Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen werden einmal abgeschlossen und dann nie wieder gelesen. Dabei ändert sich das Leben dazwischen oft mehrmals: Gehalt, Stunden, Kinder, Pausen. Der Vertrag bleibt, wie er war.
Hier liest du, auf welche zehn Punkte wir bei jedem bestehenden Vertrag schauen, was sie bedeuten und wie du deinen eigenen BU-Vertrag prüfen kannst, ohne dich in Juristendeutsch zu verlieren.
Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt
Das Wichtigste in Kürze
- Ob deine BU im Ernstfall zahlt, steht in den Bedingungen, nicht im Testurteil. Das Gesetz legt weder die 50 Prozent noch die sechs Monate fest. Beides ist Vertragssache.
- Ältere Verträge enthalten teils noch die abstrakte Verweisung. Dann darf der Versicherer dich auf einen Beruf verweisen, den du nie ausgeübt hast.
- Ein Vertrag kann aus deinem Leben herauswachsen: Die Rente ist zu niedrig, und die Nachversicherung gilt oft nur bis fünf Jahre nach Abschluss.
- Ein günstiger Beitrag kann steigen. Entscheidend für deine Planung ist der Bruttobeitrag.
- Ein alter Vertrag mit Lücken ist oft besser als ein neuer. Denn ein neuer bedeutet neue Gesundheitsfragen.
So gehst du vor
- Such drei Unterlagen heraus: Versicherungsschein, Bedingungen in der Fassung deines Abschlussjahres und die letzte Beitragsmitteilung.
- Geh die zehn Prüfpunkte unten durch und markiere, was du nicht findest. Die Grundlagen stehen in unserer Wissensseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Arbeitest du in Teilzeit oder planst du eine Pause, lies zusätzlich Die Teilzeitklausel in der BU.
- Willst du erhöhen, prüf zuerst die Nachversicherungsgarantie. Ein neuer Antrag bedeutet neue Gesundheitsfragen.
- Oder schick uns den Vertrag in der Beratung. Wir prüfen ihn mit derselben Liste.
Inhalt
- Warum solltest du einen BU-Vertrag prüfen, den du schon hast?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Welche zehn Punkte prüfen wir in jedem BU-Vertrag?
- Sagt ein Testsiegel, ob dein Vertrag gut ist?
- Warum kostet derselbe Schutz so unterschiedlich viel?
- Darf der Versicherer deine Bedingungen später ändern?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Warum solltest du einen BU-Vertrag prüfen, den du schon hast?
Die kurze Antwort: Weil dein Vertrag auf das Leben von damals zugeschnitten ist. Ob er zu deinem heutigen Einkommen, deinen Stunden und deinen Plänen passt, zeigt nur ein Blick in die Bedingungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Sie ersetzt das Einkommen, das sonst wegfällt.
Du hast sie vielleicht zum Berufsstart abgeschlossen. Seitdem hat sich dein Gehalt verändert. Vielleicht arbeitest du inzwischen in Teilzeit, warst in Elternzeit oder planst eine Pause. Der Vertrag rechnet trotzdem mit dem Stand vom Abschlusstag.
Das ist kein Fehler von dir. So funktionieren Verträge. Nur prüft sie fast niemand, solange alles gut geht. Die Lücken zeigen sich dann im Leistungsfall, also genau dann, wenn du keine Kraft für Streit hast.
Darum gilt für uns ein Satz aus der Beratung: Nicht ob der Vertrag leistet, ist die Frage. Sondern ob er noch passt.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine BU mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie verdient 2.500 Euro netto im Monat. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
- Stell dir vor · 31Lisa und ihr Partner wünschen sich in zwei Jahren ein Kind. Danach will sie in Teilzeit zurück. Sie holt ihren BU-Vertrag aus dem Ordner.
- Im Beispiel jetzt · 31Sie legt den Vertrag neben unsere Prüfliste und geht ihn Punkt für Punkt durch.
Die erste Zahl ist schnell gerechnet. 1.500 Euro BU-Rente sind 60 Prozent ihres heutigen Nettos. Es fehlen 1.000 Euro im Monat. Die Rente deckt nicht einmal ihre Fixkosten, dafür fehlen 100 Euro.
Also will sie erhöhen. Stell dir vor, in ihren Bedingungen steht: Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung nur bis fünf Jahre nach Abschluss. Diese Frist ist mit 29 abgelaufen. Eine Erhöhung ginge jetzt nur mit neuen Gesundheitsfragen.
Der Rest sieht besser aus. Ihr Vertrag verzichtet auf die abstrakte Verweisung und rechnet mit einer Prognose von sechs Monaten. Offen bleibt, was bei Teilzeit und Elternzeit als ihr Beruf gilt. Genau das steht in ihrem Vertrag nicht klar.
