Nachhaltige Geldanlage heißt: Du legst Geld so an, dass es nicht nur Rendite bringt, sondern auch zu deinen Werten passt. Kein Kohlekraftwerk im Depot, keine Rüstung, dafür Unternehmen, die Umwelt und Menschen ernst nehmen. So weit die Idee.
In der Praxis wird es schnell unübersichtlich. ESG, Artikel 8, Best-in-Class, Impact, Siegel. Jeder Anbieter nennt sich grün, und am Ende steckt im „Klima-Fonds“ doch ein Ölkonzern. Das liegt nicht an dir. Die Begriffe sind bis heute nicht einheitlich geregelt.
Hier steht, was hinter den Begriffen steckt, welche Regeln die EU aufgestellt hat, wie die Beratung nach deinen Nachhaltigkeitswünschen fragen muss und wie du Greenwashing erkennst. Ohne Fondsnamen, mit Kriterien und Stand.
Betrifft dich, wenn du Vermögen aufbauen willst du an die Rente denkst du für dein Kind vorsorgen willst dein Einkommen steigt
Das Wichtigste in Kürze
- „Nachhaltig“ ist bei Geldanlagen kein geschützter Begriff. Es gibt verschiedene Strategien: Ausschlüsse, Best-in-Class, Engagement und Impact. Sie wirken sehr unterschiedlich stark.
- Die EU-Offenlegungsverordnung gilt seit dem 10. März 2021. Sie teilt Fonds grob ein: Artikel 6 ohne besonderen Nachhaltigkeitsanspruch, Artikel 8 mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, Artikel 9 mit einem nachhaltigen Anlageziel. Das ist eine Pflicht zur Offenlegung, kein Gütesiegel.
- Seit August 2022 muss jede Anlageberatung und jede Beratung zu fondsgebundenen Versicherungen nach deinen Nachhaltigkeitspräferenzen fragen. Du darfst auch sagen, dass dir das nicht wichtig ist.
- Fonds mit Begriffen wie „ESG“, „grün“ oder „nachhaltig“ im Namen müssen nach den ESMA-Leitlinien mindestens 80 Prozent ihres Geldes passend anlegen und bestimmte Branchen ausschließen.
- Viele Studien finden im Schnitt keinen Renditenachteil. Nachhaltige Fonds sind aber oft weniger breit gestreut und schwanken in einzelnen Jahren anders als der Gesamtmarkt.
Inhalt
- Was ist nachhaltige Geldanlage?
- Ausschlusskriterien, Best-in-Class, Engagement und Impact: die Strategien im Vergleich
- Was die Offenlegungsverordnung regelt: Artikel 6, 8 und 9
- Was mit deinem Geld passiert, wenn du nicht auf Nachhaltigkeit achtest
- Was ein Fondsname verspricht: die ESMA-Leitlinien für Fondsnamen
- So läuft die Beratung zur nachhaltigen Geldanlage ab: deine Nachhaltigkeitspräferenzen nach MiFID II
- Wenn ein nachhaltiger Fonds nicht hält, was er verspricht: Greenwashing erkennen
- Bringt nachhaltige Geldanlage weniger Rendite? Was Studien zeigen
- Was nachhaltige Geldanlage kostet und wie sie besteuert wird
- Nachhaltig anlegen im Depot, in der Fondspolice und im Altersvorsorgedepot
- Typische Fehler bei nachhaltiger Geldanlage und wie du sie vermeidest
- Was bei nachhaltiger Geldanlage als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist nachhaltige Geldanlage?
Die kurze Antwort: Eine nachhaltige Geldanlage berücksichtigt neben Rendite, Risiko und Verfügbarkeit auch, wie sich das Geld auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung auswirkt. Diese drei Bereiche kürzt man mit ESG ab, für Environmental, Social und Governance.
E steht für Umwelt: Treibhausgase, Wasserverbrauch, Artenvielfalt, Abfall. S steht für Soziales: Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Menschenrechte in der Lieferkette. G steht für gute Unternehmensführung: Korruption, Steuerehrlichkeit, unabhängige Aufsichtsräte, faire Vergütung im Vorstand.
