Mit dem Hauskauf kommen neue Risiken und neue Angebote: Gebäude, Glas, Öltank, Photovoltaik, Restschuld. Nur ein Teil davon schützt dich vor einem Schaden, der dich finanziell aus der Bahn wirft.
Hier steht, welche Versicherungen für Hausbesitzerinnen wirklich zählen, was sie 2026 kosten und warum beim Kauf die ersten vier Wochen entscheiden.
Betrifft dich, wenn du ein Zuhause kaufst ihr euch trennt
Hier geht es um das selbst bewohnte Haus
Diese Seite gilt für das Haus oder die Doppelhaushälfte, in der du selbst wohnst. Wer vermietet, gerade baut oder eine Photovoltaikanlage plant, braucht zusätzliche Bausteine. Dafür gibt es eigene Seiten im Bereich Baufinanzierung und Wohnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wirklich wichtig sind drei Dinge: eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz, eine Haftpflicht für Haus und Grundstück und ein Schutz für das Einkommen, aus dem du den Kredit zahlst.
- Die Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Starkregen und Hochwasser sind nur mit dem Zusatz Elementarschutz drin. 2025 hatten ihn erst 59 Prozent der Wohngebäude.
- Für das selbst bewohnte Haus reicht meist die Privathaftpflicht. Bei Vermietung oder unbebautem Grundstück brauchst du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, bei einem Öltank eine Gewässerschadenhaftpflicht.
- Kaufst du ein Haus, geht die alte Gebäudeversicherung automatisch auf dich über. Kündigen kannst du sie nur innerhalb eines Monats.
- Sehr guter Schutz mit Elementar kostet für ein Modellhaus mit 150 m² ab rund 635 bis 695 Euro im Jahr. Teure Tarife kosten das Drei- bis Vierfache (Stand: 16.09.2026).
So gehst du vor
- Lass dir vor dem Notartermin den Versicherungsschein der laufenden Gebäudeversicherung geben.
- Prüfe darin Elementarschutz, gleitenden Neuwert und grobe Fahrlässigkeit. Die Grundlagen stehen auf der Seite Wohngebäudeversicherung.
- Schau in deine Privathaftpflicht, ob das selbst bewohnte Haus und ein Öltank mitversichert sind.
- Rechne nach, ob deine Kreditrate weiterläuft, wenn du krank wirst. Alles zum Kauf steht unter Was zählt, wenn du ein Zuhause kaufst.
- Lass den übernommenen Vertrag innerhalb der Monatsfrist prüfen: in der Beratung.
Inhalt
- Welche Versicherungen braucht eine Hausbesitzerin wirklich?
- Was passiert, wenn das Haus nicht versichert ist?
- Was zahlt die Wohngebäudeversicherung und was nicht?
- Brauchst du den Elementarschutz?
- Welche Haftpflicht brauchst du als Hausbesitzerin?
- Brauchst du zusätzlich eine Hausratversicherung?
- Was schützt deine Kreditrate?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet die Absicherung fürs Haus?
- So läuft der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf ab
- Wenn am Haus ein Schaden passiert
- Was bei Versicherungen fürs Haus jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherungen braucht eine Hausbesitzerin wirklich?
Die kurze Antwort: Eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz, eine Haftpflicht, die dein Grundstück einschließt, und ein Schutz für dein Einkommen. Alles andere ist Zusatz und hängt von deinem Haus ab.
Die Reihenfolge folgt einer Frage: Was passiert, wenn es schiefgeht? Ein abgebranntes Haus kostet dich Zehntausende Euro, ein gesprungenes Ceranfeld zahlst du selbst. In unserem Kurs heißt das API-Prinzip: Absichern, was dich ruinieren kann. Puffern, was die Rücklage trägt. Den Rest bewusst Ignorieren.
| Versicherung | Was sie schützt | Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | das Haus und alles, was fest verbaut ist | wichtig |
| Elementarschutz | Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck | wichtig |
| Privathaftpflicht | Schäden, die du anderen zufügst, beim selbst bewohnten Haus meist inklusive | wichtig |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Haftung bei vermietetem Haus oder unbebautem Grundstück | nur in diesen Fällen |
| Gewässerschadenhaftpflicht | Haftung, wenn Öl aus deinem Tank ins Erdreich oder Wasser gelangt | bei Öltank |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | dein Einkommen und damit deine Kreditrate | wichtig, wenn du vom Einkommen lebst |
| Risikolebensversicherung | den Kredit für die Menschen, die nach deinem Tod im Haus bleiben | wichtig, wenn jemand von dir abhängt |
| Hausratversicherung | Möbel, Kleidung, Technik | sinnvoll, je nach Wert |
| Glasversicherung | Fenster, Ceranfeld, Duschwand | selten nötig |
Stand: 11.10.2026. Laut Stiftung Warentest kommen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer an einer Wohngebäudeversicherung nicht vorbei, obwohl das Gesetz sie nicht vorschreibt.
