Die Trennung ist ausgesprochen, und plötzlich soll alles gleichzeitig passieren: eine Wohnung finden, Geld ordnen, mit Familie reden, funktionieren. Für die ersten Schritte nach der Trennung brauchst du keinen klaren Kopf für alles. Du brauchst eine Reihenfolge.
Hier bekommst du einen Fahrplan für vier Wochen. Jede Woche hat ein Thema und wenige Handgriffe. Du erfährst, was wirklich nicht warten kann, und was du guten Gewissens liegen lassen darfst.
Betrifft dich, wenn ihr euch trennt du allein erziehst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest
Das Wichtigste in Kürze
- In den ersten vier Wochen zählen vier Dinge: Geld zum Leben, Unterlagen, Verträge und der Unterhalt. Scheidung, Hausverkauf und Rentenausgleich dürfen warten.
- Leg den Trennungstag schriftlich fest und sichere Kontoauszüge. Du darfst Auskunft über das Vermögen an diesem Tag verlangen.
- Ab dem Getrenntleben haftest du nicht mehr für neue Alltagseinkäufe deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin. Ein gemeinsames Konto bleibt trotzdem ein Risiko, solange es läuft.
- Trennungsunterhalt gibt es für die Vergangenheit erst ab dem Monat, in dem du ihn schriftlich einforderst oder Auskunft verlangst.
- Solange kein Scheidungsantrag gestellt ist, erbt dein Ehepartner weiter mit, und ein altes Bezugsrecht gilt weiter, bis du es änderst.
So gehst du vor
- Nimm dir für jede Woche nur ihr Thema vor. Die Liste unter „Was tust du jetzt?“ zeigt dir, wo du stehst.
- Prüf deine Privathaftpflicht und deine Hausratversicherung. Warst du familienversichert, lies Krankenversicherung nach der Trennung.
- Wenn ihr keine Kinder habt, lies danach Trennung ohne Kinder. Mit Kindern: Trennung mit Kindern.
- Bau dir ein eigenes Kontenmodell auf: Kontenmodell mit vier Konten.
- Lass deine Verträge gemeinsam mit uns durchgehen, in der Beratung.
Inhalt
- Was zählt in den ersten vier Wochen nach der Trennung?
- Was muss sofort passieren, und was darf warten?
- Woche 1: Wie sicherst du dein Geld zum Leben?
- Woche 2: Welche Unterlagen solltest du jetzt sichern?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Woche 3: Welche Verträge musst du jetzt anfassen?
- Woche 4: Wie klärst du Unterhalt und Steuer?
- Was tust du, wenn das Geld nicht reicht?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was zählt in den ersten vier Wochen nach der Trennung?
Die kurze Antwort: Nicht alles, sondern wenig, und das in der richtigen Reihenfolge. Ein paar Dinge schützen dein Geld oder sichern Ansprüche. Alles andere darf warten, bis du wieder Luft hast.
Ihr trennt euch. Aus einem Haushalt werden zwei, oft innerhalb weniger Tage. Die Miete läuft doppelt, Verträge hängen am falschen Namen, und auf dem gemeinsamen Konto liegt Geld, über das beide verfügen können.
Eine Trennung trifft vier Ebenen auf einmal: dein Geld, deine Organisation, deinen Kopf und deine Zeit. Drei davon kannst du in diesen Wochen kaum steuern. Die finanzielle Ebene schon. Wenn sie geordnet ist, haben die anderen wieder Platz.
Darum ist dieser Fahrplan bewusst klein. Er fragt nicht, wer schuld ist oder wie es weitergeht. Er fragt nur: Was musst du in den nächsten vier Wochen tun, damit du später keine Rechte verlierst?
Was muss sofort passieren, und was darf warten?
Die kurze Antwort: Sofort zählen dein Zugang zu Geld, der Trennungstag und laufende Lastschriften. Geschieden werden könnt ihr in der Regel ohnehin erst nach einem Jahr Getrenntleben.
