Ein Sturz, eine Diagnose, ein Krankenhausaufenthalt: Oft muss eine Familie von heute auf morgen Pflege organisieren. Alles hängt dann am Pflegegrad. Ohne ihn zahlt die Pflegekasse nichts, und mit einem zu niedrigen fehlt jeden Monat Geld.
Hier steht, wie du einen Pflegegrad beantragst, wie die Begutachtung abläuft, welche Fristen die Pflegekasse einhalten muss und wie du Widerspruch einlegst. Mit Punktetabelle, Beispielrechnung und dem Stand der geplanten Reform. Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn du jemanden pflegst du selbst Pflege brauchst
Hier geht es nur um den Weg zum Pflegegrad
Diese Seite erklärt Antrag, Begutachtung und Widerspruch. Was die einzelnen Pflegegrade bedeuten, steht auf der Seite Pflegegrade. Welche Leistungen es danach gibt, erklärt Gesetzliche Pflegeversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person oder jemand mit Vollmacht bei der Pflegekasse. Ein formloser Anruf, eine Mail oder ein Fax reichen.
- Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Rückwirkend für die Zeit davor zahlt die Pflegekasse nicht.
- Gesetzlich Versicherte begutachtet der Medizinische Dienst, meist bei einem Hausbesuch. Er vergibt Punkte in sechs Bereichen. Ab 27 Punkten gibt es Pflegegrad 2.
- Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden. Ist sie zu spät und liegt es an ihr, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche.
- Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Begründung darf später kommen.
So gehst du vor
- Ruf noch heute bei der Pflegekasse an und stell den Antrag. Jeder Monat ohne Antrag ist ein Monat ohne Leistung.
- Führe bis zur Begutachtung ein Pflegetagebuch: Was geht nicht mehr allein, wie oft am Tag, wie lange.
- Sei bei der Begutachtung dabei. Leg Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausberichte bereit.
- Prüfe den Bescheid sofort und notiere das Datum, an dem er bei dir angekommen ist. Ab dann läuft die Widerspruchsfrist.
- Lass dir zeigen, was nach Pflegekasse an Kosten bei dir bleibt. Dabei hilft dir unsere Beratung.
Inhalt
- Was ist ein Pflegegrad genau?
- Was gilt, solange es keinen Pflegegrad gibt?
- Was kostet ein zu niedriger Pflegegrad?
- So läuft der Antrag auf einen Pflegegrad ab
- Wie schnell muss die Pflegekasse entscheiden?
- Wie läuft die Begutachtung ab?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie legst du Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
- Was ändert sich durch die geplante Pflegereform?
- Was beim Pflegegrad jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Pflegegrad genau?
Die kurze Antwort: Der Pflegegrad sagt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Es gibt fünf Stufen. Von ihnen hängt ab, ob und wie viel die Pflegekasse zahlt.
Gemessen wird nicht, welche Krankheit jemand hat, sondern was er oder sie im Alltag noch allein schafft. Dafür prüft eine Gutachterin oder ein Gutachter sechs Bereiche, die sogenannten Module. Jedes Modul fließt mit einem festen Gewicht in eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 ein (§ 15 SGB XI).
| Modul | Was geprüft wird | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen, sich in der Wohnung bewegen | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Gespräche verstehen | 15 % zusammen mit Modul 3, der höhere Wert zählt |
| 3 Verhalten und psychische Problemlagen | Unruhe, Ängste, nächtliche Unruhe, Abwehr von Hilfe | |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette | 40 % |
| 5 Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente, Verbände, Arzttermine, Therapien | 20 % |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen, sich beschäftigen | 15 % |
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigung |
| 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege |
Stand: § 15 SGB XI in der Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 12.10.2026. Für Kinder bis 18 Monate gelten eigene Schwellen. Ältere Kinder werden mit gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung verglichen.
Die Selbstversorgung zählt mit 40 % am meisten. Wer beim Waschen, Anziehen oder Essen viel Hilfe braucht, kommt darum schnell in einen höheren Grad. Die Tabelle zeigt Beispiele für die Module, keine vollständige Liste.
