Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag mit eingebautem Kredit. Erst sparst du einen Teil an, später bekommst du für den Rest ein Darlehen. Der Zins dafür steht schon beim Abschluss fest.
Das klingt nach Sicherheit, und manchmal ist es das auch. Oft ist es aber ein teurer Umweg. Die Abschlussgebühr ist sofort fällig, das Guthaben bringt kaum Zinsen, und wann du dein Darlehen bekommst, sagt dir niemand verbindlich.
Hier steht, wie Spar- und Darlehensphase zusammenhängen, welche Förderung es 2026 gibt, warum Bausparkassen alte Verträge kündigen dürfen und wann sich Bausparen für dich wirklich rechnet.
Betrifft dich, wenn du ein Zuhause kaufst du Vermögen aufbauen willst du ins Berufsleben startest du für dein Kind vorsorgen willst
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bausparvertrag hat zwei Phasen. Du sparst meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme an, danach bekommst du für den Rest ein Darlehen mit festem Zins.
- Die Abschlussgebühr liegt meist bei 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Sie frisst den Zinsertrag oft ganz auf.
- Wohnungsbauprämie: 10 Prozent auf höchstens 700 Euro im Jahr, nur bis 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Für Ehepaare gilt das Doppelte.
- Arbeitnehmersparzulage: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro vermögenswirksame Leistungen, bis 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- Sinnvoll ist Bausparen mit Förderung, für eine Modernisierung bis etwa 50.000 Euro oder als Zinssicherung für ein Vorhaben in einigen Jahren. Als reine Geldanlage lohnt es sich kaum.
So gehst du vor
- Prüfe, ob du die Wohnungsbauprämie für das Sparjahr 2024 beantragt hast. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2026 bei deiner Bausparkasse sein.
- Ein neuer Riester-Bausparvertrag ist nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ab 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr.
- Hast du einen alten Vertrag, sieh dir Zins, Bonus und Gebühren an. Bestimmte Entgelte darfst du zurückfordern, solange sie nicht verjährt sind.
Inhalt
- Was ist ein Bausparvertrag?
- So funktionieren Sparphase, Zuteilung und Darlehensphase
- Was gilt ohne Bausparvertrag?
- Was ein Bausparvertrag kostet: Abschlussgebühr, Zinsen und Gebühren
- Wohnungsbauprämie 2026: Grenzen, Höhe und Antrag
- Arbeitnehmersparzulage: Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen
- Wohn-Riester: die Riester-Förderung im Bausparvertrag
- So läuft der Abschluss eines Bausparvertrags ab
- Wenn dein Bausparvertrag zuteilungsreif ist: so kommst du an dein Geld
- Kombikredit und Vorausdarlehen: Bausparen in der Baufinanzierung
- Wann Bausparkassen alte Verträge kündigen dürfen
- Wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist und wann nicht
- Bausparen für Kinder, Paare, Selbständige, Beamtinnen und Beamte
- Was beim Bausparvertrag als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Bausparvertrag?
Die kurze Antwort: Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, bei dem du erst Geld ansparst und danach ein Darlehen für Wohnzwecke bekommst. Der Zins für dieses Darlehen wird schon beim Abschluss festgelegt.
Die zentrale Größe ist die Bausparsumme. Sie ist die Summe aus deinem Guthaben und dem späteren Darlehen. Bei 50.000 Euro Bausparsumme und 20.000 Euro Guthaben bekommst du also bis zu 30.000 Euro Darlehen.
Dahinter steht ein geschlossenes System, das Kollektiv. Alle Bausparerinnen und Bausparer zahlen in einen gemeinsamen Topf. Daraus bekommen die ihr Darlehen, die an der Reihe sind. Deren Tilgungen fließen wieder hinein.
Bausparkassen sind Kreditinstitute mit eigenem Gesetz, dem Bausparkassengesetz. Es schreibt vor, welche Geschäfte sie machen dürfen und wie sie Darlehen absichern. Das macht das System stabil, aber auch wenig beweglich. Allein die privaten Bausparkassen verwalteten 2024 rund 13,6 Millionen Verträge, so ihr Verband.
