Die Hausratversicherung schützt alles, was du beim Umzug mitnehmen würdest. An den Rändern wird es knifflig: das Rad im Keller, der Ring von der Großmutter, die Münzsammlung, der Laptop im Homeoffice, die Gartenstühle auf der Terrasse.
Hier steht, was die Hausrat außerhalb der Wohnung abdeckt, wo die Grenzen liegen und wann du nachbessern solltest. Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn ihr zusammenzieht die Kinder ausziehen du erbst
Hier geht es nur darum, was alles mitversichert ist
Diese Seite zeigt die Grenzen der Hausratversicherung: Garten, Keller, Wertsachen, Schließfach und Sachen unterwegs. Was die Hausrat grundsätzlich ist, für wen sie sich lohnt und was sie kostet, steht auf der Seite Hausratversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Versichert ist dein Hausrat in der Wohnung, auf Balkon und Terrasse sowie in Keller, Dachboden und Garage. Gartenmöbel auf der offenen Terrasse sind bei Sturm in vielen Verträgen nicht versichert.
- Für Wertsachen gilt eine eigene Grenze, in den meisten Verträgen 20 Prozent der Versicherungssumme. Für Bargeld, Wertpapiere und Schmuck gibt es oft noch engere Grenzen.
- Briefmarken und Münzen zählen zu den Wertsachen. Eine Sammlung kann deshalb schnell über der Grenze liegen.
- Ob dein Bankschließfach mitversichert ist, regelt jeder Vertrag anders. Prüfe das in den Bedingungen, bevor du dich darauf verlässt.
- Unterwegs zahlt die Hausrat bei Einbruch und Raub, nicht bei Taschendiebstahl. Aus dem Auto nur, wenn es in einem geschlossenen Gebäude stand.
Inhalt
- Was zählt als Hausrat, und wo ist er versichert?
- Was gilt ohne Hausratversicherung?
- Sind Keller, Garage, Balkon und Garten mitversichert?
- Wie gut sind Schmuck, Bargeld und Sammlungen versichert?
- Ist der Inhalt eines Bankschließfachs versichert?
- Was gilt für Sachen unterwegs, im Auto und im Homeoffice?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wovon hängen Beitrag und Entschädigung ab?
- Wenn bei dir eingebrochen wurde oder etwas zerstört ist
- Was beim Umfang deiner Hausrat jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was zählt als Hausrat, und wo ist er versichert?
Die kurze Antwort: Hausrat ist alles Bewegliche in deinem Haushalt, von der Lampe über den Fernseher bis zur Waschmaschine. Versichert ist er am Versicherungsort, also in deiner Wohnung und den Räumen, die zu ihr gehören.
Eine einfache Probe: Stell dir vor, du drehst deine Wohnung auf den Kopf. Was herausfällt, ist Hausrat. Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zur Wohngebäudeversicherung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Zum Versicherungsort zählen neben der Wohnung meist Balkon, Terrasse und Loggia. Dazu kommen Keller, Dachboden, Garage und Nebengebäude.
Versichert sind im Grundschutz Feuer, Blitz, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub. Überschwemmung und Rückstau brauchen einen eigenen Elementarbaustein.
Was gilt ohne Hausratversicherung?
Die kurze Antwort: Dann trägst du jeden Schaden an deinen Sachen selbst. Keine andere Versicherung springt dafür ein.
Die Gebäudeversicherung deiner Vermieterin oder deines Vermieters zahlt nur das Haus, nicht deine Möbel. Deine Privathaftpflicht zahlt nur, wenn du die Sachen anderer beschädigst.
Eine Pflicht zur Hausratversicherung gibt es nicht. Ob sie sich für dich lohnt, steht auf der Seite Hausratversicherung.
Sind Keller, Garage, Balkon und Garten mitversichert?
Die kurze Antwort: Keller, Dachboden und Garage sind mitversichert. Auf Balkon und Terrasse auch, mit einer wichtigen Ausnahme: Gartenmöbel, Blumenkübel und Figuren im Freien sind bei Sturm oft nicht versichert.
Was im Keller, auf dem Dachboden oder in der Garage steht, ist versichert wie in der Wohnung. Bei Einbruch in ein Gartenhaus zahlt die Hausrat auch den Schaden am Häuschen selbst, also etwa die aufgebrochene Tür.