Lisa muss also nicht kündigen. Sie muss zwei Lücken schließen: die Höhe und die Frage nach dem Beruf in der Pause.
Welche zehn Punkte prüfen wir in jedem BU-Vertrag?
Die kurze Antwort: Vier Punkte entscheiden, ob gezahlt wird. Drei regeln, was im Leistungsfall passiert. Drei betreffen Beitrag und Anpassung. Die Tabelle zeigt, woran du eine gute Regelung erkennst.
| Prüfpunkt | Gut geregelt, wenn … |
|---|---|
| 1. Grad und Prognose | ab 50 Prozent, Prognose sechs Monate, rückwirkend ab Beginn |
| 2. Abstrakte Verweisung | ausdrücklicher Verzicht |
| 3. Beruf in der Pause | zuletzt ausgeübter Beruf zählt auch bei Elternzeit und Arbeitslosigkeit |
| 4. Teilzeit | klare Regel im Vertrag, was in Teilzeit als Beruf gilt |
| 5. Befristetes Anerkenntnis | keine Rückforderung gezahlter Renten |
| 6. Meldung bei Besserung | Verzicht auf die Pflicht, jede Besserung selbst zu melden |
| 7. Schuldlos falsche Angaben | Verzicht auf Kündigung und Anpassung |
| 8. Nachversicherung | Anlässe wie Geburt gelten nicht nur fünf Jahre lang |
| 9. Stundung | mindestens zwölf Monate, mehrmals möglich |
| 10. Beitrag | Abstand zwischen Zahl- und Bruttobeitrag bekannt |
Die Kriterien stammen aus den Empfehlungen der Verbraucherzentrale, dem Infoblatt des Bundes der Versicherten (BdV) und den Prüfkriterien der Stiftung Warentest. Auswahl und Reihenfolge sind unsere eigenen, so wie wir in der Beratung vorgehen.
1. Ab wann gilt Berufsunfähigkeit?
Das Gesetz nennt weder 50 Prozent noch einen Prognosezeitraum. Beides regelt dein Vertrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, wenn sie voraussichtlich sechs Monate dauert oder schon sechs Monate besteht.
Dazu gehört die rückwirkende Leistung ab Beginn. Viele Erkrankungen kommen schleichend, und viele halten so lange durch, wie es geht. Mit rückwirkender Leistung verlierst du dadurch kein Geld. Der BdV zählt starre Meldefristen deshalb zu den K.-o.-Kriterien.
2. Verzichtet der Vertrag auf die abstrakte Verweisung?
Abstrakte Verweisung heißt: Der Versicherer prüft, ob du theoretisch einen anderen Beruf ausüben könntest. Auch einen, den du nie ausgeübt hast. Kannst du das gesundheitlich, zahlt er nicht.
Laut BdV verzichten neuere Verträge meist darauf. Ältere können die Klausel noch enthalten. Such in deinen Bedingungen ausdrücklich das Wort Verzicht. Steht dort nur etwas von Verweisung, lies den Absatz zweimal.
3. Welcher Beruf zählt, wenn du gerade nicht arbeitest?
Die Stiftung Warentest prüft, ob der zuletzt ausgeübte Beruf auch bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder dauerhafter Unterbrechung maßgeblich bleibt. Nur dann wirst du nicht auf eine neue, schlechtere Tätigkeit verwiesen. Für Erwerbsbrüche ist das einer der wichtigsten Sätze im ganzen Vertrag.
4. Was steht zur Teilzeit drin?
Wie Berufsunfähigkeit bei Teilzeit beurteilt wird, hat die Stiftung Warentest 2026 nicht bewertet. Der Grund: Die Rechtslage ist uneinheitlich. Umso mehr zählt, was in deinem eigenen Vertrag steht. Wie die Klauseln gebaut sein können, steht in BU-Klauseln: Diese drei zählen bei Pause und Teilzeit.
Rechner: Reicht deine BU noch?
Hier rechnest du bald selbst nach: wie weit deine BU-Rente heute dein Netto und deine Fixkosten deckt und wie groß die Lücke ist.
5. Was passiert bei einem befristeten Anerkenntnis?
Ein befristetes Anerkenntnis heißt: Der Versicherer erkennt deine Berufsunfähigkeit an, aber nur für eine bestimmte Zeit. Das darf er laut § 173 VVG nur einmal. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die bereits gezahlte Renten dabei nicht zurückfordern.
6. Musst du jede Besserung selbst melden?
Gute Tarife verlangen das nicht. Die Stiftung Warentest bewertet den Verzicht auf Mitteilung bei Besserung als Qualitätskriterium. Ohne diesen Verzicht trägst du im Leistungsfall eine Meldepflicht, die du leicht übersiehst.
