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Titelbild zur Inhaltsversicherung: ein kleiner Laden mit Regal, Waren und Werkbank unter einem goldenen Schirm, davor eine Person, die einen Karton trägt.

Inhaltsversicherung für Betriebe: Schutz, Summe, Kosten

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Ein Kurzschluss im Kopierer, und das Büro brennt aus. Ein Rohr platzt über dem Lager, und die Ware ist nass. Für solche Momente gibt es die Inhaltsversicherung für Betriebe. Sie ersetzt Einrichtung, Maschinen und Waren.

Ob am Ende alles bezahlt wird, entscheiden die Versicherungssumme, ein paar Klauseln und die Frage, wer die Miete zahlt, solange nichts läuft. Hier liest du, wie der Schutz aufgebaut ist, wann bei Selbständigen im Homeoffice die Hausratversicherung reicht und was im Schadenfall zählt.

Betrifft dich, wenn du dich selbstständig machst du den Job wechselst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Inhaltsversicherung ersetzt Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte nach Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel zum Neuwert. Elementarschäden wie Starkregen sind ein eigener Baustein.
  • Die Versicherungssumme muss zum Wert des ganzen Inventars passen. Ist sie zu niedrig, kürzt der Versicherer nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz jeden Schaden anteilig, außer es gilt ein Unterversicherungsverzicht.
  • Miete, Löhne und entgangenen Gewinn nach einem Sachschaden zahlt nur der Baustein Betriebsunterbrechung. In den GDV-Musterbedingungen gilt eine Haftzeit von 12 Monaten, Stand: April 2014.
  • Arbeitest du selbständig in einem Arbeitszimmer, das nur durch deine Wohnung erreichbar ist, schützt oft die Hausratversicherung deine Arbeitsgeräte. Für ein eigenes Büro oder viel Ware brauchst du die Inhaltsversicherung.
Inhalt
  1. Was ist eine Inhaltsversicherung für Betriebe?
  2. Was gilt ohne Inhaltsversicherung?
  3. Welche Sachen die Inhaltsversicherung schützt
  4. Gegen welche Gefahren die Inhaltsversicherung schützt
  5. Welche Kosten die Inhaltsversicherung zusätzlich zahlt
  6. Betriebsunterbrechung: wenn nach dem Schaden das Geld fehlt
  7. Die richtige Versicherungssumme und der Unterversicherungsverzicht
  8. Selbständig von zu Hause: wann die Hausratversicherung reicht
  9. Besonderheiten für Praxen, Handwerk und Handel
  10. Worauf es im Vertrag einer Inhaltsversicherung ankommt
  11. Was eine Inhaltsversicherung kostet und wie sie steuerlich zählt
  12. So läuft der Abschluss einer Inhaltsversicherung ab
  13. Nach Brand, Einbruch oder Wasserschaden im Betrieb: so bekommst du dein Geld
  14. Was bei der Inhaltsversicherung als Nächstes zählt
  15. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Inhaltsversicherung für Betriebe?

Die kurze Antwort: Sie ist eine Sachversicherung für alles Bewegliche in deinem Betrieb. Werden Einrichtung, Maschinen oder Waren durch eine versicherte Gefahr zerstört, beschädigt oder gestohlen, zahlt sie die Reparatur oder die Wiederbeschaffung.

Andere Namen sind Geschäftsinhaltsversicherung und Inventarversicherung. Oft steckt sie in einer gebündelten Police, der Geschäftsversicherung oder verbundenen Sach-Gewerbeversicherung.

Der Gesamtverband der Versicherer, kurz GDV, hat dafür unverbindliche Musterbedingungen veröffentlicht, die VSG 2010. Die meisten Verträge folgen diesem Aufbau oder gehen darüber hinaus.

Wie sich Inhalt, Gebäude und Haftpflicht unterscheiden

Die Inhaltsversicherung schützt, was im Gebäude steht. Das Gebäude selbst schützt die gewerbliche Gebäudeversicherung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Mietest du deine Räume, ist das in der Regel Sache deiner Vermieterin oder deines Vermieters.

Eine Ausnahme ist wichtig für Mieterinnen und Mieter. Hast du auf eigene Kosten etwas eingebaut, etwa eine Ladentheke oder eine Trennwand, zählt das nach den Musterbedingungen zu deinem Inhalt. Es gehört dann in deine Versicherungssumme.