Vor einem Jahr Getrenntleben ist eine Scheidung nur in Härtefällen möglich. Nach einem Jahr gilt die Ehe als gescheitert, wenn ihr beide die Scheidung wollt. Nach drei Jahren Getrenntleben gilt das auch ohne Zustimmung. So regeln es §§ 1565 und 1566 BGB. Du hast also Zeit für die großen Fragen.
| In den ersten vier Wochen | Darf warten |
|---|---|
| Eigenes Konto, Gehalt umleiten | Scheidungsantrag |
| Trennungstag festhalten, Unterlagen sichern | Aufteilung von Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich) |
| Lastschriften und Versicherungen umstellen | Verkauf oder Übernahme der Wohnung |
| Bezugsrechte und Testament prüfen | Aufteilung von Möbeln und Hausrat |
| Unterhalt schriftlich einfordern | Endgültige Steuererklärung fürs Trennungsjahr |
Die rechte Spalte ist nicht unwichtig. Beim Versorgungsausgleich geht es zum Beispiel um viel Geld. Er entscheidet sich aber im Scheidungsverfahren, nicht in diesen vier Wochen.
Woche 1: Wie sicherst du dein Geld zum Leben?
Die kurze Antwort: Mit einem Konto auf deinen eigenen Namen, auf das dein Gehalt fließt. Das gemeinsame Konto ordnest du danach in Ruhe, aber nicht erst in Monaten.
Ein Konto, das nur dir gehört, ist der erste Schritt. Hast du keins, eröffne es jetzt. Bitte deinen Arbeitgeber, dein Gehalt ab dem nächsten Monat dorthin zu überweisen.
Beim Gemeinschaftskonto kann in der Regel jede Person allein verfügen, also Geld abheben oder überweisen. Ihr haftet aber beide für ein Minus. Das ändert sich mit der Trennung nicht.
Dazu kommt ein Risiko, das kaum jemand kennt. Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto werden, also kein Konto mit Pfändungsschutz.
Wird es wegen Schulden deines Partners oder deiner Partnerin gepfändet, hast du einen Monat Zeit. In dieser Frist lässt du deinen Anteil auf ein Konto nur auf deinen Namen bei derselben Bank übertragen. Danach darf die Bank das gepfändete Guthaben an die Gläubiger auszahlen (§ 850l ZPO).
Eine gute Nachricht gibt es auch. Leben Eheleute getrennt, verpflichten Alltagsgeschäfte des einen den anderen nicht mehr. Kauft dein Ehepartner nach dem Auszug eine Waschmaschine auf Rechnung, haftest du dafür nicht mehr über die sogenannte Schlüsselgewalt.
Der häufigste Denkfehler: „Wir regeln das Konto, wenn alles vorbei ist.“ Bis dahin laufen über das gemeinsame Konto Miete, Strom und Versicherungen weiter, und jede Person kann allein abheben. Wer wartet, merkt den Fehler oft erst an einer geplatzten Lastschrift.
Wie du das Konto Schritt für Schritt auflöst, steht in einem eigenen Artikel dieser Lebensphase.
Unterschreib in dieser Woche nichts Großes. Keine Verzichtserklärung, keinen Kaufvertrag, keine Vereinbarung über das Haus. Das darf warten, bis du weißt, worauf du verzichten würdest.
Woche 2: Welche Unterlagen solltest du jetzt sichern?
Die kurze Antwort: Alles, was zeigt, wie euer Vermögen am Trennungstag aussah. Dieses Datum wird später wichtig, und du hast ein Recht auf Auskunft darüber.
Schreib den Trennungstag auf und teile ihn deinem Partner oder deiner Partnerin schriftlich mit, etwa per Mail. Ab diesem Tag lebt ihr getrennt, auch wenn ihr noch unter einem Dach wohnt.
Leben Eheleute getrennt, kann jede Seite Auskunft über das Vermögen am Trennungstag verlangen, mit Belegen. Dafür braucht es noch keinen Scheidungsantrag. Das steht so in § 1379 BGB.