7. Was gilt bei einer schuldlos falschen Gesundheitsangabe?
Hast du beim Antrag etwas ohne eigenes Verschulden falsch angegeben, kann der Versicherer den Vertrag nach § 19 VVG sonst kündigen oder anpassen. Dieses Recht hat er bis fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist bis zehn Jahre (§ 21 VVG).
Der BdV wertet den Verzicht auf Kündigung und Anpassung bei schuldloser Falschangabe als K.-o.-Kriterium. Mehr zur Anzeigepflicht steht bei den Gesundheitsfragen.
8. Bis wann darfst du ohne Gesundheitsprüfung erhöhen?
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt dir, die Rente später zu erhöhen, ohne neue Gesundheitsfragen. Oft gilt sie aber nur bis fünf Jahre nach Abschluss. Wer mit Mitte zwanzig abschließt und später ein Kind bekommt, sollte prüfen, ob die Geburt dann noch als Anlass zählt.
9. Kannst du Beiträge stunden, wenn es knapp wird?
Die Stiftung Warentest fordert, dass Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten mindestens zwölf Monate gestundet werden können, und zwar mehrmals. Während der Leistungsprüfung sollte die Stundung auf Antrag zinslos sein. In Elternzeit oder zwischen zwei Jobs kann das den Vertrag retten.
10. Wie stabil ist dein Beitrag?
Dein Zahlbeitrag ist das, was du heute überweist. Der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, die im Vertrag steht. Dazu gleich mehr.
Sagt ein Testsiegel, ob dein Vertrag gut ist?
Die kurze Antwort: Wenig. Ein Testurteil beschreibt einen Tarif zu einem Stichtag. Ob dein Vertrag zu deinem Leben passt, sagt es nicht.
Die Stiftung Warentest hat 2026 56 Tarife verglichen, Stand 1. April 2026. 42 davon bekamen „sehr gut“. Wenn drei von vier Tarifen sehr gut sind, trennt das Siegel kaum noch. Die Einzelergebnisse sind außerdem kostenpflichtig.
Unabhängige Tarifvergleiche veröffentlicht die Stiftung Warentest. Kostenlose Online-Portale arbeiten laut Verbraucherzentrale meist mit Provision und zeigen oft nur ausgewählte Anbieter. Ein Ranking dort ist also kein neutraler Test.
Wichtiger sind die Bedingungen. Der BdV nennt dafür K.-o.-Kriterien: Verzicht auf Kündigung oder Anpassung bei schuldlos falscher Gesundheitsangabe, rückwirkende Leistung ohne starre Meldefristen, Leistung auch bei psychischen Erkrankungen und weltweiter Schutz.
Der häufigste Denkfehler: „Mein Vertrag hatte damals ein gutes Testurteil, also passt er.“ Das Urteil galt dem Tarif an einem Stichtag. Es weiß nichts von deiner Teilzeit, deinem Kind oder deinem höheren Gehalt. Geprüft wird im Leistungsfall dein Vertrag, nicht das Siegel.
Warum kostet derselbe Schutz so unterschiedlich viel?
Die kurze Antwort: Weil jeder Versicherer anders rechnet und anders prüft. Für gleiche Leistungen unterscheiden sich die Beiträge laut Verbraucherzentrale um bis zu 200 Prozent.
Dazu kommt die Gesundheitsprüfung. Die gleichen Angaben führen je nach Versicherer zu normaler Annahme, zu einem Zuschlag oder zur Ablehnung. Wer heute neu abschließt, landet also nicht automatisch beim selben Ergebnis wie vor Jahren.
Der zweite Punkt ist der Unterschied zwischen Zahl- und Bruttobeitrag. Ein günstiger Zahlbeitrag beruht oft auf hohen verrechneten Überschüssen, also Gewinnen, die der Versicherer an dich weitergibt. Sinken sie, steigt dein Beitrag bis zum Bruttobeitrag.
Wer knapp kalkuliert, etwa in Teilzeit oder Elternzeit, sollte deshalb mit dem Bruttobeitrag planen. Dann bringt dich eine Anpassung nicht in Not.
Tipp
Leg deine letzte Beitragsmitteilung neben den Versicherungsschein. Such zwei Zahlen: was du zahlst und was du höchstens zahlen müsstest. Schreib beide in deine Haushaltsplanung, den höheren Betrag als Obergrenze.
Darf der Versicherer deine Bedingungen später ändern?
Die kurze Antwort: Nur in engen Grenzen. Eine Klausel darf er nur ersetzen, wenn sie höchstrichterlich oder per bestandskräftigem Verwaltungsakt für unwirksam erklärt wurde.
So regeln es die §§ 164 und 176 VVG. Die neue Regel muss das Ziel des Vertrags wahren und deine Belange angemessen berücksichtigen. Sie gilt zwei Wochen, nachdem dir der Versicherer sie mit Begründung mitgeteilt hat.
