Du hast Verträge, aber weißt nicht genau, wer sie dir vermittelt hat. War das eine Maklerin, ein Vertreter oder jemand von der Bank? Für den Alltag scheint das egal. Wichtig wird es, wenn du eine Frage hast, etwas ändern willst oder im Schadenfall Hilfe brauchst.
Hier liest du, welche Rollen in der Versicherungsberatung es gibt, in wessen Auftrag sie arbeiten und wie du in zehn Minuten prüfst, wer dich berät. Dazu fünf Zeichen, an denen du gute Beratung erkennst, egal in welcher Rolle.
Betrifft dich, wenn du deine Finanzen im Blick behalten möchtest du ins Berufsleben startest du an die Rente denkst
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt drei Rollen: Vertreterinnen und Vertreter arbeiten im Auftrag von Versicherern, Maklerinnen und Makler im Auftrag der Kundin, Versicherungsberaterinnen und -berater gegen Honorar.
- Wer Versicherungen gewerblich vermittelt, steht im öffentlichen Vermittlerregister. Dort prüfst du mit der Registrierungsnummer, welche Rolle jemand hat.
- Beim ersten Kontakt bekommst du eine Erstinformation mit Rolle, Registernummer, Art der Vergütung und Schlichtungsstelle.
- Makler müssen ihren Rat auf eine breite Marktauswahl stützen oder vorher sagen, dass ihre Auswahl begrenzt ist. Vertreter nennen dir, für welche Versicherer sie arbeiten.
- Gute Beratung erkennst du an Fragen zu deinem Leben, an einer schriftlichen Begründung und daran, dass auch „das kannst du so lassen“ eine Antwort sein darf.
So gehst du vor
- Such für jeden Vertrag heraus, wer ihn vermittelt hat. Oft steht es auf dem Versicherungsschein oder im Begleitschreiben.
- Prüf die Person im Vermittlerregister unter vermittlerregister.info mit der Registrierungsnummer aus der Erstinformation.
- Verschaff dir vor einem Gespräch einen Überblick, was du brauchst: Welche Versicherungen brauche ich?
- Geht es um eine BU, frag nach einer anonymen Risikovoranfrage, bevor ein Antrag gestellt wird.
- Lass dir zeigen, wie deine Verträge zusammenpassen, in der Beratung.
Inhalt
- Wer darf dich zu Versicherungen beraten?
- Was unterscheidet Vertreterin, Maklerin und Versicherungsberaterin?
- Wie breit muss für dich verglichen werden?
- Wie prüfst du, ob jemand zugelassen ist?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Woran erkennst du gute Beratung?
- Was kannst du tun, wenn die Beratung falsch war?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Wer darf dich zu Versicherungen beraten?
Die kurze Antwort: Wer dich gewerblich als Vermittlerin oder Versicherungsberaterin berät, muss im Vermittlerregister eingetragen sein. Die meisten brauchen dafür eine Erlaubnis der IHK. Gebundene Vertreterinnen und Vertreter brauchen keine eigene Erlaubnis, weil ihr Versicherer die Haftung für sie übernimmt.
Du willst deine Finanzen im Blick behalten. Dazu gehört zu wissen, wer deine Verträge betreut. Denn diese Person begleitet dich oft über Jahrzehnte: beim Abschluss, bei jeder Änderung und im Ernstfall.
Wer gewerblich Versicherungen vermittelt, braucht nach § 34d der Gewerbeordnung, kurz GewO, eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer. In der Erlaubnis steht, ob als Vertreter oder als Makler. Wer berät, muss Sachkunde nachweisen und eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
Am 1. Oktober 2026 waren 179.065 Personen und Firmen im Register eingetragen. Gut die Hälfte davon, 97.896, sind gebundene Vertreterinnen und Vertreter.
Was unterscheidet Vertreterin, Maklerin und Versicherungsberaterin?
Die kurze Antwort: Der Auftrag. Vertreterinnen und Vertreter handeln für einen oder mehrere Versicherer, Maklerinnen und Makler für dich. Versicherungsberaterinnen und -berater beraten dich gegen Honorar und dürfen kein Geld von Versicherern nehmen.
Die Begriffe stehen in § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG. Keine Rolle ist besser als die andere. Sie passen zu unterschiedlichen Wünschen.
