Nach einem Unwetter steht oft mehr als eine Frage im Raum. Der Keller ist nass, ein Ast liegt auf dem Dach, das Auto hat Dellen. Für jeden dieser Schäden kann eine andere Versicherung zuständig sein. Und manchmal keine.
Hier steht, welcher Vertrag bei Wasser, Sturm und Hagel zahlt, wo die Grenzen liegen und was du tust, wenn es passiert ist. Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn ihr zusammenzieht du ein Zuhause kaufst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest
Hier geht es nur um die Frage: Wer zahlt welchen Unwetterschaden?
Diese Seite ordnet Schäden durch Wasser, Sturm, Hagel und Blitz den richtigen Verträgen zu. Wie der Elementarschutz selbst funktioniert, steht auf der Seite Elementarschadenversicherung. Alles zum Vertrag für dein Haus findest du unter Wohngebäudeversicherung, alles zu deinen Sachen unter Hausratversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Schäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, Schäden an Möbeln und Sachen die Hausratversicherung, Schäden am eigenen Auto die Teilkasko. Triffst du mit deinem Eigentum andere, zahlt die Privathaftpflicht.
- Sturm, Hagel und Blitz sind im Grundschutz von Gebäude- und Hausratversicherung enthalten. Sturm zählt in der Regel erst ab Windstärke 8.
- Überschwemmung, Rückstau aus dem Kanal, Erdrutsch und Schneedruck sind nur mit einem Elementarbaustein versichert. Ihn brauchst du getrennt für Gebäude und Hausrat.
- Regen, der durch ein offenes Fenster kommt, zahlt keine dieser Versicherungen.
- Eine Pflicht zum Elementarschutz gibt es noch nicht. Die Bundesregierung arbeitet an Eckpunkten, ein Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Inhalt
- Welche Versicherung ist bei Unwetter für was zuständig?
- Was gilt, wenn kein passender Vertrag da ist?
- Wann zahlt die Versicherung bei Wasser im Haus?
- Was zahlt die Versicherung bei Sturm, Hagel und Blitz?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet der Schutz gegen Starkregen und Überschwemmung?
- Wenn das Unwetter einen Schaden angerichtet hat: so gehst du vor
- Kommt die Pflicht-Elementarversicherung?
- Was bei Unwetterschäden jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherung ist bei Unwetter für was zuständig?
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, was beschädigt ist. Das Haus, deine Sachen, dein Auto oder das Eigentum anderer: Für jedes gibt es einen eigenen Vertrag.
| Was ist beschädigt? | Zuständiger Vertrag | Beispiel |
|---|---|---|
| Das Gebäude | Wohngebäudeversicherung der Eigentümerin oder des Eigentümers | Sturm deckt das Dach ab |
| Möbel, Kleidung, Geräte | Hausratversicherung | Hagel zerschlägt das Fenster, der Fernseher wird nass |
| Dein eigenes Auto | Teilkasko, bei manchen Schäden nur Vollkasko | Hagel beult das Dach ein |
| Eigentum oder Gesundheit anderer | Privathaftpflicht | Dein Blumentopf fällt vom Balkon auf einen Passanten |
Wohnst du zur Miete, ist das Gebäude Sache deiner Vermieterin oder deines Vermieters. Deine Sachen schützt nur deine eigene Hausratversicherung. Für Schäden, die vom eigenen Grundstück oder Haus auf andere ausgehen, gibt es außerdem die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Grundschutz und Elementarbaustein
Gebäude- und Hausratversicherung decken im Grundschutz Feuer, Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Leitungswasser ist Wasser, das aus Rohren oder Geräten im Haus austritt, etwa bei einem Rohrbruch.
Im Elementarbaustein stecken Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Einzelne Gefahren kannst du in der Regel nicht getrennt wählen.
Was gilt, wenn kein passender Vertrag da ist?
Die kurze Antwort: Dann zahlst du den Schaden selbst. Eine Pflichtversicherung gegen Unwetter gibt es nicht, und der Elementarschutz ist kein fester Teil der üblichen Verträge. Stand: 12.10.2026.
Pflicht ist bei den Verträgen aus diesem Artikel nur die Kfz-Haftpflicht. Sie zahlt aber nur Schäden, die du mit dem Auto bei anderen anrichtest. Für das eigene Auto bekommst du nach einem Hagel daraus nichts.
