Eine Kontopfändung trifft dort, wo der Alltag läuft. Die Miete geht nicht raus, die Karte funktioniert nicht, das Gehalt ist zwar da, aber gesperrt. Davor schützt ein P-Konto. Es sichert jeden Monat einen festen Betrag, ganz automatisch.
Hier steht, wie viel dir 2026 auf dem P-Konto sicher bleibt, wie du mehr freibekommst, etwa für Kinder, und welche Fristen zählen. Mit dem Betrag, der seit 01.07.2026 gilt: 1.590 € im Monat.
Betrifft dich, wenn du deinen Job verlierst ihr euch trennt du allein erziehst
Hier geht es nur um dein Konto
Diese Seite erklärt den Pfändungsschutz auf dem Girokonto. Wie du auf Inkasso und Mahnbescheid reagierst, steht auf der Seite „Inkasso, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher: richtig reagieren“. Welche Wege aus den Schulden führen, erklärt „Schulden und Privatinsolvenz: die Wege raus“.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf einem P-Konto sind seit 01.07.2026 automatisch 1.590 € pro Kalendermonat vor Pfändung geschützt.
- Jede Person kann verlangen, dass ihr Girokonto als P-Konto geführt wird, auch wenn es im Minus ist. Die Umwandlung ist kostenlos. Jede Person darf nur ein P-Konto haben.
- Wird ein normales Konto gepfändet, hast du einen Monat Zeit für die Umwandlung. Dann gilt der Schutz rückwirkend.
- Für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte, für Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen gibt es mehr. Dafür brauchst du eine Bescheinigung für die Bank.
- Was du vom Freibetrag nicht ausgibst, bleibt in den drei folgenden Monaten zusätzlich geschützt.
So gehst du vor
- Sag deiner Bank schriftlich, dass sie dein Girokonto als P-Konto führen soll. Ein formloser Brief reicht.
- Liegt schon eine Pfändung vor, handle innerhalb eines Monats nach Zustellung. Ist dein Konto im Minus, vor dem nächsten Gehaltseingang.
- Hol dir eine Bescheinigung über Kinder, Kindergeld oder Sozialleistungen, zum Beispiel von der Familienkasse, dem Jobcenter oder einer Schuldnerberatung.
- Teilt ihr euch ein Gemeinschaftskonto, öffne ein Konto auf deinen eigenen Namen. Wie ihr Geld sauber trennt, steht in Geld in der Partnerschaft.
Inhalt
- Was ist ein P-Konto genau?
- Was passiert ohne P-Konto, wenn dein Konto gepfändet wird?
- Wie viel Geld bleibt dir auf dem P-Konto 2026?
- Wie bekommst du einen höheren Freibetrag?
- Was passiert mit Geld, das du im Monat nicht ausgibst?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Welche Leistungen sind besonders geschützt?
- Was gilt beim Gemeinschaftskonto?
- Sieht man das P-Konto in der Schufa?
- Was beim P-Konto jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein P-Konto genau?
Die kurze Antwort: Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit Pfändungsschutz. Der Name steht für Pfändungsschutzkonto. Jeden Monat ist ein Grundbetrag vor dem Zugriff von Gläubigerinnen und Gläubigern geschützt, ohne dass du einen Antrag stellen musst.
Jede Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein bestehendes Girokonto als P-Konto geführt wird, auch wenn es im Minus ist (§ 850k ZPO). Ein neues Konto brauchst du dafür nicht. Du versicherst der Bank, dass du kein weiteres P-Konto hast.
Ein P-Konto läuft nur auf Guthabenbasis. Mit der Umwandlung endet ein Dispo. Einen Anspruch auf Kreditkarte gibt es nicht.
Die Umwandlung ist kostenlos. Für die Kontoführung gelten die normalen Entgelte deiner Bank, teils über 10 € im Monat. Ein Wechsel in ein günstigeres Modell ist oft nicht möglich. Vergleiche darum vorher, was dein Kontomodell kostet.
Du kannst das P-Konto jederzeit wieder in ein normales Konto zurückwandeln. Die Frist beträgt mindestens vier Geschäftstage zum Monatsende (§ 850k Abs. 5 ZPO).
Was passiert ohne P-Konto, wenn dein Konto gepfändet wird?
Die kurze Antwort: Ohne P-Konto friert die Bank das Guthaben ein. Wandelst du das Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung um, gilt der Schutz rückwirkend (§ 899 ZPO).
