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Titelbild zur Privathaftpflichtversicherung: ein Kind mit Ball, ein Schutzschild mit goldenem Rand und ein Handy mit Sprung neben einem Schlüssel.

Privathaftpflichtversicherung: was sie zahlt und was zählt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 16. Oktober 2026

Ein kurzer Moment reicht. Du übersiehst auf dem Rad eine Fußgängerin, das Glas Rotwein kippt auf den hellen Teppich der Gastgeberin, der Schlüssel zur Schließanlage ist weg. Wer einem anderen Menschen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt das für dich.

Das klingt banal, ist es aber nicht. In Deutschland haftest du mit deinem ganzen Vermögen und mit deinem künftigen Einkommen. Eine Grenze nach oben gibt es nicht. Bei einem schweren Personenschaden kann es um Millionen gehen.

Gleichzeitig können sich die Verträge stark unterscheiden. Nicht am Preis, sondern an den Bedingungen. Hier liest du, was die Privathaftpflicht zahlt, wer mitversichert ist, was bei Kindern gilt und welche Klauseln wirklich zählen.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest ihr zusammenzieht ein Kind kommt dein Kind 18 wird

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 823 BGB musst du jeden Schaden ersetzen, den du einem anderen fahrlässig zufügst. Die Haftung ist unbegrenzt. Die Privathaftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab.
  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Höhere Summen kosten laut Verbraucherzentrale nur wenige Euro mehr.
  • Im Familientarif sind Partnerin oder Partner und Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert. Bei unverheirateten Paaren sollte die Partnerin oder der Partner im Vertrag stehen.
  • Kinder unter 7 Jahren haften nach § 828 BGB nicht. Damit der Schaden trotzdem bezahlt wird, braucht der Vertrag die Klausel für deliktunfähige Kinder.
  • Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, Schlüsselverlust und Forderungsausfall sind die Klauseln, an denen sich gute und schwache Verträge trennen. Alten Verträgen können sie fehlen.
Inhalt
  1. Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
  2. Was passiert, wenn du ohne Privathaftpflicht einen Schaden verursachst?
  3. Welche Schäden die Privathaftpflicht zahlt und welche nicht
  4. Wie hoch die Deckungssumme einer Privathaftpflicht sein sollte
  5. Wer mitversichert ist: Single, Paar und Familie
  6. Wenn Kinder etwas kaputt machen: was § 828 BGB regelt
  7. Worauf es im Vertrag einer Privathaftpflicht ankommt
  8. E-Scooter, Drohnen, Ehrenamt und Ausland: wo die Privathaftpflicht endet
  9. Was eine Privathaftpflichtversicherung kostet und wovon der Preis abhängt
  10. So schließt du eine Privathaftpflicht ab oder stellst einen alten Vertrag um
  11. Wenn du einen Schaden verursacht hast: so läuft die Regulierung
  12. Was bei der Privathaftpflicht als Nächstes zählt
  13. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die kurze Antwort: Sie springt ein, wenn du im Alltag einem anderen Menschen einen Schaden zufügst und dafür geradestehen musst. Sie zahlt dann an die geschädigte Person, nicht an dich.

Die Grundlage steht in § 823 BGB. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein anderes Recht eines Menschen widerrechtlich verletzt, muss den Schaden ersetzen. Fahrlässig handelst du nach § 276 BGB, wenn du die nötige Sorgfalt außer Acht lässt. Ein unaufmerksamer Moment genügt also.

Die Versicherung hat zwei Aufgaben. Ist die Forderung berechtigt, zahlt sie. Ist sie unberechtigt oder zu hoch, wehrt sie die Forderung ab. Das nennt man passiven Rechtsschutz. Kommt es zum Prozess, trägt der Versicherer Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Du brauchst dafür keinen eigenen Anwalt.

Versichert sind drei Arten von Schäden. Ein Personenschaden ist eine Verletzung oder der Tod eines Menschen. Ein Sachschaden betrifft fremde Dinge. Ein Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Nachteil, zum Beispiel ein Verdienstausfall, ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wurde.

