Als Angestellte bekommst du Elterngeld aus deinen letzten zwölf Gehältern. Als Selbstständige zählt etwas anderes: der Gewinn aus einem ganzen Steuerjahr. Und dieses Jahr steht fest, lange bevor dein Kind da ist.
Ein schwaches Jahr kurz vor der Geburt kann dich deshalb über Monate Geld kosten. Hier steht, welches Jahr für dein Elterngeld zählt, wie es berechnet wird und was du rechtzeitig planen kannst.
Betrifft dich, wenn du dir ein Kind wünschst ein Kind kommt
Hier geht es nur um das Elterngeld
Dieser Artikel erklärt das Elterngeld für Selbstständige und Freiberuflerinnen. Wie du dein Einkommen im Mutterschutz absicherst, streifen wir nur kurz. Mehr dazu steht in Krankentagegeld und Krankenversicherung für Selbständige.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Selbstständige zählt der Gewinn des letzten abgeschlossenen Steuerjahres vor der Geburt. Kommt dein Kind 2027, ist das meist das Kalenderjahr 2026.
- Basiselterngeld ersetzt in der Regel 65 % deines Elterngeld-Nettos. Es liegt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat.
- Ein Jahr mit wenig Aufträgen bleibt das maßgebliche Jahr. Ein früheres Jahr zählt nur auf Antrag und nur aus festen Gründen, etwa bei einer Erkrankung wegen der Schwangerschaft.
- Was du in den Elterngeld-Monaten verdienst, wird abgezogen. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt der Tag, an dem das Geld eingeht.
- Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Plane eine mögliche Nachzahlung ein.
So gehst du vor
- Rechne aus, in welches Kalenderjahr dein Bemessungsjahr fällt: Es ist das letzte volle Steuerjahr vor dem errechneten Geburtstermin.
- Schätz den Gewinn dieses Jahres. Den Elterngeldrechner des Bundes findest du im Familienportal.
- Schreib offene Rechnungen vor der Geburt und mahne sie an. Geld, das erst in deinen Elterngeld-Monaten eingeht, zählt dort als Einkommen.
- Prüf, ob dein Einkommen im Mutterschutz abgesichert ist. Das Grundprinzip steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
- Lass deine Absicherung rund um die Geburt prüfen: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
- Welches Jahr zählt beim Elterngeld als Selbstständige?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie wird dein Elterngeld aus dem Gewinn berechnet?
- Kannst du ein anderes Jahr nehmen?
- Was passiert, wenn du während des Elterngelds arbeitest?
- Was gilt im Mutterschutz, und wie wirkt es aufs Elterngeld?
- Kommt nach dem Elterngeld eine Steuernachzahlung?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Welches Jahr zählt beim Elterngeld als Selbstständige?
Die kurze Antwort: Das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt deines Kindes. Kommt dein Kind 2027, zählt in der Regel der Gewinn aus 2026. Nachweis ist meist der Steuerbescheid für dieses Jahr (§ 2b Abs. 2 BEEG).
Du bist selbstständig und erwartest ein Kind, oder du wünschst dir eins. Dein Einkommen schwankt: gute Monate, ruhige Monate, mal ein großer Auftrag, mal eine Investition. Das Elterngeld schaut auf genau ein Jahr davon.
Das Gesetz nennt es den Bemessungszeitraum, also die Zeit, aus der dein Einkommen für das Elterngeld genommen wird. Bei Angestellten sind das die zwölf Monate vor der Geburt. Bei Selbstständigen ist es der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum, das Steuerjahr.
Weicht dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt der Zeitraum, der auch für deine Einkommensteuer zählt. Das Familienportal des Bundes nennt dafür das Kalenderjahr vor der Geburt als Regel.
Warum das Jahr so früh feststeht
Rechne vom errechneten Termin zurück. Kommt dein Kind im März 2027, ist 2026 dein Bemessungsjahr. Es endet also Wochen vor der Geburt. Was du danach noch verdienst, hilft deinem Elterngeld nicht mehr.
Kommt dein Kind dagegen im Dezember 2026, zählt 2025. Dann ist dein Bemessungsjahr schon vorbei, bevor du von der Schwangerschaft weißt.
Hast du Einkünfte aus Selbstständigkeit und aus einer Anstellung, gilt für beide das Steuerjahr vor der Geburt (§ 2b Abs. 3 BEEG). Liegen deine Gewinne im Schnitt unter 35 € im Monat, kannst du beantragen, dass nur die Anstellung zählt (§ 2b Abs. 4 BEEG).
