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Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026: Illustration zum Thema

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026: was euch zusteht

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Mit dem ersten Kind kommt Post von vielen Stellen. Eine davon zahlt jeden Monat Geld, aber nur, wenn du sie darum bittest: die Familienkasse. Das Kindergeld beträgt 2026 für jedes Kind 259 € im Monat, egal wie viel ihr verdient.

Daneben gibt es den Kinderfreibetrag in der Steuer. Ihr bekommt nicht beides voll, sondern das, was für euch günstiger ist. Hier steht, wie diese Rechnung funktioniert, ab welchem Einkommen der Freibetrag gewinnt und welche Fristen dich Geld kosten können. Stand: 01.01.2026.

Betrifft dich, wenn ein Kind kommt noch ein Kind kommt du allein erziehst dein Kind 18 wird

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kindergeld beträgt 2026 für jedes Kind 259 € im Monat. Die Höhe hängt nicht vom Einkommen ab.
  • Der Kinderfreibetrag senkt stattdessen die Steuer. Für Eltern zusammen sind es 2026 je Kind 9.756 € im Jahr, eingerechnet der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
  • Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung von selbst, was für euch günstiger ist. Bei Ehepaaren mit einem Kind gewinnt der Freibetrag nach unserer Rechnung erst ab rund 86.500 € zu versteuerndem Einkommen.
  • Kindergeld gibt es bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung oder Studium bis 25. Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens 6 Monate.
  • Für 2027 sind 267 € Kindergeld geplant. Das steht in einem Gesetzentwurf und ist noch nicht beschlossen.

So gehst du vor

  • Stell den Antrag bei der Familienkasse, sobald Geburtsurkunde und Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes da sind. Online geht das über die eServices der Familienkasse.
  • Warte nicht länger als nötig. Für Monate, die mehr als ein halbes Jahr vor dem Antrag liegen, gibt es kein Geld mehr.
  • Melde Änderungen sofort, zum Beispiel wenn dein Kind die Schule beendet oder eine Ausbildung abbricht.
  • Gib in der Steuererklärung die Anlage Kind ab. Nur dann rechnet das Finanzamt nach, ob der Freibetrag mehr bringt.
  • Kindergeld fördert dein Kind, es sichert es nicht ab. Wie eure Familie bei Krankheit oder Tod versorgt ist, prüfen wir mit dir in der Beratung.
Inhalt
  1. Was sind Kindergeld und Kinderfreibetrag genau?
  2. Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
  3. Wann bringt der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. Wer bekommt das Kindergeld, wenn Eltern getrennt leben?
  6. Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
  7. So beantragst du Kindergeld
  8. Was ändert sich 2027 beim Kindergeld?
  9. Was beim Kindergeld jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was sind Kindergeld und Kinderfreibetrag genau?

Die kurze Antwort: Kindergeld ist eine monatliche Zahlung der Familienkasse für jedes Kind. Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, der in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen wird. Beide verfolgen dasselbe Ziel: Das Geld, das ein Kind zum Leben braucht, soll steuerfrei bleiben.

Das Gesetz nennt das Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG). Im laufenden Jahr wird das Kindergeld ausgezahlt. Erst mit der Steuererklärung rechnet das Finanzamt nach, ob der Freibetrag für euch mehr wert gewesen wäre.

Was gehört zum Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen. Der erste deckt das, was ein Kind zum Leben braucht. 2026 sind das je Elternteil 3.414 €. Der zweite heißt BEA-Freibetrag, kurz für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Er beträgt je Elternteil 1.464 €.

Werden Eltern zusammen veranlagt, verdoppeln sich beide Teile. Zusammen sind das 9.756 € je Kind und Jahr (§ 32 Abs. 6 EStG). Wenn in diesem Artikel vom Kinderfreibetrag die Rede ist, sind beide Teile gemeint.

Was ist Kindergeld nicht?

Kindergeld ist kein Elterngeld. Elterngeld ersetzt einen Teil deines Einkommens, wenn du nach der Geburt weniger arbeitest. Es hängt von deinem Verdienst ab. Wie du es klug planst, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.

Kindergeld ist auch nicht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Den gibt es zusätzlich, wenn du allein mit Kind lebst. Mehr dazu weiter unten.

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

Die kurze Antwort: 2026 gibt es für jedes Kind 259 € im Monat. Für das erste Kind genauso viel wie für das dritte. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.

JahrKindergeld je Kind und MonatKinderfreibetrag je Kind und Jahr (Eltern zusammen)Stand
2026259 €9.756 €gilt
2027267 €10.056 €geplant, noch nicht beschlossen
2028272 €10.236 €geplant, noch nicht beschlossen

Stand: § 32 EStG und Leistungsbeschreibung Kindergeld 2026. Werte für 2027 und 2028 aus dem Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, Bundestag, erste Lesung am 08.10.2026.

