Ohne Testament entscheidet das Gesetz, wer erbt. Und das Gesetz kennt nur Verwandte und Ehepartner. Die Partnerin ohne Trauschein, das Stiefkind, die beste Freundin: Sie gehen leer aus, egal wie nah sie dir waren.
Hier steht, wer ohne Testament was bekommt, was du festlegen kannst und wie ein Testament gültig wird. Mit Kosten, Pflichtteil und Steuer, Stand: Oktober 2026. Und mit dem Satz, der am meisten überrascht: Ohne Testament erbt oft nicht, wer soll.
Betrifft dich, wenn du regeln willst, was bleibt dein Partner stirbt und ihr wart nicht verheiratet eine Familie neu zusammenwächst ihr heiratet
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: zuerst Kinder und Enkel, dann Eltern und Geschwister. Ehepartner erben daneben einen festen Anteil.
- Eine unverheiratete Partnerin oder ein unverheirateter Partner erbt ohne Testament nichts. Mit Testament gilt für sie oder ihn nur ein Steuerfreibetrag von 20.000 €.
- Ein privates Testament muss komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Am Computer geschrieben ist es unwirksam.
- Kinder, Ehepartner und, wenn es keine Kinder gibt, die Eltern haben einen Pflichtteil: die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, als Geld.
- Wird die Ehe geschieden, verliert ein Testament zugunsten des Ex-Partners meist seine Wirkung. Bei bloßer Trennung gilt es weiter.
So gehst du vor
- Schreib auf, wer heute ohne Testament erben würde. Die Tabelle unten hilft dabei.
- Vergleiche das mit dem, was du willst. Passt es nicht, brauchst du ein Testament.
- Schreib es von Hand oder geh zu einer Notarin oder einem Notar. Lass es beim Amtsgericht verwahren, damit es gefunden wird.
- Prüfe dazu die Bezugsrechte in deinen Versicherungen. Sie laufen am Testament vorbei. Mehr dazu auf der Seite Risikolebensversicherung.
- Wie du deine Liebsten auch finanziell absicherst, schauen wir mit dir in der Beratung an.
Inhalt
- Was ist ein Testament genau?
- Wer erbt ohne Testament?
- Was kannst du in einem Testament festlegen?
- Wer bekommt trotz Testament einen Pflichtteil?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet ein Testament?
- So schreibst du ein gültiges Testament
- Was gilt für Paare mit und ohne Trauschein?
- Was passiert mit dem Testament bei Trennung und Scheidung?
- Was beim Testament jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Testament genau?
Die kurze Antwort: Ein Testament ist deine schriftliche Anordnung, wer nach deinem Tod was bekommt. Es ersetzt die gesetzliche Erbfolge, soweit du etwas anderes festlegst.
Das Gesetz nennt es eine Verfügung von Todes wegen. Es gibt zwei Formen. Das eigenhändige Testament schreibst du selbst von Hand. Das notarielle Testament erklärst du vor einer Notarin oder einem Notar.
Ein Testament machen kannst du ab 16 Jahren (§ 2229 BGB). Bis 18 geht das nur notariell. Vertreten lassen kannst du dich dabei nie, auch nicht mit Vollmacht.
Was ist kein Testament?
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag mit mindestens einer anderen Person. Er bindet beide und ist nur notariell möglich. Ein gemeinschaftliches Testament dürfen nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner schreiben (§ 2265 BGB).
Auch eine Risikolebensversicherung ist kein Teil des Testaments. Sie zahlt an die Person, die im Vertrag als bezugsberechtigt steht (§ 159 VVG). Was du im Testament schreibst, ändert daran nichts.
Wer erbt ohne Testament?
Die kurze Antwort: Ohne Testament erben zuerst deine Kinder, neben ihnen deine Ehefrau oder dein Ehemann. Gibt es keine Kinder, kommen deine Eltern und Geschwister zum Zug. Eine Partnerin oder ein Partner ohne Trauschein erbt nichts.
Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen. Erste Ordnung sind Kinder und Enkel, zweite Ordnung Eltern und deren Kinder, also deine Geschwister. Solange jemand aus einer früheren Ordnung lebt, erbt niemand aus einer späteren (§§ 1924, 1925 BGB).
Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind schon gestorben, treten seine Kinder an seine Stelle. Ohne Kinder erben die Eltern je zur Hälfte. Lebt ein Elternteil nicht mehr, rücken deine Geschwister nach.
Was bekommt die Ehefrau oder der Ehemann?
Neben Kindern ein Viertel, neben Eltern oder Geschwistern die Hälfte (§ 1931 BGB). Lebt ihr ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand, der Zugewinngemeinschaft, kommt pauschal ein Viertel dazu (§ 1371 BGB).
| Du hinterlässt | Ehefrau oder Ehemann | Der Rest geht an |
|---|---|---|
| Ehepartner und Kinder | 1/2 | die Kinder, zu gleichen Teilen |
| Ehepartner, keine Kinder, Eltern leben | 3/4 | die Eltern, 1/4 |
| Kinder, keinen Ehepartner | – | die Kinder, alles |
| Partner ohne Trauschein, keine Kinder | Partner erbt nichts | die Eltern, alles |
Stand: §§ 1924, 1925, 1931, 1371 BGB, Oktober 2026. Die Werte für Eheleute gelten bei Zugewinngemeinschaft. Bei Gütertrennung rechnet das Gesetz anders.
Der häufigste Denkfehler: „Wir sind verheiratet, also erbt mein Mann sowieso alles.“ Das stimmt nur, wenn es keine Kinder, keine Eltern, keine Geschwister und keine Großeltern gibt. Sonst teilt er mit der Familie, und mit Kindern bekommt er nur die Hälfte.
Was kannst du in einem Testament festlegen?
Die kurze Antwort: Wer erbt und zu welchem Anteil, wer einzelne Dinge bekommt und wer erbt, wenn jemand vor dir stirbt. Du kannst auch Auflagen machen oder eine Person ganz von der Erbfolge ausschließen.
Die wichtigste Festlegung ist die Erbeinsetzung. Du bestimmst, wer dein Vermögen als Ganzes bekommt, allein oder zu Anteilen. Dazu benennst du am besten gleich eine Ersatzerbin oder einen Ersatzerben, falls die erste Person vor dir stirbt.
Ein Vermächtnis ist etwas anderes. Damit bekommt jemand einen einzelnen Gegenstand oder Betrag, etwa die Uhr deiner Großmutter oder 5.000 € für das Patenkind. Diese Person erbt nicht mit, sie hat nur einen Anspruch gegen die Erbinnen und Erben.
Daneben gibt es die Vor- und Nacherbschaft. Erst erbt eine Person, nach ihr eine andere. Das nutzen zum Beispiel Patchwork-Familien, damit das Vermögen am Ende bei den eigenen Kindern ankommt. Solche Gestaltungen gehören in die Hand einer Notarin oder eines Anwalts für Erbrecht.
Was du nicht festlegen kannst
Den Pflichtteil naher Angehöriger kannst du nur in seltenen Ausnahmefällen entziehen. Und dein Testament bestimmt nicht, wer die Auszahlung aus Versicherungen mit Bezugsrecht bekommt. Das steht im jeweiligen Vertrag.
Wer bekommt trotz Testament einen Pflichtteil?
Die kurze Antwort: Deine Kinder und deine Ehefrau oder dein Ehemann. Hast du keine Kinder, auch deine Eltern. Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was sie ohne Testament geerbt hätten, als Geldanspruch.
Wer im Testament übergangen wird, bleibt also nicht mit nichts. Er bekommt aber kein Stück vom Erbe, sondern kann Geld von den Erbinnen und Erben verlangen (§ 2303 BGB). Geschwister haben keinen Pflichtteil.
Ein Beispiel: Eine verwitwete Mutter mit zwei Kindern setzt nur die Tochter als Alleinerbin ein. Der Sohn hätte ohne Testament die Hälfte geerbt. Sein Pflichtteil ist ein Viertel des Nachlasses, in Geld.
Wie der Pflichtteil berechnet wird und was bei Schenkungen zu Lebzeiten gilt, erklären wir auf einer eigenen Wissensseite zum Pflichtteil.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit mit 2.500 € netto. Stell dir vor, sie lebt seit vier Jahren mit ihrem Partner zusammen, in einer gemeinsamen Mietwohnung. Verheiratet sind die beiden nicht. Kinder haben sie keine. Lisas Eltern leben.