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
In diesem Artikel ist Lisa selbstständig. Sie arbeitet als Projektmanagerin für mehrere Auftraggeber und ermittelt ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sie ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die Elterngeld-Nettos im Beispiel sind angenommen.
- Mit 24Berufsstart als angestellte Projektmanagerin.
- Mit 29Lisa macht sich selbstständig. Bei ihrer Krankenkasse wählt sie den Anspruch auf Krankengeld dazu.
- Mit 30Ein starkes Jahr. Ihr Elterngeld-Netto aus dem Gewinn 2025 läge bei angenommen 2.400 € im Monat.
- Im Beispiel jetzt · 31Herbst 2026. Stell dir vor, Lisa erwartet ihr erstes Kind im März 2027. Seit dem Sommer nimmt sie weniger Aufträge an. Ihr Elterngeld-Netto aus 2026 läge bei angenommen 1.700 € im Monat.
Für Lisa zählt 2026. Aus 1.700 € werden 65 % Elterngeld, also 1.105 € im Monat. Hätte 2025 gezählt, wären es 65 % von 2.400 €, also 1.560 €.
Der Unterschied sind 455 € in jedem Monat, in dem Lisa nur Elterngeld bekommt. Bei zehn solchen Monaten sind das 4.550 €. Lisa kann 2025 nicht einfach wählen. Weniger Aufträge sind kein Grund, das Jahr zu tauschen.
Was Lisa noch in der Hand hat: Sie hat im November ein Projekt abgeschlossen und die Rechnung über 3.000 € gestellt. Geht das Geld noch im Dezember ein, zählt es für 2026. Ihr Gewinn steigt dann um 250 € im Monatsschnitt, vor Steuern. Kommt es erst im April 2027, zählt es als Einkommen in ihrer Elterngeld-Zeit.
Wie wird dein Elterngeld aus dem Gewinn berechnet?
Die kurze Antwort: Die Elterngeldstelle nimmt deinen Gewinn aus dem Bemessungsjahr, teilt ihn durch zwölf und zieht pauschal Steuern und Sozialabgaben ab. Von diesem Elterngeld-Netto bekommst du in der Regel 65 %.
Das Elterngeld-Netto ist eine gerechnete Zahl. Sie kann von dem abweichen, was dir tatsächlich bleibt. Selbstständige haben keine Steuerklasse. Für die Steuer rechnet die Elterngeldstelle deshalb mit Steuerklasse IV.
Bei den Sozialabgaben gibt es einen Unterschied, der Selbstständigen oft nützt. Abgezogen werden 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für Rente und 2 % für Arbeitslosenversicherung. Aber nur, wenn du dort pflichtversichert warst (§ 2f BEEG).
Bist du freiwillig gesetzlich oder privat versichert und nicht rentenversicherungspflichtig, fallen diese Abzüge weg. Aus demselben Gewinn wird dann ein höheres Elterngeld-Netto.
| Elterngeld-Netto im Monat (angenommen) | Ersatzrate | Basiselterngeld im Monat |
|---|---|---|
| 800 € | 77 % | 616 € |
| 1.100 € | 67 % | 737 € |
| 1.700 € | 65 % | 1.105 € |
| 2.400 € | 65 % | 1.560 € |
| 2.770 € und mehr | 65 % | 1.800 € |
Unter 1.000 € steigt die Ersatzrate, zwischen 1.000 € und 1.200 € liegt sie bei 67 %. Ab 1.240 € sind es 65 % (§ 2 BEEG). Berücksichtigt wird ein Netto bis 2.770 €. Darüber steigt dein Elterngeld nicht mehr.
Ohne Einkommen vor der Geburt gibt es den Mindestbetrag von 300 €. ElterngeldPlus ist halb so hoch und läuft doppelt so lange: zwischen 150 € und 900 € im Monat. Lag dein zu versteuerndes Einkommen im Bemessungsjahr über 175.000 €, gibt es kein Elterngeld. Bei Paaren zählt das gemeinsame Einkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Kannst du ein anderes Jahr nehmen?
Die kurze Antwort: Nur auf Antrag und nur aus Gründen, die das Gesetz aufzählt. Ein schlechtes Geschäftsjahr gehört nicht dazu.
Du kannst beantragen, dass das Jahr davor zählt. Das geht, wenn im Bemessungsjahr bestimmte Zeiten lagen (§ 2b Abs. 2 BEEG):
- Elterngeld für ein älteres Kind,
- Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld,
- eine Krankheit, die maßgeblich durch die Schwangerschaft bedingt war.
Dann wird das ganze Steuerjahr getauscht, nicht nur die betroffenen Monate. Das kann sich lohnen oder schaden. Vergleich deshalb beide Jahre, bevor du den Antrag stellst.
