Erst ist es eine Rechnung, die liegen bleibt. Dann ein Dispo, der nicht mehr ins Plus kommt. Und irgendwann reicht das Geld nicht mehr für alle Raten. Schulden entstehen selten aus Leichtsinn. Oft stehen eine Trennung, ein Jobverlust oder eine Krankheit dahinter.
Hier steht, was passiert, wenn es nicht mehr geht, wie viel dir bei einer Pfändung sicher bleibt und welche Wege aus den Schulden führen. Von der Ratenvereinbarung bis zur Privatinsolvenz, mit allen Beträgen, Stand: 01.07.2026.
Betrifft dich, wenn ihr euch trennt du deinen Job verlierst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest
Das Wichtigste in Kürze
- Wer nicht zahlt, bekommt erst Mahnungen, dann oft Post vom Inkasso. Pfänden darf aber nur, wer einen Titel hat, etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.
- Bei einer Pfändung bleibt dir ein Teil deines Einkommens immer. Ohne Unterhaltspflichten sind es seit 01.07.2026 1.587,40 € netto im Monat. Auf dem P-Konto sind automatisch 1.590 € geschützt.
- Der erste Weg raus ist fast immer das Gespräch: Stundung, Raten oder ein Vergleich mit Gläubigerinnen und Gläubigern. Eine Schuldnerberatung hilft dabei.
- Reicht das nicht, gibt es die Privatinsolvenz. Nach in der Regel 3 Jahren sind die restlichen Schulden erlassen. Davor steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch.
- Einige Schulden bleiben trotz Insolvenz, etwa Geldstrafen und Unterhalt, den du pflichtwidrig nicht gezahlt hast.
So gehst du vor
- Öffne jeden Brief und sammle alle Forderungen in einer Liste: wer, wie viel, seit wann, welche Frist.
- Kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, zählt die Frist von zwei Wochen. Widersprich, wenn die Forderung nicht stimmt.
- Lass dein Girokonto als P-Konto führen, sobald eine Pfändung droht. Das kostet bei der Umwandlung nichts.
- Such dir früh eine anerkannte Schuldnerberatung. Viele Stellen haben Wartezeiten.
- Ordne dein Geld neu, damit Miete und Strom zuerst bezahlt sind. Wie das geht, zeigt das Kontenmodell mit vier Konten.
Inhalt
- Wann werden Schulden zum Problem?
- Was passiert, wenn du nicht mehr zahlst?
- Wie viel Geld bleibt dir, wenn gepfändet wird?
- Welche Wege führen aus den Schulden?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- So läuft eine Privatinsolvenz ab
- Was kostet eine Privatinsolvenz?
- Welche Pflichten hast du während der Insolvenz?
- Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung?
- Was gilt bei Trennung, Jobverlust und Selbstständigkeit?
- Wie lange hängt dir eine Insolvenz nach?
- Was bei Schulden jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Wann werden Schulden zum Problem?
Die kurze Antwort: Schulden an sich sind normal. Ein Kredit, eine Rate für das Sofa, ein Dispo für zwei Wochen. Zum Problem werden sie, wenn dein Einkommen nach den Kosten für Wohnen und Leben dauerhaft nicht mehr für alle Zahlungen reicht. Dann spricht man von Überschuldung.
Der Unterschied ist wichtig. Wer Schulden hat und sie bedienen kann, hat ein Budget-Thema. Wer überschuldet ist, hat ein Struktur-Thema. Es löst sich nicht durch Sparen beim Einkauf, sondern nur durch einen Plan mit den Gläubigerinnen und Gläubigern.
Überschuldung kommt selten allein. Oft hängt sie an einem Bruch im Leben: Eine Trennung macht aus einem Haushalt zwei. Ein Jobverlust nimmt das Einkommen, die Raten bleiben. Eine lange Krankheit kostet Geld und Kraft zugleich.
Im HB-Kurs nennen wir solche Brüche lebensverändernde Risiken. Sie treffen vier Ebenen auf einmal: das Geld, den Alltag, den Kopf und die Zeit. Schulden sind dann nicht die Ursache. Sie sind die Folge davon, dass die finanzielle Ebene den Bruch nicht abfedern konnte. Mehr dazu in Lebensverändernde Risiken: Die vier Ebenen.
