Mehr Verantwortung, mehr Gehalt. Was viele dabei übersehen: Die gesetzliche Absicherung wächst nicht mit. Sie endet an der Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was du darüber verdienst, ist bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und im Alter nicht geschützt.
Hier steht, wo genau die Grenzen 2026 liegen, wie groß die Lücken bei hohem Gehalt werden und welche davon du selbst schließen solltest.
Betrifft dich, wenn dein Einkommen steigt du krank wirst du an die Rente denkst
Das Wichtigste in Kürze
- Krankengeld wird nur bis 5.812,50 € im Monat berechnet. Mehr als 135,63 € brutto am Tag zahlt die Kasse 2026 nicht, egal wie viel du verdienst.
- Rente, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld rechnen nur bis 8.450 € im Monat. Ein Jahr mit Gehalt ab dieser Grenze bringt höchstens rund 1,95 Entgeltpunkte.
- Die gesetzliche Unfallversicherung rechnet mit höchstens 94.920 € im Jahr, sofern die Satzung nicht mehr vorsieht. Elterngeld ist auf 1.800 € im Monat gedeckelt.
- Was über den Grenzen liegt, sicherst du selbst ab: mit Krankentagegeld, einer ausreichend hohen BU und eigener Altersvorsorge. Oder du legst bewusst Rücklagen an.
So gehst du vor
- Leg deine Gehaltsabrechnung neben die Grenzen in der Tabelle unten. So siehst du, welcher Teil deines Gehalts gesetzlich zählt.
- Rechne deine Krankengeld-Lücke aus: Die Krankengeld-Lücke: warum ein Fünftel fehlt und Krankentagegeld.
- Prüf, ob deine BU-Rente mit deinem Gehalt mitgewachsen ist: Die Nachversicherungsgarantie.
- Rechne deine Rentenlücke mit dem Gehalt von heute: Deine Rentenlücke.
- Lass deine ganze Absicherung einmal durchrechnen: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
- Wo endet die gesetzliche Absicherung bei hohem Gehalt?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie viel Krankengeld bekommst du bei hohem Gehalt?
- Was zahlt der Staat, wenn du nicht mehr arbeiten kannst?
- Wie viel Rente bringt ein Gehalt über der Grenze?
- Was gilt beim Elterngeld und beim Arbeitslosengeld?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Wo endet die gesetzliche Absicherung bei hohem Gehalt?
Die kurze Antwort: An zwei Zahlen. Krankengeld wird nur bis 5.812,50 € brutto im Monat berechnet, Rente und Arbeitslosengeld nur bis 8.450 €. Was du darüber verdienst, zählt für diese Leistungen nicht.
Du bist Führungskraft oder auf dem Weg dorthin. Dein Gehalt ist gestiegen, und mit ihm dein Lebensstandard: Miete, Kredit, Kinder, Pläne. Die gesetzliche Absicherung orientiert sich aber nicht an deinem Leben, sondern an festen Grenzen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Sozialbeiträge berechnet werden. Bis dorthin zahlst du Beiträge, und nur bis dorthin bekommst du Leistungen. Darüber bist du beitragsfrei, aber eben auch ungeschützt.
Wie viele das betrifft: Die obersten 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten verdienten 2025 mindestens 100.719 € brutto im Jahr, so das Statistische Bundesamt. Das ist ziemlich genau die Rentengrenze von 101.400 €.
| Leistung | Gerechnet bis (2026) | Was das heißt |
|---|---|---|
| Krankengeld | 5.812,50 € im Monat | Höchstens 135,63 € brutto am Tag |
| Rente und Erwerbsminderungsrente | 8.450 € im Monat | Höchstens rund 1,95 Entgeltpunkte im Jahr |
| Arbeitslosengeld | 8.450 € im Monat | Berechnet aus höchstens diesem Entgelt |
| Unfallrente nach Arbeitsunfall | 94.920 € im Jahr | Höchstbetrag, sofern die Satzung der Berufsgenossenschaft nicht mehr vorsieht |
| Elterngeld | Netto vor der Geburt | Höchstens 1.800 € im Monat, kein Anspruch über 175.000 € zu versteuerndem Einkommen |
Für 2027 hat das Bundeskabinett am 07.10.2026 höhere Grenzen beschlossen: 6.375 € im Monat für die Kranken- und 8.850 € für die Rentenversicherung. Der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand: 12.10.2026).
