Die Tür ist aufgehebelt, der Laptop ist weg. Oder das Wasser aus der Wohnung oben tropft auf dein Sofa. Dann zählt, ob du eine Hausratversicherung hast und was in ihr steht.
Sie ersetzt alles, was in deiner Wohnung lose ist, zum Neupreis. Ob du am Ende alles bekommst oder nur einen Teil, entscheiden wenige Klauseln. Hier liest du, welche das sind und was im Schadenfall zu tun ist.
Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest ihr zusammenzieht ihr euch trennt du ein Zuhause kaufst
Das Wichtigste in Kürze
- Versichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch. Ersetzt wird der Neuwert.
- Einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Für das Fahrrad unterwegs brauchst du die Fahrradklausel.
- Vereinbare einen Unterversicherungsverzicht, das rät die Stiftung Warentest. Dann wird im Schaden nicht nachgerechnet.
- Wähle einen Tarif ohne Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Guter Schutz kostet laut Stiftung Warentest ab rund 61 Euro im Jahr, Stand: September 2026.
Inhalt
- Was ist eine Hausratversicherung?
- Was gilt ohne Hausratversicherung?
- Welche Schäden die Hausratversicherung bezahlt
- Einbruchdiebstahl oder einfacher Diebstahl: wo die Grenze liegt
- Wann die Hausratversicherung dein Fahrrad ersetzt
- Wertsachen und Außenversicherung auf Reisen
- Die richtige Versicherungssumme und der Unterversicherungsverzicht
- Grobe Fahrlässigkeit: die Klausel, die über dein Geld entscheidet
- Elementarschäden, Überspannung und versicherte Kosten
- Worauf es im Vertrag einer Hausratversicherung ankommt
- Umzug, WG und Zusammenziehen: so bleibt dein Hausrat versichert
- Was eine Hausratversicherung kostet
- So läuft der Abschluss einer Hausratversicherung ab
- Nach Einbruch, Brand oder Wasserschaden: so bekommst du dein Geld
- Was bei der Hausratversicherung als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Hausratversicherung?
Die kurze Antwort: Sie ist eine Sachversicherung für alles, was deinem Haushalt zum privaten Gebrauch dient. Wird es durch eine versicherte Gefahr zerstört, beschädigt oder gestohlen, zahlt sie, was der Neukauf kostet.
Zum Hausrat gehört, was herausfallen würde, wenn du deine Wohnung umdrehst: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Vorräte, Fahrräder. Auch Bargeld und Schmuck sind versichert, aber nur bis zu Grenzen. Versichert ist die Wohnung aus dem Versicherungsschein. Ob Balkon, Keller oder Garage dazugehören, steht in deinen Bedingungen.
Wie sich Hausrat, Gebäude und Haftpflicht unterscheiden
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus selbst: Wände, Dach, Leitungen, Fenster, Böden. Sie ist Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Vereinfacht gesagt: Was du beim Auszug mitnimmst, ist Hausrat. Eine maßgefertigte Einbauküche kann zum Gebäude gehören, eine Serienküche zum Hausrat.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Läuft deine Badewanne über und zerstört das Parkett unter dir, zahlt deine Haftpflicht. Deinen eigenen nassen Teppich zahlt deine Hausrat.
Kraftfahrzeuge sind kein Hausrat, auch keine schnellen E-Bikes mit Kennzeichen. Ein Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde gilt dagegen rechtlich als Fahrrad (§ 1 Abs. 3 StVG).
Was gilt ohne Hausratversicherung?
Ohne Hausratversicherung trägst du jeden Schaden an deinen Sachen selbst. Der Staat zahlt nichts, und die Versicherung des Hauses ersetzt deine Möbel auch dann nicht, wenn ein Rohr in der Wand geplatzt ist.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und wohnt zur Miete. Eines Abends: Wasserrohrbruch in ihrer Wohnung, Rechnung 1.400 Euro. Weil sie einen Notgroschen auf dem Tagesgeld hat, kann sie sofort zahlen.
