Du überlegst, deine Stunden zu reduzieren. Oder du hast es schon getan. Der erste Teil der Teilzeit-Entscheidung ist schnell gerechnet: weniger Stunden, weniger Gehalt, mehr Zeit.
Der zweite Teil steht auf keiner Gehaltsabrechnung. Er zeigt sich bei der Rente, beim Krankengeld, in der Berufsunfähigkeitsversicherung und beim Weg zurück in die volle Stelle.
Hier liest du die Teilzeit Folgen in Euro. Deine Entscheidung kann richtig bleiben. Du sollst nur wissen, was sie kostet.
Betrifft dich, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt du an die Rente denkst ihr heiratet
Das Wichtigste in Kürze
- Teilzeit senkt nicht nur dein Gehalt. Sie senkt auch Rentenpunkte, Krankengeld und eine mögliche Erwerbsminderungsrente, jeweils anteilig.
- Zehn Jahre auf halber Stelle mit Durchschnittsverdienst kosten nach heutigem Wert rund 212,60 Euro Monatsrente brutto, lebenslang.
- Wer unbefristet reduziert, hat kein Recht auf den Weg zurück in die volle Stelle. Den sichert nur die Brückenteilzeit oder eine schriftliche Vereinbarung.
- Deine Berufsunfähigkeitsversicherung passt sich nicht von selbst an. Was in deinem Vertrag zur Teilzeit steht, entscheidet im Leistungsfall.
- In der Ehe gleichen Zugewinn- und Versorgungsausgleich einen Teil aus, aber nur für die Ehezeit. Ohne Trauschein gibt es beides nicht.
So gehst du vor
- Entscheide zuerst, ob die Teilzeit befristet sein soll. Dann ist die Brückenteilzeit der sichere Weg. Was du dafür verhandelst, steht in Teilzeit und Wiedereinstieg.
- Rechne deine Rentenpunkte für die geplanten Jahre nach. Die Rechnung steht unten, ausführlich in Was Teilzeit deine Rente kostet.
- Schau in deine BU-Bedingungen, was dort zur Teilzeit steht: Die Teilzeitklausel in der BU.
- Frag deinen Arbeitgeber, wie dein Beitrag zur Betriebsrente vereinbart ist: als fester Betrag oder als Prozent vom Gehalt.
- Lass deine Verträge einmal gegen die neue Lage prüfen, in der Beratung.
Inhalt
- Was ist der zweite Teil der Teilzeit-Entscheidung?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet Teilzeit an Rente?
- Was passiert mit Krankengeld, BU und Erwerbsminderungsrente?
- Kommst du aus der Teilzeit wieder zurück in Vollzeit?
- Was gleicht eine Ehe aus, und was nicht?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was ist der zweite Teil der Teilzeit-Entscheidung?
Die kurze Antwort: Alles, was an deinem Gehalt hängt. In Deutschland ist fast jede Absicherung an dein Bruttogehalt gekoppelt. Sinkt das Gehalt, sinkt diese Absicherung mit, meist still und anteilig.
Du hast auf 30 Stunden reduziert, oder auf 20. Damit ändern sich zwei Größen: Es kommt weniger Geld rein, und du hast mehr Zeit. Den ersten Teil siehst du jeden Monat auf dem Konto. Den zweiten siehst du erst, wenn etwas passiert: im Alter, bei Krankheit, nach einer Trennung.
Du bist damit nicht allein. 2024 arbeiteten 49,5 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, bei Männern 13,9 Prozent. 28,8 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen reduzierten wegen der Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Teilzeit ist dabei keine schlechte Entscheidung. Oft ist sie die vernünftigste. Nur rechnet das System mit einem Lebenslauf, der geradeaus geht: Vollzeit, ohne Pause, bis zur Rente. Läuft dein Erwerbsleben anders, rechnet es trotzdem so weiter.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto im Monat. Ihre gesetzliche Rente schätzt die Renteninformation auf 1.333 Euro brutto.
- Stell dir vor · 31Lisa möchte von 40 auf 30 Stunden pro Woche reduzieren, für zehn Jahre (Annahme im Beispiel). Ihr Gehalt sinkt auf 2.887,50 Euro brutto.
- Im Beispiel jetzt · 31Bevor sie den Antrag stellt, will sie wissen, was die zehn Jahre über das Gehalt hinaus kosten.
