Sechs Wochen lang merkst du nichts. Ab der siebten Woche kommt Krankengeld statt Gehalt, und jeden Monat fehlt Geld. Die Krankengeld-Lücke kannst du in einer Minute grob schätzen und in zehn Minuten genau berechnen. Hier siehst du beides, dazu die Steuer, an die du denken solltest, und wie groß dein Puffer sein sollte.
Betrifft dich, wenn du angestellt und lange krank bist oder es werden könntest, du länger ausfällst oder du deine Rücklage planen willst.
Worum es hier geht
Dieser Artikel ist zum Selbst-Rechnen. Wie Krankengeld grundsätzlich funktioniert, erklärt der Artikel Krankengeld 2026: Höhe, Dauer und Regeln. Warum ein Teil vom Netto fehlen kann, steht in Die Krankengeld-Lücke: warum ein Fünftel fehlt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Davon gehen noch Beiträge ab.
- Als grober Selbsttest reicht: Netto mal 0,7. Das ist eine vorsichtige Schätzung für das, was ankommt.
- Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber deinen Steuersatz für das übrige Einkommen. Das kann die Erstattung verkleinern oder zu einer Nachzahlung führen.
- Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung gibt es Krankengeld für höchstens 72 Wochen. So lange sollte dein Puffer die Lücke tragen.
- Hauptberuflich Selbstständige bekommen kein Krankengeld, wenn sie es nicht vorher gewählt haben.
So gehst du vor
- Selbsttest machen. Nimm dein Netto mal 0,7. Ziehe das von deinem Netto ab. Das ist deine grobe Lücke pro Monat.
- Fixkosten daneben legen. Was läuft weiter, auch wenn du krank bist? Der Budgetplaner hilft beim Sortieren.
- Genau rechnen. Gehe die Tabelle unten mit deinen Zahlen durch.
- Puffer festlegen. Lücke pro Tag mal 504 Tage. Teile das Ergebnis durch dein Netto. Wie du daraus deine Rücklage ableitest, zeigt der Artikel Risiken absichern, puffern oder ignorieren.
- Puffer parken. Lege das Geld getrennt vom Alltag ab. Wie das geht, zeigt das Kontenmodell mit vier Konten.
Inhalt
- Wie viel Geld kommt ab Woche 7 noch an?
- Gibt es eine Obergrenze?
- Und was ist mit Selbstständigen?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie groß ist Lisas Lücke genau?
- Warum kommt nach dem Krankengeld noch die Steuer?
- Wie groß muss der Puffer sein?
- Ein Denkfehler: Steuerfrei heißt, die Steuer ist egal
- Was heißt das für dich?
- Häufig gestellte Fragen
Wie viel Geld kommt ab Woche 7 noch an?
Die kurze Antwort: Weniger als dein Netto. Wie viel genau, hängt von drei Schritten ab.
Schritt 1: Die Krankenkasse nimmt 70 % von deinem Regelentgelt. Das ist dein normales Brutto, auf einen Tag umgerechnet.
Schritt 2: Sie vergleicht das mit 90 % von deinem Netto pro Tag. Der kleinere Wert gilt.
Schritt 3: Davon gehen Beiträge ab. Krankenversicherung zahlst du in dieser Zeit nicht. Wohl aber deinen Anteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Ein Monat zählt dabei immer 30 Tage. Quellen: § 47 und § 224 SGB V, Stand: 16.10.2026.
Dein Anteil an den Beiträgen ist 2026 so hoch:
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 1,8 %, ohne Kinder ab 23 Jahren 2,4 %
Vereinfacht gerechnet sind das zusammen 12,4 % vom Krankengeld, ohne Kinder 13 %. Mit mehreren Kindern unter 25 sinkt der Pflegebeitrag weiter. Die Beiträge aus dem Krankengeld tragen du und die Kasse je zur Hälfte. Den Zuschlag für Kinderlose zahlst du allein. Quellen: § 170 SGB VI, § 347 SGB III, § 59 SGB XI und Haufe, Stand: 09.12.2025.
Gibt es eine Obergrenze?
Die kurze Antwort: Ja. 2026 gibt es höchstens 135,63 € Krankengeld am Tag, vor Abzügen.
Die Grenze kommt von der Beitragsbemessungsgrenze. Das ist das Gehalt, bis zu dem Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden. 2026 sind das 5.812,50 € im Monat. Was du darüber verdienst, zählt für das Krankengeld nicht.
70 % von 5.812,50 € sind 4.068,75 € im Monat. Durch 30 geteilt ergibt das 135,63 € am Tag. Quellen: § 47 SGB V und Bundesregierung, Stand: 29.04.2026.
Für 2027 hat das Kabinett eine Grenze von 6.375 € im Monat beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Höchstkrankengeld läge dann voraussichtlich bei 148,75 € am Tag. Quelle: Bundesregierung, Stand: 12.10.2026.
Und was ist mit Selbstständigen?
Die kurze Antwort: Wer hauptberuflich selbstständig ist, bekommt kein Krankengeld. Es sei denn, er oder sie hat es vorher gewählt.
