Das Elterngeld richtet sich nach deinem Einkommen vor der Geburt. Aber nicht nach dem Netto auf deinem Gehaltszettel, sondern nach einem Elterngeld-Netto, das die Elterngeldstelle mit festen Pauschalen ausrechnet. Wer die Regeln kennt, versteht seinen Bescheid und kann ihn prüfen.
Hier steht Schritt für Schritt, welche Monate zählen, welches Einkommen mitgerechnet wird und was abgezogen wird. Mit Rechenbeispiel, Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn du dir ein Kind wünschst ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst
Hier geht es nur um die Berechnung
Diese Seite erklärt, wie die Elterngeldstelle dein Elterngeld ausrechnet. Wie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus funktionieren und wer welche Monate nehmen kann, steht auf unserer Hauptseite zum Elterngeld. Was für Alleinerziehende, Studierende oder bei Zwillingen gilt, erklärt die Seite Elterngeld in Sonderfällen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Angestellten zählen die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschutz oder schwangerschaftsbedingter Krankheit werden übersprungen.
- Gezählt wird nur laufender, steuerpflichtiger Arbeitslohn. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni zählen nicht.
- Abgezogen werden 102,50 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Steuern nach deiner Steuerklasse und pauschal 21 % für Sozialabgaben.
- Vom Ergebnis gibt es 65 bis 100 %, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Den Höchstbetrag erreichst du ab rund 2.770 € Elterngeld-Netto.
- Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers werden voll auf das Elterngeld angerechnet.
So gehst du vor
- Prüfe deine Steuerklasse, bevor du schwanger wirst oder früh in der Schwangerschaft. Sie wirkt direkt auf das Elterngeld-Netto. Mehr dazu in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
- Lege deine Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate bereit und markiere Monate mit Krankheit in der Schwangerschaft.
- Rechne mit den Schritten unten dein Elterngeld-Netto grob nach.
- Plane ein, dass mit der Steuererklärung eine Nachzahlung kommen kann.
Inhalt
- Wie wird das Elterngeld berechnet?
- Welche Monate zählen für das Elterngeld?
- Welches Einkommen zählt und welches nicht?
- Was wird vom Brutto abgezogen?
- Welcher Prozentsatz gilt für dein Einkommen?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie wird gerechnet, wenn du in Teilzeit arbeitest?
- Was wird vom Elterngeld wieder abgezogen?
- Ändert sich die Berechnung bald?
- Was bei der Berechnung jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die kurze Antwort: In vier Schritten: Die Elterngeldstelle nimmt dein Brutto aus dem Bemessungszeitraum, zieht pauschal Werbungskosten, Steuern und Sozialabgaben ab, ermittelt so dein Elterngeld-Netto und zahlt davon einen Prozentsatz aus.
| Schritt | Was passiert | Regel |
|---|---|---|
| 1 | Bemessungszeitraum festlegen | § 2b BEEG |
| 2 | Laufendes, steuerpflichtiges Brutto ermitteln | §§ 2, 2c BEEG |
| 3 | Pauschalen für Werbungskosten, Steuern und Sozialabgaben abziehen | §§ 2c, 2e, 2f BEEG |
| 4 | Ersatzrate anwenden, Mindest- und Höchstbetrag prüfen | § 2 BEEG |
Weil mit Pauschalen gerechnet wird, liegt das Elterngeld-Netto meist etwas neben deinem echten Netto. Mal ist es höher, mal niedriger. Das ist kein Fehler, sondern Absicht: So wird für alle gleich gerechnet.
Welche Monate zählen für das Elterngeld?
Die kurze Antwort: Bei Angestellten die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt.
Kommt dein Kind im Juli, zählen also die Monate Juli des Vorjahres bis Juni. Einige Monate werden dabei übersprungen, und der Zeitraum rutscht entsprechend weiter zurück (§ 2b BEEG):
- Monate, in denen du wegen der Schutzfristen nicht arbeiten durftest oder Mutterschaftsgeld bekommen hast.
- Monate, in denen du wegen einer schwangerschaftsbedingten Krankheit weniger verdient hast.
- Monate, in denen du Elterngeld für ein älteres Kind bekommen hast, bis zu dessen 14. Lebensmonat.
Das schützt dich: Eine Krankheit in der Schwangerschaft drückt dein Elterngeld nicht. Auf Antrag kannst du diese Monate trotzdem einbeziehen lassen, falls sie dir mehr bringen. Das kann zum Beispiel sein, wenn du in diesen Monaten eine Gehaltserhöhung hattest.
