Deine Rentenversicherung prüfen klingt nach einer Aufgabe für Fachleute. Dabei hängt viel an wenigen Zahlen. Die Hochrechnung in deiner Post ist kein Versprechen.
Hier lernst du 8 Punkte, die zeigen, was wirklich garantiert ist. Und wo es still weniger werden kann.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst oder du Vermögen aufbauen willst.
Fokus
Dieser Artikel zeigt, wie du Vertrag und Versicherer prüfst. Er ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Wie du die Kosten liest, erklärt der Artikel Kosten der Rentenversicherung: Effektivkosten lesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Garantiert ist nur, was im Vertrag als garantiert steht. Die Hochrechnung enthält Überschüsse, und die sind nicht sicher.
- Prüfe sechs Punkte im Vertrag: Rentenfaktor, Effektivkosten, Abschluss- und Verwaltungskosten, Anlage, Flexibilität und Schutz im Todesfall.
- Prüfe zwei Punkte beim Versicherer: wie stark er finanziell ist und wo seine Garantien an Grenzen stoßen.
- Weniger Rente kann leise kommen: über eine kleinere Überschussbeteiligung.
- Weiterzahlen, beitragsfrei stellen oder kündigen? Das hängt von deinem Vertrag ab. Lass ihn prüfen.
So gehst du vor
- Unterlagen bereitlegen. Du brauchst den Versicherungsschein, die letzte Standmitteilung und das Produktinformationsblatt. Die Standmitteilung ist der Brief, den du jedes Jahr zu deinem Vertrag bekommst.
- Zwei Zahlen abschreiben. Die garantierte Rente und die hochgerechnete Rente. Die Lücke dazwischen ist nicht sicher.
- Kosten prüfen. Wie das geht, steht im Artikel Effektivkosten lesen.
- Versicherer anschauen. Wie stark ist er finanziell, und wurde dein Vertrag übertragen? Grundwissen zu Garantien steht im Artikel Private Rentenversicherung: Garantien, Steuer und Kosten.
- Ins Ganze einordnen. Wo der Vertrag in deinem Vermögen steht, zeigt die Drei-Speichen-Regel.
Inhalt
- Was ist an meiner Rentenversicherung wirklich garantiert?
- Welche 8 Punkte zeigen, ob mein Vertrag gut ist?
- Wie kommt weniger Rente bei mir an, ohne dass ich es merke?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie viel Unterschied macht der Rentenfaktor?
- Weiterzahlen, beitragsfrei stellen oder kündigen?
- Häufig gestellte Fragen
Was ist an meiner Rentenversicherung wirklich garantiert?
Die kurze Antwort: Garantiert ist nur der garantierte Teil im Vertrag. Alles, was als „voraussichtlich“ oder „hochgerechnet“ dasteht, kann sinken.
Eine klassische Rentenversicherung hat zwei Teile. Der erste ist der Garantiezins. Das ist die feste Verzinsung, die der Versicherer dir zusagt.
Wie hoch er sein darf, regelt der Höchstrechnungszins. Das ist die gesetzliche Obergrenze für neue Verträge. Für deinen Vertrag gilt die Grenze vom Tag des Abschlusses.
Seit Januar 2025 liegt sie bei 1,0 Prozent. Von 2022 bis 2024 waren es 0,25 Prozent. Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 17.04.2026.
Der zweite Teil ist die Überschussbeteiligung. Das ist dein Anteil an dem, was der Versicherer zusätzlich erwirtschaftet. Sie macht die Hochrechnung schön. Aber sie ist nicht garantiert.
Welche 8 Punkte zeigen, ob mein Vertrag gut ist?
Die kurze Antwort: Die Punkte 1 bis 6 stehen in deinen Vertragsunterlagen. Die Punkte 7 und 8 hängen am Versicherer.
- Rentenfaktor: Er sagt, wie viel Monatsrente du für je 10.000 Euro Kapital bekommst. Achte darauf, ob er garantiert ist oder nur geschätzt.
- Effektivkosten: Diese Zahl zeigt, um wie viele Prozentpunkte die Kosten deine Rendite pro Jahr senken. Sie steht im Produktinformationsblatt.
- Abschluss- und Verwaltungskosten: Abschlusskosten fallen für den Vertragsabschluss an. Verwaltungskosten laufen jedes Jahr mit.
- Anlage: Wo liegt dein Geld? Im gemeinsamen Topf des Versicherers oder in Fonds? Bei Fonds zählen deren Kosten mit.
- Flexibilität: Kannst du Beiträge pausieren, mehr einzahlen oder dir das Geld am Ende auf einmal auszahlen lassen?
- Todesfallschutz: Was bekommen deine Liebsten, wenn du früh stirbst? Und wer ist eingetragen?
- Finanzstärke: Die Solvenzquote zeigt, wie viel Eigenkapital der Versicherer im Verhältnis zu dem hat, was die Aufsicht für seine Risiken verlangt. Sie steht im Solvabilitäts- und Finanzbericht. Den muss jeder Versicherer mindestens einmal im Jahr veröffentlichen.
