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Pflege
Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Tagespflege 2026: Illustration zum Thema

Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Tagespflege 2026

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Wer zu Hause pflegt, denkt zuerst an das Pflegegeld. Daneben hat die Pflegekasse aber mehrere Töpfe, die genau dafür da sind, pflegende Angehörige zu entlasten. Viele davon bleiben ungenutzt, weil niemand sie erklärt und weil das Geld nur gegen Beleg fließt.

Hier steht, was die Pflegekasse 2026 für Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege zahlt, wie die Töpfe zusammenspielen und welche Fristen gelten. Mit Beispielrechnung und dem Stand der geplanten Pflegereform. Stand: 12.10.2026.

Betrifft dich, wenn du jemanden pflegst du selbst Pflege brauchst du deine Arbeitszeit reduzierst

Hier geht es nur um die Entlastungsleistungen

Diese Seite erklärt die Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten. Wie die Pflegeversicherung insgesamt funktioniert und was Pflegegeld und Pflegedienst bringen, steht auf der Seite Gesetzliche Pflegeversicherung. Wie der Pflegegrad entsteht, erklärt Pflegegrade.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat, in allen Pflegegraden. Die Pflegekasse erstattet ihn nur gegen Belege für anerkannte Hilfen.
  • Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag: 2026 sind das 3.539 Euro, ab Pflegegrad 2.
  • Tages- und Nachtpflege zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld, ohne Kürzung: je nach Pflegegrad bis zu 721 bis 2.085 Euro im Monat.
  • Fristen zählen: Nicht genutzter Entlastungsbetrag eines Jahres verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Verhinderungspflege musst du bis Ende des Folgejahres abrechnen.
  • Die Bundesregierung plant, den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen. Das ist bisher nur ein Gesetzentwurf des Kabinetts, Bundestag und Bundesrat haben nicht entschieden.

So gehst du vor

  • Sammle ab sofort alle Rechnungen von Pflegediensten, Tagespflege und anerkannten Alltagshilfen. Ohne Beleg gibt es kein Geld.
  • Frag deine Pflegekasse nach einer Liste der in deinem Bundesland anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Plane deinen nächsten Urlaub mit der Verhinderungspflege. Ein Antrag vorher ist nicht nötig, eine Abrechnung bis Ende des Folgejahres schon.
  • Prüfe bis zum 30. Juni, ob vom Vorjahr noch Entlastungsbetrag übrig ist.
  • Lass dir zeigen, wie viel Pflege dich und deine Familie trotz Pflegekasse kostet. Dabei hilft dir unsere Beratung.
Inhalt
  1. Was sind die Entlastungsleistungen der Pflegekasse?
  2. Was gilt bei Pflegegrad 1 und ohne Pflegegrad?
  3. Wofür gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro?
  4. Was zahlt die Pflegekasse, wenn du als pflegende Person ausfällst?
  5. Wann zahlt die Pflegekasse Kurzzeitpflege?
  6. Was zahlt die Pflegekasse für Tages- und Nachtpflege?
  7. Was zahlst du trotz Pflegekasse selbst?
  8. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  9. So nutzt du die Entlastungsleistungen der Pflegekasse
  10. Was gilt für dich als pflegende Person im Job?
  11. Was ändert sich durch die geplante Pflegereform?
  12. Was bei den Entlastungsleistungen jetzt zählt
  13. Häufig gestellte Fragen

Was sind die Entlastungsleistungen der Pflegekasse?

Die kurze Antwort: Geld und Sachleistungen, die nicht die pflegebedürftige Person direkt versorgen, sondern die Pflege zu Hause tragfähig machen sollen. Dazu gehören Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege.

Das Pflegegeld ist frei verfügbar. Die Entlastungsleistungen sind dagegen zweckgebunden. Die Pflegekasse zahlt sie nur für bestimmte Hilfen und meist erst, wenn du eine Rechnung einreichst. Das ist der Grund, warum sie so oft liegen bleiben.

Wer pflegt, kann damit zum Beispiel eine Haushaltshilfe bezahlen, einen Urlaub überbrücken oder die pflegebedürftige Person an zwei Tagen pro Woche in einer Tagespflege betreuen lassen. Die Töpfe stehen nebeneinander. Du kannst sie kombinieren.

