Mit dem ersten Semester ändert sich mehr als der Stundenplan. Irgendwann fragt die Hochschule nach einem Nachweis, die Krankenkasse schickt Post, und plötzlich geht es um Fristen. Die Krankenversicherung für Studierende ist Pflicht. Wie du versichert bist und was es kostet, hängt aber von deinem Alter, deinen Eltern und deinem Job ab.
Die meisten starten kostenlos über die Familienversicherung. Mit 25 kippt das, mit 30 noch einmal. Dazwischen liegt eine Entscheidung, die du nur einmal treffen kannst: gesetzlich bleiben oder dich für das ganze Studium befreien lassen.
Hier liest du, welche Regel wann greift, was du 2026 zahlst, was dein Nebenjob verändert und wie du gut durch die Übergänge kommst. Ob du mit 19 anfängst oder mit 35 noch einmal neu.
Betrifft dich, wenn dein Kind 18 wird du ins Berufsleben startest du eine Auszeit nimmst
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zum 25. Geburtstag bist du meist kostenlos über ein gesetzlich versichertes Elternteil familienversichert. Dein Einkommen darf 2026 höchstens 565 Euro im Monat betragen, mit Minijob 603 Euro.
- Danach wirst du in der studentischen Pflichtversicherung Mitglied. Sie kostet 2026 rund 143 bis 148 Euro im Monat mit Pflegeversicherung, je nach Krankenkasse und ob du Kinder hast.
- Die studentische Versicherung endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst. Danach zahlst du als freiwilliges Mitglied mindestens rund 278 Euro im Monat, Stand 2026.
- Von der Versicherungspflicht kannst du dich nur in den ersten drei Monaten befreien lassen. Die Befreiung gilt für das ganze Studium und lässt sich nicht widerrufen.
So gehst du vor
- Vor der Einschreibung klären, ob du noch familienversichert bist. Dann den Nachweis für die Hochschule bei deiner Kasse anfordern.
- Den 25. Geburtstag im Kalender markieren. Ab dem Folgetag läuft die Drei-Monats-Frist für eine mögliche Befreiung.
- Vor jedem neuen Job prüfen, ob dein Einkommen über 565 Euro oder deine Arbeitszeit über 20 Stunden pro Woche steigt.
- Ein Semester vor dem 30. Geburtstag oder dem Abschluss planen, wie es danach weitergeht.
Inhalt
- Was ist die Krankenversicherung für Studierende?
- Was gilt, wenn du dich um nichts kümmerst?
- Familienversicherung bis 25: wann sie im Studium reicht
- Die studentische Pflichtversicherung von 25 bis 30
- Was die Krankenversicherung im Studium 2026 kostet
- Studieren ab 30: so geht es nach der studentischen Versicherung weiter
- Was dein Nebenjob für die Krankenversicherung im Studium bedeutet
- Privat versichert im Studium: Befreiung, Beihilfe und Ausbildungstarife
- Duales Studium, Promotion, Kind und Auslandssemester: die Sonderfälle
- So meldest du dich zum Studienstart bei der Krankenversicherung an
- Wenn du im Studium krank wirst: was die Versicherung zahlt und was nicht
- Was bei der Krankenversicherung im Studium als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Krankenversicherung für Studierende?
Die kurze Antwort: Es ist kein eigenes Produkt, sondern eine Reihe von Regeln. Sie legen fest, wie du während des Studiums krankenversichert bist. Fachleute sprechen von der KVdS, der Krankenversicherung der Studenten.
Grundlage ist das Fünfte Sozialgesetzbuch. Nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 sind alle versicherungspflichtig, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Das gilt längstens bis zum 30. Geburtstag. Der Wohnsitz spielt dafür keine Rolle.
Für dich gibt es drei Wege. Erstens die kostenlose Familienversicherung über deine Eltern. Zweitens die studentische Pflichtversicherung mit eigenem, ermäßigtem Beitrag. Drittens die private Krankenversicherung, wenn du dich von der Pflicht befreien lässt.
Die Wege haben eine feste Reihenfolge. Die Familienversicherung geht der Pflichtversicherung vor, so steht es in § 5 Absatz 7. Erst wenn sie endet, beginnt die studentische Versicherung. Erst ab dann kannst du dich befreien lassen.