Wie sich die Privathaftpflicht von anderen Haftpflichtversicherungen abgrenzt

Die Privathaftpflicht deckt dein Leben als Privatperson ab: Haushalt, Freizeit, Sport, Reisen, Radfahren, Mietwohnung. Für einige Risiken gibt es eigene Verträge. Wer Auto fährt, ist über die Kfz-Haftpflicht versichert, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Katzen und andere zahme Kleintiere kann die Privathaftpflicht mitversichern. Das steht in den Bedingungen.

Schäden im Job deckt die Privathaftpflicht nicht. Für Selbständige gibt es die Betriebs- oder Berufshaftpflicht. Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst ergänzen eine Diensthaftpflicht. Sie greift, wenn der Dienstherr nach einem grob fahrlässig verursachten Schaden Geld zurückfordert. Gute Tarife decken dabei auch verlorene Dienstschlüssel ab. Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten können die Diensthaftpflicht als Zusatz zur Privathaftpflicht abschließen.

Die Hausratversicherung ist etwas anderes. Sie ersetzt deine eigenen Sachen. Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen.

Was passiert, wenn du ohne Privathaftpflicht einen Schaden verursachst?

Dann zahlst du selbst, und zwar alles. Der Staat übernimmt hier nichts. Eine gesetzliche Pflicht zur Privathaftpflicht gibt es nicht, auch nicht im Stand: Oktober 2026. Die Haftung nach § 823 BGB ist trotzdem unbegrenzt.

Besonders teuer sind Personenschäden. Die Krankenkasse der Verletzten bezahlt zwar zuerst Notarzt, Operation und Reha. Danach kann sie sich das Geld bei dir zurückholen (§ 116 SGB X). Dazu kommen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe und im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente oder der Umbau einer Wohnung.

Ein Beispiel aus unserem Kurs macht es greifbar. „Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und verdient 2.500 Euro netto im Monat. Sie ist mit dem Rad unterwegs und übersieht eine Fußgängerin. Die Frau stürzt, verletzt sich schwer am Knie und kann monatelang nicht arbeiten.

Behandlung, Reha, Verdienstausfall und Schmerzensgeld summieren sich in diesem Beispiel auf über 120.000 Euro. Das sind 48 Monatsgehälter von Lisa, also vier Jahre Arbeit ohne einen Euro für Miete und Leben. Bleibt die Frau dauerhaft auf Pflege angewiesen, kann der Schaden mehrere Millionen erreichen.

Ein Urteil gegen dich kann 30 Jahre lang vollstreckt werden (§ 197 BGB). Gepfändet wird dein Konto, ein Teil deines Gehalts und später sogar ein Teil deiner Rente. Die Verbraucherzentrale nennt die Privathaftpflicht darum ein Muss für alle.

Welche Schäden die Privathaftpflicht zahlt und welche nicht

Sie zahlt für Schäden, die du unabsichtlich verursachst. Das gilt für einfache und für grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig ist es, wenn du ganz naheliegende Vorsicht nicht beachtest, etwa eine Kerze unbeaufsichtigt neben dem Vorhang brennen lässt.

Typische Fälle sind der Zusammenstoß auf der Skipiste, die auslaufende Waschmaschine, die die Wohnung darunter flutet, oder der brennende Weihnachtsbaum, der auf die Nachbarwohnung übergreift. Auch ein Baum aus deinem Garten, der auf das Nachbargrundstück stürzt, kann ein Fall für die Haftpflicht sein.

Bei Sachschäden zahlt die Haftpflicht grundsätzlich den Zeitwert. Das ist der Wert, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte. Für ein vier Jahre altes Handy gibt es also nicht den Preis eines neuen Geräts. Einige Tarife zahlen bei jungen Gegenständen den Neuwert.

