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Lebensentscheidungen: was Teilzeit und Umzug später kosten

Samira HarkatSamira HarkatStand: 17. Oktober 2026

Umzug, Kind, Teilzeit: Lebensentscheidungen treffen wir mit dem Herzen. Gerechnet wird danach, wenn überhaupt.

Die Rechnung kommt dann Jahre später, bei der Rente oder bei einer Trennung. Hier lernst du, wie du vorher rechnest. Ohne die Entscheidung kleinzureden.

Betrifft dich, wenn du in Teilzeit gehen willst, du mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammenziehst oder ihr heiraten wollt.

Fokus

Dieser Artikel zeigt das Muster hinter großen Entscheidungen. Die Einzelheiten stehen in eigenen Artikeln, zum Beispiel Der zweite Teil der Teilzeit-Entscheidung und Finanzplanung: welche Stufe zuerst kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede große Lebensentscheidung hat einen zweiten Teil: was sie kostet. Jetzt, in ein paar Jahren und im Ernstfall.
  • Deine gesetzliche Rente und dein Krankengeld hängen an deinem eigenen Bruttogehalt. Weniger Stunden heißt weniger Anspruch.
  • „Nur für ein paar Jahre“ ist eine Annahme. Rechne beide Fälle: den geplanten und den längeren.
  • Ob ihr verheiratet seid, ändert, was bei einer Trennung geteilt wird. Ohne Trauschein gibt es keinen Versorgungsausgleich.
  • Über Geld zu reden ist kein Misstrauen. Es gehört zur Entscheidung dazu.

So gehst du vor

  • Entscheidung aufschreiben. Was ändert sich: Stunden, Wohnort, Einkommen, wer zahlt was?
  • Drei Zeitpunkte rechnen. Jetzt, in fünf Jahren, bei Rente oder Trennung. Für Teilzeit hilft Der zweite Teil der Teilzeit-Entscheidung.
  • Reihenfolge prüfen. Wo deine Absicherung steht, zeigt Finanzplanung: welche Stufe zuerst kommt.
  • Als Paar sprechen. Wie ihr Kosten fair aufteilt, steht in Kosten aufteilen als Paar.
  • Eigenständig bleiben. Was du für dich allein regeln kannst, zeigt Finanziell unabhängig in der Ehe.
Inhalt
  1. Warum hat jede Lebensentscheidung finanzielle Folgen?
  2. Warum wird erst entschieden und dann gerechnet?
  3. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  4. Was kostet „nur zwei Jahre“, wenn es fünf werden?
  5. Was passiert mit der Rechnung bei einer Trennung?
  6. Wie sprecht ihr über Geld, ohne dass es kühl wird?
  7. Was tust du vor der nächsten großen Entscheidung?
  8. Häufig gestellte Fragen

Warum hat jede Lebensentscheidung finanzielle Folgen?

Die kurze Antwort: Weil Rente, Krankengeld und Absicherung an deinem eigenen Einkommen hängen. Und weil das Recht regelt, was in einer Partnerschaft geteilt wird und was nicht.

Deine gesetzliche Rente wächst über Entgeltpunkte. Das sind Punkte, die du jedes Jahr für dein Bruttogehalt bekommst. Verdienst du genau den Durchschnitt, gibt es einen Punkt.

Der Durchschnitt liegt 2026 vorläufig bei 51.944 € brutto im Jahr. Quelle: BMAS, Stand 08.10.2025. Ein Punkt bringt seit Juli 2026 42,52 € Monatsrente. Quelle: Deutsche Rentenversicherung.

Auch das Krankengeld berechnet sich aus deinem Gehalt. Das regelt § 47 SGB V, das Gesetz zur Krankenversicherung. Sinkt dein Gehalt, sinkt dein Schutz mit.

Mit kleinen Kindern arbeiten Mütter weit häufiger in Teilzeit als Väter. 2025 arbeiteten 73,7 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter sechs Jahren in Teilzeit. Bei den Vätern waren es 9,1 Prozent. Quelle: Destatis, Stand 23.07.2026.

Warum wird erst entschieden und dann gerechnet?

Die kurze Antwort: Weil die Entscheidung im Moment richtig wirkt. Die Kosten zeigen sich erst später.

In der Beratung sehe ich: Erst wird entschieden, dann gerechnet. Beim Umzug, beim Kind, bei der Teilzeit. Über Geld zu reden wirkt unromantisch. Und die Rechnung kommt Jahre später, bei der Rente oder bei einer Trennung. Das sind Beobachtungen, keine Statistik.