Markisen und Antennen deiner Wohnung sind bei Sturm mitversichert. Für Gartenmöbel im Freien gilt das in vielen Verträgen nicht. Der Bund der Versicherten empfiehlt Tarife, die Gartenmöbel bei Sturm und einfachem Diebstahl einschließen.
Keller bei Starkregen
Läuft Wasser von außen in den Keller, zahlt die Hausrat nur mit Elementarbaustein. Er kostet laut Stiftung Warentest oft nur 10 bis 20 Euro im Jahr extra (Stand: April 2026). Mehr dazu auf der Seite Elementarschadenversicherung.
Wie gut sind Schmuck, Bargeld und Sammlungen versichert?
Die kurze Antwort: Nur bis zu einer Grenze. Für Wertsachen zahlen die meisten Verträge höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme. Für Bargeld, Wertpapiere und Schmuck gelten oft noch eigene, niedrigere Grenzen.
Als Wertsachen gelten Schmuck, Edelsteine, Perlen und Sachen aus Gold oder Platin. Dazu zählen Briefmarken, Münzen und Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunst und Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind.
Bei einer Versicherungssumme von 80.000 Euro liegt die Grenze für alle Wertsachen zusammen also oft bei 16.000 Euro. Innerhalb davon gelten typische Untergrenzen:
| Was | Typische Grenze | Mindestens laut Bund der Versicherten |
|---|---|---|
| Alle Wertsachen zusammen | 20 % der Versicherungssumme | keine Angabe |
| Bargeld außerhalb eines Tresors | etwa 3.000 Euro | 3.000 Euro |
| Wertpapiere und Sparbücher | 5.000 Euro | keine Angabe |
| Schmuck, Edelmetall, Briefmarken, Münzen | 30.000 Euro | 20.000 Euro für Schmuck und Edelmetall |
Typische Werte, Stand: 2026. Dein Vertrag kann abweichen. Höhere Grenzen kosten meist einen Zuschlag. Die Untergrenzen gelten meist für Wertsachen, die nicht in einem Tresor liegen.
Sammlungen
Briefmarken- und Münzsammlungen laufen als Wertsachen. Sie teilen sich die Grenze mit deinem Schmuck. Eine wertvolle Sammlung kann sie allein ausschöpfen.
Der häufigste Denkfehler: „Meine Versicherungssumme ist hoch genug, also ist mein Schmuck voll versichert.“ Für Wertsachen gilt eine eigene, viel kleinere Grenze. Ein Erbstück für 12.000 Euro kann deshalb in einem Vertrag mit 50.000 Euro Summe nur zum Teil versichert sein.
Ist der Inhalt eines Bankschließfachs versichert?
Die kurze Antwort: Das hängt von deinem Vertrag ab. Manche Hausrat-Bedingungen schließen Bargeld und Wertsachen im Kundenschließfach einer Bank ein, andere nicht. Ein Schließfach ist also nicht automatisch versichert.
Sicherer als die Schublade ist das Schließfach. Versichert ist der Inhalt damit noch nicht. Der Bund der Versicherten zählt den Schutz im Kundenschließfach zu den Zusatzpunkten, die du beim Vergleich selbst prüfen solltest.
Frag deine Bank, ob sie den Inhalt selbst versichert und bis zu welcher Summe. Frag deine Hausratversicherung, ob das Schließfach mitversichert ist.
Was gilt für Sachen unterwegs, im Auto und im Homeoffice?
Die kurze Antwort: Die Außenversicherung schützt deine Sachen auch außerhalb der Wohnung, meist weltweit und für eine begrenzte Zeit. Bei Diebstahl zahlt sie nur nach Einbruch oder Raub. Einfacher Diebstahl ist nicht versichert.
Wird im Urlaub das Notebook aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen, zahlt die Hausrat. Nimmt jemand das Handy vom Cafétisch, zahlt sie nicht. Raub heißt dabei: Jemand wendet Gewalt an oder droht glaubhaft damit.
Der Bund der Versicherten empfiehlt eine Außenversicherung über mindestens 30 Prozent der Versicherungssumme, die mindestens 90 Tage gilt.
