Unabhängige Beratung klingt nach einem Versprechen. Maklerin, Vertreter und Honorarberaterin klingen am Telefon fast gleich. Der Unterschied liegt woanders: in wessen Auftrag jemand arbeitet und wer ihn bezahlt.
Hier siehst du fünf Rollen nebeneinander. Und du bekommst drei Fragen, die im ersten Gespräch Klarheit schaffen.
Betrifft dich, wenn du deine Finanzen ordnen willst oder du Vermögen aufbauen willst.
Fokus
Dieser Artikel ordnet die Rollen ein. Wie viel Vergütung in einem Vertrag steckt, erklärt Wer verdient an deiner Beratung?. Was du bei Beratungsfehlern tust, steht in Makler, Vertreter, Honorarberatung: wer berät dich?. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidend ist nicht der Titel. Entscheidend ist, in wessen Auftrag jemand arbeitet und wer bezahlt.
- Versicherungsvertreter arbeiten für einen oder mehrere Versicherer. Versicherungsmakler arbeiten für dich als Auftraggeberin oder Auftraggeber. Bei beiden kann die Vergütung im Beitrag stecken.
- Versicherungsberater und Honorar-Finanzanlagenberater dürfen sich nur von dir bezahlen lassen. Das steht im Gesetz.
- Für Fonds und Vermögensanlagen braucht es eine Erlaubnis nach § 34f oder § 34h Gewerbeordnung. Eine reine Versicherungserlaubnis reicht dafür nicht.
- Welche Rolle jemand hat, steht in der Erstinformation und im Vermittlerregister.
So gehst du vor
- Erstinformation verlangen. Das ist ein Blatt mit Name, Rolle und Art der Vergütung. Du bekommst es beim ersten Kontakt in Textform.
- Im Register nachsehen. Im Vermittlerregister gibst du die Registrierungsnummer ein. Die Daten sind frei einsehbar.
- Drei Fragen stellen. Für wen arbeitest du? Wer bezahlt dich? Was passiert, wenn ich nichts abschließe?
- Vergütung im Vertrag finden. Wo sie steht, zeigt Wer verdient an deiner Beratung?.
- Bestehende Verträge zuordnen. Wer welchen Vertrag betreut, klärst du mit Makler, Vertreter, Honorarberatung.
Inhalt
- Wer berät in wessen Interesse?
- Warum klingen alle Rollen gleich?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wer zahlt wen? Die fünf Rollen im Überblick
- Ist kostenlose Beratung neutral?
- Welche drei Fragen klären das im ersten Gespräch?
- Und in wessen Interesse beraten wir?
- Welche Beratung passt zu dir?
- Häufig gestellte Fragen
Wer berät in wessen Interesse?
Die kurze Antwort: Das regelt das Gesetz für jede Rolle. Manche arbeiten im Auftrag eines Anbieters, manche in deinem. Und manche dürfen nur von dir Geld nehmen.
Die Regeln stehen in der Gewerbeordnung, kurz GewO. Das ist das Gesetz für gewerbliche Tätigkeiten. Für Versicherungen gilt § 34d GewO.
Versicherungsvertreterinnen und -vertreter sind von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, Verträge zu vermitteln. Arbeiten sie nur für Versicherer, die für sie haften, brauchen sie keine eigene Erlaubnis. Sie heißen dann gebundene Vertreter.
Versicherungsmaklerinnen und -makler übernehmen die Vermittlung für ihre Auftraggeberin oder ihren Auftraggeber. Das bist du.
Versicherungsberaterinnen und -berater beraten ohne wirtschaftlichen Vorteil von einem Versicherer. Sie dürfen sich nur von dir bezahlen lassen. Zuwendungen eines Versicherers dürfen sie nicht annehmen.
Für Geldanlagen gibt es zwei weitere Rollen. Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO vermitteln oder beraten zu Fonds und Vermögensanlagen. Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO beraten dazu nur gegen Honorar von dir.
Bekommt ein Honorar-Finanzanlagenberater doch eine Zuwendung, muss er sie sofort und ungemindert an dich weitergeben. Das ist nur erlaubt, wenn es die passende Anlage nicht ohne Zuwendung gibt. Quellen: §§ 34d, 34f und 34h GewO.
Warum klingen alle Rollen gleich?
Die kurze Antwort: Weil alle beraten. Der Unterschied steckt im Kleingedruckten: im Status und in der Vergütung.
In der Beratung sehe ich: Nach der Bezahlung der beratenden Person wird kaum gefragt. Kostenlose Beratung wirkt neutral, obwohl jemand zahlt. Und Makler, Vertreter und Honorarberater klingen von außen gleich. Das ist eine Beobachtung, keine Statistik.
Genau dafür gibt es die Erstinformation. Das sind Pflichtangaben beim ersten Geschäftskontakt nach § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung, kurz VersVermV.