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
In diesem Artikel ist Lisa Abteilungsleiterin und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ihr Gehalt und ihr Netto sind Annahmen im Beispiel.
- Mit 24Berufsstart als Projektmanagerin. Lisa schließt eine BU mit 1.500 € Monatsrente ab.
- Mit 29Erste Führungsrolle. Ihr Gehalt steigt über die Grenze der Krankenversicherung.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa leitet eine Abteilung: 9.500 € brutto im Monat, 114.000 € im Jahr, rund 5.600 € netto. Ihre BU steht noch bei 1.500 €.
Lisa verdient 3.687,50 € im Monat mehr, als die Krankenversicherung berücksichtigt. Über der Rentengrenze liegen 1.050 € im Monat.
Ihr Lebensstandard ist mitgewachsen. Die Miete ist höher, sie spart für eine Wohnung. Ihre Absicherung stammt noch aus der Zeit, als sie ein Drittel davon verdient hat.
Stell dir vor, Lisa fällt mit einem Bandscheibenvorfall vier Monate aus. Und stell dir vor, sie kann danach ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben. Die nächsten Abschnitte zeigen, was dann kommt.
Wie viel Krankengeld bekommst du bei hohem Gehalt?
Die kurze Antwort: Höchstens 135,63 € brutto am Tag, 2026 also rund 4.069 € im Monat. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Die ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter. Danach kommt das Krankengeld der Kasse: 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos (§ 47 SGB V). Gerechnet wird aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
70 Prozent von 5.812,50 € geteilt durch 30 Tage ergeben 135,63 € am Tag. Für einen Monat mit 30 Tagen sind das 4.068,90 € brutto. Mehr gibt es nicht, auch nicht bei 15.000 € Gehalt.
Für Lisa heißt das: Statt rund 5.600 € netto kommen höchstens 4.068,90 € brutto, vor den Abzügen. Es fehlen also mehr als 1.531 € im Monat, ab dem 43. Tag der Krankheit.
Diese Lücke kannst du mit einem Krankentagegeld schließen. Als gesetzlich Versicherte schließt du es privat dazu ab. Es zahlt einen festen Betrag für jeden Tag, an dem du arbeitsunfähig bist.
Der Zuschuss vom Arbeitgeber als Verhandlungspunkt
Manche Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zum Krankengeld. Er bleibt beitragsfrei, solange Krankengeld und Zuschuss dein Netto um nicht mehr als 50 € im Monat übersteigen (§ 23c SGB IV). Bei Führungsrollen lohnt es, danach im Vertragsgespräch zu fragen.
Wenn du privat versichert bist
In der PKV gibt es kein Krankengeld, nur das Krankentagegeld, das du vereinbart hast. Nach den Musterbedingungen endet es, wenn du berufsunfähig wirst. Läuft schon eine Krankschreibung, zahlt es dann höchstens noch drei Monate weiter.
Ohne BU bleibt dir danach nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Krankentagegeld und BU müssen deshalb lückenlos zusammenpassen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei Führungskräften sehe ich oft eine BU, die mit 24 abgeschlossen wurde und seitdem nicht mehr angefasst ist. Das Gehalt hat sich verdreifacht, die Absicherung nicht. Das ist kein Fehler von damals. Es ist nur eine Entscheidung, die niemand mehr überprüft hat. Jede Gehaltsstufe ist ein guter Anlass, das nachzuholen.“
Was zahlt der Staat, wenn du nicht mehr arbeiten kannst?
Die kurze Antwort: Nur eine Erwerbsminderungsrente, und auch die nur, wenn du in keinem Job mehr sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Deinen Beruf als Führungskraft schützt der Staat nicht.
Die Rentenversicherung zahlt bei Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst (§ 43 SGB VI). Voraussetzung sind fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.
Auch die Höhe ist gedeckelt. Die Rente rechnet mit Entgeltpunkten, und die enden an der Beitragsbemessungsgrenze. Dein Gehalt darüber spielt keine Rolle.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Bei Lisa stehen dort 1.500 € im Monat. Bei 5.600 € netto deckt das nicht einmal ein Drittel.