Für dich heißt das: Was in deinen Bedingungen steht, bleibt in aller Regel stehen. Das schützt gute Klauseln. Es bedeutet aber auch, dass sich eine Lücke nicht von selbst schließt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Wenn wir einen BU-Vertrag prüfen, suchen wir nicht den besten Tarif am Markt. Wir suchen die Stelle, an der dein Leben und dein Vertrag auseinanderlaufen. Meist ist das keine dramatische Klausel, sondern etwas Unscheinbares: eine Rente, die vor Jahren gepasst hat, oder eine Frist, die still abgelaufen ist. Kündigen ist dabei fast nie der erste Schritt. Ein Vertrag, der schon da ist, ist ein Wert. Neue Gesundheitsfragen beantwortest du nie wieder so jung wie damals.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was du in deinem Vertrag findest. Für jede Lücke gibt es drei Wege: absichern, mit einer Rücklage puffern oder das Risiko bewusst tragen.
1
Das kannst du so lassen
Dein Vertrag verzichtet auf die abstrakte Verweisung, rechnet mit sechs Monaten Prognose und die Rente deckt mindestens deine Fixkosten. Dann ist die Grundlage gut. Prüf ihn wieder, wenn sich dein Gehalt oder deine Stunden ändern.
2
Wenn die Rente nicht mehr reicht
Prüf zuerst, ob eine Nachversicherung noch möglich ist. Ist die Frist vorbei, lass eine Erhöhung oder einen Zusatzvertrag über eine anonyme Risikovoranfrage prüfen. Kündige den alten Vertrag nicht, bevor ein neuer angenommen ist.
3
Wenn die abstrakte Verweisung nicht ausgeschlossen ist
Dann ist das die größte Lücke im Vertrag. Lass prüfen, ob ein neuer Vertrag mit deiner heutigen Gesundheit möglich ist. Erst dann lässt sich vergleichen, ob sich der Wechsel lohnt.
4
Wenn eine Pause oder Teilzeit kommt
Kläre vorher, welcher Beruf in der Pause zählt und ob du Beiträge stunden kannst. Wie das in der Elternzeit läuft, steht in Deine BU in der Elternzeit.
5
Wenn der Beitrag dich heute schon drückt
Rechne mit dem Bruttobeitrag. Frag nach Stundung, bevor du kündigst. Eine gekündigte BU bekommst du später nur mit neuer Gesundheitsprüfung zurück.
Passt deine BU noch zu deinem Leben?
Schick uns deinen Vertrag. Wir gehen ihn mit denselben zehn Punkten durch und sagen dir, wo er zu deinem heutigen Leben passt und wo nicht. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Es lohnt sich. Ältere Verträge enthalten teils noch die abstrakte Verweisung, und die Rente passt oft nicht mehr zum heutigen Netto. Eine Prüfung heißt nicht, dass du wechseln musst. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Nein. Das Testurteil galt dem Tarif an einem Stichtag. Die Stiftung Warentest gab 2026 42 von 56 Tarifen ein „sehr gut“. Entscheidend sind deine Bedingungen und ob sie zu deinem heutigen Leben passen.
Für viele ist es „Verzicht“, im Absatz zur abstrakten Verweisung. Fehlt der Verzicht, darf der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du nie ausgeübt hast.
Das hängt an deiner Nachversicherungsgarantie. Oft gilt sie nur bis fünf Jahre nach Abschluss. Schau in den Bedingungen nach, ob die Geburt als Anlass zählt und welche Frist gilt.
Ja, bis zum Bruttobeitrag aus deinem Vertrag. Dein bisheriger Zahlbeitrag war um verrechnete Überschüsse gesenkt. Sinken sie, steigt der Beitrag. Plane deshalb mit dem Bruttobeitrag.
Quellen: § 173 VVG, Anerkenntnis, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 19, 21 VVG, Anzeigepflicht, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 164, 176 VVG, Bedingungsanpassung, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 11.10.2026 · Infoblatt Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Bund der Versicherten, Stand 25.03.2025, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeitsversicherung im Test, Stiftung Warentest, Stand 15.09.2026, geprüft am 11.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: BU-Bestandsverträge prüfen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Jahresgespräch lohnt die Frage, wann die BU abgeschlossen wurde. Bei Verträgen von vor vielen Jahren ist ein gemeinsamer Blick auf Verweisung und Nachversicherungsfristen oft der wertvollste Termin des Jahres.
- Kündigt sich ein Kind an, ist das ein guter Moment, gemeinsam die Nachversicherungsanlässe und Stundungsregeln zu lesen.
- Bruttobeitrag und Zahlbeitrag nebeneinander in die Haushaltsplanung zu schreiben, nimmt späteren Beitragsanpassungen den Schrecken.