Was gilt, solange es keinen Pflegegrad gibt?
Die kurze Antwort: Dann zahlt die Pflegekasse nichts. Leistungen gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Darum zählt jeder Tag.
Viele Familien warten zu lange, weil sie den Antrag für aufwendig halten oder hoffen, dass es besser wird. Für die Zeit vor dem Antrag gibt es aber kein Geld, auch wenn die Pflege schon lange läuft. Ein Antrag, der sich später als unnötig herausstellt, schadet dagegen nicht.
Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit: Die pflegebedürftige Person muss in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Bei Kindern reicht die Versicherung eines Elternteils.
Was kostet ein zu niedriger Pflegegrad?
Die kurze Antwort: Jeden Monat Geld. Zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegen beim Pflegegeld 252 Euro im Monat, über ein Jahr 3.024 Euro.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat (2026) | Pflegedienst bis zu (2026) |
|---|---|---|
| 1 | – | – |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Stand: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026 (04.11.2025), geprüft am 12.10.2026. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Auch viele andere Leistungen hängen am Grad, etwa Tagespflege, Verhinderungspflege und die Zuschüsse im Pflegeheim. Wie diese Töpfe funktionieren, steht auf der Seite Gesetzliche Pflegeversicherung. Ein falscher Bescheid ist also keine Formsache.
So läuft der Antrag auf einen Pflegegrad ab
Die kurze Antwort: Antrag stellen, Beratung annehmen, Begutachtung vorbereiten, Bescheid prüfen. Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen höchstens 25 Arbeitstage.
1
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Ein Anruf, eine Mail oder ein Fax reichen. Welche Leistungen genau gewünscht sind, kannst du später angeben. Notiere, wann und mit wem du gesprochen hast.
2
Pflegeberatung annehmen
Nach einem ersten Antrag muss dir die Pflegekasse eine Pflegeberatung anbieten: einen Termin innerhalb von zwei Wochen oder einen Beratungsgutschein (§ 7b SGB XI). Dort klärst du, welche Hilfen schon jetzt möglich sind.
3
Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst meldet sich und kommt in der Regel nach Hause. Privat Versicherte begutachtet der Dienst Medicproof. Schafft der Medizinische Dienst den Termin nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen, muss dir die Pflegekasse mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl nennen (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
4
Bescheid prüfen
Die Pflegekasse entscheidet schriftlich, spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht mit. Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, außer du hast das abgelehnt (§ 18c Abs. 2 SGB XI).
Stand: §§ 7b, 15, 18, 18a, 18c SGB XI und Verbraucherzentrale NRW (23.02.2026), geprüft am 12.10.2026.
Wie schnell muss die Pflegekasse entscheiden?
Die kurze Antwort: Innerhalb von 25 Arbeitstagen. In dringenden Fällen muss die Begutachtung viel schneller kommen. Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche.
Kürzere Fristen gelten, wenn die Pflege schnell geregelt werden muss (§ 18a SGB XI):
- 5 Arbeitstage für die Begutachtung: im Krankenhaus oder in der Reha, wenn die Versorgung danach gesichert werden muss oder eine Angehörige oder ein Angehöriger Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart hat. Ebenso im Hospiz und bei ambulanter Palliativversorgung.
- 10 Arbeitstage für die Begutachtung: zu Hause, wenn eine pflegende Person Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart hat.
In diesen Eilfällen klärt die Begutachtung zunächst nur, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die vollständige Begutachtung folgt danach.
Das Verzögerungsgeld von 70 Euro je begonnener Woche gibt es nicht, wenn die Pflegekasse die Verspätung nicht zu vertreten hat. Es entfällt auch bei Menschen, die schon vollstationär gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.
Fehlen Unterlagen, die die Kasse angefordert hat, ist die Frist unterbrochen, bis sie da sind (§ 18c SGB XI).
Wie läuft die Begutachtung ab?
Die kurze Antwort: Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt nach Hause, stellt Fragen und lässt sich zeigen, was im Alltag allein geht. Daraus entsteht eine Empfehlung an die Pflegekasse.