Klar ausgeschlossen sind einige Fälle. Typische Ausschlüsse sind:

  • Vorsatz: Nach § 103 VVG muss der Versicherer nicht zahlen, wenn du den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hast.
  • Eigene Sachen und Schäden unter mitversicherten Personen, also zwischen dir und deiner Partnerin oder deinem Partner oder deinen Kindern.
  • Schäden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, die sogenannte Benzinklausel. Moderne Tarife machen Ausnahmen, etwa für Kinderfahrzeuge oder Aufsitzrasenmäher bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit.
  • Schäden im Beruf oder aus einer gewerblichen Tätigkeit, Geldstrafen und Bußgelder.
  • Schäden, die ohne dein Verschulden entstehen. Dann haftest du nicht, und die Versicherung wehrt die Forderung ab.

Ein Sonderfall sind Allmählichkeitsschäden. Gemeint sind Schäden, die langsam entstehen, durch Feuchtigkeit, Dämpfe, Ruß oder Temperatur. Die allgemeinen Haftpflichtbedingungen schließen sie aus. Manche Tarife schließen sie wieder ein. Achte darauf, wenn du einen Vertrag vergleichst.

Wie hoch die Deckungssumme einer Privathaftpflicht sein sollte

Mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Höhere Summen wie 50 oder 100 Millionen Euro kosten laut Verbraucherzentrale nur wenige Euro mehr.

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer pro Schadenfall zahlt. Was darüber liegt, zahlst du selbst. Prüfe, ob es neben der Summe je Schadenfall eine niedrigere Grenze je verletzter Person gibt. Achte außerdem darauf, dass Vermögensschäden nicht deutlich niedriger abgesichert sind.

Ältere Verträge können noch mit 1, 2 oder 3 Millionen Euro laufen. Für einen schweren Personenschaden mit lebenslanger Pflege reicht das nicht.

Wer mitversichert ist: Single, Paar und Familie

Im Singletarif bist nur du versichert. Im Paartarif kommt deine Partnerin oder dein Partner dazu, im Familientarif auch die Kinder. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind in Familientarifen automatisch dabei.

Bei unverheirateten Paaren ist es anders. Die Verbraucherzentrale rät, die Partnerin oder den Partner im Vertrag zu nennen. Je nach Vertrag muss sie oder er auch im selben Haushalt gemeldet sein. Fehlt ein nötiger Eintrag, kann die zweite Person ohne Schutz sein, auch wenn ihr seit Jahren zusammenwohnt.

Stell dir vor: Lisa zieht mit ihrem Freund zusammen. Beide haben einen eigenen Singlevertrag. Sie können einen davon in einen Paartarif umstellen, den Freund eintragen lassen und den zweiten Vertrag kündigen. Das kann Geld sparen. Wichtig ist, dass der neue Schutz beginnt, bevor der alte endet.

Die Kehrseite: Schäden untereinander sind nicht versichert. Zerbricht Lisa die Brille ihres Freundes, zahlt der gemeinsame Vertrag nicht. Bei einer Trennung braucht die Person, die nicht Versicherungsnehmerin ist, rechtzeitig einen eigenen Vertrag.

TarifWer versichert istWorauf du achten solltest
SingleNur duBei Zusammenzug oder Kind rechtzeitig umstellen
PaarDu und deine Partnerin oder dein PartnerUnverheiratete im Vertrag nennen, je nach Vertrag gemeinsamer Haushalt nötig
FamiliePaar und KinderKinder bis zum Ende der ersten Ausbildung, Grenzen je nach Vertrag
AlleinerziehendDu und deine KinderKinder nur im Familientarif mitversichert, Preise vergleichen

Wie lange Kinder in der Familien-Haftpflicht mitversichert sind

Minderjährige Kinder sind immer mitversichert. Danach zählt je nach Vertrag nicht das Alter, sondern die Ausbildung. Kinder bleiben während Schule, erster Lehre oder erstem Studium versichert, je nach Vertrag auch in Wartezeiten dazwischen und während eines Freiwilligendienstes.