Bei einer Kontopfändung bekommt die Bank einen Beschluss vom Gericht oder einer Behörde. Ab dann darf sie das Guthaben nicht mehr an dich auszahlen. Auf einem normalen Konto gilt kein fester Freibetrag.
Verlangst du die Umwandlung, wenn schon gepfändet ist, muss die Bank zum Beginn des vierten Geschäftstags umstellen. Ist dein Konto im Plus, wirken die Freibeträge ab Zustellung der Pfändung, wenn du innerhalb eines Monats umwandelst.
Ist dein Konto im Minus, zählt der nächste Gehaltseingang. Erklär die Umwandlung vorher. Dann darf die Bank das geschützte Geld nicht mit deinem Minus verrechnen.
Wie viel Geld bleibt dir auf dem P-Konto 2026?
Die kurze Antwort: Ohne Unterhaltspflichten 1.590 € im Monat, Stand 01.07.2026. Wer Kinder oder andere Unterhaltsberechtigte hat, bekommt mit Bescheinigung mehr: rund 597 € für die erste und rund 333 € für jede weitere Person.
| Was | Betrag im Monat |
|---|---|
| Grundfreibetrag auf dem P-Konto | 1.590,00 € |
| Mehr für die erste unterhaltsberechtigte Person | rund 597 € |
| Mehr für die zweite bis fünfte Person, je | rund 333 € |
| Zum Vergleich: geschützt bei der Lohnpfändung | 1.587,40 € |
Stand: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027. Für die Lohnpfändung gelten 597,42 € und 332,83 €.
Warum 1.590 € und nicht 1.587,40 €? Der Grundfreibetrag auf dem Konto ist der Lohn-Freibetrag, aufgerundet auf volle 10 € (§ 899 ZPO). Die Beträge steigen jedes Jahr zum 1. Juli. Bis 30.06.2026 lag die Grenze für Lohn bei 1.555,00 €. Der Wert ab 01.07.2027 ist noch nicht bekannt.
Der Freibetrag gilt pro Kalendermonat, nicht pro Gehaltseingang. Was du im Monat nicht brauchst, verfällt nicht. Dazu gleich mehr.
Wie bekommst du einen höheren Freibetrag?
Die kurze Antwort: Mit einer Bescheinigung, die du deiner Bank vorlegst. Reicht das nicht, kannst du beim Vollstreckungsgericht beantragen, den Freibetrag zu erhöhen.
Über den Grundbetrag hinaus sind unter anderem geschützt: Beträge für Personen, denen du Unterhalt leistest, Kindergeld, Leistungen nach SGB II und SGB XII, Geld für Mehraufwand wegen eines Gesundheitsschadens und Leistungen der Stiftung Mutter und Kind (§ 902 ZPO).
Die Bescheinigung müssen Sozialleistungsträger und Familienkassen auf Antrag ausstellen. Freiwillig ausstellen dürfen anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Anwältinnen und Anwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater und dein Arbeitgeber. Auch Nachzahlungen von Sozialleistungen lassen sich oft bescheinigen.
Die Bank muss die Bescheinigung ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage beachten. Hat sie kein Enddatum, muss die Bank sie zwei Jahre lang beachten. Danach darf sie eine neue verlangen. Früher nur, wenn es Hinweise gibt, dass sie nicht mehr stimmt (§ 903 ZPO).
Antrag beim Vollstreckungsgericht
Manchmal reicht die Bescheinigung nicht, etwa bei schwankendem Einkommen. Dann stellst du einen Antrag beim Amtsgericht an deinem Wohnort. Er ist formlos möglich, auch mündlich bei der Rechtsantragsstelle. Bei Gläubigern wie dem Finanzamt ist die Vollstreckungsbehörde zuständig.
Gehen auf dein Konto dauerhaft nur unpfändbare Beträge ein, kann das Gericht für bis zu zwölf Monate anordnen, dass das Konto nicht gepfändet wird (§ 907 ZPO).
Was passiert mit Geld, das du im Monat nicht ausgibst?
Die kurze Antwort: Was vom Freibetrag in einem Monat übrig bleibt, ist in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 ZPO). Insgesamt kannst du so höchstens das Vierfache des Monatsbetrags ansparen.
Beim Grundbetrag sind das höchstens 4 mal 1.590 €, also 6.360 €. So kannst du auch mit P-Konto eine Jahresrechnung oder eine Nebenkostennachzahlung bezahlen.
Es gilt das Prinzip „zuerst rein, zuerst raus“. Jede Ausgabe wird vom ältesten geschützten Guthaben abgezogen. Geld aus einem Vormonat solltest du also nicht zu lange liegen lassen.