Dabei sehe ich zwei Wege hinein. Der eine: Man schlittert hinein. Es gibt keinen Tag, an dem jemand entscheidet. Es passiert einfach, Monat für Monat.

Der andere: Die Entscheidung ist in dem Moment wirtschaftlich sinnvoll. Eine Person verdient sehr gut, die andere tritt zurück. Und beide denken, das ist zeitlich begrenzt.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24 Lisa startet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 € Monatsrente ab.
  • Mit 24 bis 30 Sie spart auf Tagesgeld. Mehr traut sie sich lange nicht zu.
  • Im Beispiel jetzt · 31 Sie verdient 3.850 € brutto und 2.500 € netto im Monat. Laut Renteninformation bekommt sie später etwa 1.333 € gesetzliche Rente brutto.

Stell dir vor, Lisas Partner bekommt eine Stelle in einer anderen Stadt. Er verdient dort sehr gut. Lisa zieht mit und findet zunächst nur eine halbe Stelle. „Für zwei Jahre“, sagen beide.

Für den gemeinsamen Haushalt geht die Rechnung auf. Zusammen haben sie mehr Geld als vorher. Die beiden sind nicht verheiratet. Darüber haben sie nicht gesprochen.

Stell dir außerdem vor, aus zwei Jahren werden fünf. Nicht weil jemand es so beschließt. Sondern weil es gerade gut läuft.

Was kostet „nur zwei Jahre“, wenn es fünf werden?

Die kurze Antwort: In Lisas Beispiel kostet jedes Jahr mit halber Stelle rund 19 € Monatsrente, ein Leben lang. Aus zwei geplanten Jahren werden so rund 38 €, aus fünf rund 95 €.

Rechenbeispiel, vereinfacht. Angenommen, Lisa arbeitet vorher 40 Stunden und dann 20. Ihr Bruttogehalt halbiert sich auf 1.925 € im Monat. Gerechnet ist mit den Werten von 2026, ohne Rentenerhöhungen.

Geplant: 2 JahreTatsächlich: 5 Jahre
Weniger Bruttogehalt46.200 €115.500 €
Weniger Entgeltpunkterund 0,89rund 2,22
Weniger Monatsrente, bruttorund 38 €rund 95 €
Über 20 Jahre Rente, bruttorund 9.100 €rund 22.700 €

So ist gerechnet: Lisa verdient 46.200 € im Jahr. Geteilt durch 51.944 € sind das rund 0,89 Punkte. Mit halber Stelle bekommt sie nur die Hälfte.

Pro Jahr fehlen ihr also rund 0,44 Punkte. Mal 42,52 € sind das rund 19 € Monatsrente. Die 20 Jahre Rentenbezug sind eine Annahme für das Beispiel.

Tipp: Schreib bei deiner nächsten großen Entscheidung zwei Zahlen auf: die geplante Dauer und die doppelte. Rechne beide. Passt die längere auch, kannst du ruhiger entscheiden.

Was passiert mit der Rechnung bei einer Trennung?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, ob ihr verheiratet seid. Mit Trauschein werden Rentenanrechte aus der Ehezeit geteilt. Ohne Trauschein nicht.

In der Ehe gibt es den Versorgungsausgleich. Das heißt: Die Rentenanrechte, die beide in der Ehezeit erworben haben, werden bei einer Scheidung hälftig geteilt. Das regelt § 1 Versorgungsausgleichsgesetz.

Nach der Scheidung gilt aber auch: Jede und jeder sorgt grundsätzlich selbst für den eigenen Unterhalt. So steht es in § 1569 BGB. Unterhalt gibt es nur in den Fällen, die das Gesetz danach regelt.

Ohne Trauschein gibt es keinen Versorgungsausgleich. Für Lisa hieße das: Ihre fehlenden Punkte bleiben allein bei ihr. Einen Ausgleich müsst ihr dann selbst vereinbaren. Lass dich dazu von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten. Mehr dazu: Versorgungsausgleich und Kosten der Trennung.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

Ich glaube nicht, dass Paare zu wenig rechnen, weil sie leichtsinnig sind. Sie rechnen nicht, weil die Entscheidung in dem Moment richtig ist. Verdient eine Person sehr gut, ist es wirtschaftlich sinnvoll, dass die andere zurücktritt. Das Problem ist nicht die Entscheidung. Das Problem ist das Wort „vorübergehend“. Es erlaubt uns, das Ende nicht zu denken. Und manchmal gibt es gar keinen Moment der Entscheidung. Man schlittert hinein, Monat für Monat. Deshalb halte ich die Frage „Und wenn es länger dauert?“ für eine sehr liebevolle Frage. Sie nimmt beide ernst.