Nachhaltig ist dabei kein eigenes Produkt. Es ist eine Eigenschaft, die viele Produkte haben können. Es gibt nachhaltige ETFs, aktive Fonds, Anleihen, Tagesgeldkonten, fondsgebundene Rentenversicherungen und Direktbeteiligungen. Für jede Form gelten ihre eigenen Regeln zu Kosten, Risiko und Steuer.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen zwei Blickrichtungen. Die eine fragt: Wie wirken sich Klima und Gesellschaft auf mein Geld aus? Das sind Nachhaltigkeitsrisiken, etwa Fabriken in Hochwassergebieten oder Klagen wegen Kinderarbeit. Die andere fragt: Wie wirkt mein Geld auf Klima und Gesellschaft? Fachleute nennen diese Doppelrolle doppelte Wesentlichkeit. Viele Fonds schauen vor allem auf die erste Frage.
Ein ESG-Fonds verbessert darum nicht automatisch die Welt. Er kann auch einfach Risiken aus Klima und Skandalen besser im Blick behalten. Beides ist legitim. Du solltest nur wissen, was du kaufst.
Ausschlusskriterien, Best-in-Class, Engagement und Impact: die Strategien im Vergleich
Hinter dem Etikett „nachhaltig“ stecken unterschiedliche Strategien. Die meisten Fonds kombinieren mehrere davon. Im Verkaufsprospekt und in den vorvertraglichen Informationen muss stehen, welche genutzt werden.
Ausschlusskriterien: was nicht ins Depot darf
Bei Ausschlusskriterien fliegen ganze Branchen oder Verhaltensweisen aus dem Anlageuniversum. Laut FNG-Marktbericht 2025, den die Verbraucherzentrale zitiert, sind Streubomben und Antipersonenminen das häufigste Ausschlusskriterium. Danach folgen Menschenrechtsverletzungen, ABC-Waffen, Verstöße gegen Arbeitsrechte, fossile Energie und Kohle, Korruption und Tabak, Stand: Juli 2026.
Der Teufel steckt in den Umsatzschwellen. Ein Fonds kann „Kohle ausschließen“ und trotzdem Unternehmen halten, die einen Teil ihres Umsatzes mit Kohle machen. Ob die Grenze bei null, bei 5 oder bei 30 Prozent des Umsatzes liegt, steht im Kleingedruckten. Darum lohnt der Blick in die vorvertraglichen Informationen.
Best-in-Class: die Besten jeder Branche
Beim Best-in-Class-Ansatz bleibt jede Branche im Fonds, aber nur mit den Unternehmen, die in ihrer Gruppe die besten ESG-Bewertungen haben. Das kann auch der Ölkonzern mit der saubersten Förderung sein oder der Autobauer mit dem besten Verbrauch.
Das hält die Streuung breit und die Schwankung nah am Markt. Wer aber erwartet, dass bestimmte Branchen gar nicht vorkommen, ist hier oft überrascht. Viele nachhaltige Indizes kombinieren darum Best-in-Class mit Ausschlüssen.
Engagement: Einfluss als Aktionärin und Aktionär
Beim Engagement bleibt die Fondsgesellschaft in einem Unternehmen investiert und nutzt ihre Rolle als Miteigentümerin. Sie stimmt auf Hauptversammlungen ab, führt Gespräche mit dem Vorstand und fordert zum Beispiel einen Plan zur Senkung der Emissionen.
Das kann viel bewegen, ist von außen aber schwer zu prüfen. Achte darauf, ob der Fonds jedes Jahr über Abstimmungen und Gespräche berichtet.
Impact Investing: messbare Wirkung als Ziel
Impact Investing heißt wirkungsorientiertes Investieren. Hier ist die positive Wirkung das Ziel, nicht nur ein Nebeneffekt. Das Geld fließt etwa in Solar- und Windparks, in bezahlbaren Wohnraum oder in Kleinkredite. Die Wirkung soll gemessen und berichtet werden, zum Beispiel in eingesparten Tonnen CO₂.