Selbstständige und gemischtes Einkommen
Bei Selbstständigen zählt der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum, also meist dem Steuerjahr vor der Geburt. Nachweis ist in der Regel der Steuerbescheid.
Hast du Gehalt und Gewinn, gilt das Steuerjahr auch für dein Gehalt (§ 2b Abs. 3 BEEG). Ausnahme: Liegt der Gewinn im Schnitt unter 35 € im Monat, kannst du beantragen, dass für das Gehalt die normalen zwölf Monate zählen.
Welches Einkommen zählt und welches nicht?
Die kurze Antwort: Es zählt nur Einkommen aus Arbeit, das du in Deutschland versteuern musst, und davon nur der laufende Teil. Einmalzahlungen, steuerfreie Einnahmen und Sozialleistungen zählen nicht.
| Zählt mit | Zählt nicht mit |
|---|---|
| laufendes Gehalt aus deinem Job | Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld als Einmalzahlung, Boni |
| Gehalt aus einem Minijob oder Midijob | steuerfreie Einnahmen |
| Gewinn aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft | Arbeitslosengeld, Krankengeld, Bürgergeld |
| regelmäßige steuerpflichtige Zulagen, die mit dem Gehalt laufen | Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden |
Ausschlaggebend ist, wie dein Arbeitgeber eine Zahlung beim Lohnsteuerabzug behandelt. Was dort als sonstiger Bezug läuft, bleibt beim Elterngeld außen vor (§ 2c BEEG). Was als laufender Arbeitslohn abgerechnet wird, zählt mit.
Der häufigste Denkfehler: „Meine Prämie im Frühjahr erhöht mein Elterngeld.“ Meist nicht. Eine einmalige Prämie läuft als sonstiger Bezug und zählt nicht.
Mehr bringt eine Gehaltserhöhung, die monatlich ausgezahlt wird, und zwar möglichst früh im Bemessungszeitraum.
Was wird vom Brutto abgezogen?
Die kurze Antwort: Drei Dinge: ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Steuern nach deiner Steuerklasse und pauschal 21 % für Sozialabgaben. Was übrig bleibt, ist dein Elterngeld-Netto.
Werbungskosten
Abgezogen wird ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €, also 102,50 € im Monat. Es gilt der Betrag vom 1. Januar des Jahres vor der Geburt. Deine echten Werbungskosten spielen keine Rolle.
Steuern
Die Elterngeldstelle rechnet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und, wenn du Mitglied einer Kirche bist, Kirchensteuer aus (§ 2e BEEG). Die Kirchensteuer setzt sie pauschal mit 8 % der Lohnsteuer an. Grundlage ist der Lohnsteuertarif vom 1. Januar des Jahres vor der Geburt.
Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum in den meisten Monaten galt (§ 2c Abs. 3 BEEG). Steuerklasse VI bleibt außen vor. Wer vor der Geburt von Steuerklasse IV in III wechselt, zahlt weniger Lohnsteuer und bekommt so mehr Elterngeld. Der Wechsel muss aber in der Mehrzahl der Monate gegolten haben.
Sozialabgaben
Statt deiner echten Beiträge zieht die Elterngeldstelle feste Pauschalen ab (§ 2f BEEG): 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für die Rentenversicherung und 2 % für die Arbeitslosenversicherung. Zusammen 21 %, aber nur für die Versicherungen, in denen du pflichtversichert warst.
Für einen Minijob werden keine Sozialabgaben abgezogen. Wer nicht pflichtversichert ist, etwa privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert, bekommt die 9 % nicht abgezogen. Bei Beamtinnen und Beamten fallen die Pauschalen in der Regel ganz weg. Das Elterngeld-Netto ist dann höher.
Welcher Prozentsatz gilt für dein Einkommen?
Die kurze Antwort: 67 % bei einem Elterngeld-Netto zwischen 1.000 und 1.200 €. Darunter steigt der Satz bis 100 %, darüber sinkt er bis 65 %. Dann gelten Mindest- und Höchstbetrag.
| Elterngeld-Netto | Ersatzrate | Basiselterngeld im Monat |
|---|---|---|
| 800 € | 77 % | 616,00 € |
| 1.100 € | 67 % | 737,00 € |
| 1.220 € | 66 % | 805,20 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300,00 € |
| 3.000 € | 65 % | 1.800,00 € (Höchstbetrag) |
Stand: § 2 BEEG, geprüft am 12.10.2026. Je 2 € unter 1.000 € steigt der Satz um 0,1 Prozentpunkte, je 2 € über 1.200 € sinkt er um 0,1 Prozentpunkte. Bei 3.000 € wären 65 % genau 1.950 €, gezahlt werden aber höchstens 1.800 €.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto, auf ihrem Gehaltszettel stehen 2.500 € netto. Weihnachtsgeld bekommt sie nicht. Stell dir vor, Lisa bekommt 2026 ein Kind.
