist und wo eine Lücke bleibt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Keine von beiden. Die Haftpflicht zahlt nur Schäden bei anderen. Die Hausrat zahlt nur bei bestimmten Ursachen wie Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm. Ein eigenes Missgeschick gehört nicht dazu.
Das hängt von deinem Tarif ab. Die Stiftung Warentest verlangt, dass Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen bis mindestens 20.000 € versichert sind. Mietautos sind ausgenommen. Schau in deinen Bedingungen nach diesem Punkt.
Ist dein Kind unter sieben und hast du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, haftet niemand (§§ 828, 832 BGB). Viele Haftpflichttarife zahlen dann trotzdem über die Klausel für deliktunfähige Kinder.
Deine Privathaftpflicht zahlt die Schäden beim Nachbarn, aber nur den Zeitwert. Seine eigene Hausrat ersetzt den Neuwert, das ist für ihn oft günstiger. Deine eigenen Möbel laufen über deine Hausrat.
Nein. Regen, der durch ein offenes Fenster eindringt, zahlt die Hausrat nicht. Ein Elementarschaden ist es auch nicht, weil keine Überflutung vorliegt.
Quellen: Wasserschaden: Welche Versicherung wann zahlt, Stiftung Warentest, Stand 18.02.2026, geprüft am 12.10.2026 · Sturm, Starkregen und Gewitter, Stiftung Warentest, Stand 30.06.2026, geprüft am 12.10.2026 · Haftpflichtversicherung im Vergleich, Stiftung Warentest, Stand 20.05.2026, geprüft am 12.10.2026 · § 828 BGB, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 832 BGB, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Generalschlüssel verloren, Verbraucherzentrale, Stand 22.01.2025, geprüft am 12.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Alltagsschäden richtig zuordnen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Die Frage „Wem gehört die Sache?“ ordnet im Schadengespräch fast jeden Fall. Sie nimmt der Kundin viel Unsicherheit.
- Beim Wasserschaden lohnt der Hinweis auf Zeitwert und Neuwert: Die Hausrat der Geschädigten ist oft der bessere Weg.
- Mieterinnen fragen selten nach umgelegten Gebäudeversicherungskosten. Der Blick in die Nebenkostenabrechnung klärt das schnell.