In der gesetzlichen Kasse gibt es zwei Wege:
- Wahlerklärung: Du erklärst der Kasse, dass du Krankengeld willst. Dann gibt es Krankengeld ab der siebten Woche.
- Wahltarif Krankengeld: Ein Zusatztarif deiner Kasse, für den du eine eigene Prämie zahlst. Du bist drei Jahre daran gebunden.
Wichtig: Gibst du die Wahlerklärung ab, während du schon krank bist, gilt sie erst ab dem Tag nach dieser Krankheit. Quelle: § 44, § 46 und § 53 SGB V, Stand: 16.10.2026.
Die private Alternative heißt Krankentagegeld. Das ist eine Versicherung, die einen vereinbarten Betrag pro Krankheitstag zahlt. Ab welchem Tag, legst du im Vertrag fest. Für Angestellte kann sie die Lücke zum Krankengeld schließen.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24 Lisa startet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
- Mit 27 Mit der eigenen Wohnung wachsen ihre Fixkosten. Sie spart auf Tagesgeld, ohne festes Ziel.
- Im Beispiel jetzt · 31 Lisa verdient 3.850 € brutto und 2.500 € netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 € im Monat. Sie hat keine Kinder.
Stell dir vor: Lisa hat einen Bandscheibenvorfall. Nach der Operation folgt eine lange Reha. Sechs Wochen zahlt ihr Arbeitgeber das volle Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse. Wann sie zurückkommt, kann niemand sagen.
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung hilft hier noch nicht. Sie zahlt erst, wenn Lisa ihren Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. So beschreibt es § 172 VVG. Dein Vertrag kann eigene Regeln dazu haben. Schau deshalb in deine Bedingungen.
Lisa macht zuerst den Selbsttest: 2.500 € mal 0,7 sind 1.750 €. Grob fehlen ihr also 750 € im Monat. Dann rechnet sie genau.
Wie groß ist Lisas Lücke genau?
Die kurze Antwort: 542,50 € im Monat. Das ist weniger als im Selbsttest, denn der Selbsttest rechnet vorsichtig.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Brutto pro Tag | 3.850 € geteilt durch 30 | 128,33 € |
| 70 % davon | 128,33 € mal 0,7 | 89,83 € |
| Netto pro Tag | 2.500 € geteilt durch 30 | 83,33 € |
| 90 % davon | 83,33 € mal 0,9 | 75,00 € |
| Krankengeld vor Abzügen | der kleinere Wert | 75,00 € |
| Abzüge vereinfacht 13 % | 75,00 € mal 0,13 | 9,75 € |
| Krankengeld pro Tag | 75,00 € minus 9,75 € | 65,25 € |
| Krankengeld pro Monat | 65,25 € mal 30 | 1.957,50 € |
| Lücke pro Monat | 2.500 € minus 1.957,50 € | 542,50 € |
Lisa rechnet vereinfacht mit 13 %, weil sie keine Kinder hat und älter als 23 ist. Rechenbasis: § 47 SGB V und Beitragssätze 2026, Stand: 16.10.2026. Den gleichen Rechenweg zeigt auch der Artikel Krankengeld 2026.
Ihre Fixkosten von 1.600 € sind gedeckt. Für Essen, Fahrten und alles andere bleiben aber nur noch 357,50 €. Sparen ist in dieser Zeit nicht drin.
Warum kommt nach dem Krankengeld noch die Steuer?
Die kurze Antwort: Wegen des Progressionsvorbehalts. Krankengeld selbst ist steuerfrei. Aber das Finanzamt zählt es mit, wenn es deinen Steuersatz festlegt.
Dieser höhere Steuersatz gilt dann für dein übriges Einkommen, also zum Beispiel für dein Gehalt aus den Monaten vor der Krankheit. Quelle: § 32b EStG, Stand: 16.10.2026.
Das kann deine Steuererstattung kleiner machen. Es kann aber auch zu einer Nachzahlung führen. Das gilt auch für Paare mit Steuerklasse III und V.
Bekommst du im Jahr mehr als 410 € Krankengeld, musst du eine Steuererklärung abgeben. Quelle: § 46 EStG, Stand: 16.10.2026.
Wie viel es bei dir ausmacht, hängt von deinem ganzen Jahr ab. Lass es dir im Zweifel von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater ausrechnen.
Wie groß muss der Puffer sein?
Die kurze Antwort: Bei Lisa rund 9.100 € für die Lücke. Das sind gut 3,6 Nettogehälter.
Krankengeld gibt es für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren. Die sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber zahlt, zählen mit. Krankengeld fließt also höchstens 72 Wochen. Quelle: § 48 SGB V, Stand: 16.10.2026.
So rechnet Lisa, grob gerechnet:
- Dauer: 72 Wochen sind 504 Tage.
- Lücke pro Tag: 83,33 € Netto minus 65,25 € Krankengeld sind 18,08 €.
- Lücke für 72 Wochen: 504 Tage mal 18,08 € sind rund 9.100 €.