Echte Wirkung entsteht vor allem dort, wo zusätzliches Geld fließt, das sonst gefehlt hätte. Wer eine Aktie an der Börse kauft, gibt das Geld nicht dem Unternehmen, sondern der Person, die verkauft. Darum gilt Impact bei börsengehandelten Aktienfonds als schwer nachweisbar. Bei grünen Anleihen und direkten Projektbeteiligungen ist er leichter zu belegen. Dort sind die Risiken aber oft höher.
| Strategie | So funktioniert sie | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|
| Ausschlusskriterien | Branchen oder Verhalten werden ausgeschlossen | Leicht zu verstehen und zu prüfen | Umsatzschwellen oft großzügig, wenig direkte Wirkung |
| Best-in-Class | Die Besten jeder Branche bleiben im Fonds | Breite Streuung, nah am Markt | Auch umstrittene Branchen bleiben drin |
| Engagement | Abstimmen und Gespräche mit Unternehmen | Kann Unternehmen tatsächlich verändern | Von außen schwer zu prüfen |
| Normbasiertes Screening | Prüfung gegen internationale Normen zu Menschen- und Arbeitsrechten | Schließt grobe Verstöße aus | Nur Mindeststandard |
| Impact Investing | Gezielte Anlage in messbare Wirkung | Wirkung steht im Mittelpunkt | Oft weniger Streuung, teils höhere Risiken und Kosten |
Was die Offenlegungsverordnung regelt: Artikel 6, 8 und 9
Die Offenlegungsverordnung der EU, auf Englisch Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR, gilt seit dem 10. März 2021. Sie verpflichtet Fondsgesellschaften, Versicherer und Beraterinnen und Berater, offenzulegen, wie sie mit Nachhaltigkeit umgehen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2019/2088, Stand: Oktober 2026.
Die Verordnung sortiert Produkte nach ihrem Anspruch. Die Einordnung macht die Fondsgesellschaft selbst. Es gibt keine Behörde, die vorher prüft und ein Siegel vergibt. Die Aufsicht schaut erst hinterher, ob die Angaben stimmen.
| Einordnung | Was das Produkt verspricht | Was es offenlegen muss | Was das für dich heißt |
|---|---|---|---|
| Artikel 6 | Keinen besonderen Nachhaltigkeitsanspruch | Wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden oder warum nicht | Ein ganz normaler Fonds, etwa ein klassischer Welt-ETF |
| Artikel 8 | Bewirbt ökologische oder soziale Merkmale | Wie die Merkmale erfüllt werden und welcher Index passt | Große Bandbreite: von wenigen Ausschlüssen bis zu strengen Regeln |
| Artikel 9 | Hat nachhaltige Investitionen als Ziel | Wie das Ziel erreicht wird, bei CO₂-Zielen die Verbindung zum Pariser Klimaabkommen | Höchster Anspruch, oft engere Auswahl und weniger Streuung |
Für Artikel 8 und 9 kommt eine Definition dazu. Eine nachhaltige Investition ist laut Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung eine Investition in eine Tätigkeit, die zu einem Umwelt- oder Sozialziel beiträgt. Sie darf keines der anderen Ziele erheblich beeinträchtigen, und das Unternehmen muss gut geführt sein. Wie genau das gemessen wird, legt jede Fondsgesellschaft selbst fest. Darum sind zwei Fonds mit „30 Prozent nachhaltigen Investitionen“ nicht unbedingt vergleichbar.
Daneben gibt es die EU-Taxonomie. Das ist ein Katalog, der für einzelne Wirtschaftstätigkeiten festlegt, wann sie ökologisch nachhaltig sind. Sie kennt sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser und Meere, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung sowie Artenvielfalt und Ökosysteme.
Die Regeln sind in Bewegung. Auf EU-Ebene wird an einer Überarbeitung der Offenlegungsverordnung gearbeitet, mit festeren Produktkategorien. Das ist geplant, nicht beschlossen. Bis dahin gelten Artikel 6, 8 und 9 weiter.
Was mit deinem Geld passiert, wenn du nicht auf Nachhaltigkeit achtest
Ohne besondere Wahl landet dein Geld in ganz normalen Produkten. Ein klassischer Welt-ETF bildet den Markt ab, wie er ist. Darin stecken auch Öl- und Gaskonzerne, Rüstungsfirmen und Tabakhersteller, im selben Verhältnis wie an der Börse. Er ist meist ein Artikel-6-Fonds.
Auch Geld auf dem Konto arbeitet. Banken verleihen Einlagen als Kredite weiter, an Privatleute, Unternehmen und Projekte. Wohin, siehst du als Kundin oder Kunde nicht. Einige Banken veröffentlichen ihre Kreditvergabe und schließen bestimmte Branchen aus. Das ist eine Frage der Bank, nicht des Kontos.