Je nach Vertrag endet der Schutz mit dem Abschluss der ersten Ausbildung, beim direkten Einstieg in den Beruf oder mit der Heirat. Ein Masterstudium direkt nach dem Bachelor kann noch zur ersten Ausbildung zählen, ein Zweitstudium nach einer Lehre nicht unbedingt. Wird dein Kind volljährig, lohnt ein Blick in die Bedingungen.

Haushaltshilfen, Babysitter und Gartenhilfen sind bei Tätigkeiten für deinen Haushalt mitversichert. Stirbt die Person, die den Vertrag hält, können die Angehörigen je nach Vertrag bis zur nächsten Beitragsfälligkeit geschützt bleiben.

Wenn Kinder etwas kaputt machen: was § 828 BGB regelt

Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht. So steht es in § 828 Absatz 1 BGB. Juristisch heißen sie deliktunfähig, also nicht verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen.

Zwischen sieben und zehn Jahren gibt es eine Ausnahme. Sie gilt nur bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn. Dort haftet das Kind nur, wenn es den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Bei allen anderen Schäden gilt ab sieben die allgemeine Regel.

Diese allgemeine Regel steht in Absatz 3. Kinder und Jugendliche bis 18 haften, wenn sie bei der Tat die nötige Einsicht hatten, also verstehen konnten, dass ihr Handeln gefährlich ist. Ein achtjähriges Kind, das auf dem Fahrrad eine Fußgängerin umfährt, kann daher haften. Dann zahlt die Familien-Haftpflicht.

Warum die Klausel für deliktunfähige Kinder so wichtig ist

Haftet das Kind nicht, bleibt die Frage nach den Eltern. Nach § 832 BGB haften sie nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben sie ordentlich aufgepasst, haftet niemand. Die geschädigte Person bleibt auf ihrem Schaden sitzen, und die Versicherung muss nicht zahlen.

Rechtlich ist das sauber, im Alltag kann es schwer auszuhalten sein. Der Schaden kann Menschen treffen, die man kennt. Gute Tarife zahlen deshalb auch für deliktunfähige Kinder. Der Versicherer verzichtet dann darauf, sich auf die fehlende Haftung zu berufen. Dafür kann eine eigene Höchstsumme gelten. Prüfe, ob sie zu deinem Alltag passt.

Worauf es im Vertrag einer Privathaftpflicht ankommt

Auf die Klauseln, die über den gesetzlichen Mindestschutz hinausgehen. Die allgemeinen Haftpflichtbedingungen schließen manche Alltagsfälle aus. Erst die besonderen Bedingungen deines Tarifs holen sie zurück. Die Tabelle zeigt die wichtigsten.

KlauselWas sie regeltWorauf du achtest
GefälligkeitsschädenSchäden bei unentgeltlicher Hilfe, etwa beim UmzugAusdrücklich eingeschlossen, ohne niedrige Grenze
Deliktunfähige KinderSchäden durch Kinder unter 7, bei Unfällen mit Kfz oder Bahn durch Kinder unter 10Höhe der Grenze, Leistung auch ohne Aufsichtspflichtverletzung
MietsachschädenSchäden an der gemieteten Wohnung, im Hotelzimmer und in der FerienwohnungHohe Summe, Ausschlüsse für Abnutzung und Anlagen
SchlüsselverlustVerlust fremder privater, beruflicher oder ehrenamtlicher SchlüsselSchließanlagen eingeschlossen, Grenze und Selbstbeteiligung
ForderungsausfallDein eigener Schaden, wenn die Person, die ihn verursacht hat, nicht zahlen kannNiedrige Mindestschadenhöhe, auch bei Vorsatz des Täters
Geliehene und gemietete SachenSchäden an Dingen, die du dir leihstTeils nur bis zu einer Grenze, Kfz ausgeschlossen
Allmählichkeit und AbwasserSchäden, die langsam oder durch Abwässer entstehenWieder eingeschlossen
LeistungsgarantienBessere Bedingungen späterer Tarife oder anderer Anbieter gelten mitGenaue Voraussetzungen lesen

Gefälligkeitsschäden: wenn du jemandem hilfst

Lisa hilft einer Freundin beim Umzug. Beim Tragen rutscht ihr ein Karton aus der Hand, darin ein Laptop. Das Display ist gesprungen, der Schaden liegt bei rund 1.200 Euro. Das ist ein klassischer Gefälligkeitsschaden, ein Schaden bei einem unbezahlten Freundschaftsdienst.

