Wer den Job verliert, hat erst einmal viele Fragen und wenig Zeit. Wie viel Geld kommt, wie lange, und was passiert, wenn ich selbst kündige? Dazu kommen Fristen, die schon laufen, bevor der letzte Arbeitstag da ist.
Hier steht, wie hoch das Arbeitslosengeld ist, wie lange es gezahlt wird und wann eine Sperrzeit droht. Mit einem Blick, den viele Ratgeber auslassen: was nach Elternzeit oder Teilzeit zählt. Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn du deinen Job verlierst ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst du den Job wechselst
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitslosengeld beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 % (§ 149 SGB III).
- Anspruch hast du, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig warst. Dann bekommst du es 6 bis 24 Monate lang, je nach Versicherungszeit und Alter.
- Zeiten mit Elterngeld, mit einem Kind unter drei Jahren oder mit dauerhaft reduzierter Teilzeit drücken das Arbeitslosengeld unter bestimmten Bedingungen nicht. Sie bleiben bei der Berechnung außen vor.
- Kündigst du selbst ohne wichtigen Grund, ruht das Arbeitslosengeld in der Regel 12 Wochen. Wer sich zu spät arbeitsuchend meldet, verliert eine Woche.
- Arbeitsuchend melden musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Jobs. Erfährst du es später, innerhalb von drei Tagen.
So gehst du vor
- Sobald du weißt, dass dein Job endet: online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Die Drei-Tage-Frist läuft ab dem Tag, an dem du davon erfährst.
- Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst oder selbst kündigst: prüfen, ob eine Sperrzeit droht.
- Nach Elternzeit oder Teilzeit: im Bescheid nachsehen, welche Zeiten und welches Entgelt die Agentur angesetzt hat.
- Rechne aus, wie lange deine Rücklage die Lücke zwischen Gehalt und Arbeitslosengeld trägt. Mehr dazu unter Notgroschen und Jobverlust: Was Geld, Kopf und Alltag jetzt brauchen.
Inhalt
- Was ist Arbeitslosengeld genau?
- Was gilt, wenn du keinen Anspruch hast oder er endet?
- Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
- Was zählt nach Elternzeit oder Teilzeit?
- Wie lange bekommst du Arbeitslosengeld?
- Wann droht eine Sperrzeit?
- Was kostet die Arbeitslosenversicherung, und was gilt bei der Steuer?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- So läuft es ab, wenn du deinen Job verlierst
- Was gilt, wenn du dich nach Job oder Elternzeit selbstständig machst?
- Was beim Arbeitslosengeld jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist Arbeitslosengeld genau?
Die kurze Antwort: Arbeitslosengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Es ersetzt einen Teil deines Nettoeinkommens, wenn du deinen Job verlierst und vorher lange genug eingezahlt hast.
Im Alltag heißt es oft Arbeitslosengeld I oder ALG I. Es ist eine Versicherungsleistung: Du hast Beiträge gezahlt, also hast du einen Anspruch. Wie viel du bekommst, hängt von deinem früheren Gehalt ab, nicht von deinem Vermögen.
Davon zu unterscheiden ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Sie hängt nicht an früheren Beiträgen, sondern an deinem Bedarf. Einkommen und Vermögen im Haushalt werden dort angerechnet.
Arbeitslosengeld ist kein Gehalt auf Zeit ohne Bedingungen. Du musst arbeitslos sein, dich bewerben und der Vermittlung zur Verfügung stehen. Wer neben dem Arbeitslosengeld arbeitet, darf das in der Regel nur unter 15 Stunden in der Woche (§ 138 SGB III).
Was gilt, wenn du keinen Anspruch hast oder er endet?
Die kurze Antwort: Dann bleibt nur die Grundsicherung für Arbeitsuchende, und die gibt es nur, wenn Einkommen und Vermögen im Haushalt nicht reichen. Darum zählen Fristen und Versicherungszeiten so viel.
Hast du in den letzten 30 Monaten keine 12 Monate Versicherungspflicht, gibt es kein Arbeitslosengeld. Eine Ausnahme mit 6 Monaten gibt es nur für kurze, befristete Jobs mit geringem Entgelt (§ 142 SGB III).
Endet der Anspruch nach 6 bis 24 Monaten, gilt dasselbe. Ab dann zählt, was im Haushalt da ist: das Einkommen der Partnerin oder des Partners, das Ersparte, der Notgroschen.
