Das Wichtigste
Wer Angehörige pflegt, reduziert dafür manchmal die Arbeitszeit.
Die Pflegekasse zahlt dafür Rentenbeiträge. Ein Pflegejahr bringt zwischen 7 und 39 Euro mehr Monatsrente.
Ob das den Verlust aus der reduzierten Arbeitszeit deckt, hängt vom Pflegegrad ab. Die Lücke musst du kennen, bevor du reduzierst.
Die Lage
Pflege kostet Zeit, und Zeit ist Rente
Die wichtigsten Grenzen aus dem Gesetz auf einen Blick.
10 Stunden
Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage
30 Stunden
darfst du daneben höchstens arbeiten, damit die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt
3.539 €
Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
Kommt die Pflege in den letzten Jahren vor der Rente, bleibt wenig Zeit, die Lücke wieder zu schließen.
Und je höher dein Gehalt ist, desto mehr Rente kostet jede Stunde weniger.
Pflege kann genau in die Jahre fallen, in denen du die Lücke aus der Kinderzeit aufholen willst.
Was du bekommst
Die Pflegekasse zahlt deine Rentenbeiträge
Wenn vier Bedingungen zusammenkommen.
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
- Du pflegst mindestens zehn Stunden pro Woche
- Verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche
- Du arbeitest daneben höchstens 30 Stunden pro Woche
Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob zusätzlich ein Pflegedienst kommt. Die Spanne ist groß.
Pflegegrad 2, mit Pflegedienstrund 7 € mehr Monatsrente
Pflegegrad 5, ohne Pflegedienstrund 39 € mehr Monatsrente
Monatliche Beiträge der Pflegekasse139 € bis 736 €
Das ist echtes Geld, und es kostet dich nichts. Aber es ersetzt kein volles Gehalt.
Achtung
Die Pflegekasse zahlt nur, wenn sie von dir weiß. Du brauchst den Fragebogen zur Feststellung der Beitragspflicht. Den bekommst du bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – nicht bei deiner eigenen.
Zusätzlich bist du über die Pflege gesetzlich unfallversichert. Kostenlos, automatisch, über den Unfallversicherungsträger des Bundeslandes.
Die Rechnung
Wann die Beiträge die Lücke nicht schließen
Eine Beispielrechnung mit den Werten von 2026.
Nehmen wir an, du verdienst den Durchschnitt und reduzierst wegen der Pflege von voller auf halbe Stelle. Ein Jahr lang. Gerechnet mit dem Rentenwert von 42,52 Euro ab Juli 2026, der Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat und dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro.
Verlust aus der halbierten Arbeitszeit− 21,26 €
Gutschrift der Pflegekasse, rund+ 16,71 €
Unterm Strich pro Pflegejahr− 4,55 €
Bei hohem Pflegegrad ohne Pflegedienst kann die Rechnung aufgehen. Bei niedrigem Pflegegrad mit Pflegedienst geht sie in diesem Beispiel nicht auf.
Je mehr Hilfe du dir holst, desto weniger zahlt die Pflegekasse in deine Rente ein. Das ist der bittere Teil.
Trotzdem: Hol dir die Hilfe. Ein paar Euro Rente sind kein Argument gegen einen Pflegedienst.
Achtung
Die Beträge hängen an der Bezugsgröße und am Rentenwert. Beide ändern sich jedes Jahr. Rechne deshalb immer mit den aktuellen Werten.
Deine Rechte
Drei Freistellungen, drei Betriebsgrößen
Welche du nutzen kannst, hängt davon ab, wie groß dein Betrieb ist.
10 Arbeitstage
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung. In jedem Betrieb. Mit Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse.
6 Monate
Pflegezeit, ganz oder teilweise. Ab mehr als 15 Beschäftigten. Unbezahlt, mit zinslosem Darlehen.
24 Monate
Familienpflegezeit, mindestens 15 Wochenstunden. Ab mehr als 25 Beschäftigten.
Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten. Sie müssen direkt aneinander anschließen.