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht. Lisa ist 31, Projektmanagerin und verdient 2.500 Euro netto im Monat. Sie liebt die Natur und verbringt ihren Urlaub am liebsten draußen. Ihr Erspartes liegt auf dem Tagesgeldkonto. Sie hat lange gezögert, mehr daraus zu machen, auch weil sie nicht wusste, wo ihr Geld dann landet.
Ihr Notgroschen bleibt auf dem Tagesgeld. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zwei bis drei Nettogehälter, bei Lisa also 5.000 bis 7.500 Euro. Bis 100.000 Euro je Person und Bank schützt die gesetzliche Einlagensicherung das Guthaben, Stand: 2026. Das gilt bei grünen Banken genauso. Mehr dazu auf unserer Seite zu Tagesgeld und Festgeld.
Für Geld, das Lisa viele Jahre nicht braucht, möchte sie einen Sparplan beginnen. Ihre Frage ist nicht, ob sie nachhaltig anlegt. Ihre Frage ist, woran sie erkennt, ob das Versprechen stimmt.
Was ein Fondsname verspricht: die ESMA-Leitlinien für Fondsnamen
Lange durfte fast jeder Fonds Wörter wie „ESG“ oder „Klima“ im Namen tragen. Das hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA geändert. Ihre Leitlinien zu Fondsnamen vom 21. August 2024 gelten für neue Fonds seit dem 21. November 2024. Bestehende Fonds hatten sechs Monate mehr Zeit, bis zum 21. Mai 2025, Stand: Oktober 2026.
Die Kernregel: Wer Begriffe zu Umwelt, Sozialem, Unternehmensführung, Nachhaltigkeit, Wirkung oder Wandel im Namen trägt, muss mindestens 80 Prozent des Geldes so anlegen, dass die beworbenen Merkmale oder Ziele erreicht werden. Dazu kommen Ausschlüsse, die sich an den EU-Klima-Referenzwerten orientieren.
Bei Begriffen wie „Umwelt“, „grün“, „nachhaltig“ oder „Impact“ gelten die strengeren Ausschlüsse der Paris-abgestimmten Referenzwerte. Unternehmen mit nennenswerten Umsätzen aus Kohle, Öl und Gas sind dann ausgeschlossen. Bei „Transition“, „sozial“ oder „Governance“ gelten mildere Ausschlüsse, etwa für geächtete Waffen, Tabak und schwere Verstöße gegen internationale Normen. Wer „nachhaltig“ im Namen führt, muss zusätzlich einen bedeutsamen Teil in nachhaltige Investitionen stecken.
Viele Fonds haben deshalb 2025 ihren Namen geändert oder ihre Anlageregeln verschärft. Steht in deinem Depot plötzlich ein anderer Fondsname, ist das oft der Grund. Die Fondsgesellschaft muss dich darüber informieren.
Auch nachhaltige Indizes folgen eigenen Regeln. Klima-Indizes für den Wandel senken den CO₂-Ausstoß im Vergleich zum Gesamtmarkt deutlich und danach jedes Jahr weiter. Paris-abgestimmte Indizes gehen noch einen Schritt weiter. Bei ETFs auf solche Indizes steht im Namen oft ein Kürzel dafür. Mehr zu Indizes auf unserer Seite zum ETF.
So läuft die Beratung zur nachhaltigen Geldanlage ab: deine Nachhaltigkeitspräferenzen nach MiFID II
Seit dem 2. August 2022 muss jede Anlageberatung nach deinen Nachhaltigkeitspräferenzen fragen. Grundlage ist die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253. Für Versicherungsanlageprodukte wie fondsgebundene Rentenversicherungen gilt dasselbe nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257, Stand: Oktober 2026.
Die Frage kommt erst, nachdem Ziele, Anlagedauer, Kenntnisse und Risikobereitschaft geklärt sind. Nachhaltigkeit ist also eine zusätzliche Wunschliste, kein Ersatz für die Prüfung, ob ein Produkt überhaupt zu dir passt. So läuft das Gespräch in der Regel ab:
1
Ziele, Erfahrung und Risiko klären
Zuerst geht es um dich: Wofür ist das Geld, wie lange kannst du es entbehren, wie viel Schwankung hältst du aus, was weißt du schon über Fonds und Aktien. Diese Geeignetheitsprüfung ist Pflicht und kommt immer vor der Nachhaltigkeitsfrage.
