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Elterngeld 2026: Illustration zum Thema

Elterngeld 2026: Basis, Plus und Partnerschaftsbonus

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Wenn ein Kind kommt, fällt bei mindestens einem Elternteil für Monate das Gehalt weg. Das Elterngeld fängt einen Teil davon auf. Wie viel, wie lange und in welcher Form, entscheidet ihr selbst: mit Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus.

Hier stehen alle Regeln an einem Ort, Stand: 12.10.2026. Von der Höhe über die Monate bis zum Antrag. Und die Regel, die am meisten Geld kostet: Elterngeld gibt es rückwirkend nur für drei Monate.

Betrifft dich, wenn du dir ein Kind wünschst ein Kind kommt noch ein Kind kommt

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld ersetzt 65 bis 100 % des Nettoeinkommens vor der Geburt. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat.
  • Eltern haben zusammen 12 Monate Basiselterngeld. Dazu kommen 2 Partnermonate, wenn beide Elternteile Einkommen verlieren. Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten.
  • Ein Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus tauschen, mit halbem Betrag. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt mit ElterngeldPlus oft insgesamt mehr.
  • Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche, gibt es den Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden Elternteil.
  • Wer mehr als 175.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, als Paar zusammengerechnet, bekommt kein Elterngeld.

So gehst du vor

  • Stelle den Antrag bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes in den ersten drei Lebensmonaten deines Kindes. Später gibt es Geld nur noch für drei Monate rückwirkend.
  • Plant als Paar, wer welche Monate nimmt, bevor ihr den Antrag stellt. Die Varianten unten helfen dabei.
  • Klärt vor der Schwangerschaft die Steuerklasse. Warum das so viel ausmacht, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
  • Prüft, welche Versicherungen in der Elternzeit weiterlaufen müssen. Die Fristen stehen in Elternzeit und Versicherungen.
  • Wenn ihr wissen wollt, wie gut eure Familie abgesichert ist, schauen wir in der Beratung gemeinsam drauf.
Inhalt
  1. Was ist Elterngeld genau?
  2. Wie hoch ist das Elterngeld?
  3. Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus: Was ist der Unterschied?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. Was kostet dich das Elterngeld bei Steuer und Versicherung?
  6. Was gilt, wenn das Elterngeld nicht reicht oder endet?
  7. So läuft der Antrag auf Elterngeld ab
  8. Was ändert sich beim Elterngeld?
  9. Was beim Elterngeld jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was ist Elterngeld genau?

Die kurze Antwort: Elterngeld ist eine Leistung des Staates für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Es ersetzt einen Teil des Einkommens, das dadurch fehlt. Geregelt ist es im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Elterngeld und Elternzeit werden oft verwechselt. Elternzeit ist das Recht, sich bei deinem Arbeitgeber freistellen zu lassen, bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Elterngeld ist das Geld, das du in dieser Zeit vom Staat bekommst. Es läuft meist deutlich kürzer.

Vor dem Elterngeld kommt bei angestellten Müttern das Mutterschaftsgeld mit dem Zuschuss des Arbeitgebers. Die Schutzfrist dauert in der Regel acht Wochen nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Monate mit Mutterschaftsgeld zählen bereits als Basiselterngeld-Monate der Mutter.

Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld bekommst du, wenn du in Deutschland wohnst, mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, es selbst betreust und nicht voll arbeitest (§ 1 BEEG). Nicht voll heißt: höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats.

Das gilt für Angestellte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Studierende und Menschen ohne Job. Auch wer vorher nichts verdient hat, bekommt den Mindestbetrag. Ausgeschlossen ist nur, wer im letzten Steuerjahr vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 € hatte. Bei Paaren zählt die Summe beider.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die kurze Antwort: In der Regel 65 bis 67 % deines Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat beim Basiselterngeld. Bei kleinen Einkommen steigt der Prozentsatz bis auf 100 %.

