Bei einer Trennung zieht meist eine oder einer aus. Die gemeinsame Haftpflicht und die Hausrat ziehen nicht automatisch mit. Sie bleiben bei der Person, die den Vertrag abgeschlossen hat.
Wer nur mitversichert war, merkt das oft erst beim ersten Schaden. Hier liest du, wie lange du nach dem Auszug geschützt bist, welche Frist bei der Hausrat läuft und wie du ohne Lücke zu eigenen Verträgen kommst.
Betrifft dich, wenn ihr euch trennt ihr zusammenzieht
Hier geht es nur um Haftpflicht und Hausrat
Nach einer Trennung zählen auch andere Verträge.
Für die Krankenversicherung gelten eigene Fristen, sie stehen in Krankenversicherung nach der Trennung: was wann endet. Wer aus deiner Lebensversicherung Geld bekommt, regelt das Bezugsrecht. Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung laufen unverändert weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Haftpflicht und Hausrat bleiben bei der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer, also bei der Person, die den Vertrag abgeschlossen hat.
- Ehepaaren reicht bis zur Scheidung eine gemeinsame Haftpflicht, auch wenn sie getrennt wohnen. Schäden, die ihr euch gegenseitig zufügt, zahlt sie aber nicht.
- Ohne Trauschein regelt der Tarif, wie lange die Partnerin oder der Partner nach der Trennung mitversichert ist. Frag schriftlich nach.
- Zieht die Versicherungsnehmerin aus, nimmt sie die Hausrat mit. Die bisherige Wohnung bleibt nur übergangsweise versichert. Wie lange, legt dein Tarif fest. Die Frist zählt ab der ersten Beitragsfälligkeit nach dem Auszug.
- Wer nicht Versicherungsnehmerin ist und in eine neue Wohnung zieht, hat dort ab dem ersten Tag keine Hausrat. Schließ den neuen Vertrag vor dem Umzug ab.
So gehst du vor
- Schau in beide Policen: Wer ist Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, wer ist nur mitversichert?
- Frag beim Versicherer schriftlich nach, ab wann sich der Schutz durch den Auszug ändert.
- Schließ eigene Verträge ab, bevor du umziehst oder bevor der alte Schutz endet. Erst dann kündigen.
- Lies, worauf es bei einer guten Privathaftpflicht und einer passenden Hausratversicherung ankommt.
- Lass deine Verträge nach der Trennung in der Beratung prüfen.
Inhalt
- Was passiert mit Haftpflicht und Hausrat, wenn eine oder einer auszieht?
- Bist du nach dem Auszug noch haftpflichtversichert?
- Zahlt die Haftpflicht, wenn beim Auszug etwas kaputtgeht?
- Wer ist in der Hausrat versichert, wenn eine oder einer auszieht?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was musst du der Hausrat beim Umzug melden?
- Was kosten eigene Verträge?
- Wie vermeidest du eine Lücke beim Wechsel?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit Haftpflicht und Hausrat, wenn eine oder einer auszieht?
Die kurze Antwort: Die Verträge bleiben bei der Person, die sie abgeschlossen hat. Wer nur mitversichert war, verliert den Schutz früher oder später und braucht eigene Verträge.
Ihr trennt euch, und eine von euch beiden zieht aus. Aus einem Haushalt werden zwei. Damit ändert sich für Haftpflicht und Hausrat genau das, worauf sie aufgebaut sind: der Haushalt.
Die Privathaftpflicht zahlt, wenn du anderen versehentlich einen Schaden zufügst. Sie gehört in jede Finanzplanung, weil du sonst mit deinem ganzen Vermögen haftest. Die Hausrat ersetzt deine eigenen Sachen in der Wohnung, etwa nach Brand, Leitungswasser oder Einbruch.
Bei Paaren läuft oft beides über eine Person. Die andere ist mitversichert. Solange ihr zusammen wohnt, merkt das niemand. Mit dem Auszug wird die Frage wichtig, auf wessen Namen der Vertrag läuft.
Bist du nach dem Auszug noch haftpflichtversichert?
Die kurze Antwort: Als Ehepartnerin meist ja, bis zur Scheidung, auch wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt. Ohne Trauschein hängt es am Tarif. Nach der Scheidung braucht jede von euch eine eigene Haftpflicht.
Wenn ihr verheiratet seid
Laut Stiftung Warentest reicht Ehepaaren bis zur Scheidung ein gemeinsamer Vertrag, auch wenn sie getrennt wohnen. Nach der Scheidung behält die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer den Vertrag allein. Die andere Seite steht dann ohne Schutz da.