2
Fragen, ob dir Nachhaltigkeit wichtig ist
Dann fragt die Beraterin oder der Berater, ob du Nachhaltigkeitspräferenzen hast. Ein Nein ist ausdrücklich erlaubt. Dann darf dir jedes passende Produkt empfohlen werden, nachhaltig oder nicht.
3
Präferenzen genau festlegen
Sagst du Ja, wird es konkret. Das Gesetz kennt drei Wege, die du kombinieren kannst. Erstens einen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen nach der EU-Taxonomie. Zweitens einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen nach der Offenlegungsverordnung. Drittens Produkte, die die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen, auf Englisch Principal Adverse Impacts, kurz PAI. Die EU kennt dafür 64 Indikatoren, 18 davon verpflichtend, etwa Treibhausgase, gefährliche Abfälle, das Verdienstgefälle zwischen Frauen und Männern oder umstrittene Waffen, Stand: Juli 2026.
4
Passende Produkte auswählen oder Präferenzen anpassen
Die Empfehlung muss zu deinen Angaben passen. Findet sich kein Produkt, das alle Wünsche erfüllt, darf die Beratung dir nichts unterschieben. Du kannst deine Präferenzen dann bewusst anpassen. Das muss im Beratungsprotokoll stehen, der sogenannten Geeignetheitserklärung.
Stell dir vor: Lisa sitzt im Beratungstermin. Sie sagt, dass ihr Klima und faire Arbeitsbedingungen wichtig sind, Rüstung und Kohle will sie nicht. Mit einem Mindestanteil an Taxonomie-Investitionen kann sie wenig anfangen. Die Beraterin übersetzt ihre Wünsche: keine Präferenz bei der Taxonomie, mindestens 20 Prozent nachhaltige Investitionen und Berücksichtigung der PAI zu Treibhausgasen und Menschenrechten. Lisa liest das Protokoll, bevor sie unterschreibt. Diese Zahl ist ein Beispiel, kein Richtwert.
Die Verbraucherzentrale sieht die Abfrage kritisch: Das Gesetz regelt nur den Rahmen, Anbieter legen die Fragen unterschiedlich aus. Sie rät, klassische Kriterien wie Bedarf, Verfügbarkeit, Risiko und Kosten an die erste Stelle zu setzen. Kaufst du selbst über ein Online-Depot ohne Beratung, fragt dich niemand. Mehr dazu auf unserer Seite zum Depot.
Wenn ein nachhaltiger Fonds nicht hält, was er verspricht: Greenwashing erkennen
Greenwashing heißt, ein Produkt grüner darzustellen, als es ist. Das kann ein Name sein, ein Bild mit Wald und Wind, ein Werbeversprechen wie „klimaneutral“ oder eine Einordnung als Artikel-9-Fonds, die nicht zu den echten Anlagen passt.
Nicht jeder Ölkonzern in einem ESG-Fonds ist Greenwashing. Bei einem Best-in-Class-Fonds mit wenigen Ausschlüssen kann er regelkonform drin sein. Greenwashing ist es, wenn Werbung und Wirklichkeit auseinanderfallen. Darum lohnt der Abgleich zwischen dem, was versprochen wird, und dem, was im Fonds liegt.
So prüfst du einen Fonds selbst
Lies zuerst die vorvertraglichen Informationen, also den Anhang zum Verkaufsprospekt. Dort steht für Artikel-8- und Artikel-9-Fonds in einer festen Vorlage, welche Merkmale beworben werden, welche Ausschlüsse mit welchen Umsatzschwellen gelten und welcher Anteil nachhaltig sein soll.
Schau dann in die Liste der größten Positionen. Sie steht im Factsheet, das die meisten Fondsgesellschaften monatlich veröffentlichen. Passen die zehn größten Unternehmen zu dem, was du erwartest? Der Jahresbericht zeigt danach, ob der Fonds seine Versprechen im letzten Jahr eingehalten hat.
Hilfreich sind auch Unterschiede zwischen Mindestwerten und Werbung. Wirbt ein Fonds groß mit Klima, verpflichtet sich in den vorvertraglichen Informationen aber nur zu 10 Prozent nachhaltigen Investitionen, ist die Lücke groß.
