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Inkasso, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher: Illustration zum Thema

Inkasso, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher: richtig reagieren

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Ein Brief vom Inkasso macht Druck. Rote Schrift, hohe Kosten, Drohungen mit Schufa und Pfändung. Viele zahlen dann sofort, auch wenn die Forderung gar nicht stimmt. Andere legen den Brief weg und verpassen später eine Frist vom Gericht.

Hier steht, was ein Inkassobüro darf, was ein Mahnbescheid bedeutet und was passiert, wenn die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kommt. Mit allen Fristen und dem einen Fehler, der am meisten kostet. Stand: Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn du deine Finanzen im Blick behalten möchtest ihr euch trennt du deinen Job verlierst

Hier geht es nur um Briefe und Fristen

Diese Seite erklärt, wie du auf Inkasso, Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher reagierst. Wie viel dir bei einer Pfändung bleibt, steht auf der Seite „P-Konto und Pfändungsschutz“. Welche Wege aus großen Schulden führen, bis zur Privatinsolvenz, erklärt die Seite „Schulden und Privatinsolvenz: die Wege raus“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Inkassobüro darf nicht pfänden und keine Gerichtsvollzieherin und keinen Gerichtsvollzieher schicken. Dafür braucht es einen Titel, etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.
  • Ist eine Forderung unberechtigt, widersprichst du schriftlich und zahlst nichts, auch keinen Teilbetrag. Nach deinem Widerspruch darf keine Meldung an die Schufa gehen.
  • Gegen einen Mahnbescheid vom Gericht hast du zwei Wochen für den Widerspruch. Das Gericht prüft die Forderung vorher nicht.
  • Gegen den Vollstreckungsbescheid gilt wieder eine Frist von zwei Wochen. Danach kann vollstreckt werden, und der Titel hält 30 Jahre.
  • Normale Forderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Darauf musst du dich aber selbst berufen.

So gehst du vor

  • Notiere auf jedem Brief vom Gericht das Zustelldatum. Ab dann läuft die Frist.
  • Prüfe beim Inkassobrief: Für wen wird gefordert, wofür und seit wann? Fehlt das, frag schriftlich nach.
  • Prüfe das Inkassobüro im Rechtsdienstleistungsregister. Jedes Büro muss dort eingetragen sein.
  • Lass Forderung und Kosten kostenlos mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale prüfen.
  • Widersprich unberechtigten Forderungen per Einwurf-Einschreiben und heb den Beleg auf.
Inhalt
  1. Was ist der Unterschied zwischen Inkasso, Mahnbescheid und Pfändung?
  2. Was darf ein Inkassobüro und was nicht?
  3. Wie reagierst du auf einen Inkassobrief?
  4. Wann ist eine Forderung verjährt?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Was tust du, wenn ein Mahnbescheid kommt?
  7. Was gilt beim Vollstreckungsbescheid?
  8. Was passiert, wenn die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kommt?
  9. Was bei Post vom Inkasso und vom Gericht jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Inkasso, Mahnbescheid und Pfändung?

Die kurze Antwort: Inkasso ist ein Brief mit Druck, aber ohne Zwang. Der Mahnbescheid kommt vom Gericht und hat eine harte Frist. Pfänden darf erst, wer einen Titel hat. Das ist ein Dokument, das die Forderung amtlich feststellt.

Die Stufen bauen aufeinander auf. Wer die Stufe kennt, auf der ein Brief steht, weiß, wie viel Zeit bleibt und was er bewirken kann.

StufeWer schickt esWas es bewirktDeine Frist
MahnungUnternehmenErinnert an die ZahlungKeine feste Frist
InkassobriefInkassobüro oder AnwaltskanzleiFordert Geld plus Kosten, kein ZwangKeine gesetzliche Frist, aber zügig reagieren
MahnbescheidMahngerichtErster Schritt zum Titel2 Wochen Widerspruch
VollstreckungsbescheidMahngerichtIst ein Titel2 Wochen Einspruch
Pfändung, VermögensauskunftGerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher, VollstreckungsgerichtZugriff auf Lohn, Konto, SachenTermine aus dem Schreiben

Stand: Zivilprozessordnung und Verbraucherzentrale, Oktober 2026. Ein Titel kann auch ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis sein. Ohne Titel gibt es keine Zwangsvollstreckung.

Was darf ein Inkassobüro und was nicht?

Die kurze Antwort: Ein Inkassobüro darf Geld fordern, mahnen und anrufen. Es darf nicht pfänden, keine Gerichtsvollzieherin und keinen Gerichtsvollzieher beauftragen und keine beliebigen Kosten verlangen.

