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BU-Antrag: Illustration zum Thema

BU-Antrag: Unterlagen, Atteste und typische Fehler

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Der BU-Antrag sieht aus wie ein Formular. In Wahrheit legst du damit fest, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung in zwanzig Jahren zahlt. Denn im Leistungsfall prüft der Versicherer genau das, was du heute ankreuzt.

Hier steht, welche Unterlagen du vorher brauchst, wie du Gesundheitsfragen sauber beantwortest und welche Fehler am häufigsten passieren. Mit den Regeln aus dem Gesetz, Stand: Oktober 2026. Und mit einem Ablauf, den du Schritt für Schritt abhaken kannst.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du den Job wechselst du dich selbstständig machst du länger ausfällst

Hier geht es nur um den Antrag

Diese Seite erklärt, wie du einen BU-Antrag vorbereitest und stellst. Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet und worauf es in den Bedingungen ankommt, steht auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Regeln zu den Gesundheitsfragen im Detail findest du unter Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du musst nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Das aber vollständig, auch kurze Behandlungen und Verdachtsdiagnosen im gefragten Zeitraum.
  • Hol dir vorher deine Daten: die Auskunft deiner Krankenkasse über abgerechnete Leistungen und deine Patientenakte. Die erste Kopie der Akte ist kostenlos.
  • Bei Vorerkrankungen kommt zuerst die anonyme Risikovoranfrage, dann der Antrag. Ein abgelehnter Antrag kann an die Auskunftei der Versicherer gemeldet werden.
  • Fehlt etwas, kann der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern. Diese Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn.
  • Nach Zugang der Police hast du 30 Tage Zeit für den Widerruf. Der erste Beitrag wird erst danach fällig.

So gehst du vor

  • Fordere bei deiner Krankenkasse eine Auskunft über alle abgerechneten Leistungen an. Das geht formlos.
  • Lass dir von deinen Ärztinnen und Ärzten eine Kopie der Patientenakte geben, wenn die Kassenauskunft Fragen aufwirft.
  • Schreib zu jeder Ja-Antwort fünf Dinge auf: was, wann, wie behandelt, wie lange und wie es dir heute geht.
  • Stell keinen Antrag auf gut Glück. Bei Vorerkrankungen erst die anonyme Risikovoranfrage.
  • Geh den fertigen Antrag Zeile für Zeile durch, bevor du unterschreibst. Dabei helfen wir dir in der Beratung.
Inhalt
  1. Was passiert beim BU-Antrag genau?
  2. Was passiert, wenn im Antrag etwas fehlt?
  3. Welche Unterlagen brauchst du vor dem BU-Antrag?
  4. Was kostet der Antrag, und was kostet ein Fehler?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. So läuft der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab
  7. Wenn du später berufsunfähig wirst: Was zählt dann vom Antrag?
  8. Welche Fehler passieren beim BU-Antrag am häufigsten?
  9. Was beim BU-Antrag jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was passiert beim BU-Antrag genau?

Die kurze Antwort: Mit dem Antrag gibst du deine Vertragserklärung ab. Der Versicherer prüft danach dein Risiko und entscheidet: Er nimmt dich normal an, verlangt einen Zuschlag, schließt bestimmte Krankheiten aus oder lehnt ab.

Was der Versicherer wissen will

Beruf und Einkommen: Was du genau tust, wie viel davon am Schreibtisch und wie viel körperlich. Dein Einkommen zählt, weil die versicherbare Rente daran gekoppelt ist.

Sonderrisiken: Hobbys wie Klettern, Tauchen oder Motorsport und längere Reisen. Auch hier gilt: Anzugeben ist, wonach gefragt wird. Falsche Angaben haben dieselben Folgen wie bei Gesundheitsfragen.

Vorversicherungen: Bestehende BU- oder Lebensversicherungen und frühere Anträge, auch abgelehnte oder mit Zuschlag angenommene. Wenn das bei dir der Fall war, kläre es vor dem Ausfüllen mit deiner Beraterin oder deinem Berater.