- Grenzen der Garantie: Hat der Versicherer viele alte Verträge mit hohen Zinsversprechen? Wurde dein Vertrag an eine andere Gesellschaft übertragen? Beides kann die Überschüsse beeinflussen.
Quellen: Verbraucherzentrale, Stand: 17.04.2026, sowie § 40 und § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Auch ein Rentenfaktor kann je nach Vertrag gesenkt werden. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2025, Aktenzeichen IV ZR 34/25.
Es betrifft fondsgebundene Riester-Verträge. Die Bedingungen wurden in Verträgen verwendet, die von Juni bis November 2006 abgeschlossen wurden. Eine Klausel darin erlaubte dem Versicherer, den Rentenfaktor zu senken. Eine Pflicht, ihn bei besserer Lage wieder anzuheben, sah sie nicht vor. Der BGH hat diese Klausel für unwirksam erklärt.
Das Urteil gilt für diese Klausel. Ob es für deinen Vertrag etwas bedeutet, ist eine Frage des Einzelfalls. Wurde dein Rentenfaktor gesenkt, lass dich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
Wie kommt weniger Rente bei mir an, ohne dass ich es merke?
Die kurze Antwort: Über eine Kette von Schritten im Hintergrund. Am Ende steht nur eine kleinere Zahl in deiner Standmitteilung.
So kann die stille Kette ablaufen:
- Alte Versprechen: Der Versicherer hat früher Verträge mit höheren Garantiezinsen verkauft. Diese Zinsen muss er weiter zahlen.
- Reserve: Dafür bildet er die Zinszusatzreserve. Das ist ein zusätzliches Polster, damit er alte Garantien erfüllen kann.
- Weniger Spielraum: Geld, das im Polster gebunden ist, kann er nicht zusätzlich als Überschuss verteilen.
- Übertragung: Manche Versicherer nehmen kein neues Geschäft mehr an. Das heißt Run-off. Der Bestand kann an eine andere Gesellschaft übertragen werden. Die BaFin, die staatliche Finanzaufsicht, muss vorher zustimmen.
- Deine Post: Sinkt die Überschussbeteiligung, wird deine Hochrechnung kleiner.
Im Run-off gelten deine Garantien weiter. Offen ist aber, wie viel Überschuss die neue Gesellschaft erwirtschaftet. Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Stand: 09.06.2020.
Es gibt auch eine gute Nachricht. Die Zinszusatzreserve ist 2025 branchenweit um 4 Milliarden Euro gesunken. Frei werdende Mittel kommen laut BaFin über eine höhere Überschussbeteiligung den Versicherten zugute. Quelle: BaFin, Jahresbericht 2025.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24 Lisa startet als Projektmanagerin. Sie schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 € Monatsrente ab.
- Mit 24 bis 30 Sie spart auf Tagesgeld. Mehr traut sie sich lange nicht zu.
- Im Beispiel jetzt · 31 Laut Renteninformation bekommt sie später etwa 1.333 € gesetzliche Rente brutto. Sie will mehr tun, aber erst verstehen.
Stell dir vor, Lisa bekommt ein Angebot für eine Rentenversicherung. Im Angebot steht eine schöne Monatsrente. Kleiner gedruckt steht ein zweiter, niedrigerer Wert. Das ist der garantierte.
Stell dir außerdem vor, ihre Mutter zeigt ihr am Sonntag im Café den eigenen Vertrag. Die Hochrechnung ist seit Jahren gesunken. Niemand hat ihr erklärt, warum.
Lisa schreibt sich die 8 Punkte auf. Für das Angebot und für den Vertrag ihrer Mutter. So weiß sie, welche Fragen sie im Gespräch stellt.
Wie viel Unterschied macht der Rentenfaktor?
Die kurze Antwort: Schon wenige Punkte beim Rentenfaktor ändern deine Monatsrente deutlich.
Rechenbeispiel mit ausgedachten Werten. Die Rentenfaktoren 35, 31,5 und 25 sind keine Marktzahlen. Sie dienen nur der Erklärung. Angenommen, zu Rentenbeginn sind 100.000 € Kapital im Vertrag.
| Rentenfaktor im Rechenbeispiel | Rechnung | Monatsrente |
|---|---|---|
| 35, nur geschätzt | 100.000 € ÷ 10.000 × 35 | 350 € |
| 31,5, um 10 Prozent gesenkt | 100.000 € ÷ 10.000 × 31,5 | 315 € |
| 25, garantiert | 100.000 € ÷ 10.000 × 25 | 250 € |
Zwischen geschätzt und garantiert liegen hier 100 € im Monat. Die Garantie liegt also rund 29 Prozent unter der Schätzung.
Grob gerechnet: Bekommst du die Rente 20 Jahre lang, sind das 100 € mal 12 Monate mal 20 Jahre. Das ergibt 24.000 € Unterschied. Steuern und spätere Rentenerhöhungen sind dabei nicht berücksichtigt.
