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Bezugsrecht nach der Trennung: Illustration zum Thema

Bezugsrecht nach der Trennung: wer das Geld bekommt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Ihr habt euch getrennt, die Konten sind geteilt, die Wohnung ist aufgelöst. Eine Sache bleibt oft unberührt: das Bezugsrecht in deiner Lebensversicherung. Dort steht womöglich noch dein Ex.

Das ist kein Detail. Stirbst du, bekommt das Geld, wer im Vertrag eingetragen ist. Nicht, wer dir heute nahesteht. Hier liest du, wie Bezugsrechte nach einer Trennung wirken, was die Steuer davon nimmt und wie du sie sauber änderst.

Betrifft dich, wenn ihr euch trennt eine Familie neu zusammenwächst du regeln willst, was bleibt

Das Wichtigste in Kürze

  • Trennung und Scheidung ändern das Bezugsrecht nicht. Das Geld bekommt, wer beim Versicherer eingetragen ist.
  • Steht im Vertrag „mein Ehemann“ oder „der verwitwete Ehegatte“, ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Person gemeint, mit der du bei der Erklärung verheiratet warst.
  • Ein widerrufliches Bezugsrecht kannst du als Versicherungsnehmerin jederzeit ändern. Ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der eingetragenen Person.
  • Die Scheidung macht ein Testament für den Ehemann in der Regel unwirksam. Das Bezugsrecht bleibt bestehen.
  • Nach der Scheidung zahlt dein Ex auf die Auszahlung Erbschaftsteuer wie Geschwister, eine neue Partnerin oder ein neuer Partner ohne Trauschein noch mehr. Bei 200.000 Euro sind das 36.000 oder 54.000 Euro.

So gehst du vor

  • Such alle Verträge mit Todesfallleistung heraus: Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung mit Todesfallschutz, Unfallversicherung.
  • Frag beim Versicherer schriftlich nach, wer heute bezugsberechtigt ist und ob das Bezugsrecht widerruflich ist.
  • Ändere das Bezugsrecht schriftlich gegenüber dem Versicherer, nicht nur im Testament.
  • Lies, wie eine Risikolebensversicherung funktioniert und wann eine Absicherung über Kreuz passt.
  • Lass deine Verträge in der Beratung durchsehen.
Inhalt
  1. Wer bekommt das Geld aus deiner Lebensversicherung, wenn ihr getrennt seid?
  2. Was ist ein Bezugsrecht, und was heißt widerruflich?
  3. Was gilt, wenn im Vertrag „mein Ehemann“ steht?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. Wie viel Erbschaftsteuer zahlt, wer das Geld bekommt?
  6. Räumt die Scheidung nicht ohnehin alles auf?
  7. Wie änderst du das Bezugsrecht richtig?
  8. Was passiert, wenn niemand eingetragen ist?
  9. Wie sicherst du Unterhalt ab, falls dein Ex stirbt?
  10. Was tust du jetzt?
  11. Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt das Geld aus deiner Lebensversicherung, wenn ihr getrennt seid?

Die kurze Antwort: Die Person, die beim Versicherer als bezugsberechtigt eingetragen ist. Trennung und Scheidung ändern daran nichts. Das musst du selbst tun.

Ihr trennt euch, oder ihr seid schon geschieden. Vieles regelt sich dabei fast von selbst: Konten werden geteilt, Unterhalt wird geklärt, das Familiengericht teilt die Rentenanrechte. Die Versicherungsverträge laufen dagegen einfach weiter.

Bei einer Lebensversicherung heißt das: Es zahlt, wer im Vertrag steht. Habt ihr euch früher gegenseitig abgesichert, steht dort oft noch der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin. Und zwar so lange, bis jemand es ändert.

Das betrifft nicht nur die Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall zahlt. Auch Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen mit Todesfallschutz und Unfallversicherungen können ein Bezugsrecht für den Todesfall haben.

Was ist ein Bezugsrecht, und was heißt widerruflich?