Was passiert, wenn du nicht mehr zahlst?
Die kurze Antwort: Erst kommen Mahnungen, oft danach ein Inkassobüro. Zwangsvollstreckung gibt es aber nur mit einem Titel. Das ist ein Dokument, das die Forderung amtlich feststellt, zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.
Ein Inkassobüro darf selbst nicht pfänden. Es darf auch keine Gerichtsvollzieherin und keinen Gerichtsvollzieher schicken. Drohungen in diese Richtung sind ohne Titel leer.
Den Titel holen sich Gläubigerinnen und Gläubiger meist über das gerichtliche Mahnverfahren. Du bekommst einen Mahnbescheid vom Gericht. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung stimmt. Darum zählt deine Reaktion.
Gegen den Mahnbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Tust du nichts, folgt der Vollstreckungsbescheid. Auch dagegen gibt es zwei Wochen Einspruch. Danach kann vollstreckt werden: vom Lohn, vom Konto oder durch einen Besuch der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers.
Ein Titel hält lange. Normale Forderungen verjähren nach drei Jahren. Ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil verjährt erst nach 30 Jahren. Wie du auf jeden einzelnen Brief richtig reagierst, erklären wir auf der Seite „Inkasso, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher: richtig reagieren“.
Wie viel Geld bleibt dir, wenn gepfändet wird?
Die kurze Antwort: Ohne Unterhaltspflichten sind seit 01.07.2026 1.587,40 € netto im Monat vor einer Lohnpfändung geschützt. Wer Unterhalt zahlt, behält mehr. Auf dem P-Konto sind automatisch 1.590 € im Monat sicher.
Diese Pfändungsfreigrenze steht in § 850c ZPO. Sie soll sichern, dass du trotz Schulden wohnen, essen und arbeiten kannst. Sie steigt jedes Jahr zum 1. Juli. Bis 30.06.2026 lag sie bei 1.555,00 €, das sind jetzt rund 2 % mehr.
| Was | Betrag im Monat |
|---|---|
| Geschützt ohne Unterhaltspflicht | 1.587,40 € |
| Mehr für die erste unterhaltsberechtigte Person | 597,42 € |
| Mehr für die zweite bis fünfte Person, je | 332,83 € |
| Was über 4.866,30 € netto liegt | voll pfändbar |
| Automatisch geschützt auf dem P-Konto | 1.590,00 € |
Stand: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027. Der Betrag für 2027 ist noch nicht bekannt.
Zwischen der Freigrenze und 4.866,30 € ist nur ein Teil pfändbar. Den genauen Betrag zeigt die Pfändungstabelle. Bei 2.500 € netto ohne Unterhaltspflicht sind es zum Beispiel 638,82 € im Monat. Bist du für ein Kind unterhaltspflichtig, sind es nur noch 157,59 €.
Das P-Konto ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz. Jede Person kann ihre Bank auffordern, ihr Konto so zu führen, auch wenn es im Minus ist. Kindergeld und andere Beträge kommen auf Nachweis dazu. Alles dazu steht auf der Seite „P-Konto und Pfändungsschutz: was dir sicher bleibt“.
Manche Einnahmen sind ganz oder teilweise geschützt. Elterngeld etwa bis 300 € im Monat, bei ElterngeldPlus in der Regel bis 150 € (§ 54 SGB I). Für Selbstständige gilt die Tabelle nicht automatisch. Dazu mehr im Abschnitt zu Sonderfällen.
Welche Wege führen aus den Schulden?
Die kurze Antwort: Es gibt vier Wege, und sie bauen aufeinander auf: Zahlungen ordnen, mit Gläubigerinnen und Gläubigern reden, mit einer Schuldnerberatung einen Vergleich suchen und als letzter Schritt die Privatinsolvenz.
1. Zahlungen ordnen
Nicht jede Forderung ist gleich dringend. Zuerst kommen Miete, Energie und Krankenversicherung. Wer die Miete nicht zahlt, riskiert die Wohnung. Wer den Strom nicht zahlt, riskiert eine Sperre. Ein Ratenkauf kann im Zweifel warten.