Tipp
Heb kein Geld ab, um es später wieder einzuzahlen. Die Bank unterscheidet nicht, woher eine Einzahlung kommt. Was du einzahlst, kann über den Freibetrag rutschen und gepfändet werden.
Wer regelmäßig Geld übrig hat, sollte die Fixkosten an den Anfang des Monats legen. Wie das geht, zeigt das Kontenmodell mit vier Konten.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 2.500 € netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 € im Monat. Stell dir vor, nach einer Trennung bleibt eine gemeinsame Schuld offen. Die Gläubigerseite hat einen Titel und lässt Lisas Konto pfänden.
- Tag 1Die Pfändung wird der Bank zugestellt. Lisas Guthaben ist gesperrt.
- Tag 2Lisa verlangt schriftlich, dass ihr Konto als P-Konto geführt wird.
- Wenige Tage späterDie Bank stellt zum Beginn des vierten Geschäftstags um. Der Schutz wirkt ab Zustellung, weil Lisa innerhalb eines Monats gehandelt hat.
- Im Beispiel jetzt · 31Das Gehalt kommt. Lisa rechnet, was ihr bleibt.
| Was | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gehalt auf dem Konto | 2.500,00 € | |
| Geschützt auf dem P-Konto | 1.590,00 € | |
| Geht an die Gläubigerseite | 2.500 € minus 1.590 € | 910,00 € |
| Fehlt für Lisas Fixkosten | 1.600 € minus 1.590 € | 10,00 € |
Stand: P-Konto-Freibetrag ab 01.07.2026. Der Schutz deckt Lisas Fixkosten fast, aber nicht ganz. Für Essen, Fahrten und alles andere bleibt nichts. Der Freibetrag sichert das Nötigste, nicht den gewohnten Alltag.
Stell dir jetzt vor, Lisa hat einen Sohn, dem sie Unterhalt leistet. Mit einer Bescheinigung steigt ihr Freibetrag um rund 597 €. Das Kindergeld ist mit Nachweis zusätzlich geschützt. Ohne Bescheinigung bleibt es bei 1.590 €.
Lässt die Gläubigerseite zusätzlich den Lohn beim Arbeitgeber pfänden, kommen bei Lisa nur noch 1.861,18 € an. Das P-Konto schützt davon aber nur 1.590 €. Dann kann vom bereits geschützten Lohn auf dem Konto noch einmal etwas abgehen. Dagegen hilft ein Antrag beim Vollstreckungsgericht auf einen höheren Freibetrag.
Welche Leistungen sind besonders geschützt?
Die kurze Antwort: Einige Leistungen sind ganz oder teilweise unpfändbar. Damit sie auf dem P-Konto zusätzlich geschützt sind, brauchst du meist einen Nachweis für die Bank.
Kindergeld ist zusätzlich geschützt, wenn du es nachweist, zum Beispiel mit dem Bescheid der Familienkasse (§ 902 ZPO). Ausnahme: Es wird wegen Unterhalt für genau dieses Kind gepfändet.
Elterngeld ist bis 300 € im Monat unpfändbar, bei ElterngeldPlus in der Regel bis 150 €. Bei Mehrlingen vervielfacht sich der Betrag. Mutterschaftsgeld ist im selben Rahmen geschützt (§ 54 SGB I).
Geld, das einen Mehraufwand wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens ausgleicht, ist unpfändbar. Wohngeld ist grundsätzlich ebenfalls unpfändbar (§ 54 SGB I).
Bist du selbstständig, gilt die Lohntabelle nicht automatisch. Du musst beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass dir so viel bleibt, wie bei Lohn frei wäre (§ 850i ZPO). Der Grundbetrag auf dem P-Konto gilt trotzdem.
Was gilt beim Gemeinschaftskonto?
Die kurze Antwort: Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto sein. Wird es gepfändet, hast du einen Monat Zeit, deinen Anteil auf ein eigenes Konto zu holen.
Nach einer Pfändung gilt für das Gemeinschaftskonto einen Monat lang ein Auszahlungsverbot. In dieser Zeit kann jede Inhaberin und jeder Inhaber verlangen, dass das Guthaben aufgeteilt wird, in der Regel nach Köpfen.