Der Grund ist Schutz vor Verschiebungen. Was jemand vor der Scheidung verschenkt, verschwendet oder beiseiteschafft, wird ihm beim Zugewinnausgleich wieder zugerechnet. Das ist der Ausgleich dessen, was ihr während der Ehe dazugewonnen habt.
Ist das Vermögen am Ende kleiner als am Trennungstag, muss die andere Seite beweisen, dass sie nichts beiseitegeschafft hat. Darum lohnt es sich, die Auskunft früh zu verlangen, solange die Zahlen frisch sind.
Tipp
Lade dir in dieser Woche die Kontoauszüge aller gemeinsamen Konten und Depots für die letzten zwölf Monate herunter. Mach Fotos von Versicherungsscheinen, Kreditverträgen und der letzten Renteninformation. Leg alles in einen Ordner, auf den nur du Zugriff hast.
Dazu gehören auch eure Verträge: Mietvertrag, Kreditverträge, Versicherungen, Sparverträge. Notiere bei jedem, wer Vertragspartner ist und von welchem Konto das Geld abgeht.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Stell dir vor · 27Lisa heiratet Tom. Sie eröffnen ein gemeinsames Konto für Miete und Haushalt. Lisa schließt eine Risikolebensversicherung ab und setzt Tom als Bezugsberechtigten ein.
- Mit 31Lisa verdient 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Auf ihrem Tagesgeld liegen 6.000 Euro, eine Annahme im Beispiel.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa und Tom trennen sich. Lisa zieht in eine eigene Mietwohnung. Die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
Lisa rechnet zuerst, was der Auszug sie einmalig kostet. Kaution 2.100 Euro, Umzug 500 Euro, Möbel und Grundausstattung 1.400 Euro. Dazu einen Monat ihren Anteil an der alten Miete, 700 Euro. Alle vier Beträge sind Annahmen im Beispiel.
Zusammen sind das 4.700 Euro. Von ihren 6.000 Euro Rücklage bleiben 1.300 Euro. Allein liegen ihre Fixkosten jetzt bei 1.600 Euro im Monat. Von 2.500 Euro netto bleiben ihr also 900 Euro für alles andere.
Ihre Rücklage soll wieder drei Nettogehälter tragen, also 7.500 Euro. Es fehlen 6.200 Euro. Legt sie jeden Monat 500 Euro zurück, ist sie in gut einem Jahr wieder dort. In diesen Monaten weiß sie: Ein kaputter Laptop wäre gerade schwierig.
Dann geht sie den Fahrplan durch. Woche 1: Ihr Gehalt läuft schon auf ihr eigenes Konto, den Dauerauftrag ans gemeinsame Konto stoppt sie zum Monatsende. Woche 2: Sie schreibt Tom eine Mail mit dem Trennungstag und lädt die Auszüge herunter.
In Woche 3 fällt ihr die Risikolebensversicherung auf. Stirbt sie morgen, bekommt Tom das Geld. Daran ändert die Trennung nichts. Lisa ändert das Bezugsrecht beim Versicherer, mit einem Brief.
Woche 3: Welche Verträge musst du jetzt anfassen?
Die kurze Antwort: Alle Verträge, bei denen du nur mitversichert bist, bei denen dein Ex-Partner oder deine Ex-Partnerin Geld bekommt oder deren Beitrag vom gemeinsamen Konto abgeht.
Bei jeder Versicherung entscheidet eine Frage: Wer ist Versicherungsnehmer, also die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat? Diese Person behält ihn. Wer nur mitversichert war, steht früher oder später ohne Schutz da.
In der Privathaftpflicht reicht für Ehepaare ein Vertrag bis zur Scheidung, auch nach dem Auszug. Schäden zwischen euch beiden zahlt er aber nicht. In der Hausratversicherung nimmt die Person, die den Vertrag hält, den Schutz beim Auszug mit. Die andere ist nur übergangsweise geschützt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt eine Familienversicherung bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehen. Dafür muss dein eigenes Einkommen regelmäßig unter 565 Euro im Monat bleiben, im Minijob unter 603 Euro (Stand 2026).