Schon im ersten Schreiben muss stehen, für wen gefordert wird, worum es geht und wann der Vertrag geschlossen wurde. Auf Nachfrage muss das Büro auch die Adresse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nennen. Ein Postfach reicht nicht.

Jedes Inkassobüro muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt, die Suche ist kostenlos. Anwältinnen und Anwälte, die Forderungen eintreiben, sind stattdessen bei ihrer Rechtsanwaltskammer zugelassen. Ein Eintrag heißt aber nicht, dass jede Forderung stimmt.

Welche Kosten sind erlaubt?

Inkassokosten dürfen nicht höher sein als die Gebühr, die eine Anwältin oder ein Anwalt einmal für denselben Fall verlangen dürfte. Gebühren für die „Kontoführung“ sind nicht erlaubt. Hat das Büro die Forderung gekauft, darf es gar keine Inkassokosten verlangen.

Bist du umgezogen, ohne Bescheid zu sagen, können für die Adresssuche rund 15 € berechtigt sein. Du darfst einen Nachweis der echten Kosten verlangen.

Für Zinsen gilt eine Faustregel: Verzugszinsen liegen in der Regel höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit 01.07.2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 %. Mehr als 6,52 % im Jahr sind also meist nicht drin.

Darf das Inkasso mich bei der Schufa melden?

Nur unter zwei Bedingungen: Die Forderung ist berechtigt, und du hast trotz mindestens zwei Mahnungen nicht gezahlt. Hast du die Forderung schriftlich bestritten, darf nichts gemeldet werden. Einschüchternde Drohungen mit der Schufa sind nicht erlaubt.

Wie reagierst du auf einen Inkassobrief?

Die kurze Antwort: Erst prüfen, dann handeln. Stimmt die Forderung nicht, widersprichst du schriftlich und zahlst nichts. Stimmt sie, prüfst du die Kosten und zahlst oder bietest Raten an, die du halten kannst.

Prüfe drei Fragen: Kenne ich das Unternehmen? Hatte ich diesen Vertrag? Habe ich schon gezahlt? Kontoauszüge und alte Rechnungen helfen dabei.

Ist die Forderung unberechtigt, schreibst du dem Inkassobüro und schickst eine Kopie an das Unternehmen, für das gefordert wird. Per Einwurf-Einschreiben, damit du den Zugang belegen kannst. Hast du schon widersprochen, verweist du auf deinen ersten Brief.

Zahl bei einer unberechtigten Forderung auch keinen Teilbetrag. Eine Teilzahlung kann als Anerkenntnis gelten. Unterschreib keine Ratenvereinbarung und keine Abtretung, also keine Erklärung, mit der du zum Beispiel deinen Lohn an das Inkasso überträgst.

Tipp

Ist die Forderung berechtigt, lass dir die Summe aufschlüsseln: Hauptforderung, Zinsen, Inkassokosten. Prüfe jeden Posten einzeln und zahl, was stimmt, zügig. Mit jeder weiteren Stufe kommen sonst Kosten dazu.

Bist du unsicher, ob eine Drohung echt ist, hol dir Rat. Die Verbraucherzentralen prüfen Inkassoforderungen. Bei mehreren Forderungen auf einmal ist eine Schuldnerberatung die richtige Stelle.

Wann ist eine Forderung verjährt?

Die kurze Antwort: Normale Forderungen verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Titel wie ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).

Ein Beispiel: Eine Rechnung wurde im März 2022 fällig. Die Frist beginnt am 31.12.2022 und endet am 31.12.2025. Ein Inkassobrief im Jahr 2026 kommt dann zu spät, wenn die Verjährung nicht vorher gehemmt wurde, etwa durch einen Mahnbescheid (§ 204 BGB).

Die Verjährung wirkt aber nicht von selbst. Du darfst die Zahlung verweigern, musst dich dafür aber auf die Verjährung berufen (§ 214 BGB). Am besten schriftlich. Hast du eine verjährte Forderung schon bezahlt, bekommst du das Geld nicht zurück.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 2.500 € netto. Sie hat ihre Verträge im Griff. Stell dir vor, im Oktober 2026 kommt trotzdem ein Inkassobrief.