Hilfreich ist ein eigenes Konto für alle festen Kosten. So siehst du sofort, was nach Miete und Verträgen wirklich frei ist. Eine Vorlage dafür gibt es im Budgetplaner.
2. Reden, bevor gemahnt wird
Wer sich früh meldet, hat mehr Spielraum. Du kannst eine Stundung erbitten, also einen Zahlungsaufschub, oder kleinere Raten. Schriftlich und mit einem Angebot, das du wirklich halten kannst.
Auch später ist Reden möglich. Selbst die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinwirken. Sie oder er kann Raten erlauben, wenn die Gläubigerseite das nicht ausgeschlossen hat.
Die Schuld soll dann in der Regel binnen zwölf Monaten getilgt sein (§ 802b ZPO). Auch hier gilt: Biete nur Raten an, die du sicher zahlen kannst.
3. Schuldnerberatung und Vergleich
Eine anerkannte Schuldnerberatung verschafft dir einen Überblick über alle Forderungen. Sie prüft, was berechtigt ist, und verhandelt mit Gläubigerinnen und Gläubigern. Oft ist ein Vergleich möglich: Du zahlst einen Teil, der Rest wird erlassen.
Such dir früh einen Termin. Viele Beratungsstellen haben Wartezeiten. Eine Stelle in deiner Nähe findest du über den Wegweiser der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung auf meine-schulden.de.
4. Privatinsolvenz
Wenn ein Vergleich scheitert und die Schulden auf absehbare Zeit nicht zu bezahlen sind, bleibt die Privatinsolvenz. Am Ende steht die Restschuldbefreiung: Die übrigen Schulden musst du nicht mehr zahlen. Wie das abläuft, steht weiter unten.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Schulden werden oft lange allein getragen. Aus Scham, aus Pflichtgefühl, manchmal für einen Kredit, den man für jemand anderen unterschrieben hat. Ich sehe darin keine Schwäche. Ich sehe darin einen Plan, der fehlt. Schulden sind eine Rechnung mit Regeln. Wer die Regeln kennt, kann wieder entscheiden, statt nur zu reagieren.“
Wichtig ist der Blick auf alle vier Wege zusammen. Eine Insolvenz kann richtig sein. Sie kann aber auch mehr kosten als ein geduldiger Ratenplan. Das zeigt das Beispiel.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 2.500 € netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 € im Monat. Stell dir vor, Lisa hat mit ihrem Partner einen Ratenkredit aufgenommen. Beide haben unterschrieben. Jetzt trennen sie sich.
- Mit 29Lisa und ihr Partner unterschreiben gemeinsam einen Ratenkredit. Annahme im Beispiel: 350 € Rate im Monat.
- Mit 31Trennung. Ihr Ex-Partner zahlt seinen Teil nicht mehr. Es sind noch 12.000 € offen (Annahme im Beispiel).
- Zwei Monate späterDie Bank fordert die volle Rate von Lisa. Das darf sie, weil Lisa als Gesamtschuldnerin für alles haftet.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa rechnet: Raten weiterzahlen, Pfändung abwarten oder Insolvenz?
| Weg | Rechnung | Was Lisa im Monat bleibt |
|---|---|---|
| Rate weiterzahlen | 2.500 € minus 1.600 € Fixkosten minus 350 € Rate | 550 € |
| Lohnpfändung abwarten | 2.500 € minus 638,82 € pfändbar minus 1.600 € Fixkosten | 261,18 € |
| Privatinsolvenz | 2.500 € minus 638,82 € an die Treuhänderin oder den Treuhänder minus 1.600 € Fixkosten | 261,18 € |
Stand: Pfändungstabelle ab 01.07.2026, ohne Zinsen gerechnet. Bei der Pfändung bleiben Lisa nur 261,18 € für Essen, Kleidung und alles andere. Mit der Rate sind es 550 €.