Netto vor der GeburtErsatzrate
unter 1.000 €steigt schrittweise von 67 % bis auf 100 %
1.000 bis 1.200 €67 %
über 1.200 €sinkt schrittweise, ab etwa 1.240 € gilt 65 %
Mindestbetrag300 € (ElterngeldPlus 150 €)
Höchstbetrag1.800 € (ElterngeldPlus 900 €)

Stand: § 2 BEEG, geprüft am 12.10.2026. Unter 1.000 € steigt die Rate für je 2 € weniger Einkommen um 0,1 Prozentpunkte. Über 1.200 € sinkt sie für je 2 € mehr um 0,1 Prozentpunkte, bis 65 % erreicht sind.

Gemeint ist nicht dein Netto vom Gehaltszettel, sondern ein Elterngeld-Netto. Die Elterngeldstelle rechnet es mit Pauschalen aus deinem Brutto aus. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht mit. Wie das genau geht, erklärt unsere Seite zum Thema Elterngeld berechnen.

Was obendrauf kommt

Lebt schon ein kleines Geschwisterkind im Haushalt, gibt es den Geschwisterbonus: 10 % mehr, mindestens 75 €. Voraussetzung sind zwei Kinder unter drei oder drei Kinder unter sechs Jahren (§ 2a BEEG). Bei Zwillingen oder mehr gibt es für jedes weitere Kind 300 € dazu.

Was beim zweiten Kind noch zählt, steht in Zweites Kind: Geschwisterbonus, Elterngeld und was sich wirklich ändert.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus: Was ist der Unterschied?

Die kurze Antwort: Basiselterngeld zahlt den vollen Betrag für kurze Zeit. ElterngeldPlus zahlt den halben Betrag doppelt so lange und lohnt sich vor allem, wenn du in Teilzeit arbeitest. Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die beide gleichzeitig in Teilzeit gehen.

Basiselterngeld

Zusammen habt ihr 12 Monate Basiselterngeld. Zwei weitere Monate gibt es, wenn beide Elternteile in mindestens zwei Monaten weniger verdienen als vorher. Das sind die Partnermonate. Jeder Elternteil nimmt mindestens 2 und höchstens 12 Monate (§ 4 BEEG).

Basiselterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Gleichzeitig dürft ihr es nur in einem einzigen Monat beziehen, und der muss in den ersten zwölf Lebensmonaten liegen. Ausnahmen gelten bei Mehrlingen, Frühgeburten, einer Behinderung des Kindes oder wenn ein Geschwisterbonus anfällt.

ElterngeldPlus

Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Der Betrag ist höchstens halb so hoch, also 150 € bis 900 € im Monat. ElterngeldPlus kann auch nach dem 14. Lebensmonat laufen, und beide Eltern dürfen es gleichzeitig beziehen.

Ohne Job bekommst du damit insgesamt gleich viel wie mit Basiselterngeld, nur über einen längeren Zeitraum. Spannend wird es mit Teilzeit: Dann wird nur das Einkommen ersetzt, das wegfällt. Weil ElterngeldPlus bei Teilzeit oft kaum kleiner ist als Basiselterngeld, aber doppelt so lange läuft, kommt mehr Geld zusammen. Das Beispiel mit Lisa zeigt es.

Partnerschaftsbonus

Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, bekommt jeder von euch 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus (§ 4b BEEG). Die Monate müssen gleichzeitig und direkt hintereinander liegen.

Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus allein bekommen, wenn sie selbst 24 bis 32 Stunden arbeiten. Wann eine Mutter oder ein Vater als alleinerziehend gilt, regelt § 4c BEEG.

VarianteHöhe im MonatWie langePasst, wenn
Basiselterngeld300 € bis 1.800 €12 Monate, mit Partnermonaten 14du ganz zu Hause bleibst und es kurz und kräftig sein soll
ElterngeldPlus150 € bis 900 €doppelt so langedu in Teilzeit arbeitest oder das Geld strecken willst
PartnerschaftsbonusElterngeldPlus-Betrag2 bis 4 Monate je Elternteilihr beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeitet

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto, auf ihrem Gehaltszettel stehen 2.500 € netto. Stell dir vor, Lisa bekommt ein Kind. Ihr Partner arbeitet ebenfalls in Vollzeit.