Die Betriebshaftpflicht zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Die Inhaltsversicherung zahlt Schäden an deinen eigenen Sachen. Privat teilen sich Hausrat und Haftpflicht die Arbeit genauso, mehr dazu auf unserer Seite zur Hausratversicherung.

Eine dritte Grenze betrifft Technik. Die Inhaltsversicherung zahlt bei benannten Gefahren wie Feuer oder Einbruch. Fällt der Laptop vom Tisch oder hat die Kasse einen Kurzschluss, hilft die Elektronikversicherung.

Was gilt ohne Inhaltsversicherung?

Ohne Inhaltsversicherung trägst du jeden Schaden an deinem Inventar selbst. Eine staatliche Absicherung für Betriebe gibt es nicht. Auch die Gebäudeversicherung des Hauses ersetzt deine Regale, Maschinen und Waren nicht.

Hat jemand anderes den Schaden verschuldet, kannst du dich an diese Person und ihre Haftpflicht halten. Bei Sturm, Blitz oder Starkregen haftet niemand. Und während du wartest, laufen Miete, Löhne und Kredite weiter.

Auch bei Naturgefahren kommt für Betriebe keine Pflicht. Die Bundesregierung plant, Elementarschutz zum Standard zu machen, aber nur in neuen Wohngebäudeversicherungen. Ein Gesetzentwurf wird für das erste Quartal 2027 erwartet, so der GDV, Stand: September 2026. Das ist geplant und kann sich noch ändern.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31 und angestellte Projektmanagerin. Stell dir vor: Sie macht sich selbständig und begleitet Projekte für mehrere Firmen. Erst arbeitet sie im Arbeitszimmer ihrer Mietwohnung, später in einem kleinen Büro.

Welche Sachen die Inhaltsversicherung schützt

Versichert ist alles Bewegliche, das deinem Betrieb dient und an dem Ort steht, den der Versicherungsschein nennt. Fachleute teilen es in drei Gruppen. Für jede Gruppe kann im Vertrag eine eigene Summe stehen.

Die technische Betriebseinrichtung dient der Herstellung und Lagerung: Maschinen, Werkzeuge, Anlagen, Regalsysteme, Kühltheken. Nach den Musterbedingungen gehören auch Fundamente und Einmauerungen von Maschinen dazu.

Die kaufmännische Betriebseinrichtung dient Verwaltung und Verkauf: Büromöbel, Computer, Telefonanlage, Aktenschränke und Verkaufsauslagen.

Waren und Vorräte sind alles, was du verarbeitest oder verkaufst. Dazu zählen Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe wie Schmiermittel oder Verpackung, halbfertige Erzeugnisse, Fertigprodukte und Handelsware.

Fremdes Eigentum und Sachen deiner Mitarbeitenden

In vielen Betrieben stehen Dinge, die dir nicht gehören. Ein geleaster Drucker, das Rad einer Kundin in der Werkstatt, ein Kleid zur Änderung in der Schneiderei. Nach den GDV-Musterbedingungen ist fremdes Eigentum versichert, wenn es dir zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf überlassen wurde.

Das gilt auch für Ware, die du unter Eigentumsvorbehalt gekauft hast. Die Entschädigung geht dann an dich und an die Eigentümerin oder den Eigentümer. Auch Gebrauchsgegenstände von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind mitversichert, etwa Arbeitskleidung oder Taschen am Arbeitsplatz.

Was nur mit Vereinbarung oder gar nicht versichert ist

Bargeld und Wertsachen sind nur versichert, wenn dein Vertrag sie einschließt. Dazu zählen Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Münzen, Briefmarken, Pelze und Kunst. Die Grenzen hängen oft davon ab, wo das Geld liegt: in der Kasse, im Schrank oder in einem geprüften Tresor.

Zulassungspflichtige Fahrzeuge gehören nicht in die Inhaltsversicherung. Akten und Daten sind eigens geregelt: Die Musterbedingungen zahlen die Kosten, Geschäftsunterlagen wiederherzustellen, wenn das innerhalb von zwei Jahren nach dem Schaden geschieht. Prototypen und Modelle ersetzen sie zum gemeinen Wert, also zum erzielbaren Verkaufspreis.