- In Nettogehältern: rund 9.100 € geteilt durch 2.500 € sind gut 3,6.
Dazu kommt die Steuer. Ihre Höhe lässt sich nicht pauschal sagen. Lisa rundet deshalb auf 4 Nettogehälter auf, also 10.000 €. So steht es auch im Artikel Risiken absichern, puffern oder ignorieren.
Wichtig: Dieser Puffer ist keine zweite Rücklage obendrauf. Deine Rücklage richtet sich nach dem teuersten Ereignis, das dich treffen kann. Ist die Krankengeld-Lücke dein teuerstes Ereignis, ist sie dein Maßstab.
Tipp
Teile deine Lücke pro Monat durch 30. Bei Lisa sind das 18,08 € am Tag. In Tagen rechnet auch ein privates Krankentagegeld. So kannst du jedes Angebot direkt mit deiner Lücke vergleichen.

Samiras Blick
Samira Harkat
Wenn ich über die Lücke beim Krankengeld spreche, frage ich zuerst nach dem Puffer. Denn die Miete, das Auto und die Versicherungen laufen einfach weiter. Mir ist wichtig, dass die Steuer mit auf den Zettel kommt. Sonst kann später ein Bescheid mit einer Nachzahlung oder einer kleineren Erstattung kommen. Bei Selbstständigen schaue ich als Erstes, ob überhaupt Krankengeld vereinbart ist.
Ein Denkfehler: Steuerfrei heißt, die Steuer ist egal
Die kurze Antwort: Steuerfrei heißt nur, dass auf das Krankengeld selbst keine Steuer fällt.
Es hebt aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Die Rechnung kommt erst mit dem Steuerbescheid. Wer dann gerade wieder arbeitet und keinen Puffer mehr hat, kann kalt erwischt werden.
Was heißt das für dich?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was dein Krankengeld deckt und wie du arbeitest.
- Das kannst du so lassen: Dein Krankengeld deckt Fixkosten und Alltag, und du hast etwas Luft für die Steuer.
- Wenn das Krankengeld deine Fixkosten nicht deckt: Dann ist die Lücke existenziell. Kläre, ob ein privates Krankentagegeld für dich in Frage kommt.
- Wenn die Fixkosten gedeckt sind, aber zu wenig zum Leben bleibt: Bau einen Puffer für bis zu 72 Wochen Lücke auf. Oder kombiniere Puffer und Krankentagegeld.
- Wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst: Deine Lücke ist größer, weil das Krankengeld gedeckelt ist. Rechne mit dem Höchstkrankengeld.
- Wenn du selbstständig bist: Prüfe in deinen Unterlagen, ob du eine Wahlerklärung, einen Wahltarif oder ein Krankentagegeld hast. Wenn nicht, fehlt ab dem ersten Krankheitstag alles.
Reicht dein Schutz, wenn du lange krank bist?
Wir rechnen mit dir deine Lücke durch und schauen auf deine Verträge. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Weil es vorsichtig rechnet. Die Kasse zahlt höchstens 90 % vom Netto, davon gehen noch Beiträge ab. Bei Lisa kommen am Ende rund 78 % an. Verdienst du über der Beitragsbemessungsgrenze, fehlt mehr. Dann rechne genau.
Ja, ein wenig. Einmalzahlungen aus den letzten zwölf Monaten vor der Krankheit fließen anteilig in das Krankengeld ein. Quelle: § 47 SGB V.
Deine Krankschreibung muss ohne Lücke weiterlaufen. Die nächste Krankschreibung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der alten erfolgen. Der Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Quelle: § 46 SGB V.
Dann kann es um Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente gehen. Was eine BU-Versicherung in dieser Zeit tun kann, steht im Artikel zur AU-Klausel in der BU.
Privates Krankentagegeld steht nicht in der Liste von § 32b EStG. Für deinen Einzelfall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Quellen: 1. SGB V § 44 Krankengeld · 1. SGB V § 46 Entstehen des Anspruchs · 1. SGB V § 47 Höhe des Krankengeldes · 1. SGB V § 48 Dauer des Krankengeldes · 1. SGB V § 53 Wahltarife · 1. SGB VI § 170 Beitragstragung · 1. SGB V § 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld · 1. SGB III § 347 Beitragstragung · 1. SGB XI § 59 Beitragstragung · 2. EStG § 32b Progressionsvorbehalt · 2. EStG § 46 Veranlagung bei Arbeitslohn · 3. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026, Stand 29.04.2026 · 4. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027, Stand 12.10.2026 · 5. Haufe: Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026, Stand 09.12.2025 · 6. VVG § 172 Leistung des Versicherers. Alle geprüft am 16.10.2026.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Krankengeld-Lücke
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Der Selbsttest mit Netto mal 0,7 kann das Gespräch schneller öffnen als eine Tabelle.
- Der Progressionsvorbehalt gehört mit in die Puffer-Rechnung. Er kann im Gespräch leicht untergehen.
- Bei Selbstständigen lohnt ein Blick in die Unterlagen der Kasse. Dort steht, ob Krankengeld gewählt wurde.