  • Mit 31Lisa ist schwanger und prüft mit ihrem Partner, wer welche Monate nimmt.
  • Lebensmonate 1 und 2Mutterschutz. Lisa bekommt Mutterschaftsgeld und den Zuschuss ihres Arbeitgebers.
  • Lebensmonate 3 bis 12Lisa bleibt zu Hause und bekommt Elterngeld.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa plant, wie sie nach dem ersten Jahr in Teilzeit zurückkehrt.

Zuerst rechnet die Elterngeldstelle Lisas Elterngeld-Netto aus. Sie nimmt das Brutto der zwölf Monate vor dem Mutterschutz und zieht Pauschalen ab. Die Lohnsteuer setzen wir hier mit einer Annahme an.

PostenRechnungErgebnis
Brutto im Monatlaut Gehaltszettel3.850,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 € ÷ 12− 102,50 €
LohnsteuerAnnahme im Beispiel: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer− 498,75 €
Sozialabgaben-Pauschale21 % von 3.747,50 €− 786,98 €
Elterngeld-Nettorund 2.462 €
Basiselterngeld65 % von 2.462 €1.600,30 €
ElterngeldPlusHälfte davon800,15 €

Stand: §§ 2, 2c, 2e und 2f BEEG. Das Elterngeld-Netto liegt hier etwas unter Lisas echtem Netto, weil die Elterngeldstelle mit Pauschalen rechnet. Den genauen Betrag zeigt erst der Bescheid.

In den ersten beiden Lebensmonaten bekommt Lisa Mutterschaftsgeld und Zuschuss. Beides wird voll auf das Elterngeld angerechnet. Die Monate zählen trotzdem als ihre Basismonate. Lisa hat danach noch 10 Basismonate. Ihr Partner nimmt die zwei Partnermonate.

Lisas Plan ab Lebensmonat 3RechnungZusammen
10 Monate Basiselterngeld10 × 1.600,30 €16.003 €
20 Monate ElterngeldPlus, ohne Job20 × 800,15 €16.003 €
4 Monate Basis, danach 12 Monate Plus mit Teilzeit4 × 1.600,30 € + 12 × 787,80 €15.855 €

Ohne Job ist die Summe gleich, nur die Dauer ändert sich. Die dritte Zeile zeigt Teilzeit. Stell dir vor, Lisa arbeitet ab dem siebten Lebensmonat 20 Stunden und verdient dabei 1.250 € Elterngeld-Netto (Annahme im Beispiel). Ersetzt werden 65 % des Unterschieds: 2.462 € minus 1.250 € ergibt 1.212 €, davon 65 % sind 787,80 €.

Mit Basiselterngeld bekäme sie diese 787,80 € nur für die sechs restlichen Basismonate, also 4.726,80 €. Als ElterngeldPlus bekommt sie denselben Betrag zwölf Monate lang, also 9.453,60 €. Mit ihrem Teilzeitgehalt hat Lisa so ein Jahr lang mehr Geld und bleibt im Job.

Würde auch ihr Partner gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeiten, kämen für beide je 2 bis 4 Monate Partnerschaftsbonus dazu.

Was kostet dich das Elterngeld bei Steuer und Versicherung?

Die kurze Antwort: Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Darum kann im Jahr danach eine Nachzahlung kommen.

Wer mehr als 410 € Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitgeberzuschuss im Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Lege dir deshalb einen Teil des Geldes zur Seite, bis der Steuerbescheid da ist.

Der häufigste Denkfehler: „Elterngeld ist steuerfrei, also kommt da nichts nach.“ Steuerfrei heißt nur, dass auf das Elterngeld selbst keine Steuer anfällt.

Es zählt aber bei der Berechnung des Steuersatzes für dein Gehalt mit. Gerade wer im selben Jahr noch einige Monate voll gearbeitet hat, bekommt oft eine Nachzahlung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bist du als Pflichtmitglied während des Elterngeldbezugs beitragsfrei versichert (§ 224 SGB V). Das gilt nur für das Elterngeld. Verdienst du in Teilzeit etwas dazu, werden darauf Beiträge fällig. Wer freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist, sollte vorher bei der Kasse oder dem Versicherer klären, was weiterläuft.