Über ein ganzes Kinderleben ist das viel Geld. 18 Jahre lang 259 € im Monat ergeben 55.944 €, schon ohne jede Erhöhung. Das ist mehr als ein Jahresgehalt von Lisa, unserer Beispielperson.

Wie du das Kindergeld in deinem Budget verplanst, ist deine Entscheidung. Hilfreich ist ein fester Platz dafür, damit es nicht im Alltag verschwindet. Wie das mit vier Konten geht, zeigt Kontenmodell: So ordnest du dein Geld mit vier Konten.

Wann bringt der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld?

Die kurze Antwort: Erst bei höherem Einkommen. Das Finanzamt rechnet in der Steuererklärung beide Wege durch und wählt den besseren für dich. Darum heißt das Günstigerprüfung.

So läuft die Rechnung: Das Finanzamt zieht die Kinderfreibeträge vom Einkommen ab und schaut, wie viel Steuer ihr dadurch spart. Ist die Ersparnis größer als das Kindergeld des Jahres, gilt der Freibetrag. Das Kindergeld wird dann der Steuer wieder hinzugerechnet. Ihr bekommt also nur die Differenz zusätzlich.

Ist die Ersparnis kleiner, bleibt es einfach beim Kindergeld. Ihr müsst nichts zurückzahlen. Eine feste Einkommensgrenze nennt das Gesetz nicht. Sie ergibt sich aus dem Steuertarif. Für 2026 haben wir sie nachgerechnet.

Zu versteuerndes Einkommen (Ehepaar, ein Kind)Steuerersparnis durch FreibeträgeKindergeld im JahrWas gilt?
40.000 €2.224 €3.108 €Kindergeld
60.000 €2.668 €3.108 €Kindergeld
80.000 €3.006 €3.108 €Kindergeld
90.000 €3.174 €3.108 €Freibetrag, 66 € mehr
100.000 €3.344 €3.108 €Freibetrag, 236 € mehr
150.000 €4.098 €3.108 €Freibetrag, 990 € mehr

Eigene Rechnung nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG) mit Splitting, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei zusammen veranlagten Eltern mit einem Kind kippt die Rechnung bei rund 86.500 € zu versteuerndem Einkommen.

Wichtig ist das Wort zu versteuerndes Einkommen. Das ist nicht dein Brutto. Es ist das, was nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgebeiträgen und anderen Abzügen übrig bleibt. Es steht in deinem letzten Steuerbescheid.

Der häufigste Denkfehler: „Wir bekommen Kindergeld und zusätzlich den Kinderfreibetrag.“ Nein. Ihr bekommt das eine oder das andere, je nachdem, was mehr bringt. Der Freibetrag gewinnt erst bei hohem Einkommen. Und auch dann gibt es nur die Differenz zum Kindergeld obendrauf.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto im Monat. Stell dir vor, Lisa ist verheiratet und bekommt mit 32 eine Tochter. Im Januar kommt sie zur Welt.

Lisa wartet mit dem Antrag. Zwischen Wochenbett, Kinderarzt und schlaflosen Nächten geht er unter. Erst im Oktober schickt sie ihn an die Familienkasse. Rückwirkend gibt es Geld ab April. Januar bis März sind verloren: 3 mal 259 €, also 777 €.

Ein Jahr später geht Lisa in Teilzeit. Annahme im Beispiel: Lisa und ihr Mann haben zusammen 75.000 € zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, was günstiger ist.

SchrittRechnungErgebnis
Kindergeld im Jahr12 mal 259 €3.108 €
Steuerersparnis durch FreibeträgeSplittingtarif 2026, 75.000 € minus 9.756 €2.922 €
Was gilt?2.922 € ist weniger als 3.108 €Kindergeld bleibt
Wenn es 100.000 € wären3.344 € Ersparnis minus 3.108 € Kindergeld236 € Erstattung extra

Eigene Rechnung nach § 32a EStG, Stand 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für Lisa ist das Kindergeld also der bessere Weg. Steigt das Einkommen später, kann das kippen. Das Finanzamt rechnet jedes Jahr neu, ohne dass Lisa etwas beantragen muss.

Was Lisa daraus mitnimmt: Der Antrag ist eilig, die Steuer nicht. Bei der Steuer passt das Finanzamt auf. Beim Antrag passt niemand auf außer ihr selbst.

Wer bekommt das Kindergeld, wenn Eltern getrennt leben?