Gegen welche Gefahren die Inhaltsversicherung schützt

Die Inhaltsversicherung zahlt nur bei den Gefahren, die im Vertrag stehen. Du kannst sie einzeln wählen oder gebündelt. Die Tabelle folgt den GDV-Musterbedingungen VSG 2010, Stand: April 2014.

GefahrWas gemeint istTypischer Fall
FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines LuftfahrzeugsEin Kurzschluss am Kopierer setzt das Großraumbüro einer Steuerkanzlei in Brand
Einbruchdiebstahl, Raub, VandalismusDiebstahl nach gewaltsamem Eindringen, Raub mit Gewalt oder Drohung, mutwillige Zerstörung nach einem EinbruchDie Tür eines Elektronikladens wird aufgebrochen, das Lager ausgeräumt, die Theke beschädigt
LeitungswasserWasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizung oder angeschlossenen Geräten austritt, dazu Frost- und Bruchschäden an LeitungenEine defekte Dichtung setzt über Nacht einen Kosmetiksalon unter Wasser
Sturm und HagelWind ab Windstärke 8 und HagelEin Orkan deckt das Dach einer Schreinerei ab, Regen lässt Holz und Möbel aufquellen
Weitere Elementargefahren, nur als ZusatzÜberschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und LawinenStarkregen flutet das Lager im Untergeschoss
Unbenannte Gefahren, nur als ZusatzPlötzliche, unvorhergesehene Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sindEin Gabelstapler rammt beim Rangieren ein volles Hochregal

Weitere Bausteine sind etwa innere Unruhen und Streik, Fahrzeuganprall, Rauch, Glasbruch, Überspannung durch Blitz und Transportgefahren.

Einbruchdiebstahl oder einfacher Diebstahl: wo die Grenze liegt

Versichert ist der Einbruchdiebstahl, nicht der einfache Diebstahl. Steckt jemand während der Öffnungszeit Ware ein, ist das Ladendiebstahl und nicht versichert. Ein Einbruch braucht Gewalt gegen Türen, Fenster oder Behältnisse, einen falschen Schlüssel oder ein Einschleichen in verschlossene Räume.

Für einfachen Diebstahl gibt es nur einzelne Klauseln, etwa für Geschäftsfahrräder oder Automaten.

Elementar und unbenannte Gefahren: die beiden großen Zusätze

Starkregen kann jeden Betrieb treffen, auch weit weg vom Fluss. Ohne den Elementarbaustein zahlt die Inhaltsversicherung bei Überschwemmung oder Rückstau nichts. Achte auf Selbstbehalt, Wartezeit und auf die Pflicht, eine Rückstausicherung einzubauen und zu warten. Mehr dazu auf unserer Seite zur Elementarschadenversicherung.

Der Baustein unbenannte Gefahren macht aus der Inhaltsversicherung eine Allgefahrendeckung, englisch All-Risk. Versichert ist dann jeder plötzliche Schaden, den der Vertrag nicht ausdrücklich ausschließt. Der Selbstbehalt ist in diesem Baustein meist hoch.

Der Vorteil liegt in der Beweislast. Bei benannten Gefahren musst du zeigen, dass eine davon den Schaden verursacht hat. Bei der Allgefahrendeckung muss in der Regel der Versicherer zeigen, dass ein Ausschluss greift.

Welche Kosten die Inhaltsversicherung zusätzlich zahlt

Nach einem großen Schaden fallen Kosten an, die mit den kaputten Sachen wenig zu tun haben. Gute Verträge zahlen sie mit. Die Höhe steht als eigene Summe oder als Prozentsatz im Vertrag.

Aufräum- und Abbruchkosten zahlen, dass Schutt weggeräumt und entsorgt wird. Feuerlöschkosten fallen an, wenn du den Einsatz bezahlen musst. Bewegungs- und Schutzkosten entstehen, wenn andere Sachen für die Reparatur bewegt, abgebaut oder geschützt werden müssen.

Ein Beispiel: Für eine neue Maschine muss die Werkstatt eine Wand aufbrechen und die Nachbarmaschine abdecken.