Für deine Rente bekommst du für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, unabhängig vom Elterngeld. Wie das wirkt, steht auf der Seite Kindererziehungszeiten und Mütterrente.

Was gilt, wenn das Elterngeld nicht reicht oder endet?

Die kurze Antwort: Elterngeld deckt meist zwei Drittel des Einkommens und endet lange vor der Elternzeit. Die Lücke danach trägt der Haushalt selbst, aus Einkommen, Rücklagen und dem Kindergeld.

Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag gehen, ein Teil auch später bis zum achten (§ 15 BEEG). Elterngeld gibt es meist für 12 bis 14 Monate, mit ElterngeldPlus länger. Jeder Monat Elternzeit ohne Elterngeld ist ein Monat ganz ohne Einkommen aus dem Job.

Für die Zeit danach lohnt ein ehrlicher Plan: Wie viel fehlt jeden Monat? Wie lange trägt die Rücklage? Wann und mit wie vielen Stunden geht es zurück in den Job? Wie das mit Teilzeit gelingt, steht in Teilzeit und Wiedereinstieg. Wie groß deine Rücklage sein sollte, zeigt die Seite Notgroschen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Viele Paare planen die Elterngeld-Monate auf den Euro genau und vergessen dabei das zweite Jahr. Dort entscheidet sich, ob die Mutter in Teilzeit zurückkommt und wie viel Rente ihr fehlt. Mein Rat: Plant nicht nur, wer wann zu Hause bleibt. Plant auch, wie ihr die Lücke fair teilt, zum Beispiel mit einem Ausgleich für die Altersvorsorge der Person, die länger kürzertritt.“

Sobald ein Kind da ist, hängt mehr Verantwortung an eurem Einkommen. Ob Berufsunfähigkeit und Todesfall gut abgesichert sind, zeigt die Seite Familie absichern.

So läuft der Antrag auf Elterngeld ab

Die kurze Antwort: Nach der Geburt stellst du einen schriftlichen Antrag bei der Elterngeldstelle. Gib darin an, welche Monate du als Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus willst. Rückwirkend zahlt die Stelle nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat.

1

Unterlagen sammeln

Du brauchst die Geburtsurkunde, Gehaltsnachweise für die zwölf Monate vor dem Mutterschutz, die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Zuschuss und bei Selbstständigen den letzten Steuerbescheid. Die Elterngeldstelle deines Bundeslandes sagt dir, was genau fehlt.

2

Monate planen

Legt fest, wer welche Lebensmonate nimmt. Im Antrag muss stehen, welche Monate als Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus gelten sollen.

3

Antrag rechtzeitig stellen

Stelle den Antrag spätestens im dritten Lebensmonat deines Kindes. Danach verlierst du jeden Monat, der mehr als drei Monate zurückliegt (§ 7 BEEG).

4

Bei Bedarf ändern

Bis zum Ende des Bezugs kannst du deine Entscheidung ändern, rückwirkend für drei Monate. Bereits ausgezahlte Monate lassen sich in der Regel nicht mehr ändern. Ausnahme: Aus einem Monat ElterngeldPlus darf nachträglich Basiselterngeld werden.

Tipp

Gib den Antrag schon vor der Geburt so weit wie möglich fertig. Dann fehlen nach der Geburt nur noch Geburtsurkunde und Mutterschaftsgeld-Bescheinigung. In den ersten Wochen mit Baby ist Papierkram das Erste, was liegen bleibt.

Was ändert sich beim Elterngeld?

Die kurze Antwort: Für Geburten im Jahr 2026 gelten die Regeln auf dieser Seite. Für Geburten ab November 2027 gibt es einen Entwurf aus dem Familienministerium. Er ist noch nicht beschlossen und wird innerhalb der Regierung noch abgestimmt.