Die kurze Antwort: Das Bezugsrecht legt fest, wer die Leistung bekommt, wenn die versicherte Person stirbt. Ist es widerruflich, kann die Versicherungsnehmerin es bis zum Tod jederzeit ändern. Ist es unwiderruflich, braucht sie dafür die Zustimmung der eingetragenen Person.

Drei Rollen stehen in jedem Vertrag. Die Versicherungsnehmerin schließt den Vertrag ab und zahlt. Die versicherte Person ist die, auf deren Leben der Vertrag läuft. Die bezugsberechtigte Person bekommt das Geld.

Oft bist du selbst Versicherungsnehmerin und versicherte Person, dein Partner ist bezugsberechtigt.

Ein widerrufliches Bezugsrecht ist der Normalfall. Die eingetragene Person erwirbt ihr Recht erst mit dem Tod. Bis dahin kannst du sie ohne ihre Zustimmung austauschen.

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht gibt der eingetragenen Person ihr Recht sofort. Ändern kannst du es dann nur mit ihrer Zustimmung. In der Risikolebensversicherung ist das laut Bund der Versicherten selten.

Was gilt, wenn im Vertrag „mein Ehemann“ steht?

Die kurze Antwort: Dann ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Person gemeint, mit der du verheiratet warst, als du die Erklärung abgegeben hast. Scheidung und neue Heirat ändern daran nichts.

Der Bundesgerichtshof hat 2015 einen Fall entschieden, der das gut zeigt. Ein Mann hatte als bezugsberechtigt „den verwitweten Ehegatten“ eingetragen. Damals war er mit seiner ersten Frau verheiratet.

Später ließ er sich scheiden und heiratete wieder. Die Erklärung gegenüber dem Versicherer änderte er nicht wirksam. Nach seinem Tod bekam die erste Frau das Geld, die Witwe ging leer aus.

Der Grund: Maßgeblich ist, was der Versicherer schriftlich vorliegen hat. Was jemand später wollte, aber dem Versicherer nicht erklärt hat, zählt nicht.

Der häufigste Denkfehler: „Da steht ja nur ‚Ehemann‘, nicht sein Name. Nach der Scheidung ist er das nicht mehr.“ Gerichte lesen das anders. Gemeint ist der Ehemann zum Zeitpunkt der Erklärung. Eine neutrale Formulierung schützt dich nicht vor dem falschen Ergebnis.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Stell dir vor · 26Lisa heiratet Tom. Sie schließt eine Risikolebensversicherung über 200.000 Euro auf ihr eigenes Leben ab. Als bezugsberechtigt trägt sie „mein Ehemann“ ein, widerruflich.
  • Stell dir vor · 29 bis 30Lisa und Tom trennen sich und lassen sich scheiden. Die Versicherung läuft weiter, an das Bezugsrecht denkt niemand.
  • Mit 31Lisa arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa lebt mit Jonas zusammen, ohne Trauschein. Beim Aufräumen findet sie die Police und fragt sich, wer das Geld heute bekäme.

Die Antwort ist eindeutig: Tom. „Mein Ehemann“ meint den Mann, mit dem Lisa beim Abschluss verheiratet war. Die Versicherungssumme von 200.000 Euro ist eine Annahme im Beispiel.

Lisa will, dass Jonas abgesichert ist. Sie ändert das Bezugsrecht und trägt ihn mit vollem Namen und Geburtsdatum ein. Dann rechnet sie, was davon bei Jonas ankäme. Das Ergebnis steht im nächsten Abschnitt.

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt, wer das Geld bekommt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie nah die Person dir steht. Ehepartnerinnen und Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag. Geschiedene und Paare ohne Trauschein haben nur 20.000 Euro. Bei Lisas 200.000 Euro werden auf den Rest 20 oder 30 Prozent fällig.

Bekommt jemand Geld aus einem Vertrag, den die verstorbene Person abgeschlossen hat, gilt das als Erwerb von Todes wegen. Es ist erbschaftsteuerpflichtig, auch wenn es nicht im Nachlass landet. Steuer zahlt die bezugsberechtigte Person.