Lisa rechnet zuerst das Offensichtliche. Ihr fehlen 962,50 Euro brutto im Monat, 11.550 Euro im Jahr. Das kann sie mit ihrem Budget abgleichen.
Dann rechnet sie die Rente. In Vollzeit verdient sie 46.200 Euro im Jahr. Gemessen am vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 sind das knapp 0,89 Entgeltpunkte, also Rentenpunkte, pro Jahr. In Teilzeit sind es knapp 0,67 Punkte.
Pro Jahr fehlen ihr 0,22 Punkte. Nach zehn Jahren sind es 2,22 Punkte. Nach heutigem Rentenwert sind das 94,55 Euro Monatsrente brutto, jeden Monat, ein Leben lang.
Bezieht Lisa ihre Rente 20 Jahre lang (Annahme im Beispiel), fehlen ihr zusammen rund 22.700 Euro brutto. Das ist eine vereinfachte Rechnung mit heutigen Werten, ohne Rentenerhöhungen und ohne Kindererziehungszeiten. Sie zeigt die Größenordnung, nicht den Cent.
Und dann kommt der Teil, an den Lisa nicht gedacht hat: ihr Krankengeld, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, ihr Weg zurück. Darum geht es in den nächsten Abschnitten.
Was kostet Teilzeit an Rente?
Die kurze Antwort: Für jedes Jahr Teilzeit sammelst du weniger Rentenpunkte, genau im Verhältnis zu deinem Gehalt. Bei Durchschnittsverdienst kosten zehn Jahre halbe Stelle rund 212,60 Euro Monatsrente.
So funktioniert die gesetzliche Rente: Verdienst du in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt, bekommst du einen Entgeltpunkt. 2026 liegt dieser Durchschnitt vorläufig bei 51.944 Euro brutto. Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Punkt 42,52 Euro Monatsrente wert.
Die Tabelle zeigt, was zehn Jahre Teilzeit bei Durchschnittsverdienst kosten. Gerechnet mit heutigen Werten, ohne Kindererziehungszeiten.
| Arbeitszeit für 10 Jahre | Punkte pro Jahr | Fehlende Punkte | Fehlende Monatsrente brutto |
|---|---|---|---|
| 75 Prozent | 0,75 | 2,5 | 106,30 € |
| 50 Prozent | 0,5 | 5 | 212,60 € |
| 25 Prozent | 0,25 | 7,5 | 318,90 € |
Diese Lücke ist kein Rechenfehler, sie ist das System. Deine Rente spiegelt dein Gehalt über das ganze Erwerbsleben.
Frauen ab 65 hatten 2025 eigene Alterseinkünfte von 18.233 Euro brutto im Jahr, Männer 28.473 Euro. Das sind 36 Prozent weniger. Mehr dazu in Warum Frauen weniger Rente bekommen.
Rechner: Was kostet Teilzeit bis zur Rente?
Hier rechnest du bald selbst nach: wie viele Rentenpunkte dir deine Teilzeit kostet, mit deinem Gehalt und deinen Jahren.
Wenn das Gehalt sehr klein wird
Die Grundrente ist ein Zuschlag für lange Versicherte mit kleinem Verdienst. Sie hilft nicht in jedem Fall. Jahre mit weniger als 0,3 Entgeltpunkten zählen nicht mit. 2026 entspricht das 15.583,20 Euro brutto im Jahr.
Minijobs ohne eigenen Rentenbeitrag zählen nicht als Grundrentenzeit. Und das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners wird angerechnet. Es kann den Zuschlag ganz streichen.
Liegst du mit der Teilzeit im Übergangsbereich, auch Midijob genannt, zahlst du geringere Beiträge. Deine Rentenpunkte werden trotzdem aus deinem tatsächlichen Verdienst berechnet.
Was mit deiner Betriebsrente passiert
Was du in der Betriebsrente schon angespart hast, bleibt dir. Eine Betriebsrente aus deinem eigenen Gehalt, die Entgeltumwandlung, behältst du immer.
Künftige Beiträge dürfen aber anteilig zur Arbeitszeit sinken. Ist dein Beitrag als Prozent vom Gehalt vereinbart, sinkt er mit dem Teilzeitgehalt automatisch. Einen festen Euro-Betrag kannst du selbst anpassen.