Versicherer argumentierten früher, bei Gefälligkeiten sei die Haftung stillschweigend ausgeschlossen. Wer hilft, hafte nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dann gäbe es keine Haftung und nichts zu zahlen. Der Bundesgerichtshof hat dem enge Grenzen gesetzt, Urteil vom 26.04.2016, Aktenzeichen VI ZR 467/15. Ein solcher Verzicht liegt nur ausnahmsweise nahe, kaum aber, wenn die helfende Person eine Haftpflicht hat.

Sicher bist du erst mit der Klausel. Gute Verträge zahlen Gefälligkeitsschäden ausdrücklich, auch bei leichter Fahrlässigkeit. In älteren Basistarifen kann das fehlen.

Mietsachschäden: wenn in der Mietwohnung etwas kaputtgeht

Schäden an gemieteten Sachen sind nach den allgemeinen Bedingungen ausgeschlossen. Für die gemietete Wohnung und das gemietete Haus können Tarife sie zurückholen. Lisa lebt zur Miete. Fällt ihr die gusseiserne Pfanne auf das Parkett und schlägt ein Loch hinein, zahlt die Haftpflicht mit dieser Klausel.

Nicht versichert ist normale Abnutzung, also Verschleiß durch Wohnen, wie Laufspuren auf dem Boden. Manche Verträge schließen auch Schäden an Heizung, Elektro- und Sanitäranlagen sowie Glas aus. Bessere Tarife decken zusätzlich Hotelzimmer, Ferienwohnungen und gemietete bewegliche Dinge wie die Möbel einer Ferienwohnung.

Schlüsselverlust: warum ein kleiner Schlüssel teuer wird

Geht ein Schlüssel zu einer Schließanlage verloren, kann es nötig werden, die ganze Anlage zu tauschen. Die Verbraucherzentrale nennt das Beispiel einer Schule, bei der der Tausch samt 80 neuer Schlüssel 14.000 Euro kostete, Stand: Januar 2025.

Deine Hausratversicherung hilft hier nicht. Sie ersetzt nur den eigenen Schlüssel. Für fremde Schlüssel, etwa zur Wohnung der Nachbarin beim Blumengießen, zum Büro oder zum Vereinsheim, brauchst du die Klausel Schlüsselverlust in der Haftpflicht. Manche Tarife haben sie. Achte darauf, dass berufliche Schlüssel und Schließanlagen eingeschlossen sind.

Forderungsausfall: wenn dir jemand schadet, der nicht zahlen kann

Diese Klausel dreht den Schutz um. Stell dir vor: Lisa wird auf dem Gehweg von einem Radfahrer angefahren und verletzt sich schwer. Er hat keine Haftpflicht und kein Geld. Lisa gewinnt vor Gericht, bekommt aber trotzdem nichts.

Mit der Forderungsausfalldeckung zahlt Lisas eigene Haftpflicht, so als hätte der Radfahrer selbst einen guten Vertrag gehabt. Die Bedingungen können dafür ein rechtskräftiges Urteil verlangen und den Nachweis, dass die Vollstreckung erfolglos war. Manche Verträge zahlen erst ab einer Mindestschadenhöhe. Gute Tarife leisten auch, wenn der Täter vorsätzlich gehandelt hat.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Ein Vertrag, der nach dem Abschluss nicht mehr geprüft wird, kann still veralten.“

Bei der Haftpflicht kann das teuer werden. Stammt ein Vertrag aus der Zeit des ersten Jobs, können Klauseln wie Forderungsausfall oder deliktunfähige Kinder fehlen. Der Beitrag ist niedrig, also fällt der Vertrag nicht auf, bis zum ersten Schaden.