Versicherer begrenzen die BU-Rente an deinem Einkommen. Bei hohem Gehalt ist also viel möglich, aber nur, wenn du sie anpasst. Am einfachsten geht das über die Nachversicherungsgarantie, ohne neue Gesundheitsfragen. Mehr dazu in Berufsunfähigkeitsversicherung.
Und bei einem Arbeitsunfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten. Die volle Unfallrente beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes (§ 56 SGB VII). Der zählt höchstens bis zum Doppelten der Bezugsgröße, 2026 sind das 94.920 € (§ 85 SGB VII).
Die volle Rente liegt damit bei höchstens 63.280 € im Jahr, also 5.273,33 € im Monat. Die Satzung deiner Berufsgenossenschaft kann eine höhere Grenze vorsehen. Für einen Unfall in der Freizeit zahlt sie nichts.
Der häufigste Denkfehler: „Ich zahle doch den Höchstbeitrag, also bin ich auch am besten abgesichert.“ Du zahlst den Höchstbeitrag, weil dein Gehalt über der Grenze liegt. Genau deshalb bekommst du auch nur Leistungen bis zur Grenze. Je mehr du verdienst, desto kleiner ist der Anteil, den der Staat absichert.
Wie viel Rente bringt ein Gehalt über der Grenze?
Die kurze Antwort: Höchstens rund 1,95 Entgeltpunkte im Jahr. Mit dem Rentenwert ab Juli 2026 sind das rund 83 € Monatsrente für jedes Jahr, ganz gleich, wie weit dein Gehalt über 8.450 € liegt.
Ein Jahr mit dem Durchschnittsentgelt bringt einen Entgeltpunkt. 2026 liegt es vorläufig bei 51.944 €. Verdienst du 101.400 € oder mehr, bekommst du höchstens 101.400 geteilt durch 51.944, also rund 1,95 Punkte.
Seit 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert. Ein Jahr an der Grenze bringt damit rund 83 € Rente im Monat. Lisas 114.000 € würden ungedeckelt rund 2,19 Punkte bringen, sie bekommt aber nur 1,95.
Je höher dein Gehalt, desto größer wird die Lücke zwischen Netto heute und Rente später. Das ist kein Fehler im System, so ist es gebaut. Du schließt sie mit eigener Vorsorge. Wie die Wege aussehen, steht in Drei Schichten der Altersvorsorge.
Betriebsrente: der Zuschuss schrumpft über der Grenze
Bei der Entgeltumwandlung sind Beiträge bis 8 Prozent der Rentengrenze steuerfrei, 2026 also 8.112 € im Jahr (§ 3 Nr. 63 EStG). Sozialabgabenfrei sind bis 4 Prozent, also 4.056 € (§ 1 SvEV).
Den Pflichtzuschuss von 15 Prozent zahlt dein Arbeitgeber nur, soweit er Sozialbeiträge spart (§ 1a BetrAVG). Liegt dein Gehalt über den Grenzen, spart er wenig oder nichts. Frag nach, was er dann freiwillig dazugibt. Mehr in Betriebliche Altersvorsorge.
Tipp
Krankengeld und Elterngeld sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Das heißt Progressionsvorbehalt. Bei hohem Gehalt kommt oft eine Nachzahlung. Leg in solchen Jahren einen Teil zur Seite, bis der Steuerbescheid da ist.
Was gilt beim Elterngeld und beim Arbeitslosengeld?
Die kurze Antwort: Elterngeld gibt es höchstens 1.800 € im Monat, und ab 175.000 € zu versteuerndem Einkommen gar nicht. Arbeitslosengeld wird höchstens aus 8.450 € Monatsgehalt berechnet.
Elterngeld beträgt 67 Prozent deines Nettos vor der Geburt, bei höherem Einkommen 65 Prozent, höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 BEEG). Ab einem Elterngeld-Netto von etwa 2.770 € bleibt es bei diesen 1.800 €.
Liegt euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt über 175.000 €, gibt es gar kein Elterngeld. Bei Alleinerziehenden gilt dieselbe Grenze für das eigene Einkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Verdient Lisas Partner ähnlich viel wie sie, kann ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen in die Nähe dieser Grenze kommen. Das zu versteuernde Einkommen ist kleiner als das Brutto. Rechnet es vor der Schwangerschaft mit dem letzten Steuerbescheid nach.