Gesundheit: Der größte Teil. Gefragt wird nach Beschwerden, Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten in festen Zeiträumen. Stiftung Warentest nennt fünf Jahre für Arztbesuche und Krankheiten, zehn Jahre für Klinikaufenthalte. Je nach Versicherer kann das abweichen.

Was du nicht angeben musst

Nach § 19 VVG musst du nur Umstände nennen, die dir bekannt sind und nach denen der Versicherer in Textform fragt. Was nicht gefragt ist, musst du nicht von dir aus erzählen. Liegt eine Behandlung außerhalb des gefragten Zeitraums, gehört sie nicht in den Antrag.

Einen Gentest darf kein Versicherer verlangen. Ergebnisse früherer Tests darf er nur erfragen, wenn die Leistung über 300.000 € oder die Jahresrente über 30.000 € liegt (§ 18 Gendiagnostikgesetz). Bekannte Erkrankungen musst du trotzdem angeben.

Nach Vertragsschluss endet die Anzeigepflicht. Eine Krankheit, die erst danach kommt, musst du nicht nachmelden. Ob ein Berufswechsel oder ein neues Hobby gemeldet werden muss, regeln deine Vertragsbedingungen.

Was passiert, wenn im Antrag etwas fehlt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie schwer der Fehler wiegt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann er nur kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen.

Tritt er nach dem Leistungsfall zurück, zahlt er in der Regel nichts. Eine Ausnahme gibt es: Der verschwiegene Umstand hatte mit der Berufsunfähigkeit und ihrer Prüfung nichts zu tun. Bei Arglist gilt auch diese Ausnahme nicht (§ 21 VVG).

Wie der Fehler passiert istWas der Versicherer darf
Vorsatz oder Arglistzurücktreten, bei Arglist anfechten; Rechte bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss
grobe Fahrlässigkeitzurücktreten. Hätte er dich auch zu anderen Bedingungen genommen, nur Zuschlag oder Ausschluss rückwirkend einfügen
einfache Fahrlässigkeitnicht zurücktreten, aber mit einem Monat Frist kündigen. Hätte er dich zu anderen Bedingungen genommen, stattdessen Zuschlag oder Ausschluss rückwirkend einfügen
ohne Verschuldennicht zurücktreten, aber mit einem Monat Frist kündigen. Hätte er dich zu anderen Bedingungen genommen, stattdessen Zuschlag oder Ausschluss, aber erst ab der laufenden Versicherungsperiode

Stand: §§ 19, 21 und 22 VVG, Oktober 2026. Alle diese Rechte hat der Versicherer nur, wenn er dich vorher in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Kannte er den Umstand schon, hat er sie ebenfalls nicht.

Gute Bedingungen verzichten darauf, den Vertrag bei einer schuldlos falschen Angabe zu kündigen oder anzupassen. Der Bund der Versicherten zählt diesen Verzicht zu seinen K.-o.-Kriterien (Stand: 25.03.2025).

Er muss seine Rechte schriftlich innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er von dem Fehler erfährt. Nach fünf Jahren erlöschen sie, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn. Das gilt nicht für einen Leistungsfall, der vorher eingetreten ist.

Erhöht eine Vertragsanpassung deinen Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt sie den verschwiegenen Umstand aus, darfst du innerhalb eines Monats fristlos kündigen. Darauf muss der Versicherer dich hinweisen.

Der häufigste Denkfehler: „Was ich für unwichtig halte, muss ich nicht angeben.“ Diese Auswahl triffst nicht du. Fragt der Versicherer nach Behandlungen der Wirbelsäule, gehören auch sechs Termine Physiotherapie dazu. Auch wenn sie Jahre her sind und du dich kaum erinnerst.

Welche Unterlagen brauchst du vor dem BU-Antrag?

Die kurze Antwort: Drei Quellen reichen fast immer: die Auskunft deiner Krankenkasse, deine Patientenakte bei den Praxen und eine eigene Liste. So antwortest du aus Unterlagen und nicht aus dem Gedächtnis.

Die Auskunft der Krankenkasse

Als gesetzlich Versicherte kannst du bei deiner Kasse eine Auskunft über alle Leistungen verlangen, die für dich abgerechnet wurden. Das regelt § 305 SGB V. Darin stehen die Diagnosen, mit denen Praxen abgerechnet haben.