- Name und Anschrift
- der Status: Makler, Vertreter, gebundener Vertreter oder Berater
- ob eine Beratung angeboten wird
- die Art der Vergütung: Zahlst du direkt, oder steckt eine Provision im Beitrag? Gibt es andere Zuwendungen?
- die Registrierungsnummer und wo du sie prüfen kannst
- Beteiligungen von mehr als 10 Prozent an einem Versicherer oder umgekehrt
Die Angaben müssen klar und in Textform kommen, also zum Beispiel als Brief, PDF oder E-Mail. Quelle: IHK Frankfurt am Main.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24 Lisa startet als Projektmanagerin. Sie schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 € Monatsrente ab. Wie die Person bezahlt wurde, fragt sie nicht.
- Mit 24 bis 30 Sie spart auf Tagesgeld. Mehr traut sie sich lange nicht zu.
- Im Beispiel jetzt · 31 Sie will mehr tun als sparen. Aber erst will sie verstehen, wer sie berät.
Stell dir vor, Lisa bekommt drei Gesprächsangebote. Eine Kollegin empfiehlt ihre Finanzberaterin. Im Netz findet sie einen Honorarberater. Und ihre Schwester schwört auf ihren Versicherungsmakler. Alle drei sagen: „Ich berate dich unabhängig.“
Lisa bittet alle drei um die Erstinformation. Die Finanzberaterin ist Finanzanlagenvermittlerin nach § 34f. Der Honorarberater hat eine Erlaubnis nach § 34h. Der Makler hat eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1.
Jetzt weiß Lisa, wer wen bezahlt. Zu Fonds dürfen nur die ersten beiden beraten. Fragen zu ihren Versicherungen kann sie mit dem Makler klären. Welche Person sie wählt, entscheidet sie selbst.
Wer zahlt wen? Die fünf Rollen im Überblick
Die kurze Antwort: Zwei Rollen dürfen nur von dir Geld nehmen. Bei den anderen kann die Vergütung vom Anbieter kommen.
| Rolle | Was sie tut | Geld vom Anbieter? | Gesetz |
|---|---|---|---|
| Versicherungsvertreter | vermittelt für einen oder mehrere Versicherer | ja, als Provision | § 34d Abs. 1 Nr. 1, gebunden: Abs. 7 GewO |
| Versicherungsmakler | vermittelt für dich als Auftraggeberin oder Auftraggeber | ja, als Courtage | § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO |
| Versicherungsberater | berät zu Versicherungen | nein, nur Honorar von dir | § 34d Abs. 2 GewO |
| Finanzanlagenvermittler | vermittelt oder berät zu Fonds und Vermögensanlagen | ja, muss offengelegt werden | § 34f GewO |
| Honorar-Finanzanlagenberater | berät zu Fonds und Vermögensanlagen | nein, Ausnahme wird an dich weitergegeben | § 34h GewO |
Provision und Courtage meinen beide eine Vergütung vom Anbieter. Provision ist das Wort beim Vertreter, Courtage beim Makler. Dass Zuwendungen bei Geldanlagen offengelegt werden müssen, schreibt auch die BaFin, die staatliche Finanzaufsicht.
Tipp
Such heute die Unterlagen zu einem deiner Verträge heraus. Steht dort eine Registrierungsnummer, gib sie im Vermittlerregister ein. Dann weißt du, welche Rolle die Person hat.
Ist kostenlose Beratung neutral?
Die kurze Antwort: Nein. Kostenlos heißt nur, dass du keine eigene Rechnung bekommst. Bezahlt wird trotzdem.
Bei Vermittlung gegen Provision oder Courtage zahlt der Anbieter. Das Geld steckt im Beitrag oder in den Kosten des Produkts. Bei Honorar zahlst du sichtbar, auch wenn am Ende kein Vertrag steht.
Kein Modell ist frei von Anreizen. Bei Provision liegt der Anreiz im Abschluss. Bei Honorar liegt er in der bezahlten Zeit. Wichtig ist, dass du den Anreiz kennst. Dann kannst du den Rat einordnen.

Samiras Blick
Samira Harkat
Beim Handwerker ist die Frage nach dem Preis normal. Bei der Finanzberatung fühlt sie sich unhöflich an. Dabei ist sie die wichtigste Frage im ganzen Gespräch. Kostenlos fühlt sich neutral an, weil keine Rechnung kommt. Bezahlt wird trotzdem, nur an einer Stelle, die du nicht siehst. Und solange Maklerin, Vertreter und Honorarberater für uns gleich klingen, prüfen wir den Rat statt die Rolle. Ich wünsche mir, dass diese Frage so selbstverständlich wird wie beim Handwerker. Sie ist kein Misstrauen. Sie ist Klarheit.
Welche drei Fragen klären das im ersten Gespräch?