Danach zählt, wer was trägt. Rohr und Estrich sind Sache der Gebäudeversicherung des Hauses. Regal, Teppich und die nassen Kartons im Flur sind Hausrat. Ohne eigenen Vertrag bleibt Lisa darauf sitzen. Mit Vertrag kann sie ihren Notgroschen wieder auffüllen.
Welche Schäden die Hausratversicherung bezahlt
Die Hausratversicherung zahlt nur bei den Gefahren, die im Vertrag stehen. Die Tabelle zeigt typische Formulierungen. Dein Vertrag kann davon abweichen.
| Gefahr | Was gemeint ist | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion | Der Toaster fängt Feuer, die Küche brennt aus |
| Leitungswasser | Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizung, Geräten, Aquarium oder Wasserbett austritt | Die Waschmaschine oben läuft aus, dein Sofa ist nass |
| Sturm und Hagel | Wind ab Stärke 8, also ab 62 Kilometer pro Stunde, und Hagel | Ein Ast zerschlägt das Fenster, Regen zerstört Möbel |
| Einbruchdiebstahl | Eindringen mit Gewalt oder falschem Schlüssel und Diebstahl | Die Balkontür wird aufgehebelt, der Schmuck ist weg |
| Raub | Gewalt oder Drohung gegen dich | Dir wird die Tasche entrissen |
| Vandalismus nach Einbruch | Absichtliche Zerstörung durch den Einbrecher | Polster aufgeschlitzt, Kleidung besprüht |
| Überspannung durch Blitz | Gewitterstrom beschädigt Elektrogeräte | Fernseher und Router sind nach dem Gewitter kaputt |
| Elementar, nur als Zusatz | Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen | Starkregen flutet deinen Kellerraum |
Ausgeschlossen sein können etwa Krieg, innere Unruhen und Kernenergie, Sturmflut und Verschleiß. Was genau gilt, steht in deinen Bedingungen.
Zwei Begriffe für die Feinheiten: Ein Sengschaden entsteht durch Hitze ohne Flamme, etwa Zigarettenglut auf der Couch. Ein Nutzwärmeschaden trifft Sachen, die du absichtlich erhitzt, etwa die Bluse unter dem Bügeleisen. Beides ist kein Feuer im Sinne der Bedingungen und nur versichert, wenn dein Vertrag es nennt.
Einbruchdiebstahl oder einfacher Diebstahl: wo die Grenze liegt
Versichert ist nur der Einbruchdiebstahl, nicht der einfache Diebstahl. Entscheidend ist, wie der Dieb an deine Sachen kam. Hier entstehen leicht Missverständnisse.
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand in einen Raum einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel oder Werkzeug eindringt. Versichert ist auch, wenn er einen Schrank in der Wohnung aufbricht, sich vorher eingeschlichen hat oder auf frischer Tat Gewalt anwendet, um die Beute zu behalten.
Mit deinem echten Schlüssel ist ein Einbruch nur versichert, wenn der Täter ihn durch Einbruch oder Raub bekommen hat. Oder durch einen Diebstahl, bei dem du nicht fahrlässig warst. Der Schlüssel unter der Fußmatte ist darum keine gute Idee. Als Nachweis zählen Einbruchspuren, Fotos und die Anzeige bei der Polizei.
Raub heißt: Jemand wendet Gewalt gegen dich an oder droht damit. Wird dir am Geldautomaten das Bargeld entrissen, ist das Raub und versichert. Zieht dir jemand unbemerkt das Handy aus der Jacke, ist das einfacher Diebstahl und nicht versichert.
Auch Gartenmöbel vom Balkon oder der Kinderwagen aus dem Hausflur sind einfacher Diebstahl. Manche Tarife bieten dafür eigene Einschlüsse, etwa für Kinderwagen, Rollstühle und Gehhilfen auf dem Grundstück. Die Stiftung Warentest wertet sie als Zusatzschutz, Stand: September 2026.
Wann die Hausratversicherung dein Fahrrad ersetzt
Ohne Zusatz ist dein Fahrrad nur versichert, wenn es aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen wird, etwa aus dem aufgebrochenen Fahrradkeller. Steht es abgeschlossen am Bahnhof, brauchst du die Fahrradklausel.