Vertreterin oder Vertreter
Eine Vertreterin ist von einem oder mehreren Versicherern beauftragt, deren Verträge zu vermitteln. Arbeitet sie nur für einen Versicherer, oder für mehrere, deren Produkte nicht miteinander konkurrieren, und übernehmen diese die uneingeschränkte Haftung für ihre Arbeit, heißt sie gebundene Vertreterin.
Eine eigene Erlaubnis braucht sie dann nicht.
Der Vorteil: Sie kennt die Tarife und Abläufe ihrer Gesellschaften sehr genau. Sie muss dir sagen, für welche Versicherer sie arbeitet und ob ausschließlich.
Maklerin oder Makler
Eine Maklerin vermittelt in deinem Auftrag, ohne von einem Versicherer beauftragt zu sein. Sie sucht aus Angeboten mehrerer Gesellschaften aus. Bezahlt wird sie meist trotzdem vom Versicherer, über die Courtage im Beitrag.
Rechtlich zählt das Auftreten. Wer sich wie ein Makler verhält, wird wie ein Makler behandelt, mit allen Pflichten.
Versicherungsberaterin oder Versicherungsberater
Eine Versicherungsberaterin berät dich, ohne von einem Versicherer abhängig zu sein. Sie wird nur von dir bezahlt, mit einem Honorar. Diese Rolle ist selten: Am 1. Oktober 2026 waren 336 Versicherungsberaterinnen und -berater registriert.
Wie die Vergütung im Einzelnen fließt, steht ausführlich im Artikel über Provision, Honorar und Courtage hier in „Finanzen im Blick“.
Daneben gibt es Vermittler, die Versicherungen nur als Zusatz anbieten, etwa zu einer Ware oder Reise. Und es gibt die Verbraucherzentralen, die gegen eine Gebühr zu Versicherungen beraten.
Wie breit muss für dich verglichen werden?
Die kurze Antwort: Das hängt von der Rolle ab. Eine Maklerin muss ihren Rat auf eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern stützen. Eine Vertreterin muss dir sagen, für welche Versicherer sie arbeitet.
Das regelt § 60 VVG. Die Maklerin darf ihre Auswahl auch begrenzen. Dann muss sie dich aber vor deiner Unterschrift ausdrücklich darauf hinweisen und die Versicherer nennen, die sie verglichen hat.
Wichtig für dich: Auf diese Angaben kannst du nur mit einer eigenen, schriftlichen Erklärung verzichten. Steht so ein Verzicht in deinen Unterlagen, lies genau, was du damit aufgegeben hast.
Breite allein macht noch keinen guten Rat. Eine Vertreterin mit drei Gesellschaften kann dich sehr gut beraten, wenn der Tarif zu dir passt. Eine Maklerin mit hundert Gesellschaften kann danebenliegen, wenn sie dein Leben nicht kennt.
Der häufigste Denkfehler: „Im Vergleichsportal sehe ich den ganzen Markt.“ Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass kostenlose Online-Portale meist mit Provision arbeiten und oft nur ausgewählte Anbieter zeigen. Ein Portal ist ein guter Start, um Preise zu sehen. Es kennt aber weder deine Gesundheitsgeschichte noch deine Pläne.
Wie prüfst du, ob jemand zugelassen ist?
Die kurze Antwort: Mit der Erstinformation und dem Vermittlerregister. Beides zusammen dauert etwa zehn Minuten.
Jede Vermittlerin und jeder Vermittler muss dir beim ersten Geschäftskontakt eine Erstinformation geben. So steht es in § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung. Darin stehen Name, Anschrift, Rolle, Registrierungsnummer, die Art der Vergütung und die Schlichtungsstellen.
Mit der Registrierungsnummer suchst du im Vermittlerregister unter vermittlerregister.info. Dort siehst du, ob die Person eingetragen ist und in welcher Rolle.
Drei weitere Pflichten schützen dich im Hintergrund. Wer berät, muss sich jedes Jahr 15 Stunden weiterbilden. Ohne Sachkundenachweis und Berufshaftpflicht gibt es keine Erlaubnis.
Für die Berufshaftpflicht gilt seit 9. Oktober 2024 nach EU-Recht eine Mindestsumme von 1.564.610 Euro je Schadenfall. Für alle Schäden eines Jahres sind es 2.315.610 Euro.