Zur Krankenversicherung gehört immer die Pflegeversicherung. Studierende in der Pflichtversicherung sind nach § 20 Elftes Sozialgesetzbuch automatisch auch pflegeversichert. Wer privat krankenversichert ist, braucht eine private Pflegepflichtversicherung.
Was gilt, wenn du dich um nichts kümmerst?
Ganz ohne Krankenversicherung geht es in Deutschland nicht. Ohne Nachweis schreibt dich keine Hochschule ein. Und wenn eine Versicherung endet, fängt das Gesetz dich in der Regel auf.
Endet deine Familienversicherung oder deine studentische Versicherung, läuft der Schutz nach § 188 Absatz 4 Fünftes Sozialgesetzbuch automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Fachleute nennen das obligatorische Anschlussversicherung. Austreten kannst du nur innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse und nur mit Nachweis einer anderen Absicherung. Wer den Brief liegen lässt, bleibt Mitglied.
Das kann teuer werden: Die freiwillige Mitgliedschaft kostet 2026 mindestens rund 278 Euro im Monat, auch ohne Einkommen.
Eine Lücke gibt es auch im Kleingedruckten. Weder Familienversicherte noch studentisch Versicherte bekommen Krankengeld. Das regelt § 44 Absatz 2 Fünftes Sozialgesetzbuch. Wenn du krank bist, zahlt die Kasse Arzt und Klinik, aber kein Geld für den Alltag.
Familienversicherung bis 25: wann sie im Studium reicht
Bist du jünger als 25 und ist ein Elternteil gesetzlich versichert, bist du in der Regel kostenlos mitversichert. Grundlage ist § 10 Fünftes Sozialgesetzbuch. Kinder sind bis 18 mitversichert, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit und bis 25, solange sie zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren.
Hast du einen Wehrdienst oder einen Freiwilligendienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus. Nach § 10 Absatz 2 Fünftes Sozialgesetzbuch zählt die Dauer des Dienstes, höchstens zwölf Monate.
Die Einkommensgrenze entscheidet
Dein eigenes Gesamteinkommen darf regelmäßig nicht mehr als ein Siebtel der Bezugsgröße betragen. Das sind 2026 genau 565 Euro im Monat. Für einen Minijob gilt die höhere Grenze von 603 Euro, so die Verbraucherzentrale, Stand: März 2026. BAföG zählt dabei nicht als Einkommen, so das Bundesgesundheitsministerium.
Zweimal im Jahr darfst du die Grenze überschreiten, etwa bei einem Ferienjob. Liegst du dauerhaft darüber, endet die Familienversicherung. Dann beginnt die studentische Pflichtversicherung mit eigenem Beitrag, auch wenn du noch keine 25 bist.
Wenn ein Elternteil privat versichert ist
Sind deine Eltern verheiratet und ist ein Elternteil privat versichert, kann die Familienversicherung ausgeschlossen sein. Das passiert, wenn dieses Elternteil mehr verdient als das gesetzlich versicherte und monatlich über 6.450 Euro liegt, Stand 2026. Sind beide Eltern privat versichert, gibt es keine Familienversicherung.
Dann beginnt die studentische Pflichtversicherung schon mit der Einschreibung. Und genau dann startet auch die Frist für eine Befreiung. Das ist wichtig für Kinder von Beamtinnen und Beamten, dazu unten mehr.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist heute 31 und hat Wirtschaft studiert. Mit 24 startete sie ins Berufsleben. Sie war das ganze Studium über bei ihrer Mutter familienversichert, weil sie vor dem 25. Geburtstag fertig war. Ihr Job im Hofladen am Wochenende blieb unter der Grenze.
Die studentische Pflichtversicherung von 25 bis 30
Ab dem Tag nach deinem 25. Geburtstag bist du selbst Mitglied einer Krankenkasse. Du zahlst einen eigenen Beitrag, der aber deutlich unter dem normalen liegt. Die Kasse darfst du frei wählen.
Der Beitrag hängt nicht von deinem echten Einkommen ab. Berechnet wird er aus dem BAföG-Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen. Das sind 855 Euro im Monat, unverändert seit dem Wintersemester 2024/25, Stand: Oktober 2026. Ob du tatsächlich BAföG bekommst, spielt keine Rolle.
Eine Erhöhung ist geplant. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 eine BAföG-Reform beschlossen. Danach soll die Wohnpauschale ab dem 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, der Plan kann sich also noch ändern. Kommt er so, steigt auch dein studentischer Beitrag.