Die Insolvenz passt für Lisa nicht. Sie setzt voraus, dass du deine Schulden nicht mehr bezahlen kannst oder es bald nicht mehr kannst (§§ 17, 18 InsO). Lisa kann ihre Rate zahlen. Im Verfahren bliebe ihr zudem nur so viel wie bei einer Pfändung.
Mit der Rate ist der Kredit ohne Zinsen nach 35 Monaten abbezahlt. In dieser Zeit behält Lisa 550 € im Monat statt 261,18 €.
Lisa bleibt beim Ratenplan. Und sie holt sich die Hälfte zurück. Wer gemeinsam haftet, trägt die Schuld untereinander zu gleichen Teilen, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 426 BGB). Von jeder Rate kann Lisa 175 € von ihrem Ex-Partner verlangen. Ob er zahlt, ist eine zweite Frage.
So läuft eine Privatinsolvenz ab
Die kurze Antwort: In fünf Schritten: Einigungsversuch, Antrag, Verfahren, Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung. Für Anträge seit dem 01.10.2020 dauert es in der Regel drei Jahre ab Eröffnung. Die Vorbereitung kommt dazu.
Die Verbraucherinsolvenz gilt für Menschen, die nicht selbstständig sind. Wer früher selbstständig war, kann sie auch nutzen, wenn es weniger als 20 Gläubigerinnen und Gläubiger gibt und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen, etwa offene Löhne von Angestellten (§ 304 InsO).
1
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Mit einer geeigneten Stelle, meist einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt, schlägst du allen Gläubigerinnen und Gläubigern einen Plan vor. Lehnen sie ab, bescheinigt die Stelle das Scheitern.
2
Antrag beim Insolvenzgericht
Du stellst den Antrag beim Amtsgericht, zusammen mit der Bescheinigung, einer Liste aller Forderungen und dem Antrag auf Restschuldbefreiung. Das Gericht kann noch einmal eine Einigung versuchen.
3
Insolvenzverfahren
Das Gericht eröffnet das Verfahren und setzt eine Treuhänderin oder einen Treuhänder ein. Die Forderungen werden festgestellt, pfändbares Vermögen wird verwertet.
4
Wohlverhaltensphase
Dein pfändbares Einkommen geht an die Treuhänderin oder den Treuhänder. Du hältst dich an deine Pflichten. Die Miete zahlst du weiter selbst, aus dem geschützten Teil.
5
Restschuldbefreiung
Am Ende erlässt das Gericht die übrigen Schulden. Im Regelfall nach drei Jahren ab Eröffnung. Wer schon einmal Restschuldbefreiung bekommen hat, wartet im zweiten Verfahren fünf Jahre.
Ein zweites Verfahren ist nicht beliebig möglich. Wer in den letzten elf Jahren schon Restschuldbefreiung bekommen hat, kann keinen neuen Antrag stellen (§ 287a InsO). Nach einer Versagung gelten fünf oder drei Jahre Sperre.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die kurze Antwort: Gerichtskosten und die Vergütung der Treuhänderin oder des Treuhänders werden aus deinem pfändbaren Einkommen bezahlt. Reicht das nicht, kannst du die Kosten stunden lassen. Das Verfahren scheitert also nicht daran, dass du kein Geld hast.
Die Stundung gibt es für jeden Abschnitt des Verfahrens. Sie ist kein Geschenk. Steigt dein Einkommen später, können offene Kosten noch bis zu vier Jahre nach dem Ende des Verfahrens nachgefordert werden.
Dazu können Kosten für eine Anwältin oder einen Anwalt kommen, wenn du nicht über eine Beratungsstelle gehst. Frag vorher, was der Einigungsversuch kostet und wer ihn bezahlt.
Welche Pflichten hast du während der Insolvenz?
Die kurze Antwort: Du gibst dein pfändbares Einkommen ab, bemühst dich um zumutbare Arbeit und meldest jeden Umzug und Jobwechsel. Erbst du nach dem Ende des Verfahrens, geht die Hälfte an die Treuhänderin oder den Treuhänder.
Wer arbeitslos ist, muss sich nachweisbar bewerben. Die Pflicht zur Arbeit entfällt erst bei Erwerbsunfähigkeit oder mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Ein früher Ruhestand kann dagegen Probleme machen.