Während beider bist du unbezahlt freigestellt. Das zinslose Darlehen vom Bundesamt gleicht etwa die Hälfte des Verdienstausfalls aus – und muss zurückgezahlt werden.
Tipp
Die zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung gibt es mit Pflegeunterstützungsgeld je Kalenderjahr. Sie sind also nicht nach einem Mal verbraucht.
Das Geld
Zwei Töpfe, die du flexibler nutzen kannst als gedacht
Seit Juli 2025 sind sie zusammengelegt.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege waren früher getrennte Budgets mit eigenen Regeln. Jetzt gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag.
Pro Kalenderjahr, ab Pflegegrad 23.539 €
Du kannst ihn frei aufteilen: für eine Ersatzpflege zu Hause, für einen Platz in der Kurzzeitpflege, oder gemischt.
Die frühere Sechs-Monats-Vorpflegezeit ist weggefallen. Du kannst den Topf also sofort nutzen.
Dazu kommt der Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung. Voraussetzung: Du pflegst unentgeltlich in der eigenen oder in der Wohnung der pflegebedürftigen Person.
| Pflegegrad | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 € |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € |
| Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 € |
Den Pauschbetrag bekommst du ohne einen einzigen Beleg. Pflegen sich mehrere Angehörige die Arbeit, wird er geteilt.
Deine Schritte
Was du in den ersten Wochen erledigst
Fünf Schritte, bevor der Alltag alles auffrisst.
- Pflegegrad beantragenOhne Pflegegrad 2 gibt es keine Rentenbeiträge und kein Budget.
- Fragebogen anfordernBei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, für deine Rentenbeiträge.
- Stunden ehrlich aufschreibenZehn Stunden pro Woche auf zwei Tage sind die Grenze. Untertreib nicht.
- Betriebsgröße prüfenSie entscheidet, welche der drei Freistellungen dir offensteht.
- Eigene Absicherung prüfenWer pflegt, braucht auch selbst Schutz. Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld gehören auf die Liste.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Rentenbeiträge automatisch?
Nein. Du musst den Fragebogen zur Feststellung der Beitragspflicht bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ausfüllen.
Darf ich neben der Pflege arbeiten?
Ja, bis zu 30 Stunden pro Woche. Darüber entfallen die Rentenbeiträge der Pflegekasse.
Kann ich mehrere Personen pflegen?
Ja. Die Pflegezeiten werden für die zehn Wochenstunden zusammengerechnet. Wie die zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei mehreren Personen gelten, klärst du am besten mit der Pflegekasse.
Ist die Pflegezeit bezahlt?
Nein. Es gibt ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie, das etwa die Hälfte des Verdienstausfalls ausgleicht und zurückgezahlt werden muss.
Bekomme ich den Pflege-Pauschbetrag auch mit Pflegegeld?
Das kann gehen, wenn du das Pflegegeld nur für die pflegebedürftige Person verwaltest. Behältst du es selbst, gilt es als Einnahme, und der Pauschbetrag entfällt. Lass das im Zweifel steuerlich prüfen.
Du pflegst oder wirst es bald tun? Wir rechnen durch, was die Reduzierung deine Rente kostet und was die Pflegekasse gegenrechnet.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Stand 10.09.2025, geprüft am 16.10.2026; Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Stand 12.06.2026, geprüft am 16.10.2026; dejure.org: § 166 SGB VI, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026; dejure.org: § 3 SGB VI, Stand 01.07.2026, geprüft am 16.10.2026; dejure.org: § 42a SGB XI, Stand 01.07.2025, geprüft am 16.10.2026; dejure.org: § 44a SGB XI, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026; dejure.org: § 3 PflegeZG, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026; dejure.org: § 4 PflegeZG, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026; dejure.org: § 33b EStG, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026; Paragraf 3, 44, 166 SGB VI; Paragraf 39, 42, 44a SGB XI; Pflegezeitgesetz; Familienpflegezeitgesetz; Paragraf 33b EStG; Zuletzt geprüft am 16.10.2026.