Auf diesen Betrag gilt ein ermäßigter Beitragssatz von sieben Zehnteln des allgemeinen Satzes. Das sind 10,22 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag deiner Kasse und die Pflegeversicherung, beide ohne Ermäßigung.
Wann die studentische Versicherung endet
Die Mitgliedschaft endet nach § 190 Absatz 9 Fünftes Sozialgesetzbuch mit Ablauf des Semesters, in dem du exmatrikuliert wirst oder 30 wirst. Wirst du im November 30, bist du also bis Ende des Wintersemesters studentisch versichert.
Über 30 hinaus geht es nur mit gutem Grund. Das Gesetz nennt die Art der Ausbildung sowie familiäre oder persönliche Gründe. Typisch sind der zweite Bildungsweg, eine Erkrankung oder Behinderung, die Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen. Die Kasse prüft das im Einzelfall. Eine feste Grenze für die Zahl der Fachsemester gibt es heute nicht mehr. Schreibst du dich innerhalb eines Monats an einer anderen Hochschule neu ein, bleibt die Mitgliedschaft bestehen.
Was die Krankenversicherung im Studium 2026 kostet
Die Familienversicherung kostet nichts. In der studentischen Pflichtversicherung zahlst du 2026 rund 143 bis 148 Euro im Monat, wenn deine Kasse den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent nimmt. Viele Kassen liegen darüber, einige darunter.
Den Unterschied macht die Pflegeversicherung. Ab 23 zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, also 4,2 statt 3,6 Prozent. Hast du ein Kind, entfällt der Zuschlag.
| Beitrag im Monat, Stand 2026 | Studentisch versichert, mit Kind oder unter 23 | Studentisch versichert, kinderlos ab 23 | Freiwillig versichert ab 30, kinderlos |
|---|---|---|---|
| Berechnungsgrundlage | 855 Euro | 855 Euro | mindestens 1.318,33 Euro |
| Krankenversicherung | 87,38 Euro | 87,38 Euro | 184,57 Euro |
| Zusatzbeitrag 2,9 Prozent | 24,80 Euro | 24,80 Euro | 38,23 Euro |
| Pflegeversicherung | 30,78 Euro | 35,91 Euro | 55,37 Euro |
| Zusammen | 142,96 Euro | 148,09 Euro | 278,17 Euro |
Die Zahlen sind unsere Rechnung mit den Werten 2026: ermäßigter Satz 10,22 Prozent, für freiwillige Mitglieder ohne Krankengeld 14,0 Prozent, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Pflege 3,6 oder 4,2 Prozent. Die Mindestgrundlage von 1.318,33 Euro für freiwillige Mitglieder bestätigt sie, Stand: Februar 2026.
BAföG gibt einen Zuschuss
Bekommst du BAföG und zahlst deine Krankenversicherung selbst, erhöht sich dein Bedarf um einen Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung. Er beträgt zusammen 137 Euro im Monat. Davon sind 102 Euro für die Kranken- und 35 Euro für die Pflegeversicherung, so das Bundesgesundheitsministerium, Stand: Juli 2025. Bist du freiwillig versichert, etwa ab 30, steigt der Zuschlag auf 233 Euro. Familienversicherte bekommen den Zuschlag nicht, weil sie keinen Beitrag zahlen.
Steigt der BAföG-Bedarfssatz, steigt auch die Berechnungsgrundlage und damit dein Beitrag. Ändert deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst wechseln.
Studieren ab 30: so geht es nach der studentischen Versicherung weiter
Nach dem Semester, in dem du 30 wirst, bist du freiwilliges Mitglied deiner Kasse. Dann zählt dein echtes Einkommen, aber mindestens ein Betrag von 1.318,33 Euro im Monat. Das ist nach § 240 Absatz 4 Fünftes Sozialgesetzbuch der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag, 2026 also 3.955 Euro geteilt durch 90 mal 30.
Daraus folgt der Mindestbeitrag von rund 278 Euro im Monat für Kinderlose, Stand 2026. Das ist fast doppelt so viel wie vorher. Wer neben dem Studium mehr verdient, zahlt entsprechend mehr.