Stell dir vor, Lisa wäre ab Oktober 2026 wegen Komplikationen in der Schwangerschaft krankgeschrieben. Mit ärztlichem Nachweis könnte sie beantragen, dass 2025 zählt. Dann bekäme sie 1.560 € statt 1.105 € im Monat.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Selbstständige planen Aufträge, Urlaube und Steuertermine. Das Elterngeld planen die wenigsten, obwohl es nach einem festen Kalender rechnet. Ich frage deshalb früh: In welches Jahr fällt dein Termin, und wie sieht dieses Jahr gerade aus? Steuern lässt sich ein Kind nicht. Wohl aber, wann die Rechnung eingeht.“
Was passiert, wenn du während des Elterngelds arbeitest?
Die kurze Antwort: Du darfst bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten. Dein Gewinn in dieser Zeit wird aber angerechnet: Elterngeld gibt es dann nur auf den Unterschied zum Einkommen vorher.
Viele Selbstständige können nicht ein Jahr ganz aussteigen. Kundschaft will betreut werden, Aufträge laufen weiter. Das ist erlaubt, solange du im Schnitt des Lebensmonats nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest (§ 1 Abs. 6 BEEG).
Im Antrag schätzt du dein Einkommen für die Elterngeld-Zeit. Darauf zahlt die Elterngeldstelle vorläufig. Nach dem Bezug weist du das tatsächliche Einkommen nach, meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 8 BEEG). Zu viel gezahltes Elterngeld zahlst du zurück, zu wenig gezahltes wird nachgezahlt.
Als Betriebsausgaben zieht die Elterngeldstelle pauschal 25 % deiner Einnahmen ab. Deine echten Ausgaben zählen nur, wenn du das beantragst. Bei hohen Kosten lohnt sich der Antrag.
Der Tag, an dem das Geld eingeht
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zuflussprinzip: Eine Einnahme zählt an dem Tag, an dem das Geld auf dem Konto ist. Wann du die Arbeit gemacht hast, spielt keine Rolle. Das gilt auch in der Elterngeld-Zeit.
Eine Rechnung für Arbeit aus dem Herbst, die erst nach der Geburt bezahlt wird, kann dein Elterngeld also senken. Bilanzierst du, zählt dagegen der Zeitpunkt der Leistung. Welche Methode für dich gilt, weiß deine Steuerberatung.
Arbeitest du in Teilzeit weiter, lohnt der Blick auf ElterngeldPlus. Es ist höchstens halb so hoch wie Basiselterngeld ohne Einkommen, läuft aber doppelt so lange. Mit Teilzeit-Einkommen ist der Abstand zum Basiselterngeld oft klein.
Der häufigste Denkfehler: „Ich arbeite einfach weiter und nehme das Elterngeld obendrauf.“ Elterngeld ersetzt Einkommen, das wegfällt. Was du in diesen Monaten verdienst, wird gegengerechnet. Arbeitest du fast wie vorher, bleibt oft nur der Mindestbetrag.
Was gilt im Mutterschutz, und wie wirkt es aufs Elterngeld?
Die kurze Antwort: Nur wenn du vorher vorgesorgt hast. In der gesetzlichen Kasse brauchst du den Anspruch auf Krankengeld, in der privaten ein Krankentagegeld. Was du nach der Geburt davon bekommst, wird aufs Elterngeld angerechnet.
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, ist Krankengeld nicht automatisch dabei. Du musst den Anspruch bei deiner Kasse zusätzlich wählen. Dann bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes: 70 % deines regelmäßigen Arbeitseinkommens, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Ohne diese Wahl gibt es kein Mutterschaftsgeld. Krankengeld bei Krankheit kommt mit Wahl erst ab dem 43. Tag (§ 46 SGB V).
Bist du privat versichert, zahlt in den Schutzfristen dein Krankentagegeld, also ein fest vereinbarter Betrag pro Tag (§ 192 Abs. 5 VVG). Für diesen Fall darf der Vertrag eine Wartezeit von bis zu acht Monaten haben (§ 197 VVG). Wer erst in der Schwangerschaft abschließt, ist oft zu spät.
Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird voll aufs Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG). In diesen Wochen bekommst du also kaum zusätzliches Elterngeld. Ein Krankentagegeld im Mutterschutz gibst du im Antrag ebenfalls an.
Tipp
Schau in deinen Vertrag oder frag deine Krankenkasse schriftlich: Habe ich Anspruch auf Krankengeld oder Krankentagegeld, ab welchem Tag und in welcher Höhe? Gilt er auch in den Mutterschutzfristen? Mit dieser Antwort weißt du, wovon du die ersten Wochen nach der Geburt lebst.