Lisa hat 30.000 € auf dem Tagesgeld. Das ist eine Annahme im Beispiel. Ein Testament hat sie nicht. Sie dachte immer, das sei etwas für später.
Ohne Testament
Stirbt Lisa, erben ihre Eltern alles, je 15.000 €. Ihr Partner bekommt nichts, obwohl er mit ihr lebt und die Miete teilt. Er muss sogar mit Lisas Eltern klären, was mit ihren Möbeln und ihrem Anteil an der Wohnungseinrichtung passiert.
Mit Testament
Setzt Lisa ihren Partner als Alleinerben ein, erbt er die 30.000 €. Aber Lisas Eltern haben dann einen Pflichtteil. Er ist die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, also je 7.500 €. Verlangen beide ihn, bleiben ihrem Partner 15.000 €.
| Fall | Ihr Partner bekommt | Steuer für ihn |
|---|---|---|
| Kein Testament | 0 € | – |
| Testament, Eltern verlangen keinen Pflichtteil | 30.000 € | 30 % von 10.000 € = 3.000 € |
| Testament, beide Eltern verlangen den Pflichtteil | 15.000 € | keine, unter 20.000 € Freibetrag |
Stand: §§ 1925, 2303 BGB und §§ 16, 19 ErbStG, Oktober 2026. Ihr Partner ist steuerlich ein Fremder, Steuerklasse III. Sein Freibetrag liegt bei 20.000 €, der Steuersatz bis 75.000 € bei 30 %. Wäre er Lisas Ehemann, läge sein Freibetrag bei 500.000 €.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer. Entschieden ist noch nichts, bis dahin gelten diese Freibeträge.
Lisa macht deshalb zwei Dinge. Sie schreibt ein Testament von Hand und gibt es beim Amtsgericht in Verwahrung. Und sie spricht mit ihrem Partner über eine Risikolebensversicherung. Die zahlt direkt an ihn und lässt sich so gestalten, dass sie nicht mit dem Erbe vermischt wird.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Viele Paare ohne Trauschein leben seit Jahren wie Eheleute. Sie teilen Miete, Urlaub und Pläne. In der Beratung merke ich oft erst beim Thema Erbe, dass das Gesetz davon nichts weiß. Für das Gesetz ist der Partner ein Fremder. Ein Testament ist kein Misstrauen gegenüber der Familie. Es ist die Übersetzung eurer Beziehung in eine Sprache, die das Gesetz versteht.“
Was kostet ein Testament?
Die kurze Antwort: Ein Testament von Hand kostet nichts. Die sichere Verwahrung beim Amtsgericht kostet 82 € plus 15,50 € für das Testamentsregister. Beim Notariat richten sich die Kosten nach deinem Vermögen.
Das eigenhändige Testament ist kostenlos. Du kannst es zu Hause aufbewahren. Dann besteht aber die Gefahr, dass es verloren geht, nicht gefunden wird oder in falsche Hände gerät.
Sicherer ist die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Sie kostet 82 € (Stand: Nr. 12100 KV GNotKG, Oktober 2026). Das Gericht meldet das Testament dann an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Dafür fallen bei direkter Abrechnung 15,50 € an.
Im Register stehen nur die Angaben zur Verwahrung, nicht der Inhalt. Stirbst du, erfährt das Nachlassgericht so automatisch, wo dein Testament liegt. Ein Testament, das nur zu Hause liegt, kann nicht registriert werden.
Das notarielle Testament kostet Gebühren nach dem Wert deines Vermögens. Sie sind gesetzlich festgelegt, im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), und bei jeder Notarin und jedem Notar gleich. Die Registrierung kostet über das Notariat 12,50 €.
Dafür prüft die Notarin oder der Notar, ob du testierfähig bist, und formuliert rechtssicher. Und ein eröffnetes notarielles Testament ersetzt in vielen Fällen später den Erbschein. Das spart deinen Erbinnen und Erben Zeit und Geld.