Das Rad muss mit eigenem Schloss gesichert sein. Ältere Verträge können eine Nachtzeitklausel haben: Unterwegs ist das Rad dann nachts nicht versichert. Im Modell der Stiftung Warentest ist das Rad rund um die Uhr abgesichert. Im Vergleich der Stiftung Warentest ist Fahrraddiebstahl bis 1.500 Euro versichert, Stand: September 2026. Für ein teures E-Bike reicht das womöglich nicht, dann hilft eine höhere Summe oder eine eigene Fahrradversicherung.
Lisa fährt am Wochenende gern raus in die Natur. Ihr Trekkingrad hat 1.200 Euro gekostet. Wird es abgeschlossen vor dem Café geklaut, bekommt sie mit Fahrradklausel den Preis eines gleichwertigen neuen Rads. Ohne Klausel bekommt sie nichts. Kaufbeleg und Rahmennummer hebt sie darum als Foto auf.
Wertsachen und Außenversicherung auf Reisen
Wertsachen sind mitversichert, laut Stiftung Warentest in den meisten Policen bis 20 Prozent der Versicherungssumme, Stand: September 2026. Als Wertsachen gelten zum Beispiel:
- Bargeld und Guthaben auf Geldkarten
- Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Gold, Platin, Münzen und Briefmarken
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunst und Antiquitäten
Für Bargeld gilt eine eigene, niedrigere Grenze. Sie steht in deinen Bedingungen. Die Stiftung Warentest nennt für Schmuck 30.000 Euro und für Wertpapiere 5.000 Euro als typische Grenzen in Altverträgen, Stand: September 2026. Im geprüften Tresor können höhere Grenzen gelten. Hast du mehr, erhöhst du die Grenze, bevor etwas passiert.
Die Außenversicherung schützt dich unterwegs
Die Außenversicherung gilt je nach Vertrag weltweit für Sachen, die vorübergehend nicht zu Hause sind: im Hotel, im Ferienhaus, im Krankenhaus. Wie lange vorübergehend ist und wie viel gezahlt wird, steht in deinem Vertrag. Die Entschädigung kann auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt sein.
Wird dein Laptop aus dem aufgebrochenen Hotelzimmer gestohlen, zahlt sie. Liegt er unbeaufsichtigt am Strand, ist das einfacher Diebstahl. Raub zählt unterwegs nur, wenn die Gewalt vor Ort passiert. Gegen Sturm und Hagel sind Sachen draußen nur in Gebäuden geschützt. Für Diebstahl aus dem Auto brauchst du einen eigenen Einschluss.
Die richtige Versicherungssumme und der Unterversicherungsverzicht
Die Versicherungssumme muss so hoch sein wie der Neupreis deines gesamten Hausrats. Ist sie erheblich zu niedrig, zahlt der Versicherer nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz nur im Verhältnis von Summe zu Wert. Das ist die Unterversicherung.
Ein Beispiel: Dein Hausrat ist 40.000 Euro wert, versichert sind 20.000 Euro. Bei einem Einbruch mit 6.000 Euro Schaden bekommst du nur 3.000 Euro. Gekürzt wird also auch jeder kleine Schaden.
Den Wert findest du auf zwei Wegen. Entweder mit einer Inventarliste, Raum für Raum, wie es die Stiftung Warentest rät, Stand: September 2026. Oder mit einem Pauschalwert: Laut Stiftung Warentest kalkulieren Versicherer seit vielen Jahren mit 650 Euro je Quadratmeter, Stand: September 2026. 80 Quadratmeter ergeben so 52.000 Euro.
So funktioniert der Unterversicherungsverzicht
Wählst du den Pauschalwert, kann der Versicherer darauf verzichten, im Schadenfall nachzurechnen. Das ist der Unterversicherungsverzicht. Die Stiftung Warentest empfiehlt ihn, Stand: September 2026.