Laut dem Entwurf soll es nur noch 12 statt 14 Monate Basiselterngeld geben, ein Elternteil allein höchstens 9 Monate, Alleinerziehende 12. Der Mindestbetrag soll auf 330 € und der Höchstbetrag auf 1.900 € steigen. Der Partnerschaftsbonus soll wegfallen.

Stand: Stiftung Warentest, 22.08.2026, geändert 24.08.2026. Nichts davon ist Gesetz. Einen Beschluss des Kabinetts gibt es noch nicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald feststeht, was kommt.

Was beim Elterngeld jetzt zählt

Elterngeld ist ein Baukasten. Wer ihn kennt, holt mehr heraus: mit ElterngeldPlus bei Teilzeit, mit dem Partnerschaftsbonus und mit einer klugen Verteilung der Monate. Wer ihn nicht kennt, nimmt oft einfach zwölf Monate Basiselterngeld und verschenkt Geld.

Die wichtigste Frist ist kurz: drei Monate. Die wichtigste Planung beginnt früher, beim Gehalt und bei der Steuerklasse vor der Schwangerschaft. Und die wichtigste Frage kommt danach: Wie trägt euer Haushalt die Zeit, in der das Elterngeld endet, die Elternzeit aber weiterläuft?

Alles zur Lebensphase rund um die Geburt findest du unter Was zählt, wenn … Kind.

Passt eure Absicherung zum Leben mit Kind?

Wir schauen mit euch auf Berufsunfähigkeit, Risikoleben und Krankenversicherung in der Elternzeit und zeigen, wo eure Familie eine Lücke hat. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Unser Baby ist vier Monate alt und wir haben noch keinen Antrag gestellt. Ist das Geld weg?

Für den ersten Lebensmonat ja. Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Stellt den Antrag deshalb sofort.

Ich habe vor der Geburt nicht gearbeitet. Bekomme ich trotzdem Elterngeld?

Ja, den Mindestbetrag von 300 € im Monat beim Basiselterngeld oder 150 € beim ElterngeldPlus. Bekommst du Bürgergeld, wird das Elterngeld darauf allerdings meist angerechnet.

Ich will nach sechs Monaten mit 25 Stunden zurück in den Job. Was lohnt sich mehr?

Meist ElterngeldPlus. Ersetzt wird dann nur das Einkommen, das fehlt. Der Betrag ist oft kaum kleiner als beim Basiselterngeld, läuft aber doppelt so lange. Arbeitet dein Partner oder deine Partnerin gleichzeitig 24 bis 32 Stunden, kommt der Partnerschaftsbonus dazu.

Können wir beide gleichzeitig Elterngeld bekommen?

ElterngeldPlus ja, so lange ihr wollt. Basiselterngeld nur in einem einzigen gemeinsamen Monat in den ersten zwölf Lebensmonaten. Ausnahmen gibt es bei Zwillingen, Frühgeburten, einer Behinderung des Kindes oder einem Geschwisterbonus.

Muss ich auf das Elterngeld Steuern zahlen?

Nicht direkt. Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Bei mehr als 410 € Elterngeld im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben, und eine Nachzahlung ist möglich.

Quellen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, §§ 1, 2, 2a, 4, 4b, 7 und 15 BEEG, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, geprüft am 11.10.2026 · Progressionsvorbehalt und Pflichtveranlagung, §§ 32b und 46 EStG, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Beitragsfreiheit bei Elterngeld, § 224 SGB V, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Reform beim Elterngeld: Eltern müssen umplanen, Stiftung Warentest, 22.08.2026, geändert 24.08.2026, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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  • Bei Kundinnen und Kunden mit Kinderwunsch ist das Jahresgespräch ein guter Moment für die Steuerklasse und die BU-Beiträge in der Elternzeit.
  • Wer ElterngeldPlus mit Teilzeit plant, freut sich oft über einen gemeinsamen Blick darauf, wie die Lücke bei der Altersvorsorge zwischen beiden Partnern ausgeglichen werden kann.
  • Die Pflicht zur Steuererklärung nach Elterngeldbezug überrascht viele. Ein kurzer Hinweis im richtigen Moment schafft Vertrauen.

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