Die Regel zur Hälfte gilt in der Wohlverhaltensphase, also zwischen dem Ende des Verfahrens und der Restschuldbefreiung (§ 295 InsO). Erbst du, solange das Verfahren noch läuft, gehört das Erbe zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO).
Auch Geschenke zählen. Die Hälfte von Schenkungen geht an die Treuhänderin oder den Treuhänder, außer bei üblichen kleinen Gelegenheitsgeschenken. Gewinne aus Lotterien und Gewinnspielen gehen ganz an sie oder ihn, außer Gewinne von geringem Wert.
Der häufigste Denkfehler: „Wenn ich in der Insolvenz bin, ist alles vorbei.“ Das stimmt nicht. Du behältst den geschützten Teil deines Einkommens, dein Konto und deinen Job. Die Insolvenz ist ein Verfahren mit Ende. Wer seine Pflichten hält, ist danach die restlichen Schulden los.
Wer dagegen Vermögen versteckt, falsche Angaben macht oder Geld verschleudert, riskiert die Restschuldbefreiung. Dann bleiben die Schulden trotz der Jahre im Verfahren.
Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung?
Die kurze Antwort: Nicht alle Schulden fallen weg. Bestimmte Forderungen überstehen die Restschuldbefreiung (§ 302 InsO).
- Schulden aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung, zum Beispiel Schadensersatz nach einer absichtlichen Tat.
- Unterhalt, den du pflichtwidrig nicht gezahlt hast.
- Steuerschulden, wenn du wegen einer Steuerstraftat verurteilt wurdest.
- Geldstrafen.
- Zinslose Darlehen, die du für die Kosten des Verfahrens bekommen hast.
Wer solche Forderungen hat, sollte das vor dem Antrag mit der Beratungsstelle klären. Denn sie bleiben auch nach drei Jahren Verfahren bestehen.
Was gilt bei Trennung, Jobverlust und Selbstständigkeit?
Die kurze Antwort: Gemeinsame Kredite und gemeinsame Konten sind nach einer Trennung die größte Falle. Wer mitunterschrieben hat, haftet für die ganze Summe. Und Selbstständige haben keinen automatischen Pfändungsschutz für ihre Einnahmen.
Nach der Trennung
Hast du einen Kredit mitunterschrieben, bist du Gesamtschuldnerin (§ 421 BGB). Die Bank darf sich aussuchen, von wem sie das Geld fordert. Daran ändert die Trennung nichts. Absprachen zwischen euch binden die Bank nicht.
Das Gemeinschaftskonto ist der zweite Punkt. Wird es wegen Schulden deiner Partnerin oder deines Partners gepfändet, hast du einen Monat Zeit. In dieser Zeit kannst du deinen Anteil auf ein eigenes Konto übertragen. Danach geht das restliche Guthaben an die Gläubigerseite, auch dein Geld.
Ein Konto auf deinen eigenen Namen schützt dich. Wie ihr Geld in der Partnerschaft sauber trennt, steht in Geld in der Partnerschaft: vier Irrtümer und drei Konten.
Nach einem Jobverlust
Wenn das Einkommen sinkt, sinkt auch der pfändbare Teil. Liegt dein Einkommen unter der Freigrenze, ist bei einer Lohnpfändung nichts zu holen. Die Schulden bleiben aber stehen, und Zinsen laufen weiter.
Melde dich darum früh bei deinen Gläubigerinnen und Gläubigern. Was nach einer Kündigung zuerst zählt, steht in Jobverlust: Was Geld, Kopf und Alltag jetzt brauchen.
Als Selbstständige
Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sind kein Arbeitslohn. Die Pfändungstabelle schützt sie nicht automatisch. Du musst beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass dir so viel bleibt, wie bei Lohn frei wäre (§ 850i ZPO).
Wer aktuell selbstständig ist, kommt nicht in die Verbraucherinsolvenz, sondern ins reguläre Insolvenzverfahren.
Wie lange hängt dir eine Insolvenz nach?
Die kurze Antwort: Nach der Restschuldbefreiung darf eine Auskunftei wie die Schufa den Eintrag nur noch 6 Monate speichern. So lange steht er auch im öffentlichen Insolvenzregister.
