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Ein Haus teilt sich in zwei Hälften, dazwischen eine Waage, als Symbol für die Kosten einer Trennung

Kosten der Trennung: die Rechnung für deinen Neustart

Samira HarkatSamira HarkatStand: 16. Oktober 2026

Aus einem Haushalt werden zwei. Die Kosten der Trennung kommen nicht als eine Rechnung, sondern in vielen kleinen. Und erst dann kann sich zeigen, wie sehr der Alltag am Geld der anderen Person hing.

Hier rechnest du an einem Beispiel mit Kind im Wechselmodell nach, was der Neustart kosten kann. Einmal verheiratet, einmal ohne Trauschein.

Betrifft dich, wenn ihr euch trennt ihr zusammenzieht ihr Kinder habt

Fokus

Dieser Artikel rechnet die Kosten des Neustarts durch. Wie Unterhalt berechnet wird, steht im Artikel Unterhalt 2026: Kind, Trennung und nach der Scheidung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Trennung kostet auf vier Ebenen: Geld, Organisation, Kraft und Zeit. Nur das Geld kannst du vorher planen.
  • Im Beispiel braucht der Neustart grob gerechnet rund drei Nettogehälter. Mit Scheidung etwas mehr.
  • Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Du darfst sie in drei Raten zahlen.
  • Auch im Wechselmodell kann Kindesunterhalt anfallen, etwa wenn die Einkommen unterschiedlich sind.
  • Die Rente wird nur in einer Ehe geteilt. Ohne Trauschein gibt es keinen Ausgleich.

So gehst du vor

  • Eigene Monatsrechnung aufstellen. Schreib auf, was du allein zahlen müsstest. Nicht deinen Anteil, sondern den ganzen Betrag.
  • Einmalkosten schätzen. Kaution, Umzug, Ausstattung und Beratung. Rechne mit der Miete, die in deiner Gegend üblich ist.
  • Unterhalt verstehen. Wie er berechnet wird, zeigt der Artikel Unterhalt 2026: Kind, Trennung und nach der Scheidung.
  • Verträge durchgehen. Wer ist im Vertrag eingetragen, wer zahlt, wer bekommt das Geld? Was beim Bezugsrecht zählt, steht im Artikel Bezugsrecht nach der Trennung.
  • Rente mitdenken. Wie die Teilung in der Ehe läuft, erklärt der Artikel Versorgungsausgleich 2026: Rente bei Scheidung teilen.
Inhalt
  1. Was kostet eine Trennung wirklich?
  2. Was ändert sich, wenn ihr verheiratet seid?
  3. Wer zahlt im Wechselmodell für das Kind?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. Wie viel braucht Lisa für den Neustart?
  6. Wie findest du Verträge, die noch auf die andere Person laufen?
  7. Was heißt das für dich?
  8. Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Trennung wirklich?

Die kurze Antwort: Das hängt von deinem Fall ab. Klar ist: Jede geteilte Rechnung zahlst du danach allein.

Es hilft, die Folgen in vier Ebenen zu sortieren:

  • Geld: Neue Miete, neue Verträge, einmalige Kosten wie Kaution und Umzug.
  • Organisation: Wer holt das Kind ab? Passt deine Arbeitszeit noch? Wer kümmert sich um welche Aufgabe?
  • Kraft: Eine Trennung kostet Nerven. Dann kann es schwerfallen, gut zu entscheiden oder im Job mehr zu leisten.
  • Zeit: Bis sich alles eingespielt hat, können Monate vergehen. Manche Folgen bleiben lange.

Nur die erste Ebene kannst du heute schon vorbereiten. Ist das Geld geklärt, bleibt Kraft für den Rest.

Ein großer Posten ist die Mietkaution. Das ist Geld, das du dem Vermieter als Sicherheit gibst. Sie darf höchstens dreimal die Nettokaltmiete sein, also die Miete ohne Nebenkosten. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Quelle: § 551 BGB, Stand: 16.10.2026.

Was ändert sich, wenn ihr verheiratet seid?

Die kurze Antwort: Mit Trauschein kommen ein Gerichtsverfahren und die Teilung der Rente dazu.

Verheiratet: Eine Scheidung geht nur über das Familiengericht. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen nennt mindestens 1.200 € für Gericht und Anwalt zusammen. Je höher Einkommen und Vermögen, desto teurer. Quelle: Justiz NRW, Stand: 16.10.2026.

