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Ein Blatt mit Zeilen, eine goldene Lupe hebt eine Zeile hervor. Symbol für das Lesen der Patientenquittung und das Finden falscher Diagnose-Codes.

Patientenquittung: deine Diagnosen prüfen vor dem BU-Antrag

Samira HarkatSamira HarkatStand: 17. Oktober 2026

Bevor du eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragst, lohnt ein Blick in deine Patientenquittung. Dort können Diagnosen stehen, von denen du nie gehört hast.

Hier lernst du, welche Quittung deine Diagnosen überhaupt zeigt. Du liest die Codes Zeile für Zeile. Und du weißt, was du bei einem Fehler tust.

Betrifft dich, wenn du länger ausfällst oder du ins Berufsleben startest.

Fokus

Hier geht es darum, deine Daten zu lesen und Fehler klären zu lassen. Wie du die Fragen im Antrag beantwortest, erklärt der Artikel Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei Wege. Die Quittung der Praxis zeigt Leistungen und Kosten. Die Auskunft der Krankenkasse zeigt auch die abgerechneten Diagnosen.
  • Jede Diagnose steht als ICD-10-Code da. Ein Buchstabe dahinter sagt, wie sicher sie ist: G gesichert, V Verdacht, A ausgeschlossen, Z Zustand nach.
  • Manche Kassen zeigen diese Buchstaben nicht an. Dann sieht ein Verdacht aus wie ein Befund.
  • Stimmt ein Eintrag nicht, klärst du ihn zuerst mit der Praxis. Mit ärztlichem Nachweis berichtigt die Kasse ihre Daten.
  • Mach das vor dem Antrag. Dort gibst du an, was du weißt und wonach gefragt wird.

So gehst du vor

  • Auskunft anfordern. Bitte deine Krankenkasse schriftlich um eine Auskunft über abgerechnete Leistungen und Diagnosen nach § 305 SGB V. Stellt deine Kasse die Daten in der elektronischen Patientenakte bereit, siehst du sie auch dort.
  • Zeitraum klären. Lies vorher, wie viele Jahre die Gesundheitsfragen in deinem Antrag abdecken. So weißt du, welche Quartale zählen.
  • Zeile für Zeile lesen. Markiere jeden Code, den du nicht zuordnen kannst, und jedes V.
  • Akte holen, wo es unklar ist. Die Praxis muss dir deine Behandlungsakte zeigen. Die erste Kopie ist kostenlos.
  • Erst dann den Antrag. Was du sonst noch brauchst, steht im Artikel BU-Antrag: Unterlagen, Atteste und typische Fehler. Bist du unsicher, hilft eine anonyme Risikovoranfrage.
Inhalt
  1. Welche Patientenquittung zeigt meine Diagnosen?
  2. Wie lese ich die Diagnose-Codes?
  3. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  4. Wie sieht eine Zeile in der Auskunft aus?
  5. Was sehe ich dazu in der Beratung?
  6. Was tue ich, wenn ein Code nicht stimmt?
  7. Häufig gestellte Fragen

Welche Patientenquittung zeigt meine Diagnosen?

Die kurze Antwort: Die Auskunft deiner Krankenkasse. Die Quittung aus der Praxis zeigt in der Regel keine Diagnosen.

Mit Patientenquittung sind zwei verschiedene Dinge gemeint. Das Gesetz regelt beide in § 305 SGB V.

Die erste ist die Quittung der Praxis. Sie zeigt, welche Leistungen die Praxis abgerechnet hat und was sie voraussichtlich kosten. Eine Diagnose ist dort nicht vorgesehen. Nur die Quittung eines Krankenhauses nennt zusätzlich die Hauptdiagnose.

Die zweite ist die Auskunft der Krankenkasse. Sie sammelt, was alle Praxen und Kliniken über dich abgerechnet haben. Laut Verbraucherzentrale stehen darin die Praxis, das Quartal, die Leistungen und die Diagnosen.

Für deinen Antrag zählt also vor allem die Auskunft der Kasse. Laut Verbraucherzentrale werden viele Leistungen erst nach dem Quartal abgerechnet. Die neuesten Monate können deshalb noch fehlen.

Wie lese ich die Diagnose-Codes?

Die kurze Antwort: Vorne steht der Code für die Krankheit, hinten ein Buchstabe für die Sicherheit.

Ärztinnen und Ärzte verschlüsseln Diagnosen nach der ICD-10-GM. Das ist die deutsche Fassung der internationalen Liste der Krankheiten. Herausgeber ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM.

