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Risikoleben für Paare: Illustration zum Thema

Risikoleben für Paare: verbunden oder über Kreuz

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Ihr wollt euch gegenseitig absichern. Also schließt jeder eine Risikolebensversicherung ab, und der andere bekommt im Todesfall das Geld. Das klingt fertig. Doch wer im Vertrag welche Rolle hat, entscheidet darüber, ob ein Teil der Summe ans Finanzamt geht.

Hier steht, wie sich Paare mit einer Risikolebensversicherung absichern können: über Kreuz, auf verbundene Leben oder mit zwei Einzelverträgen. Mit den Freibeträgen der Erbschaftsteuer, Stand: 11.10.2026. Und mit dem Unterschied, der ohne Trauschein schnell 54.000 Euro ausmacht.

Betrifft dich, wenn ihr zusammenzieht ihr heiratet ihr euch trennt

Hier geht es nur um die Vertragsform für Paare

Diese Seite erklärt, wie ihr eure Verträge aufbaut, damit das Geld beim richtigen Menschen ankommt und so wenig Steuer wie möglich anfällt. Wie die Risikolebensversicherung grundsätzlich funktioniert, welche Summe und Laufzeit passen, steht auf der Seite Risikolebensversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Risikolebensversicherung zählen drei Rollen: Wer den Vertrag hat, wessen Leben versichert ist und wer das Geld bekommt. Die Verteilung dieser Rollen entscheidet über die Steuer.
  • Hat die verstorbene Person den Vertrag selbst abgeschlossen, gilt die Auszahlung als Erbschaft. Ehepartnerinnen und Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, unverheiratete Partnerinnen und Partner nur 20.000 Euro. Darüber werden 30 Prozent fällig.
  • Über Kreuz heißt: Du schließt den Vertrag auf das Leben deines Partners oder deiner Partnerin ab, zahlst die Beiträge und bekommst selbst das Geld. Dann fällt keine Erbschaftsteuer an.
  • Eine Police auf verbundene Leben zahlt nur einmal, beim ersten Todesfall. Nach einer Trennung lässt sie sich nur gemeinsam ändern.
  • Ohne Trauschein gibt es keine Witwenrente. Die private Absicherung ist dann der einzige Schutz, und die Vertragsform zählt doppelt.

So gehst du vor

  • Schau in eure Versicherungsscheine: Wer steht als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer drin, wer als versicherte Person, wer als bezugsberechtigt?
  • Seid ihr nicht verheiratet und hat jede Person einen Vertrag auf das eigene Leben, rechne mit 30 Prozent Steuer auf alles über 20.000 Euro.
  • Prüft, ob über Kreuz für euch besser passt. Dafür braucht jeder Vertrag die schriftliche Einwilligung der versicherten Person.
  • Nach einer Trennung: Bezugsrecht sofort ändern. Was sonst noch bei der Trennung zählt, steht unter Was zählt, wenn ihr euch trennt.
  • Lass eure Verträge vor einer Änderung prüfen: in der Beratung.
Inhalt
  1. Was heißt verbunden, über Kreuz oder einzeln?
  2. Was bekommt dein Partner oder deine Partnerin ohne Vertrag?
  3. Wann zahlt dein Partner oder deine Partnerin Erbschaftsteuer?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. So läuft der Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz ab
  6. Was passiert mit den Verträgen nach einer Trennung?
  7. Was bei der Risikolebensversicherung für Paare jetzt zählt
  8. Häufig gestellte Fragen

Was heißt verbunden, über Kreuz oder einzeln?

Die kurze Antwort: Es sind drei Arten, wie Paare die Rollen im Vertrag verteilen. Bei verbundenen Leben gibt es einen Vertrag für beide. Über Kreuz hat jede Person einen Vertrag auf das Leben der anderen. Einzeln versichert jede ihr eigenes Leben.

Jede Risikolebensversicherung hat drei Rollen. Die Versicherungsnehmerin schließt den Vertrag ab und ist seine Eigentümerin. Die versicherte Person ist die, deren Tod die Zahlung auslöst. Die bezugsberechtigte Person bekommt das Geld.