Nach einem Einbruch kommen neue Schlösser, provisorische Sicherung, Bewachung und die Reparatur von Türen und Fenstern dazu. Und es gibt Mehrkosten, wenn Behörden beim Wiederaufbau neue Auflagen machen, etwa zur Energieeffizienz, oder die Preise zwischen Schaden und Neukauf steigen. Für diese Mehrkosten steht in den Bedingungen meist eine Höchstgrenze.

Ein Punkt ist gesetzlich geregelt. Nach § 83 Versicherungsvertragsgesetz ersetzt der Versicherer, was du ausgibst, um einen Schaden abzuwenden oder kleiner zu halten. Das gilt auch, wenn es nicht geklappt hat, solange du es für nötig halten durftest. Auf Wunsch zahlt er dafür einen Vorschuss.

Bist du unterversichert, kürzen die Musterbedingungen auch diese Kosten im selben Verhältnis.

Betriebsunterbrechung: wenn nach dem Schaden das Geld fehlt

Die Inhaltsversicherung ersetzt Sachen, aber keinen Umsatz. Steht dein Betrieb nach einem Brand drei Monate still, zahlt sie die neuen Maschinen, nicht die Miete in dieser Zeit. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Ertragsausfallversicherung genannt.

Sie zahlt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn, solange der Betrieb wegen eines versicherten Sachschadens unterbrochen oder eingeschränkt ist. Fortlaufende Kosten sind etwa Löhne und Gehälter, Mieten, Zinsen und Leasingraten.

Begrenzt ist das durch die Haftzeit, also die Zeit, für die der Versicherer höchstens zahlt. In den GDV-Musterbedingungen sind das 12 Monate ab dem Sachschaden, Stand: April 2014. Längere Haftzeiten lassen sich vereinbaren.

Nicht ersetzt wird, was ohne Betrieb ohnehin wegfällt: Rohstoffe und Waren, die du nicht einkaufst, Umsatzsteuer und umsatzabhängige Ausgaben wie Ausgangsfrachten. Auch eine Verzögerung, weil dir nach dem Schaden das Geld für den Neuanfang fehlt, zahlt der Versicherer nicht.

Kleine, mittlere und große Betriebsunterbrechung

Für kleine Betriebe gibt es die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ist an die Inhaltsversicherung gekoppelt, ihre Versicherungssumme entspricht der Summe für den Inhalt. Bei der mittleren Variante wird die Summe eigens ermittelt, meist aus dem Jahresertrag. Sie kann auch ohne Inhaltsversicherung bestehen. Die große Variante ist für Industriebetriebe gedacht.

Die Kopplung hat einen Haken. Ein Betrieb mit wenig Inventar, aber hohen laufenden Kosten, etwa eine Agentur oder ein Beratungsbüro, stößt mit der kleinen Variante schnell an ihre Grenze.

Zwei Dinge deckt die Betriebsunterbrechung nicht. Wirst du selbst krank, ist das kein Sachschaden. Und schließt eine Behörde den Betrieb, etwa wegen Krankheitserregern, gibt es dafür eine eigene Betriebsschließungsversicherung. Welche Verträge dein Einkommen sonst schützen, zeigt unsere Übersicht Absicherung für Selbständige.

Lisa und der Wasserschaden im neuen Büro

Stell dir vor: Lisa hat nach zwei Jahren ein kleines Büro gemietet. Einrichtung und Technik kosten neu 25.000 Euro. Ein Rohr in der Etage darüber platzt über Nacht. Die Inhaltsversicherung ersetzt Schreibtische, Teppich, Monitore und Akten. Das Büro bleibt aber drei Monate unbenutzbar.

In dieser Zeit laufen Miete, Leasing und Software weiter, zusammen 2.000 Euro im Monat. Zwei Aufträge muss sie verschieben. Mit einer Betriebsunterbrechung bekommt sie die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn ersetzt. Ohne müsste sie beides aus ihren Rücklagen zahlen, also 6.000 Euro allein für die laufenden Kosten.

Die richtige Versicherungssumme und der Unterversicherungsverzicht

Die Versicherungssumme muss so hoch sein wie der Wert deines gesamten Inventars und deiner Waren. Maßstab ist für Einrichtung und Maschinen der Neuwert, für Waren und Vorräte der Wiederbeschaffungspreis. Ist die Summe erheblich zu niedrig, zahlt der Versicherer nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz nur im Verhältnis von Summe zu Wert.