Der Buchstabe am Anfang gehört zum Code. Er zeigt das Gebiet, zum Beispiel F für psychische Erkrankungen. Wichtig für dich ist das Zusatzkennzeichen dahinter:

  • G heißt gesichert. Die Diagnose steht fest.
  • V heißt Verdacht. Etwas sollte abgeklärt werden.
  • A heißt ausgeschlossen. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt.
  • Z heißt Zustand nach. Die Krankheit ist vorbei und macht keine Beschwerden mehr.

Diese Kennzeichen nutzen Praxen. Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus gelten sie laut BfArM nicht. Fehlen sie in deiner Auskunft, kannst du einen Verdacht nicht von einem Befund unterscheiden. Dann hilft nur die Akte der Praxis.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24 Lisa startet als Projektmanagerin. Sie schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 € Monatsrente ab.
  • Mit 24 bis 30 Sie spart auf Tagesgeld und kümmert sich um ihre Unterlagen.
  • Im Beispiel jetzt · 31 Lisa ist gesetzlich versichert und organisiert. Sie will verstehen, bevor sie etwas unterschreibt.

Stell dir vor, Lisa möchte eine zweite Versicherung abschließen, für die sie Gesundheitsfragen beantworten muss. Vorher fordert sie bei ihrer Kasse die Auskunft an.

Stell dir außerdem vor, Lisa war mit 28 in einem großen Projekt und hat schlecht geschlafen. Sie ging deswegen einmal zur Hausärztin.

In einem Quartal mit 28 steht ein Code mit F und dem Buchstaben V. Ein Verdacht auf eine depressive Episode. Davon hat Lisa nie gehört.

Sie bittet die Praxis um eine Kopie ihrer Akte. Dort steht: Die Ärztin wollte eine Depression ausschließen, und das hat sie getan. Der Eintrag ist also kein Fehler. Aber Lisa kennt ihn jetzt.

Lisa bittet die Ärztin um eine kurze schriftliche Bestätigung, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat. So kann sie die Frage im Antrag ehrlich und mit Beleg beantworten.

Wie sieht eine Zeile in der Auskunft aus?

Die kurze Antwort: Eine Zeile nennt Quartal, Code und, je nach Kasse, das Kennzeichen. Erst alle zusammen ergeben einen Sinn.

Rechenbeispiel mit ausgedachten Zeilen. So könnte ein Ausschnitt aussehen:

QuartalCodeKennzeichenWas es heißt
1/2023J06.9GGesichert: ein akuter Infekt der oberen Atemwege
3/2023F32.9VNur Verdacht auf eine depressive Episode
4/2023F32.9ADer Verdacht ist ausgeschlossen

Fehlt die Spalte mit dem Kennzeichen, steht in Zeile 2 und 3 nur F32.9. Wer das liest, denkt an eine Depression. Genau deshalb lohnt der Blick in die Akte.

Und so bekommst du die Unterlagen:

WegWas drinstehtWas es kostet
Auskunft der KrankenkasseLeistungen und Diagnosen aller PraxenDas Gesetz nennt keine Gebühr
Quittung der PraxisLeistungen und Kosten, keine DiagnoseNach dem Besuch kostenlos, für ein Quartal 1 € plus Porto
Quittung des KrankenhausesLeistungen, Kosten und HauptdiagnoseKostenlos
Akte der PraxisBefunde, Verläufe, BriefeErste Kopie kostenlos

Die Praxis stellt die Quartalsquittung spätestens vier Wochen nach dem Quartal aus. Das Krankenhaus hat vier Wochen nach dem Ende der Behandlung Zeit. Quellen: § 305 SGB V und gesund.bund.de, § 630g BGB.

Zusätzlich hast du nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ein Recht auf Auskunft über deine Daten und auf eine Kopie.

Tipp

Schreib heute eine kurze Nachricht an deine Krankenkasse: „Bitte schicken Sie mir eine Auskunft über alle abgerechneten Leistungen und Diagnosen nach § 305 SGB V.“ So einfach kann der erste Schritt sein.

Was sehe ich dazu in der Beratung?

Die kurze Antwort: Dass diese Auskunft kaum bekannt ist. Das ist meine Beobachtung aus der Beratung, keine Statistik.

In der Beratung sehe ich: Kaum jemand weiß, dass man diese Auskunft anfordern kann. Diagnosen tauchen erst auf, wenn die Gesundheitsfragen auf dem Tisch liegen.

Ich sehe auch Verdachtsdiagnosen, die in der Akte stehen, als wären sie bestätigt. Ich erlebe, dass Menschen sich nicht trauen, die Ärztin oder den Arzt darauf anzusprechen. Und wer einen Stapel Unterlagen vor sich hat, fühlt sich schnell überfordert.