Bei einem Single sind Versicherungsnehmerin und versicherte Person fast immer dieselbe. Bei Paaren lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Denn die Rollen lassen sich verteilen, und genau daran hängt die Steuer.

Zwei Einzelverträge

Jede Person versichert ihr eigenes Leben und setzt den Partner oder die Partnerin als bezugsberechtigt ein. Das ist die häufigste Form, weil sie sich wie selbstverständlich anfühlt. Für Ehepaare ist sie meist unproblematisch. Ohne Trauschein wird sie teuer, dazu gleich mehr.

Verbundene Leben

Ein einziger Vertrag versichert beide. Stirbt die erste Person, bekommt die andere die Summe. Danach endet der Schutz. Der Versicherer zahlt also nur einmal, auch wenn später die zweite Person stirbt.

Über Kreuz

Jede Person schließt einen eigenen Vertrag ab, aber auf das Leben der anderen. Du bist Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und Bezugsberechtigte. Versichert ist das Leben deines Partners oder deiner Partnerin. Er oder sie macht es umgekehrt genauso.

FormWer hat den Vertrag?Wer bekommt das Geld?Wie oft wird gezahlt?
Zwei Einzelverträgejede Person für ihr eigenes Lebendie andere Personbis zu zweimal
Verbundene Lebenmeist beide gemeinsamdie überlebende Personeinmal, beim ersten Todesfall
Über Kreuzjede Person für das Leben der anderendie Person, die den Vertrag hatbis zu zweimal

Stand: 11.10.2026. Die Mechanik von verbundenen Leben und Über-Kreuz-Verträgen beschreibt der Bund der Versicherten.

Was bekommt dein Partner oder deine Partnerin ohne Vertrag?

Die kurze Antwort: Ohne Trauschein vom Staat nichts. Witwen- oder Witwerrente gibt es nur nach einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Auch erben kann ein unverheirateter Partner nur, wenn ein Testament ihn einsetzt.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Hinterbliebenenrente nur, wenn ihr bis zum Tod verheiratet oder verpartnert wart. Verlobte bekommen sie in der Regel nicht. Wie lange ihr schon zusammenlebt, spielt keine Rolle (Stand: Deutsche Rentenversicherung, 15.01.2026).

Beim Erbe ist es ähnlich. Ein gesetzliches Erbrecht haben nur Ehepartnerinnen und Ehepartner (§ 1931 BGB). Ohne Testament erben bei unverheirateten Paaren Kinder, Eltern oder Geschwister. Wie die Witwenrente bei Ehepaaren berechnet wird, steht auf der Seite Hinterbliebenenrente.

Für unverheiratete Paare heißt das: Eine Risikolebensversicherung ist oft der einzige Schutz, den es überhaupt gibt. Darum ist es so wichtig, dass dieser Schutz nicht zu einem großen Teil beim Finanzamt landet.

Wann zahlt dein Partner oder deine Partnerin Erbschaftsteuer?

Die kurze Antwort: Immer dann, wenn die verstorbene Person den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Dann gilt die Auszahlung als Erwerb von Todes wegen. Ob wirklich Steuer anfällt, hängt vom Freibetrag ab.

Das Erbschaftsteuergesetz zählt zur Erbschaft auch Geld, das jemand beim Tod direkt aus einem Vertrag bekommt, den der oder die Verstorbene geschlossen hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Genau das ist bei zwei Einzelverträgen der Fall.

Bei der Über-Kreuz-Police ist es anders. Du bekommst das Geld aus deinem eigenen Vertrag. Es stammt nicht vom Verstorbenen, also ist es keine Erbschaft. Erbschaftsteuer fällt dann nicht an.

Verheiratet oder verpartnertNicht verheiratet
SteuerklasseIIII
Persönlicher Freibetrag500.000 €20.000 €
Versorgungsfreibetragbis 256.000 €keiner
Steuersatz bis 6 Mio. €7 bis 19 %30 %

Stand: §§ 16, 17 und 19 ErbStG, geprüft am 11.10.2026. Der Versorgungsfreibetrag wird um den Wert einer steuerfreien Witwen- oder Witwerrente gekürzt. Für Kinder gelten 400.000 Euro Freibetrag plus ein Versorgungsfreibetrag je nach Alter.