Ein Rechenbeispiel: Eine Schreinerei hat Maschinen, Werkzeug und Holz im Neuwert von 200.000 Euro. Versichert sind 150.000 Euro, also drei Viertel. Ein Brand richtet 40.000 Euro Schaden an. Die Schreinerei bekommt 30.000 Euro. Gekürzt wird jeder Schaden, auch der kleine.

Gemessen wird der Wert am Tag des Schadens. Ein Betrieb, der wächst, wird ohne Anpassung unbemerkt unterversichert.

Neuwert, Zeitwert und die Pflicht zur Wiederbeschaffung

Ersetzt wird in der Regel der Neuwert: der Betrag, mit dem du eine gleichwertige Sache neu kaufst oder herstellst. Das Gesetz zieht in § 88 Versicherungsvertragsgesetz Alter und Abnutzung ab, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Neuwertversicherung ist eine solche Vereinbarung.

Den Teil über dem Zeitwert bekommst du nach den Musterbedingungen erst, wenn du nachweist, dass du die Sache wiederbeschaffst oder wiederherstellst. Das erlaubt § 93 Versicherungsvertragsgesetz. Gibst du den Betrieb nach dem Schaden auf, bleibt es meist beim Zeitwert, also dem Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung.

So funktioniert der Unterversicherungsverzicht

Mit dem Unterversicherungsverzicht verspricht der Versicherer, im Schadenfall nicht nachzurechnen. Die Musterklausel des GDV setzt dafür voraus, dass die Summen angemessen gebildet wurden, Stand: Juni 2020. Wie das geprüft wird, regelt jeder Versicherer selbst. Lies genau, woran der Verzicht hängt, zum Beispiel an einer Wertermittlung beim Abschluss.

Ohne Verzicht helfen drei Werkzeuge gegen schleichende Unterversicherung. Ein Wertzuschlag fängt Preissteigerungen auf. Eine Vorsorgeversicherung deckt neue Anschaffungen mit, bis du sie meldest. Und eine Stichtagsversicherung passt die Summe an schwankende Lagerbestände an, etwa vor dem Weihnachtsgeschäft. Du meldest dann regelmäßig deinen Bestand.

Selbständig von zu Hause: wann die Hausratversicherung reicht

Arbeitest du selbständig in deiner Wohnung, schützt oft schon deine Hausratversicherung deine Arbeitsgeräte. Nach den GDV-Musterbedingungen VHB 2022 zählen Arbeitsgeräte und Einrichtung zum Hausrat, auch wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden, Stand: Juni 2026.

Es gibt zwei Grenzen. Die erste ist der Raum: Ein Arbeitszimmer gehört zur Wohnung, wenn du es nur durch die Wohnung betreten kannst. Hat dein Atelier, deine Praxis oder dein Büro einen eigenen Eingang, ist es nicht mehr Teil der Wohnung.

Die zweite Grenze sind Waren. Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen sind im Hausrat nur bis zu einem festen Betrag versichert, den der Versicherungsschein nennt.

Kommen Kundinnen und Kunden zu dir, lagerst du viel Ware oder arbeitest du in einem eigenen Raum, reicht die Hausrat nicht mehr. Dann brauchst du eine Inhaltsversicherung. Sag deiner Hausratversicherung in jedem Fall, dass du zu Hause selbständig arbeitest, und frag nach den Grenzen.

Lisa startet im Arbeitszimmer ihrer Mietwohnung. Laptop, zwei Monitore, Drucker und Schreibtisch haben 6.000 Euro gekostet. Ihr Arbeitszimmer erreicht man nur über den Flur, also gehören die Geräte zu ihrem Hausrat. Sie prüft, ob ihre Hausrat einen Unterversicherungsverzicht nach Wohnfläche hat. Dann muss sie die Summe nicht nachrechnen.

Für den Laptop gilt: Die Hausrat zahlt bei Einbruch, Feuer oder Leitungswasser. Fällt er herunter, hilft nur eine Elektronikversicherung. Als Lisa später ins eigene Büro zieht, endet der Schutz der Hausrat für alles, was sie dorthin mitnimmt. Für das Büro schließt sie eine Inhaltsversicherung ab, bevor die Möbel umziehen.