Tipp
Speichere die Erstinformation jeder Person, die dich berät, in einem Ordner zusammen mit dem Datum des Gesprächs. Wenn du später eine Frage zu einem Vertrag hast, weißt du sofort, wer zuständig ist und wie du sie erreichst.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin und schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab. Die Unterlagen landen in einem Ordner.
- Mit 31Sie verdient 3.850 Euro brutto, 2.500 Euro netto, und wohnt zur Miete. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
- Stell dir vor · 31Lisa überlegt, ihre Stunden zu reduzieren. Sie will wissen, was das für ihre BU bedeutet, und merkt: Sie weiß nicht mehr, wer ihr die BU vermittelt hat.
- Im Beispiel jetzt · 31Sie sucht die Erstinformation von damals heraus und prüft die Registrierungsnummer im Vermittlerregister.
Stell dir vor, die Erstinformation zeigt: Der Mann, der ihr damals die BU vermittelt hat, war gebundener Vertreter eines Versicherers. Er ist noch im Register eingetragen. Für Fragen zu ihrer BU ist er also weiter ein guter Ansprechpartner, denn er kennt genau diesen Tarif.
Für ihre Frage nach Teilzeit holt sie sich zusätzlich eine zweite Sicht. Sie möchte wissen, wie ihre BU, ihre Rücklage und ihre Rente zusammenspielen. Dafür sucht sie jemanden, der alle Verträge nebeneinanderlegt.
Lisa wechselt also nicht einfach. Sie ordnet: Wer betreut welchen Vertrag, und wer schaut aufs Ganze? Und angenommen, sie hat ihre Haftpflicht online direkt beim Versicherer abgeschlossen. Dann ist der Versicherer selbst ihr Ansprechpartner. Er muss sie nach § 6 VVG beraten, wenn es dafür einen Anlass gibt.
Das ist die eigentliche Erkenntnis: Bei Verträgen ohne Vermittlung fragt niemand von sich aus, ob der Vertrag noch zu deinem ganzen Leben passt. Diesen Blick übernimmst du dann selbst. Das kann gut passen. Du solltest es nur wissen.
Woran erkennst du gute Beratung?
Die kurze Antwort: An fünf Zeichen, die in jeder Rolle gelten: Fragen zu deinem Leben, eine begründete Empfehlung, offene Kosten, Ruhe statt Druck und ein schriftliches Protokoll.
1
Sie fragt nach deinem Leben, bevor sie Tarife zeigt
Wer dich berät, muss nach § 61 VVG deine Wünsche und deinen Bedarf erfragen. Fragen zu Beruf, Familie, Plänen und Rücklagen gehören an den Anfang, nicht ans Ende.
2
Sie begründet jede Empfehlung
Zu jedem Rat gehört ein Grund. Und der Rat muss dokumentiert werden. Frag nach dem Protokoll, wenn du keines bekommst.
3
Sie spricht offen über Kosten und Vergütung
Wie sie bezahlt wird, steht in der Erstinformation. Gute Beratung erklärt das auch im Gespräch, ohne dass du lange fragen musst.
4
Sie macht keinen Zeitdruck
Eine BU oder eine Altersvorsorge bindet dich über Jahrzehnte. Bei solchen Verträgen darf eine Entscheidung ein paar Tage reifen.
5
Sie sagt auch, wenn alles passt
Manchmal ist die beste Empfehlung, einen Vertrag zu behalten. Wer das sagen kann, berät in deinem Interesse.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Ich werde oft gefragt, ob Maklerin oder Vertreter die bessere Wahl ist. Ich frage dann zurück: Wer hat dich zuletzt nach deinem Leben gefragt? Die Rolle sagt, in wessen Auftrag jemand arbeitet. Sie sagt nicht, wie gut jemand zuhört. Gute Beratung erkennst du daran, dass du hinterher deine eigene Entscheidung erklären kannst. Nicht daran, dass du eine Unterschrift geleistet hast.“
Was kannst du tun, wenn die Beratung falsch war?
Die kurze Antwort: Wer als Vermittlerin oder Vermittler falsch berät oder die Beratung nicht dokumentiert, muss dir den Schaden ersetzen. Das steht in § 63 VVG. Außerdem kannst du dich kostenlos beim Versicherungsombudsmann beschweren.