Für Ehepaare reicht der Freibetrag fast immer. Eine Police über 300.000 Euro liegt weit darunter. Für unverheiratete Paare ist die Rechnung hart: Auf jeden Euro über 20.000 Euro werden 30 Prozent fällig.

Der häufigste Denkfehler: „Wir leben seit zehn Jahren zusammen, das zählt doch auch.“ Für die Erbschaftsteuer zählt es nicht. Ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft gilt dein Partner oder deine Partnerin steuerlich wie eine fremde Person: 20.000 Euro Freibetrag, danach 30 Prozent.

Was kostet die Absicherung selbst?

Die Risikolebensversicherung gehört zu den günstigen Verträgen, weil sie nur im Todesfall zahlt. Der Beitrag hängt vor allem vom Alter, von der Gesundheit, der Summe und der Laufzeit ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge mit Beitragsverrechnung. Dann zahlst du gleich den niedrigeren Nettobeitrag.

Bei verbundenen Leben gibt es einen Vertrag und eine Auszahlung. Über Kreuz und einzeln sind es zwei Verträge mit zwei Beiträgen. Dafür kann jeder Vertrag einmal zahlen. Der größte Kostenhebel ist bei Paaren ohne Trauschein aber nicht der Beitrag. Es ist die Steuer.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 2.500 Euro netto im Monat. Stell dir vor, Lisa zieht mit ihrem Partner Tom zusammen. Verheiratet sind die beiden nicht. Sie mieten eine größere Wohnung und planen, irgendwann Kinder zu haben.

Beide wollen sich gegenseitig mit je 200.000 Euro absichern. Das ist eine Annahme im Beispiel. Die Verbraucherzentrale nennt für kinderlose Paare mindestens ein Jahresnetto als Richtwert, bei Lisa wären das 30.000 Euro. Lisa und Tom rechnen mit mehr, weil sie die gemeinsame Wohnung und ihre Pläne einige Jahre tragen wollen.

  • Mit 24Lisa schließt zum Berufsstart ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Eine Risikolebensversicherung braucht sie damals nicht, niemand hängt von ihrem Einkommen ab.
  • Mit 31Stell dir vor, Lisa und Tom ziehen zusammen. Der Mietvertrag läuft auf beide. Fiele einer weg, müsste die andere die Miete allein tragen.
  • Im Beispiel jetzt · 31Die beiden vergleichen zwei Wege, sich mit je 200.000 Euro abzusichern, und sehen den Unterschied.

Weg 1: zwei Einzelverträge. Tom versichert sein eigenes Leben, Lisa ist bezugsberechtigt. Stirbt Tom, bekommt Lisa 200.000 Euro. Weil Tom den Vertrag abgeschlossen hat, ist das eine Erbschaft.

SchrittRechnungErgebnis
Auszahlung an Lisa200.000 €
Freibetrag Steuerklasse III200.000 € minus 20.000 €180.000 € steuerpflichtig
Erbschaftsteuer30 % von 180.000 €54.000 €
Bleibt für Lisa200.000 € minus 54.000 €146.000 €

Stand: §§ 16 und 19 ErbStG, geprüft am 11.10.2026.

Weg 2: über Kreuz. Lisa schließt den Vertrag auf Toms Leben ab. Sie ist Versicherungsnehmerin, zahlt die Beiträge von ihrem Konto und ist bezugsberechtigt. Tom unterschreibt die Einwilligung. Stirbt Tom, bekommt Lisa 200.000 Euro aus ihrem eigenen Vertrag. Erbschaftsteuer fällt nicht an.

Der Unterschied: 54.000 Euro, bei denselben Beiträgen und derselben Summe. Wären Lisa und Tom verheiratet, läge auch Weg 1 weit unter dem Freibetrag von 500.000 Euro. Dann wäre die Vertragsform für die Steuer egal.

