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Wenn du länger ausfällst
Goldene Treppe mit fünf Stufen, die nach unten kleiner werden, unten ein hellblauer Boden. Symbol für die staatlichen Stufen nach dem Krankengeld.

Nach dem Krankengeld: was der Staat Stufe für Stufe zahlt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 17. Oktober 2026

Was kommt nach dem Krankengeld? Die Frage klingt weit weg. Bis der Brief der Krankenkasse kommt.

Der Staat fängt dich auf, wenn du lange ausfällst. Aber nicht auf einer Ebene, sondern auf Stufen. Auf jeder Stufe steht jemand, der etwas von dir will.

Hier siehst du die ganze Treppe einmal von oben bis unten.

Betrifft dich, wenn du lange krank bist oder dein Krankengeld bald endet.

Fokus

Dieser Artikel zeigt die Reihenfolge der Stufen. Wie du die Lücke während des Krankengelds genau rechnest, steht im Artikel Krankengeld-Lücke berechnen. Warum die Rentenversicherung nicht auf deinen Beruf schaut, erklärt Berufsunfähig, nicht erwerbsgemindert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Treppe hat fünf Stufen: Lohnfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung.
  • Ab der siebten Woche bekommst du weniger als dein Nettogehalt. Und jede Stufe hat eigene Bedingungen.
  • Die Krankenkasse kann dich auffordern, eine Reha zu beantragen. Lässt du die Frist von zehn Wochen verstreichen, endet dein Krankengeld.
  • Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Bist du noch krank, kann die Nahtlosigkeitsregelung greifen: Arbeitslosengeld, obwohl du nicht voll arbeiten kannst.
  • Neue Erwerbsminderungsrenten lagen 2025 im Schnitt bei 1.037 € für Frauen und 1.118 € für Männer. Der Staat ist ein Boden, kein Plan.

So gehst du vor

  • Ende-Datum erfragen. Frag deine Krankenkasse, bis wann sie Krankengeld zahlt. Die Grenze sind 78 Wochen für dieselbe Krankheit. Die Lohnfortzahlung zählt mit.
  • Post ernst nehmen. Kommt eine Aufforderung zum Reha-Antrag, notiere die Frist sofort.
  • Deine Lücke rechnen. Wie das für die Zeit des Krankengelds geht, zeigt der Artikel Krankengeld-Lücke berechnen.
  • Rentenanspruch prüfen. Ob du Erwerbsminderungsrente bekommen kannst, hängt an deinen Beiträgen. Mehr dazu im Artikel Berufsunfähig, nicht erwerbsgemindert.
  • Private Absicherung danebenlegen. Schreib auf, was deine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt und bis wann.
Inhalt
  1. Was zahlt der Staat, wenn du lange krank bist?
  2. Was will die Krankenkasse von dir, während du krank bist?
  3. Was passiert, wenn das Krankengeld endet?
  4. Wie viel bringt die Erwerbsminderungsrente?
  5. Was ist die unterste Stufe?
  6. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  7. Wie viel Geld kommt bei Lisa auf jeder Stufe an?
  8. Warum ist der Staat ein Boden und kein Plan?
  9. Was heißt das für dich?
  10. Häufig gestellte Fragen

Was zahlt der Staat, wenn du lange krank bist?

Die kurze Antwort: Erst zahlt dein Arbeitgeber, dann die Krankenkasse, dann die Agentur für Arbeit, dann die Rentenversicherung. Ganz unten steht die Grundsicherung.

Die Treppe beginnt mit der Lohnfortzahlung. Das heißt: Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Das regelt § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Anspruch entsteht, wenn dein Arbeitsverhältnis vier Wochen ohne Unterbrechung besteht.

Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent deines Bruttos, aber höchstens 90 Prozent deines Nettos. Davon gehen noch Beiträge ab.

Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen mit. Es bleiben also bis zu 72 Wochen Krankengeld. Quelle: § 48 SGB V.

StufeWer zahltWie vielGrenze
1 LohnfortzahlungArbeitgeberdein Gehaltbis 6 Wochen
2 KrankengeldKrankenkasse70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Nettobis 78 Wochen insgesamt
3 ArbeitslosengeldAgentur für Arbeit60 Prozent eines pauschalen Nettos, mit Kind 67 Prozentunter 50 Jahren höchstens 12 Monate
4 ErwerbsminderungsrenteRentenversicherunghängt an deinen Beiträgenauf Zeit, je höchstens 3 Jahre
5 GrundsicherungJobcenter oder SozialamtRegelbedarf 563 € plus Wohnkosteneigenes Geld zählt zuerst

Die Stufen 3 und 4 laufen nicht immer nacheinander. Das Arbeitslosengeld kann die Zeit überbrücken, bis die Rentenversicherung entschieden hat.