Endet sie, wirst du automatisch freiwillig weiterversichert, mit eigenem Beitrag. Er bemisst sich 2026 nach mindestens 1.318,33 Euro Einkommen im Monat. Melde die Scheidung deiner Krankenkasse gleich.
Zwei Punkte betreffen den Fall, an den niemand denken will. Ein Bezugsrecht in einer Lebens- oder Rentenversicherung gilt weiter, bis du es beim Versicherer änderst. Der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden: Die Scheidung allein macht die alte Benennung nicht unwirksam.
Und solange kein Scheidungsantrag gestellt ist, erbt dein Ehepartner gesetzlich weiter mit. Willst du das nicht, brauchst du ein Testament. Den Pflichtteil kannst du damit allerdings nicht ausschließen.
Woche 4: Wie klärst du Unterhalt und Steuer?
Die kurze Antwort: Unterhalt forderst du schriftlich ein, damit er ab diesem Monat zählt. Bei der Steuer bleibt im Trennungsjahr vieles wie bisher, ab dem Folgejahr ändert sich die Steuerklasse.
Leben Eheleute getrennt, schuldet die Person mit dem höheren Einkommen der anderen oft Trennungsunterhalt. Maßstab sind die Lebensverhältnisse in der Ehe. Er wird monatlich im Voraus gezahlt.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Für die Vergangenheit gibt es Unterhalt erst ab dem Monat, in dem du ihn schriftlich verlangt oder Auskunft über Einkommen und Vermögen gefordert hast. Wer drei Monate wartet, kann diese drei Monate später meist nicht mehr nachfordern.
Wie hoch der Unterhalt ist, rechnet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht. Du musst die Summe nicht kennen, um den Anspruch zu sichern. Ein Brief mit der Bitte um Auskunft über das Einkommen genügt als erster Schritt.
Bei der Steuer gilt: Für das Jahr, in dem ihr euch trennt, dürft ihr noch gemeinsam veranlagt werden. Ab dem Folgejahr nicht mehr. Dann gilt für dich Steuerklasse I, mit Kind im Haushalt kommt Steuerklasse II in Frage. Die Änderung musst du dem Finanzamt melden.
Willst du im Trennungsjahr noch die Steuerklassen tauschen, etwa weil eine Seite in Steuerklasse V viel zu wenig Netto hat, geht das nur mit Antrag beim Finanzamt bis zum 30. November. Er wirkt ab dem Folgemonat (§ 39 Abs. 6 EStG).

Samiras Blick
Samira Harkat
„Nach einer Trennung höre ich oft: Ich will erst mal gar nichts entscheiden. Das verstehe ich, und meistens ist es auch richtig. Nur ist Nichtstun bei Geld selten neutral.
Ein Bezugsrecht, das liegen bleibt, ist auch eine Entscheidung, nur keine bewusste. Darum rate ich zu wenig, aber zu den richtigen Dingen. Vier Wochen, vier Themen. Danach darf der Kopf wieder lauter sein als die Liste.“
Was tust du, wenn das Geld nicht reicht?
Die kurze Antwort: Dann zahlst du zuerst Wohnung, Energie, Essen und Unterhalt. Alles andere kommt danach. Und du holst dir kostenlose Hilfe, bevor sich Mahnungen stapeln.
Eine Trennung kostet. Zwei Mieten, ein Umzug, vielleicht ein Anwalt. Reicht das Geld nicht, ordne die Zahlungen nach ihrer Folge. Wer die Miete nicht zahlt, riskiert die Wohnung. Wer eine Ratenzahlung verschiebt, riskiert Zinsen.
Kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, hast du zwei Wochen, um zu reagieren. Droht eine Pfändung, lass dein Einzelkonto in ein P-Konto umwandeln. Die Umwandlung ist kostenlos.
Kostenlose Hilfe bieten anerkannte gemeinnützige Schuldnerberatungen und die Verbraucherzentralen. Zahl kein Geld vorab an gewerbliche Schuldenregulierer. Langfristig hilft eine Rücklage auf einem eigenen Tagesgeldkonto, mehr dazu unter Notgroschen.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was du nach diesen vier Wochen auf deiner Liste findest. Für jeden Fall gibt es einen nächsten Schritt.