Steuerlich gilt: Den Anteil des Hausratbeitrags, der auf ein beruflich genutztes Arbeitszimmer entfällt, kannst du oft absetzen.

Besonderheiten für Praxen, Handwerk und Handel

Jede Branche hat eigene Lücken, auf die Inhaberinnen und Inhaber achten sollten.

In Arztpraxen lagern Medikamente und Impfstoffe im Kühlschrank. Verderb nach einem versicherten Schaden lässt sich oft mit einschließen. Verdirbt etwas, weil es falsch gelagert war, zahlt keine Versicherung. Ärztinnen und Ärzte nehmen außerdem ihre Arzttasche mit zu Hausbesuchen. Gegen einfachen Diebstahl ist sie nur mit eigenem Einschluss versichert.

Im Handwerk sind Werkzeug und Material ständig unterwegs. Die abhängige Außenversicherung schützt Sachen, die vorübergehend außerhalb des Betriebs sind, oft aber nur gegen bestimmte Gefahren. Für Baustellen gibt es Erweiterungen, häufig für den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz. Werkzeug im Firmenwagen braucht eine eigene Autoinhaltsversicherung.

Im Handel schwankt der Warenbestand übers Jahr. Hier hilft die Stichtagsversicherung. Kassen, Waagen und Kassensysteme laufen oft über die Elektronikversicherung. Bargeld in der Kasse ist nur bis zu den Grenzen versichert, die im Vertrag stehen.

Worauf es im Vertrag einer Inhaltsversicherung ankommt

Einen guten Vertrag erkennst du an wenigen Punkten. Die Tabelle fasst sie zusammen, auf Grundlage der GDV-Musterbedingungen und ihrer Klauseln, Stand: Juni 2020.

PunktDarauf achtenWarum es zählt
VersicherungssummeNeuwert der Einrichtung, Wiederbeschaffungspreis der Waren, getrennt nach PositionenSonst wird jeder Schaden gekürzt
UnterversicherungsverzichtVereinbart, Bedingungen verstandenKein Nachrechnen im Schaden
Grobe FahrlässigkeitVerzicht auf Kürzung, möglichst ohne ObergrenzeSonst zahlst du einen Teil selbst
ElementarEingeschlossen, Selbstbehalt passend zu deinen RücklagenStarkregen trifft jede Region
BetriebsunterbrechungHaftzeit so lang wie ein realistischer NeustartLaufende Kosten ohne Umsatz
Versicherte KostenAufräumen, Bewegung und Schutz, Mehrkosten durch Auflagen in ausreichender HöheGroße Schäden kosten mehr als das Inventar
Fremdes EigentumEingeschlossen, mit passender SummeKundensachen und Leasinggeräte
AußenversicherungGeltungsbereich, Baustellen, FahrzeugeWerkzeug ist unterwegs besonders gefährdet
Wertsachen und BargeldGrenzen passend zum AlltagStandardgrenzen sind oft niedrig

Zur groben Fahrlässigkeit: Hast du einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, darf der Versicherer nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kürzen, je nach Schwere deines Fehlers. Bei Vorsatz zahlt er nichts. Viele Gewerbeverträge verzichten auf die Kürzung, manche nur bis zu einem Betrag.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“

Bei der Inhaltsversicherung heißt das oft: Die Summe stammt aus dem Gründungsjahr. Seitdem sind Maschinen, Warenlager und Preise gewachsen. Auffallen tut das erst, wenn der Versicherer nach einem Schaden nachrechnet.

Was eine Inhaltsversicherung kostet und wie sie steuerlich zählt

Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag wird für jeden Betrieb einzeln berechnet, und verlässliche Durchschnittswerte über alle Branchen liegen nicht vor.

Den Preis bestimmen vor allem die Branche, die Versicherungssumme, die gewählten Gefahren und Bausteine und der Standort mit seiner Einbruch- und Hochwasserlage. Dazu kommen Sicherungen wie Schlösser, Gitter oder eine Einbruchmeldeanlage, frühere Schäden und die Höhe des Selbstbehalts.

Ein Büro mit ein paar Laptops kostet darum weniger als eine Schreinerei mit Holzlager. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag.

Steuerlich sind die Beiträge Betriebsausgaben. Nach § 4 Absatz 4 Einkommensteuergesetz sind das alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern deinen Gewinn. Im Beitrag steckt außerdem Versicherungsteuer.