Er kann an Bedingungen geknüpft sein, die in deinem Vertrag stehen. Zum Beispiel: Die Wohnfläche muss stimmen. Die Summe muss mindestens dem Wert je Quadratmeter entsprechen, den der Versicherer vorsieht. Und für dieselbe Wohnung darf es keinen zweiten Vertrag ohne Verzicht geben. Das wird wichtig, wenn ihr zusammenzieht.
Stell dir vor: Lisas Mietwohnung hat 60 Quadratmeter. Mit 650 Euro je Quadratmeter versichert sie 39.000 Euro und hat den Verzicht. Kauft sie später teurere Möbel, muss sie nicht nachrechnen, solange die Fläche gleich bleibt. Manche Verträge passen die Summe zudem jährlich an den Verbraucherpreisindex an.
Neuwert statt Zeitwert
Ersetzt wird der Neuwert, also der Preis für Sachen gleicher Art und Güte in neuem Zustand. Für Lisas vier Jahre alten Laptop gibt es den Preis eines vergleichbaren neuen Geräts. Den Zeitwert zahlt der Versicherer nur für Dinge, die im Haushalt nicht mehr genutzt werden.
Grobe Fahrlässigkeit: die Klausel, die über dein Geld entscheidet
Hast du einen Schaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kürzen, je nach Schwere deines Fehlers. Darum ist der Verzicht auf diese Kürzung eine der wichtigsten Klauseln im Vertrag.
Grob fahrlässig ist, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt. Etwa eine brennende Kerze im leeren Raum, der Herd, der beim Gehen noch an ist, oder die Waschmaschine, die läuft, während du stundenlang weg bist.
Ein gekipptes Fenster allein ist nicht automatisch grob fahrlässig. Es kommt auf den Einzelfall an, etwa wie leicht das Fenster erreichbar war und wie lange du weg warst. Im Streit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.
Rechenbeispiel: Kürzt der Versicherer um 25 Prozent, trägst du bei 30.000 Euro Schaden 7.500 Euro selbst. Die Stiftung Warentest empfiehlt nur Tarife, die bei grober Fahrlässigkeit gar nicht kürzen. Tarife mit Kürzung bei Feuer, Leitungswasser oder Sturm bekommen bei ihr die Note mangelhaft, Stand: September 2026.
Fachlich wichtig: Der Verzicht gilt für das Herbeiführen des Schadens, nicht automatisch für Obliegenheiten. Das sind Pflichten aus dem Vertrag, etwa eine leere Wohnung im Winter zu heizen oder das Wasser abzusperren. Verletzt du sie, darf der Versicherer nach § 28 Versicherungsvertragsgesetz kürzen, wenn das für den Schaden ursächlich war. Steht die Wohnung länger leer als im Vertrag erlaubt, musst du das als Gefahrerhöhung melden.
Elementarschäden, Überspannung und versicherte Kosten
Neben den Grundgefahren gibt es Bausteine, die manche Tarife schon enthalten. Drei sind besonders wichtig.
Elementar schützt vor Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Laut Stiftung Warentest fehlt er in vielen Altverträgen, Stand: September 2026. Auch wer in der dritten Etage wohnt, hat womöglich Sachen im Keller. Beim Rückstau drückt Wasser aus der Kanalisation ins Haus, manche Versicherer setzen eine Rückstauklappe voraus. Elementarschutz kann eine Wartezeit haben. Mehr auf unserer Seite zur Elementarschadenversicherung.
Überspannung nach einem Blitz kann Fernseher, Computer und Router zerstören. Für bewegliche Geräte ist die Hausrat zuständig, für fest eingebaute Elektrik die Wohngebäudeversicherung. Eine Störung im Stromnetz ist nur versichert, wenn der Vertrag sie nennt. Die Stiftung Warentest setzt im Modell mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme an, Stand: September 2026.
Versicherte Kosten machen im Ernstfall viel aus: Aufräumen und Entsorgen, Transport und Lagerung von Möbeln, neue Schlösser nach gestohlenen Schlüsseln, Notreparaturen an Türen und Hotelkosten, solange die Wohnung unbewohnbar ist. Hotelkosten können nach Tagen und Betrag begrenzt sein. Glas in Möbeln und Ceranfeldern deckt eine eigene Glasversicherung. Wer zu Hause arbeitet, kann Arbeitsräume und eigene Arbeitsgeräte mitversichern.