Die kurze Antwort: Das Kindergeld bekommt der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Leben beide mit dem Kind zusammen, legen sie gemeinsam fest, wer es bekommt. Nach einer Trennung wechselt es zu dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt.

Bei den Freibeträgen ist es anders. Werden Eltern nicht zusammen veranlagt, bekommt jeder die Hälfte: 3.414 € Kinderfreibetrag und 1.464 € BEA-Freibetrag. Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, kann der Kinderfreibetrag unter Bedingungen ganz auf dich übergehen. Für Zeiten mit Unterhaltsvorschuss geht das nicht.

Auch der BEA-Freibetrag lässt sich übertragen. Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, ihn auf sich holen. Das klappt nicht, wenn der andere Elternteil Betreuungskosten trägt oder das Kind in nennenswertem Umfang betreut (§ 32 Abs. 6 EStG).

Lebst du allein mit deinem Kind, kommt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dazu: 4.260 € im Jahr, plus 240 € für jedes weitere Kind. Er steckt in der Steuerklasse II. Was nach einer Trennung sonst noch zählt, steht in Trennung mit Kindern: Was Geld, Kopf und Alltag brauchen.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

Die kurze Antwort: Bis zum 18. Geburtstag gibt es Kindergeld ohne weitere Bedingungen. Danach nur noch, wenn ein Grund vorliegt, längstens bis 25. Ohne Altersgrenze bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.

Lage des KindesKindergeld bis
Ohne besonderen Grund18. Geburtstag
Arbeitslos gemeldet, ohne Job21. Geburtstag
In Schule, Ausbildung oder Studium25. Geburtstag
Übergangszeit bis 4 Monate, etwa zwischen Schule und Studium25. Geburtstag
Freiwilligendienst oder Warten auf einen Ausbildungsplatz25. Geburtstag
Behinderung, eingetreten vor dem 25. Geburtstag, Kind kann sich nicht selbst unterhaltenohne Altersgrenze

Stand: Leistungsbeschreibung Kindergeld, freigegeben 31.03.2026, und § 32 Abs. 4 EStG.

Hat dein Kind eine erste Ausbildung oder ein erstes Studium abgeschlossen und macht weiter, etwa einen Master, zählt die Arbeitszeit. Bis zu 20 Stunden pro Woche Nebenjob schaden dem Anspruch nicht. Ein Minijob ist ebenfalls unschädlich.

Was mit 18 sonst wichtig wird, steht in Volljährig werden: Was sich bei Geld, Konto und Versicherungen ändert.

So beantragst du Kindergeld

Die kurze Antwort: Den Antrag stellst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online oder auf Papier. Eine Frist gibt es nicht. Aber rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht.

1

Antrag stellen

Online geht es über die eServices der Familienkasse. Du meldest dich mit Online-Ausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder ELSTER-Zertifikat an und kannst Nachweise hochladen. Auf Papier füllst du das Formular aus, unterschreibst und schickst es an deine Familienkasse.

2

Bescheid abwarten

Die Bearbeitung dauert etwa einen Monat, online meist kürzer. Den Bescheid bekommst du per Post oder in dein Online-Konto. Bist du nicht einverstanden, kannst du Einspruch einlegen.

3

Änderungen melden

Alles, was den Anspruch ändern kann, meldest du sofort. Etwa wenn dein Kind die Schule verlässt, eine Ausbildung beginnt oder abbricht oder wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet. Die Familienkasse prüft den Anspruch auch selbst in Abständen.

Tipp

Lege dir für die ersten Wochen nach der Geburt eine kurze Liste an: Geburtsurkunde, Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, Kindergeld-Antrag, Elterngeld-Antrag. Wer den Kindergeld-Antrag in den ersten Monaten stellt, verliert keinen Euro.

Ab März 2027 soll vieles davon wegfallen. Der Bundestag hat am 09.07.2026 das antragslose Kindergeld beschlossen. Für neugeborene zweite und weitere Kinder zahlt die Familienkasse dann ohne Antrag, sobald das Kind seine Steuer-Identifikationsnummer hat. Voraussetzung: Alle nötigen Daten und eine Kontoverbindung liegen ihr vor.

Für das erste Kind ist eine zweite Stufe geplant. Einen festen Termin nennt der Gesetzentwurf dafür nicht. Bis dahin gilt: Für dein erstes Kind stellst du den Antrag selbst.

Was ändert sich 2027 beim Kindergeld?

Die kurze Antwort: Geplant sind mehr Kindergeld und höhere Freibeträge. Beschlossen ist das noch nicht. Der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.