Genau hier liegt der Wert. Die Abrechnung zeigt, was der Versicherer später sehen kann, wenn er im Leistungsfall Unterlagen anfordert. Steht dort eine Diagnose, die so nie gestellt wurde, kannst du sie berichtigen lassen. Du brauchst dafür einen ärztlichen Nachweis, die Kasse muss innerhalb von vier Wochen entscheiden.

Was die Kürzel hinter einer Diagnose bedeuten

Hinter jedem Diagnose-Code steht ein Buchstabe. Er sagt, wie sicher die Diagnose ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt sie so:

KürzelBedeutung
Ggesicherte Diagnose
VVerdacht, weder bestätigt noch ausgeschlossen
ZZustand nach: die Krankheit besteht nicht mehr, wurde aber dokumentiert
Aausgeschlossen: der Verdacht hat sich nicht bestätigt

Für den Antrag zählt der Wortlaut der Frage. Fragt der Versicherer nach Untersuchungen oder Beratungen, ist auch ein Arztbesuch gemeint, der mit einem Verdacht endete. Ein „Z“ heißt nicht, dass die Sache vergessen ist. Sie liegt nur in der Vergangenheit, oft noch im gefragten Zeitraum.

Die Patientenakte

Jede Praxis muss dir deine vollständige Akte unverzüglich zeigen und Kopien geben. Die erste Kopie ist kostenlos, so steht es in § 630g BGB. Darin findest du Befunde, Arztbriefe und den Verlauf, also mehr als in der Abrechnung.

Seit dem 29.04.2025 gibt es die elektronische Patientenakte bundesweit. Über die App deiner Krankenkasse siehst du dort zum Beispiel Arztbriefe und Befundberichte. Was vor dem Start lag, steht dort meist nicht. Für ältere Jahre bleibt der Weg über Praxis und Kasse.

Atteste und Befundberichte

Ein Attest brauchst du nicht für jede Ja-Antwort. Es hilft dort, wo eine Angabe ohne Erklärung schlimmer aussieht, als sie ist. Etwa bei einer Verdachtsdiagnose, die sich nicht bestätigt hat, oder einer Krankheit, die seit Jahren ausgeheilt ist.

Ein guter Befundbericht nennt die Diagnose, die Behandlung, ihr Ende und den heutigen Stand, zum Beispiel „beschwerdefrei seit März 2023, keine Folgebehandlung“. Ein Satz deiner Ärztin oder deines Arztes reicht oft.

Die Selbstauskunft bei der Auskunftei

Die Versicherer betreiben eine gemeinsame Auskunftei, das HIS. Dort können abgelehnte Anträge gemeldet werden, etwa wegen Vorerkrankungen. Laut Verbraucherzentrale bekommst du einmal im Jahr kostenlos eine Selbstauskunft und kannst Fehler korrigieren lassen. Gelöscht wird in der Regel nach vier Kalenderjahren.

Tipp

Lege für jede Ja-Antwort eine Zeile mit fünf Angaben an. Was: die Diagnose so, wie sie in der Abrechnung steht. Wann: Monat und Jahr. Wie behandelt: Therapie oder Medikament. Wie lange: mit Krankschreibung. Heute: ausgeheilt, beschwerdefrei oder in Behandlung. Mit dieser Liste füllst du jeden Fragebogen in einer Stunde aus.

Was kostet der Antrag, und was kostet ein Fehler?

Die kurze Antwort: Die Vorbereitung kostet vor allem Zeit. Die erste Kopie der Patientenakte und die jährliche Selbstauskunft beim HIS sind kostenlos. Ein Fehler im Antrag kann dagegen die ganze Rente kosten.

Rechne einmal, worum es geht. Eine BU-Rente von 2.000 € im Monat sind 24.000 € im Jahr. Fällt sie wegen eines Rücktritts weg, fehlt dieses Geld jedes Jahr, bis zum Ende der Laufzeit. Über 27 Jahre, etwa von 40 bis 67, sind das 648.000 €. Das ist eine Annahme im Beispiel, ohne Erhöhungen gerechnet.