Worauf es im Vertrag einer Hausratversicherung ankommt
Einen guten Vertrag erkennst du an wenigen Punkten. Die Werte orientieren sich am Vergleich der Stiftung Warentest, Stand: September 2026.
| Punkt | Darauf achten | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Grobe Fahrlässigkeit | Voller Verzicht auf Kürzung | Sonst zahlst du einen großen Teil selbst |
| Unterversicherungsverzicht | Mindestens 650 Euro je Quadratmeter, Fläche korrekt | Sonst wird jeder Schaden gekürzt |
| Fahrrad | Klausel ohne Nachtzeit, Summe passend zum Rad | Unterwegs ist das Rad sonst nicht versichert |
| Wertsachen | Grenzen passend zu Schmuck und Bargeld | Standardgrenzen können niedrig sein |
| Außenversicherung | Weltweit, mindestens drei Monate | Schutz auf Reisen und im Krankenhaus |
| Überspannung | Mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme | Technik ist teuer |
| Elementar | Eingeschlossen, auch für Keller und Rückstau | Starkregen kann überall fallen |
| Sengschäden und Nutzwärme | Ausdrücklich eingeschlossen | Sonst bleibt das Brandloch ungedeckt |
| Bedingungen | Neue, bessere Bedingungen gelten automatisch | Dein Vertrag bleibt aktuell |

Samiras Blick
Samira Harkat
„Ich erlebe Verträge, die nach dem Abschluss nie wieder geprüft wurden.“
Bei der Hausrat kann das heißen: Die Summe stammt aus der ersten kleinen Wohnung, die Fahrradklausel fehlt, bei grober Fahrlässigkeit wird gekürzt. Laut Stiftung Warentest ist eine solche Kürzung bei alten Verträgen häufiger.
Umzug, WG und Zusammenziehen: so bleibt dein Hausrat versichert
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands geht dein Schutz auf die neue Wohnung über. Die alte bleibt je nach Vertrag eine Zeit lang mitversichert.
Melde den Umzug spätestens bei Umzugsbeginn, mit der neuen Wohnfläche. Wie lange der Unterversicherungsverzicht nach dem Umzug bestehen bleibt, regelt dein Vertrag. Hausrat im Möbelwagen ist nicht automatisch versichert. Für den Transport brauchst du eine eigene Lösung, etwa über das Umzugsunternehmen.
Steigt der Beitrag durch den Umzug, kann dein Vertrag ein Kündigungsrecht vorsehen. Beim Umzug ins Ausland klärst du den Schutz vorher mit dem Versicherer.
In der WG: wer ist versichert?
Nach § 89 Versicherungsvertragsgesetz sind auch Sachen von Menschen versichert, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben, also Partnerin, Partner und Kinder. Ob Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einer WG dazugehören, regeln Versicherer unterschiedlich. Manche verlangen einen eigenen Vertrag je Person. Im Vertrag sollte klar stehen, wessen Sachen versichert sind.
Zusammenziehen: aus zwei Verträgen wird einer
Stell dir vor: Lisa zieht mit ihrem Partner in 80 Quadratmeter. Beide haben einen Hausratvertrag. Für die neue Wohnung reicht einer, denn seine Sachen sind über die häusliche Gemeinschaft mitversichert. Die Summe muss für beide reichen: 80 mal 650 Euro sind 52.000 Euro.
Zwei Verträge bringen kein doppeltes Geld. Sie können sogar den Unterversicherungsverzicht kosten, wenn einer davon keinen Verzicht hat. Passt einen Vertrag an, lasst euch beide eintragen und kündigt den anderen. Frag beim Versicherer nach einer vorzeitigen Aufhebung des zweiten Vertrags. Stehen beide im Vertrag, ist bei einer Trennung klarer, wer ihn behält. Mehr unter wenn ihr zusammenzieht.