Damit Weg 2 trägt, muss es im Alltag auch so gelebt werden. Lisa zahlt ihren Vertrag von ihrem eigenen Konto, Tom seinen von seinem. Wie ihr Geld in der Partnerschaft sauber trennt, zeigt Geld in der Partnerschaft: vier Irrtümer und drei Konten.

So läuft der Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz ab

Die kurze Antwort: Erst den Bedarf klären, dann die Rollen festlegen, dann beide Anträge mit Einwilligung stellen. Die Gesundheitsfragen beantwortet die Person, deren Leben versichert wird.

1

Bedarf und Laufzeit klären

Überlegt, was fehlt, wenn eine Person stirbt: Miete oder Kreditrate, laufende Kosten, später die Kinder. Mit Kindern nennt die Verbraucherzentrale mindestens das Dreifache bis Vierfache des Jahresnettos, wenn eine Person die Familie allein trägt. Die Laufzeit reicht meist, bis das jüngste Kind auf eigenen Beinen steht.

2

Rollen im Antrag richtig eintragen

In deinem Antrag stehst du als Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und Bezugsberechtigte. Dein Partner oder deine Partnerin steht als versicherte Person. Im zweiten Antrag ist es genau umgekehrt.

3

Schriftliche Einwilligung einholen

Wer das Leben eines anderen versichert, braucht dessen schriftliche Einwilligung. Das gilt, sobald die Summe mehr als die üblichen Beerdigungskosten abdeckt (§ 150 Abs. 2 VVG). Ohne Unterschrift ist der Vertrag nicht wirksam.

4

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Gefragt wird nach der Gesundheit der versicherten Person. Verschweigt sie eine bekannte Krankheit, kann der Versicherer später die Zahlung verweigern. Worauf es bei den Fragen ankommt, steht auf der Seite Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.

Wenn der Todesfall eintritt

Die bezugsberechtigte Person meldet den Tod beim Versicherer. Der Versicherer zahlt an die Person, die im Vertrag als bezugsberechtigt steht. Nicht an die, die im Testament steht, und nicht an die, die gemeint war.

Steht niemand im Vertrag, geht das Geld an die Erben. Dann zählt es zum Nachlass, mit allen Freibeträgen und Steuersätzen von oben. Was nach einem Todesfall sonst zu tun ist, steht in Erbschaft: Fristen, Steuer und was du zuerst tust.

Was passiert mit den Verträgen nach einer Trennung?

Die kurze Antwort: Das hängt von der Form ab. Einzelverträge und Über-Kreuz-Verträge kann die Versicherungsnehmerin allein ändern. Bei verbundenen Leben müssen beide zustimmen.

Bei verbundenen Leben passt der Vertrag nach einer Trennung oft nicht mehr. Sind beide Versicherungsnehmer, braucht jede Kündigung und jede neue Bezugsberechtigung die Zustimmung beider. Das kann mitten in einem Streit schwierig werden.

Bei Über-Kreuz-Verträgen hast du einen Vertrag auf das Leben deiner oder deines Ex. Du kannst ihn kündigen oder das Bezugsrecht ändern. Soll der Vertrag auf eine andere Person übergehen, etwa auf deine oder deinen Ex selbst, muss der Versicherer den Wechsel der Versicherungsnehmerin mitmachen.

Bei Einzelverträgen lauert die teuerste Falle. Ein widerrufliches Bezugsrecht bleibt bestehen, bis du es änderst. Der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden: Eine Scheidung macht die Benennung nicht automatisch unwirksam. Im Fall bekam die erste Ehefrau das Geld (BGH, IV ZR 437/14).

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Paare sprechen über Miete, Urlaub und Kinder. Über die Rollen im Versicherungsvertrag spricht kaum jemand. Dabei ist es dieselbe Frage: Wer trägt was, wenn einer fehlt? Ohne Trauschein entscheidet die eine Zeile „Versicherungsnehmerin“ über mehr als ein Viertel der Summe. Das ist kein Kleingedrucktes. Das ist eure gemeinsame Planung.“

Der Todesfall gehört zu den existenziellen Risiken. Du kannst ihn absichern, mit eigenem Vermögen puffern oder bewusst tragen. Für unverheiratete Paare ist Absichern oft der einzige Weg, der schnell genug Geld bringt.