Was passiert, wenn das Haus nicht versichert ist?
Die kurze Antwort: Dann zahlst du jeden Schaden selbst, und dein Kredit läuft trotzdem weiter.
2025 gab es in der Wohngebäudeversicherung rund 280.000 Sturm- und Hagelschäden, im Schnitt 2.301 Euro je Schaden. Ein Elementarschaden kostete im Schnitt 4.700 Euro (Stand: GDV, Naturgefahrenreport 2026). Ein Brand oder Hochwasser im Erdgeschoss kostet ein Vielfaches. Dafür ist kein Notgroschen gebaut.
Dazu kommt die Haftung. Löst sich ein Ziegel und verletzt jemanden, haftest du als Besitzerin, wenn das Dach mangelhaft gepflegt war (§ 836 BGB). Für einen Öltank haftest du sogar ohne Verschulden, wenn Öl ins Grundwasser gelangt. Ausgenommen ist nur höhere Gewalt (§ 89 Abs. 2 WHG).
Was zahlt die Wohngebäudeversicherung und was nicht?
Die kurze Antwort: Sie zahlt, wenn dein Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch sind nur mit dem Zusatz Elementarschutz versichert.
Versichert ist das Gebäude mit allem, was fest dazugehört: Dach, Wände, Heizung, Leitungen, für das Haus gefertigte Einbaumöbel. Auch Zubehör wie Markisen, Briefkastenanlage oder Brennstoffvorräte zählt dazu. Carport, Gartenhaus oder Zaun kosten meist Aufpreis.
Sturm ist erst ab Windstärke 8 versichert. Regen durch ein offenes Fenster ist nicht versichert. Das Wegräumen eines umgestürzten Baums zählt laut Verbraucherzentrale NRW zu den versicherten Folgekosten.
Wie hoch muss das Haus versichert sein?
So hoch, dass du es in gleicher Größe und Ausstattung neu bauen kannst. Üblich ist der gleitende Neuwert: Der Beitrag wächst mit den Baupreisen, die Summe veraltet nicht. Am einfachsten und sichersten ist die Berechnung nach Wohnfläche.
Manche Verträge rechnen noch mit einem Wert von 1914 in Reichsmark. Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, weil das oft zur Unterversicherung führt: Liegt die Summe erheblich unter dem Wert des Hauses, zahlt der Versicherer nur anteilig (§ 75 VVG).
Verursachst du einen Schaden grob fahrlässig, darf der Versicherer kürzen, wenn dein Vertrag das nicht ausschließt. Stiftung Warentest wertet Tarife mit dieser Kürzung als mangelhaft. 2026 waren 57 von 182 geprüften Tarifen mangelhaft.
Brauchst du den Elementarschutz?
Die kurze Antwort: Ja. Starkregen kann jedes Haus treffen, nicht nur das am Fluss. Der Elementarschutz ist der einzige Weg, Überschwemmung und Rückstau zu versichern.
2025 waren bundesweit 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert, gegen Sturm und Hagel 96 Prozent. Spitze war Baden-Württemberg mit 94 Prozent, Schlusslicht Mecklenburg-Vorpommern mit 39 Prozent (Stand: GDV, Datenservice zum Naturgefahrenreport 2026).
Rund 330.000 Gebäude, etwa 1,5 Prozent des Bestands, stehen auf Flächen mit hoher Hochwassergefahr. Der Branchenverband rechnet damit, dass sich die Schäden durch Naturgefahren bis 2050 mindestens verdoppeln könnten. Das ist eine Prognose.
Rückstau heißt: Bei Starkregen drückt Wasser aus dem Kanal durch die Abflüsse ins Haus. Oft gibt es den Schutz nur mit einer Rückstauklappe im Keller. Beim Wechsel des Versicherers kann für Elementarschäden eine Wartezeit gelten. Wechsle deshalb nie mit Lücke.
Kommt die Pflicht zum Elementarschutz?