Wer nach Elternzeit oder in langer Teilzeit den Job verliert, hat oft weniger Rücklagen und ist stärker vom Einkommen im Haushalt abhängig. Dann trifft das Ende des Arbeitslosengelds härter.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die kurze Antwort: Wer arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet hat und in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig war.
Diese 12 Monate heißen Anwartschaftszeit, die 30 Monate davor heißen Rahmenfrist (§§ 142, 143 SGB III). Versicherungspflichtig ist vor allem jede Beschäftigung über der Minijob-Grenze.
Wichtig für Eltern: Auch Zeiten, in denen du ein Kind unter drei Jahren erziehst, sind versichert, wenn du vorher versicherungspflichtig warst (§ 26 Abs. 2a SGB III). Sie zählen für die Anwartschaft. Das gilt für den Elternteil, dem die Erziehungszeit zugeordnet ist.
Arbeitslos melden kannst du dich online im Portal der Agentur für Arbeit oder persönlich. Das geht frühestens drei Monate, bevor die Arbeitslosigkeit beginnt (§ 141 SGB III).
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Die kurze Antwort: 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %. Grundlage ist dein Bruttoentgelt der letzten 12 Monate.
Die Agentur rechnet in drei Schritten. Zuerst ermittelt sie dein Bemessungsentgelt: das beitragspflichtige Bruttoentgelt im letzten Jahr, umgerechnet auf einen Tag (§§ 150, 151 SGB III). Gibt es darin weniger als 150 Tage mit Entgelt, schaut sie auf die letzten zwei Jahre.
Dann zieht sie pauschal ab: 20 % für die Sozialversicherung, dazu Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach deiner Steuerklasse zu Jahresbeginn (§ 153 SGB III). Heraus kommt das Leistungsentgelt, also ein pauschaliertes Netto. Davon bekommst du 60 % oder 67 %.
Die 67 % gelten auch, wenn das Kind nur deinem Ehe- oder Lebenspartner zugeordnet ist (§ 149 SGB III). Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht (§ 153 Abs. 2 SGB III). Ein späterer Wechsel zählt nur unter Bedingungen.
Für ein Netto von 2.500 € heißt das grob: Nach einem Jobverlust stehen etwa 1.500 € im Monat zur Verfügung, mit Kind etwa 1.675 €. Das ist eine Schätzung, weil das pauschalierte Netto vom echten Netto abweicht. Der genaue Betrag steht im Bescheid.
Was zählt nach Elternzeit oder Teilzeit?
Die kurze Antwort: Zeiten, in denen du wegen eines Kindes oder wegen Pflege weniger verdient hast, zählen nicht gegen dich. Sie fallen aus der Berechnung heraus. Bleiben danach zu wenige Tage mit Entgelt übrig, rechnet die Agentur mit einem fiktiven Entgelt nach deiner Qualifikation.
Konkret bleiben bei der Bemessung außen vor (§ 150 Abs. 2 SGB III):
- Zeiten, in denen du Elterngeld bekommen hast.
- Zeiten, in denen du ein Kind unter drei Jahren betreut hast und deshalb weniger verdient oder gearbeitet hast.
- Zeiten einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit mit weniger Entgelt.
- Zeiten mit Teilzeit, wenn die Arbeitszeit dauerhaft um mindestens 5 Stunden auf unter 80 % einer Vollzeitstelle gesunken ist. Voraussetzung: Du hast in den letzten dreieinhalb Jahren mindestens sechs Monate am Stück mehr gearbeitet.
Das schützt vor einer Falle: Ohne diese Regel würde eine Mutter, die nach der Elternzeit mit 20 Stunden zurückkommt und dann den Job verliert, Arbeitslosengeld nach ihrem Teilzeitgehalt bekommen.
Was passiert, wenn zu wenig Zeit übrig bleibt?