Auch wer eine Gebäude- oder Hausratversicherung hat, ist oft nur zum Teil geschützt. Fehlt der Elementarbaustein, zahlst du den überfluteten Keller selbst. Ein Rohrbruch im selben Keller wäre versichert.
Wann zahlt die Versicherung bei Wasser im Haus?
Die kurze Antwort: Es zählt, woher das Wasser kommt. Aus der Leitung zahlt der Grundschutz. Von außen durch Überflutung oder aus dem Kanal zahlt nur der Elementarbaustein. Durchs offene Fenster zahlt niemand.
| Woher kommt das Wasser? | Versichert? |
|---|---|
| Aus einem geplatzten Rohr oder der Waschmaschine | Ja, Grundschutz (Leitungswasser) |
| Ein Fluss oder Bach tritt über die Ufer | Nur mit Elementarbaustein (Überschwemmung) |
| Starkregen überflutet das Grundstück und läuft ins Haus | Nur mit Elementarbaustein (Überschwemmung) |
| Wasser drückt aus dem Abfluss im Keller hoch | Nur mit Elementarbaustein (Rückstau), und nur mit funktionierender Rückstausicherung |
| Grundwasser tritt an die Oberfläche und läuft ins Haus | Nur mit Elementarbaustein |
| Grundwasser drückt von unten durch die Kellerwand | Nein |
| Regen kommt durch ein offenes oder gekipptes Fenster | Nein |
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt oder Regen dein Grundstück überflutet. Starkregen trifft nicht nur Häuser am Fluss. Er kann überall auftreten.
Rückstau heißt: Der Kanal ist voll, und das Wasser drückt durch die Abflussrohre zurück ins Haus. Die Verträge verlangen dafür eine Rückstausicherung, eine Klappe im Abwasserrohr. Fehlt sie oder funktioniert sie nicht, kann der Versicherer kürzen oder ablehnen.
Die Hausrat kann verlangen, dass Sachen im Keller erhöht gelagert sind, also nicht direkt auf dem Boden stehen. Bei Grundwasser ist oft schwer nachzuweisen, ob es von oben kam oder durch die Wand.
Der häufigste Denkfehler: „Wasserschaden ist Wasserschaden, dafür bin ich versichert.“ Für die Versicherung gibt es drei Arten von Wasser: aus der Leitung, von außen und durchs Fenster. Nur die erste steckt im Grundschutz.
Was zahlt die Versicherung bei Sturm, Hagel und Blitz?
Die kurze Antwort: Sturm- und Hagelschäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, an deinen Sachen die Hausratversicherung. Sturm zählt dabei in der Regel erst ab Windstärke 8. Für das Auto ist die Teilkasko zuständig.
Darunter zahlen Gebäude- und Hausratversicherung meist nicht. Messen musst du nicht selbst: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe reicht es, wenn eine Wetterstation in der Gegend die Windstärke gemessen hat.
Am Haus
Die Wohngebäudeversicherung zahlt ein abgedecktes Dach oder einen Baum, der aufs Haus stürzt. Garage und Gartenhaus sind versichert, wenn sie in der Police stehen. Den umgestürzten Baum wegzuräumen, zahlt sie nur mit einer eigenen Zusatzklausel.
Fällt der Baum vom Nachbargrundstück, haftet die Besitzerin oder der Besitzer in der Regel nur, wenn er sichtbar krank oder instabil war. Sonst zahlt deine eigene Gebäudeversicherung. Schäden durch lang anhaltende Hitze deckt bislang keine Gebäudeversicherung.
An deinen Sachen
Zerschlägt der Hagel ein Fenster und wird dein Sofa nass, zahlt die Hausratversicherung den Schaden am Sofa. Markisen und Antennen deiner Wohnung sind mitversichert. Gartenmöbel und Blumenkübel auf der offenen Terrasse sind bei Sturm oft nicht versichert. Manche Tarife schließen sie ein.
Ein direkter Blitzschaden an Geräten ist versichert. Überspannung, also eine Spannungsspitze über die Stromleitung, steckt nicht in jedem Vertrag. Sie lässt sich meist gegen einen kleinen Aufpreis einschließen.
Am Auto
Die Teilkasko zahlt Schäden durch Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitz, Überschwemmung und Erdrutsch, auch wenn ein Dachziegel aufs geparkte Auto fällt. Fährst du gegen einen umgestürzten Baum, zahlt nur die Vollkasko. Sie zahlt auch Sturmschäden unter Windstärke 8.