Geplant, aber nicht beschlossen. Am 23.09.2026 kündigte Bundesjustizministerin Hubig Eckpunkte an: Jede neue Wohngebäudeversicherung soll Elementarschutz enthalten, bestehende Verträge sollen umgestellt werden. Ob man abwählen kann, wird geprüft. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor (Stand: 11.10.2026).
Bis dahin entscheidest du selbst. Mehr zu Bausteinen, Gefahrenzonen und Preisen steht auf der Seite Elementarschadenversicherung.
Der häufigste Denkfehler: „Mein Haus steht nicht am Fluss, also brauche ich keinen Elementarschutz.“ Starkregen fragt nicht nach der Lage. Er überfordert die Kanalisation, und das Wasser kommt durch den Abfluss im Keller zurück. Das ist Rückstau, und den zahlt nur der Elementarschutz.
Welche Haftpflicht brauchst du als Hausbesitzerin?
Die kurze Antwort: Für das Haus, in dem du selbst wohnst, reicht meist deine Privathaftpflicht. Eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchst du, wenn du vermietest oder ein unbebautes Grundstück besitzt.
Als Besitzerin bist du für dein Grundstück verantwortlich: lose Ziegel, bröckelnder Putz, ein unsicherer Weg. Laut Verbraucherzentrale deckt die Privathaftpflicht selbst genutzte Immobilien. Prüfe trotzdem, ob dein Vertrag das Haus nennt. Bei einer vermieteten Einliegerwohnung hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Wer einen Heizöltank betreibt, haftet für Gewässerschäden ohne Verschulden. Ein Leck reicht. Ob deine Privathaftpflicht den Tank einschließt, steht in den Bedingungen. Steht er dort nicht, brauchst du eine Gewässerschadenhaftpflicht.
Brauchst du zusätzlich eine Hausratversicherung?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was in deinem Haus steht. Die Wohngebäudeversicherung schützt nur das Haus, die Hausratversicherung deine beweglichen Sachen.
Die Grenze: Was du beim Umzug mitnehmen würdest, ist Hausrat. Sofa, Kleidung, Laptop, Fahrrad im Keller. Was fest verbaut bleibt, gehört zum Gebäude. Könntest du nach einem Brand alles aus eigener Tasche neu kaufen? Wenn nicht, gehört die Hausratversicherung dazu.
Eine Glasversicherung ist laut Stiftung Warentest selten ratsam. Sie ist teuer, weil sie viele Kleinschäden zahlt. Sinnvoll sein kann sie bei großen Glasflächen wie einem Wintergarten.
Was schützt deine Kreditrate?
Die kurze Antwort: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt die Rate, solange du lebst. Eine Risikolebensversicherung schützt die Menschen, die nach deinem Tod mit dem Kredit im Haus bleiben.
Das größte Risiko für dein Haus ist selten das Haus. Es ist der Monat, in dem dein Gehalt ausbleibt und die Bank trotzdem abbucht. Für alle, die vom Gehalt leben, ist ein Berufsunfähigkeitsschutz laut Stiftung Warentest unbedingt notwendig. Mit Kredit gilt das doppelt.
Eine Risikolebensversicherung kann das Darlehen absichern. Mit fallender Versicherungssumme sinkt der Schutz mit der Tilgung, und du zahlst nicht für Schutz, den du nicht mehr brauchst.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, 2.500 Euro netto. Seit sie 24 ist, hat sie eine BU mit 1.500 Euro Monatsrente. Stell dir vor, Lisa kauft allein ein Reihenhaus aus den Siebzigern, 110 m².
Mit dem Kauf übernimmt sie die Gebäudeversicherung des Verkäufers. Darin findet sie: kein Elementarschutz, eine feste Summe aus den Neunzigern und eine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit.
Annahme im Beispiel: Der Vertrag versichert 300.000 Euro, ein Neubau gleicher Art kostet heute 380.000 Euro. Stell dir vor, im zweiten Winter platzt ein Rohr, Schaden 40.000 Euro.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Anteil, der versichert ist | 300.000 € geteilt durch 380.000 € | rund 79 % |
| Zahlung des Versicherers | 40.000 € mal 300.000 / 380.000 | 31.578,95 € |
| Lisa zahlt selbst | 40.000 € minus 31.578,95 € | 8.421,05 € |
Rechnung nach § 75 VVG, Zahlen als Annahme im Beispiel. Ob wirklich gekürzt wird, hängt davon ab, ob die Lücke als erheblich gilt. Mit gleitendem Neuwert stellt sich die Frage nicht.