E-Scooter, Drohnen, Ehrenamt und Ausland: wo die Privathaftpflicht endet

Bei Kraftfahrzeugen endet sie wegen der Benzinklausel. Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug und braucht eine eigene Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen. Weil diese Versicherung Pflicht ist, schließt die Privathaftpflicht E-Scooter aus. Das gilt auch für den geliehenen Scooter aus der App. Hier schützt die Versicherung des Verleihs.

Anders ist es beim Fahrrad und beim Pedelec, das nur beim Treten bis 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad und ist über die Privathaftpflicht versichert. Schnellere E-Bikes mit Kennzeichen brauchen dagegen eine eigene Versicherung.

Drohnen und Modellflug

Für Drohnen gilt im Luftverkehrsrecht eine Versicherungspflicht, unabhängig vom Gewicht, sobald du draußen fliegst. Manche Privathaftpflicht-Tarife schließen private Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht ein. Ältere Verträge können das ausschließen. Ist dein Tarif nicht ausdrücklich dafür ausgelegt, brauchst du eine eigene Drohnen-Haftpflicht. Gewerblich genutzte Drohnen sind privat nie versichert.

Ehrenamt und Vereinsarbeit

Das Ehrenamt ist nach den allgemeinen Bedingungen keine private Tätigkeit. Es ist nur versichert, wenn dein Tarif es ausdrücklich einschließt. Gute Tarife tun das für Tätigkeiten ohne besondere Verantwortung, etwa als Trainerin oder Trainer der Jugendmannschaft, beim Kuchenverkauf oder in der Nachbarschaftshilfe.

Für leitende Ämter, etwa im Vorstand eines Vereins, ist in der Regel die Vereinshaftpflicht des Trägers zuständig. Das schreibt auch die Verbraucherzentrale. Frag bei deinem Verein nach, welcher Schutz besteht, und bei deinem Versicherer, wie weit deine Privathaftpflicht reicht.

Urlaub, Auslandssemester und Sabbatical

Die Verbraucherzentrale rät zu weltweitem Schutz, innerhalb der EU zeitlich unbegrenzt. Für Aufenthalte außerhalb gilt laut Verbraucherzentrale in der Regel eine Grenze von höchstens einem Jahr. Bessere Tarife erlauben längere Zeiten. Planst du ein Sabbatical, ein Auslandssemester oder Work and Travel, prüfe die Dauer vorher. Für Schäden mit einem Mietwagen im Ausland ist die Privathaftpflicht wegen der Benzinklausel nicht zuständig.

Eigenes Haus, Wohnung zur Vermietung und Öltank

Das selbst bewohnte Einfamilienhaus oder die eigene Wohnung kann in der Privathaftpflicht mitversichert sein. Für vermietete Immobilien, unbebaute Grundstücke oder einen Öltank kannst du eigene Bausteine brauchen wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder eine Gewässerschadenhaftpflicht.

Was eine Privathaftpflichtversicherung kostet und wovon der Preis abhängt

Beiträge und Leistungen unterscheiden sich laut Verbraucherzentrale stark zwischen den Anbietern.

Der Preis hängt an wenigen Stellschrauben. Ein Familientarif kann günstiger sein als zwei Singleverträge. Eine Selbstbeteiligung spart laut Verbraucherzentrale meist wenig, du zahlst dann kleine Schäden selbst. Ein höherer Leistungsumfang kostet etwas mehr. Manche Versicherer geben Nachlässe für den öffentlichen Dienst oder für mehrere Verträge im selben Haus.

Angenommen, Lisas Tarif kostet 80 Euro im Jahr. Das sind rund 3 Prozent eines Monatsnettos. Im Vergleich zu einem Schaden von 120.000 Euro ist das wenig. Der Unterschied zwischen einem Basistarif und einem guten Tarif kann bei wenigen Euro im Monat liegen. Er entscheidet aber darüber, ob der Umzugsschaden bezahlt wird.

