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Wer verdient an deiner Beratung? Provision und Honorar: Illustration zum Thema

Wer verdient an deiner Beratung? Provision und Honorar

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Die Beratung zu deiner Versicherung war kostenlos. Eine Rechnung kam nie. Trotzdem hat jemand daran verdient, und zwar über deinen Beitrag. Das ist erlaubt und üblich. Nur sehen es die wenigsten.

Hier liest du, wer an deiner Beratung verdient: über Provision, Courtage oder Honorar. Du erfährst, wo die Kosten in deinem Vertrag stehen, was davon zu dir zurückfließen kann und wie wir selbst bezahlt werden. Offen gesagt.

Betrifft dich, wenn du deine Finanzen im Blick behalten möchtest du an die Rente denkst du Vermögen aufbauen willst

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer dich zu Versicherungen berät, wird entweder über eine Provision im Beitrag bezahlt oder über ein Honorar, das du selbst zahlst. Gratis ist Beratung nie.
  • Vertreterinnen und Vertreter handeln im Auftrag von Versicherern, Maklerinnen und Makler in deinem Auftrag. Beide werden in der Regel vom Versicherer bezahlt. Bei Maklern heißt die Vergütung Courtage.
  • Bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen muss der Versicherer dir vorher die Abschlusskosten in Euro nennen. Diese Zahl ist dein bester Blick auf die Vergütung.
  • Versicherungsberaterinnen und -berater arbeiten nur gegen Honorar. Vermitteln sie einen Tarif mit Provision, fließen bis zu 80 Prozent davon als Gutschrift an dich zurück.
  • Einen Teil seiner Provision darf dir ein Vermittler nicht einfach abgeben. Erlaubt sind nur Kleinigkeiten bis 15 Euro je Vertrag und Kalenderjahr oder ein dauerhaft niedrigerer Beitrag.

So gehst du vor

  • Such die Erstinformation deiner Beraterin oder deines Beraters heraus. Dort steht, wie die Vergütung gezahlt wird.
  • Schau bei deinen Lebens-, Renten- und BU-Verträgen in die Unterlagen vor Vertragsschluss, meist das Produktinformationsblatt: Wie hoch sind die Abschlusskosten in Euro?
  • Lies vor dem nächsten Abschluss, wie eine private Rentenversicherung aufgebaut ist und was sie kostet.
  • Vergleiche Versicherung und Depot fürs Alter: Altersvorsorgedepot oder Versicherung.
  • Lies, wie wir selbst verdienen: So verdienen wir Geld. Oder lass deine Verträge in der Beratung prüfen.
Inhalt
  1. Wer bezahlt deine Beratung, wenn sie für dich nichts kostet?
  2. Welche Arten der Vergütung gibt es?
  3. Wie viel Vergütung steckt in deinem Vertrag?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. Ist Honorarberatung die bessere Wahl?
  6. Darf dir jemand einen Teil der Provision abgeben?
  7. Wo steht, wie deine Beraterin bezahlt wird?
  8. Und wie verdienen wir an deiner Beratung?
  9. Was tust du jetzt?
  10. Häufig gestellte Fragen

Wer bezahlt deine Beratung, wenn sie für dich nichts kostet?

Die kurze Antwort: Der Versicherer. Er zahlt der Person, die dir den Vertrag vermittelt, eine Vergütung. Die Kosten dafür sind in deinen Beitrag eingerechnet. Du zahlst also mit, nur nicht auf einer eigenen Rechnung.

Du willst deine Finanzen im Blick behalten. Dazu gehört eine Frage, die selten gestellt wird: Wer verdient an den Verträgen, die du schon hast? Und wer verdient an dem nächsten?

Das ist keine Frage des Misstrauens. Es ist eine Frage der Klarheit. Jede Beratung kostet Zeit und Wissen, und irgendwer bezahlt dafür. Entweder du direkt oder der Versicherer über deinen Beitrag.

Beides hat seine Logik. Nur solltest du wissen, welcher Weg bei dir gilt. Denn davon hängt ab, wo du nach den Kosten schaust und welche Fragen du stellst.