Wer rechtzeitig vor Hochwasser gewarnt wurde und das Auto nicht in Sicherheit bringt, riskiert den Schutz. Mehr zu den Verträgen fürs Auto steht unter Kfz-Versicherung.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit mit 2.500 Euro netto. Sie wohnt zur Miete im zweiten Stock, mit Kellerabteil. Sie hat eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflicht.
Stell dir vor, an einem Juliabend fällt in einer Stunde mehr Regen, als der Kanal fassen kann. Drei Dinge passieren.
- Der Keller: Wasser drückt aus dem Bodenablauf hoch, Wintersachen und Campingausrüstung stehen im Wasser. Schaden, angenommen im Beispiel: 1.800 Euro. Das ist Rückstau.
- Das Fenster: Durchs gekippte Schlafzimmerfenster regnet es auf den Teppich. Dafür zahlt keine Versicherung.
- Der Balkon: Eine Böe reißt einen Blumenkasten vom Balkon auf das Auto eines Nachbarn. Das zahlt Lisas Privathaftpflicht.
Den Keller zahlt die Hausrat nur, wenn Lisa den Elementarbaustein hat und das Haus eine funktionierende Rückstausicherung hat. Ob die Sachen erhöht stehen mussten, steht in ihrem Vertrag.
Mit einer Selbstbeteiligung, wie sie beim Elementarschutz oft gilt (10 Prozent, mindestens 500 Euro, höchstens 5.000 Euro), rechnet es sich so: 10 Prozent von 1.800 Euro wären 180 Euro. Es gelten aber mindestens 500 Euro. Die Versicherung zahlt 1.300 Euro.
Ohne Baustein bekommt Lisa für den Keller nichts. Wände und Boden sind Sache der Vermieterin. Lisa merkt sich zwei Dinge: Ihr Vertrag braucht den Baustein, und das Fenster bleibt bei Gewitterwarnung zu.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Wer zur Miete wohnt, sagt oft: Das Haus ist doch versichert. Stimmt, nur gehört dir das Haus nicht. Mich interessiert bei Unwetter weniger das Wetter als der Weg des Wassers: aus der Leitung, von draußen oder durchs Fenster? Wer das einmal für die eigene Wohnung durchgeht, weiß, welcher Baustein fehlt.“
Was kostet der Schutz gegen Starkregen und Überschwemmung?
Die kurze Antwort: In der Hausratversicherung kostet der Elementarbaustein laut Stiftung Warentest oft nur 10 bis 20 Euro im Jahr extra (Stand: April 2026). Beim Gebäude hängt der Preis stark davon ab, wie gefährdet die Adresse ist.
Versicherer teilen Adressen in Gefährdungsklassen ein. Für Hochwasser gibt es vier Klassen, für Starkregen drei. In der höchsten Hochwasserklasse kommt mindestens einmal in zehn Jahren Hochwasser. Dort sind die Beiträge oft kaum bezahlbar und die Selbstbehalte hoch.
Neben dem Beitrag zählt die Selbstbeteiligung. Beim Elementarschutz in der Hausrat sind laut Bund der Versicherten oft 10 Prozent des Schadens fällig, mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro. Bei einem Schaden von 6.000 Euro zahlst du dann 600 Euro selbst.
Lief schon mehrmals Wasser in den Keller, kann ein Versicherer den Schutz ablehnen, auch außerhalb von Risikogebieten. Nach einem Schaden darf er kündigen. Die Beiträge unterscheiden sich stark, ein Vergleich lohnt sich.
Wenn das Unwetter einen Schaden angerichtet hat: so gehst du vor
Die kurze Antwort: Melde den Schaden sofort bei jeder Versicherung, die betroffen sein könnte. Verhindere weitere Schäden, mache Fotos und repariere nichts, bevor der Versicherer zugestimmt hat.
1
Sofort melden, auch bei Unsicherheit
Melde den Schaden unverzüglich bei allen Verträgen, die in Frage kommen: Hausrat, Gebäude, Kasko, Haftpflicht. Die genaue Liste kannst du nachreichen.
2
Schlimmeres verhindern
Du musst den Schaden nach Möglichkeit klein halten (§ 82 VVG). Deck ein undichtes Dachfenster mit einer Plane ab. Vermeidbare Folgeschäden zahlt die Versicherung nicht.
3
Fotografieren, aufbewahren, absprechen
Lass die Schadenstelle möglichst unverändert oder fotografiere sie. Wirf beschädigte Sachen erst weg, wenn der Versicherer sie begutachtet oder darauf verzichtet hat. Sprich Reparaturen und Ersatzkäufe vorher ab.