Was will die Krankenkasse von dir, während du krank bist?

Die kurze Antwort: Sie kann dich auffordern, eine Reha zu beantragen. Dann hast du zehn Wochen Zeit. Lässt du die Frist verstreichen, endet dein Krankengeld.

Im Bilderbuch läuft man die Stufen einfach hinunter. In echt fragt jede Stelle nach. Die Krankenkasse stützt sich dabei auf § 51 SGB V.

Die Regel gilt, wenn ein ärztliches Gutachten sagt: Deine Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder gemindert. Erwerbsfähigkeit heißt, ob du überhaupt noch arbeiten kannst, in irgendeinem Job.

Dann kann die Kasse dir eine Frist von zehn Wochen setzen. In dieser Zeit sollst du Reha beantragen. Gemeint sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Stellst du den Antrag nicht rechtzeitig, endet dein Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Stellst du ihn später, lebt der Anspruch erst ab dem Tag des Antrags wieder auf. Für die Tage dazwischen gibt es kein Krankengeld.

Bekommst du so einen Brief und bist unsicher, lass dich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Sozialrecht beraten. Auch die Agentur für Arbeit stellt später Bedingungen. Dazu gleich mehr.

Was passiert, wenn das Krankengeld endet?

Die kurze Antwort: Du wirst ausgesteuert. So nennt man das Ende des Krankengelds nach 78 Wochen. Bist du dann noch krank, kann die Agentur für Arbeit einspringen.

Das Ende kommt auch, wenn dein Arbeitsvertrag noch läuft. Dein Arbeitgeber zahlt nach sechs Wochen kein Gehalt mehr. Die Kasse zahlt nach 78 Wochen kein Krankengeld mehr.

Hier hilft die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Sie soll die Lücke bis zur Entscheidung über eine Rente schließen. Du bekommst Arbeitslosengeld, auch wenn du wegen deiner Gesundheit nicht wie üblich arbeiten kannst.

Die Bedingung: Deine Leistungsfähigkeit ist voraussichtlich länger als sechs Monate eingeschränkt. Und die Rentenversicherung hat noch nicht festgestellt, dass du erwerbsgemindert bist. Dafür ist allein sie zuständig.

Auch hier gibt es eine Pflicht. Die Agentur fordert dich auf, innerhalb eines Monats Reha oder Teilhabe zu beantragen. Tust du das nicht, ruht dein Arbeitslosengeld, bis du den Antrag stellst.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit Kind 67 Prozent. Das Leistungsentgelt ist ein pauschal gerechnetes Netto aus deinem früheren Brutto. Quelle: § 149 SGB III.

Unter 50 Jahren gibt es höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld. Dafür brauchst du mindestens 24 Monate mit Versicherungspflicht. Quelle: § 147 SGB III. Grundwissen steht im Artikel Arbeitslosengeld 2026.

Wie viel bringt die Erwerbsminderungsrente?

Die kurze Antwort: Neu bewilligte Erwerbsminderungsrenten lagen 2025 im Schnitt bei 1.037 € für Frauen und 1.118 € für Männer. Das ist der Betrag, der ausgezahlt wird. Quelle: Bundestag, Drucksache 21/7357.

Die Erwerbsminderungsrente zahlt die Rentenversicherung, wenn du wegen Krankheit kaum noch arbeiten kannst. Gemeint ist jede übliche Arbeit, nicht dein Beruf.

Schaffst du weniger als drei Stunden am Tag, gibt es die volle Rente. Bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die halbe. Quelle: § 43 SGB VI.

Das Gesetz sieht vor, dass die Rente auf Zeit gezahlt wird. Eine Befristung dauert höchstens drei Jahre, danach prüft die Rentenversicherung neu. Quelle: § 102 SGB VI.

Sie beginnt auch nicht sofort. Eine befristete Rente gibt es frühestens ab dem siebten Kalendermonat, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Quelle: § 101 SGB VI.

Mit der vollen Erwerbsminderungsrente endet dein Krankengeld. Bei der halben Rente wird es gekürzt. Quelle: § 50 SGB V. Wie viel bei dir ankommt, zeigt der Artikel Erwerbsminderungsrente: wie viel wirklich kommt.

Was ist die unterste Stufe?

Die kurze Antwort: Die Grundsicherung. Sie greift, wenn alles andere nicht reicht. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung für Erwerbsfähige Grundsicherungsgeld. Sie hat das Bürgergeld ersetzt.