Was der Vertrag selbst kostet, hängt von Beruf, Alter, Gesundheit und Rentenhöhe ab. Ein Zuschlag aus der Risikoprüfung macht ihn teurer, ein Ausschluss nimmt dir Schutz für eine bestimmte Krankheit. Beides ist oft besser als ein Vertrag, der im Ernstfall nicht hält.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto und 2.500 € netto. Ihre BU hat sie seit 2019. Stell dir für dieses Beispiel vor, sie hätte damals keine abgeschlossen und stellt den Antrag jetzt.

  • Mit 27Rückenschmerzen nach langen Projektwochen. Sechs Termine Physiotherapie, eine Woche krankgeschrieben. Seitdem beschwerdefrei.
  • Mit 29Ein Gespräch beim Hausarzt über Schlafprobleme in einer Stressphase. Keine Therapie, keine Medikamente. Lisa vergisst den Termin.
  • Mit 31Sie fordert die Auskunft ihrer Krankenkasse an. Dort steht zu dem Termin eine psychische Diagnose mit dem Kürzel V für Verdacht.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa hat ihre Liste, ein kurzes Attest und das Ergebnis der Risikovoranfrage. Erst jetzt stellt sie den Antrag.

Ihre Wunschrente liegt bei 2.000 €. Das sind 80 Prozent ihres Nettos, der Richtwert der Verbraucherzentrale. Fragt der Versicherer nach Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen der Psyche in den letzten fünf Jahren, gehört der Termin mit 29 dazu.

Lisas Hausärztin bestätigt in zwei Sätzen: Es blieb bei einem Gespräch, der Verdacht hat sich nicht bestätigt, es gab keine Behandlung. Lisa gibt den Termin an und legt das Attest bei. Den Rücken nennt sie mit allen fünf Angaben.

Die anonyme Risikovoranfrage läuft bei mehreren Versicherern. Annahme im Beispiel: Zwei nehmen Lisa normal an, einer will den Rücken ausschließen. Dass gleiche Angaben so unterschiedlich bewertet werden, ist typisch. Lisa stellt ihren Antrag nur bei einem der beiden ohne Ausschluss.

Und ohne Vorbereitung? Lisa hätte die Frage nach der Psyche mit Nein beantwortet. Wird sie mit 34 berufsunfähig, prüft der Versicherer ihre Unterlagen und findet den Eintrag. Drei Jahre nach Vertragsschluss sind seine Rechte noch nicht erloschen.

Hätte er sie gar nicht genommen und hängt ihre BU mit der Psyche zusammen, kann er bei grober Fahrlässigkeit zurücktreten. Dann fehlen ihr bis 67 jedes Jahr 24.000 €, zusammen 792.000 €.

Hätte er sie mit einem Ausschluss für die Psyche genommen, darf er nicht zurücktreten. Er kann diesen Ausschluss aber rückwirkend einfügen. Für eine BU wegen der Psyche zahlt er dann ebenfalls nicht.

Ob es so weit kommt, entscheidet am Ende ein Streit über ihr Verschulden. Lisa hätte ihn mit zwei Sätzen Attest vermieden.

So läuft der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab

Die kurze Antwort: Erst klären, was du brauchst. Dann Unterlagen sammeln, Antworten vorbereiten und anonym anfragen. Erst ganz am Ende steht der Antrag mit deinem Namen.

1

Bedarf klären

Lege fest, wie hoch deine Rente sein soll und bis zu welchem Alter sie läuft. Als grober Richtwert gelten 80 Prozent vom Netto. Rechne Krankenversicherung, Steuern und Altersvorsorge mit ein, die bei einer BU weiterlaufen.

2

Unterlagen sammeln

Kassenauskunft, Patientenakte, Befunde und Medikamentenliste. Plane dafür einige Wochen ein. Praxen und Kassen antworten nicht über Nacht.

3

Fragebogen vorab ausfüllen

Fülle einen Musterfragebogen in Ruhe aus, mit deiner Liste daneben. Markiere jede Stelle, an der du unsicher bist. Im Zweifel wird geklärt, nicht weggelassen.