Welche Arten der Vergütung gibt es?

Die kurze Antwort: Es gibt drei Wege: Provision für Vertreterinnen und Vertreter, Courtage für Maklerinnen und Makler und Honorar für Versicherungsberaterinnen und -berater. Die ersten beiden zahlt der Versicherer, das Honorar zahlst du.

Das Gesetz unterscheidet die drei Rollen danach, in wessen Auftrag jemand arbeitet. So steht es in § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG.

RolleArbeitet im Auftrag vonWer bezahltRegistriert am 01.10.2026
Gebundene Vertreterin, gebundener Vertretereinem oder mehreren VersicherernVersicherer, Provision im Beitrag97.896
Vertreterin, Vertreter mit eigener Erlaubniseinem oder mehreren VersicherernVersicherer, Provision im Beitrag27.270
Maklerin, Maklerdir als Kundinmeist der Versicherer, Courtage im Beitrag47.329
Versicherungsberaterin, -beraterdir als Kundinnur du, Honorar336

Insgesamt waren am 1. Oktober 2026 genau 179.065 Personen und Firmen im Vermittlerregister eingetragen. Das ist das öffentliche Verzeichnis aller zugelassenen Vermittler. Die Differenz zur Tabelle sind Vermittler, die Versicherungen nur als Zusatz zu einer Ware oder Dienstleistung anbieten.

Provision und Courtage meinen im Kern dasselbe: eine Vergütung vom Versicherer für einen vermittelten Vertrag. Courtage ist das Wort für Makler. Der Unterschied liegt nicht im Geldfluss, sondern im Auftrag.

Wer wie ein Makler auftritt, wird rechtlich wie ein Makler behandelt. Das schützt dich, wenn die Rolle im Gespräch nicht klar gesagt wird.

Wie viel Vergütung steckt in deinem Vertrag?

Die kurze Antwort: Bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen steht es in den Informationen, die du vor Vertragsschluss bekommst, meist im Produktinformationsblatt. Der Versicherer muss dort die einkalkulierten Abschlusskosten als Gesamtbetrag in Euro nennen.

Diese Pflicht steht in § 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung. Die Abschlusskosten sind die Kosten, die beim Abschluss entstehen. Darin steckt die Vergütung für die Vermittlung. Dazu kommen laufende Kosten, die als Anteil am Jahresbeitrag ausgewiesen werden.

Bei Renten- und Lebensversicherungen gibt es eine zweite Zahl: die Effektivkosten. Sie zeigen in Prozentpunkten, wie stark alle Kosten zusammen die Rendite bis zum Rentenbeginn drücken. Mit ihr kannst du zwei Angebote direkt vergleichen.

Wichtig ist das Timing. Bei Renten- und ähnlichen Policen richtet sich die Provision in der Regel nach der Beitragssumme, also nach allem, was du über die ganze Laufzeit einzahlen sollst. In den ersten Jahren wird darum weniger für dich angelegt.

Kündigst du früh, schützt dich § 169 VVG ein Stück weit. Dein Rückkaufswert muss mindestens so hoch sein, als wären die Abschlusskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt. Eine frühe Kündigung kostet trotzdem Geld.

Bei Haftpflicht, Hausrat oder Krankenzusatz gibt es diese Euro-Angabe nicht. Dort hilft nur die direkte Frage, wie die Vermittlung vergütet wird.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin und schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab. Wie die Vermittlung bezahlt wurde, hat sie nie gefragt.
  • Mit 31Sie verdient 3.850 Euro brutto, 2.500 Euro netto. Nach 1.600 Euro Fixkosten bleibt Geld übrig. Es liegt auf dem Tagesgeld.
  • Stell dir vor · 31Eine Bekannte, die Versicherungen vermittelt, bietet ihr eine private Rentenversicherung an: 100 Euro im Monat bis 67. Die Beratung kostet nichts.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa liest das Produktinformationsblatt. Dort stehen 1.800 Euro Abschlusskosten. Die Zahl ist eine Annahme im Beispiel.