Wie viel, hängt an der Steuerklasse. Ehepartnerinnen und Ehepartner sind in Steuerklasse I, auch wenn sie getrennt leben. Geschiedene sind in Steuerklasse II, Partnerinnen und Partner ohne Trauschein in Steuerklasse III. So sähe es für Lisas 200.000 Euro aus, Stand 2026:

Wer bekommt die 200.000 Euro?FreibetragSteuersatzErbschaftsteuerBleibt
Tom, getrennt, aber noch verheiratet500.000 €–0 €200.000 €
Tom nach der Scheidung20.000 €20 %36.000 €164.000 €
Jonas, Partner ohne Trauschein20.000 €30 %54.000 €146.000 €
Jonas als Versicherungsnehmer über Kreuz––0 €200.000 €

Die Rechnung: 200.000 Euro minus 20.000 Euro Freibetrag ergeben 180.000 Euro. In Steuerklasse II sind darauf 20 Prozent fällig, also 36.000 Euro. In Steuerklasse III sind es 30 Prozent, also 54.000 Euro.

Die letzte Zeile ist der Weg über Kreuz. Jonas schließt den Vertrag selbst ab, auf Lisas Leben. Er ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Stirbt Lisa, zahlt die Versicherung an ihn aus seinem eigenen Vertrag. Laut Bund der Versicherten fällt dann keine Erbschaftsteuer an.

Für einen Vertrag auf das Leben eines anderen Menschen braucht es dessen schriftliche Einwilligung, sobald die Summe über die üblichen Beerdigungskosten hinausgeht. Lisa müsste also unterschreiben.

Räumt die Scheidung nicht ohnehin alles auf?

Die kurze Antwort: Nur beim Testament. Verfügungen für den Ehepartner werden mit der Scheidung in der Regel unwirksam. Ein Bezugsrecht in der Versicherung bleibt dagegen bestehen, bis du es änderst.

Das Gesetz geht davon aus, dass niemand den Ex-Mann im Testament bedenken will. Darum fallen solche Verfügungen weg, wenn die Ehe aufgelöst ist. Das gilt auch schon, wenn die Scheidung beantragt war oder du ihr zugestimmt hattest und die Voraussetzungen vorlagen.

Für das gesetzliche Erbrecht gilt dasselbe. Solange aber kein Scheidungsantrag gestellt ist, erbt der getrennt lebende Ehemann gesetzlich mit. Wer das nicht will, braucht ein Testament. Sein Pflichtteil bleibt trotzdem bestehen.

Die Versicherung folgt einer anderen Logik. Sie zahlt an die Person, die im Vertrag steht, am Erbe vorbei. Ein Testament allein holt das Geld nicht zurück. Was du für deinen Nachlass sonst regeln solltest, steht in der Lebensphase Wenn du regeln willst, was bleibt.

Wie änderst du das Bezugsrecht richtig?

Die kurze Antwort: Schriftlich gegenüber dem Versicherer, solange du lebst. Ändern kann nur die Versicherungsnehmerin. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht braucht sie die Zustimmung der eingetragenen Person.

1

Prüfen, was eingetragen ist

Frag beim Versicherer schriftlich nach dem aktuellen Bezugsrecht. Die Police aus dem Ordner kann veraltet sein, wenn später etwas geändert wurde.

2

Neue Person eindeutig benennen

Trag die neue Person mit vollem Namen und Geburtsdatum ein. Rollen wie „mein Ehemann“ oder „meine Partnerin“ können später anders gelesen werden, als du sie gemeint hast.

3

Schriftlich beim Versicherer einreichen

Schick die Änderung schriftlich an den Versicherer und lass dir den Eingang bestätigen. Eine Frist gibt es nicht. Sicher bist du aber erst, wenn der Versicherer die Änderung bestätigt hat.