Dazu kommt der Versorgungsausgleich. Das ist die Teilung der Rentenansprüche aus der Ehezeit. Grundsätzlich wird jeder Anspruch, der in der Ehe entstanden ist, zwischen beiden geteilt. Quelle: § 1 VersAusglG, Stand: 16.10.2026.

Nicht verheiratet: Es gibt kein Scheidungsverfahren. Es gibt aber auch keinen Versorgungsausgleich. Hast du für die Familie weniger gearbeitet, fehlt dir dieser Teil der Rente. Niemand gleicht ihn aus.

Wer zahlt im Wechselmodell für das Kind?

Die kurze Antwort: Das hängt vom Einzelfall ab. Auch im Wechselmodell kann Kindesunterhalt anfallen, etwa wenn die Einkommen unterschiedlich sind.

Im Wechselmodell lebt das Kind etwa gleich lang bei beiden Eltern. Beide tragen also im Alltag Kosten. Das heißt aber nicht automatisch, dass kein Geld fließt. Im Wechselmodell haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen. Quelle: BGH, Beschluss vom 12.03.2014, XII ZB 234/13, laut Verlag Dr. Otto Schmidt, Stand: 12.04.2016. Wie viel, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.

Zum Vergleich das übliche Modell: Das Kind lebt vor allem bei einem Elternteil. Dann zahlt der andere Elternteil Unterhalt. Wer arbeitet, dem müssen dabei mindestens 1.450 € im Monat bleiben. Das heißt Selbstbehalt. Quelle: Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2026.

Lass dich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht beraten. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24 Lisa startet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die Rente beträgt 1.500 € im Monat.
  • Mit 27 Stell dir vor, Lisa zieht mit ihrem Partner zusammen. Er verdient mehr. Deshalb zahlt er den größeren Teil der Miete.
  • Mit 28 Stell dir vor, die beiden bekommen ein Kind. Nach der Elternzeit arbeitet Lisa wieder Vollzeit.
  • Im Beispiel jetzt · 31 Lisa verdient 3.850 € brutto und 2.500 € netto. Ihr Anteil an den Fixkosten liegt bei 1.600 €. Angenommen, davon sind 900 € Miete. Stell dir vor, die beiden trennen sich. Das Kind lebt im Wechselmodell, eine Woche hier, eine Woche dort.

Erst jetzt sieht Lisa, was der Partner still mitgetragen hat. Die Wohnung war nur bezahlbar, weil er mehr gab.

Wie viel braucht Lisa für den Neustart?

Die kurze Antwort: Grob gerechnet rund 7.200 € ohne Trauschein und rund 8.700 € mit Scheidung. Das sind knapp drei bis rund dreieinhalb Nettogehälter.

Schritt 1: der Monat. Lisa mietet allein eine kleine Wohnung mit Kinderzimmer. Angenommen: 900 € kalt und 1.150 € warm. Auch die Mehrkosten für Strom, Internet und Versicherungen sind angenommen.

Posten pro MonatVorherNachher
Netto2.500 €2.500 €
Miete warm900 €1.150 €, angenommen
Strom und Internet alleingeteiltplus 60 €, angenommen
Hausrat und Haftpflicht alleingeteiltplus 20 €, angenommen
Fixkosten gesamt1.600 €1.930 €
Bleibt übrig900 €570 €

Rechenweg: 1.600 € plus 250 € Miete plus 60 € plus 20 € sind 1.930 €. 2.500 € minus 1.930 € sind 570 €.

Für Essen, Kleidung und Alltag mit Kind setzt Lisa angenommen 650 € an. 570 € minus 650 € ergibt 80 € Minus im Monat. Sparen kann sie so nicht mehr.

Schritt 2: die Einmalkosten.

EinmaligOhne TrauscheinVerheiratet
Kaution: dreimal 900 € kalt2.700 €2.700 €
Ein Monat alte Miete doppelt900 €900 €
Umzug, angenommen600 €600 €
Möbel und Kindersachen doppelt, angenommen1.500 €1.500 €
Beratung durch Anwältin oder Anwalt, angenommen500 €–
Scheidung, Lisas Anteil, angenommen–2.000 €
Summe einmalig6.200 €7.700 €

Die 2.000 € für die Scheidung sind eine Annahme für das Beispiel. Belegt ist nur der Mindestwert der Justiz NRW: rund 1.200 € für Gericht und Anwalt zusammen.