Die Begutachtung findet grundsätzlich im Wohnbereich statt. Nur wenn die Unterlagen eindeutig sind oder eine Krise einen Besuch verhindert, darf nach Aktenlage entschieden werden. Mit Einwilligung sollen auch die Hausärztin oder der Hausarzt und die pflegenden Angehörigen einbezogen werden.
Viele Menschen zeigen sich an diesem Tag von ihrer besten Seite. Sie sagen „Das geht schon“, obwohl es ohne Hilfe nicht geht. Darum ist es wichtig, dass eine pflegende Person dabei ist und ergänzt, wie ein normaler Tag wirklich aussieht.
Tipp
Schreib zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: jede Hilfe, mit Uhrzeit und Dauer. Auch nachts. Das Tagebuch gibst du bei der Begutachtung ab. Es zeigt, was an einem einzelnen Termin nicht zu sehen ist.
Neben dem Pflegegrad prüft die Begutachtung auch, ob Reha, Hilfsmittel oder Vorsorge helfen würden. Diese Empfehlungen stehen im Gutachten. Es lohnt sich, sie zu lesen und mit der Pflegekasse zu besprechen.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 31Stell dir vor: Lisas Mutter stürzt und kommt danach im Alltag nicht mehr allein zurecht. Lisa ruft Anfang März bei der Pflegekasse an.
- Mit 31Die Begutachtung findet zu Hause statt. Lisa ist dabei und bringt ihr Pflegetagebuch mit.
- Im Beispiel jetzt · 31Der Bescheid ist da: Pflegegrad 2. Lisa überlegt, ob sie Widerspruch einlegt.
Lisa ruft an einem Montag, dem 2. März 2026, an. Die Pflegekasse muss bis zum 8. April entscheiden. Karfreitag und Ostermontag zählen nicht als Arbeitstage. Leistungen gibt es ab März, auch wenn der Bescheid erst im April kommt.
Angenommen, das Gutachten kommt auf diese gewichteten Punkte. Die Werte sind Annahmen im Beispiel:
| Modul | Gewichtete Punkte |
|---|---|
| Mobilität | 5 |
| Kognition oder Verhalten, der höhere Wert | 7,5 |
| Selbstversorgung | 20 |
| Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 5 |
| Alltagsleben und soziale Kontakte | 7,5 |
| Summe | 45, also Pflegegrad 2 |
Zu Pflegegrad 3 fehlen 2,5 Punkte. Beim Pflegegeld macht das 252 Euro im Monat aus. Lisa vergleicht das Gutachten mit ihrem Pflegetagebuch. Die Hilfe beim Umgang mit Tabletten und Arztterminen steht dort viel häufiger als im Gutachten.
Lisa will verstehen, bevor sie handelt. Sie legt innerhalb der Frist Widerspruch ein und schreibt dazu: „Begründung folgt.“ Dann holt sie sich Arztberichte und begründet Punkt für Punkt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In der Beratung sehe ich oft, dass Familien den ersten Bescheid einfach hinnehmen. Dabei ist der Pflegegrad keine Note für die Familie, sondern eine Momentaufnahme an einem einzigen Vormittag.
Mein Rat: Sei bei der Begutachtung dabei und schreib vorher auf, was wirklich los ist. Wenige Punkte entscheiden über Hunderte Euro im Monat. Und wer zu Hause pflegt, braucht dieses Geld, um selbst nicht unterzugehen.“
Wie legst du Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
Die kurze Antwort: Schriftlich bei der Pflegekasse, innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid bei dir angekommen ist. Die Begründung darfst du nachreichen.
Der Widerspruch ist kostenlos und braucht keinen Anwalt. Ein Satz reicht für den Anfang: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach.“ Schick ihn so, dass du den Zugang belegen kannst, etwa per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht.
Für die Begründung brauchst du das Gutachten. Es liegt dem Bescheid in der Regel bei. Fehlt es, fordere es bei der Pflegekasse an. Geh es Modul für Modul durch und vergleiche es mit deinem Pflegetagebuch und den Arztberichten. Schreib konkret auf, wo das Gutachten zu wenig Hilfe annimmt.