Welche Grundsicherung du bekommst, hängt davon ab, wie viel du arbeiten kannst. Schaffst du drei Stunden am Tag oder mehr, ist das Jobcenter zuständig. Schaffst du weniger, ist es das Sozialamt mit der Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 monatlich 563 €. Er gilt für beide Leistungen. Dazu kommen Kosten für Wohnung und Heizung, soweit sie angemessen sind. Quelle: § 22 SGB II.

Eigenes Einkommen und Vermögen zählen zuerst. Seit Juli 2026 gibt es dafür keine einjährige Schonfrist mehr. Wie viel Vermögen geschützt ist, hängt jetzt vom Alter ab.

Wer arbeiten kann, muss daran mitwirken. Wer nicht mitwirkt, dem kann der Regelbedarf für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Quelle: Bundesregierung, Stand 01.07.2026.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24 Lisa startet als Projektmanagerin. Sie schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 € Monatsrente ab.
  • Mit 24 bis 30 Sie arbeitet Vollzeit und spart auf Tagesgeld.
  • Im Beispiel jetzt · 31 Sie verdient 3.850 € brutto und 2.500 € netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 € im Monat.

Stell dir vor, Lisa wird schwer krank. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung bekommt sie Krankengeld. Ein paar Monate später kommt ein Brief der Krankenkasse. Sie soll innerhalb von zehn Wochen Reha beantragen.

Lisa liest den Brief am Sonntag im Café zweimal. Sie versteht: Das ist keine Bitte. Es ist eine Frist. Sie stellt den Antrag in der Woche darauf.

Stell dir weiter vor, Lisa ist nach 78 Wochen noch nicht gesund. Die Rentenversicherung hat noch nicht entschieden. Lisa meldet sich bei der Agentur für Arbeit. Über die Nahtlosigkeitsregelung bekommt sie Arbeitslosengeld.

Erkennt ihr Versicherer die Berufsunfähigkeit an, kommen 1.500 € im Monat dazu. Das hängt an ihrem Vertrag, nicht an der Stufe.

Wie viel Geld kommt bei Lisa auf jeder Stufe an?

Die kurze Antwort: Ohne private Absicherung sinkt ihr Geld Stufe für Stufe. Läge ihre Rente beim Durchschnitt, fehlten ihr 1.463 € im Monat zum alten Netto.

Rechenbeispiel. Lohnfortzahlung und Krankengeld folgen den Regeln oben. Für die Rente nehmen wir den Durchschnitt neuer Renten von Frauen 2025 an. Lisas echte Rente kann höher oder niedriger sein. Das Arbeitslosengeld rechnet die Agentur für Arbeit, wir setzen dafür keine Zahl an.

StufeLisa bekommt im MonatAbstand zu 2.500 € netto
Lohnfortzahlung, Woche 1 bis 62.500 €0 €
Krankengeld, bis Woche 781.957,50 €542,50 €
Arbeitslosengeld über Nahtlosigkeit60 Prozent des Leistungsentgeltsrechnet die Agentur
Erwerbsminderungsrente, Annahme Durchschnitt1.037 €1.463 €
GrundsicherungRegelbedarf 563 € plus Wohnkosteneigenes Geld zählt zuerst

Wie die 1.957,50 € Krankengeld entstehen, steht Schritt für Schritt im Artikel Krankengeld-Lücke berechnen. Über die ganze Krankengeld-Zeit fehlen Lisa grob gerechnet rund 9.100 €. Deshalb hat sie eine Rücklage von 10.000 €, also vier Nettogehälter.

Bei der Rente rechnet sich die Lücke so: 2.500 € minus 1.037 € ergibt 1.463 € im Monat. Ohne BU-Rente lägen ihre 1.037 € sogar unter ihren Fixkosten. Es fehlten 563 € nur für Miete und feste Ausgaben.

Mit ihrer BU-Rente käme Lisa auf 2.537 € im Monat. Die BU trägt hier also die Lücke. Der Staat sichert den Boden darunter.

Tipp

Leg heute einen Zettel in deine Versicherungsmappe. Darauf stehen fünf Zeilen: Lohnfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Grundsicherung. Schreib daneben, was du jeweils bekämst und was du privat abgesichert hast.

Warum ist der Staat ein Boden und kein Plan?

Die kurze Antwort: Weil die Stufen nach der Lohnfortzahlung weniger zahlen als dein Gehalt, Bedingungen stellen und zum Teil enden. Ein Plan, der allein darauf baut, wackelt.

In der Beratung sehe ich Menschen, die nicht wissen, was nach dem Krankengeld kommt. Manche lesen das Wort Aussteuerung zum ersten Mal in dem Brief, der sie selbst betrifft.