Nachhaltig heißt nicht sicher
Ein nachhaltiger Aktienfonds schwankt wie jeder Aktienfonds. Fällt die Börse, fällt auch er. Die Einordnung nach Artikel 8 oder 9 sagt nichts über das Verlustrisiko. Das steht in der Risikoklasse im Basisinformationsblatt.
Ratings, Siegel und Herabstufungen richtig einordnen
ESG-Ratings sind Noten von Ratingagenturen. Sie bewerten dasselbe Unternehmen oft sehr unterschiedlich, weil jede Agentur andere Themen gewichtet und andere Daten nutzt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Gesetzgeber nur den Rahmen vorgibt und Anbieter Nachhaltigkeit unterschiedlich auslegen. Ein gutes Rating ist darum ein Hinweis, kein Beweis.
Siegel für nachhaltige Fonds vergeben Verbände und staatliche Stellen in mehreren Ländern. Sie sind nicht gesetzlich geregelt, und ihre Strenge unterscheidet sich stark. Prüfe bei einem Siegel vier Dinge. Wer vergibt es, und ist die Stelle unabhängig von den Fondsgesellschaften? Welche Ausschlüsse sind Pflicht, mit welchen Umsatzschwellen? Wird das Siegel jedes Jahr neu geprüft? Und sind die Kriterien öffentlich nachlesbar?
Eine Herabstufung ist kein Skandal, sondern oft Ehrlichkeit. Seit Start der Offenlegungsverordnung haben viele Fondsgesellschaften Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 zurückgestuft, als die Anforderungen klarer wurden. Für dich zählt: Stimmt der Fonds noch mit deinen Wünschen überein? Wenn nicht, ist ein Wechsel möglich, mit den Steuern, die beim Verkauf anfallen.
Glaubst du, dass ein Fonds dich in die Irre geführt hat, kannst du dich bei der Fondsgesellschaft beschweren und die BaFin informieren. Die BaFin nimmt Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegen. Eine persönliche Rechtsvertretung übernimmt sie nicht. Bei falscher Beratung kann ein Anspruch gegen die Beraterin oder den Berater bestehen, dann zählt das Beratungsprotokoll.
Bringt nachhaltige Geldanlage weniger Rendite? Was Studien zeigen
Die häufigste Sorge ist, dass man für ein gutes Gewissen auf Rendite verzichten muss. Die Stiftung Warentest hat für ihren Test nachhaltiger Fonds und ETFs rund 1.250 Fonds untersucht und unter anderem den MSCI World mit seiner nachhaltigen SRI-Variante verglichen. Ihr Ergebnis: Nachhaltige Fonds erzielen vergleichbare, teils bessere Renditen als klassische, Stand: 16. September 2026.
Derselbe Test zeigt, wie groß die Unterschiede beim Anspruch sind. Mehr als 700 der untersuchten Fonds fielen wegen sehr schwerer Verstöße gegen die Ausschlusskriterien der Stiftung Warentest durch, etwa wegen Kohle, Atomkraft oder Rüstung. Das Etikett nachhaltig sagt also wenig darüber, wie streng ein Fonds wirklich auswählt.
Das heißt nicht, dass nachhaltig immer besser läuft. Ob ein nachhaltiger Fonds vorne liegt, hängt davon ab, welche Branchen gerade gut laufen. Steigen Öl- und Gaspreise stark, liegen Fonds ohne fossile Energie oft hinten. Laufen Technologie und erneuerbare Energien gut, liegen sie oft vorne.
Ein echter Unterschied liegt in der Streuung. Je strenger die Auswahl, desto weniger Unternehmen bleiben im Fonds. Ein Welt-Index mit strengen Ausschlüssen enthält oft nur einen Bruchteil der Unternehmen des Ausgangsindex und hängt stärker an einzelnen Branchen. Das kann die Schwankung erhöhen. Ein breiter ESG-Index mit wenigen Ausschlüssen liegt dagegen nah am Gesamtmarkt.
Als Faustregel gilt: Für die Basis eines langfristigen Depots eignen sich breit gestreute nachhaltige Welt-Indizes. Enge Themenfonds, etwa nur Wasser oder nur erneuerbare Energien, sind eher eine Beimischung. Sie können stark steigen, aber auch lange und tief fallen.