LeistungAb PflegegradBetrag 2026So wird gezahlt
Entlastungsbetrag1bis 131 € im MonatErstattung gegen Beleg
Verhinderungspflege2aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €Erstattung gegen Nachweis, bis 8 Wochen im Jahr
Kurzzeitpflege2aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €Abrechnung mit der Einrichtung, bis 8 Wochen im Jahr
Tages- und Nachtpflege2721 € bis 2.085 € im MonatAbrechnung mit der Einrichtung, zusätzlich zum Pflegegeld
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch1bis 42 € im Monatzum Beispiel Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz

Stand: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026 (04.11.2025) und Seiten zur häuslichen Pflege (14.09.2026), §§ 39, 41, 42, 42a, 45b SGB XI, geprüft am 12.10.2026.

Was gilt bei Pflegegrad 1 und ohne Pflegegrad?

Die kurze Antwort: Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts.

Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, keine Verhinderungspflege und keine Tagespflege als eigene Leistung. Den Entlastungsbetrag kannst du aber auch für Tagespflege oder Kurzzeitpflege einsetzen. Dazu kommen 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Bei Pflegegrad 1 gilt eine Besonderheit: Nur hier darf der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Selbstversorgung durch einen Pflegedienst fließen, also etwa Hilfe beim Duschen. Ab Pflegegrad 2 ist das ausgeschlossen. Dafür gibt es dann die Pflegesachleistung.

Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege übernehmen. Das gilt zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn häusliche Krankenpflege nicht reicht (§ 39c SGB V).

Wichtig ist vor allem: Stell den Antrag auf einen Pflegegrad früh. Wie das geht, steht auf der Seite Pflegegrade.

Wofür gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro?

Die kurze Antwort: Für Hilfen, die dich als pflegende Person entlasten oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person stärken. Die Pflegekasse erstattet bis zu 131 Euro im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Laut § 45b SGB XI kannst du den Betrag einsetzen für:

  • Tages- oder Nachtpflege, auch für Kostenanteile wie Unterkunft und Verpflegung,
  • Kurzzeitpflege,
  • zugelassene Pflegedienste und Betreuungsdienste, ab Pflegegrad 2 aber nicht für Hilfe bei der Körperpflege,
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Begleitung zum Arzt oder Betreuungsgruppen.

Ob eine Haushaltshilfe anerkannt ist, regelt jedes Bundesland selbst. Frag vor dem ersten Termin bei der Pflegekasse nach. Nicht anerkannte Hilfe erstattet sie nicht, auch wenn sie dich wirklich entlastet.

Was mit nicht genutztem Geld passiert

Nicht genutzte Monatsbeträge wandern in die nächsten Monate. Was am Jahresende übrig ist, kannst du noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres nutzen, also bis zum 30. Juni. Danach ist es weg.

Noch mehr Spielraum: der Umwandlungsanspruch

Ab Pflegegrad 2 kannst du bis zu 40 % des Betrags für die Pflegesachleistung ebenfalls für anerkannte Alltagshilfen nutzen, soweit du ihn im Monat nicht für einen Pflegedienst brauchst. Das kommt zum Entlastungsbetrag dazu. Das Pflegegeld sinkt dann anteilig (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Einen Antrag vorher braucht es nicht.

Der häufigste Denkfehler: „Den Entlastungsbetrag bekommen wir automatisch mit dem Pflegegeld.“

Nein. Die Pflegekasse zahlt ihn nie aufs Konto, sondern erstattet nur Rechnungen für anerkannte Hilfen. Wer keine Belege einreicht, bekommt nichts. Viele merken das erst, wenn die Frist abgelaufen ist.

Was zahlt die Pflegekasse, wenn du als pflegende Person ausfällst?

Die kurze Antwort: Die Verhinderungspflege. Bist du im Urlaub, krank oder aus anderen Gründen verhindert, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Jahr. Das Geld kommt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro.

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und eine Pflege zu Hause. Die Ersatzpflege kann ein Pflegedienst übernehmen, eine Nachbarin oder ein Nachbar, ein Ehrenamt, Verwandte oder eine Einrichtung.

Sie geht auch stundenweise, zum Beispiel für einen festen Nachmittag pro Woche. Eine Mindestdauer der Pflege vorher ist seit Juli 2025 nicht mehr nötig.