Für Lisa heißt das: Den Beitrag für ihr Büro zahlt sie vom Geschäftskonto und setzt ihn in der Gewinnermittlung ab. Ihr privates Budget mit 1.600 Euro Fixkosten im Monat bleibt unberührt.

So läuft der Abschluss einer Inhaltsversicherung ab

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme. Geh durch deinen Betrieb und schreib auf, was dort steht, mit dem heutigen Neupreis. Waren bewertest du zum Einkaufspreis. Fotos und eine Inventarliste helfen dir später auch im Schaden.

Der Versicherer fragt nach Betriebsart, Adresse, Fläche, Bauart des Gebäudes, Sicherungen und Vorschäden. Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz musst du alles angeben, was du weißt und wonach er in Textform fragt. Antworte genau. Eine falsche Betriebsbeschreibung kann den Schutz kosten.

Nach dem Abschluss gilt: Änderungen melden. Ziehst du um, baust du an, änderst du, was du herstellst, oder legst du den Betrieb still, kann das eine Gefahrerhöhung sein. Die Musterbedingungen nennen genau diese Fälle. Erhöht der Versicherer deshalb den Beitrag um mehr als 10 Prozent, darfst du innerhalb eines Monats kündigen.

Auch Sicherheitsvorschriften stehen im Vertrag, etwa zu Schlössern, zum Brandschutz oder zu Wasserleitungen in ungenutzten Räumen im Winter. Verletzt du sie grob fahrlässig, darf der Versicherer kürzen. Kündige einen alten Vertrag erst, wenn der neue bestätigt ist.

Nach Brand, Einbruch oder Wasserschaden im Betrieb: so bekommst du dein Geld

Im Schadenfall zählen die ersten Stunden. Die Zeitleiste folgt den GDV-Musterbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz.

  • SofortSchaden begrenzen: Feuerwehr rufen, Wasser absperren, Ware in Sicherheit bringen. Das verlangt § 82 Versicherungsvertragsgesetz. Die Kosten dafür trägt der Versicherer nach § 83.
  • Am selben TagDen Schaden unverzüglich melden. Nach Einbruch oder Raub die Polizei rufen. Die Schadenstelle möglichst nicht verändern, bis der Versicherer sie freigibt, außer um den Schaden kleiner zu halten.
  • In den ersten TagenEine Liste der gestohlenen oder zerstörten Sachen bei Polizei und Versicherer einreichen. Fotos, Rechnungen, Inventarliste und Buchhaltung bereithalten. Bei großen Schäden kommt eine Sachverständige oder ein Sachverständiger.
  • Nach einem MonatSteht die Höhe noch nicht fest, kannst du eine Abschlagszahlung verlangen. Zahlt der Versicherer nicht innerhalb eines Monats nach der Meldung, ist die Entschädigung nach den Musterbedingungen mit 4 Prozent im Jahr zu verzinsen.
  • Bis zur WiederbeschaffungNeue Einrichtung und Maschinen kaufen und die Belege einreichen. Erst dann wird der Teil der Entschädigung über dem Zeitwert fällig.

Seid ihr euch über die Höhe nicht einig, kannst du ein Sachverständigenverfahren verlangen. Jede Seite benennt eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, beide wählen gemeinsam eine dritte Person als Obfrau oder Obmann. Jede Seite zahlt die eigene Gutachterin oder den eigenen Gutachter, die Kosten der dritten Person teilen sich beide.

Verletzt du nach dem Schaden grob fahrlässig eine Pflicht, darf der Versicherer kürzen. Er zahlt trotzdem, wenn die Verletzung für den Schaden und seine Feststellung keine Rolle gespielt hat, außer bei Arglist. Nach einem Schaden dürfen beide Seiten den Vertrag nach § 92 Versicherungsvertragsgesetz kündigen, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.

Was bei der Inhaltsversicherung als Nächstes zählt

Bei der Inhaltsversicherung zählt weniger der Preis als die Frage, ob die Summe noch zu deinem Betrieb passt. Ein neues Büro, eine neue Maschine, ein volleres Lager oder der Schritt aus dem Arbeitszimmer sind gute Anlässe, den Vertrag anzusehen. Prüfe dabei auch, ob die Betriebsunterbrechung lange genug zahlt, um neu zu starten.