Der Anspruch auf Schadensersatz entfällt nur, wenn die Vermittlerin den Fehler nicht zu vertreten hat. Darum ist das Beratungsprotokoll so wichtig. Es zeigt später, was besprochen wurde.
Hast du schriftlich auf Beratung oder Dokumentation verzichtet, kann das deinen Anspruch schwächen. Die Vermittlerin muss dich vorher ausdrücklich darauf hinweisen.
Der Versicherungsombudsmann ist eine Schlichtungsstelle. Über Vermittler gibt er nur Empfehlungen ab, an die sie nicht gebunden sind. Das Verfahren ist für dich kostenlos. Und die Verjährung deiner Ansprüche wird durch eine Beschwerde nicht gehemmt. Behalte Fristen also selbst im Blick.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was du über deine Ansprechpartner herausfindest. Oft ist alles in Ordnung, und du ergänzt nur, was fehlt.
1
Das kannst du so lassen
Du weißt für jeden Vertrag, wer ihn betreut. Die Personen sind im Register eingetragen, und du hast Erstinformation und Protokoll. Dann musst du nichts ändern.
2
Wenn du nicht weißt, wer deine Verträge betreut
Frag beim Versicherer nach, wer als Vermittler eingetragen ist. Bitte die Person um ihre Erstinformation und prüf sie im Register.
3
Wenn dir der Blick aufs Ganze fehlt
Betreuen dich mehrere Personen oder hast du vieles online abgeschlossen, hol dir eine Gesamtsicht. Wer sie gibt, sollte alle Verträge nebeneinanderlegen, nicht nur einen.
4
Wenn du Rat ohne Vertragsbindung möchtest
Such im Register nach Versicherungsberaterinnen und -beratern oder frag bei der Verbraucherzentrale. Vereinbare das Honorar vorher schriftlich.
5
Wenn eine Beratung schiefgelaufen ist
Sichere Protokoll, Erstinformation und Schriftverkehr. Wende dich an den Versicherungsombudsmann und achte auf Verjährungsfristen. Bei hohem Schaden kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein.
Wer betreut deine Verträge eigentlich?
Wir legen deine Verträge nebeneinander, zeigen dir, wer wofür zuständig ist und ob alles noch zu deinem Leben passt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
An der Erstinformation, die du beim ersten Kontakt bekommst. Dort stehen Rolle und Registrierungsnummer. Mit der Nummer prüfst du im Vermittlerregister unter vermittlerregister.info, wie die Person eingetragen ist.
Prüf die Rolle im Register. Arbeitet er im Auftrag eines Versicherers, ist er Vertreter. Tritt er wie ein Makler auf, wird er rechtlich wie ein Makler behandelt und muss eine breite Marktauswahl nutzen oder auf eine begrenzte Auswahl hinweisen.
In der Regel nicht direkt. Maklerinnen und Makler werden meist vom Versicherer über eine Courtage im Beitrag bezahlt. Wie genau, steht in der Erstinformation.
Wer seine Beratungspflichten verletzt, muss den Schaden ersetzen, außer er hat den Fehler nicht zu vertreten. Sichere das Beratungsprotokoll. Eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann ist kostenlos, hemmt aber die Verjährung nicht.
Am 1. Oktober 2026 waren 336 Versicherungsberaterinnen und -berater registriert. Zum Vergleich: Maklerinnen und Makler mit Erlaubnis waren es 47.329.
Quellen: Statistik Versicherungsvermittlerregister, DIHK, Stand 01.10.2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 59, 60, 61 und 63 VVG, Begriffe, Beratungsgrundlage, Beratungspflicht und Haftung des Vermittlers, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen den Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 11.10.2026 · § 34d GewO, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Anpassung der Versicherungssummen, IHK Magdeburg, Stand 2024, geprüft am 11.10.2026 · Das Schlichtungsverfahren, Versicherungsombudsmann e. V., Stand 2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Rollen und Zuständigkeit klären
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Kundinnen und Kunden wissen nicht, wer welchen Vertrag betreut. Eine kurze Übersicht im Jahresgespräch schafft hier schnell Ordnung.
- Wenn sich eine Lebenslage ändert, ist ein guter Moment, die eigene Rolle und die Erstinformation noch einmal anzusprechen.
- Verträge, die online ohne Vermittlung abgeschlossen wurden, lohnt es, in die Gesamtsicht aufzunehmen.