4
Nach einem Monat Abschlag verlangen
Ist der Versicherer einen Monat nach der Meldung noch nicht fertig, kannst du einen Abschlag in Höhe des unstrittigen Betrags verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG).
Kommt die Pflicht-Elementarversicherung?
Die kurze Antwort: Noch nicht. Es gibt weder ein Gesetz noch einen Gesetzentwurf. Die Bundesregierung stimmt gerade Eckpunkte ab. Stand: 12.10.2026.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am 23.09.2026 erklärt: Jede Wohngebäudeversicherung soll künftig auch Elementarschäden abdecken. Bestehende Verträge sollen umgestellt werden, mit Gelegenheit, sie vorher anzupassen.
Wichtig ist der Unterschied: Geplant ist eine Angebotspflicht für Versicherer, keine Versicherungspflicht wie beim Auto. Es soll Elemente der Freiwilligkeit geben, etwa höhere Selbstbehalte. Ob du den Schutz abwählen kannst, ist offen.
Die Eckpunkte sollen „bald“ veröffentlicht werden, danach sind Länder und Verbände dran. Einen Termin gibt es nicht. Die Pläne nennen nur die Wohngebäudeversicherung. In der Hausrat bleibt der Elementarbaustein deine Entscheidung.
Was bei Unwetterschäden jetzt zählt
Unwetter lassen sich nicht planen, die Verträge schon. Schau in deine Policen nach „Elementar“ oder „weitere Naturgefahren“: in der Hausrat und, wenn dir das Haus gehört, im Gebäudevertrag. Fehlt das Wort, ist Starkregen dein größter offener Posten.
Dann zählen die kleinen Dinge: eine funktionierende Rückstausicherung, Sachen im Keller nicht auf dem Boden, Fenster zu bei Unwetterwarnung. Wie du dich gegen Risiken grundsätzlich aufstellst, steht unter Lebensverändernde Risiken: Die vier Ebenen.
Bist du für Wasser, Sturm und Hagel richtig versichert?
Wir schauen uns deine Hausrat- und Gebäudeversicherung an und zeigen dir, ob der Elementarschutz drin ist und wo Lücken bleiben. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nur, wenn deine Hausrat einen Elementarbaustein hat. Dann braucht das Haus meist eine funktionierende Rückstausicherung, und deine Sachen müssen eventuell erhöht gelagert sein.
Den Schaden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Wind mindestens Windstärke 8 hatte. Das Wegräumen des Baums zahlt sie nur mit einer eigenen Zusatzklausel. Kam der Baum vom Nachbargrundstück und war sichtbar krank, haftet in der Regel die Besitzerin oder der Besitzer.
Nein. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die du anderen zufügst. Hagelschäden am eigenen Auto zahlt die Teilkasko, die Vollkasko enthält sie ebenfalls.
Nein. Regen, der durch ein offenes oder gekipptes Fenster eindringt, ist weder in der Hausrat noch in der Gebäudeversicherung versichert. Er gilt auch nicht als Elementarschaden.
Das ist meist ein Überspannungsschaden. Viele neuere Hausratverträge schließen ihn ein, ältere oft nicht. Schau in deine Bedingungen unter „Überspannung“.
Quellen: Versicherungsvertragsgesetz, § 14 und § 82 VVG, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Rede von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig beim Versicherungstag am 23.09.2026, Bundesregierung, veröffentlicht 27.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, Verbraucherzentrale, Stand 31.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Stiftung Warentest: Sturm, Starkregen und Gewitter, Stand 29.06.2026, und Hausratversicherung: was sie abdeckt, Stand 20.04.2026, geprüft am 12.10.2026 · Sturm, Hagel, Gewitter: welche Versicherung bei Unwetterschäden zahlt, Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 29.06.2026, geprüft am 12.10.2026 · Infoblatt Hausratversicherung, Bund der Versicherten, Stand 27.06.2025, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Unwetterschäden
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Jahresgespräch lohnt die Frage, wo das Kellerabteil liegt und was dort steht. Gerade Mieterinnen und Mieter wissen selten, dass Rückstau ohne Elementarbaustein nicht in der Hausrat steckt.
- Wenn die Eckpunkte zur Angebotspflicht veröffentlicht sind, ist das ein guter Anlass, Gebäudeverträge ohne Elementardeckung von sich aus anzusprechen.