Es gibt Wege, die günstiger sein können. Arbeitest du mehr als 20 Stunden pro Woche als Angestellte oder Angestellter, bist du über den Job pflichtversichert. Dann teilt sich der Arbeitgeber den Beitrag mit dir. Bist du verheiratet und dein Partner oder deine Partnerin gesetzlich versichert, kann eine Familienversicherung möglich sein, wenn dein Einkommen unter 565 Euro liegt.
Stell dir vor: Lisa nimmt mit 31 ein Sabbatical und studiert ein Jahr Vollzeit einen Master in Projektmanagement. Ihr Job ruht ohne Gehalt. Die studentische Versicherung gibt es für sie nicht mehr. Sie zahlt als freiwilliges Mitglied den Mindestbeitrag von rund 278 Euro im Monat, ganz allein. Heute trägt ihr Arbeitgeber die Hälfte. Für das Jahr plant sie darum rund 3.340 Euro nur für die Krankenversicherung ein.
Eine bewusste Pause ist kein Fehler. Sie braucht nur einen Plan. Lisa spricht vorher mit ihrem Arbeitgeber, ob eine Teilzeitstelle mit mehr als 20 Stunden möglich ist. Dann bliebe sie pflichtversichert, und der Beitrag richtete sich nach ihrem kleineren Gehalt.
Was dein Nebenjob für die Krankenversicherung im Studium bedeutet
Dein Job kann zwei Dinge verändern: ob du familienversichert bleibst und ob du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer pflichtversichert wirst. Beides hängt an verschiedenen Grenzen. Wer sie verwechselt, zahlt am Ende nach.
Das Werkstudentenprivileg nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 Fünftes Sozialgesetzbuch macht deinen Job frei von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung: Du bist ordentlich eingeschrieben und arbeitest in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche. Abends, nachts, am Wochenende und in den Semesterferien darfst du befristet mehr arbeiten, aber höchstens 26 Wochen im Jahr, so die Minijob-Zentrale, Stand: Februar 2026.
Rentenversicherung zahlst du als Werkstudentin oder Werkstudent aber immer. Das ist gut, denn so sammelst du schon Rentenansprüche. Beim Minijob kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen.
| Job im Studium | Familienversicherung unter 25 | Eigene Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Minijob bis 603 Euro | bleibt bestehen | keine Beiträge aus dem Job |
| Werkstudentenjob bis 20 Stunden, mehr als 565 Euro | endet wegen des Einkommens | studentische Pflichtversicherung, rund 143 bis 148 Euro |
| Job über 20 Stunden in der Vorlesungszeit | endet | Pflicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Beitrag vom Lohn |
| Kurzfristiger Ferienjob, höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage | bleibt, wenn die Grenze nur zweimal im Jahr überschritten wird | keine Beiträge aus dem Job |
| Selbständige Tätigkeit, Gewinn über 565 Euro | endet | studentische Pflichtversicherung, solange das Studium im Vordergrund steht |
Werte Stand 2026 nach Verbraucherzentrale und Minijob-Zentrale. Beim Ferienjob kommt es auf den Einzelfall an. Sprich vorher mit deiner Kasse, wenn du unsicher bist.
Der häufigste Stolperstein ist die zweite Zeile: Der Werkstudentenjob ist beitragsfrei, hebt aber dein Einkommen über 565 Euro. Dann zahlst du den studentischen Beitrag selbst.
Bei einer selbständigen Tätigkeit kommt es darauf an, was überwiegt. Ist die Selbständigkeit dein Hauptberuf und das Studium Nebensache, endet die studentische Versicherung. Dann bist du freiwillig versichert und zahlst nach deinem Gewinn.
Privat versichert im Studium: Befreiung, Beihilfe und Ausbildungstarife
Statt in die studentische Pflichtversicherung kannst du in die private Krankenversicherung gehen. Dafür brauchst du eine Befreiung nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 Fünftes Sozialgesetzbuch. Du beantragst sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Befreiung: eine Entscheidung für das ganze Studium
Die Frist ist kurz. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. Bei den meisten ist das der Tag nach dem 25. Geburtstag, bei Kindern privat versicherter Eltern die Einschreibung.
Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt für die ganze Dauer der studentischen Versicherungspflicht, auch bei einem Fachwechsel. Wirksam wird sie nur, wenn du eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Ältere Darstellungen, nach denen kein Nachweis nötig sei, sind überholt.