Die kurze Antwort: Für wen arbeitest du? Wer bezahlt dich? Was passiert, wenn ich nichts abschließe?
- Für wen arbeitest du? Die Antwort zeigt den Status. Für einen Versicherer, für mehrere oder für dich.
- Wer bezahlt dich, und wie? Provision, Courtage oder Honorar. Bei Honorar frag vorher nach dem Betrag, am besten schriftlich.
- Was passiert, wenn ich nichts abschließe? Die Antwort zeigt, wie die Person mit einem „Behalten“ umgeht. Eine gute Beratung hält auch dieses Ergebnis aus.
Gleiche die Antworten mit der Erstinformation ab. Passen sie nicht zusammen, frag nach.
Und in wessen Interesse beraten wir?
Die kurze Antwort: Auch wir werden bezahlt. Wir sind Versicherungsmaklerin und bekommen Courtage vom Versicherer.
Wir haben eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermitteln wir dir einen Vertrag, steckt unsere Courtage im Beitrag. Eine Erlaubnis nach § 34f haben wir nicht. Zu Fonds und Vermögensanlagen beraten wir deshalb nicht.
Wie das bei uns genau läuft, auch mit unseren Kooperationspartner:innen, steht auf der Seite So verdienen wir Geld. Du sollst es wissen, bevor du mit uns sprichst.
Der häufigste Denkfehler: „Honorar ist immer besser als Provision.“ So einfach ist es nicht. Honorar macht die Kosten sichtbar. Es fällt aber auch an, wenn am Ende alles bleibt, wie es ist. Bei Provision zahlst du über den Beitrag. Welche Form zu dir passt, hängt davon ab, was du brauchst: eine Einschätzung, einen Vergleich oder einen Abschluss.
Welche Beratung passt zu dir?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was du brauchst. Die Rolle soll zu deiner Frage passen.
- Das kannst du so lassen: Du weißt bei jedem Vertrag, wer ihn betreut, in wessen Auftrag und wie die Person bezahlt wird. Dann reicht ein Blick bei jedem neuen Angebot.
- Wenn du Geld in Fonds anlegen willst: Achte auf eine Erlaubnis nach § 34f oder § 34h GewO.
- Wenn du eine Einschätzung ohne Abschluss willst: Versicherungsberater und Honorar-Finanzanlagenberater arbeiten gegen Honorar. Kläre den Betrag vorher.
- Wenn du Versicherungen vergleichen und abschließen willst: Eine Maklerin oder ein Makler arbeitet in deinem Auftrag. Frag, wie breit verglichen wird.
- Wenn du einem bestimmten Versicherer vertraust: Eine Vertreterin oder ein Vertreter kennt dessen Angebot genau. Frag, für welche Gesellschaften sie oder er arbeitet.
- Wenn die Rolle unklar bleibt: Bitte um die Erstinformation und prüfe die Registrierungsnummer.
Wer betreut deine Verträge? Lass es prüfen
Wir schauen mit dir, wer deine Verträge vermittelt hat und ob sie noch zu deinem Leben passen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
An der Erstinformation. Dort muss der Status stehen. Mit der Registrierungsnummer kannst du ihn im Vermittlerregister prüfen.
Ein Makler arbeitet in deinem Auftrag. Bezahlt werden kann er über die Courtage vom Versicherer. Frag, wie breit er vergleicht und wie er vergütet wird.
Das legt die Beraterin oder der Berater selbst fest. Du zahlst direkt. Lass dir den Betrag vorher schriftlich nennen.
Nur mit einer Erlaubnis nach § 34f oder § 34h GewO. Eine Erlaubnis nur nach § 34d reicht dafür nicht. Das siehst du in der Erstinformation oder im Register.
Unter vermittlerregister.info. Dort sind Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater eingetragen. Die Daten sind frei einsehbar.
Quellen: § 34d GewO, Fassung vom 27.12.2024 · § 34f GewO, Fassung vom 22.12.2023 · § 34h GewO, Fassung vom 22.12.2023 · IHK Frankfurt am Main: Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt nach § 15 VersVermV, Stand ohne Datum · DIHK: Vermittlerregister, Stand ohne Datum · BaFin: Anlageberatung, was Sie beachten sollten, Stand ohne Datum. Alle geprüft am 17.10.2026.
Geldanlage-Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über Geldanlage. Er ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Alle Beispiele dienen nur der Erklärung. Wir haben keine Erlaubnis nach § 34f GewO.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.
Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Die eigene Rolle im Erstgespräch
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Die eigene Vergütung von sich aus ansprechen, bevor jemand fragt. Das nimmt der Frage die Peinlichkeit.
- Bei Fragen zu Fonds ohne eigene Erlaubnis nach § 34f klar sagen, wo die eigene Erlaubnis endet, und weiterverweisen.
- Die Erstinformation kurz gemeinsam durchgehen statt sie nur zu übergeben.