Schritt 3: die Zeit. Angenommen, es dauert zwölf Monate, bis sich alles eingespielt hat. 80 € mal 12 sind 960 €.

Ergebnis: 6.200 € plus 960 € sind 7.160 €. Mit Scheidung sind es 7.700 € plus 960 €, also 8.660 €. Geteilt durch 2.500 € Netto sind das knapp drei oder rund dreieinhalb Nettogehälter.

Unterhalt und Kindergeld sind hier nicht eingerechnet. Bis der Unterhalt geklärt ist, kann es Monate dauern. Planen kann Lisa damit am Anfang nicht.

Wie findest du Verträge, die noch auf die andere Person laufen?

Die kurze Antwort: Mit einer Liste in drei Spalten.

Schreib jeden Vertrag auf: Versicherungen, Konten, Altersvorsorge, Miete, Strom. Trag ein, wer im Vertrag steht, wer zahlt und wer das Geld bekommt. Jede Zeile mit dem Namen der anderen Person ist eine Aufgabe für später.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

Ich sehe es so: Abhängigkeit bleibt im Alltag leicht unsichtbar. Sichtbar wird sie am Tag der Trennung. Plötzlich sind es zwei Haushalte, und vom Gehalt bleibt wenig übrig. Dann schaue ich auf Verträge, die noch auf die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner laufen. Und auf Bezugsrechte mit dem alten Namen. Die Rente gehört für mich immer mit auf den Tisch. Der Versorgungsausgleich wirkt über Jahrzehnte.

Ein Denkfehler: „Im Wechselmodell zahlt keiner Unterhalt.“ Auch im Wechselmodell kann Kindesunterhalt anfallen, etwa wenn die Einkommen unterschiedlich sind. Wie viel, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.

Was heißt das für dich?

Die kurze Antwort: Rechne deinen Neustart einmal allein durch. Dann weißt du, wo du stehst.

  • Das kannst du so lassen: Du könntest deine Fixkosten allein tragen, und deine Rücklage deckt die Einmalkosten aus deiner eigenen Rechnung.
  • Wenn deine Fixkosten nur mit dem Geld der anderen Person passen: Dann rechne deine Wohnung einmal allein durch. So siehst du, wie groß die Abhängigkeit ist.
  • Wenn ihr nicht verheiratet seid und du weniger arbeitest: Dann fehlt dir später Rente, und nichts gleicht das aus. Kläre, wie du diese Lücke selbst schließt.
  • Wenn ihr verheiratet seid: Plane Kosten für Gericht und Anwalt ein. Lass dir den Versorgungsausgleich in deinem Fall erklären.
  • Wenn Verträge noch auf die andere Person laufen: Dann ändere Bezugsrecht und Versicherungsnehmer, sobald es rechtlich geht.

Laufen deine Verträge noch auf den alten Namen?

Nach einer Trennung lohnt ein Blick auf alle Verträge. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?

Nein. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Wir sind nicht verheiratet. Wird meine Rente trotzdem geteilt?

Nein. Den Versorgungsausgleich gibt es nur bei einer Scheidung. Ohne Trauschein behält jede Seite ihre eigene Rente.

Was kostet eine Scheidung mindestens?

Die Justiz NRW nennt mindestens 1.200 € für Gericht und Anwalt zusammen. Mit höherem Einkommen und Vermögen wird es teurer.

Bekomme ich im Wechselmodell Unterhalt für das Kind?

Das kann sein, etwa wenn die Einkommen unterschiedlich sind. Wie viel, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht.

Wie viel Rücklage brauche ich für eine Trennung?

Rechne deinen eigenen Fall durch. Im Beispiel von Lisa sind es grob gerechnet rund drei Nettogehälter. Deine Rücklage richtet sich nach dem teuersten Ereignis in deinem Leben, nicht nach der Summe aller.

Quellen: § 551 BGB · § 1 VersAusglG · OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2026 · Justiz NRW: Scheidung und Folgesachen · Verlag Dr. Otto Schmidt: Kindesunterhalt bei Wechselmodell, zu BGH XII ZB 234/13, Stand 12.04.2016. Alle geprüft am 16.10.2026.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Kosten der Trennung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Die Frage „Könntest du deine Wohnung allein zahlen?“ kann mehr öffnen als eine lange Bedarfsanalyse.
  • Bei Paaren ohne Trauschein lohnt ein Blick auf die Rente der Person, die weniger arbeitet.
  • Eine Liste mit Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsrecht zeigt alte Namen schnell.

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