Lisa rechnet. 100 Euro im Monat über 36 Jahre sind 43.200 Euro Beitragssumme. Die 1.800 Euro Abschlusskosten werden also auf eine sehr lange Laufzeit kalkuliert, fallen aber vor allem am Anfang an.

Dann fragt sie nach der Kündigung. Würde sie nach zwei Jahren aussteigen, müsste ihr Rückkaufswert so berechnet werden, als wären die 1.800 Euro auf fünf Jahre verteilt. Das sind 360 Euro pro Jahr, nach zwei Jahren also 720 Euro. Weitere Kosten und ein möglicher Abzug kommen dazu.

Lisa findet das nicht falsch. Ihre Bekannte nimmt sich Zeit und ist gut erreichbar. Aber jetzt weiß Lisa, was diese Zeit kostet. Und sie weiß, dass sich der Vertrag erst rechnet, wenn sie lange dabeibleibt.

Sie stellt drei Fragen: Wie hoch sind die Effektivkosten? Gibt es denselben Schutz mit niedrigeren Kosten? Und passt eine Bindung bis 67 zu einem Leben, in dem vielleicht Teilzeit oder eine Auszeit kommt?

Ist Honorarberatung die bessere Wahl?

Die kurze Antwort: Nicht automatisch. Honorarberatung trennt Rat und Verkauf sauber. Dafür zahlst du auch dann, wenn am Ende kein Vertrag steht.

Versicherungsberaterinnen und -berater brauchen eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung, kurz GewO. Sie dürfen sich nur von dir bezahlen lassen und keine Zuwendungen von Versicherern annehmen.

Sind mehrere Tarife gleich gut geeignet, müssen sie dir vorrangig einen anbieten, der ohne Provision zu haben ist. Solche Tarife heißen Nettotarife. Gibt es keinen, gilt eine Sonderregel.

Vermittelt die Beraterin einen Tarif mit eingerechneter Provision, muss der Versicherer diese Provision unverzüglich an dich weitergeben. Das steht in § 48c des Versicherungsaufsichtsgesetzes, kurz VAG.

In der Regel bekommst du eine Gutschrift auf einem Beitragskonto, die mit deinen künftigen Beiträgen verrechnet wird. Statt der Gutschrift ist auch ein dauerhaft niedrigerer Beitrag möglich.

Die Gutschrift ist doppelt gedeckelt: höchstens 80 Prozent der Provision und höchstens 80 Prozent der Beiträge aus den ersten fünf Jahren. Dasselbe gilt, wenn du vor Vertragsschluss eine Bescheinigung über die Honorarberatung vorlegst. Zwischen Beratung und Antrag dürfen dann höchstens sechs Monate liegen.

Der Haken liegt in der Zahl: Am 1. Oktober 2026 waren in ganz Deutschland 336 Versicherungsberaterinnen und -berater registriert. Wer eine sucht, braucht Geduld. Auch die Verbraucherzentralen vergleichen Versicherungen, gegen eine Gebühr und ohne Provision.

Der häufigste Denkfehler: „Wer Honorar nimmt, berät gut. Wer Provision bekommt, will nur verkaufen.“ Das Vergütungsmodell sagt etwas über den Anreiz, nicht über die Qualität. Gute und schwache Beratung gibt es auf beiden Wegen. Entscheidend ist, ob du siehst, wie bezahlt wird, und ob der Rat zu deinem Leben passt.

Für viele ist die Frage darum nicht Honorar oder Provision. Sie lautet: Wird mir offen gesagt, was der Vertrag kostet, und kann ich die Begründung nachvollziehen?

Darf dir jemand einen Teil der Provision abgeben?

Die kurze Antwort: Nein, nicht als Bargeld oder Rabatt neben dem Vertrag. Das verbietet § 48b VAG. Erlaubt sind kleine Geschenke bis 15 Euro je Vertrag und Kalenderjahr oder ein Vorteil, der dauerhaft in den Vertrag fließt.