Dazu kommt ein leiser Effekt: Umgewandeltes Gehalt ist beitragsfrei. Dadurch sinkt deine gesetzliche Rente ein Stück. Später fallen auf die Betriebsrente Steuern sowie Kranken- und Pflegebeiträge an.
Wenn du verbeamtet bist
Für Beamtinnen und Beamte des Bundes zählen Teilzeitjahre nur anteilig als ruhegehaltfähige Dienstzeit. Zehn Jahre auf halber Stelle bringen so viel wie fünf volle Jahre. Die Länder regeln das in eigenen Gesetzen.
Kleine Beiträge, die ab 2027 mehr wiegen
Ab 2027 gilt die neue geförderte private Altersvorsorge, unter anderem mit dem Altersvorsorgedepot. Bundestag und Bundesrat haben sie 2026 beschlossen. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro drauf.
Wer 30 Euro im Monat einzahlt, bekommt also 180 Euro Grundzulage im Jahr. Schon 25 Euro im Monat bringen die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind.
Gerade wenn das Gehalt kleiner wird, ist das ein Hebel. Ein kleiner Betrag bekommt prozentual viel dazu.
Was passiert mit Krankengeld, BU und Erwerbsminderungsrente?
Die kurze Antwort: Krankengeld und Erwerbsminderungsrente sinken mit deinem Teilzeitgehalt. Deine private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt, wie sie ist. Ob sie in Teilzeit gut passt, steht in deinem Vertrag.
Krankengeld
Krankengeld ist der Lohnersatz der Krankenkasse, wenn du länger krank bist. Es rechnet sich aus deinem aktuellen Gehalt. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt entsprechend weniger. Das gilt auch, wenn du vorher viele Jahre Vollzeit gearbeitet hast.
Für Lisa heißt das: Ihr Krankengeld sinkt mit, ihre Fixkosten von 1.600 Euro bleiben. Je kleiner das Gehalt, desto enger wird diese Rechnung.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente zahlt die Rentenversicherung, wenn du aus gesundheitlichen Gründen kaum noch arbeiten kannst. Sie rechnet mit deinen Entgeltpunkten. Was am Ende kommt, zeigt Erwerbsminderungsrente: wie viel wirklich kommt.
Jahre in Teilzeit senken diese Rente doppelt. Einmal direkt. Und einmal über die Zurechnungszeit: Die Rentenversicherung tut so, als hättest du weitergearbeitet, bei Rentenbeginn 2026 bis 66 Jahre und 3 Monate. Bewertet wird diese Zeit aber mit deinem bisherigen Durchschnitt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Deine Berufsunfähigkeitsversicherung ändert sich nicht, wenn du reduzierst. Lisas 1.500 Euro bleiben versichert. Die Frage ist eine andere: Wie wird Berufsunfähigkeit beurteilt, wenn du nur noch 30 Stunden arbeitest?
Die Rechtslage dazu ist uneinheitlich. Stiftung Warentest hat diesen Punkt 2026 deshalb gar nicht bewertet. Umso mehr zählt, was in deinem eigenen Vertrag zur Teilzeit steht.
Schließt du eine BU erst in Teilzeit oder Elternzeit ab, ist die versicherbare Rente meist an dein aktuelles Einkommen gebunden. Sie fällt dann klein aus.
Die Nachversicherungsgarantie hilft, die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen, etwa bei der Geburt eines Kindes. Sie gilt oft nur innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis. Mehr dazu in Die Nachversicherungsgarantie.
Tipp
Such in deinen BU-Bedingungen nach dem Wort „Teilzeit“. Steht dort nichts, frag schriftlich nach, wie deine Tätigkeit in Teilzeit bewertet wird. Die Antwort heftest du zum Vertrag.
Arbeitslosengeld
Hier gibt es eine Regel zu deinen Gunsten. Hast du deine Arbeitszeit nicht nur vorübergehend um mindestens 5 Stunden auf unter 80 Prozent einer Vollzeitstelle gesenkt, bleibt diese Teilzeit bei der Berechnung des Arbeitslosengelds außen vor.
Bedingung: Du hast in den letzten dreieinhalb Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate am Stück mit mehr Stunden gearbeitet. Lisa erfüllt das in den ersten drei Jahren ihrer Teilzeit: 30 von 40 Stunden sind 75 Prozent und 10 Stunden weniger. So steht es in § 150 Abs. 2 SGB III.