Laut Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 steigt das Kindergeld im Januar 2027 auf 267 € und im Januar 2028 auf 272 €. Der Kinderfreibetrag für Eltern zusammen soll von 6.828 € auf 7.128 € steigen. Der BEA-Freibetrag bleibt bei 2.928 €. Zusammen wären das 10.056 € je Kind, 2028 dann 10.236 €.

Für dich heißt das: Plane für 2027 mit 259 €. Kommt die Erhöhung, ist das ein Plus.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Kindergeld fühlt sich an wie ein Geschenk vom Staat. Steuerlich ist es zuerst etwas anderes: Es gibt die Steuer zurück, die auf das Existenzminimum deines Kindes entfallen würde. Das ändert den Blick. Es ist kein Zuschuss, über den man nicht spricht, sondern Geld, das deinem Kind zusteht und dem du einen Zweck geben darfst. Wer es einfach im Girokonto mitlaufen lässt, merkt nach 18 Jahren nicht, dass über 55.000 € durchgeflossen sind.“

Was beim Kindergeld jetzt zählt

Beim Kindergeld ist die Regel einfach und die Falle klein. 259 € für jedes Kind, gleich für alle, ohne Einkommensgrenze. Die Falle ist der Antrag. Wer ihn liegen lässt, verliert jeden Monat, der mehr als ein halbes Jahr zurückliegt.

Der Kinderfreibetrag dagegen braucht dich kaum. Das Finanzamt rechnet ihn selbst durch, sobald du eine Steuererklärung mit Anlage Kind abgibst. Wichtig wird er erst bei hohem Einkommen oder nach einer Trennung, wenn es um die Aufteilung zwischen euch geht.

Was Kindergeld nicht kann: dein Kind absichern, wenn dein Einkommen ausfällt. Dafür braucht es andere Bausteine, etwa eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen Überblick gibt Familie absichern.

Ist eure Familie abgesichert, nicht nur gefördert?

Wir schauen mit dir, wie eure Familie versorgt ist, wenn ein Einkommen durch Krankheit oder Tod wegfällt, und ob eure Verträge zur neuen Lage mit Kind passen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein Kind ist im März geboren, ich habe den Antrag erst im November gestellt. Bekomme ich das Geld noch?

Nur zum Teil. Die Familienkasse zahlt rückwirkend höchstens für die 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Bei Eingang im November gibt es Geld ab Mai. März und April sind verloren, das sind 2 mal 259 €, also 518 € (Stand 2026).

Wir verdienen gut. Müssen wir den Kinderfreibetrag extra beantragen?

Nein. Du gibst mit der Steuererklärung die Anlage Kind ab. Das Finanzamt prüft dann selbst, ob die Freibeträge mehr bringen als das Kindergeld. Bei Ehepaaren mit einem Kind ist das nach unserer Rechnung ab rund 86.500 € zu versteuerndem Einkommen der Fall (Tarif 2026).

Meine Tochter ist 19 und jobbt neben dem Studium. Gibt es noch Kindergeld?

Ja, wenn es ihr erstes Studium ist. In der ersten Ausbildung oder im ersten Studium spielt ein Nebenjob für das Kindergeld keine Rolle. Nach einem abgeschlossenen ersten Abschluss darf sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Kindergeld gibt es längstens bis zum 25. Geburtstag.

Wir haben uns getrennt, unser Sohn lebt bei mir. Wer bekommt das Kindergeld?

Du, weil er in deinem Haushalt lebt. Wenn bisher der Vater das Kindergeld bekommen hat, stellst du einen eigenen Antrag bei der Familienkasse. Die Kinderfreibeträge teilt ihr in der Steuer je zur Hälfte, solange keine Übertragung beantragt ist.

Wird das Kindergeld auf mein Einkommen angerechnet oder muss ich es versteuern?

Versteuern musst du es nicht. Kindergeld ist kein Einkommen im Sinne der Einkommensteuer. Nur wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird das Kindergeld in der Steuererklärung gegengerechnet, und du bekommst die Differenz.

Quellen: Kindergeld, Leistungsbeschreibung (FIM-Stammtext, freigegeben 31.03.2026), Föderales Informationsmanagement, Stand 31.03.2026, geprüft am 12.10.2026 · § 32 EStG, Kinder, Freibeträge für Kinder, dejure.org, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 11.10.2026 · § 31 EStG, Familienleistungsausgleich, und § 32a EStG, Tarif, dejure.org, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 12.10.2026 · Einkommensteuerreform 2027, erste Lesung, Drucksache 21/8235, Deutscher Bundestag, 08.10.2026, geprüft am 12.10.2026 · Einführung eines antragslosen Kindergeldes, Drucksachen 21/5874 und 21/6979, Deutscher Bundestag, 09.07.2026, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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