  • Mit 27Lisa kündigt einen Handyvertrag. Die letzte Rechnung über 400 € ist im März 2022 fällig (Annahme im Beispiel). Lisa hält sie für bezahlt.
  • Mit 30Am 31.12.2025 endet die Verjährungsfrist für diese Rechnung.
  • Mit 31Ein Inkassobüro fordert die 400 €, dazu 12 % Zinsen im Jahr und Inkassokosten. Lisa findet keinen Beleg für ihre Zahlung.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa beruft sich schriftlich auf die Verjährung, per Einwurf-Einschreiben. Sie zahlt nichts.

Lisa hatte keinen Mahnbescheid bekommen. Die Forderung ist also verjährt, und Lisa darf die Zahlung verweigern. Hätte sie sofort gezahlt, wäre das Geld weg, auch ohne Pflicht.

Wäre die Rechnung erst 2024 fällig gewesen, wäre sie noch nicht verjährt. Dann lohnt der Blick auf die Zinsen. Die geforderten 12 % liegen weit über dem, was meist erlaubt ist.

Zinsen auf 400 € für ein JahrRechnungBetrag
Gefordert400 € mal 12 %48,00 €
Meist höchstens erlaubt400 € mal 6,52 % (Basiszins 1,52 % plus 5 Punkte)26,08 €
Zu viel gefordert48,00 € minus 26,08 €21,92 €

Stand: Basiszinssatz ab 01.07.2026. Dafür würde Lisa einen Teilwiderspruch schreiben: Die Hauptforderung erkennt sie an, die überhöhten Zinsen und unzulässigen Kosten nicht.

Was tust du, wenn ein Mahnbescheid kommt?

Die kurze Antwort: Lies ihn sofort und notier das Zustelldatum. Stimmt die Forderung nicht oder nur zum Teil, muss dein Widerspruch innerhalb von zwei Wochen beim Gericht eingehen. Das Formular liegt bei.

Ein Mahnbescheid kommt vom Mahngericht. Er wirkt amtlich, aber das Gericht hat die Forderung nicht geprüft. Jede und jeder kann ihn beantragen. Die Gerichtsgebühr legt die Gläubigerseite vorher aus.

Der häufigste Denkfehler: „Wenn das Gericht schreibt, wird die Forderung schon stimmen.“ Das Mahngericht prüft nur die Form, nicht den Inhalt. Wer schweigt, gibt dem Gegenüber den Weg zum Titel frei. Wer widerspricht, zwingt es, die Forderung vor Gericht zu begründen.

Du kannst ganz oder teilweise widersprechen. Beim Teilwiderspruch gibst du genau an, welchen Teil du bestreitest. Schau dir besonders die Zinsen und die Inkassokosten an. Bei Ehepaaren werden oft beide als Schuldnerin und Schuldner genannt. Wer mit der Schuld nichts zu tun hat, sollte widersprechen.

Nach dem Widerspruch muss die Gläubigerseite klagen, wenn sie an der Forderung festhält. Dann entscheidet ein Gericht. Wer verliert, trägt Gerichts- und Anwaltskosten. Widersprich darum nicht nur, um Zeit zu gewinnen.

Ist die Forderung berechtigt, zahlst du sie oder fragst nach Raten. Dann ist das Verfahren beendet.

Was gilt beim Vollstreckungsbescheid?

Die kurze Antwort: Gegen den Vollstreckungsbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ein Formular liegt diesmal nicht bei. Du schreibst ihn selbst.

Der Vollstreckungsbescheid folgt meist, wenn auf den Mahnbescheid nichts kam. Er ist bereits ein Titel. Nach Ablauf der Frist kann die Gläubigerseite vollstrecken lassen, auch wenn die Forderung überhöht ist.

Hast du die Frist ohne eigene Schuld verpasst, etwa wegen Krankheit oder einer Reise, gibt es die Wiedereinsetzung. Du beantragst sie sofort, wenn das Hindernis weg ist, mit Belegen wie einem Attest. Den Einspruch legst du gleich bei.

Was passiert, wenn die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kommt?

Die kurze Antwort: Mit einem Titel kann die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher pfänden und eine Vermögensauskunft verlangen. Auch dann ist eine Einigung über Raten noch möglich.

Die Vermögensauskunft ist eine vollständige Liste deines Vermögens, die du an Eides statt versicherst (§ 802c ZPO). Dazu gehören auch Übertragungen gegen Geld an nahe Angehörige aus den letzten zwei Jahren und Schenkungen aus den letzten vier Jahren.

Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage auf eine gütliche Einigung hinwirken. Hat die Gläubigerseite das nicht ausgeschlossen, sind Raten möglich. Die Schuld soll dann in der Regel binnen zwölf Monaten getilgt sein (§ 802b ZPO).

Wann kommt ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis?