1
Das kannst du so lassen
Du hast ein eigenes Konto, dein Gehalt läuft dorthin, der Trennungstag ist schriftlich festgehalten und deine Verträge laufen auf deinen Namen. Dann ist das Fundament da. Die großen Fragen dürfen jetzt warten.
2
Wenn noch Geld über das gemeinsame Konto läuft
Stell Lastschriften und Daueraufträge Schritt für Schritt auf eure eigenen Konten um. Klärt, wie ihr das Guthaben teilt. Ohne andere Absprache steht jeder Seite die Hälfte zu.
3
Wenn dein Ex-Partner noch Geld aus deinen Verträgen bekäme
Ändere das Bezugsrecht schriftlich beim Versicherer. Prüfe, ob du ein Testament brauchst, solange kein Scheidungsantrag gestellt ist.
4
Wenn du weniger verdienst als dein Ehepartner
Fordere Auskunft über das Einkommen schriftlich an. So sicherst du einen möglichen Unterhalt ab diesem Monat, auch wenn die Höhe noch offen ist.
5
Wenn deine Rücklage aufgebraucht ist
Plane einen festen Betrag im Monat, bis wieder drei Nettogehälter da sind. Bis dahin: Ausgaben nach Dringlichkeit ordnen und bei Engpässen früh Hilfe holen.
Welche deiner Verträge musst du nach der Trennung neu ordnen?
Wir gehen deine Versicherungen mit dir durch: wer Vertragspartner ist, wer begünstigt ist und welche Beiträge noch vom gemeinsamen Konto abgehen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ab dem Tag, an dem ihr eure Haushalte trennt und eine Seite die Ehe nicht mehr will. Das geht auch in derselben Wohnung, wenn ihr getrennt wirtschaftet. Halte den Tag schriftlich fest, zum Beispiel in einer Mail an deinen Partner oder deine Partnerin.
Beim üblichen Gemeinschaftskonto ja, jede Person darf allein verfügen. Im Verhältnis zueinander steht euch ohne andere Absprache aber je die Hälfte zu. Wer mehr nimmt, muss im Zweifel ausgleichen. Lies die Bedingungen deiner Bank, viele erlauben, die Einzelverfügung für die Zukunft zu widerrufen.
Nein. Für eine einvernehmliche Scheidung müsst ihr in der Regel ein Jahr getrennt leben. Beachte aber: Bis zum Scheidungsantrag erbt dein Ehepartner gesetzlich weiter mit. Wenn du das nicht willst, mach ein Testament.
In der Regel nicht für die Zeit, bevor du ihn schriftlich eingefordert oder Auskunft über das Einkommen verlangt hast. Ab dem Monat deiner Aufforderung kann er aber laufen. Darum lohnt der Brief, auch wenn die Höhe noch offen ist.
Als Ehefrau in der Regel ja, bis zur Scheidung. Schäden zwischen euch beiden zahlt die Haftpflicht aber nicht. Wart ihr nicht verheiratet, regelt das der jeweilige Tarif. Schau in die Bedingungen und schließ rechtzeitig einen eigenen Vertrag ab.
Quellen: § 1379 BGB, Auskunftspflicht, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 1613 BGB, Unterhalt für die Vergangenheit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Urteil vom 22.07.2015, IV ZR 437/14, Bezugsrecht nach Scheidung, Bundesgerichtshof über dejure.org, Stand 2015, geprüft am 11.10.2026 · Fragen und Antworten zum P-Konto, Verbraucherzentrale, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Familienversicherung: Gesamteinkommen und Einkommensgrenzen, vdek, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Versicherungen und Scheidung: Trennen und teilen, Stiftung Warentest, Stand 09.08.2024, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Die ersten Wochen nach einer Trennung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Kundinnen und Kunden melden eine Trennung erst, wenn die Scheidung ansteht. Eine kurze Frage im Jahresgespräch nach Änderungen in der Familie öffnet die Tür früher.
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