Was bei der Risikolebensversicherung für Paare jetzt zählt

Seid ihr verheiratet, ist die Vertragsform für die Steuer meist zweitrangig. Wichtiger sind dann Summe, Laufzeit und ein Bezugsrecht, das zu eurem Leben passt. Prüft es bei jeder großen Veränderung: Hochzeit, Kind, Hauskauf, Trennung.

Seid ihr nicht verheiratet, zählt zuerst eine Zeile im Vertrag. Über Kreuz bleibt die Summe ganz bei dir. Mit zwei Einzelverträgen gehen über 20.000 Euro hinaus 30 Prozent ans Finanzamt. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.

Was sich beim Zusammenziehen sonst bei Miete und Versicherungen ändert, steht in Zusammenziehen: Miete, Versicherungen und Kosten fair regeln. Für Ehepaare gibt es Heirat: Was sich bei Steuern, Absicherung und Vertrag ändert.

Kommt eure Absicherung beim richtigen Menschen an?

Wir schauen mit dir auf eure Risikolebensversicherungen: Rollen, Bezugsrecht, Summe und Steuer. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Risikolebensversicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein Freund hat eine Risikolebensversicherung und mich als Begünstigte eingetragen. Muss ich Steuer zahlen?

Wenn er selbst Versicherungsnehmer ist, ja, sobald die Summe über 20.000 Euro liegt. Unverheiratete Partnerinnen und Partner sind in Steuerklasse III. Auf den Teil über dem Freibetrag fallen 30 Prozent an. Bei 200.000 Euro sind das 54.000 Euro (Stand 2026). Über Kreuz lässt sich das vermeiden.

Wir heiraten nächstes Jahr. Lohnt sich über Kreuz dann noch?

Für die Steuer meist nicht mehr. Ehepartnerinnen und Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, dazu einen Versorgungsfreibetrag. Bis zur Hochzeit gilt aber noch Steuerklasse III. Wer jetzt abschließt, sollte das bedenken.

Kann ich eine Risikolebensversicherung auf meinen Partner abschließen, ohne dass er es weiß?

Nein. Übersteigt die Summe die üblichen Beerdigungskosten, braucht der Vertrag seine schriftliche Einwilligung (§ 150 Abs. 2 VVG). Er beantwortet außerdem die Gesundheitsfragen.

Wir haben uns getrennt. Bekommt meine Ex das Geld, wenn mir etwas passiert?

Wenn sie noch als bezugsberechtigt eingetragen ist, ja. Der Versicherer zahlt an die Person im Vertrag, nicht an die, die du heute meinst. Ändere das Bezugsrecht schriftlich beim Versicherer. Bei verbundenen Leben braucht ihr dafür beide Unterschriften.

Unser Vertrag läuft auf verbundene Leben. Was passiert, wenn wir beide sterben?

Der Vertrag zahlt nur einmal, beim ersten Todesfall an die überlebende Person. Danach endet der Schutz. Sterbt ihr kurz nacheinander, gibt es keine zweite Zahlung.

Quellen: §§ 3, 15, 16, 17, 19 ErbStG, § 150 VVG, § 1931 BGB, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Witwenrente, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Stand 15.01.2026, geprüft am 11.10.2026 · Urteil vom 22.07.2015, IV ZR 437/14, Bundesgerichtshof via dejure.org, Stand 22.07.2015, geprüft am 11.10.2026 · Risikolebensversicherung: Was passiert bei Scheidung?, Bund der Versicherten, Stand 14.02.2023, geprüft am 12.10.2026 · Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall, Verbraucherzentrale, Stand 16.02.2026, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Risikolebensversicherung für Paare

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei unverheirateten Paaren lohnt im Jahresgespräch ein Blick auf die Rollen: Wer ist Versicherungsnehmer, wer zahlt? Daran hängen bis zu 30 Prozent der Summe.
  • Steht eine Hochzeit oder Trennung an, ist das ein guter Anlass, Bezugsrechte gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden durchzugehen.
  • Bei Über-Kreuz-Anträgen die schriftliche Einwilligung nach § 150 VVG gleich mit einplanen.

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