Du kannst auch früher einen eigenen Vertrag abschließen. Das ist oft die ruhigere Lösung, denn dann bist du nicht mehr auf Auskünfte deines Ex angewiesen, wenn etwas passiert.
Wenn ihr nicht verheiratet seid
Paare ohne Trauschein können sich gemeinsam versichern. Dafür müssen beide im Vertrag genannt sein. Wie lange die genannte Person nach einer Trennung noch mitversichert ist, steht im jeweiligen Tarif. Eine einheitliche Regel dafür gibt es nicht.
Darum gilt hier: Frag beim Versicherer schriftlich nach, bis wann du noch geschützt bist. Bist du nicht die Versicherungsnehmerin, plane gleich einen eigenen Vertrag ein.
Zahlt die Haftpflicht, wenn beim Auszug etwas kaputtgeht?
Die kurze Antwort: Nicht, wenn der Schaden den anderen Partner trifft. Schäden zwischen Personen im selben Vertrag sind nicht versichert. Hast du schon eine eigene Haftpflicht, kann sie zahlen.
Ein Beispiel von Stiftung Warentest: Beim Auszug geht die teure Lampe des Partners zu Bruch. Läuft die Haftpflicht noch über einen gemeinsamen Vertrag, zahlt sie nicht. Ihr regelt das untereinander.
Mit einem eigenen Vertrag sieht es anders aus. Dann bist du gegenüber deinem Ex eine fremde Person, und deine Haftpflicht kann den Schaden übernehmen. Gerade beim Auszug, wenn viele Dinge getragen und getrennt werden, ist das ein echter Unterschied.
Der häufigste Denkfehler: „Wir sind doch beide versichert, also ist jeder Schaden abgedeckt.“ Die gemeinsame Haftpflicht schützt euch gegenüber anderen Menschen, nicht gegeneinander. Wer sich trennt, hat plötzlich viele Gelegenheiten für genau diese Schäden.
Wer ist in der Hausrat versichert, wenn eine oder einer auszieht?
Die kurze Antwort: Die Hausrat folgt der Versicherungsnehmerin. Zieht sie aus, nimmt sie den Schutz mit, die alte Wohnung bleibt nur übergangsweise versichert. Zieht die andere Person aus, ist ihre neue Wohnung über diesen Vertrag nicht versichert.
Wie das genau läuft, regeln die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer, die unverbindliche Vorlage des Verbands für Versicherungsbedingungen. Versicherer können sie übernehmen oder davon abweichen.
Eine feste Übergangsfrist nach einer Trennung nennen die Musterbedingungen nicht. Sie regeln nur, dass die Frist ab der ersten Beitragsfälligkeit nach dem Auszug zählt. Wie viele Monate es sind, legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest, je nach Tarif. Befristet ist der Übergang immer.
| Was passiert? | Welche Wohnung ist versichert? | Wie lange? |
|---|---|---|
| Die Versicherungsnehmerin zieht aus, die andere Person bleibt | die neue Wohnung und die bisherige Wohnung | bis zur Vertragsänderung, höchstens bis zum Ende der Übergangsfrist. Danach nur noch die neue Wohnung. |
| Die andere Person zieht aus, die Versicherungsnehmerin bleibt | nur die bisherige Wohnung | die neue Wohnung der ausgezogenen Person ist über diesen Vertrag nicht versichert |
| Beide sind im Vertrag Versicherungsnehmer, eine Person zieht aus | die bisherige Wohnung und die neue Wohnung | bis zur Vertragsänderung, höchstens bis zum Ende der Übergangsfrist. Danach endet der Schutz für die neue Wohnung. |
| Beide ziehen in neue Wohnungen | beide neuen Wohnungen | höchstens bis zum Ende der Übergangsfrist |
Diese Regeln gelten nach den Musterbedingungen auch für Paare ohne Trauschein, wenn beide in der gemeinsamen Wohnung gemeldet sind. Ob dein Vertrag genauso aufgebaut ist und welche Frist er nennt, steht in deinen Bedingungen unter „Wohnungswechsel“.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Stell dir vor · 27Lisa heiratet Tom. Sie ziehen in Toms Wohnung. Privathaftpflicht und Hausrat laufen über Tom, Lisa ist mitversichert. Ihre eigene Haftpflicht hat sie damals gekündigt.
- Mit 31Lisa arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa und Tom trennen sich. Lisa unterschreibt einen Mietvertrag für eine eigene Wohnung und zieht in vier Wochen um. Die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
Lisa geht beide Verträge durch. In der Haftpflicht bleibt sie über Toms Vertrag geschützt, solange sie verheiratet sind. Wenn ihr aber beim Ausräumen Toms Fernseher herunterfällt, zahlt dieser Vertrag nicht.