Für Schäden, die du anderen zufügst, lies weiter bei der Betriebshaftpflicht. Welche Verträge für Selbständige sonst zählen, zeigt die Absicherung für Selbständige. Deinen Vertrag gehen wir gern gemeinsam mit dir durch.

Lass uns deine Inhaltsversicherung einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Bei uns im Laden wurde eingebrochen und die Kasse ausgeräumt. Zahlt die Inhaltsversicherung auch das Bargeld?

Die aufgebrochene Tür, die beschädigte Einrichtung und die gestohlene Ware ja, wenn Einbruchdiebstahl versichert ist. Bargeld nur, wenn dein Vertrag es einschließt, und bis zur vereinbarten Grenze. Die Grenze hängt oft davon ab, ob das Geld in der Kasse oder in einem Tresor lag.

Jemand hat während der Öffnungszeit Ware eingesteckt. Ist das versichert?

Nein. Das ist einfacher Diebstahl, und den deckt die Inhaltsversicherung nicht. Versichert ist Diebstahl nach einem Einbruch und Raub mit Gewalt oder Drohung.

Mein Laptop für die Selbständigkeit wurde bei einem Einbruch aus meiner Wohnung gestohlen. Zahlt die Hausratversicherung?

Meist ja, wenn du in einem Arbeitszimmer arbeitest, das nur durch die Wohnung erreichbar ist. Nach den GDV-Musterbedingungen zählen auch Arbeitsgeräte für den Beruf zum Hausrat. Für ein Büro mit eigenem Eingang oder für viel Ware brauchst du eine Inhaltsversicherung.

Nach einem Starkregen stand unser Lager im Keller unter Wasser. Zahlt die Inhaltsversicherung?

Nur, wenn der Elementarbaustein vereinbart ist. Überschwemmung und Rückstau gehören nicht zu den Grundgefahren. Prüfe auch, ob eine Rückstausicherung verlangt war und gewartet wurde.

Bei uns hat es gebrannt und wir können zwei Monate nicht arbeiten. Wer zahlt Miete und Löhne?

Die Inhaltsversicherung zahlt die zerstörten Sachen, nicht die laufenden Kosten. Miete, Löhne und den entgangenen Gewinn ersetzt nur eine Betriebsunterbrechungsversicherung, und zwar bis zum Ende der Haftzeit. In den Musterbedingungen sind das 12 Monate.

Unser Lager ist vor Weihnachten doppelt so voll wie sonst. Sind wir dann unterversichert?

Das kann passieren, denn gemessen wird der Wert am Tag des Schadens. Eine Stichtagsversicherung für Waren oder eine Vorsorgeversicherung fängt solche Spitzen auf. Mit einem Unterversicherungsverzicht rechnet der Versicherer nicht nach, wenn die Summe angemessen gebildet wurde.

In meiner Werkstatt ist beim Brand das Fahrrad einer Kundin verbrannt. Wer zahlt?

Meist deine Inhaltsversicherung, wenn fremdes Eigentum eingeschlossen ist. Nach den Musterbedingungen sind Sachen versichert, die dir zur Bearbeitung oder Verwahrung überlassen wurden. Die Entschädigung geht an dich und die Eigentümerin gemeinsam.

Quellen: GDV: Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung VSG 2010, unverbindliche Musterbedingungen, Stand 01.04.2014, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Musterklauseln zur Verbundenen Sach-Gewerbeversicherung VSG 2010, Stand 01.06.2020, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2022, Versicherungssummenmodell, Stand Juni 2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Bundesregierung stellt Weichen für mehr Elementarschutz, Stand 28.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: Versicherungsvertragsgesetz § 19, § 75, § 81, § 82, § 83, § 88, § 92 und § 93, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: Einkommensteuergesetz § 4, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Inhaltsversicherung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Der Umzug aus dem Arbeitszimmer ins eigene Büro ist ein guter Anlass, sich von sich aus zu melden: Hausrat-Grenze und neuer Inhaltsschutz lassen sich dann in einem Gespräch klären.
  • Nach dem Jahresabschluss passt ein kurzer gemeinsamer Blick auf Inventar, Warenbestand und Haftzeit der Betriebsunterbrechung.

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