Ich sehe auch, dass die Erwerbsminderungsrente überschätzt wird. Wer sie im Kopf als Ersatz für das Gehalt führt, rechnet mit einer Zahl, die es so nicht gibt.

Der häufigste Denkfehler: „Wenn ich lange krank bin, zahlt der Staat einfach weiter.“ Er zahlt, aber nicht einfach und nicht gleich viel. Jede Stelle prüft eigene Bedingungen. Wer eine Frist verpasst, kann eine Stufe zu früh verlassen. Und unten auf der Treppe steht ein Betrag, der das Nötigste sichert, nicht dein bisheriges Leben.

Und ich sehe, dass der Staat als Plan eingeplant wird. Er ist aber der Boden. Er verhindert den freien Fall. Deinen Lebensstandard hält er nicht.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

Was mir in Gesprächen fehlt, ist der Blick auf die ganze Treppe, einmal von oben bis unten. Man stellt sie sich vor wie im Bilderbuch: Eine Stufe folgt der nächsten, man geht einfach hinunter. Aber auf jeder Stufe steht jemand und fragt nach. Die Krankenkasse will einen Reha-Antrag. Die Agentur für Arbeit will Mitwirkung. Die Rentenversicherung will Beitragsjahre sehen. Das ist kein Misstrauen gegen dich. Es ist die Logik eines Systems, das die Last von Stelle zu Stelle weiterreicht. Wer die Treppe kennt, entscheidet auf jeder Stufe selbst, statt nur zu reagieren.

Was heißt das für dich?

Die kurze Antwort: Kenne deine Stufen, bevor du sie brauchst. Dann siehst du, wo deine Lücke liegt und wie lange sie dauert.

  • Das kannst du so lassen: Du hast eine Rücklage für die Krankengeld-Zeit und eine private Absicherung, die dein Einkommen bis zur Rente ersetzt. Dann reicht ein Blick einmal im Jahr.
  • Wenn ein Brief zur Reha kommt: Notiere die Frist von zehn Wochen und stell den Antrag rechtzeitig. Bist du unsicher, lass dich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Sozialrecht beraten.
  • Wenn dein Krankengeld bald endet: Melde dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit und frag nach der Nahtlosigkeitsregelung.
  • Wenn du keine private Absicherung hast: Rechne mit dem Durchschnitt der Erwerbsminderungsrente und schau, was dann fehlt. Lass prüfen, ob und wie du die Lücke schließen kannst.
  • Wenn du eine BU hast: Prüf, bis wann sie zahlt und ob die Rente noch zu deinem Einkommen passt. Worauf es im Vertrag ankommt, steht im Artikel BU-Klauseln.
  • Wenn die Rentenversicherung ablehnt: Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Lass dich dazu von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

Deine Treppe einmal ganz ansehen

Wir legen mit dir die staatlichen Stufen neben deine Verträge und zeigen, wo eine Lücke bleibt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Was heißt Aussteuerung?

So nennt man das Ende des Krankengelds. Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Lohnfortzahlung zählt dabei mit.

Muss ich eine Reha beantragen, wenn die Krankenkasse das verlangt?

Setzt sie dir eine Frist von zehn Wochen, solltest du den Antrag stellen. Sonst endet dein Krankengeld mit Ablauf der Frist.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, obwohl ich krank bin?

Das ist über die Nahtlosigkeitsregelung möglich. Sie gilt, solange die Rentenversicherung keine Erwerbsminderung festgestellt hat.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente im Schnitt?

Neu bewilligte Renten lagen 2025 im Schnitt bei 1.037 € für Frauen und 1.118 € für Männer, so viel wurde ausgezahlt. Deine Rente hängt von deinen Beiträgen ab.

Was ist das Grundsicherungsgeld?

Es hat am 1. Juli 2026 das Bürgergeld ersetzt. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 € im Monat.

Quellen: § 51 SGB V, Fassung vom 01.01.2023 · § 145 SGB III, Fassung vom 01.04.2012 · Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7357, Stand 27.07.2026 · Bundesregierung: Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung, Stand 01.07.2026 · Bundesregierung: Regelbedarfe 2026, Stand 01.01.2026 · Bundesregierung: Sozialhilfe und neue Grundsicherung, Stand 25.08.2026. Alle geprüft am 17.10.2026.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Nach dem Krankengeld

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Die fünf Stufen einmal gemeinsam aufzuzeichnen, öffnet das Gespräch über BU-Höhe und Rücklage.
  • Auf die Frist nach § 51 SGB V hinzuweisen, bevor der Brief kommt, nimmt viel Druck heraus.
  • Bei laufender BU-Leistungsprüfung lohnt es, das Ende des Krankengelds im Kalender mitzudenken.

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