So schließt du eine Privathaftpflicht ab oder stellst einen alten Vertrag um

Der Abschluss ist einfach. Gesundheitsfragen gibt es nicht. Gefragt wird nach deinem Haushalt, nach Vorschäden der letzten Jahre, nach Tieren, Immobilien und manchmal nach deinem Beruf. Beantworte diese Fragen genau, denn falsche Angaben können den Schutz kosten.

Wichtiger ist die Vorbereitung. Wie lebst du, allein, als Paar, mit Kindern, zur Miete oder im Eigentum? Hast du fremde Schlüssel, ein Ehrenamt, eine Drohne, Pläne für eine lange Reise? Daraus ergibt sich, welche Klauseln für dich zählen.

Hast du schon einen Vertrag, vergleiche ihn mit der Tabelle oben. Fehlen wichtige Klauseln, kannst du womöglich beim selben Versicherer in einen neuen Tarif wechseln. Oder du schließt einen neuen Vertrag ab und kündigst den alten. Nach einem Schadenfall können beide Seiten unter bestimmten Bedingungen innerhalb eines Monats kündigen (§ 111 VVG). Lass nie eine Lücke zwischen altem und neuem Vertrag entstehen.

Prüfe den Vertrag bei jedem großen Schritt: Zusammenzug, Heirat, Trennung, Kind, Ausbildungsende, Eigenheim, Ausland. Wenn du unsicher bist, gehen wir ihn gern mit dir durch.

Wenn du einen Schaden verursacht hast: so läuft die Regulierung

Du meldest den Schaden, der Versicherer prüft, ob und wie hoch du haftest. Danach zahlt er an die geschädigte Person oder wehrt die Forderung ab. Diese Schritte helfen, damit es reibungslos läuft.

1

Ruhig bleiben und nichts zusagen, was du nicht halten kannst

Eine Entschuldigung ist menschlich und in Ordnung. Ein Schuldanerkenntnis oder eine Zahlung aus eigener Tasche bindet deinen Versicherer aber nicht. Gib Namen und Adresse weiter, sag, dass du eine Haftpflicht hast, und überlass die Bewertung dem Versicherer.

2

Den Schaden innerhalb einer Woche melden

Nach § 104 VVG musst du dem Versicherer innerhalb einer Woche Tatsachen anzeigen, die eine Haftung auslösen können. Macht die geschädigte Person einen Anspruch geltend, läuft wieder eine Woche. Wird gegen dich geklagt oder ermittelt, meldest du das unverzüglich.

3

Belege sammeln und den Schaden zeigen

Fotos vom Schaden, Namen von Zeuginnen und Zeugen, Kaufbeleg oder Alter des Gegenstands helfen bei der Bewertung des Zeitwerts. Wirf beschädigte Dinge nicht weg, bis der Versicherer zugestimmt hat. Bei Schlüsselverlust meldest du dich sofort beim Vermieter oder Arbeitgeber und bei deinem Versicherer.

4

Die Prüfung abwarten und Rückfragen beantworten

Kleine Sachschäden können schnell erledigt sein. Bei Personenschäden kann es Monate oder Jahre dauern, weil Gutachten und Folgekosten geklärt werden müssen. Lehnt der Versicherer ab, weil du nicht haftest, ist das kein Fehler. Er schützt dich dann vor einer unberechtigten Forderung und führt bei Bedarf den Prozess.

Bist du selbst geschädigt, wendest du dich an die Person, die den Schaden verursacht hat. Sie meldet ihn ihrer Versicherung. Hat sie keine und kann nicht zahlen, kann deine eigene Forderungsausfalldeckung helfen. Für Streit mit einem Versicherer, der nicht zahlen will, hilft eine Rechtsschutzversicherung.

Was bei der Privathaftpflicht als Nächstes zählt

Die Privathaftpflicht ist günstig und trotzdem einer der wichtigsten Verträge in deinem Leben. Sie schützt nicht nur dich, sondern auch die Menschen, denen etwas zustößt. Ein Problem können Verträge sein, die vor Jahren abgeschlossen wurden und heute nicht mehr zu deinem Leben passen.