Das Provisionsabgabeverbot gilt für Versicherer und für Vermittler. Verboten ist jede Zuwendung neben der Versicherungsleistung, etwa eine Provisionsabgabe, ein Rabatt auf Waren oder eine Dienstleistung, die mehr als geringwertig ist. Eine Vereinbarung, die davon abweicht, ist unwirksam.

Erlaubt ist ein anderer Weg: Die Vergütung wird dauerhaft genutzt, um deinen Beitrag zu senken oder die Leistung zu erhöhen. Dann landet der Vorteil im Vertrag selbst und nicht auf deinem Konto.

Wo steht, wie deine Beraterin bezahlt wird?

Die kurze Antwort: In der Erstinformation. Jede Vermittlerin und jeder Vermittler muss sie dir beim ersten Kontakt geben. Darin steht auch, wie die Vergütung gezahlt wird.

Die Pflicht steht in § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung. Die Erstinformation ist ein kurzes Blatt oder eine Seite im Netz. Diese Punkte gehören hinein:

  • ob die Person als Maklerin, Vertreterin oder Versicherungsberaterin tätig ist, und wie du das im Register prüfst,
  • die Registrierungsnummer,
  • ob sie dich berät,
  • ob du die Vergütung direkt zahlst oder ob sie als Provision im Beitrag steckt,
  • ob sie zusätzlich andere Zuwendungen bekommt,
  • an welche Schlichtungsstelle du dich bei Streit wenden kannst.

Prüfen kannst du die Angaben im Vermittlerregister unter vermittlerregister.info. Dort reicht die Registrierungsnummer aus der Erstinformation.

Dazu kommt die Beratungsdokumentation. Wer dich berät, muss deine Wünsche erfragen, den Rat begründen und das aufschreiben. So will es § 61 VVG. Verzichtest du schriftlich darauf, kann das später einen Anspruch auf Schadensersatz schwächen.

Tipp

Frag vor jedem Abschluss mit einem Satz: „Wie werden Sie für diesen Vertrag bezahlt, und wie hoch sind die Abschlusskosten in Euro?“ Eine gute Beraterin beantwortet das ohne Zögern. Notier dir die Antwort neben dem Datum.

Und wie verdienen wir an deiner Beratung?

Die kurze Antwort: Über Courtage. Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, zahlt uns der Versicherer eine Vergütung, die in deinem Beitrag steckt.

Die FemininFinance GmbH & Co. KG hat eine Erlaubnis als Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48. Eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittlerin nach § 34f GewO haben wir nicht.

Als Maklerin arbeiten wir in deinem Auftrag, nicht im Auftrag eines Versicherers. Bezahlt werden wir trotzdem vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Wir arbeiten auch mit Kooperationspartnerinnen und -partnern. Sie haben eine eigene Erlaubnis und sind selbst bei der IHK registriert. Vermitteln sie dir einen Vertrag, bekommen sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich.

Das heißt auch: Wir haben einen Anreiz, dass ein Vertrag entsteht. Das sagen wir lieber offen. Darum gilt bei uns: Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Manchmal ist der alte Vertrag die bessere Wahl. Alles Weitere steht auf So verdienen wir Geld.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Eine kostenlose Beratung gibt es nicht. Es gibt nur Beratung, bei der du siehst, wie sie bezahlt wird, und Beratung, bei der du es nicht siehst. Ich finde die Frage nach der Vergütung deshalb kein bisschen unhöflich. Sie zeigt mir, dass jemand verstehen will, bevor sie unterschreibt. Genau so sollte eine Entscheidung über zwanzig oder dreißig Jahre Beiträge beginnen.“

Dein Vertrag soll zu deinem Leben passen, nicht zu einer Vergütung. Je klarer du siehst, wer woran verdient, desto ruhiger kannst du entscheiden.

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was du in deinen Unterlagen findest. Für die meisten Verträge reicht ein ruhiger Blick, für wenige lohnt eine zweite Meinung.