Das Arbeitslosengeld wird aus deinem beitragspflichtigen Entgelt berechnet (§ 151 SGB III), und das zählt nur bis zur Rentengrenze (§ 341 SGB III). Mehr dazu in Jobverlust: Was Geld, Kopf und Alltag jetzt brauchen.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Für jede Lücke gibt es drei Wege: absichern, mit Rücklagen puffern oder bewusst tragen. Wichtig ist, dass du dich entscheidest.
1
Das kannst du so lassen
Du hast ein Krankentagegeld, das die Lücke ab Tag 43 schließt, eine BU mit etwa 80 Prozent deines Nettos und eine Altersvorsorge, die mit deinem Gehalt gewachsen ist. Dann prüf alles wieder beim nächsten Gehaltssprung.
2
Deine BU ist noch auf dem Stand vom Berufsstart
Prüf sofort, ob deine Nachversicherungsgarantie nach der letzten Gehaltserhöhung noch greift. Die Fristen sind oft kurz. Sonst rechne eine zweite BU dazu.
3
Du hast kein Krankentagegeld
Rechne deine Lücke ab Tag 43 aus. Entscheide dann: Krankentagegeld abschließen oder eine Rücklage für mehrere Monate aufbauen. Frag deinen Arbeitgeber nach einem Zuschuss zum Krankengeld.
4
Ein Kind ist geplant
Rechne euer zu versteuerndes Einkommen gegen die 175.000 €. Plan das Elterngeld höchstens mit 1.800 € ein und leg für die Steuernachzahlung etwas zurück.
5
Du bist privat krankenversichert
Prüf, ob dein Krankentagegeld und deine BU nahtlos ineinandergreifen. Endet das Krankentagegeld mit der Berufsunfähigkeit, muss die BU-Rente ab dann tragen.
Wo endet deine gesetzliche Absicherung?
Wir legen dein Gehalt neben die Grenzen und rechnen Krankentagegeld, BU und Rente für dich durch. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Höchstens 135,63 € brutto am Tag im Jahr 2026, für einen Monat mit 30 Tagen also 4.068,90 €. Davon gehen noch Sozialbeiträge ab. Wie hoch dein Gehalt darüber ist, spielt keine Rolle.
Nein. Für die Rente zählt dein Gehalt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind das 101.400 € im Jahr. Ein Jahr bringt damit höchstens rund 1,95 Entgeltpunkte.
Wenn du die Lücke ab Tag 43 nicht aus Rücklagen tragen kannst, ja. Je weiter dein Gehalt über 5.812,50 € liegt, desto größer wird sie. Alternativ hilft ein Zuschuss deines Arbeitgebers zum Krankengeld.
Nur wenn euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt höchstens 175.000 € beträgt. Dann gibt es bis zu 1.800 € im Monat. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto.
Die Steuerersparnis bleibt, bis 8.112 € im Jahr. Die Ersparnis bei den Sozialbeiträgen fällt über der Grenze weitgehend weg, und damit oft auch der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers. Frag nach einem freiwilligen Zuschuss.
Quellen: Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen 2026, Bundesregierung, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 und Kabinettsbeschluss 2027, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Meldung vom 29.04.2026, geprüft am 12.10.2026 · SGB V § 47, SGB VI § 43, SGB VII §§ 56 und 85, SGB III §§ 151 und 341, SGB IV § 23c, BEEG §§ 1 und 2, EStG § 3 Nr. 63, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Verdienste nach Branchen und Berufen, Statistisches Bundesamt, Stand 2025, geprüft am 11.10.2026 · BGH, Urteil vom 30.06.2010, IV ZR 163/09, Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit, Haufe, Urteil vom 30.06.2010, geprüft am 11.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.
Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Absicherung über der Beitragsbemessungsgrenze
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Ein Gehaltssprung über eine der Grenzen ist ein guter Anlass für ein kurzes Gespräch: Passen BU-Rente und Krankentagegeld noch zum neuen Netto?
- Bei Führungskräften in der PKV lohnt der gemeinsame Blick, ob Krankentagegeld und BU zeitlich nahtlos ineinandergreifen.
- Vor einer geplanten Elternzeit hilft eine Rechnung zum zu versteuernden Einkommen gegen die 175.000-Euro-Grenze.