Wer die Ersatzpflege übernimmt, macht einen Unterschied

Ersatzpflege durchWas die Pflegekasse höchstens zahlt (2026)
Pflegedienst, Einrichtung oder Personen, die nicht verwandt sind und nicht im Haushalt lebenbis 3.539 € im Jahr
Verwandte bis zum zweiten Grad, Verschwägerte oder Haushaltsmitglieder, nicht beruflichdas Doppelte des Pflegegelds: 694 € (PG 2), 1.198 € (PG 3), 1.600 € (PG 4), 1.980 € (PG 5) im Jahr, dazu belegte Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zum Jahresbetrag
Verwandte oder Haushaltsmitglieder, die das beruflich machenbis 3.539 € im Jahr

Stand: § 39 SGB XI und Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026, geprüft am 12.10.2026.

Während der Ersatzpflege zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld zur Hälfte weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr. Einen Antrag vor Beginn brauchst du nicht.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt aber eine Frist: Die Erstattung musst du mit Nachweis bis zum Ende des Kalenderjahres beantragen, das auf die Ersatzpflege folgt. Später zahlt die Kasse nicht mehr.

Wann zahlt die Pflegekasse Kurzzeitpflege?

Die kurze Antwort: Wenn die Pflege zu Hause für eine Zeit nicht reicht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krise. Dann zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen im Jahr.

Die Kurzzeitpflege ist ein Aufenthalt rund um die Uhr in einer Einrichtung.

Die Pflegekasse trägt die pflegebedingten Kosten, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Seit Juli 2025 zahlt sie dafür bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro (§§ 42, 42a SGB XI). Einen eigenen Betrag nur für Kurzzeitpflege gibt es seitdem nicht mehr.

Wichtig: Der Topf gilt für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Du kannst ihn frei aufteilen. Ist er aufgebraucht, gibt es im laufenden Jahr keine weitere Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Die Einrichtung muss dir schriftlich zeigen, welcher Betrag über den Jahresbetrag abgerechnet wird.

Auch hier läuft das Pflegegeld zur Hälfte weiter, bis zu acht Wochen im Jahr. Ab Pflegegrad 2 kannst du zusätzlich den Entlastungsbetrag einsetzen, zum Beispiel für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung.

Was zahlt die Pflegekasse für Tages- und Nachtpflege?

Die kurze Antwort: Die pflegebedingten Kosten bis zu einem Monatsbetrag je Pflegegrad. Dieser Betrag kommt voll zum Pflegegeld oder zum Pflegedienst dazu, ohne dass dort etwas gekürzt wird.

In der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person den Tag in einer Einrichtung und schläft zu Hause. Die Nachtpflege ist das Gegenstück. Beides heißt teilstationäre Pflege (§ 41 SGB XI). Die Fahrt zwischen Wohnung und Einrichtung gehört dazu.

PflegegradTages- und Nachtpflege im Monat (2026)Pflegegeld im Monat (2026)
2bis 721 €347 €
3bis 1.357 €599 €
4bis 1.685 €800 €
5bis 2.085 €990 €

Stand: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026 und Seite zur teilstationären Pflege (15.09.2026), geprüft am 12.10.2026.

Für viele Familien ist das der stärkste Hebel. Wer arbeitet, gewinnt feste Tage, an denen die Betreuung gesichert ist. Und das Pflegegeld bleibt trotzdem in voller Höhe.

Was zahlst du trotz Pflegekasse selbst?

Die kurze Antwort: Bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege meist Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Einrichtung. Dafür kannst du den Entlastungsbetrag einsetzen.

Die Pflegekasse zahlt nur den pflegebedingten Teil. Was die Einrichtung für Essen, Unterkunft und ihr Gebäude berechnet, bleibt in der Regel bei der pflegebedürftigen Person. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, legt jede Einrichtung selbst fest. Lass dir vorher eine Kostenübersicht geben.

Bei der Verhinderungspflege kann es teuer werden, wenn der Jahresbetrag nicht reicht. Ein Pflegedienst, der zwei Wochen lang mehrmals am Tag kommt, kann den Topf schnell leeren. Plane darum früh, wer einspringt und was das kostet.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 30Stell dir vor: Lisas Mutter erkrankt und bekommt Pflegegrad 3. Sie lebt allein, zehn Minuten von Lisa entfernt.
  • Mit 31Lisa arbeitet weiter Vollzeit als Projektmanagerin. Sie organisiert die Pflege mit ihrem Bruder und einer Nachbarin.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa will zwei Wochen verreisen und fragt sich, was die Pflegekasse dafür zahlt.