Zum Vergleich: Beim Sparen auf dem Tagesgeld bist du jederzeit frei, bekommst aber keinen Kredit dazu. Bei der Bank bekommst du das Geld sofort, aber zum Zins von heute. Der Bausparvertrag verkauft dir eine Option auf einen festen Zins von morgen. Diese Option kostet Geld.
Verwenden darfst du das Darlehen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke. Dazu zählen Kauf und Bau, Modernisierung und Renovierung, die Ablösung eines anderen Baukredits und auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
So funktionieren Sparphase, Zuteilung und Darlehensphase
In der Sparphase zahlst du einen festen Regelsparbeitrag ein. Üblich sind 3 bis 7 Promille der Bausparsumme im Monat, so der Verband der Privaten Bausparkassen, Stand: April 2025. Bei 50.000 Euro Bausparsumme sind das 150 bis 350 Euro im Monat.
Ziel ist das Mindestsparguthaben, meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme.
Über die Reihenfolge entscheidet die Bewertungszahl. Die Bausparkasse errechnet sie aus der Höhe deines Guthabens und der Zeit, die es schon bei ihr liegt. Wer mehr und länger spart, kommt früher dran. Erreicht dein Vertrag die Mindestbewertungszahl und das Mindestguthaben, ist er zuteilungsreif.
Wann wirklich zugeteilt wird, hängt davon ab, wie viel Geld im Topf ist. Steigen die Marktzinsen, kann sich die Zuteilung laut Verbraucherzentrale deutlich verzögern, Stand: November 2025.
Das Gesetz ist hier eindeutig. Nach § 4 Absatz 5 Bausparkassengesetz darf sich eine Bausparkasse vor der Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Termin auszuzahlen. Jeder Zuteilungstermin im Angebot ist darum nur eine Prognose.
In der Darlehensphase bekommst du dein Guthaben und das Bauspardarlehen. Der Zins ist über die ganze Laufzeit fest. Getilgt wird schnell und mit hohen Raten. Zurückzahlen darfst du laut Verbraucherzentrale jederzeit ganz oder teilweise, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
| Phase | Was passiert | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Abschluss | Du legst die Bausparsumme und den Tarif fest. Die Abschlussgebühr wird fällig. | Summe passend zum Vorhaben, Gebühr meist 1 bis 1,6 % |
| Sparphase | Regelsparbeitrag meist 3 bis 7 Promille der Bausparsumme im Monat | Rückstände können zur Kündigung führen |
| Zuteilung | Mindestguthaben von meist 40 bis 50 % und Mindestbewertungszahl erreicht | Kein garantierter Termin, § 4 Abs. 5 BauSparkG |
| Darlehensphase | Fester Zins, hohe Tilgung, Grundschuld bei größeren Beträgen | Passt die Rate ins Budget, Sondertilgung jederzeit |
| Zehn Jahre nach Zuteilungsreife ohne Darlehen | Die Bausparkasse darf kündigen | BGH, Urteil vom 21.02.2017, XI ZR 185/16 |
Was gilt ohne Bausparvertrag?
Ohne Bausparvertrag finanzierst du ein Zuhause mit einem normalen Bankdarlehen und sparst dein Eigenkapital auf anderem Weg an. Eine Wohnungsbauprämie zahlt der Staat dann nicht, denn sie ist an Bausparen und wenige verwandte Sparformen gebunden.
Bei kleinen Krediten wird es ohne Bausparvertrag oft teurer. Für eine Modernisierung unter 50.000 Euro bieten Banken häufig nur Konsumkredite an. Diese sind laut Verbraucherzentrale 2 bis 4 Prozentpunkte teurer als Baukredite, Stand: November 2025.
Sparst du ohne Bausparvertrag, etwa auf Tagesgeld oder Festgeld, bleibt dein Geld frei verfügbar und bringt meist mehr Zinsen. Dafür sicherst du dir keinen Kreditzins für später. Steigen die Bauzinsen bis zum Kauf, zahlst du den dann gültigen Marktzins.