4

Gemeinsame Verträge gemeinsam regeln

Habt ihr einen Vertrag auf verbundene Leben, also einen gemeinsamen Vertrag für beide, und seid beide Versicherungsnehmer, müsst ihr Änderungen gemeinsam unterschreiben.

Möglich ist auch, die Rolle der Versicherungsnehmerin auf eine andere Person zu übertragen. Dafür muss das Bezugsrecht widerruflich sein, und die versicherte Person muss zustimmen.

Tipp

Mach heute eine Liste mit allen Verträgen, die im Todesfall Geld auszahlen, und schreib daneben, wer eingetragen ist. Leg die Bestätigungen des Versicherers dazu. So siehst du bei jeder Lebensänderung in zwei Minuten, ob alles noch stimmt.

Lebt ihr ohne Ehevertrag, kann eine Kapitallebensversicherung aus der Ehezeit außerdem beim Zugewinnausgleich zählen, also beim Ausgleich des Vermögens, das in der Ehe dazugekommen ist. Wie, klärst du am besten mit deiner Anwältin oder deinem Anwalt für Familienrecht.

Was passiert, wenn niemand eingetragen ist?

Die kurze Antwort: Dann steht die Leistung der Versicherungsnehmerin zu und fällt bei ihrem Tod in den Nachlass. Verteilt wird nach Erbrecht, also nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge.

Dasselbe gilt, wenn die eingetragene Person schon vor dir gestorben ist. Auch dann landet das Geld im Nachlass. Mit dem Nachlass haften die Erben aber auch für deine Schulden.

Steht im Vertrag schlicht „die Erben“, bekommen im Zweifel die Menschen das Geld, die beim Tod erben, und zwar nach ihren Erbquoten. Schlägt jemand das Erbe aus, behält er trotzdem seinen Anteil aus der Versicherung. Der Staat als Erbe bekommt aus einem solchen Bezugsrecht nichts.

Wie sicherst du Unterhalt ab, falls dein Ex stirbt?

Die kurze Antwort: Mit einer Risikolebensversicherung auf sein Leben, bei der du Versicherungsnehmerin und bezugsberechtigt bist. Dafür braucht es seine schriftliche Einwilligung.

Stirbt dein Ex, endet sein Unterhalt nicht sofort. Der Anspruch geht auf seine Erben über. Sie haften aber nur bis zur Höhe des Pflichtteils, den du ohne Scheidung bekommen hättest. Eine Witwenrente gibt es nach der Scheidung nicht.

Hängst du vom Unterhalt ab, etwa weil du Kinder betreust, kann das eine große Lücke sein. Eine Absicherung über Kreuz schließt sie. Du schließt den Vertrag ab, zahlst die Beiträge und bekommst das Geld.

Was nach einer Scheidung bei der gesetzlichen Rente für Hinterbliebene gilt, steht in unserer Wissensseite zur Hinterbliebenenrente.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Bezugsrechte sind die stillsten Verträge im Ordner. Sie tun jahrelang nichts, und dann entscheiden sie an einem einzigen Tag, wer versorgt ist. Nach einer Trennung räumen viele Frauen Konten, Wohnung und Kalender auf. Das Bezugsrecht bleibt liegen, weil es sich nicht meldet. Ich rate darum, es nicht als Formalie zu sehen. Es ist der letzte Satz, den du über deine Beziehungen sagst. Er sollte stimmen.“

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wer heute in deinen Verträgen steht und wen du absichern willst. Je nachdem bleibt alles, wie es ist, oder du änderst es schriftlich.

1

Das kannst du so lassen

Die eingetragene Person ist genau die, die das Geld bekommen soll, mit Namen und Geburtsdatum. Dann musst du nichts tun. Prüfe das Bezugsrecht wieder bei der nächsten großen Lebensänderung.

2

Wenn noch dein Ex eingetragen ist

Ist das Bezugsrecht widerruflich, ändere es schriftlich beim Versicherer. Ist es unwiderruflich, brauchst du seine Zustimmung. Sprich das bei der Scheidung an, etwa in einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen.