In der Hausrat ist Lisa nicht Versicherungsnehmerin. Toms Vertrag schützt weiter nur seine Wohnung. Lisas Sofa, ihr Laptop und ihre Kleidung sind in der neuen Wohnung ab dem ersten Tag ohne Schutz.
Lisa entscheidet sich für zwei eigene Verträge. Die Hausrat schließt sie mit Beginn zum Umzugstag ab, die Haftpflicht sofort. So ist sie beim Ausräumen schon gegenüber Tom versichert und nach der Scheidung nicht plötzlich ohne Schutz.
Laut Stiftung Warentest kostet eine sehr gute Haftpflicht ab 48 Euro im Jahr. Für die Hausrat hängt der Preis stark vom Wohnort und der Wohnfläche ab. Im Test vom April 2026 mit einer 100-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gab es Top-Schutz ab 61 Euro im Jahr.
Was musst du der Hausrat beim Umzug melden?
Die kurze Antwort: Den Umzug selbst, spätestens wenn er beginnt, mit der neuen Wohnfläche in Quadratmetern. Sonst kann dein Schutz zu niedrig sein.
Bist du Versicherungsnehmerin und ziehst um, geht deine Hausrat mit in die neue Wohnung. Während des Umzugs sind beide Wohnungen versichert. Für die alte endet der Schutz laut Stiftung Warentest spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Dein Tarif kann eine andere Frist nennen.
Melde den Umzug spätestens zu Beginn und nenn die neue Wohnfläche. Ändert sich die Fläche oder der Wert deiner Sachen und du passt den Vertrag nicht an, droht eine Unterversicherung. Dann zahlt der Versicherer im Schaden nur einen Teil.
Ein Umzug allein ist kein Grund zur Kündigung. Steigt aber der Beitrag, weil am neuen Wohnort andere Tarife gelten, darfst du nach den Musterbedingungen kündigen. Dafür hast du einen Monat Zeit, nachdem du von der Erhöhung erfährst.
Tipp
Mach vor dem Auszug mit dem Handy ein kurzes Video von allem, was dir gehört und mitkommt. Sprich Marke und Kaufjahr dazu, wenn du sie weißt. Im Schadensfall in der neuen Wohnung hast du damit eine Liste, die sonst niemand für dich führt.
Was kosten eigene Verträge?
Die kurze Antwort: Eine sehr gute Haftpflicht gibt es laut Stiftung Warentest ab 48 Euro im Jahr, im Schnitt kosten die getesteten Tarife 99 Euro. Die Hausrat hängt stark von Wohnort und Wohnfläche ab.
Bei der Haftpflicht zählen die Bedingungen mehr als der Preis. Stiftung Warentest rät zu einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Das ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer pro Schaden zahlt.
Achte außerdem auf Schäden an der gemieteten Wohnung, auf verlorene Schlüssel und auf Schäden bei Gefälligkeiten, etwa beim Umzug von Freundinnen und Freunden. Gerade nach einer Trennung hilft man sich viel gegenseitig.
Bei der Hausrat richtet sich die Versicherungssumme nach dem Wert deiner Sachen. Ziehst du aus einer großen gemeinsamen Wohnung in eine kleinere, passt die Summe oft nicht mehr. Rechne sie für deinen neuen Haushalt neu.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Nach einer Trennung fragen mich viele zuerst nach Unterhalt und Rente. Die Haftpflicht kommt selten zur Sprache, weil sie so klein wirkt. Dabei ist sie der Vertrag, der im schlimmsten Fall über Jahrzehnte entscheidet. Mein Rat ist schlicht: Der eigene Name auf der eigenen Haftpflicht ist der erste Vertrag, den du nach dem Auszug unterschreibst. Er kostet wenig, und er gehört nur dir.“
Wie vermeidest du eine Lücke beim Wechsel?
Die kurze Antwort: Erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. So gibt es keinen Tag ohne Schutz.
Bist du selbst Versicherungsnehmerin und brauchst nach der Trennung einen anderen Vertrag, achte auf die Kündigungsfrist. Sie liegt nach dem Gesetz zwischen einem und drei Monaten. Stillschweigend verlängern darf sich ein Vertrag jeweils um höchstens ein Jahr.
Kündigt der Versicherer nach einem Schaden, kann der Schutz schon einen Monat nach Zugang der Kündigung enden. Auch deshalb gilt: Der neue Vertrag steht, bevor der alte endet.