Im Auto
Diebstahl aus dem Auto zahlt die Hausrat nur, wenn das Auto in einem geschlossenen Gebäude stand, etwa in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage. Auf der Straße oder einem Parkplatz zahlt sie nur mit Zusatzbaustein.
Im Homeoffice
Arbeitsgeräte im Homeoffice sind mitversichert, wenn das Arbeitszimmer in der Wohnung liegt. Hat es einen eigenen Eingang von außen, ist es laut Stiftung Warentest nicht versichert. Für das Inventar eines Betriebs gibt es die Inhaltsversicherung für Betriebe.
Das Fahrrad
Ein Fahrrad im abgeschlossenen Keller ist bei Einbruch versichert. Wird es draußen gestohlen, zahlt die Hausrat nur mit Fahrrad-Zusatz.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit mit 2.500 Euro netto. Sie wohnt zur Miete, angenommen auf 60 Quadratmetern. Ihre Hausrat rechnet nach Wohnfläche mit 650 Euro je Quadratmeter. Das ergibt eine Versicherungssumme von 39.000 Euro.
Stell dir vor, Lisa erbt den Schmuck ihrer Großmutter. Ein Gutachten schätzt ihn auf 9.000 Euro, angenommen im Beispiel. Dazu besitzt sie schon eine Uhr für 1.500 Euro. Zusammen sind das 10.500 Euro an Wertsachen.
Die Grenze für Wertsachen liegt bei 20 Prozent von 39.000 Euro, also bei 7.800 Euro. Würde alles gestohlen, bekäme Lisa höchstens 7.800 Euro und trüge 2.700 Euro selbst.
Lisa hat drei Wege: die Grenze gegen Zuschlag erhöhen, selten getragenen Schmuck ins Schließfach legen, wenn ihr Vertrag es einschließt, oder den Rest bewusst selbst tragen. Alle drei sind in Ordnung. Nur das Nichtwissen nicht.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Die Hausrat ist der Vertrag, den kaum jemand liest, weil er sich klein anfühlt. Dabei steckt in ihm oft das Unersetzliche: ein Ring, ein Familienstück, eine Sammlung. Ich frage deshalb nicht zuerst nach der Versicherungssumme, sondern danach, was dir unersetzlich wäre. Dann ist die Prüfung meist schnell gemacht.“
Wovon hängen Beitrag und Entschädigung ab?
Die kurze Antwort: Vom Wert deines Hausrats, deinem Wohnort und davon, welche Bausteine du dazunimmst. Ebenso wichtig wie der Beitrag ist, dass die Versicherungssumme stimmt und der Vertrag auf Kürzungen verzichtet.
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den die Versicherung höchstens zahlt. Ist sie zu niedrig, bist du unterversichert, und der Versicherer kürzt die Entschädigung. Viele Verträge rechnen deshalb pauschal nach Wohnfläche, üblich sind laut Stiftung Warentest 650 Euro je Quadratmeter. Dann kürzt der Versicherer nicht wegen Unterversicherung (Unterversicherungsverzicht).
Bei 80 Quadratmetern ergibt das 52.000 Euro. Keller, Dachboden und Garage zählen bei der Fläche nicht mit, ihr Inhalt ist trotzdem versichert. Wer in einer großen Wohnung wenig besitzt, zahlt so eventuell zu viel.
Grobe Fahrlässigkeit
Lässt du eine Kerze unbeaufsichtigt brennen, handelst du womöglich grob fahrlässig. Dann darf der Versicherer je nach Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Stiftung Warentest empfiehlt nur Tarife, die darauf ohne Obergrenze verzichten.
Überspannung
Überspannungsschäden durch Blitz sind in vielen neueren Tarifen enthalten, in älteren oft nicht. Stiftung Warentest verlangt im Test mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme, bei Tarifen nach Wohnfläche 8.000 Euro. Das ist eine Testanforderung, kein Marktstandard.
Wenn bei dir eingebrochen wurde oder etwas zerstört ist
Die kurze Antwort: Melde den Schaden sofort, lass alles möglichst unverändert und belege, was du besessen hast.