Was eine Hausratversicherung kostet
Die Hausrat gehört zu den günstigeren Versicherungen. Für 100 Quadratmeter im zweiten Stock fand die Stiftung Warentest gute Tarife ab rund 61 Euro im Jahr. Die teuersten kosten bis zu siebenmal so viel, Stand: September 2026.
Den Preis bestimmen vor allem Wohnort und Tarifzone, Wohnfläche, Etage, Bausteine wie Fahrrad und Elementar, die Selbstbeteiligung und die Zahlweise. An einem günstigen Ort kostete im Test guter Schutz rund 60 Euro, der teuerste ähnliche Tarif 105 Euro.
Für Lisa ist der Beitrag ein kleiner Teil ihrer Fixkosten von 1.600 Euro im Monat. Bei angenommenen 60 bis 120 Euro im Jahr sind das 5 bis 10 Euro im Monat. Absetzen lässt sich die Hausrat in der Regel nicht. Nur der Anteil für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer kann als Werbungskosten zählen.
So läuft der Abschluss einer Hausratversicherung ab
Der Abschluss ist einfach, Gesundheitsfragen gibt es nicht. Du brauchst Adresse, Wohnfläche, Etage und Angaben zum Gebäude. Manche Versicherer fragen nach Vorschäden und nach der Sicherung der Tür.
Antworte trotzdem genau. Stimmt die Wohnfläche nicht, kann der Unterversicherungsverzicht entfallen. Übernimm sie aus dem Mietvertrag und frag nach, ob Keller oder Dachboden mitzählen. Überlege vorher: Wie teuer ist dein Rad, hast du Schmuck über den Standardgrenzen, liegen Sachen im Keller? Dann vergleichst du nach Leistung, nicht nur nach Preis.
Kündige einen alten Vertrag erst, wenn der neue bestätigt ist. Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag. Nach einem Schaden dürfen nach § 92 Versicherungsvertragsgesetz beide Seiten kündigen, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
Ein Tipp, der heute beginnt: Fotografiere jeden Raum mit offenen Schränken und speichere die Bilder samt Kaufbelegen für teure Dinge außerhalb der Wohnung.
Nach Einbruch, Brand oder Wasserschaden: so bekommst du dein Geld
Im Schadenfall hast du Pflichten aus Gesetz und Vertrag. Wer sie kennt, bekommt sein Geld schneller. Nach einem Einbruch zählt die Reihenfolge.
1
Schaden begrenzen und die Polizei rufen
Nach § 82 Versicherungsvertragsgesetz musst du den Schaden nach Möglichkeit mindern: Wasser abdrehen, Feuerwehr rufen. Nach Einbruch, Raub oder Fahrraddiebstahl rufst du sofort die Polizei und fasst möglichst nichts an. Bank- und Kreditkarten und Sparbücher lässt du gleich sperren.
2
Den Versicherer unverzüglich informieren
Melde den Schaden ohne Zögern, am besten am selben Tag. Frag, ob du einen Handwerker beauftragen darfst. Wirf beschädigte Sachen erst weg, wenn der Versicherer zustimmt.
3
Die Stehlgutliste einreichen
Nach einem Einbruch können die Bedingungen eine Stehlgutliste verlangen, also ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen, unverzüglich an Polizei und Versicherer. Notiere Marke, Modell, Seriennummer, Kaufdatum und Preis. Was dir später einfällt, reichst du nach.
4
Schaden dokumentieren und Belege sammeln
Fotografiere Spuren und Schäden, bevor du aufräumst. Heb Rechnungen für Notreparatur, Schlosswechsel und Hotel auf. Bei großen Schäden kann eine Sachverständige oder ein Sachverständiger kommen.
Fällig ist die Entschädigung, wenn der Versicherer den Anspruch festgestellt hat. Dauert das länger als einen Monat nach der Meldung, kannst du nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz eine Abschlagszahlung verlangen. Taucht Gestohlenes wieder auf, meldest du das. Was dann gilt, regelt dein Vertrag. Möglich ist, dass du die Entschädigung zurückzahlst und die Sache behältst.