Wie sprecht ihr über Geld, ohne dass es kühl wird?

Die kurze Antwort: Mit drei Fragen, die beide betreffen. Dann geht es um euren gemeinsamen Plan und nicht um Misstrauen.

  1. Was ändert sich für jede und jeden von uns? Einkommen, Stunden, Rente, Absicherung. Nicht nur für den Haushalt.
  2. Was, wenn es länger dauert als geplant? Rechnet den längeren Fall mit.
  3. Wie gleichen wir aus, was eine oder einer verliert? Zum Beispiel über Beiträge zur Altersvorsorge der Person, die zurücktritt.

Wie ihr eure Finanzen als Paar baut, ohne dass jemand verliert, zeigt Finanzarchitektur: Bau dein eigenes Haus, auch zu zweit.

Der häufigste Denkfehler: „Das ist ja nur vorübergehend.“ Vielleicht. Aber die Rente rechnet nicht mit Absichten. Sie rechnet mit jedem Jahr, das tatsächlich so war. Wer „vorübergehend“ sagt, sollte auch sagen, bis wann. Und was passiert, wenn das Datum kommt.

Was tust du vor der nächsten großen Entscheidung?

Die kurze Antwort: Rechne vorher. Nicht um die Entscheidung zu verhindern, sondern um sie bewusst zu treffen.

  • Das kannst du so lassen: Ihr habt vorher gerechnet, auch den längeren Fall, und wisst, wie ihr ausgleicht. Dann reicht ein Blick einmal im Jahr.
  • Wenn du Stunden reduzierst: Rechne die Rente für den längeren Fall. Prüfe auch Krankengeld und Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Wenn du für den Job deiner Partnerin oder deines Partners umziehst: Klärt vorher, wie lange ihr mit einem Haupteinkommen plant und was danach gilt.
  • Wenn ein Kind kommt: Fristen und Reihenfolge stehen in Fristen rund um die Geburt.
  • Wenn ihr nicht verheiratet seid: Regelt Ausgleich und Absicherung selbst. Was im Todesfall fehlt, zeigt Unverheiratet mit Kind. Für Verträge lass dich anwaltlich beraten.
  • Wenn die Entscheidung schon Jahre her ist: Fang mit dem Stand von heute an. Renteninformation, Verträge, Rücklage.

Passt deine Absicherung noch zu deinem Leben?

Wir schauen mit dir, was sich durch deine Entscheidung geändert hat und welche Verträge noch passen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Kostet Teilzeit wirklich Rente?

Ja. Deine Entgeltpunkte hängen an deinem Bruttogehalt. Im Rechenbeispiel kostet Lisa jedes Jahr mit halber Stelle rund 19 € Monatsrente, ein Leben lang.

Werden Rentenansprüche bei einer Scheidung geteilt?

Ja, über den Versorgungsausgleich. Die Anrechte aus der Ehezeit werden hälftig geteilt. Die Einzelheiten klärt das Familiengericht.

Und wenn wir nicht verheiratet sind?

Dann gibt es keinen Versorgungsausgleich. Einen Ausgleich müsst ihr selbst vereinbaren. Lass dich dazu von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

Bekomme ich nach einer Scheidung Unterhalt?

Grundsätzlich sorgt nach der Scheidung jede und jeder selbst für sich. Unterhalt gibt es nur in den Fällen, die das Gesetz regelt. Lass dich dazu anwaltlich beraten.

Wann sollten wir über Geld reden?

Vor der Entscheidung. Dann könnt ihr noch gestalten. Danach könnt ihr nur noch reparieren.

Quellen: BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Stand 08.10.2025 · Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Stand 12.06.2026 · Destatis: Eltern, die Teilzeit arbeiten, Stand 23.07.2026 · § 1 VersAusglG · § 1569 BGB, Fassung vom 21.12.2007 · § 47 SGB V. Alle geprüft am 17.10.2026.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Lebensentscheidungen im Gespräch

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei jeder angekündigten Veränderung nach der geplanten Dauer fragen und den längeren Fall gleich mitrechnen.
  • Bei unverheirateten Paaren früh ansprechen, dass es keinen Versorgungsausgleich gibt.
  • Wenn möglich beide Partner an den Tisch holen, nicht nur die Person, die zurücktritt.

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