- Mit 30Lisa arbeitet in Vollzeit, Steuerklasse I.
- Mit 31Die zwölf Monate vor dem Mutterschutz bilden ihren Bemessungszeitraum.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa rechnet ihr Elterngeld-Netto selbst nach, bevor der Bescheid kommt.
| Posten | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Brutto im Monat | laufendes Gehalt | 3.850,00 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € ÷ 12 | − 102,50 € |
| Lohnsteuer | Annahme im Beispiel: Tarif 2025, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer | − 498,75 € |
| Sozialabgaben | 21 % von 3.747,50 € | − 786,98 € |
| Elterngeld-Netto | 2.461,77 € | |
| Ersatzrate | über 1.240 € | 65 % |
| Basiselterngeld | 65 % von rund 2.462 € | 1.600,30 € |
Lisas Elterngeld-Netto liegt rund 38 € unter ihrem echten Netto. Das liegt an den Pauschalen. Ihr Elterngeld ersetzt damit knapp zwei Drittel ihres Gehaltszettel-Nettos.
Stell dir jetzt vor, Lisa ist verheiratet und wechselt früh genug in Steuerklasse III, sodass sie in der Mehrzahl der zwölf Monate gilt. Ihre Lohnsteuer im Beispiel sinkt auf rund 186 € im Monat (Annahme, gleiche Rechnung mit Splittingtarif). Ihr Elterngeld-Netto steigt auf rund 2.775 €. 65 % davon wären 1.804 €, gezahlt wird der Höchstbetrag von 1.800 €.
Das sind rund 200 € mehr Elterngeld im Monat, bei zehn Monaten rund 2.000 €. Der Wechsel hat aber eine Kehrseite: Der Partner in Steuerklasse V zahlt im Jahr mehr Lohnsteuer, die Steuererklärung gleicht das später aus. Für Lisa zählt, dass sie den Wechsel bewusst und rechtzeitig macht.
Wie wird gerechnet, wenn du in Teilzeit arbeitest?
Die kurze Antwort: Dann ersetzt das Elterngeld nur den Unterschied zwischen deinem Einkommen vor und nach der Geburt. Für das Einkommen vor der Geburt zählen dabei höchstens 2.770 €.
Der Prozentsatz bleibt der, der sich aus deinem Einkommen vor der Geburt ergibt (§ 2 Abs. 3 BEEG). Für Monate mit Basiselterngeld und Monate mit ElterngeldPlus wird der Unterschied getrennt berechnet. Beim ElterngeldPlus gilt außerdem: höchstens die Hälfte des Basiselterngelds, das du ohne Job bekämst (§ 4a BEEG).
Bei Lisa: Sie arbeitet nach sechs Monaten 20 Stunden und hat dabei 1.250 € Elterngeld-Netto (Annahme im Beispiel). Der Unterschied zu 2.462 € beträgt 1.212 €. Davon 65 % sind 787,80 €. Als ElterngeldPlus liegt das unter der Grenze von 800,15 €, also bekommt sie den vollen Betrag, und zwar doppelt so viele Monate.
Tipp
Gibst du im Antrag ein Teilzeit-Einkommen an, zahlt die Elterngeldstelle zunächst vorläufig. Nach dem Bezug musst du dein tatsächliches Einkommen nachweisen (§ 8 BEEG). Lag es höher als angegeben, fällt das Elterngeld niedriger aus. Leg deshalb einen kleinen Teil zur Seite, bis der endgültige Bescheid da ist.
Was wird vom Elterngeld wieder abgezogen?
Die kurze Antwort: Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers werden voll angerechnet. Andere Leistungen, die Einkommen ersetzen, nur oberhalb von 300 € Elterngeld.
In den ersten Wochen nach der Geburt bekommst du als Angestellte meist Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Beides deckt dein volles Netto. Es wird deshalb ganz vom Elterngeld abgezogen (§ 3 BEEG). Diese Lebensmonate zählen trotzdem als deine Basismonate.