Was nachhaltige Geldanlage kostet und wie sie besteuert wird
Nachhaltige ETFs sind oft etwas teurer als ihre klassischen Geschwister, weil die Indexanbieter für ESG-Daten Lizenzgebühren verlangen. Der Unterschied ist bei breiten Indizes meist klein. Bei aktiven Nachhaltigkeitsfonds kommen wie bei allen aktiven Fonds höhere laufende Kosten und oft ein Ausgabeaufschlag dazu. Mehr dazu auf unserer Seite zu aktiven Fonds.
Wie bei jedem Fonds zeigen die laufenden Kosten, auf Englisch TER, nur einen Teil. Aussagekräftiger ist die Tracking Difference, also wie weit ein ETF über ein Jahr von seinem Index abweicht. Die Kosten findest du im Basisinformationsblatt und im Kosten-Informationsblatt vor dem Kauf.
Steuerlich gibt es keinen Unterschied. Gewinne aus nachhaltigen Fonds unterliegen wie alle Kapitalerträge der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro im Jahr für Alleinstehende, Stand: 2026.
Lisa rechnet ihren Plan durch. Sie spart 200 Euro im Monat in einen breiten nachhaltigen Welt-ETF, so wie im Beispiel auf unserer ETF-Seite. Die etwas höheren Kosten fallen bei ihr kaum ins Gewicht. Wichtiger ist, dass sie dabeibleibt, auch wenn ihr Fonds in einem Jahr hinter dem klassischen Index liegt.
Nachhaltig anlegen im Depot, in der Fondspolice und im Altersvorsorgedepot
Den einfachsten Einstieg bietet ein ETF-Sparplan auf einen nachhaltigen Welt-Index in einem eigenen Depot. Du entscheidest selbst, kannst die Rate jederzeit ändern und siehst jeden Monat, was im Fonds steckt. Du siehst selbst, was im Fonds steckt, und brauchst niemanden, der dir ein Produkt auswählt.
In einer fondsgebundenen Rentenversicherung wählst du aus der Fondsliste des Versicherers. Viele Tarife bieten nachhaltige Fonds oder ganze nachhaltige Portfolios an. Prüfe, wie viele Fonds wirklich zur Auswahl stehen und ob du später kostenlos wechseln kannst. Auch hier muss die Beratung deine Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen.
Ab dem 1. Januar 2027 kommt das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot dazu. Das Altersvorsorgereformgesetz hat am 8. Mai 2026 den Bundesrat passiert. Die Regeln sind beschlossen und können sich bis zum Start noch ändern. Ob und wie viele nachhaltige Fonds dort angeboten werden, hängt vom Anbieter ab. Mehr dazu auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot.
Auch Lebensphasen mit weniger Einkommen passen zu einer nachhaltigen Anlage. In Elternzeit, Teilzeit, im Sabbatical oder in einer Weiterbildung kannst du einen Sparplan aussetzen oder senken, bei Frauen wie bei Männern. Das Geld bleibt angelegt und wirkt weiter so, wie du es ausgesucht hast.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei nachhaltigen Fonds zählt das besonders. Fonds ändern ihre Namen, ihre Regeln und ihre Einordnung. Ein Blick einmal im Jahr in Factsheet und Jahresbericht zeigt, ob dein Geld noch dort liegt, wo du es haben willst.
Typische Fehler bei nachhaltiger Geldanlage und wie du sie vermeidest
Der erste Fehler ist, dem Etikett zu vertrauen. Ein grüner Name, ein Artikel 8 oder ein gutes Rating sagt noch nicht, welche Unternehmen im Fonds liegen. Der Blick in die größten Positionen und in die Ausschlüsse dauert zehn Minuten und schützt vor Enttäuschung.
Der zweite ist, die Streuung zu vergessen. Wer nur einen engen Themenfonds kauft, setzt auf eine Branche. Fällt sie, fällt das ganze Depot.
Der dritte ist, gar nicht anzufangen, weil kein Fonds perfekt ist. Jede nachhaltige Anlage ist ein Kompromiss zwischen Wirkung, Streuung und Kosten. Für Geld, das du viele Jahre nicht brauchst, ist ein breiter Fonds mit klaren Ausschlüssen oft besser als ein Tagesgeldkonto, auf dem es jahrelang an Kaufkraft verliert.