Bleiben in den letzten zwei Jahren keine 150 Tage mit Entgelt, rechnet die Agentur mit einem fiktiven Entgelt (§ 152 SGB III). Maßgeblich ist die Qualifikation, die für die Stellen nötig ist, auf die sie dich vorrangig vermittelt.
| Gruppe | Nötige Qualifikation | Fiktives Entgelt pro Tag 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Hochschul- oder Fachhochschulabschluss | 1/300 der Bezugsgröße: 158,20 € |
| 2 | Fachschule, Meisterin oder Meister, vergleichbar | 1/360: 131,83 € |
| 3 | Abgeschlossene Ausbildung | 1/450: 105,47 € |
| 4 | Keine Ausbildung | 1/600: 79,10 €, mit Untergrenze nach Mindestlohn |
Stand: 2026. Grundlage ist die Bezugsgröße 2026 von 47.460 € im Jahr, also 3.955 € im Monat (Deutsche Rentenversicherung). Je nach Beruf liegt das fiktive Entgelt über oder unter dem früheren Gehalt. Mit Ausbildung kann es deutlich darunter liegen.
Der häufigste Denkfehler: „Nach drei Jahren Teilzeit bekomme ich Arbeitslosengeld nur noch nach dem Teilzeitgehalt.“ Nicht unbedingt. Teilzeit wegen eines kleinen Kindes oder eine dauerhafte Reduzierung unter 80 % bleibt bei der Berechnung oft außen vor.
Ob das bei dir greift, hängt an den Bedingungen oben. Prüf den Bescheid genau.
Weitere Hintergründe zum Weg zurück nach der Elternzeit stehen unter Teilzeit und Wiedereinstieg.
Wie lange bekommst du Arbeitslosengeld?
Die kurze Antwort: Zwischen 6 und 24 Monaten. Unter 50 sind es höchstens 12 Monate. Entscheidend sind die Monate mit Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren und dein Alter.
| Versicherungspflicht mindestens | Ab Alter | Arbeitslosengeld für |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 | 24 Monate |
Stand: 12.10.2026, § 147 SGB III. Bei der kurzen Anwartschaft für befristete Jobs gibt es 3 bis 5 Monate.
Eine Sperrzeit kürzt die Dauer zusätzlich. Bei 12 Wochen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe sinkt der Anspruch um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III).
Wann droht eine Sperrzeit?
Die kurze Antwort: Wenn du deinen Job selbst aufgibst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, ohne wichtigen Grund. Dann ruht das Arbeitslosengeld in der Regel 12 Wochen.
Eine Sperrzeit heißt: Der Anspruch ruht, du bekommst in dieser Zeit kein Geld (§ 159 SGB III). Sie trifft dich, wenn du das Arbeitsverhältnis selbst gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten den Anlass gegeben hast, ohne wichtigen Grund.
| Anlass | Sperrzeit |
|---|---|
| Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund | 12 Wochen |
| Job hätte ohnehin innerhalb von 6 Wochen geendet | 3 Wochen |
| Job hätte ohnehin innerhalb von 12 Wochen geendet oder besondere Härte | 6 Wochen |
| Zu späte Meldung als arbeitsuchend | 1 Woche |
| Termin bei der Agentur versäumt | 1 Woche |
Stand: 12.10.2026, § 159 SGB III. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Sprich deshalb vor einer eigenen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag mit der Agentur oder einer Beratungsstelle.
Tipp
Bekommst du eine Kündigung oder ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag, melde dich noch am selben Tag arbeitsuchend. Online dauert das wenige Minuten. So ist die Sperrzeit wegen verspäteter Meldung vom Tisch.
Die Pflicht zur frühen Meldung gilt auch bei befristeten Verträgen. Endet dein Vertrag in drei Monaten, ist jetzt der Moment (§ 38 SGB III).
Was kostet die Arbeitslosenversicherung, und was gilt bei der Steuer?
Die kurze Antwort: Der Beitrag liegt bei 2,6 % deines Bruttogehalts, je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber. Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Den Beitragssatz von 2,6 % regelt § 341 SGB III. Für Lisa mit 3.850 € brutto heißt das: Ihr Anteil beträgt 1,3 %, also 50,05 € im Monat.
Bei der Steuer gilt der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das Arbeitslosengeld wird nicht besteuert, aber es wird beim Steuersatz mitgerechnet. Hast du im selben Jahr noch Gehalt, kann das zu einer Nachzahlung führen. Leg dafür etwas zurück.