4

Anonym anfragen

Bei Vorerkrankungen fragt eine Vermittlerin oder ein Berater bei mehreren Versicherern ohne deinen Namen an, ob und zu welchen Bedingungen sie dich nehmen würden. Die Ergebnisse zeigen dir, wo ein Antrag Sinn hat. Wie das genau läuft, steht auf der Seite Anonyme Risikovoranfrage.

5

Antrag stellen

Lies jede Frage selbst, auch wenn jemand anderes tippt. Prüf, dass deine Angaben vollständig übernommen sind. Lass dir eine Kopie des ganzen Antrags geben.

Mit dem Antrag kommt die Schweigepflichtentbindung. Der Versicherer darf Daten bei Praxen, Kliniken und Kassen nur mit deiner Einwilligung abfragen. Du kannst verlangen, dass er dich vor jeder Abfrage einzeln fragt (§ 213 VVG).

6

Police prüfen

Vergleiche den Versicherungsschein mit deinem Antrag: Rente, Laufzeit, Zuschläge, Ausschlüsse. Fällt dir ein Fehler in deinen Angaben auf, solange der Antrag noch nicht angenommen ist, korrigiere ihn sofort schriftlich. Kennt der Versicherer den Umstand, kann er wegen dieses Punkts später nicht zurücktreten.

Nach Zugang aller Unterlagen hast du 30 Tage Zeit für den Widerruf, in Textform und ohne Begründung (§ 152 VVG). Der erste Beitrag wird erst nach diesen 30 Tagen fällig.

Wenn du später berufsunfähig wirst: Was zählt dann vom Antrag?

Die kurze Antwort: Dein Antrag. Im Leistungsfall fordert der Versicherer Arztunterlagen an und vergleicht sie mit deinen damaligen Antworten. Passt beides zusammen, geht es nur noch um die Frage, ob du berufsunfähig bist. Darum gehört eine Kopie deines Antrags in deinen Finanzordner.

Melde eine Berufsunfähigkeit früh. Gute Bedingungen zahlen rückwirkend ab ihrem Beginn. Für den Fall einer verspäteten Meldung empfiehlt die Verbraucherzentrale Verträge, die mindestens drei Jahre rückwirkend leisten.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Viele Frauen, die zu mir kommen, haben Angst vor dem Gesundheitsfragebogen. Sie fürchten, dass jede Ja-Antwort sie unversicherbar macht. Meine Erfahrung ist eine andere: Eine Ja-Antwort mit Datum, Behandlung und heutigem Stand liest sich nüchtern. Gefährlich ist das Nein, das nicht stimmt. Es fällt erst auf, wenn du den Vertrag brauchst. Ehrlichkeit ist hier kein moralischer Punkt. Sie ist der Teil der Absicherung, den du selbst in der Hand hast.“

Welche Fehler passieren beim BU-Antrag am häufigsten?

Die kurze Antwort: Fast alle Fehler entstehen aus Eile. Der Antrag wird aus dem Gedächtnis ausgefüllt, nebenbei, oft an einem einzigen Abend.

Aus dem Gedächtnis antworten. Kurze Krankschreibungen, Physiotherapie oder ein einzelner Termin wegen Stress gehen verloren. Die Kassenauskunft kennt sie alle.

Selbst sortieren. „Das war ja nichts“ ist keine Antwort auf die Frage. Entscheidend ist, was gefragt ist, nicht was du für wichtig hältst.

Den Antrag nicht selbst lesen. Füllt jemand anderes den Bogen aus, bleibst du für die Antworten verantwortlich. Lies jede Frage selbst und unterschreib erst dann.

Direkt beim Versicherer beantragen, trotz Vorerkrankung. Wird der Antrag abgelehnt, fragt der nächste Versicherer genau danach. Die anonyme Voranfrage verhindert das.

Unklare Angaben ohne Erklärung. „Rückenprobleme“ sagt nichts. „LWS-Syndrom, sechs Termine Physiotherapie, beschwerdefrei seit 2023“ sagt alles, was die Risikoprüfung braucht.