Sie endet mit dem Studium. Nimmst du danach einen Job mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro an, bist du wieder gesetzlich pflichtversichert, Stand 2026. Du kannst also in die Kasse zurück. Startest du dagegen als Beamtin oder Beamter, selbständig oder mit hohem Gehalt, bleibst du privat.
Für wen die private Variante passen kann
Am häufigsten sind es Kinder von Beamtinnen und Beamten. Sie haben über ihre Eltern meist Anspruch auf Beihilfe, einen Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten. Bei Kindern liegt der Satz oft bei 80 Prozent, der Rest wird privat versichert. Das ist häufig günstiger als die Kasse.
Aber Achtung: Die Beihilfe für Kinder endet in der Regel mit dem Kindergeld, also spätestens mit 25. Danach steigt der private Beitrag deutlich, weil die 80 Prozent selbst versichert werden müssen. Und weil Beihilfe-Kinder bei Einschreibung sofort versicherungspflichtig werden, müssen sie sich direkt zu Studienbeginn befreien lassen, wenn sie privat bleiben wollen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Beihilfe.
Viele private Versicherer haben eigene Ausbildungstarife für Studierende. Sie sind günstiger, weil sie wenig oder keine Alterungsrückstellungen bilden, also kein Polster für die steigenden Kosten im Alter. Wer schon privat versichert war, kann den bestehenden Vertrag oft in die Ausbildungskonditionen umstellen. Bereits gebildete Rückstellungen bleiben dann erhalten.
Belastbare Durchschnittspreise für diese Tarife veröffentlicht keine neutrale Stelle. Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Selbstbehalt und Leistungen ab. Vergleiche darum immer mit dem studentischen Kassenbeitrag von rund 143 bis 148 Euro. Beim Abschluss stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Lies sie in Ruhe und beantworte sie vollständig, sonst droht im Ernstfall Leistungsfreiheit.
Wann die Befreiung zur Falle wird
Riskant wird es, wenn das Studium länger dauert als gedacht. Mit 25 fällt die Beihilfe weg, der Ausbildungstarif läuft aus, und der Weg zurück in die Kasse ist versperrt, bis du einen versicherungspflichtigen Job hast. Auch eine Promotion ohne Anstellung, eine Gründung oder eine Familienphase können die Rückkehr verzögern. Ab 55 ist sie für Angestellte in der Regel ausgeschlossen. Was die private Versicherung langfristig bedeutet, erklärt unsere Seite zur privaten Krankenversicherung.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Im Studium gilt das doppelt. Ein privater Ausbildungstarif, der mit 20 gut passte, ist mit 26 oft zu teuer oder zu knapp. Prüfe deinen Vertrag darum spätestens mit dem 25. Geburtstag und vor dem Abschluss.
Duales Studium, Promotion, Kind und Auslandssemester: die Sonderfälle
Für einige Wege gelten eigene Regeln. Hier entstehen die meisten Missverständnisse.
Duales Studium: wie eine Ausbildung
Studierende in einem dualen Studium gelten nach § 5 Absatz 4a Fünftes Sozialgesetzbuch als Auszubildende. Sie sind über ihren Ausbildungsbetrieb pflichtversichert, egal welches Modell das duale Studium hat. Eine Befreiung ist nicht möglich. Der günstige Studierendenbeitrag gilt hier nicht, dafür zahlt der Arbeitgeber die Hälfte.
Promotion: oft keine studentische Versicherung mehr
Mit dem Abschluss endet die studentische Versicherungspflicht. Im Promotionsstudium gibt es sie nicht mehr, auch wenn du eingeschrieben bist, so das Bundesgesundheitsministerium. Auch das Werkstudentenprivileg gilt für Promovierende nicht, so die Minijob-Zentrale. Mit einer Stelle an der Hochschule bist du als Angestellte oder Angestellter versichert. Mit einem Stipendium bist du meist freiwillig versichert. Kläre den Status früh mit deiner Kasse.
Studieren mit Kind
Bist du studentisch versichert, ist dein Kind kostenlos über dich familienversichert. Du zahlst keinen Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, das spart rund 5 Euro im Monat. Die Betreuung eines Kindes kann außerdem ein Grund sein, die studentische Versicherung über 30 hinaus zu verlängern. Wie Kinder versichert sind, steht auf unserer Seite zur Krankenversicherung für Kinder.