Das hat der Europäische Gerichtshof am 07.12.2023 entschieden (C-26/22 und C-64/22). Private Auskunfteien dürfen die Information nicht länger halten als das amtliche Register. Prüfe nach dem Verfahren, was über dich gespeichert ist. Du hast ein Recht auf Auskunft über deine Daten.
Danach beginnt ein neuer Anfang, aber kein leerer. Wer drei Jahre mit wenig Geld ausgekommen ist, kennt sein Budget genau. Genau darauf lässt sich aufbauen: erst eine kleine Rücklage, dann ein Konto für feste Kosten. Wie groß die Rücklage sein sollte, zeigt die Seite Notgroschen.
Was bei Schulden jetzt zählt
Schulden haben feste Regeln. Was dir bleibt, steht in einer Tabelle. Wer pfänden darf, braucht einen Titel. Wann die Schulden enden, regelt das Gesetz. Das Schwierige sind nicht die Regeln. Es ist der Moment, in dem du sie brauchst.
Darum zählt zuerst der Überblick. Eine Liste aller Forderungen, ein Blick auf die Fristen, ein P-Konto, bevor es eng wird. Danach zählt das Gespräch: mit der Bank, mit der Beratungsstelle, notfalls mit dem Gericht. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was jeder Weg kostet.
Wir sind keine Schuldnerberatung und ersetzen sie nicht. Was wir tun können: mit dir auf deine Versicherungen schauen. Welcher Schutz muss bleiben, wo zahlst du doppelt, wo lässt sich Geld freimachen? Dafür ist die Beratung da.
Wo kannst du bei deinen Verträgen Luft schaffen?
Wenn es eng wird, gehören auch die Versicherungsbeiträge auf den Tisch. Wir zeigen dir, welcher Schutz bleiben muss und wo du sparen kannst, ohne große Risiken offen zu lassen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein, nicht allein wegen eines Inkassobriefs. Pfänden darf nur, wer einen Titel hat, etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Ein Inkassobüro darf auch keine Gerichtsvollzieherin und keinen Gerichtsvollzieher schicken. Prüfe die Forderung trotzdem sofort und widersprich schriftlich, wenn sie nicht stimmt.
Ohne Unterhaltspflichten mindestens 1.587,40 € netto im Monat, Stand 01.07.2026. Für die erste Person, der du Unterhalt zahlst, kommen 597,42 € dazu, für jede weitere bis zur fünften 332,83 €. Vom Einkommen darüber ist nur ein Teil pfändbar. Den genauen Betrag zeigt die Pfändungstabelle.
Gegenüber der Bank ja, wenn du mitunterschrieben hast. Ihr haftet beide für die ganze Summe. Untereinander tragt ihr die Schuld aber in der Regel je zur Hälfte. Was du über deinen Anteil hinaus zahlst, kannst du von der anderen Person zurückverlangen.
In der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens, für Anträge seit dem 01.10.2020. Davor kommt der außergerichtliche Einigungsversuch mit einer Beratungsstelle. Wer schon einmal Restschuldbefreiung bekommen hat, wartet im zweiten Verfahren fünf Jahre.
Ja. Du darfst und sollst arbeiten. Dein pfändbares Einkommen geht an die Treuhänderin oder den Treuhänder, der geschützte Teil bleibt dir. Mit einem P-Konto kannst du weiter Miete und Rechnungen bezahlen.
Quellen: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, recht.bund.de, gültig ab 01.07.2026, geprüft am 11.10.2026 · Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026, Stadt Braunschweig, Stand 01.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Insolvenzordnung, §§ 17, 18, 35, 287a, 295, 302, 304, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Privatinsolvenz: in 3 Jahren schuldenfrei?, Verbraucherzentrale, Stand 31.08.2026, geprüft am 12.10.2026 · Gerichtliches Mahnverfahren: was tun bei einem Mahnbescheid?, Verbraucherzentrale, Stand 31.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Pfändungsschutzkonto: Existenzminimum sichern, Stiftung Warentest, Stand 01.07.2026, geprüft am 11.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