1

Das kannst du so lassen

Du kennst die Rolle deiner Beraterin, die Abschlusskosten deiner Vorsorgeverträge sind ausgewiesen, und die Verträge passen noch zu deinem Leben. Dann ist alles in Ordnung, auch wenn eine Provision geflossen ist.

2

Wenn du nicht weißt, wer dich betreut

Fordere die Erstinformation an und prüf die Registrierungsnummer. Erst dann weißt du, in wessen Auftrag die Person für dich arbeitet.

3

Wenn du einen Vorsorgevertrag früh kündigen willst

Lass dir vorher den aktuellen Rückkaufswert nennen und vergleiche ihn mit deinen Einzahlungen. Prüf auch eine Beitragsfreistellung. Ein Teil der Abschlusskosten ist meist schon bezahlt.

4

Wenn du lieber selbst bezahlst

Such im Vermittlerregister nach Versicherungsberaterinnen und -beratern oder frag bei der Verbraucherzentrale. Vereinbare das Honorar vorher schriftlich.

5

Wenn du mit einer Vermittlung unzufrieden bist

Du kannst dich beim Versicherungsombudsmann kostenlos auch über Vermittler beschweren. Er gibt dann eine Empfehlung ab, an die der Vermittler nicht gebunden ist. Die Verjährung deiner Ansprüche wird dadurch aber nicht gehemmt. Behalte Fristen also selbst im Blick.

Was kosten dich deine Verträge wirklich?

Wir sehen uns deine Lebens-, Renten- und BU-Verträge an und zeigen dir, welche Kosten darin stecken und ob sie noch zu deinem Leben passen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Beratung beim Makler kostenlos?

Für dich gibt es meist keine eigene Rechnung. Die Maklerin oder der Makler bekommt vom Versicherer eine Courtage, und die ist in deinem Beitrag eingerechnet. Du zahlst also über den Beitrag mit.

Wo sehe ich, wie viel Provision in meiner Rentenversicherung steckt?

Meist im Produktinformationsblatt. Bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen muss der Versicherer die Abschlusskosten als Gesamtbetrag in Euro nennen. Bei Renten- und Lebensversicherungen stehen dort auch die Effektivkosten in Prozentpunkten.

Kann ich mit meiner Maklerin aushandeln, dass sie mir einen Teil der Courtage abgibt?

Nein. Das verbietet das Provisionsabgabeverbot in § 48b VAG. Erlaubt sind kleine Geschenke bis 15 Euro je Vertrag und Kalenderjahr oder ein Vorteil, der dauerhaft in den Vertrag fließt, etwa als niedrigerer Beitrag.

Was passiert mit der Provision, wenn mich eine Versicherungsberaterin berät?

Vermittelt sie einen Tarif mit eingerechneter Provision, muss der Versicherer diese an dich weitergeben. Du bekommst höchstens 80 Prozent als Gutschrift, gedeckelt auf 80 Prozent der Beiträge der ersten fünf Jahre. Die Gutschrift wird mit deinen Beiträgen verrechnet.

Woran erkenne ich, ob jemand Makler oder Vertreter ist?

An der Erstinformation, die du beim ersten Kontakt bekommst. Dort stehen Rolle und Registrierungsnummer. Mit der Nummer kannst du im Vermittlerregister unter vermittlerregister.info nachsehen.

Quellen: Statistik Versicherungsvermittlerregister, DIHK, Stand 01.10.2026, geprüft am 11.10.2026 · § 48b VAG, Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 34d GewO, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 2 VVG-InfoV, Informationspflichten bei Lebens- und BU-Versicherungen, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 48c VAG, Durchleitungsgebot, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Sinnvoll für Kinder und Enkelkinder sparen, Verbraucherzentrale, Stand 04.07.2025, geprüft am 11.10.2026

Geldanlage-Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über Geldanlage. Er ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Wir haben keine Erlaubnis nach § 34f GewO.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Vergütung offen ansprechen

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  • Die Abschlusskosten in Euro aus dem Informationsblatt gemeinsam anzuschauen, schafft Vertrauen, gerade bei langen Vorsorgeverträgen.
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