Jetzt zählt der Blick in deinen Versicherungsschein. Reicht die Deckungssumme, steht deine Partnerin oder dein Partner drin, sind Kinder, Schlüssel, Mietwohnung und Gefälligkeiten abgedeckt? Wenn du dafür eine Viertelstunde einplanst, weißt du, ob dein Schutz trägt. Genau das ist es wert.

Lass uns deine Privathaftpflicht einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein Kind hat beim Spielen das Handy einer Freundin kaputt gemacht. Wer zahlt?

Das hängt vom Alter ab. Ist dein Kind unter sieben, haftet es nach § 828 BGB nicht. Du haftest nur, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Sonst muss niemand zahlen, außer dein Vertrag enthält die Klausel für deliktunfähige Kinder. Dann zahlt deine Haftpflicht trotzdem, bis zur vereinbarten Höchstsumme. Ist dein Kind sieben oder älter und konnte verstehen, was es tut, haftet es selbst. Dann zahlt die Familien-Haftpflicht den Zeitwert des Handys.

Ich habe beim Umzug einer Freundin ihren Fernseher fallen lassen. Zahlt meine Haftpflicht?

Ja, wenn dein Vertrag Gefälligkeitsschäden einschließt. Gute Tarife schließen sie ein, alte Basistarife nicht immer. Gezahlt wird der Zeitwert des Fernsehers, nicht der Neupreis. Melde den Schaden innerhalb einer Woche und mach Fotos.

Ich habe den Schlüssel meiner Mietwohnung verloren. Muss ich die ganze Schließanlage bezahlen?

Wenn die Schließanlage wegen deines Verlusts getauscht werden muss, kann das teuer werden. Deine Hausratversicherung zahlt dafür nicht. Die Privathaftpflicht zahlt, wenn sie den Verlust fremder Schlüssel einschließt. Prüfe, ob Schließanlagen gedeckt sind und wie hoch die Grenze ist. Melde den Verlust sofort beim Vermieter und bei deinem Versicherer.

Wir sind nicht verheiratet. Reicht eine Haftpflicht für uns beide?

Ja, mit einem Paar- oder Familientarif. Unverheiratete Partnerinnen und Partner sollten laut Verbraucherzentrale im Vertrag stehen. Je nach Vertrag müsst ihr auch im selben Haushalt wohnen. Denk daran: Schäden, die ihr euch gegenseitig zufügt, zahlt der gemeinsame Vertrag nicht.

Mir ist mein eigenes Handy runtergefallen. Zahlt die Haftpflicht?

Nein. Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die du anderen zufügst. Für eigene Sachen ist sie nie zuständig. Je nach Schaden kommen die Hausratversicherung oder eine eigene Geräteversicherung infrage.

Bin ich mit dem E-Scooter über meine Privathaftpflicht versichert?

Nein. E-Scooter sind versicherungspflichtig und brauchen eine eigene Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen. Darum sind sie in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Beim Leih-Scooter greift die Versicherung des Verleihs. Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h sind dagegen über die Privathaftpflicht versichert.

Mein Sohn hat seine Ausbildung beendet und fängt jetzt ein Studium an. Ist er noch bei uns mitversichert?

Nicht unbedingt. Manche Verträge versichern Kinder nur bis zum Ende der ersten Ausbildung. Ein Studium nach abgeschlossener Lehre zählt dann als zweite Ausbildung. Manche Tarife sind großzügiger. Schau in die Bedingungen oder frag nach. Sonst braucht dein Sohn einen eigenen Vertrag.

Quellen: dejure.org: § 823 BGB Schadensersatzpflicht, § 828 BGB Minderjährige und § 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 103 VVG und § 104 VVG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 467/15, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!, Stand 07.10.2026, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: § 116 SGB X, § 197 BGB und § 111 VVG, Stand Oktober 2026, geprüft am 16.10.2026 · Verbraucherzentrale: Generalschlüssel verloren, Stand 22.01.2025, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Im Ehrenamt richtig versichert, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

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