Wenn du später wieder mit jemandem zusammenziehst, stellt sich die Frage umgekehrt. Was dann bei gemeinsamen Verträgen zählt, steht in Zusammenziehen: Miete, Versicherungen und Kosten fair regeln.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wer in euren Verträgen Versicherungsnehmerin ist und wer auszieht. Je nachdem kannst du alles lassen oder brauchst eigene Verträge.
1
Das kannst du so lassen
Du bist Versicherungsnehmerin von Haftpflicht und Hausrat und bleibst in der Wohnung. Dann läuft dein Schutz weiter. Prüfe nur, ob die Versicherungssumme der Hausrat noch zu dem passt, was nach der Trennung in der Wohnung bleibt.
2
Wenn du Versicherungsnehmerin bist und ausziehst
Melde den Umzug mit der neuen Wohnfläche. Dein Ex braucht nach der Übergangsfrist eine eigene Hausrat. Sag ihm das, damit er die Frist kennt.
3
Wenn du nur mitversichert bist und ausziehst
Schließ vor dem Umzug eine eigene Hausrat für die neue Wohnung ab. Die eigene Haftpflicht am besten gleich dazu, wenn ihr verheiratet seid, spätestens zur Scheidung.
4
Wenn du nur mitversichert bist und bleibst
Die Hausrat geht mit deinem Ex. Nach der Übergangsfrist ist deine Wohnung nicht mehr versichert. Frag nach dem genauen Datum und schließ bis dahin einen eigenen Vertrag ab.
5
Wenn ihr nicht verheiratet seid
Frag beim Versicherer schriftlich, wie lange du nach der Trennung in der Haftpflicht mitversichert bist. Bekommst du keine klare Antwort, schließ eine eigene ab.
Bist du nach dem Auszug richtig versichert?
Wir schauen mit dir auf Haftpflicht und Hausrat, klären die Fristen nach der Trennung und zeigen dir, wo eine Lücke entsteht. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Wenn ihr verheiratet seid, in der Regel ja, bis zur Scheidung. Laut Stiftung Warentest reicht Ehepaaren bis dahin ein Vertrag, auch wenn sie getrennt wohnen. Schäden, die ihr euch gegenseitig zufügt, sind aber nicht versichert. Nach der Scheidung brauchst du eine eigene Haftpflicht.
Das regelt sein Tarif. Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Frag beim Versicherer schriftlich nach oder schließ gleich eine eigene Haftpflicht ab.
Nein. Die Hausrat folgt der Person, die den Vertrag abgeschlossen hat. Deine neue Wohnung ist darüber nicht versichert. Schließ vor dem Umzug einen eigenen Vertrag ab.
Nein. Schäden zwischen Personen, die im selben Vertrag versichert sind, zahlt die Haftpflicht nicht. Hattest du zu dem Zeitpunkt schon eine eigene Haftpflicht, kann sie den Schaden übernehmen.
Der Umzug allein ist kein Kündigungsgrund. Der Vertrag geht mit in die neue Wohnung. Steigt der Beitrag wegen des neuen Wohnorts, darfst du nach den Musterbedingungen innerhalb eines Monats kündigen. Sonst gilt die normale Kündigungsfrist.
Quellen: Versicherungen und Scheidung: Trennen und teilen, Stiftung Warentest, Stand 09.08.2024, geprüft am 12.10.2026 · Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022, Abschnitt A 16 Wohnungswechsel, Gesamtverband der Versicherer, Stand Juni 2026, geprüft am 12.10.2026 · Vergleich Privathaftpflichtversicherung, Stiftung Warentest, Stand 20.05.2026, geprüft am 12.10.2026 · Zusammenziehen und gemeinsam versichern, Stiftung Warentest, Stand 03.07.2026, geprüft am 11.10.2026 · Hausratversicherung im Test und Hausratversicherung: was sie abdeckt, Stiftung Warentest und Stiftung Warentest, Stand 20.04.2026, geprüft am 12.10.2026 · § 11 VVG, Verlängerung und Kündigung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Haftpflicht und Hausrat nach der Trennung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wenn eine Kundin von ihrer Trennung erzählt, ist die Frage nach dem Versicherungsnehmer in Haftpflicht und Hausrat ein guter erster Schritt.
- Hilfreich ist ein Blick in die Bedingungen unter „Wohnungswechsel“. Dort steht auch, wie lange die Übergangsfrist nach einer Trennung im jeweiligen Tarif läuft.
- Bei Paaren ohne Trauschein lohnt eine schriftliche Auskunft des Versicherers zur Mitversicherung nach dem Auszug.