Kommt nach dem Elterngeld eine Steuernachzahlung?
Die kurze Antwort: Möglich. Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (§ 32b EStG).
Der Progressionsvorbehalt bedeutet: Das Finanzamt rechnet das Elterngeld für den Steuersatz mit ein. Auf das Elterngeld selbst zahlst du keine Steuer. Auf deinen Gewinn im selben Jahr aber einen höheren Satz. Für Mutterschaftsgeld gilt dasselbe.
Als Selbstständige zahlst du Steuer meist über Vorauszahlungen. Die rechnen das Elterngeld nicht immer mit ein. Leg deshalb einen Teil des Elterngelds auf ein eigenes Tagesgeldkonto. So pufferst du eine Nachzahlung, statt von ihr überrascht zu werden. Wie viel Rücklage zu dir passt, steht in Notgroschen.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, in welches Jahr dein Termin fällt und wie dieses Jahr läuft.
1
Das kannst du so lassen
Dein Bemessungsjahr ist ein normales, gutes Jahr, und dein Einkommen im Mutterschutz ist abgesichert. Dann musst du nichts umstellen. Heb den Steuerbescheid für den Antrag auf.
2
Dein Bemessungsjahr läuft schwächer als sonst
Prüf, ob ein gesetzlicher Grund vorliegt, etwa eine Krankheit durch die Schwangerschaft. Dann vergleich beide Jahre und stell den Antrag auf das frühere. Ohne solchen Grund bleibt das Jahr. Rechne mit dem niedrigeren Elterngeld und plan die Lücke als Rücklage ein.
3
Du hast vor der Geburt noch offene Rechnungen
Stell sie früh und mahn sie rechtzeitig an. Geld, das vor der Geburt eingeht, stärkt dein Bemessungsjahr oder fällt zumindest nicht in deine Elterngeld-Zeit.
4
Du willst in der Elterngeld-Zeit weiterarbeiten
Bleib unter 32 Stunden pro Woche und schätz dein Einkommen ehrlich. Vergleich Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Leg einen Teil zurück, falls nach dem Nachweis etwas zurückgezahlt werden muss.
5
Du hast noch keine Absicherung für den Mutterschutz
Kümmer dich darum vor der Schwangerschaft. Wartezeiten von bis zu acht Monaten können sonst dazwischenstehen. Das gilt besonders, wenn du dir gerade ein Kind wünschst.
Ist dein Einkommen rund um die Geburt abgesichert?
Wir schauen auf Krankengeld, Krankentagegeld und Rücklage, damit Mutterschutz und Elterngeld-Zeit zu deinem Gewinn passen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt. Kommt dein Kind 2027, ist das in der Regel 2026. Nachweis ist meist der Steuerbescheid für dieses Jahr.
Ja. Du kannst dein Einkommen mit dem vorigen Steuerbescheid, einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Bilanz glaubhaft machen. Das Elterngeld wird dann vorläufig gezahlt, bis du den Bescheid nachreichst.
Nur aus gesetzlichen Gründen, etwa wegen einer Erkrankung durch die Schwangerschaft, wegen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind. Weniger Aufträge reichen nicht. Der Wechsel geht nur auf Antrag.
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche im Schnitt des Lebensmonats. Dein Gewinn in dieser Zeit wird angerechnet. Du schätzt ihn im Antrag und weist ihn nach dem Bezug nach.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ja. Dort zählt der Tag, an dem das Geld eingeht, nicht der Tag der Arbeit. Bilanzierst du, zählt der Zeitpunkt der Leistung.
Quellen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 1, § 2, § 2b, § 2f, § 3, § 8, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Welches Einkommen wird für mein Elterngeld berücksichtigt, wenn ich vor der Geburt selbstständig war?, Familienportal des Bundes, geprüft am 11.10.2026 · Mutterschaftsleistungen, Familienportal des Bundes, geprüft am 11.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz, § 192, § 197, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Sozialgesetzbuch V, § 46, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Einkommensteuergesetz, § 32b, dejure.org, geprüft am 11.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Elterngeld für Selbstständige
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei selbstständigen Kundinnen mit Kinderwunsch lohnt die Frage im Jahresgespräch: Ist Krankengeld gewählt oder Krankentagegeld vereinbart, und gilt es in den Mutterschutzfristen?
- Wenn eine Schwangerschaft bekannt wird, gemeinsam klären, welches Steuerjahr zählt und ob ein Antrag auf das Vorjahr in Frage kommt.
- An die Rücklage für eine Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt erinnern.