Deshalb hilft eine feste Reihenfolge: erst die Auskunft, dann die markierten Zeilen, dann das Gespräch in der Praxis.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

Ein Code ist kein Urteil über dich. Er ist ein Abrechnungsweg, gemacht für Kassen, nicht für Menschen. Trotzdem wird er gelesen, als wäre er dein Gesundheitszeugnis. Mir geht es nicht darum, etwas zu verstecken. Mir geht es darum, dass du weißt, was über dich geschrieben steht, bevor andere es lesen. Wer das Gespräch mit der Praxis scheut, darf sich daran erinnern: Du fragst nicht nach einem Gefallen. Du fragst nach deinen eigenen Daten.

Was tue ich, wenn ein Code nicht stimmt?

Die kurze Antwort: Erst die Praxis, dann die Krankenkasse. Bei Streit eine Anwältin oder ein Anwalt.

Eine Korrektur muss von der Stelle kommen, die die Daten geschickt hat. Die Kasse berichtigt ihre Diagnosedaten auf deinen Antrag, wenn ein ärztlicher Nachweis zeigt, dass sie falsch sind. Über den Antrag entscheidet sie innerhalb von vier Wochen.

Der häufigste Denkfehler: „Ein Verdacht zählt nicht, den muss ich nicht angeben.“ Das hängt von der Frage ab. Im Antrag musst du die Umstände angeben, die du kennst und nach denen der Versicherer in Textform fragt. So steht es in § 19 VVG. Fragt er nach Untersuchungen oder Beratungen, kann auch ein Termin zählen, der mit einem Verdacht endete. Lies jede Frage genau.

  • Das kannst du so lassen: Alle Codes passen zu dem, was du erlebt hast, und die Kennzeichen stimmen. Dann nutzt du die Auskunft als Gedächtnisstütze für deinen Antrag.
  • Wenn ein Code gar nicht zu dir passt: Sprich die Praxis an und bitte um Prüfung. Bestätigt sie den Fehler, beantrage mit diesem Nachweis die Berichtigung bei deiner Kasse.
  • Wenn ein Verdacht als gesichert dasteht: Lass dir die Akte zeigen. Steht dort nur ein Verdacht, bitte die Praxis um Korrektur.
  • Wenn ein Verdacht richtig eingetragen ist: Das ist kein Fehler. Lass dir schriftlich bestätigen, wie die Abklärung ausging.
  • Wenn deine Kasse keine Kennzeichen zeigt: Fordere die Akte der Praxis an. Erst dort siehst du, wie sicher eine Diagnose war.
  • Wenn die Praxis nicht weiterhilft: Die Unabhängige Patientenberatung berät kostenlos. Bei Streit lass dich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

Vor dem Antrag: Lass uns deine Unterlagen gemeinsam lesen

Wir gehen mit dir die Auskunft deiner Kasse und die Gesundheitsfragen durch, bevor du etwas unterschreibst. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Zeigt die Patientenquittung meiner Praxis meine Diagnosen?

In der Regel nicht. Sie zeigt Leistungen und Kosten. Die Diagnosen stehen in der Auskunft deiner Krankenkasse. Nur die Quittung eines Krankenhauses nennt die Hauptdiagnose.

Was bedeuten G, V, A und Z hinter einem Code?

G heißt gesichert, V Verdacht, A ausgeschlossen und Z Zustand nach einer Krankheit, die keine Beschwerden mehr macht.

Was kostet die Akte meiner Praxis?

Die erste Kopie ist kostenlos. So steht es in § 630g BGB.

Wie lange braucht die Krankenkasse für eine Berichtigung?

Sie entscheidet innerhalb von vier Wochen, nachdem dein Antrag mit ärztlichem Nachweis eingegangen ist.

Darf ich einen falschen Eintrag im Antrag einfach weglassen?

Beantworte jede Frage wahrheitsgemäß. Lass den Eintrag vorher klären und leg die Bestätigung bei. Bei Unsicherheit lass dich vor dem Unterschreiben beraten.

Quellen: § 305 SGB V, Fassung vom 22.03.2024 · § 630g BGB, Fassung vom 03.02.2026 · Art. 15 DSGVO · § 19 VVG · BfArM, ICD-10-GM Version 2026, Zusatzkennzeichen · Verbraucherzentrale: Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung, Stand 05.10.2026 · gesund.bund.de: Patientenquittung, Stand 14.04.2023. Alle geprüft am 17.10.2026.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Patientenquittung vor dem Antrag

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Die Kassenauskunft vor der Risikovoranfrage anzufordern, kann eine zweite Runde sparen.
  • Fehlen die Zusatzkennzeichen in der Auskunft, lohnt der Blick in die Praxisakte, bevor ein Verdacht wie ein Befund behandelt wird.
  • Eine kurze ärztliche Bestätigung zu ausgeschlossenen Verdachtsdiagnosen kann das Gespräch mit dem Versicherer erleichtern.

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