Das Schuldnerverzeichnis ist ein amtliches Register. Ein Eintrag droht, wenn du die Vermögensauskunft nicht abgibst. Oder wenn klar ist, dass die Vollstreckung die Schuld nicht deckt. Oder wenn du nicht binnen eines Monats die volle Zahlung nachweist (§ 882c ZPO).

Ein laufender Ratenplan mit der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher verhindert den Eintrag aus dem letzten Grund. Gelöscht wird der Eintrag nach drei Jahren. Früher, wenn die volle Zahlung nachgewiesen ist (§ 882e ZPO).

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Die meisten teuren Fehler bei Schulden passieren nicht beim Geld, sondern beim Briefkasten. Ein ungeöffneter Umschlag fühlt sich an wie eine Pause. In Wahrheit läuft die Frist weiter. Mein Rat: Post vom Gericht am selben Tag öffnen und das Datum darauf schreiben. Das ist kein Mut. Das ist ein Handgriff, der dir die Entscheidung zurückgibt.“

Was bei Post vom Inkasso und vom Gericht jetzt zählt

Nicht jeder Brief ist gleich ernst. Ein Inkassobrief macht Druck, aber er kann nichts erzwingen. Ein Mahnbescheid ist leise, aber er hat eine Frist. Wer diesen Unterschied kennt, reagiert ruhig und zur richtigen Zeit.

Prüfe jede Forderung, bevor du zahlst. Widersprich schriftlich, wenn sie nicht stimmt. Und halte die zwei Wochen beim Gericht ein. Stehen mehrere Forderungen im Raum, zeigt die Seite „Schulden und Privatinsolvenz: die Wege raus“, wie es weitergeht.

Damit es gar nicht erst eng wird, hilft ein klares System für dein Geld. Wie das aussieht, steht im Kontenmodell mit vier Konten. Ein Puffer für unerwartete Rechnungen ist der Notgroschen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Das Inkasso droht mit dem Gerichtsvollzieher. Kann der morgen vor meiner Tür stehen?

Nicht auf Anweisung des Inkassobüros. Ein Inkassobüro darf keine Gerichtsvollzieherin und keinen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dafür braucht es einen Titel, etwa einen Vollstreckungsbescheid. Den gibt es nur nach einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einem Urteil, und davon bekommst du Post vom Gericht.

Ich habe den Mahnbescheid zu spät gesehen. Was jetzt?

Ist die Frist von zwei Wochen abgelaufen, aber noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen, kannst du den Widerspruch trotzdem noch einlegen (§ 694 ZPO). Kommt der Vollstreckungsbescheid, hast du noch einmal zwei Wochen für den Einspruch. Den schreibst du selbst, ein Formular liegt nicht bei.

Ich kenne die Firma auf dem Inkassobrief gar nicht. Muss ich reagieren?

Ja, aber nicht mit Geld. Frag schriftlich nach, für wen gefordert wird, worum es geht und wann der Vertrag geschlossen wurde. Prüfe das Büro im Rechtsdienstleistungsregister. Stimmt die Forderung nicht, widersprich per Einwurf-Einschreiben und zahl nichts.

Darf das Inkasso mich bei der Schufa eintragen lassen, obwohl ich widersprochen habe?

Nein. Eine Meldung ist nur bei einer berechtigten Forderung erlaubt, wenn du trotz mindestens zwei Mahnungen nicht gezahlt hast. Hast du schriftlich widersprochen, darf nichts gemeldet werden. Steht trotzdem etwas drin, kannst du die Korrektur verlangen.

Wie lange bleibe ich im Schuldnerverzeichnis?

In der Regel drei Jahre. Ist vorher nachgewiesen, dass die Schuld voll bezahlt ist, wird der Eintrag früher gelöscht (§ 882e ZPO).

Quellen: Zivilprozessordnung, §§ 694, 802b, 802c, 882c und 882e, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 195, 197, 199, 204, 214 (Verjährung), dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Basiszinssatz zum 1. Juli 2026: 1,52 %, Deutsche Bundesbank, Stand 01.07.2026, geprüft am 11.10.2026 · Gerichtliches Mahnverfahren: was tun bei einem Mahnbescheid?, Verbraucherzentrale, Stand 31.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Inkasso: so erkennen Sie unseriöse Forderungen, Verbraucherzentrale, Stand 19.03.2025, geprüft am 12.10.2026 · Keine Angst vor Inkassobriefen, Verbraucherzentrale Hamburg, Stand 20.03.2026, geprüft am 11.10.2026

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