Während du Arbeitslosengeld bekommst, bist du weiter gesetzlich krankenversichert. Das regelt § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Das gilt auch, solange der Anspruch wegen einer Sperrzeit ruht.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, hat Wirtschaft studiert und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit für 3.850 € brutto. Stell dir vor, Lisa bekommt mit 32 ein Kind, nimmt ein Jahr Elternzeit mit Elterngeld und kommt danach mit 24 statt 40 Stunden zurück.
- Mit 24Berufsstart als Projektmanagerin, seitdem versicherungspflichtig beschäftigt.
- Mit 32Ihr Kind kommt. Lisa nimmt ein Jahr Elternzeit und bekommt Elterngeld. Die Erziehungszeit ist in der Arbeitslosenversicherung versichert.
- Mit 33Rückkehr in Teilzeit mit 24 Stunden, also 60 % einer Vollzeitstelle. Ihr Brutto sinkt auf 2.310 €.
- Mit 34Ihr Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt mit drei Monaten Frist. Lisa meldet sich noch am selben Tag online arbeitsuchend.
- Im Beispiel jetzt · 34Lisa wird arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld.
Anspruch und Dauer: In den letzten 30 Monaten war Lisa durchgehend versichert, erst über die Erziehungszeit, dann in Teilzeit. Sie kommt auf mehr als 24 Monate Versicherungspflicht und bekommt deshalb 12 Monate Arbeitslosengeld. Weil sie ein Kind hat, gilt der Satz von 67 %.
Bemessung: Die Teilzeit liegt unter 80 % und mindestens 5 Stunden unter ihrer früheren Vollzeit. Lisa hat in den letzten dreieinhalb Jahren mehr als sechs Monate am Stück in Vollzeit gearbeitet. Die Teilzeit bleibt deshalb außen vor. Die Elternzeit mit Elterngeld fällt ohnehin heraus.
Damit bleiben in den letzten zwei Jahren keine 150 Tage mit Entgelt. Die Agentur setzt ein fiktives Entgelt an. Vermittelt sie Lisa vorrangig auf Stellen, die ein Studium verlangen, gilt Gruppe 1. Das ist eine Annahme im Beispiel.
| Grundlage pro Tag | Betrag |
|---|---|
| Früheres Vollzeitgehalt (3.850 € × 12 / 365) | 126,58 € |
| Teilzeitgehalt (2.310 € × 12 / 365) | 75,95 € |
| Fiktives Entgelt Gruppe 1 (2026) | 158,20 € |
| Fiktives Entgelt Gruppe 3 (2026) | 105,47 € |
Das Arbeitslosengeld berechnet sich aus dem fiktiven Entgelt, nicht aus dem Teilzeitgehalt. Davon gehen die Pauschalen für Sozialversicherung und Steuer ab, von dem Rest bekommt Lisa 67 %.
Wäre ihre Teilzeit gezählt worden, läge die Grundlage bei 75,95 € am Tag. Für Lisa macht die Regel also einen großen Unterschied. Hätte sie nur eine Ausbildung und würde in Gruppe 3 eingestuft, läge die Grundlage bei 105,47 €, also unter ihrem früheren Vollzeitgehalt.
So läuft es ab, wenn du deinen Job verlierst
Die kurze Antwort: Arbeitsuchend melden, arbeitslos melden, Antrag stellen, Bescheid prüfen. Die erste Meldung ist die mit der strengsten Frist.
1
Arbeitsuchend melden
Spätestens drei Monate vor dem Ende des Jobs. Erfährst du später davon, innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III). Das geht online oder persönlich.
2
Arbeitslos melden
Spätestens am ersten Tag ohne Job, frühestens drei Monate vorher (§ 141 SGB III). Erst die Arbeitslosmeldung setzt den Anspruch in Gang.
3
Antrag und Unterlagen
Für den Antrag braucht die Agentur unter anderem die Arbeitsbescheinigung deines Arbeitgebers. Nach Elternzeit oder Pflege: Halte Nachweise über Elterngeld, die Geburt des Kindes und deine Teilzeitvereinbarung bereit. Sie entscheiden, welche Zeiten außen vor bleiben.
4
Bescheid prüfen
Schau nach, welches Bemessungsentgelt angesetzt wurde, welche Steuerklasse und ob der Satz von 67 % berücksichtigt ist. Stimmt etwas nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Neben dem Arbeitslosengeld darfst du weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Vom Nettoverdienst bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird abgezogen (§ 155 SGB III). Jeden Nebenjob musst du der Agentur melden.