Lisas Mutter bekommt 599 Euro Pflegegeld im Monat. Lisa geht das an wie ein Projekt: Sie schreibt alle Töpfe auf und prüft, welcher wofür passt. Alle Euro-Beträge außer den Leistungen der Pflegekasse sind Annahmen im Beispiel.

Tagespflege an zwei Tagen pro Woche. Die pflegebedingten Kosten zahlt die Pflegekasse bis 1.357 Euro im Monat, zusätzlich zu den 599 Euro Pflegegeld. Für Essen und Unterkunft berechnet die Einrichtung angenommen 200 Euro im Monat. Davon erstattet die Pflegekasse 131 Euro aus dem Entlastungsbetrag. Es bleiben 69 Euro.

Zwei Wochen Urlaub. Lisa hat zwei Möglichkeiten für die Ersatzpflege:

Nachbarin übernimmtLisas Bruder übernimmt
Kosten der Ersatzpflege (Annahme)1.200 €1.000 € als Anerkennung, dazu 150 € Fahrtkosten
Grenze der Pflegekasse3.539 € im Jahr1.198 € (zweimal Pflegegeld), dazu belegte Fahrtkosten
Pflegekasse zahlt1.200 €1.150 €
Rest im gemeinsamen Jahresbetrag2.339 €2.389 €

In beiden Fällen läuft das Pflegegeld für die Tage der Ersatzpflege zur Hälfte weiter. Den Rest des Jahresbetrags kann Lisa im selben Jahr noch für weitere Ersatzpflege oder eine Kurzzeitpflege nutzen. Die Abrechnung für eine Reise im Sommer 2026 muss bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse sein.

Lisa trägt die Fristen in ihren Kalender ein. Sie will verstehen, bevor sie handelt, und merkt dabei: Die Pflegekasse zahlt viel, aber nur, wenn jemand den Überblick hat.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„In vielen Familien pflegt eine Person still vor sich hin und nutzt nur das Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag und der Jahresbetrag für die Verhinderungspflege bleiben liegen, weil keiner Zeit hat, Rechnungen zu sammeln.

Mein Rat: Plane die Entlastung so fest ein wie einen Termin im Job. Ein freier Nachmittag pro Woche und ein Urlaub im Jahr sind keine Belohnung, sondern die Voraussetzung, dass du die Pflege lange durchhältst. Und sie sind schon bezahlt.“

So nutzt du die Entlastungsleistungen der Pflegekasse

Die kurze Antwort: Pflegegrad sichern, passende Hilfe finden, Belege sammeln, fristgerecht abrechnen. Bei Kurzzeit- und Tagespflege rechnet meist die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse ab.

1

Pflegegrad sichern

Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistung. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Ein formloser Anruf reicht dafür.

2

Passende Hilfe finden

Frag die Pflegekasse nach anerkannten Angeboten in deinem Bundesland und nach freien Plätzen in Tages- und Kurzzeitpflege. Lass dir von jeder Einrichtung vorher zeigen, was du selbst zahlst.

3

Belege sammeln und einreichen

Für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege reichst du Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Aus dem Antrag muss hervorgehen, für welche Leistung und in welcher Höhe Kosten entstanden sind.

4

Fristen im Blick behalten

Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr: bis 30. Juni nutzen. Verhinderungspflege: bis Ende des Folgejahres abrechnen. Gemeinsamer Jahresbetrag: gilt je Kalenderjahr.

Tipp

Leg dir eine Mappe oder einen Ordner auf dem Handy an, nur für Pflege-Rechnungen. Einmal im Quartal reichst du alles gesammelt ein. So verfällt nichts.

Was gilt für dich als pflegende Person im Job?

Die kurze Antwort: Bei einem akuten Pflegefall kannst du bis zu zehn Arbeitstage freinehmen und bekommst Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Pausen gibt es Pflegezeit und Familienpflegezeit, je nach Größe deines Betriebs.

Das Pflegeunterstützungsgeld ersetzt bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es gilt für Beschäftigte, die kurzfristig eine Pflege organisieren müssen.

Pflegezeit heißt: bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freigestellt, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Familienpflegezeit heißt: bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Stunden pro Woche, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Zusammen gehen höchstens 24 Monate je pflegebedürftiger Person.