So schreibst du ein gültiges Testament
Die kurze Antwort: Komplett von Hand schreiben, mit Ort und Datum, unterschreiben, sicher verwahren. Für ein notarielles Testament machst du einen Termin im Notariat.
1
Von Hand schreiben
Das ganze Testament muss in deiner eigenen Handschrift sein, vom ersten bis zum letzten Wort (§ 2247 BGB). Ein am Computer geschriebener Text mit Unterschrift ist unwirksam. Auch eine Vorlage, die du nur ausfüllst, reicht nicht.
2
Klar formulieren
Schreib „Ich setze … als Alleinerbin ein“ und nicht „Mein Haus soll … bekommen“. Wer erben soll, heißt Erbin oder Erbe. Wer nur einen Gegenstand bekommt, bekommt ein Vermächtnis. Diese Wörter entscheiden später über Streit.
3
Ort, Datum und Unterschrift
Schreib Ort und Datum dazu und unterschreib mit Vor- und Nachnamen am Ende. Das Datum zeigt, welches Testament das neueste ist. Die Unterschrift schließt den Text ab.
4
Sicher verwahren
Gib das Testament beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung. Du bekommst einen Hinterlegungsschein. Sag einer Vertrauensperson, dass es ein Testament gibt.
5
Regelmäßig prüfen
Nach Heirat, Trennung, einem Kind oder einer Immobilie liest du dein Testament neu. Ändern kannst du es jederzeit: durch ein neues Testament, durch Streichen oder Vernichten.
Tipp
Schreib in ein neues Testament als ersten Satz: „Alle früheren Verfügungen von Todes wegen widerrufe ich.“ So gibt es später keinen Streit, welches Papier gilt.
Ein Testament aus der Verwahrung zurückzuholen, kann Folgen haben. Holst du ein notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück, gilt es als widerrufen. Ein eigenhändiges Testament bleibt dagegen gültig, wenn du es zurücknimmst.
Was gilt für Paare mit und ohne Trauschein?
Die kurze Antwort: Ehepaare können ein gemeinsames Testament schreiben, etwa das bekannte Berliner Testament. Paare ohne Trauschein brauchen zwei getrennte Testamente oder einen notariellen Erbvertrag.
Verheiratet
Beim gemeinschaftlichen Testament schreibt eine Person den Text von Hand, beide unterschreiben. Beim Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem zweiten Tod.
Das klingt einfach, bindet aber stark. Nach dem ersten Tod kann die überlebende Person die gemeinsamen Festlegungen oft nicht mehr ändern. Und die Kinder können nach dem ersten Tod ihren Pflichtteil verlangen. Die Fallen erklären wir auf einer eigenen Wissensseite zum Berliner Testament.
Ohne Trauschein
Ohne Testament erbt die Partnerin oder der Partner nichts. Ein gemeinsames Testament dürft ihr nicht schreiben. Jede und jeder macht also ein eigenes. Wollt ihr euch gegenseitig binden, geht das nur über einen notariellen Erbvertrag.
Auch mit Testament bleibt es steuerlich teuer. Der Freibetrag für Partnerinnen und Partner ohne Trauschein liegt bei 20.000 € (§ 16 ErbStG).
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer. Entschieden ist noch nichts, bis dahin gelten diese Freibeträge. Was beim Zusammenziehen sonst noch zählt, steht in Zusammenziehen: Miete, Versicherungen und Kosten fair regeln.
Patchwork
Stiefkinder erben ohne Testament nichts von Stiefmutter oder Stiefvater. Gleichzeitig erben eigene Kinder aus einer früheren Beziehung immer mit. Wer hier fair verteilen will, kommt um ein Testament kaum herum. Mehr dazu in Patchwork-Familie: Unterhalt, Erbe und Steuer sauber regeln.
Was passiert mit dem Testament bei Trennung und Scheidung?
Die kurze Antwort: Nach der Scheidung verliert ein Testament zugunsten des Ex-Partners in der Regel seine Wirkung. Bei bloßer Trennung gilt es weiter, und auch das gesetzliche Erbrecht bleibt bestehen.