Beim Schutz deines Geldes macht es keinen Unterschied. Für dein Guthaben bei der Bausparkasse gilt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Person und Bank, Stand: 2026.
Was ein Bausparvertrag kostet: Abschlussgebühr, Zinsen und Gebühren
Der größte Kostenpunkt ist die Abschlussgebühr. Sie liegt laut Verbraucherzentrale meist bei 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, Stand: November 2025. Bei 50.000 Euro sind das 500 bis 800 Euro. Sie wird mit deinen ersten Einzahlungen verrechnet. Dein Vertrag startet also im Minus.
Der Bundesgerichtshof hat die Abschlussgebühr am 7. Dezember 2010 für zulässig erklärt, Aktenzeichen XI ZR 3/10. Sie gilt als Preis für die Option auf das spätere Darlehen. Kündigst du früh, bekommst du sie in aller Regel nicht zurück.
Dazu kommt der niedrige Guthabenzins. Die Verbraucherzentrale rechnet mit 10.000 Euro Bausparsumme, 50 Euro im Monat und 0,1 Prozent Zins. Nach rund 8,5 Jahren stehen 21,94 Euro Zinsen einer Abschlussgebühr von 100 Euro gegenüber.
Ehrlich gerechnet ist ein Bauspardarlehen darum teurer, als der Zins im Angebot zeigt. Die Verbraucherzentrale zeigt, dass aus 2 Prozent Darlehenszins rechnerisch bis zu 8 Prozent werden können, wenn alle Kosten eingerechnet sind.
Manche Bausparkassen verlangen bei der Auszahlung des Darlehens noch ein Aufgeld. Viele andere Entgelte haben Gerichte gekippt. Die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs:
| Entgelt | Urteil | Ergebnis |
|---|---|---|
| Abschlussgebühr | BGH, 07.12.2010, XI ZR 3/10 | zulässig |
| Darlehensgebühr bei Auszahlung des Bauspardarlehens | BGH, 08.11.2016, XI ZR 552/15 | unwirksam |
| Kontogebühr in der Darlehensphase | BGH, 09.05.2017, XI ZR 308/15 | unwirksam |
| Jahresentgelt in der Ansparphase, im Fall 12 Euro | BGH, 15.11.2022, XI ZR 551/21 | unwirksam |
Hast du solche Entgelte gezahlt, kannst du sie zurückfordern. Achte auf die Verjährung: Nach § 195 und § 199 BGB beträgt sie in der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du davon wissen konntest.
Beim Tarif gilt eine einfache Regel. Ein niedriger Darlehenszins wird mit einem fast zinslosen Sparteil bezahlt. Ein besserer Guthabenzins kommt mit einem teureren Kredit. Beides zugleich gibt es nicht.
Guthabenzinsen über dem Sparerpauschbetrag kosten 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Prämien und Zulagen vom Staat sind dagegen steuerfrei.
Wohnungsbauprämie 2026: Grenzen, Höhe und Antrag
Die Wohnungsbauprämie ist ein Zuschuss vom Staat auf deine Bausparbeiträge. Sie beträgt 10 Prozent auf höchstens 700 Euro im Jahr, also bis zu 70 Euro. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt das Doppelte: 1.400 Euro Beitrag, bis zu 140 Euro Prämie. Stand: November 2025 laut Verbraucherzentrale. Eine Änderung für 2026 haben wir bis Oktober 2026 nicht gefunden.
Die Grenze ist das zu versteuernde Einkommen: höchstens 35.000 Euro im Jahr, bei Zusammenveranlagung 70.000 Euro. Gemeint ist nicht dein Brutto, sondern der Betrag nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und anderen Posten. Er steht in deinem Steuerbescheid.
Du musst mindestens 16 Jahre alt oder Vollwaise sein und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Im Jahr musst du mindestens 50 Euro einzahlen. Den Antrag schickt dir meist die Bausparkasse. Er muss bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Sparjahr bei ihr sein, für 2024 also bis zum 31. Dezember 2026.