Was beim BU-Antrag jetzt zählt

Ein BU-Antrag ist kein Test, den du bestehen musst. Er ist eine Bestandsaufnahme. Wer sie mit Unterlagen macht statt mit dem Gedächtnis, bekommt einen Vertrag, der hält. Auch dann, wenn dort ein Zuschlag oder ein Ausschluss steht.

Darum zählt zuerst die Kassenauskunft. Danach die Liste, die anonyme Anfrage und erst dann die Unterschrift. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, worauf du dich später verlassen kannst. Welche Klauseln im Vertrag zählen, wenn du Pause machst oder in Teilzeit gehst, steht in BU-Klauseln: Diese drei zählen bei Pause und Teilzeit.

Bereitest du gerade einen BU-Antrag vor?

Wir gehen deine Unterlagen mit dir durch, stellen die anonyme Risikovoranfrage und prüfen jede Antwort, bevor du unterschreibst. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

BU-Antrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich war vor vier Jahren zweimal beim Psychotherapeuten zum Erstgespräch. Muss ich das im BU-Antrag angeben?

Wenn der Versicherer nach psychotherapeutischen Behandlungen oder Beratungen in diesem Zeitraum fragt, ja. Auch Erstgespräche ohne folgende Therapie zählen dann dazu. Gib Datum, Anlass und Ergebnis an. Ein kurzer Bericht, dass keine Therapie folgte, hilft bei der Einschätzung.

In meiner Kassenauskunft steht eine Diagnose, die ich nie hatte. Was mache ich?

Lass dir von der Praxis bestätigen, dass die Diagnose falsch ist. Mit diesem ärztlichen Nachweis kannst du bei der Krankenkasse eine Berichtigung beantragen (§ 305 SGB V). Die Kasse muss innerhalb von vier Wochen entscheiden. Kläre vor dem Antrag mit deiner Beraterin oder deinem Berater, wie du den Punkt angibst.

Ich habe meinen BU-Antrag abgeschickt und eine Behandlung vergessen. Ist es zu spät?

Nein. Solange der Antrag nicht angenommen ist, korrigierst du ihn sofort schriftlich. Kennt der Versicherer den Umstand, kann er deswegen später nicht zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern. Nach Vertragsschluss ist eine Korrektur weiter sinnvoll, dann aber am besten mit rechtlicher Beratung.

Muss ich einen Bandscheibenvorfall von vor zwölf Jahren angeben?

Nur wenn der Versicherer nach einem Zeitraum fragt, der so weit zurückreicht, oder nach bestehenden Folgen. Üblich sind fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für Klinikaufenthalte. Lies die Frage genau. Hast du heute noch Beschwerden, kann eine andere Frage danach fragen.

Darf der Versicherer im Leistungsfall einfach bei meinen Ärztinnen und Ärzten nachfragen?

Nur mit deiner Einwilligung. Du kannst verlangen, dass er dich vor jeder einzelnen Abfrage informiert und um Erlaubnis bittet (§ 213 VVG). Du kannst einer Abfrage auch widersprechen. Dann muss er die Unterlagen auf anderem Weg bekommen, etwa über dich.

Quellen: §§ 8, 19, 21, 22, 152, 213 VVG und § 630g BGB, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 305 SGB V, Auskünfte an Versicherte, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · PraxisInfo Wegweiser ICD-10-GM, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stand April 2024, geprüft am 12.10.2026 · HIS: Recht auf kostenlose Selbstauskunft nutzen, Verbraucherzentrale, Stand 07.10.2025, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeitsversicherung im Test, Stiftung Warentest, Stand 19.05.2026, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: BU-Antrag

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Kundinnen sind oft dankbar, wenn die Kassenauskunft schon im ersten Termin auf der Liste steht. Sie macht aus der Erinnerung eine Grundlage.
  • Bei Verdachtsdiagnosen ohne Folgebehandlung lohnt die Frage nach einem kurzen Befundbericht, bevor die Voranfrage rausgeht.
  • Im Jahresgespräch ist die Kopie des alten Antrags ein guter Anlass, gemeinsam auf Altverträge zu schauen.

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