Lisa nutzt die Monatsfrist und wechselt: gleitender Neuwert, Elementarschutz, keine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Annahme im Beispiel: 720 Euro im Jahr, also 60 Euro im Monat.
Dann schaut sie auf ihr Einkommen. Ihre Kreditrate liegt bei 1.100 Euro im Monat, Annahme im Beispiel. Die BU-Rente von 1.500 Euro trägt die Rate, aber kaum Grundsteuer, Rücklagen fürs Dach und Alltag dazu. Das klärt sie als Nächstes.
Was kostet die Absicherung fürs Haus?
Die kurze Antwort: Für ein Einfamilienhaus mit 150 m² gibt es sehr guten Schutz mit Elementar ab rund 635 Euro im Jahr. Teure Tarife kosten das Drei- bis Vierfache. Der Preis hängt stark vom Ort ab.
Stiftung Warentest hat 2026 ein Modellhaus durchgerechnet: 150 m², Baujahr 2005, voll unterkellert, mit Garage. In Regensburg gab es sehr guten Schutz mit Elementar ab 635 Euro im Jahr, in Bremen mit höherer Gefährdungsklasse ab 695 Euro (Stand: 16.09.2026).
2026 stiegen die Beiträge um 4,2 Prozent, wegen höherer Kosten und Löhne am Bau. Das entspricht etwa dem Schnitt der letzten zehn Jahre. Der Elementarbaustein kostet in der niedrigsten Gefahrenzone oft deutlich unter 100 Euro im Jahr.
Laut Verbraucherzentrale NRW zählen vor allem Bauart, Dach, Wohnfläche, Nutzung und Standort, dazu die versicherten Gefahren. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit kannst du zum Ende des dritten Jahres kündigen, danach jährlich, mit drei Monaten Frist (§ 11 Abs. 4 VVG).
So läuft der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf ab
Die kurze Antwort: Beim Kauf übernimmst du den Vertrag der Verkäuferin oder des Verkäufers automatisch. Dann hast du einen Monat, um zu entscheiden, ob du ihn behältst.
1
Vertrag vor dem Kauf anfordern
Die Versicherung geht mit dem Eigentum auf dich über, mit allen Rechten und Pflichten (§ 95 VVG). Für den Beitrag des laufenden Jahres haftet ihr beide. Haltet schriftlich fest, wer welchen Teil zahlt.
2
Innerhalb eines Monats entscheiden
Du kannst sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die Frist läuft ab Erwerb, also ab Eintragung im Grundbuch, oder ab dem Tag, an dem du vom Vertrag erfährst (§ 96 VVG). Auch der Versicherer darf mit einem Monat Frist kündigen.
3
Die Bank einbinden
Hat deine Bank ihr Grundpfandrecht beim Versicherer angemeldet, wirkt deine Kündigung nur mit ihrer Zustimmung oder wenn das Haus nicht mehr belastet ist (§ 144 VVG). Ohne ausreichenden Grund darf sie nicht ablehnen. Zeig ihr gleich den neuen Vertrag.
4
Neuen Vertrag lückenlos starten
Der neue Schutz beginnt am Tag, an dem der alte endet. Gib alles an, was den Wert bestimmt: ausgebautes Dachgeschoss, Garage, Photovoltaik, Wärmepumpe. Baust du später an, melde das.
Tipp
Behält nach einer Trennung eine Person das Haus, schau sofort in den Versicherungsschein. Läuft er noch auf beide oder auf die andere Person, passe Versicherungsnehmerin und Kontoverbindung an. Wem das Haus gehört, steht im Grundbuch.
Wenn am Haus ein Schaden passiert
Die kurze Antwort: Begrenze den Schaden, melde ihn sofort und dokumentiere alles. Wer zu spät meldet, riskiert den Schutz.
Bei Feuer rufst du die Feuerwehr, bei einem Wasserschaden schließt du den Haupthahn. Zugefrorene Leitungen taut ein Fachbetrieb auf. Fotos vom Schaden und seinem Umfang helfen, wenn es später Streit gibt.
Ist die Prüfung nach einem Monat nicht fertig, kannst du einen Abschlag verlangen, in Höhe dessen, was der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlt (§ 14 Abs. 2 VVG). Das hilft, wenn Handwerkerinnen und Handwerker vorab Geld wollen.