Ausgezahlt wird die Prämie nicht jedes Jahr, sondern erst, wenn du das Geld für Wohnzwecke verwendest. Für Verträge ab 2009 gilt diese Bindung dauerhaft: Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung. Bei Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, galt sie nur in den ersten sieben Jahren.
Eine Ausnahme gibt es für junge Menschen. Wer beim Abschluss jünger als 25 ist, darf nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen und bekommt die Prämie trotzdem, dann für die letzten sieben Sparjahre.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin, und verdient 3.850 Euro brutto im Monat, also 46.200 Euro im Jahr.
Von ihrem Brutto gehen die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro nach § 9a EStG, der Sonderausgabenpauschbetrag und ihre Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Nach unserer groben Rechnung bleiben rund 35.600 Euro, Stand: Oktober 2026. Lisa liegt knapp über der Grenze und bekäme keine Prämie.
Das kann sich schnell ändern. Hat Lisa höhere Werbungskosten, etwa für einen weiten Arbeitsweg oder eine Weiterbildung, rutscht sie unter 35.000 Euro. Geht sie in Teilzeit oder nimmt sie ein Sabbatical, sinkt ihr Einkommen ohnehin. Den Antrag zu stellen, kostet nichts.
| Förderung | Satz | Geförderter Betrag im Jahr | Höchstens im Jahr | Grenze beim zu versteuernden Einkommen |
|---|---|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | 10 % | 700 €, Ehepaare 1.400 € | 70 €, Ehepaare 140 € | 35.000 €, Ehepaare 70.000 € |
| Arbeitnehmersparzulage Bausparen | 9 % | 470 € vermögenswirksame Leistungen | 42,30 € | 40.000 €, Ehepaare 80.000 € |
| Arbeitnehmersparzulage Fonds, zum Vergleich | 20 % | 400 € vermögenswirksame Leistungen | 80 € | 40.000 €, Ehepaare 80.000 € |
| Riester-Zulage 2026 beim Riester-Bausparvertrag | Zulage | volle Zulage ab 4 % des Vorjahresbruttos, höchstens 2.100 € samt Zulagen | 175 € Grundzulage, je Kind 300 €, vor 2008 geboren 185 € | keine |
Arbeitnehmersparzulage: Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geld, das dein Arbeitgeber zusätzlich für dich anlegt, wenn dein Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsieht. Ein Bausparvertrag ist eine der zugelassenen Anlageformen.
Auf bis zu 470 Euro im Jahr zahlt der Staat 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage, also bis zu 42,30 Euro. Die Einkommensgrenze liegt seit 2024 bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Ehepaare bei 80.000 Euro. Vorher waren es 17.900 und 35.800 Euro. So nennt es der Verband der Privaten Bausparkassen, Stand: April 2025.
Die Zulage beantragst du mit deiner Einkommensteuererklärung. Dafür brauchst du die Bescheinigung, die dir die Bausparkasse schickt. Ausgezahlt wird sie erst nach Ablauf der Sperrfrist oder bei einer Verwendung für Wohnzwecke.
Beide Förderungen lassen sich kombinieren, aber nie für denselben Euro. Die vermögenswirksamen Leistungen bis 470 Euro bringen die Sparzulage. Was du selbst darüber hinaus einzahlst, kann bis 700 Euro die Wohnungsbauprämie bringen, wenn dein Einkommen passt.
Stell dir vor: Lisas Arbeitgeber zahlt ihr 40 Euro vermögenswirksame Leistungen im Monat, 480 Euro im Jahr. Mit rund 35.600 Euro liegt sie unter der Grenze von 40.000 Euro. Fließt das Geld in einen Bausparvertrag, bekommt sie 9 Prozent auf 470 Euro, also 42,30 Euro im Jahr. In einem Fondssparplan wären es 20 Prozent auf 400 Euro, also 80 Euro, mit Kursschwankungen, aber auch mehr Renditechance.
Die 40 Euro sollte Lisa in jedem Fall mitnehmen. Ob Bausparen oder Fonds, hängt davon ab, ob sie bald eine Wohnung kaufen will.