Tipp
Nimm heute deine letzte Standmitteilung. Markiere die garantierte Rente gelb und die hochgerechnete Rente grün. Liegen sie weit auseinander, gehört das ins nächste Gespräch.

Samiras Blick
Samira Harkat
In Gesprächen sehe ich, wie leicht man die Hochrechnung für eine Garantie hält. Dazu kommt die Frage: kündigen, beitragsfrei stellen oder weiterzahlen? Der Vertrag kann wie eine Blackbox wirken. Wer die Unterlagen nicht versteht, lässt sie leicht liegen. Das verstehe ich gut. Aber gar nichts tun ist auch eine Entscheidung. Schon ein Blick auf zwei Zahlen bringt Licht in die Box.
Ein Denkfehler: „Die Rente in meiner Standmitteilung bekomme ich sicher.“ Das stimmt nicht. Die Hochrechnung rechnet mit Überschüssen, die der Versicherer heute erwartet. Sinkt die Überschussbeteiligung, sinkt die Hochrechnung mit. Sicher ist nur der garantierte Teil. Und auch ein Rentenfaktor kann je nach Vertrag gesenkt werden. Plane deshalb mit dem garantierten Wert.
Weiterzahlen, beitragsfrei stellen oder kündigen?
Die kurze Antwort: Das hängt von deinem Vertrag ab. Eine pauschale Regel gibt es nicht. Auch die Verbraucherzentrale rät weder pauschal zum Kündigen noch zur Beitragsfreistellung. Lass deinen Vertrag prüfen.
- Das kannst du so lassen: Garantie und Hochrechnung liegen nah beieinander, du verstehst die Kosten, und du hast keine Post über eine Senkung oder Übertragung bekommen. Dann reicht ein Blick auf jede neue Standmitteilung.
- Wenn dein Rentenfaktor gesenkt wurde: Lass prüfen, ob die Klausel wirksam ist. Lass dich dazu von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
- Wenn dein Vertrag übertragen wurde: Die Verbraucherzentrale NRW rät, nicht überstürzt zu kündigen. Was für dich passt, hängt vom Vertrag ab. Lass ihn prüfen.
- Wenn du über eine Beitragsfreistellung nachdenkst: Das heißt, du zahlst keine Beiträge mehr ein. Der Vertrag läuft beitragsfrei weiter, und die Leistung wird neu berechnet. Quelle: § 165 VVG, Stand: 16.10.2026. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt vom Vertrag ab. Lass ihn prüfen.
- Wenn du ans Kündigen denkst: Laut Verbraucherzentrale führt eine Kündigung wegen Abschlusskosten und Stornoabschlägen fast immer zu deutlichen Verlusten. Lass den Vertrag vorher prüfen.
- Wenn du die Unterlagen nicht verstehst: Sammle sie und lass sie dir erklären.
Dein Vertrag ist keine Blackbox: Lass ihn prüfen
Wir schauen mit dir auf Rentenfaktor, Kosten und Versicherer und klären, was für deinen Vertrag gilt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Im Versicherungsschein oder in der Standmitteilung. Steht dort kein garantierter Wert, frag beim Versicherer schriftlich nach.
Im Solvabilitäts- und Finanzbericht. Jeder Versicherer muss ihn mindestens einmal im Jahr veröffentlichen. Schau zuerst auf seiner Internetseite nach.
Steht auf deiner Post plötzlich ein anderer Firmenname, frag beim Versicherer nach. Eine Übertragung braucht die Zustimmung der BaFin.
Die Überschussbeteiligung ist nicht garantiert und kann sinken. Auch ein garantierter Rentenfaktor kann unter Umständen gesenkt werden. Ob das bei dir möglich ist, hängt von der Klausel in deinem Vertrag ab.
Das hängt von Kosten, Laufzeit und deinem Ziel ab. Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Lass das für deine Lage durchrechnen.
Quellen: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 227/2025 zum Urteil IV ZR 34/25, Stand 10.12.2025 · BaFin, Jahresbericht 2025, Versicherungsunternehmen · Verbraucherzentrale NRW: Lebensversicherungen im Run-off, Stand 09.06.2020 · Verbraucherzentrale: Private Rentenversicherung, Stand 17.04.2026 · § 40 VAG · § 89 VAG · § 165 VVG. Alle geprüft am 16.10.2026.
Geldanlage-Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über Geldanlage. Er ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Alle Beispiele dienen nur der Erklärung. Wir haben keine Erlaubnis nach § 34f GewO.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Rentenversicherung prüfen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Garantierte und hochgerechnete Rente nebeneinander zu zeigen, kann mehr öffnen als eine lange Erklärung.
- Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen aus 2006 lohnt seit dem BGH-Urteil IV ZR 34/25 ein Blick auf die Klausel zum Rentenfaktor.
- Bei übertragenen Beständen die Überschussentwicklung der letzten Jahre gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden anschauen.