Ähnlich werden Zeiten mit Elterngeld, mit einem Kind unter drei Jahren oder in Pflegezeit ausgeklammert, wenn dein Verdienst deshalb kleiner war.
Kommst du aus der Teilzeit wieder zurück in Vollzeit?
Die kurze Antwort: Nur, wenn du das vorher regelst. Wer unbefristet reduziert, hat keinen Anspruch, später wieder aufzustocken.
Für eine unbefristete Teilzeit brauchst du mehr als 6 Monate im Betrieb, und dein Arbeitgeber muss mehr als 15 Beschäftigte haben. Den Antrag stellst du in Textform spätestens 3 Monate vorher.
Antwortet der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich, gilt die Verringerung als vereinbart.
Der Haken: Dieses Recht geht nur in eine Richtung. Eine neue Verringerung ist außerdem erst 2 Jahre nach der letzten Entscheidung möglich.
Sicher zurück kommst du mit der Brückenteilzeit. Du reduzierst für 1 bis 5 Jahre und kehrst danach automatisch zur alten Arbeitszeit zurück. Voraussetzung sind mehr als 45 Beschäftigte und mehr als 6 Monate im Betrieb.
Bei 46 bis 200 Beschäftigten darf der Arbeitgeber ablehnen, wenn schon eine bestimmte Zahl anderer in Brückenteilzeit ist. Lisas zehn Jahre passen nicht in eine Brückenteilzeit. Für die Rückkehr danach bräuchte sie eine schriftliche Vereinbarung.
In der Elternzeit gilt ein eigenes Recht. Du kannst für mindestens 2 Monate 15 bis 32 Wochenstunden arbeiten, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat und du länger als 6 Monate dort bist.
Der häufigste Denkfehler: „Wenn es nicht mehr passt, stocke ich einfach wieder auf.“ Bei einer unbefristeten Teilzeit entscheidet darüber dein Arbeitgeber, nicht du. Das Gesetz schützt den Weg in die Teilzeit, nicht den Weg zurück. Planst du nur eine Phase, gehört das Enddatum in den Antrag.
Solange du in Teilzeit bist, gilt: Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden. Gehalt und andere teilbare Leistungen stehen dir mindestens anteilig zu. Anteilig heißt aber auch: weniger Stunden, weniger Leistung.
Was gleicht eine Ehe aus, und was nicht?
Die kurze Antwort: In der Ehe teilt das Recht bei einer Scheidung, was beide während der Ehe aufgebaut haben. Lücken vor und nach der Ehe bleiben. Ohne Trauschein gibt es diesen Ausgleich nicht.
Reduziert eine Person, damit die andere voll arbeiten kann, baut sie weniger Vermögen und weniger Rente auf. Im gesetzlichen Güterstand gleicht der Zugewinnausgleich das beim Vermögen aus: Wer weniger dazugewonnen hat, erhält die Hälfte der Differenz.
Bei der Rente übernimmt das der Versorgungsausgleich. Die Rentenanrechte aus der Ehezeit werden geteilt. Wer in der Ehe wegen der Kinder weniger eingezahlt hat, profitiert meist davon. Ausgeglichen wird aber nur die Ehezeit.
Lebt ihr ohne Trauschein zusammen, greift keiner dieser Ausgleiche. Dann trägt die Person in Teilzeit ihre Lücke allein, auch wenn die Teilzeit eine gemeinsame Entscheidung war.
Darum lohnt ein Blick auf euer Geld im Alltag. Ein Weg: gemeinsame Fixkosten im Verhältnis der Einkommen teilen, und jede Person baut ihre eigene Altersvorsorge auf. Wie das praktisch geht, steht in Geld in der Partnerschaft.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Wenn mir jemand sagt, ich gehe in Teilzeit, frage ich nicht, ob das richtig ist. Ich frage, wer die Rechnung bezahlt. Oft ist es eine gemeinsame Entscheidung, deren Kosten eine Person allein trägt: bei der Rente, beim Krankengeld, nach einer Trennung. Paare können die Lücke bewusst ausgleichen, mit einem Beitrag zur Vorsorge der Person, die reduziert. Das ist kein Misstrauen. Das ist eine faire Rechnung.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was du in deinen Unterlagen findest. Für jede Lücke hast du drei Wege: absichern, mit einer Rücklage puffern oder bewusst in Kauf nehmen.