Wohn-Riester: die Riester-Förderung im Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag kann als Riester-Vertrag zertifiziert sein. Dann fördert der Staat ihn über die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester. Du bekommst die Riester-Zulagen auf deine Sparbeiträge und später auch auf die Tilgung des Bauspardarlehens.
2026 gilt noch das bisherige Riester-Recht. Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr, die Kinderzulage 300 Euro für Kinder ab Geburtsjahr 2008 und 185 Euro für ältere Kinder. Die volle Zulage gibt es, wenn du 4 Prozent deines Vorjahresbruttos einzahlst, Zulagen eingerechnet, höchstens 2.100 Euro. Alles Weitere steht auf unserer Seite zur Riester-Rente.
Das Geld muss in eine selbst genutzte Wohnung in Deutschland fließen. Nach § 92a EStG geht das für Kauf oder Bau, für die Tilgung eines Baukredits und für Genossenschaftsanteile, jeweils ab 3.000 Euro. Auch ein altersgerechter oder energetischer Umbau ist möglich. Die Wohnung muss dein Hauptwohnsitz sein.
Der Haken kommt im Alter. Alles, was gefördert wurde, steht auf einem Wohnförderkonto. Es wächst laut § 92a EStG bis zum Rentenbeginn jedes Jahr um 2 Prozent. Ab Rentenbeginn versteuerst du diesen Betrag, verteilt bis zum 85. Geburtstag oder auf einmal zu 70 Prozent. Ziehst du dauerhaft aus und vermietest oder verkaufst, wird das Konto sofort versteuert.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat, gibt es ab dem 1. Januar 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr. Bestehende Verträge laufen weiter. Die Eigenheimrente soll laut Verband der Privaten Bausparkassen auch in der neuen geförderten Altersvorsorge möglich bleiben, Stand: September 2026. Diese Regeln sind beschlossen, gelten ab 2027 und können sich bis dahin noch ändern. Die neuen Zulagen erklären wir auf der Seite zum Altersvorsorgedepot.
So läuft der Abschluss eines Bausparvertrags ab
Ein guter Bausparvertrag beginnt nicht mit dem Tarif, sondern mit deinem Vorhaben.
1
Kläre, wofür und wann du das Geld brauchst
Bausparen ergibt nur Sinn, wenn ein Wohnvorhaben in Sicht ist: ein Kauf in einigen Jahren, eine Anschlussfinanzierung oder eine Modernisierung. Die Verbraucherzentrale nennt einen Zeithorizont von sechs bis acht Jahren, Stand: November 2025.
2
Lege die Bausparsumme passend fest
Rechne rückwärts: Wie viel Kredit brauchst du, wie viel Guthaben ist dafür nötig, wie viel kannst du im Monat sparen. Eine zu große Summe kostet unnötig Gebühr.
3
Wähle den Tarif nach deinem Ziel
Willst du vor allem einen günstigen Kredit, passt ein Darlehenstarif. Geht es dir um die Förderung, zählt eine niedrige Abschlussgebühr. Vergleiche den Effektivzins des Darlehens, das Mindestguthaben, die Höhe der späteren Rate und ob in der Darlehensphase Gebühren anfallen.
4
Sichere dir die Förderung von Anfang an
Melde vermögenswirksame Leistungen bei deinem Arbeitgeber an. Gib den Antrag auf Wohnungsbauprämie jedes Jahr zurück. Bei Riester hilft ein Dauerzulagenantrag.
Wenn dein Bausparvertrag zuteilungsreif ist: so kommst du an dein Geld
Ist dein Vertrag zuteilungsreif, meldet sich die Bausparkasse. Du entscheidest dann, ob du die Zuteilung annimmst, sie verschiebst oder einfach weiter sparst. Die Frist für deine Antwort steht in deinen Bedingungen.
Nimmst du an, zahlt die Bausparkasse zuerst dein Guthaben aus und dann das Darlehen. Für das Darlehen prüft sie wie eine Bank dein Einkommen. Sie will Nachweise sehen, dass das Geld für Wohnzwecke verwendet wird: Kaufvertrag, Rechnungen oder Kostenvoranschläge. Bei größeren Summen kommt eine Grundschuld beim Notar dazu.