Oft prüft dann der Medizinische Dienst erneut. Bleibt die Pflegekasse bei ihrer Entscheidung, bekommst du einen Widerspruchsbescheid. Dagegen kannst du beim Sozialgericht klagen. Hilfe bei Widerspruch und Klage bieten zum Beispiel Sozialverbände und Pflegestützpunkte.
Der häufigste Denkfehler: „Ein Widerspruch macht alles nur schlimmer. Am Ende gibt es einen niedrigeren Grad.“
Diese Angst hält viele ab. Der Widerspruch ist ein normales Recht und kein Angriff auf die Pflegekasse. Wer seinen Bescheid prüfen lässt, tut, was das Verfahren vorsieht. Frag bei Unsicherheit vorher eine Beratungsstelle.
Verschlechtert sich der Zustand später, ist kein Widerspruch nötig. Dann stellst du einfach einen neuen Antrag auf einen höheren Pflegegrad.
Was ändert sich durch die geplante Pflegereform?
Die kurze Antwort: Die Bundesregierung plant, die Begutachtung neu auszurichten. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz bekommen. Das steht bisher nur in einem Gesetzentwurf des Kabinetts.
Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes auf den Weg gebracht. Es ist ein Gesetzentwurf, kein Gesetz.
Laut Bundesgesundheitsministerium soll die Begutachtung an die ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Werte angepasst werden, damit die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden. Neue Schwellenwerte nennt das Ministerium nicht.
Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt laut Entwurf ein Bestandsschutz. Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden, ein Datum für das Inkrafttreten steht nicht fest. Bis dahin gelten die Regeln auf dieser Seite. Steht ein Antrag ohnehin an, gibt es keinen Grund, ihn aufzuschieben.
Was beim Pflegegrad jetzt zählt
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegekasse. Wer früh beantragt, verliert keinen Monat. Wer die Begutachtung vorbereitet, verliert keine Punkte. Und wer den Bescheid prüft, verliert kein Geld durch einen zu niedrigen Grad.
Das klingt nach viel Papier. Es ist aber vor allem eine Frage der Reihenfolge: anrufen, aufschreiben, dabei sein, prüfen. Und wenn klar ist, was die Pflegekasse zahlt, bleibt die Frage, wie ihr den Rest tragt. Dazu mehr unter Pflege absichern.
Was bleibt nach der Pflegekasse bei dir?
Wir rechnen mit dir durch, welche Kosten trotz Pflegegrad bei dir oder deinen Eltern bleiben und ob eine private Pflegeabsicherung sie sinnvoll senkt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder jemand mit Vollmacht. Sprich mit ihr darüber, dass der Pflegegrad keine Abwertung ist, sondern Geld für Hilfe im Alltag. Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags.
Mindestens 27 von 100 gewichteten Punkten. Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90.
Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Ein formloser Anruf reicht dafür. Darum lohnt es sich, sofort anzurufen und die Unterlagen nachzureichen.
Sie muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Liegt die Verzögerung an ihr, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche. Frag schriftlich nach dem Stand und weise auf die Frist hin.
Prüf das Gutachten mit deinen eigenen Notizen. Passt es nicht, leg innerhalb eines Monats Widerspruch ein, die Begründung kannst du nachreichen. Verschlechtert sich sein Zustand später, stellst du einen neuen Antrag.
Quellen: §§ 7b, 15, 18, 18a, 18c SGB XI, dejure.org, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 12.10.2026 · Fristen bei der Pflegekasse, Verbraucherzentrale NRW, Stand 23.02.2026, geprüft am 12.10.2026 · Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 04.11.2025, geprüft am 12.10.2026 · Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Pflegegrad beantragen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wenn Kundinnen und Kunden von einem Sturz oder einer Diagnose bei den Eltern erzählen, hilft schon der Hinweis: Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags.
- Ein Pflegetagebuch als Vorlage mitzugeben, ist ein kleiner Dienst, der lange in Erinnerung bleibt.
- Die geplante Reform der Begutachtung ist ein guter Anlass, im Jahresgespräch nach der Pflegesituation in der Familie zu fragen.