1
Das kannst du so lassen
Deine Teilzeit ist als Brückenteilzeit befristet, deine BU regelt die Teilzeit, und deine Betriebsrente läuft weiter. Dann trägt dein Plan. Prüfe nur einmal im Jahr deine Renteninformation.
2
Wenn du unbefristet reduzieren willst
Frag deinen Arbeitgeber zuerst nach einer Brückenteilzeit oder einer schriftlichen Rückkehr-Vereinbarung. Geht beides nicht, entscheide bewusst. Dann rechne mit Teilzeit bis auf Weiteres, nicht nur für ein paar Jahre.
3
Wenn deine BU zur Teilzeit nichts sagt
Lass die Bedingungen prüfen, bevor du reduzierst. Ein neuer Vertrag ist dafür nicht nötig. Oft hilft schon zu wissen, wo die Lücke liegt.
4
Wenn die Rentenlücke dich stört
Leg fest, welcher Betrag die fehlenden Punkte ausgleichen soll. Ab 2027 bekommen schon kleine Beiträge in der geförderten privaten Altersvorsorge eine hohe Zulage. Lebt ihr als Paar, kann dieser Beitrag auch aus dem gemeinsamen Topf kommen.
5
Wenn ihr eine Immobilie plant
Rechnet die Teilzeit vor dem Kauf ein. Die Verbraucherzentrale rät, Kinderwunsch, geplante Teilzeit und mögliche Pflegefälle vorher zu prüfen. Die Rate muss auch mit dem kleineren Gehalt tragbar sein.
Was kostet deine Teilzeit bei Rente, Krankengeld und BU?
Wir legen deine Teilzeit neben deine Verträge und zeigen dir, wo bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und im Alter Geld fehlt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das hängt von deinem Gehalt und den Jahren ab. Bei Durchschnittsverdienst kosten zehn Jahre auf halber Stelle 5 Entgeltpunkte. Nach dem Rentenwert ab Juli 2026 sind das rund 212,60 Euro Monatsrente brutto, lebenslang.
Nur wenn du das vorher regelst. Die unbefristete Teilzeit nach § 8 TzBfG gibt dir kein Recht auf den Weg zurück. Mit einer Brückenteilzeit für 1 bis 5 Jahre kehrst du automatisch zur alten Arbeitszeit zurück.
Ja. Krankengeld rechnet sich aus deinem aktuellen Gehalt. Arbeitest du in Teilzeit, bekommst du entsprechend weniger, auch wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast.
Die vereinbarte Rente bleibt gleich. Wichtig ist, wie dein Vertrag Berufsunfähigkeit in Teilzeit beurteilt, denn die Rechtslage dazu ist uneinheitlich. Lass die Bedingungen prüfen, bevor du reduzierst.
Nur zum Teil. In der Ehe werden bei einer Scheidung Zugewinn und Rentenanrechte aus der Ehezeit geteilt. Lücken vor und nach der Ehe bleiben. Ohne Trauschein gibt es diesen Ausgleich nicht.
Quellen: § 8 TzBfG, Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 47 SGB V, Höhe und Berechnung des Krankengeldes, dejure.org, und § 150 SGB III, Bemessungszeitraum, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert, Bundesregierung, Stand 01.06.2026, geprüft am 11.10.2026 · Rentenanpassung 2026, Deutsche Rentenversicherung, Stand 12.06.2026, und Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, geprüft am 11.10.2026 · Alterseinkünfte nach Geschlecht sowie Gender Pension Gap, Statistisches Bundesamt, Stand 09.04.2026, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeitsversicherung im Test, Stiftung Warentest, Stand 15.09.2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Teilzeit und Absicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Der Moment, in dem eine Kundin oder ein Kunde von Teilzeit erzählt, ist ein guter Anlass für einen gemeinsamen Blick auf BU-Bedingungen und Krankentagegeld.
- Bei Paaren hilft die Frage, wer die Rentenlücke der Teilzeit trägt. Oft ist es ein Gespräch, das beide noch nie geführt haben.
- Ab 2027 lohnt der Hinweis auf die neuen Zulagen der geförderten Altersvorsorge, gerade bei kleinen Beiträgen.