Ab der Auszahlung läuft die Rate. Sie ist bei Bauspardarlehen hoch, weil schnell getilgt wird. Rechne vorher nach, ob sie neben deinen anderen Ausgaben Platz hat. Lisa hat 1.600 Euro Fixkosten bei 2.500 Euro netto. Eine neue Rate muss in den Rest passen, mit Luft.
Brauchst du kein Darlehen, kannst du darauf verzichten und dir nur das Guthaben auszahlen lassen. Verwendest du das Geld nicht für Wohnzwecke, verlierst du bei Verträgen ab 2009 die Wohnungsbauprämie, außer du warst beim Abschluss jünger als 25.
Und wenn das Leben dazwischenkommt? Elternzeit, Teilzeit, ein Sabbatical oder eine Weiterbildung sind gute Gründe, eine Zeit lang weniger zu sparen. Fehlen aber Beiträge, darf die Bausparkasse laut Verbraucherzentrale nach drei Monaten Rückstand kündigen. Sprich darum vorher mit ihr. Oft lässt sich der Regelsparbeitrag senken oder aussetzen.
Kombikredit und Vorausdarlehen: Bausparen in der Baufinanzierung
Beim Kombikredit bekommst du sofort ein Darlehen, das du zunächst nicht tilgst. Du zahlst darauf nur Zinsen und sparst parallel in einen Bausparvertrag. Wird er zugeteilt, löst er das Vorausdarlehen auf einen Schlag ab. Ab dann zahlst du das Bauspardarlehen zurück.
Angeboten wird das oft als Zinssicherheit für die ganze Laufzeit. Die Nachteile stehen seltener im Angebot. Du zahlst Zinsen auf die volle Summe, weil nichts getilgt wird, und sparst zugleich mit kaum verzinstem Guthaben. Verzögert sich die Zuteilung, läuft das Vorausdarlehen länger.
Das Gesetz nennt das Vor- oder Zwischenfinanzierung und erlaubt es in § 4 Absatz 1 Bausparkassengesetz. Die Verbraucherzentrale rät bei Baufinanzierungen aber zu einfachen Modellen. Verlange darum den Effektivzins über beide Verträge und die Gesamtkosten bis zur letzten Rate. Leg ein Annuitätendarlehen mit gleich langer Zinsbindung daneben. Wie das funktioniert, steht auf unserer Seite zur Baufinanzierung.
Wann Bausparkassen alte Verträge kündigen dürfen
Bausparkassen dürfen kündigen, wenn ein Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif ist und kein Darlehen genommen wurde. In den Jahren mit niedrigen Zinsen haben sie davon viel Gebrauch gemacht. Betroffen waren alte Verträge mit Guthabenzinsen weit über dem Markt.
Der Bundesgerichtshof hat das am 21. Februar 2017 bestätigt, Aktenzeichen XI ZR 185/16. In der Sparphase bist du die Darlehensgeberin, die Bausparkasse leiht sich dein Geld. Mit der Zuteilungsreife gilt dieses Darlehen als voll empfangen. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB darf die Bausparkasse es zehn Jahre später mit sechs Monaten Frist kündigen.
In der Praxis gibt es drei typische Kündigungsgründe:
- Der Vertrag ist seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif, und du hast das Darlehen nicht genommen.
- Dein Guthaben hat die Bausparsumme erreicht. Dann ist der Zweck erfüllt, und die Bausparkasse darf laut Verbraucherzentrale kündigen.
- Du bist mit deinen Sparbeiträgen im Rückstand. Laut Verbraucherzentrale ist nach drei Monaten eine Kündigung möglich.
Hast du eine Kündigung bekommen, prüfe das Datum der Zuteilungsreife, die Frist und ob ein Bonuszins für eine bestimmte Laufzeit versprochen war. Die Verbraucherzentralen helfen bei der Prüfung.