Was gilt, wenn du dich nach Job oder Elternzeit selbstständig machst?
Die kurze Antwort: Dann endet die Pflichtversicherung. Du kannst dich aber auf Antrag weiter versichern, wenn du den Antrag innerhalb von drei Monaten stellst.
Die Versicherungspflicht auf Antrag nach § 28a SGB III gibt es für Selbstständige ab 15 Stunden in der Woche und für Eltern in Elternzeit. Voraussetzung sind 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten vor dem Start, oder du hast direkt davor Arbeitslosengeld bekommen.
Die Frist ist streng: drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit oder Elternzeit. Wer sie verpasst, kann sie nicht nachholen. Für die Elternzeit ist der Antrag ausgeschlossen, wenn für dasselbe Kind schon eine andere Person über die Erziehungszeit versichert ist (§ 28a Abs. 2 SGB III).
Wer sich nach Job oder Elternzeit selbstständig macht und den Antrag vergisst, steht später ohne Arbeitslosengeld da. Mehr zur Gründung steht unter Selbstständig machen: Was du vorher klären solltest.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In der Beratung höre ich oft: ‚Ich hab ja Arbeitslosengeld, falls was passiert.‘ Das stimmt, aber es ist kein voller Ersatz und es endet.
Nach Elternzeit und Teilzeit kommt dazu, dass viele gar nicht wissen, auf welcher Grundlage gerechnet wird. Ich rate jeder Kundin, den Bescheid Zeile für Zeile zu lesen. Und die Rücklage so zu planen, dass sie die Lücke zwischen Gehalt und Arbeitslosengeld ein paar Monate trägt.“
Was beim Arbeitslosengeld jetzt zählt
Beim Arbeitslosengeld entscheidet sich viel, bevor der letzte Arbeitstag da ist. Die Meldung als arbeitsuchend, die Frage nach einer Sperrzeit, die Unterlagen über Elternzeit und Teilzeit: All das legst du vorher fest.
Nach Elternzeit oder Teilzeit zählt vor allem, dass die richtigen Zeiten in die Rechnung kommen. Das Gesetz schützt dich vor dem Teilzeit-Nachteil, aber nur, wenn die Agentur die Nachweise hat und du den Bescheid prüfst.
Und weil Arbeitslosengeld nur einen Teil ersetzt und befristet ist, gehört eine Rücklage dazu. Wie viel du brauchst, zeigt die Seite Notgroschen.
Was trägt dich, wenn das Gehalt wegfällt?
Wir schauen mit dir auf Rücklage, laufende Beiträge und Absicherung, damit eine Lücke beim Einkommen nicht zu einer Lücke beim Schutz wird. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nicht unbedingt. Teilzeit wegen eines Kindes unter drei Jahren oder eine dauerhafte Reduzierung um mindestens 5 Stunden auf unter 80 % bleibt bei der Berechnung oft außen vor. Für die Teilzeitregel musst du in den letzten dreieinhalb Jahren mindestens sechs Monate am Stück mehr gearbeitet haben (§ 150 SGB III).
Wahrscheinlich ja, wenn du vorher versicherungspflichtig warst. Die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren ist versichert und zählt für die 12 Monate Anwartschaft (§ 26 Abs. 2a SGB III). Melde dich spätestens drei Monate vor dem Vertragsende arbeitsuchend.
Das hängt davon ab, ob die Agentur einen wichtigen Grund anerkennt. Ohne wichtigen Grund ruht das Arbeitslosengeld 12 Wochen. Sprich vor der Kündigung mit der Agentur und lass dir die Gründe schriftlich bestätigen, etwa vom Arbeitgeber.
Ja. Mit mindestens einem Kind beträgt der Satz 67 % statt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Das gilt auch, wenn das Kind nur deinem Ehe- oder Lebenspartner zugeordnet ist (§ 149 SGB III).
Nein, Arbeitslosengeld ist steuerfrei. Es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr. Das nennt sich Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und kann zu einer Nachzahlung führen.
Quellen: §§ 26, 28a, 38, 138, 141, 142, 147 bis 153, 155, 159, 341 SGB III, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 5 SGB V, Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 32b Einkommensteuergesetz, Progressionsvorbehalt, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Stand 02.01.2026, geprüft am 12.10.2026
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