Auslandssemester und Praktikum im Ausland
Bleibst du an deiner deutschen Hochschule eingeschrieben, bleibt auch deine Versicherung bestehen. In der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich hilft die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner Karte. Du bekommst dort die medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens, so wie Einheimische auch.
Einen Rücktransport nach Hause zahlt die gesetzliche Kasse in keinem Fall. Außerhalb Europas zahlt die Kasse meist gar nicht. Die Verbraucherzentrale rät darum zu einer privaten Auslandskrankenversicherung, die in Dauer und Umfang zur Reise passt und den Rücktransport zahlt, Stand: September 2026. Viele Jahresverträge begrenzen die Dauer einer einzelnen Reise. Für ein Semester brauchst du darum meist eine Police für lange Aufenthalte. Mehr dazu auf unserer Seite zur Auslandsreisekrankenversicherung.
Internationale Studierende in Deutschland
Wer aus einem anderen EU-Land kommt und dort gesetzlich versichert ist, kann mit der Europäischen Krankenversicherungskarte hier studieren. Die deutsche Pflicht greift dann nicht, weil schon ein Anspruch nach europäischem Recht besteht. Studierende aus anderen Ländern sind bis 30 in der Regel studentisch pflichtversichert, außer sie lassen sich befreien und weisen einen gleichwertigen Schutz nach.
So meldest du dich zum Studienstart bei der Krankenversicherung an
Wichtig ist die Reihenfolge, denn an zwei Stellen laufen Fristen.
1
Status klären, bevor du dich einschreibst
Frag bei der Kasse deiner Eltern nach, ob du familienversichert bist und bis wann. Sind deine Eltern privat versichert, überlegst du jetzt, ob du in die Kasse gehst oder dich befreien lässt.
2
Nachweis an die Hochschule schicken lassen
Die Hochschule verlangt bei der Einschreibung einen Versicherungsnachweis. Den meldet deine gesetzliche Kasse heute in der Regel elektronisch an die Hochschule. Auch wer privat versichert ist, braucht dafür die Bescheinigung einer gesetzlichen Kasse über die Befreiung.
3
Mit 25 neu entscheiden
Endet die Familienversicherung, wirst du Mitglied. Du kannst die Kasse frei wählen und den Beitrag per Lastschrift monatlich zahlen. Willst du in die private Versicherung, hast du ab jetzt drei Monate Zeit. Vorher die Gesundheitsfragen klären, denn ohne Zusage des Versicherers wirkt die Befreiung nicht.
4
Übergänge melden
Neuer Job, Urlaubssemester, Exmatrikulation, Kind: Sag deiner Kasse Bescheid. Findest du nach dem Abschluss nicht sofort eine Stelle, wirst du freiwilliges Mitglied, mit Beitrag mindestens aus 1.318,33 Euro, Stand 2026.
Wenn du im Studium krank wirst: was die Versicherung zahlt und was nicht
In der gesetzlichen Versicherung zeigst du beim Arzt deine Karte. Die Leistungen sind dieselben wie für alle gesetzlich Versicherten, von der Hausärztin bis zur Klinik. Zuzahlungen fallen an, etwa bei Medikamenten. Wird es viel, schützt dich eine jährliche Belastungsgrenze. Einen Überblick gibt unsere Seite zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Bist du privat versichert, zahlst du Rechnungen oft erst selbst und reichst sie dann ein. Je nach Vertrag gibt es einen Selbstbehalt. Bewahre alle Rechnungen und Rezepte auf und reiche sie zeitnah ein. Lehnt der Versicherer etwas ab, lass dir die Begründung schriftlich geben.
Kein Krankengeld im Studium
Weder familienversicherte noch studentisch versicherte Studierende bekommen Krankengeld. Arbeitest du als Werkstudentin oder Werkstudent, zahlt dein Arbeitgeber bei Krankheit bis zu sechs Wochen den Lohn weiter, wenn du schon vier Wochen dort beschäftigt bist. Danach kommt nichts. Bist du länger krank, fehlt das Geld aus dem Job.
Eine schwere Erkrankung kann das Studium um Semester verlängern oder beenden. Dafür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei vielen Versicherern lässt sie sich schon im Studium abschließen. Weil der Gesundheitszustand beim Abschluss zählt, ist das Studium oft ein guter Zeitpunkt. Lisa hat ihre mit 24 zum Berufsstart abgeschlossen, mit 1.500 Euro Monatsrente.