Ist die Ehe geschieden, werden Festlegungen zugunsten der Ehefrau oder des Ehemanns unwirksam (§ 2077 BGB). Dasselbe gilt schon vorher, wenn die verstorbene Person die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte und die Voraussetzungen vorlagen. Das gesetzliche Erbrecht entfällt unter denselben Bedingungen (§ 1933 BGB).
Solange kein Scheidungsantrag gestellt ist, erbt ein getrennt lebender Ehemann oder eine getrennt lebende Ehefrau gesetzlich mit. Wer das nicht will, macht ein neues Testament. Den Pflichtteil kann es aber nicht wegnehmen.
Denk nach einer Trennung auch an die Bezugsrechte in deinen Versicherungen. Dort steht oft noch der Ex-Partner, und daran ändert keine Scheidung etwas von selbst.
Was beim Testament jetzt zählt
Das Gesetz verteilt nach einem Muster aus Verwandtschaft und Ehe. Für viele Familien passt das. Für viele Lebensformen passt es nicht: Paare ohne Trauschein, Patchwork, Menschen ohne Kinder, die ihre Nichte bedenken wollen. Für sie gilt: Ohne Testament erbt oft nicht, wer soll.
Darum zählt zuerst eine ehrliche Bestandsaufnahme. Wer würde heute erben, und ist das richtig so? Wenn ja, darfst du es bewusst lassen. Wenn nein, reichen oft ein Blatt Papier und ein Stift. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.
Ein Testament verteilt, was da ist. Ob genug da ist, damit dein Partner die Miete weiterzahlen oder dein Kind versorgt bleibt, ist eine zweite Frage. Die schauen wir gerne mit dir an. Was sonst für deinen Nachlass zählt, steht in Was zählt, wenn du regeln willst, was bleibt.
Wer ist versorgt, wenn dir etwas passiert?
Ein Testament regelt, wer erbt. Wir prüfen mit dir, ob deine Liebsten auch finanziell abgesichert sind und ob die Bezugsrechte in deinen Verträgen noch stimmen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ohne Testament nicht. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Verwandte und Ehepartner. Willst du deinen Partner bedenken, brauchst du ein Testament. Auch dann gilt für ihn nur ein Steuerfreibetrag von 20.000 €. Haben deine Eltern einen Pflichtteil, weil du keine Kinder hast, können sie die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Geld verlangen.
Lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt sie neben Kindern die Hälfte. Neben deinen Eltern oder Geschwistern bekommt sie drei Viertel. Mit Testament kann sie Alleinerbin werden. Die Kinder haben dann einen Pflichtteil.
Nein. Ein privates Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein ausgedruckter Text ist unwirksam, auch mit Unterschrift. Willst du nicht von Hand schreiben, bleibt nur das notarielle Testament.
Ja. Solange kein Scheidungsantrag gestellt ist, erbt er gesetzlich mit. Ein altes Testament zu seinen Gunsten gilt ebenfalls weiter. Mit einem neuen Testament kannst du das ändern. Seinen Pflichtteil kannst du ihm damit aber nicht nehmen, solange die Ehe besteht.
Am sichersten beim Amtsgericht in der besonderen amtlichen Verwahrung. Das kostet 82 € plus 15,50 € für das Zentrale Testamentsregister. Dann erfährt das Nachlassgericht nach deinem Tod automatisch, wo es liegt. Zu Hause kann es verloren gehen oder nicht gefunden werden.
Quellen: §§ 1924, 1931, 1371 BGB, gesetzliche Erbfolge und Erbrecht der Ehegatten, dejure.org, Stand Oktober 2026, geprüft am 11.10.2026 · Testament und Erbvertrag, Justiz NRW, Stand ohne Datum, geprüft am 12.10.2026 · Registerkosten, Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer, Stand Oktober 2026, geprüft am 11.10.2026 · Testament in besondere amtliche Verwahrung geben, 82 € nach Nr. 12100 KV GNotKG, Service-Portal Berlin, Stand Oktober 2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 16, 19 ErbStG, Freibeträge und Steuersätze, dejure.org, Stand Oktober 2026, geprüft am 12.10.2026 · Mündliche Verhandlung in Sachen Erbschaftsteuer, 1 BvR 804/22, Bundesverfassungsgericht, Stand Oktober 2026, geprüft am 12.10.2026
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