Wer in der Pflegezeit die Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen muss, kann Zuschüsse bekommen: 2026 bis zu 230,71 Euro im Monat für die Krankenversicherung und bis zu 47,46 Euro für die Pflegeversicherung. Wie sich weniger Arbeit auf Geld und Rente auswirkt, steht unter Teilzeit.

Was ändert sich durch die geplante Pflegereform?

Die kurze Antwort: Geplant ist, den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen. Das steht in einem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30.09.2026 auf den Weg gebracht hat. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.

Laut Bundesgesundheitsministerium sind für Pflegebedürftige bis zum 25. Geburtstag bis zu 300 Euro im Monat vorgesehen. Für Erwachsene nennt die Mitteilung keinen Betrag.

Ein neues Überbrückungsbudget soll Notdienste in der ambulanten Pflege und Kurzzeitpflege in akuten Lagen bezahlen. Akut-Kurzzeitpflegeplätze sind ab 2028 geplant.

Alles davon ist geplant, noch nicht beschlossen. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt das Ministerium nicht. Bis dahin gelten die Regeln auf dieser Seite. Nutze den Entlastungsbetrag also so, wie er heute ist.

Was bei den Entlastungsleistungen jetzt zählt

Die Pflegekasse zahlt mehr, als die meisten Familien abrufen. Der Haken ist der Weg dorthin: anerkannte Anbieter, Belege, Fristen. Wer das einmal ordnet, holt jedes Jahr mehrere tausend Euro an Entlastung ab, ohne einen Cent mehr Beitrag.

Darum zählen drei Dinge. Den Entlastungsbetrag laufend nutzen und bis zum 30. Juni prüfen, was vom Vorjahr übrig ist. Den gemeinsamen Jahresbetrag bewusst aufteilen, zwischen Urlaub und Notfall. Und die Tagespflege prüfen, weil sie das Pflegegeld nicht schmälert.

Bleibt trotzdem eine Lücke, etwa weil die Pflege lange dauert oder ein Platz im Heim nötig wird, lohnt der Blick auf Pflege absichern.

Was kostet Pflege in deiner Familie wirklich?

Wir rechnen mit dir durch, was die Pflegekasse zahlt, was bei euch bleibt und ob eine private Pflegeabsicherung die Lücke sinnvoll schließt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Pflege-Absicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Meine Mutter hat Pflegegrad 2. Kann ich vom Entlastungsbetrag eine Putzhilfe bezahlen?

Ja, wenn die Putzhilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt ist. Dann erstattet die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat gegen Rechnung. Frag vorher bei der Pflegekasse, ob der Anbieter anerkannt ist.

Ich fahre zwei Wochen in Urlaub. Wer bezahlt die Pflege in der Zeit?

Die Pflegekasse über die Verhinderungspflege, ab Pflegegrad 2, bis zu acht Wochen im Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Springen nahe Verwandte ein, gilt eine niedrigere Grenze. Das Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter.

Wir haben letztes Jahr den Entlastungsbetrag nicht genutzt. Ist das Geld weg?

Noch nicht ganz. Was am Jahresende übrig ist, kannst du bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt es.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn mein Vater in die Tagespflege geht?

Nein. Tages- und Nachtpflege zahlt die Pflegekasse zusätzlich, ohne Kürzung von Pflegegeld oder Pflegedienst. Unterkunft und Verpflegung zahlt ihr selbst, dafür könnt ihr den Entlastungsbetrag einsetzen.

Bis wann muss ich die Verhinderungspflege abrechnen?

Seit 2026 bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. Für eine Ersatzpflege im Jahr 2026 also bis zum 31.12.2027. Danach zahlt die Pflegekasse nicht mehr.

Quellen: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 04.11.2025, geprüft am 12.10.2026 · Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 14.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Häusliche Pflege, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 14.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 39, 41, 42, 42a, 45a, 45b SGB XI und § 39c SGB V, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · § 3 Pflegezeitgesetz, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Entlastungsleistungen der Pflegekasse

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Im Jahresgespräch lohnt die Frage, ob jemand in der Familie pflegt. Oft öffnet sie das Gespräch über Zeit, Geld und Rente.
  • Ein kurzer Hinweis auf die Frist zum 30. Juni für den Entlastungsbetrag ist für viele Kundinnen und Kunden bares Geld.
  • Die neue Abrechnungsfrist für die Verhinderungspflege seit 2026 kennen noch wenige. Sie passt gut in jede Pflege-Beratung.

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