Vorsicht bei Angeboten zum Tarifwechsel. Die Verbraucherzentrale warnt: Wer einen alten Vertrag mit hohem Zins in einen neuen Tarif umwandelt, verliert oft rückwirkend Zinsen und Bonusansprüche.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei Bausparverträgen gilt das besonders. Viele laufen seit der Ausbildung oder seit dem ersten Job, mit einer Bausparsumme, die nicht mehr zum Leben passt. Ein Blick auf Zins, Gebühren und Förderung zeigt schnell, ob der Vertrag noch arbeitet oder nur noch läuft.
Wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist und wann nicht
Ein Bausparvertrag lohnt sich, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein konkretes Wohnvorhaben, ein absehbarer Zeitpunkt und ein Kredit, den du wirklich brauchst.
Gut passt er für eine Modernisierung bis etwa 50.000 Euro, für die du sonst einen teuren Konsumkredit bräuchtest. Gut passt er auch, wenn dein Einkommen unter den Fördergrenzen liegt und du ohnehin sparen willst. Und er kann eine Anschlussfinanzierung gegen steigende Zinsen absichern.
Stell dir vor: Lisa hat eine Wohnung gekauft, so wie wir es auf der Seite zur Baufinanzierung durchrechnen. Nach zehn Jahren Zinsbindung bleiben rund 161.000 Euro Restschuld. Lisa möchte einen Teil davon gegen steigende Zinsen absichern.
Sie schließt einen Bausparvertrag über 30.000 Euro ab. Bei 1 Prozent Abschlussgebühr kostet sie das 300 Euro. Für 40 Prozent Mindestguthaben, also 12.000 Euro, spart sie zehn Jahre lang 100 Euro im Monat. Nach zehn Jahren löst sie mit 12.000 Euro Guthaben und 18.000 Euro Bauspardarlehen einen Teil ihrer Restschuld ab.
Der Zins für die 18.000 Euro steht seit dem Abschluss fest. Liegt der Marktzins bis dahin einen Prozentpunkt höher, spart Lisa im ersten Jahr auf diesen Teil rund 180 Euro Zinsen. Dem stehen 300 Euro Gebühr und zehn Jahre fast ohne Guthabenzins gegenüber.
Auf dem Tagesgeld wäre Lisa frei geblieben und hätte Zinsen bekommen. Für sie ist der Bausparvertrag also eine Versicherung gegen stark steigende Zinsen, keine Geldanlage. Eine Alternative ist ein Forward-Darlehen, mehr dazu auf der Seite zur Anschlussfinanzierung.
Wenig Sinn ergibt ein neuer Bausparvertrag als reine Geldanlage ohne Förderung. Davon rät auch die Verbraucherzentrale ab. Als Notgroschen ist er ungeeignet, weil du nicht schnell an dein Geld kommst.
Bausparen für Kinder, Paare, Selbständige, Beamtinnen und Beamte
Bausparen für Kinder und junge Erwachsene
Die Wohnungsbauprämie gibt es ab 16. Wer beim Abschluss jünger als 25 ist, darf nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen. Jugendliche liegen mit ihrem Einkommen fast immer unter der Grenze.
Paare, Hausfrauen und Hausmänner
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppeln sich Höchstbetrag und Einkommensgrenze. Bei Zusammenveranlagung zählt das gemeinsame Einkommen bis 70.000 Euro. Das gilt auch, wenn eine Person allein verdient und die andere als Hausfrau oder Hausmann die Familie organisiert. Unverheiratete Paare sparen jeweils für sich, mit je 700 Euro und je 35.000 Euro Grenze.
Ein Jahr in Elternzeit kann die Förderung öffnen. Das Elterngeld ist steuerfrei und zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen. Das gilt für Mütter und Väter gleichermaßen.
Selbständige, Beamtinnen und Beamte
Selbständige bekommen keine vermögenswirksamen Leistungen und keine Arbeitnehmersparzulage. Die Wohnungsbauprämie steht ihnen aber offen. Riester-Förderung gibt es 2026 nur für pflichtversicherte Selbständige, ab 2027 erstmals auch für andere. Beamtinnen und Beamte können vermögenswirksame Leistungen und Riester-Förderung nutzen.