Den Anteil überträgst du auf ein Konto auf deinen Namen und führst dieses als P-Konto. Nach dem Monat geht das restliche Guthaben an die Gläubigerseite, auch dein Geld. Das Konto wird dabei nicht automatisch aufgelöst. Kündige es, sonst laufen die Entgelte weiter.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Das Gemeinschaftskonto wirkt wie ein Zeichen von Vertrauen. Für die Pfändung ist es nur ein Konto mit zwei Namen. Ich empfehle jeder Frau ein eigenes Konto, auf das ihr Einkommen fließt, auch in einer glücklichen Beziehung. Das ist kein Misstrauen. Das ist die Grundlage dafür, im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.“
Gerade nach einer Trennung lohnt der Blick auf alle gemeinsamen Konten und Verträge. Was dann zuerst zählt, steht in Trennung ohne Kinder: Was Geld, Kopf und Alltag brauchen.
Sieht man das P-Konto in der Schufa?
Die kurze Antwort: Die Bank darf das P-Konto an die Schufa oder eine andere Auskunftei melden. Der Eintrag darf aber nur an andere Banken gehen, nicht in eine Bonitätsauskunft für Vermieterinnen, Vermieter oder Händler.
Die Meldung dient nur dazu, dass niemand zwei P-Konten führt. Andere Banken bekommen die Angabe nur auf Anfrage und nur für diese Prüfung. Endet das P-Konto, muss die Bank das melden. Die Auskunftei löscht den Eintrag dann unverzüglich (§ 909 ZPO).
Der häufigste Denkfehler: „Ein P-Konto ruiniert meine Bonität.“ Das stimmt so nicht. Der Eintrag ist für andere Unternehmen nicht sichtbar. Was deine Bonität belastet, sind die offenen Forderungen und eine Pfändung selbst, nicht der Schutz davor.
Was beim P-Konto jetzt zählt
Das P-Konto ist kein Zeichen von Scheitern. Es ist ein Werkzeug, das dir Miete, Strom und Essen sichert, während du deine Schulden ordnest. Je früher du es einrichtest, desto weniger Geld geht verloren.
Wichtig sind drei Dinge: rechtzeitig umwandeln, Bescheinigungen für Kinder und Leistungen vorlegen und ein eigenes Konto führen, wenn bisher alles über ein gemeinsames lief. Wie es danach weitergeht, von der Ratenvereinbarung bis zur Privatinsolvenz, erklärt die Seite „Schulden und Privatinsolvenz: die Wege raus“.
Welche Versicherungen müssen auch mit P-Konto weiterlaufen?
Mit 1.590 € im Monat zählt jeder Beitrag. Wir zeigen dir, welcher Schutz bleiben muss und wo du Beiträge senken oder pausieren kannst. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ohne Unterhaltspflichten 1.590 € im Kalendermonat, seit 01.07.2026. Mit Kindern oder anderen Unterhaltsberechtigten mehr, wenn du der Bank eine Bescheinigung vorlegst: rund 597 € für die erste und rund 333 € für jede weitere Person. Kindergeld ist mit Nachweis zusätzlich geschützt.
Nein. Du kannst die Umwandlung auch nach der Pfändung verlangen. Die Bank muss zum Beginn des vierten Geschäftstags umstellen. Handelst du innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung, gilt der Schutz rückwirkend.
Bis 300 € im Monat ist Elterngeld unpfändbar, bei ElterngeldPlus in der Regel bis 150 €. Bei Mehrlingen gilt ein Vielfaches. Lass dir diesen Betrag bescheinigen, damit die Bank ihn zusätzlich freigibt.
Ja. Wird das Gemeinschaftskonto wegen seiner Schulden gepfändet, hast du einen Monat Zeit, deinen Anteil auf ein eigenes Konto zu übertragen. Danach geht das restliche Guthaben an die Gläubigerseite, auch dein Geld. Ein eigenes Konto auf deinen Namen schützt dich.
Die Umwandlung selbst muss kostenlos sein. Für die Kontoführung gelten die normalen Entgelte deines Kontomodells. Verlangt die Bank mehr, hilft dir die Verbraucherzentrale weiter.
Quellen: Zivilprozessordnung, §§ 850k, 899, 902, 903, 907, 909, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, recht.bund.de, gültig ab 01.07.2026, geprüft am 11.10.2026 · Sozialgesetzbuch I, § 54, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Pfändungsschutzkonto: Existenzminimum sichern, Stiftung Warentest, Stand 01.07.2026, geprüft am 11.10.2026 · Fragen und Antworten zum P-Konto, Verbraucherzentrale, mit Werten ab 01.07.2026, geprüft am 12.10.2026
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