Nach einem Schaden dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen (§ 92 VVG). Kündige aber nie, bevor ein neuer Vertrag mit Elementarschutz feststeht.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Beim Hauskauf ist der Kopf voll mit Notar, Kredit und Umzug. Die Gebäudeversicherung läuft einfach mit. Genau das ist die Falle: Du übernimmst einen Vertrag, den du nie ausgesucht hast, manchmal Jahrzehnte alt. Ich rate jeder Käuferin, ihn in den ersten vier Wochen einmal ganz zu lesen. Danach ist die einfachste Ausstiegstür zu.“
Was bei Versicherungen fürs Haus jetzt zählt
Ein Haus braucht weniger Versicherungen, als dir angeboten werden, aber die richtigen, richtig eingestellt. Zuerst das Gebäude mit Elementarschutz und einer Summe, die mit den Baupreisen wächst. Dann die Haftung für Grundstück und Öltank. Danach dein Einkommen, denn ohne Gehalt trägt kein Haus.
Alles Weitere entscheidest du nach dem API-Prinzip. Wie groß deine Rücklage sein sollte, steht auf der Seite Notgroschen. Wenn du gerade gekauft hast, zählt vor allem die Uhr. Ein Monat ist schnell vorbei.
Passt die Versicherung zu deinem Haus?
Wir prüfen mit dir Gebäudeversicherung, Elementarschutz und Haftpflicht, am besten innerhalb der Monatsfrist nach dem Kauf. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Der Vertrag geht zwar automatisch auf euch über, ihr könnt ihn aber innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode (§ 96 VVG). Hat die Bank ihre Grundschuld beim Versicherer angemeldet, braucht die Kündigung ihre Zustimmung. Prüft den alten Vertrag vorher auf Elementarschutz und eine ausreichende Summe.
Nur, wenn ihr den Elementarschutz habt. Überschwemmung und Rückstau sind im Grundschutz nicht enthalten. Regen, der durch ein offenes Fenster läuft, ist gar nicht versichert. Für Schäden an Möbeln und Sachen im Keller braucht es zusätzlich den Elementarbaustein in der Hausrat.
Hast du das Dach nicht ordentlich gepflegt, haftest du als Besitzerin (§ 836 BGB). Beim selbst bewohnten Einfamilienhaus ist das meist ein Fall für deine Privathaftpflicht. Hat ein Sturm ab Windstärke 8 den Ziegel gelöst und war das Dach in Ordnung, haftest du in der Regel nicht.
Wahrscheinlich ja. Wer einen Öltank betreibt, haftet für Gewässerschäden auch ohne eigenes Verschulden (§ 89 WHG). Ob deine Privathaftpflicht den Tank einschließt, steht in den Bedingungen. Steht er dort nicht, brauchst du eine Gewässerschadenhaftpflicht.
Prüfe, auf wen die Gebäudeversicherung läuft und von welchem Konto der Beitrag kommt. Läuft sie noch auf beide oder auf deinen Ex-Partner, lass Versicherungsnehmerin und Kontoverbindung auf dich ändern. Schau auch, ob du im Grundbuch allein stehst und ob deine Privathaftpflicht das Haus noch einschließt.
Quellen: §§ 11, 14, 75, 92, 95, 96, 144 VVG, § 836 BGB, § 89 WHG, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Naturgefahrenreport 2026 und Datenservice zum Naturgefahrenreport 2026, GDV, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Rede von Bundesjustizministerin Hubig beim GDV-Versicherungstag, Bundesregierung, 23.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Wohngebäudeversicherung, Verbraucherzentrale NRW, Stand 10.08.2026, und Private Haftpflichtversicherung, Verbraucherzentrale, Stand 07.10.2026, geprüft am 11.10.2026 · Wohngebäudeversicherungen im Vergleich, Stiftung Warentest, Stand 16.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Versicherungen: optimaler Risikoschutz, Stiftung Warentest, geprüft am 12.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Versicherungen für Hausbesitzerinnen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Nach einem Hauskauf läuft die Monatsfrist aus § 96 VVG. Ein kurzer Anruf in den ersten Wochen kann für Kundinnen viel bewegen.
- Bei übernommenen Altverträgen lohnt der Blick auf Wert 1914, fehlenden Elementarschutz und die Klausel zur groben Fahrlässigkeit.
- Mit dem Kredit verändert sich oft auch der Bedarf in BU und Risikoleben. Das passt gut ins nächste Jahresgespräch.