Was beim Bausparvertrag als Nächstes zählt
Ein Bausparvertrag ist kein Sparbuch und kein Kredit, sondern ein Tausch: Du gibst heute Zinsen und Gebühren her und bekommst dafür einen festen Zins für morgen. Dieser Tausch ist gut, wenn du das Darlehen sicher brauchst, die Förderung mitnimmst oder einen teuren Konsumkredit ersetzt.
Bei einem alten Vertrag prüfst du, ob er noch zu deinem Leben passt, ob Gebühren zurückzuholen sind und ob seine Zinsen so gut sind, dass er bleiben sollte. Und wenn eine Kündigung kommt, lies sie genau, bevor du zustimmst oder umsteigst. Gern sehen wir uns das gemeinsam mit dir an.
Lass uns deinen Bausparvertrag einmal gemeinsam ansehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Mit Förderung, für eine kleinere Modernisierung oder als Zinssicherung für ein konkretes Vorhaben in einigen Jahren kann er sich lohnen. Als reine Geldanlage ohne Förderung lohnt er sich kaum, weil Abschlussgebühr und niedrige Guthabenzinsen den Ertrag aufzehren.
Ja, wenn der Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist oder das Guthaben die Bausparsumme erreicht hat. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden. Prüfe das Datum der Zuteilungsreife und ob ein Bonus versprochen war.
Nimm das Geld auf jeden Fall mit. Planst du in den nächsten Jahren eine Wohnung, passt ein Bausparvertrag mit 9 Prozent Sparzulage auf bis zu 470 Euro. Sonst bringt ein Fondssparplan mit 20 Prozent auf bis zu 400 Euro meist mehr.
Warst du beim Abschluss jünger als 25, darfst du nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen und behältst die Wohnungsbauprämie für die letzten sieben Sparjahre.
Sprich vorher mit der Bausparkasse. Oft kannst du den Regelsparbeitrag senken oder aussetzen. Fehlen Beiträge ohne Absprache, darf sie laut Verbraucherzentrale nach drei Monaten kündigen. Weil Elterngeld steuerfrei ist, liegst du in diesem Jahr vielleicht sogar unter der Grenze für die Wohnungsbauprämie.
Das kann dir niemand verbindlich sagen. Nach dem Bausparkassengesetz darf sich die Bausparkasse nicht auf einen Termin festlegen. Es zählen Mindestguthaben, Bewertungszahl und wie viel Geld im Topf ist.
Bei kleineren Beträgen oft nicht. Das Bausparkassengesetz erlaubt bei geringen Darlehen Ausnahmen von der Grundschuld. Bei größeren Summen wird eine Grundschuld eingetragen.
Quellen: Verbraucherzentrale: Lohnt sich ein Bausparvertrag, Stand 10.11.2025, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Wohnungsbauprämie: Häufig gestellte Fragen und Antworten, Stand 10.11.2025, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Privaten Bausparkassen: Arbeitnehmer-Sparzulage, Stand 30.04.2025, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Privaten Bausparkassen: Wohnungsbauprämie, Stand 18.04.2025, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Privaten Bausparkassen: Eigenheimrente, Stand 02.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Privaten Bausparkassen: Was ist Bausparen, Stand 22.04.2025, und Daten und Fakten, Geschäftsjahr 2024, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: BGH XI ZR 185/16, sowie BGH XI ZR 3/10, XI ZR 552/15, XI ZR 308/15 und XI ZR 551/21, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 4 und § 7 Bausparkassengesetz, mit § 489 BGB und § 92a EStG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Bausparvertrag
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele VL-Verträge laufen seit Jahren unbeachtet. Ein kurzer Blick, ob Arbeitgeberleistung und Sparzulage wirklich ankommen, ist ein guter Anlass, von sich aus auf Kundinnen und Kunden zuzugehen.
- Wer in fünf bis zehn Jahren eine Anschlussfinanzierung vor sich hat, freut sich über einen ruhigen Vergleich von Bausparvertrag, Forward-Darlehen und eigenem Sparen.