3

Wenn gemeinsame Kinder abgesichert sein sollen

Du kannst die Kinder als Bezugsberechtigte eintragen. Minderjährige Kinder können das Geld aber nicht selbst verwalten. Wer das übernehmen soll, klärst du am besten zusammen mit deinem Testament.

4

Wenn eine neue Partnerin oder ein neuer Partner ohne Trauschein abgesichert sein soll

Rechne die Erbschaftsteuer mit. Auf alles über 20.000 Euro werden 30 Prozent fällig, bei Beträgen bis 6 Millionen Euro. Eine Absicherung über Kreuz, bei der er selbst Versicherungsnehmer ist, vermeidet das.

5

Wenn du Unterhalt bekommst

Prüfe, ob eine Risikolebensversicherung auf das Leben deines Ex für dich sinnvoll ist, mit dir als Versicherungsnehmerin. Ohne seine schriftliche Einwilligung kommt sie nicht zustande.

Wer bekommt heute das Geld aus deinen Verträgen?

Wir gehen mit dir alle Verträge mit Todesfallleistung durch und zeigen dir, wer heute eingetragen ist und was davon nach Steuern ankommt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Bezugsrechte prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Bekommt meine Ex-Frau oder mein Ex-Mann noch das Geld aus der Lebensversicherung?

Ja, wenn sie oder er als bezugsberechtigt eingetragen ist und niemand das geändert hat. Trennung und Scheidung ändern das Bezugsrecht nicht. Ein widerrufliches Bezugsrecht kannst du als Versicherungsnehmerin jederzeit ändern, ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung.

Reicht es, wenn ich im Testament schreibe, wer das Geld bekommen soll?

Darauf solltest du dich nicht verlassen. Maßgeblich ist die Erklärung, die der Versicherer schriftlich vorliegen hat. Ändere das Bezugsrecht deshalb direkt beim Versicherer und lass dir den Eingang bestätigen.

Im Vertrag steht „mein Ehemann“. Gilt das nach der Scheidung für meinen neuen Mann?

Nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Mann gemeint, mit dem du bei der Erklärung verheiratet warst. Willst du deinen neuen Mann absichern, trag ihn mit Namen ein.

Muss mein neuer Partner auf das Geld Erbschaftsteuer zahlen?

Ja, wenn ihr nicht verheiratet seid und du Versicherungsnehmerin warst. Er hat nur 20.000 Euro Freibetrag, darüber werden 30 Prozent fällig. Schließt er den Vertrag selbst auf dein Leben ab und zahlt die Beiträge, fällt laut Bund der Versicherten keine Erbschaftsteuer an.

Was passiert, wenn mein eingetragener Ex vor mir stirbt?

Dann fällt das Bezugsrecht ins Leere. Die Leistung steht dir als Versicherungsnehmerin zu und geht bei deinem Tod in deinen Nachlass. Trag besser gleich eine neue Person ein.

Quellen: § 159 VVG, Bezugsberechtigung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 160 VVG, Auslegung der Bezugsberechtigung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · BGH, Urteil vom 22.07.2015, IV ZR 437/14, dejure.org, Stand 22.07.2015, geprüft am 11.10.2026 · §§ 15, 16 und 19 ErbStG, Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Risikolebensversicherung: Was passiert bei Scheidung?, Bund der Versicherten, Stand 14.02.2023, geprüft am 11.10.2026 · § 2077 BGB, Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Bezugsrechte nach der Trennung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Wenn eine Kundin von Trennung oder neuer Partnerschaft erzählt, ist das ein guter Anlass, gemeinsam die Bezugsrechte aller Verträge mit Todesfallleistung aufzulisten.
  • Rollenbezeichnungen wie „Ehegatte“ lassen sich bei der Gelegenheit durch Namen und Geburtsdatum ersetzen.
  • Bei Paaren ohne Trauschein hilft eine Vergleichsrechnung mit und ohne Absicherung über Kreuz, die Steuerfrage greifbar zu machen.

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