Verletzt du nach dem Schaden grob fahrlässig eine Pflicht, darf der Versicherer nach § 28 Versicherungsvertragsgesetz kürzen. Vorher muss er dich in Textform auf diese Folge hingewiesen haben. War die Verletzung für den Schaden ohne Bedeutung, zahlt er trotzdem, außer bei Arglist.
Stell dir vor: Bei Lisa wird am Sonntag eingebrochen, während sie im Café sitzt. Laptop, Kamera und der Ring ihrer Großmutter sind weg. Sie ruft die Polizei, fotografiert die Tür, meldet den Schaden am Abend und reicht am Montag die Stehlgutliste ein, mit Kaufbelegen aus dem Mailpostfach. Neues Schloss und Notreparatur zahlt ihr Versicherer mit.
Was bei der Hausratversicherung als Nächstes zählt
Bei der Hausratversicherung zählen weniger der Preis als ein paar Zeilen im Vertrag: voller Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Unterversicherungsverzicht mit richtiger Fläche, Fahrradklausel ohne Nachtzeit. Gute Momente für einen Blick hinein sind ein Umzug, das erste teure Rad oder das Zusammenziehen.
Welche Versicherungen daneben wirklich zählen, zeigt unsere Übersicht Welche Versicherungen brauche ich?. Deinen Vertrag gehen wir gern mit dir durch, hier geht es zur Beratung.
Lass uns deine Hausratversicherung einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nur mit Fahrradklausel. Ohne sie ist das Rad nur aus einem abgeschlossenen Raum versichert. Prüfe auch, ob eine Nachtzeitklausel gilt. Zeige den Diebstahl sofort bei der Polizei an und reiche Kaufbeleg und Rahmennummer ein.
Das kann sein. Ein gekipptes Fenster ist nicht automatisch grob fahrlässig. Es zählt, wie leicht es erreichbar war und wie lange du weg warst. Mit vollem Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit bekommst du den ganzen Schaden ersetzt.
Für dein Sofa zahlt deine Hausratversicherung, Leitungswasser ist versichert. Decke und Wände zahlt die Gebäudeversicherung des Hauses. War die Nachbarin schuld, kann sich dein Versicherer das Geld von ihrer Haftpflicht zurückholen.
Nein, das ist einfacher Diebstahl. Entreißt dir jemand das Handy mit Gewalt oder droht dir, kann das als Raub über die Außenversicherung auch unterwegs geschützt sein. Zeige beides bei der Polizei an.
Ja, wenn das Zimmer aufgebrochen wurde. Dann kann die Außenversicherung greifen. Wie weit sie reicht, steht in deinem Vertrag. Lass dir den Einbruch vom Hotel bestätigen und zeige ihn vor Ort an.
Ja, wenn ein Blitz die Überspannung ausgelöst hat und dein Vertrag Überspannung einschließt. Lass Ursache und Defekt von einer Fachwerkstatt bestätigen und heb die Geräte auf, bis der Versicherer entschieden hat.
Ein Vertrag reicht, denn Sachen von Menschen in häuslicher Gemeinschaft sind mitversichert. Passt ihn an die neue Wohnfläche an, lasst euch beide eintragen und kündigt den zweiten Vertrag.
Quellen: Stiftung Warentest: Hausratversicherungen im Vergleich, Stand 20.04.2026, aktualisiert 24.09.2026, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: § 1 StVG, Pedelecs, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: Versicherungsvertragsgesetz §§ 14, 28, 75, 81, 82, 89 und 92, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Hausratversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Ein Umzug oder Zusammenzug ist ein guter Anlass, sich von sich aus zu melden: Wohnfläche, Summe und doppelte Verträge lassen sich schnell gemeinsam klären.
- Ältere Hausratverträge kürzen oft noch bei grober Fahrlässigkeit oder haben eine Nachtzeitklausel. Ein kurzer Abgleich mit aktuellen Bedingungen hilft Kundinnen und Kunden direkt.
- Nach einem Starkregen-Ereignis in der Region lohnt die Frage nach dem Elementarschutz.
