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Erbschaft: Fristen, Steuer und was du zuerst tust

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Ein Todesfall ist zuerst Trauer, erst dann Papierkram. Und trotzdem laufen Fristen ab dem ersten Tag.

Eine Erbschaft kann Geld bedeuten, aber auch Schulden, Streit und viel Arbeit.

Hier siehst du, welche Fristen gelten, wie die Steuer funktioniert und was du zuerst klärst.

Betrifft dich, wenn du etwas erbst du einen Nachlass regelst dein Partner verstorben ist

Das Wichtigste in Kürze

  • Du hast sechs Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Die Frist beginnt, sobald du vom Erbfall und deinem Erbe weißt.
  • Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag pro Elternteil, Ehepartner 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro.
  • Das Finanzamt muss innerhalb von drei Monaten wissen, dass du etwas geerbt hast.
  • Ein Erbschein ist nicht immer nötig. Bei Konto und Haus verlangt die Bank oder das Grundbuch oft einen Nachweis.
  • Triff keine großen Anlageentscheidungen in den ersten Wochen. Das Geld darf erst einmal liegen.
Inhalt
  1. Was ändert sich bei einer Erbschaft?
  2. Welche Fristen laufen?
  3. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  4. Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?
  5. Welche Absicherung und Vorsorge passt in diese Phase?
  6. Was tust du, je nachdem, was du findest?
  7. Was bei einer Erbschaft als Nächstes zählt
  8. Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich bei einer Erbschaft?

Die kurze Antwort: Du erbst nicht nur Vermögen, sondern den ganzen Nachlass. Dazu gehören auch Schulden, Verträge und Pflichten.

Viele erben ohne Testament. Dann entscheidet das Gesetz: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister in fester Reihenfolge.

Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst Fristen sichern, dann Nachlass sichten, dann Steuer und Geld.

Welche Fristen laufen?

Zeitstrahl mit vier Fristen beim Erbe: 6 Wochen Ausschlagung, 3 Monate Anzeige beim Finanzamt, Steuererklärung nach Aufforderung, 3 Jahre Verjährung des Pflichtteils.
Quelle: Grafik FemininFinance, nach BGB (Ausschlagung, Pflichtteil) und Erbschaftsteuergesetz. Stand 07.10.2026.
FristWas passiertWann es beginnt
AusschlagungSechs Wochen, um das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagenKenntnis von Erbfall und Erbe
Anzeige beim FinanzamtDrei Monate, um den Erwerb zu meldenKenntnis vom Erwerb
SteuererklärungDas Finanzamt fordert sie nach Aufforderung anAufforderung des Finanzamts
PflichtteilAnspruch verjährt nach drei JahrenEnde des Jahres, in dem du Kenntnis hast

Wer ein überschuldetes Erbe vermutet, schlägt rechtzeitig aus. Schlägst du aus, bist du raus aus dem Erbe, auch aus den Schulden.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa erbt von ihrer Großmutter 60.000 Euro. Ihre Mutter lebt noch. Als Enkelin hat Lisa einen Freibetrag von 200.000 Euro.

FrageLisas Antwort
ErbschaftsteuerKeine. 60.000 Euro liegen unter dem Freibetrag von 200.000 Euro.
Anzeige beim FinanzamtTrotzdem melden, auch wenn keine Steuer anfällt.
RücklageLisa füllt zuerst ihren Puffer auf sechs Nettogehälter, also 15.000 Euro.
Rest45.000 Euro: Sie lässt sie einige Wochen liegen und entscheidet in Ruhe.

Lisas Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Vorsorge ändern sich nicht. Das Erbe ersetzt keine laufende Absicherung.

Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?

Alle Werte stehen mit Stand Oktober 2026. Uns ist keine beschlossene Änderung der Freibeträge für 2027 bekannt. Das kann sich ändern.

Was20262027, kann sich noch ändern
Freibetrag Ehepartner500.000 Eurounverändert
Freibetrag Kinder, je Elternteil400.000 Eurounverändert
Freibetrag Enkel200.000 Eurounverändert
Freibetrag Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen100.000 Eurounverändert
Freibetrag Geschwister, Nichten, Neffen20.000 Eurounverändert
Pauschale für Bestattung und Nachlasskosten10.300 Eurounverändert
Steuersatz Steuerklasse I7 bis 30 Prozentunverändert
Selbst genutztes Familienheimsteuerfrei unter Auflagen, zehn Jahre bewohnenunverändert

Welche Absicherung und Vorsorge passt in diese Phase?

  • Notgroschen: Fülle ihn zuerst auf, bevor du anlegst.
  • Tagesgeld: der sichere Parkplatz für die ersten Wochen.
  • Vermögen aufbauen: wenn du später langfristig anlegen möchtest.
  • Risikolebensversicherung: Wer Erben hat, denkt auch an die eigene Absicherung.
  • Hausrat und Wohngebäude: Bei geerbten Immobilien prüfen, ob alles weiter versichert ist.

Was tust du, je nachdem, was du findest?

  1. Das kannst du so lassen: Der Nachlass ist klar, es gibt ein Testament und keine Schulden. Dann kümmere dich um Erbschein, Bank und Finanzamt.
  2. Du bist unsicher, ob Schulden da sind: Beantrage beim Nachlassgericht Hilfe. Entscheide vor Ablauf der sechs Wochen.
  3. Es gibt eine Immobilie: Kläre Grundbuch, Versicherung und laufende Kosten, bevor du behalten oder verkaufen willst.
  4. Du hast viel geerbt: Warte mit der Anlage. Nutze die Beratung, damit das Geld zu deinen Zielen passt.

Was bei einer Erbschaft als Nächstes zählt

Sichere die Fristen. Dann sichtest du den Nachlass. Dann sprichst du mit Finanzamt und Bank. Zuletzt entscheidest du, was mit dem Geld passiert.

Mehr zur Absicherung nach einem Todesfall findest du im Beitrag Witwenrente und Hinterbliebene.

Lass uns gemeinsam schauen, was du mit deinem Erbe tust.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen?

Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Erbfall und von deinem Erbe erfährst. Die Ausschlagung erklärst du beim Nachlassgericht.

Wann muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Nur, wenn dein Erwerb den Freibetrag übersteigt. Kinder haben 400.000 Euro je Elternteil, Ehepartner 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro.

Brauche ich einen Erbschein?

Nicht immer. Bei einem notariellen Testament reicht oft das Eröffnungsprotokoll. Bei Immobilien und manchen Konten verlangen Grundbuchamt oder Bank einen Nachweis.

Muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?

Ja, innerhalb von drei Monaten, auch wenn keine Steuer anfällt. Das Finanzamt entscheidet dann, ob es eine Steuererklärung braucht.

Was mache ich mit dem geerbten Geld?

Lass es zuerst einige Wochen liegen. Fülle den Puffer auf, kläre Schulden und Absicherung. Erst dann entscheidest du über Anlage.

Quellen: dejure.org: § 16 ErbStG Freibeträge, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1944 BGB Ausschlagungsfrist, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 30 ErbStG Anzeige des Erwerbs, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 19 ErbStG Steuersätze, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 10 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Erbschaft

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Nach einem Erbe stehen Kundinnen oft vor großen Summen und wenig Plan. Ein ruhiges Gespräch hilft mehr als schnelle Produkte.
  • Erbschaften sind ein Anlass, die eigene Absicherung und Vollmachten zu prüfen.
  • Bei geerbten Immobilien sollten Versicherungen sofort geklärt sein.

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