Was bei nachhaltiger Geldanlage als Nächstes zählt
Nachhaltig anlegen beginnt nicht mit einem Fonds, sondern mit einer Frage: Was ist dir wichtig? Willst du bestimmte Branchen meiden, willst du die Besten fördern, oder willst du messbare Wirkung? Aus der Antwort ergibt sich die Strategie und daraus die Auswahl.
Danach helfen die Regeln der EU, auch wenn sie kein Gütesiegel sind. Artikel 8 und 9, die ESMA-Namensregeln und die vorvertraglichen Informationen machen sichtbar, was ein Fonds verspricht. Ob er es hält, zeigt der Jahresbericht. Und ob er weiter zu dir passt, zeigt ein Blick einmal im Jahr. Wenn du deine Präferenzen gemeinsam sortieren willst, findest du uns unter Beratung.
Lass uns deine nachhaltige Geldanlage einmal gemeinsam ansehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Die Beratung muss fragen, du musst aber nichts Bestimmtes antworten. Ein Nein ist erlaubt. Sagst du Ja, legst du fest, was dir wichtig ist, etwa ein Mindestanteil nachhaltiger Investitionen oder bestimmte Themen wie Klima. Lies das Protokoll, bevor du unterschreibst.
Nicht unbedingt. Bei Best-in-Class-Fonds mit wenigen Ausschlüssen kann ein Ölkonzern regelkonform enthalten sein. Prüfe in den vorvertraglichen Informationen, welche Ausschlüsse gelten. Passt das nicht zu deinen Werten, ist ein Index mit strengeren Ausschlüssen die bessere Wahl.
Wahrscheinlich hat die Fondsgesellschaft den Namen an die ESMA-Leitlinien angepasst. Seit Mai 2025 müssen auch bestehende Fonds mit Nachhaltigkeitsbegriffen im Namen mindestens 80 Prozent passend anlegen und bestimmte Branchen ausschließen. Wer das nicht wollte, hat den Namen geändert. Prüfe, ob der Fonds noch zu dir passt.
Im Durchschnitt zeigen die meisten Studien keinen Nachteil. In einzelnen Jahren kann ein nachhaltiger Fonds aber deutlich vor oder hinter dem klassischen Index liegen, je nachdem welche Branchen gerade gut laufen. Je strenger die Auswahl, desto größer die Abweichung.
Ein Artikel-8-Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale. Ein Artikel-9-Fonds hat nachhaltige Investitionen als Ziel. Beides ist eine Selbsteinstufung der Fondsgesellschaft nach der EU-Offenlegungsverordnung und kein Gütesiegel.
Meist ja. Viele Verträge erlauben einen Fondswechsel innerhalb der Fondsliste des Versicherers, oft einige Male im Jahr kostenlos. Im Vertrag steht, wie oft und zu welchen Kosten. Im Versicherungsmantel fallen dabei keine Steuern an.
Ja, wenn die Bank der gesetzlichen Einlagensicherung angehört. Dann sind Guthaben bis 100.000 Euro je Person und Bank geschützt, wie bei jeder anderen Bank in der EU. Grün ist die Kreditvergabe der Bank, nicht die Sicherheit deines Kontos.
Quellen: Verbraucherzentrale: Checkliste für nachhaltige Geldanlagen, Stand 01.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Nachhaltige Fonds und ETFs im Test, Stand 16.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · BaFin: Nachhaltigkeit im Beratungsgespräch, Stand 02.08.2022, geprüft am 07.10.2026 · BaFin: Nachhaltig investieren, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · ESMA: Leitlinien zu Fondsnamen mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffen, Stand 21.08.2024, geprüft am 07.10.2026 · EUR-Lex: Verordnung (EU) 2019/2088, Offenlegungsverordnung, Stand anwendbar seit 10.03.2021, geprüft am 07.10.2026 · EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 zu Nachhaltigkeitspräferenzen, Stand anwendbar seit 02.08.2022, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Nachhaltige Geldanlage
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Fondsnamen haben sich 2025 geändert. Ein kurzer Blick in bestehende Fondspolicen und Depots ist ein guter Anlass für ein Gespräch.
- Die Frage nach Nachhaltigkeitspräferenzen wird oft schnell abgehakt. In Ruhe gestellt, öffnet sie ein Gespräch über Werte, das Kundinnen und Kunden schätzen.