Was bei der Krankenversicherung im Studium als Nächstes zählt
Die Krankenversicherung im Studium ist kein Thema für einmal. Sie ändert sich mit 25, mit 30, mit jedem Job und mit dem Abschluss. Wer diese Daten kennt, zahlt nicht drauf und verliert keinen Schutz.
Die wichtigste Entscheidung ist die Befreiung. Sie ist für das ganze Studium endgültig. Für Kinder von Beamtinnen und Beamten kann sie sich lohnen, wenn der Weg nach dem 25. Geburtstag geplant ist. Für die meisten anderen ist die gesetzliche Kasse der ruhigere Weg.
Und dann kommt der Berufsstart. Mit dem ersten Job wechselst du in die normale Versicherung, mit Arbeitgeberzuschuss und Krankengeld. Das ist ein guter Moment, um auch BU, Haftpflicht und Altersvorsorge einmal gemeinsam anzusehen. Wenn du magst, gehen wir das in einem Gespräch mit dir durch.
Lass uns deine Krankenversicherung im Studium einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, ab dem Tag nach deinem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung über deine Eltern, außer du hast einen Freiwilligendienst oder Wehrdienst geleistet. Dann wirst du studentisch pflichtversichert und zahlst 2026 rund 143 bis 148 Euro im Monat. Ab diesem Tag hast du drei Monate Zeit, falls du dich befreien lassen willst.
Nein. Der Job ist zwar frei von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber dein Einkommen liegt über 565 Euro. Damit endet die kostenlose Familienversicherung, auch wenn du noch keine 25 bist. Du zahlst dann den studentischen Beitrag selbst. Rentenversicherung zahlst du aus dem Job immer.
Während des Studiums nicht, denn die Befreiung gilt bis zum Ende der studentischen Versicherungspflicht und lässt sich nicht widerrufen. Zurück kommst du meist erst mit einem versicherungspflichtigen Job nach dem Studium, etwa als Angestellte oder Angestellter mit einem Gehalt unter 77.400 Euro im Jahr, Stand 2026.
Nein. Mit der Einschreibung wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Willst du privat mit Beihilfe weiter versichert bleiben, musst du dich innerhalb von drei Monaten ab Studienbeginn befreien lassen. Denk dabei an die Zeit nach 25, wenn die Beihilfe meist endet und der private Beitrag steigt.
Deine deutsche Versicherung bleibt bestehen, wenn du eingeschrieben bleibst, und mit der Europäischen Krankenversicherungskarte bekommst du in Spanien die öffentlichen Leistungen. Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt die Kasse aber nie. Eine private Auslandskrankenversicherung für lange Aufenthalte ist darum sinnvoll.
Die studentische Versicherung endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst. Danach bist du automatisch freiwilliges Mitglied und zahlst 2026 als Kinderlose oder Kinderloser mindestens rund 278 Euro im Monat. Gründe wie ein Kind, Pflege von Angehörigen oder eine Krankheit können die studentische Zeit verlängern. Das prüft die Kasse auf Antrag.
Nein. Familienversicherte und studentisch Versicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Arbeitest du neben dem Studium, zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den Lohn weiter, wenn das Arbeitsverhältnis schon vier Wochen besteht. Danach fällt das Einkommen aus dem Job weg.
Quellen: dejure.org: Fünftes Sozialgesetzbuch § 5, § 8, § 10, § 188, § 190, § 240, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Krankenversicherung für Studierende, Stand 03.07.2025, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Familienversicherung in der Krankenkasse, Stand 03.03.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse, Stand 10.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Gap Year im Ausland, Stand 21.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Minijob-Zentrale: Werkstudent und Minijob, Stand 23.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Forschung & Lehre: BAföG-Reform im Kabinett beschlossen, Stand 12.08.2026, geprüft am 07.10.2026 · betanet: Auslandsschutz, ohne Datum, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Krankenversicherung für Studierende
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kundinnen und Kunden mit Kindern um die 24 freuen sich über einen kurzen Hinweis auf den 25. Geburtstag und die Drei-Monats-Frist.
- Bei Beamtenfamilien lohnt ein gemeinsamer Blick auf die Zeit nach der Beihilfe, bevor die Befreiung unterschrieben ist.
- Der Studienabschluss ist ein guter Anlass, BU, Haftpflicht und Vorsorge zusammen neu anzusehen.