1
Unverzüglich melden und sperren
Melde den Schaden ohne Verzögerung, die genaue Liste kannst du nachreichen. Lass gestohlene Karten und Sparbücher sofort sperren.
2
Nichts verändern, alles festhalten
Lass den Schaden möglichst unverändert, bis der Versicherer ihn gesehen hat. Geht das nicht, mach vorher Fotos.
3
Besitz und Wert belegen
Belege, was du besessen hast: mit Rechnungen, Fotos oder Videos. Bewahre sie digital auf, sonst verbrennen sie mit.
4
Nach einem Monat Abschlag verlangen
Ist der Versicherer einen Monat nach der Meldung noch nicht fertig, kannst du einen Abschlag in Höhe des unstrittigen Betrags verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG).
Tipp
Geh einmal mit dem Handy durch deine Wohnung und filme alles, auch das Innere von Schränken und Schmuckkästchen. Speichere das Video in einer Cloud. Im Schadenfall ist das der schnellste Beleg, dass die Sachen da waren.
Was beim Umfang deiner Hausrat jetzt zählt
Die Hausrat deckt mehr als die Wohnung. Ihre Grenzen liegen dort, wo es wertvoll wird oder der Schutz an Bedingungen hängt: Wertsachen, Schließfach, Gartenmöbel, Fahrrad und Diebstahl aus dem Auto.
Prüfe zwei Zahlen in deiner Police: die Versicherungssumme und die Grenze für Wertsachen. Passen beide zu dem, was du heute besitzt, ist dein Vertrag gut aufgestellt. Nach einem Erbe, einem Umzug oder einer neuen Sammlung lohnt es sich, nachzubessern.
Passt deine Hausrat noch zu dem, was du besitzt?
Wir prüfen Versicherungssumme, Grenzen für Wertsachen und Zusatzbausteine deiner Hausratversicherung und zeigen dir, wo Lücken sind. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Taschendiebstahl ist einfacher Diebstahl, und der ist in der Hausrat nicht versichert. Sie zahlt unterwegs nur bei Einbruch, etwa ins Hotelzimmer, oder bei Raub, also wenn jemand Gewalt anwendet oder damit droht.
Rechne zuerst nach. Wertsachen sind meist nur bis 20 Prozent der Versicherungssumme versichert, Schmuck oft mit einer eigenen Grenze. Liegt der Wert darüber, ist er nur zum Teil versichert. Die Grenze lässt sich meist gegen Zuschlag erhöhen.
Auf der offenen Terrasse in vielen Verträgen nicht. Gute Tarife schließen Gartenmöbel bei Sturm und einfachem Diebstahl ausdrücklich ein. Schau in deinen Bedingungen nach dem Stichwort Gartenmöbel.
Ja, wenn dein Arbeitszimmer nur durch die Wohnung zu erreichen ist. Hat der Raum einen eigenen Eingang von außen, sind die Sachen darin nicht über die Hausrat versichert.
Nur, wenn das Auto in einem geschlossenen Gebäude stand, etwa in einer Tiefgarage. Auf der Straße oder auf einem Parkplatz zahlt sie nur, wenn du dafür einen Zusatzbaustein hast.
Quellen: Versicherungsvertragsgesetz, § 14 und § 81 VVG, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Hausratversicherungen im Vergleich: was versichert ist und was nicht, Stiftung Warentest, Stand 20.04.2026, aktualisiert 24.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Hausratversicherungen im Vergleich, Testkriterien, Stiftung Warentest, Tarifstand 01.01.2026, geprüft am 12.10.2026 · Sturm, Starkregen und Gewitter: welche Versicherung zahlt, Stiftung Warentest, Stand 29.06.2026, geprüft am 12.10.2026 · Infoblatt Hausratversicherung, Bund der Versicherten, Stand 27.06.2025, geprüft am 12.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Hausrat-Grenzen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Erbschaft, Hochzeit und Umzug sind gute Momente, nach Wertsachen zu fragen. Viele Kundinnen und Kunden kennen ihre Wertsachengrenze nicht.
- Wer ein Bankschließfach erwähnt, freut sich über den Hinweis, dass der Schutz dort vom Bedingungswerk abhängt.
- Bei Homeoffice mit eigenem Eingang lohnt die Frage nach einer Inhaltsversicherung.