Bekommst du nach der Geburt andere Leistungen, die Einkommen ersetzen, etwa Arbeitslosengeld oder Krankengeld, bleiben 300 € Elterngeld im Monat frei, beim ElterngeldPlus 150 €. Nur was darüber liegt, wird verrechnet.
Dazu kommen können der Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 €, und bei Mehrlingen 300 € für jedes weitere Kind. Was beim zweiten Kind zählt, steht in Zweites Kind: Geschwisterbonus, Elterngeld und was sich wirklich ändert.
Und die Steuer danach?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr. Bei mehr als 410 € Elterngeld im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben, eine Nachzahlung ist möglich.
Ändert sich die Berechnung bald?
Die kurze Antwort: Für Geburten 2026 nicht. Für Geburten ab November 2027 gibt es einen Entwurf aus dem Familienministerium. Er ist noch nicht beschlossen.
Laut Entwurf soll bei Angestellten künftig das Durchschnittsnetto des Kalenderjahres vor der Geburt zählen, nicht mehr die zwölf Monate davor. Ein Wechsel in Steuerklasse III soll nur noch zählen, wenn mindestens sechs Gehälter im Kalenderjahr, in dem die Schwangerschaft begann, danach abgerechnet wurden. Für Selbstständige soll sich nichts ändern.
Stand: Stiftung Warentest, 24.08.2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein Gesetz beschlossen ist.
Was bei der Berechnung jetzt zählt
Das Elterngeld wird nicht geschätzt, es wird gerechnet. Die Regeln sind fest, und du kannst sie vorher kennen. Die größten Hebel liegen deshalb vor der Geburt: die Steuerklasse, laufendes Gehalt statt Einmalzahlungen und der Blick auf Monate mit Krankheit in der Schwangerschaft.
Nach der Geburt zählt, den Bescheid zu prüfen: Stimmen die Monate, das Brutto und die Steuerklasse? Ein Fehler lässt sich mit einem Widerspruch korrigieren, wenn du ihn rechtzeitig bemerkst.
Und weil das Elterngeld auch mit guter Planung nur zwei Drittel ersetzt, gehört die Frage dazu, welche festen Kosten in dieser Zeit weiterlaufen. Wie du dein Budget dafür ordnest, zeigt der Budgetplaner.
Wo steckt Geld in deinen Versicherungen?
Mit dem Elterngeld wird dein Einkommen kleiner, deine Beiträge bleiben. Wir prüfen mit dir, welche Verträge du in der Elternzeit anpassen oder stunden kannst, ohne Schutz zu verlieren. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
In der Regel nicht. Weihnachtsgeld wird beim Lohnsteuerabzug meist als sonstiger Bezug abgerechnet, und sonstige Bezüge bleiben beim Elterngeld außen vor. Schau auf deiner Gehaltsabrechnung nach, wie es dort ausgewiesen ist.
Nein, wenn die Krankheit mit der Schwangerschaft zusammenhing. Diese Monate werden übersprungen, und der Bemessungszeitraum rutscht weiter zurück. Lass dir die Ursache ärztlich bescheinigen.
Weil die Elterngeldstelle mit Pauschalen rechnet: 102,50 € Werbungskosten im Monat und 21 % Sozialabgaben, unabhängig von deinen echten Beiträgen. Je nach Krankenkasse und Steuer kann das etwas über oder unter deinem echten Netto liegen.
Oft nicht mehr ganz. Die neue Steuerklasse zählt nur, wenn sie in der Mehrzahl der Monate im Bemessungszeitraum galt. Im vierten Monat bleiben bis zum Mutterschutz meist zu wenige Monate. Rechne es genau nach, bevor du wechselst.
In der Regel das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt, nachgewiesen mit dem Steuerbescheid. Kommt dein Kind 2026, ist das meist 2025. Liegt der Bescheid noch nicht vor, setzt die Elterngeldstelle die Höhe zunächst vorläufig fest (§ 8 Abs. 3 BEEG).
Quellen: Bemessungszeitraum und Einkommen, §§ 2, 2b und 2c BEEG, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Abzüge für Steuern und Sozialabgaben, §§ 2e und 2f BEEG, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Anrechnung von Mutterschaftsgeld und anderen Leistungen, § 3 BEEG, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Progressionsvorbehalt, § 32b EStG, und Pflichtveranlagung, § 46 EStG, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Reform beim Elterngeld, Stiftung Warentest, 22.08.2026, geändert 24.08.2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
